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DE102016005596A1 - Befüllvorrichtung zum befüllen eines medizinischen beutels, verfahren zum herstellen einer derartigen befüllvorrichtung sowie anlage zum herstellen von mit fluiden befüllten medizinischen beuteln - Google Patents

Befüllvorrichtung zum befüllen eines medizinischen beutels, verfahren zum herstellen einer derartigen befüllvorrichtung sowie anlage zum herstellen von mit fluiden befüllten medizinischen beuteln Download PDF

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DE102016005596A1
DE102016005596A1 DE102016005596.0A DE102016005596A DE102016005596A1 DE 102016005596 A1 DE102016005596 A1 DE 102016005596A1 DE 102016005596 A DE102016005596 A DE 102016005596A DE 102016005596 A1 DE102016005596 A1 DE 102016005596A1
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fluid
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Application number
DE102016005596.0A
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English (en)
Inventor
Martin Klein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kiefel GmbH
Original Assignee
Kiefel GmbH
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Publication date
Application filed by Kiefel GmbH filed Critical Kiefel GmbH
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Priority to US15/750,232 priority patent/US20180235837A1/en
Priority to CN201680057693.5A priority patent/CN108137179A/zh
Priority to DE112016004699.5T priority patent/DE112016004699A5/de
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Abstract

Um Befüllvorrichtungen zum Befüllen eines medizinischen Beutels insbesondere hinsichtlich eines massiven Grundkörpers bzw. massiven Befüllblocks weiterzuentwickeln, schlägt die Erfindung eine Befüllvorrichtung zum Befüllen eines medizinischen Beutels mit Fluiden umfassend einen Grundkörper mit Fluidkanälen und Ventilsitzen vor, an welchen Ventileinrichtungen anordenbar sind, um durch die Fluidkanäle hindurch strömende Fluidvolumenströme einzustellen, wobei der Grundkörper zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Befüllvorrichtung zum Befüllen eines medizinischen Beutels mit Fluiden umfassend einen Grundkörper mit Fluidkanälen und Ventilsitzen, an welchen Ventileinrichtungen anordenbar sind, um durch die Fluidkanäle hindurch strömende Fluidvolumenströme einzustellen.
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Befüllvorrichtung zum Befüllen eines medizinischen Beutels, bei welchem ein Grundkörper der Befüllvorrichtung mit Fluidkanälen zum Leiten von gegenüber dem medizinischen Beutel zu handhabenden Fluiden und mit Ventilsitzen zum Einstellen von Fluidvolumenströmen ausgestattet wird.
  • Die Erfindung betrifft darüber hinaus eine Anlage zum Herstellen von mit Fluiden befüllten medizinischen Beuteln mit einer Vorrichtung zum Herstellen der medizinischen Beutel, mit einer Vorrichtung zum Befüllen der hergestellten medizinischen Beutel und mit einer Vorrichtung zum Verschließen der befüllten medizinischen Beutel.
  • Insbesondere gattungsgemäße Befüllvorrichtungen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Diese gattungsgemäßen Befüllvorrichtungen umfassen in der Regel einen Grundkörper, an welchem eine oder mehrere Befüllnadeln, die in einen Zugangsport des medizinischen Beutels eingesteckt werden können, aufnehmen. Ferner ist die Grundkörper mit Fluidkanälen durchdrungen, mittels welchen in den medizinischen Beutel insbesondere einzubringende Fluide von einer zulaufenden Versorgungsleitung bis an die jeweilige Befüllnadel geleitet werden. Ein Freigeben bzw. Verschließen dieser Fluidkanäle erfolgt üblicherweise über Membranventile, welche an dem Grundkörper der Befüllvorrichtung befestigt sind. Insofern verfügt der Grundkörper über einen oder mehrere Ventilsitze, an welchen die Membranventile derart angeordnet sind, dass mit ihnen der jeweils korrespondierende Fluidkanal verschlossen oder freigegeben bzw. geöffnet kann.
  • Der Ventilsitz bzw. das Membranventil sitzt hierbei entweder irgendwo an der Strecke des jeweiligen Fluidkanals, oder aber in unmittelbarer Nähe der Befüllstelle zum medizinischen Beutel bzw. in unmittelbarer Nähe in Strömungsrichtung gesehen vor der Befüllnadel. in der Regel ist letztere Variante vorzuziehen, da erheblich weniger Totraum zwischen dem Membranventil bzw. Ventilsitz und der Befüllstelle bzw. der Befüllnadel vorhanden ist, wodurch die Befüllung des medizinischen Beutels besser kontrolliert werden kann. Insofern sind an dem Grundkörper sowohl die Ventilsitze als auch die Befüllnadel, erforderliche Fluidmedienanschlüsse zum Anschließen der zulaufenden Versorgungsleitung und eben die entsprechenden Fluidkanäle zwischen diesen Komponenten integriert.
  • Eine derart aufgebaute Befüllvorrichtung, bei welcher ein so ausgerüsteter Grundkörper vorzugsweise taktweise einem Port eines zu befüllenden medizinischen Beutels zugeführt bzw. von diesem entfernt wird, hat sich in der Praxis gut bewährt.
  • Jedoch werden im Rahmen optimierter Verfahren bzw. Anlagen zum Herstellen, Befüllen und Bereitstellen von befüllten medizinischen Beutel immer höhere Taktraten erwartet, sodass auch die Taktzeiten der Befüllvorrichtung entsprechend verbessert bzw. optimiert werden müssen.
  • Darüber hinaus erfordern auch steigende Anforderungen an den befüllten Beutel höhere Ansprüche an die Befüllvorrichtung bzw. insbesondere an deren Grundkörper, da die medizinischen Beutel oftmals zusätzlich in unterschiedlicher Abfolge evakuiert und/oder mit Gas befüllt werden müssen.
  • Dies bedeutet in Gänze, dass für ein solches Gasbefüllen bzw. Evakuieren zusätzliche Fluidleitungen, und Membranventile bzw. Ventilsitze in den Grundkörper integriert werden müssen, wodurch das Grundkörper aber immer größer und damit schwer baut.
  • Größere Maße und speziell höhere Gewichte wirken sich aber negativ auf die erzielbaren Taktraten bzw. Taktzeiten aus.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, gattungsgemäße Befülllvorrichtungen derart weiterzuentwickeln, dass die Taktraten hinsichtlich der Befüllvorrichtung optimiert werden, sodass zumindest die Befüllvorrichtung möglichst kein ausschlaggebender limitierender Faktor in einer Anlage zum Herstellen von medizinischen Beuteln darstellt, selbst wenn der Grundkörper mit zusätzlichen Fluidkanälen und Ventilsitzen oder dergleichen ausgestattet ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird nach einem ersten Aspekt von einer Befüllvorrichtung zum Befüllen eines medizinischen Beutels mit Fluiden umfassend einen Grundkörper mit Fluidkanälen und Ventilsitzen gelöst, an welchen Ventileinrichtungen anordenbar sind, um durch die Fluidkanäle hindurch strömende Fluidvolumenströme einzustellen, wobei sich die Befüllvorrichtung dadurch auszeichnet, dass der Grundkörper zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt ist.
  • Zurzeit werden derartige Grundkörper mit herkömmlichen subtraktiven Fertigungsverfahren hergestellt, wie etwa Fräsen, Drehen oder Erodieren. Mit zunehmender Komplexität des Grundkörpers wird es jedoch immer schwieriger, einen gattungsgemäßen Grundkörper wirtschaftlich herzustellen. Zudem gestaltet es sich als besonders schwierig, mehrere Fluidkanäle auf engstem Raum in den Grundkörper einzubringen, mit der Folge, dass derartige Grundkörper immer größer bauen. Hierdurch müssen jedoch auch mehr Massen beschleunigt werden, was sich wiederum negativ auf erzielbare Taktzeiten hinsichtlich der Befüllvorrichtung zum Befüllen von medizinischen Beuteln auswirkt.
  • Im Gegensatz zu den herkömmlichen subtraktiven Fertigungsverfahren gelingt es mittels additiver Fertigungsverfahren den Grundkörper besonders kompakt bereitzustellen, selbst wenn an dem Grundkörper eine Vielzahl an zusätzlichen Fluidkanälen beispielsweise zum Gasbefüllen bzw. Evakuieren des medizinischen Beutels vorhanden sind.
  • Derartige additive Fertigungsverfahren zeichnen sich im Gegensatz zu klassischen subtraktiven Fertigungsverfahren, wie etwa Fräsen, Bohren, Drehen, Erodieren oder dergleichen, insbesondere dadurch aus, dass Werkstoffe zur Erzeugung eines Bauteils beispielsweise im Wesentlichen schichtweise hinzugefügt werden können. Durch solche additiven Fertigungsverfahren können vorliegend auch Fertigungsprozesse bevorzugt vollständig entfallen, welche auf Fügeverfahren wie etwa Schweißen, Löten oder dergleichen basieren, beispielsweise um einen Anschlussflansch für Fluidzulaufleitungen oder dergleichen an dem Grundkörper zu befestigen.
  • Vorliegend können nahezu jegliche additiven Fertigungsverfahren zur Anwendung kommen, wie später noch exemplarisch beschrieben ist.
  • Jedenfalls kann der Grundkörper der Befüllvorrichtung zum Befüllen eines medizinischen Beutels mittels eines solchen additiven Fertigungsverfahrens wesentlich kompakter und damit gewichtsreduzierter gebaut werden, wodurch dieser Grundkörper auch signifikant günstiger zu beschleunigen ist. Hierdurch wiederum lassen sich mit der vorliegenden Befüllvorrichtung auch höhere Taktzeiten an einer entsprechend ausgerüsteten Anlage zum Herstellen und Befüllen gattungsgemäßer medizinischer Beutel erzielen.
  • Der Begriff „Grundkörper” beschreibt vorliegend ein gegenüber einem medizinischen Beutel bewegliches, massiv ausgebildetes Befüllblockelement, welches die Fluidkanäle und die Ventilsitze zumindest teilweise verkörpert. Im Sinne der vorliegenden Erfindung können die Ausdrücke Grundkörper und Befüllblockelement synonym verwendet werden.
  • Die Begrifflichkeit „Taktzeiten” beschreibt im Sinne der Erfindung Vorgänge, bei welchen der Grundkörper der Befüllvorrichtung zum Zwecke des Befüllens bzw. auch des Evakuierens eines medizinischen Beutels an diesen medizinischen Beutel herangeführt wird, anschließend dann an dem medizinischen Beutel Befüll- und/oder Evakuierungsvorgänge durchgeführt werden, und nach Abschluss derartiger Befüll- bzw. Evakuierungsvorgänge der Grundkörper wieder von dem derart behandelten medizinischen Beutel entfernt wird, sodass insbesondere dem Befüllblock an der Befüllvorrichtung ein weiterer medizinischer Beutel zugeführt werden kann.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird nach einem weiteren Aspekt ferner auch von einer Befüllvorrichtung zum Befüllen eines medizinischen Beutels mit Fluiden umfassend einen Grundkörper mit Fluidkanälen und Ventilsitzen gelöst, an welchen Ventileinrichtungen anordenbar sind, um durch die Fluidkanäle hindurch strömende Fluidvolumenströme einzustellen, wobei sich die Befüllvorrichtung dadurch auszeichnet, dass innerhalb des Grundkörpers verlaufende Fluidkanäle zumindest teilweise bogenförmig ausgestaltet sind.
  • Dadurch, dass die diesbezüglichen Fluidkanäle bogenförmig ausgestaltet sind, können sie innerhalb des Grundkörpers signifikant enger verlaufend aneinander vorbeigeführt werden, sodass hierdurch bedingt der Grundkörper insgesamt kompakter gebaut werden kann, was wiederum vorteilhafterweise eine Gewichtsreduzierung ermöglicht, sodass hinsichtlich der Befüllvorrichtung weniger Massen beschleunigt werden müssen. Hierdurch werden hinsichtlich der Befüllvorrichtung ebenfalls kürzere Taktzeiten erzielt.
  • Beispielweise sind parallel oder windschief zueinander verlaufende oder sich kreuzende Fluidkanäle weniger als 10 mm, vorzugsweise weniger als 5 mm, voneinander beabstandet an dem Grundkörper angeordnet.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass die entsprechend bogenförmig ausgestalteten Fluidkanäle im Gegensatz zu dem Stand der Technik kantenfrei ausgebildet werden können, so dass derartig mit Kurven gebogene bzw. gekrümmte Fluidkanäle von Fluiden wesentlich strömungsgünstiger und damit verwirbelungsärmer durchströmt werden können, wodurch sich kürzere Befüllzeiten ergeben. Auch hierdurch gelingt eine Optimierung der Taktzeiten im Sinne der Erfindung.
  • Bisher wurden entsprechende Fluidkanäle durch Bohrungen in den Grundkörper eingebracht, wobei sich zwei Bohrungen durchdringen müssen, um eine entsprechende Kurve an einem Fluidkanal ausgestalten zu können.
  • Gehen zwei Bohrlöcher bzw. Bohrungen an dem Grundkörper jedoch derart ineinander über, dass der Fluidkanal nicht lediglich gerade ausgeführt ist, kommt es immer zu einer Kantenbildung, an welcher sich Turbulenzen in einem den Fluidkanal durchströmenden Fluidvolumenstrom ergeben, wodurch sich die Befüllzeiten verschlechtern. Dies ist vorliegend jedoch ausgeschlossen.
  • Im Allgemeinen können mit den vorgeschlagenen Lösungen hinsichtlich der Fluidvolumenströme ungünstige Abrisskannten innerhalb der Fluidkanäle vermieden werden.
  • Darüber hinaus ermöglichen beide Lösungen zusätzliche Fluidkanäle in dem Grundkörper kompakt unterzubringen, wodurch mittels des vorliegend erzeugten Grundkörpers weitere Funktionen der Befüllvorrichtung, wie etwa eine Beutelkontrolle usw., baulich sehr einfach ermöglicht werden können.
  • Mit vorliegendem Grundkörper können alle wesentlichen Funktionen hinsichtlich einer Befüllvorrichtung in einem Befüllblockelement verwirklicht werden, wie beispielsweise Befüllen, Ausblasen zum Erzeugen eines Headspace, Vakuumziehen oder dergleichen bezüglich des medizinischen Beutels.
  • Insofern sieht eine bevorzugte Ausführungsvariante vor, dass zumindest einer der Fluidkanäle stetig gekrümmt ausgestaltet ist. Durch einen stetig gekrümmten Fluidkanal kann eine Kantenbildung innerhalb des Fluidkanals verhindert werden.
  • Insofern sind die an dem Grundkörper vorgesehenen Fluidkanäle vorliegend bevorzugt auch zur Gänze kantenfrei bzw. strömungsabrissfrei ausgebildet.
  • Im Allgemeinen ermöglicht dies auch eine betriebssichere vollständige Entleerung der Fluidkanäle beispielsweise nach einer Reinigung, sodass die Gefahr einer Kontamination durch Schmutzpartikel oder dergleichen von insbesondere in den medizinischen Beutel einzubringenden Fluiden weiter signifikant reduziert werden kann.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn zumindest einer der Fluidkanäle bezogen auf seine Gesamtlänge mehr als 50%, vorzugsweise mehr als 80%, gekrümmt ausgestaltet ist.
  • Während mit herkömmlichen subtraktiven Fertigungsverfahren lediglich eckige Fluidkanäle hergestellt werden können, um eine Kurve an dem Fluidkanal auszugestalten, ist es vorliegend vorteilhaft, wenn die Kurve mit einem größeren Radius ausgestaltet ist.
  • Somit ist es möglich, dass die Fluidkanäle signifikant strömungsgünstiger ausgestaltet werden können, wodurch die vorstehend bereits genannten Vorteile erzielt werden können.
  • Ein an dem Grundkörper vorgesehener Fluidkanal kann strömungsgünstiger ausgestaltet sein, wenn die Länge eines gekrümmten Abschnitts eines der Fluidkanäle mehr als 50%, vorzugsweise mehr als 100%, der Länge eines geraden Abschnitts dieses Fluidkanals beträgt.
  • Weist zumindest einer der Fluidkanäle entlang seiner Längserstreckung einen veränderlichen Querschnitt auf, können weitere vorteilhafte Strömungseffekte hinsichtlich der Fluide an der Befüllvorrichtung erzielt werden.
  • Mittels eines derartig veränderlichen Innendurchmessers können beispielsweise unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten innerhalb eines an dem Grundkörper vorgesehen Fluidkanals erzielt werden.
  • Bevorzugt erweitert sich der veränderliche Querschnitt kontinuierlich bzw. stetig.
  • Beispielsweise betrifft der veränderliche Querschnitt die Gesamtlänge des jeweiligen Fluidkanals.
  • Oder aber der veränderliche Querschnitt bezieht sich lediglich auf einen Teilabschnitt des Fluidkanals, wobei der Teilabschnitt beispielsweise mehr als 30% oder mehr als 50%, bevorzugt mehr als 80%, der Gesamtlänge des betroffenen Fluidkanals beträgt.
  • Beispielsweise ist zumindest einer der Fluidkanäle streckenweise konisch ausgestaltet, wodurch innerhalb eines Fluidkanals etwa unterschiedliche Drücke oder Strömungsgeschwindigkeiten erzielt werden können, ohne Betätigung einer diesem Fluidkanal zugeordneten Ventileinrichtung.
  • Darüber hinaus kann eine Gewichtsreduzierung an dem Grundkörper auch dadurch erzielt werden, wenn zumindest einer der Fluidkanäle über eine Seitenwand des Grundkörpers hinauskragt.
  • Hierbei ist ein über die Seitenwand des Grundkörpers hinauskragende Fluidkanalabschnitt dann nicht mehr von dem kompletten Grundkörper umgeben, sodass sich allein hierdurch bereits eine erhebliche Gewichtsreduzierung erzielen lässt.
  • Darüber hinaus kann an der Befüllvorrichtung insbesondere hinsichtlich des Grundkörpers eine weitere Gewichtsreduzierung erzielt werden, wenn zwischen Fluidkanälen vorhandene Zwischenräume zumindest teilweise materialfrei bzw. bauteilfrei sind.
  • Derartige materialfreie bzw. bauteilfreie Zwischenräume zwischen einzelnen Fluidkanälen können auf unterschiedlichste Weise erzielt werden. Besonders einfach ist es jedoch, solche Zwischenräume im Rahmen eines additiven Fertigungsverfahrens zu erzeugen.
  • Jedenfalls kann hinsichtlich des Grundkörpers eine nahezu beliebige Leitungsführung der Fluidkanäle erzielt werden, wenn die Fluidkanäle zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt sind.
  • Auch Ventilsitze für entsprechende Ventileinrichtungen können an dem Grundkörper vorliegend besonders einfach und daher kostengünstig hergestellt werden, wenn die Ventilsitze zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt sind.
  • Sind darüber hinaus Befestigungseinrichtungen zum Befestigen von Ventileinrichtungen an dem Grundkörper zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt, kann die Herstellung des Grundkörpers bzw. der vorliegenden Befüllvorrichtung weiter vereinfacht werden.
  • Zweckmäßig ist es auch, wenn Fluidzugänge und/oder Fluidabgänge zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt sind.
  • Der Begriff „Fluidzugänge” beschreibt im Sinne der Erfindung beispielsweise einen Anschluss an dem Grundkörper, mittels welchem Fluidzulaufleitungen oder dergleichen der Befüllvorrichtung an dem Grundkörper angeschlossen werden können.
  • Die Begrifflichkeit „Fluidabgänge” beschreibt im Sinne der Erfindung im Gegensatz hierzu Anschlussmöglichkeiten, mittels welchen beispielsweise Befüllnadeln oder dergleichen der Befüllvorrichtung an dem Grundkörper befestigt werden können.
  • Günstigere Strömungsverhältnisse können an dem Grundkörper geschaffen werden, wenn den Fluiden zugewandte Flächen der Fluidkanäle, der Ventilsitze, der Fluidzugänge und/oder der Fluidabgänge zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt sind.
  • Speziell um über die Seitenwand des Grundkörpers hinauskragende Fluidkanäle konstruktiv einfach herzustellen, ist es vorteilhaft, wenn die Fluidkanäle teilweise durch Rohrsegmente ausgestaltet sind, welche über Seitenwände des Grundkörpers hinauskragen, wobei diese Rohrsegmente und der Grundkörper zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens gemeinsam erzeugt sind.
  • Der Grundkörper der vorliegenden Befüllvorrichtung kann noch komplexer ausgestaltet werden, wenn der Grundkörper Anschlusseinrichtungen zum Anschließen von Fluidzuleitungen oder von Befüllelementen zum Wechselwirken mit dem medizinischen Beutel aufweist, wobei diese Anschlusseinrichtungen und der Grundkörper zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens gemeinsam erzeugt sind.
  • Der Grundkörper der vorliegenden Befüllvorrichtung kann noch kompakter gebaut werden, wenn mehrere Anschlusseinrichtungen an einem gemeinsamen Tragbalkenelement nebeneinander angeordnet sind, wobei dieses gemeinsame Tragbalkenelement und der Grundkörper zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens gemeinsam erzeugt sind. Sind mehrere Anschlusseinrichtungen an dem gemeinsamen Tragbalkenelement angeordnet, können diese Anschlusseinrichtungen zudem sehr stabil und zusammengefasst an dem Grundkörper vorgesehen sein.
  • Das gemeinsame Tragbalkenelement kann hierbei allein schon durch über die Seitenwände des Grundkörpers hinauskragende Rohrsegmente mit dem Grundkörper konstruktiv verbunden sein.
  • Zweckmäßigerweise ist das gemeinsame Tragbalkenelement mittels eines zusätzlichen Halterteils an dem Grundkörper angeordnet, wobei dieses zusätzliche Halterteil, das Tragbalkenelement und der Grundkörper zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens gemeinsam erzeugt sind.
  • Durch das zusätzliche Halterteil kann das Tragbalkenelement auch unabhängig von der Festigkeit der Rohrsegmente betriebssicher an dem Grundkörper angeordnet und gehaltert werden.
  • Hierbei sind auch andere Kombinationen von generativ hergestellten Bereichen des Grundkörpers möglich.
  • Wie Eingangs bereits erwähnt, versteht es sich, dass im Sinne der Erfindung unterschiedliche additive Fertigungsverfahren eingesetzt werden können.
  • Vorliegend hat es sich herausgestellt, dass der Grundkörper besonders vorteilhaft erzeugt werden kann, wenn das additive Fertigungsverfahren ein 3D-Druck-Verfahren, ein 3D-Lasersinter-Verfahren oder dergleichen umfasst.
  • Insbesondere Laser-Schmelz-Verfahren (SLM-Verfahren) eignen sich darüber hinaus ebenfalls im Sinne der Erfindung eingesetzt zu werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsvariante sieht demnach auch vor, dass der Grundkörper aus formlosen oder formneutralen Materialien hergestellt ist.
  • Vorliegend bezieht die Bezeichnung „Grundkörper” insbesondere Fluidkanäle, Ventilsitze, Fluidzugänge, Fluidabgänge, Befestigungseinrichtungen zum Befestigen von Ventileinrichtungen, über Seitenwände hinauskragende Rohrsegmente und/oder zuvor genannter Anschlusseinrichtungen oder dergleichen ein.
  • Formlose Materialien sind im Sinne der Erfindung beispielsweise Flüssigkeiten, Pulver oder ähnliches, wobei formneutrale Materialien band-, drahtförmig oder dergleichen ausgeführt sind.
  • Bezüglich des vorstehend genannten 3D-Druck-Verfahrens kann verfahrenstechnisch etwa zwischen Pulverbettverfahren, Freiraumverfahren und Flüssigmaterialverfahren unterschieden werden.
  • Zu den Pulverbettverfahren zählen etwa selektives Laserschmelzen (SLM), selektives Lasersintern (SLS), selectiv heat sintering (SHS), binder jetting (Verfestigen von Pulvermaterial mittels Binder) sowie Elektronenstrahlschmelzen (electron beam melting = EBM).
  • Zu den Freiraumverfahren zählen etwa fused depositing modeling (FDM) oder auch fused filament fabrication (FFF), laminated object modeling (LOM), Auftragsschweißen bzw. cladding, wax deposition modeling (WDM), contour crafting, Kaltspritzgießen sowie Elektronenstrahlschmelzen (electron beam welding = EBW).
  • Zu den Flüssigmaterialverfahren zählen beispielsweise Stereolithographie (SLA) und Mikro-SLA, digital light processing (DLP) und liquid composite moulding (LCM).
  • Insofern wird die Aufgabe der Erfindung auch von einem Verfahren zum Herstellen einer Befüllvorrichtung zum Befüllen eines medizinischen Beutels gelöst, bei welchem ein Grundkörper der Befüllvorrichtung mit Fluidkanälen zum Leiten von gegenüber dem medizinischen Beutel zu handhabenden Fluiden und mit Ventilsitzen zum Einstellen von Fluidvolumenströmen ausgestattet wird, wobei sich das Verfahren dadurch auszeichnet, dass der Grundkörper zumindest teilweise generativ erzeugt wird.
  • Der Grundkörper der vorliegenden Befüllvorrichtung kann besonders einfach, also sowohl konstruktiv als auch verfahrenstechnisch einfach, mit qualitativ sehr hochwertigen Fluidkanälen hergestellt werden, wenn der Grundkörper zumindest um die Fluidkanäle herum sukzessiv erzeugt wird.
  • Eine weitere Verfahrensvariante sieht vor, dass der Grundkörper, die Fluidkanäle, die Ventilsitze und/oder an dem Grundkörper angeordnete Fluidzugänge und Fluidabgänge mittels eines einzigen Fertigungsverfahrens erzeugt werden, sodass sich die Herstellung insbesondere des Grundkörpers der vorliegenden Befüllvorrichtung mit einer einzigen Fertigungsart weiter signifikant vereinfacht.
  • Wird der Grundkörper zumindest teilweise aus einem Datensatz zum Betreiben einer einzigen Fertigungsanlage heraus gefertigt, kann die Herstellung der Befüllvorrichtung weiter erheblich vereinfacht werden.
  • Vorzugsweise wird zum Erzeugen des Grundkörpers lediglich ein einziger Datensatz benötigt, in welchem jegliche Informationen zum Erzeugen der Fluidkanäle, der Ventilsitze usw. an dem Grundkörper enthalten sind.
  • Darüber hinaus wird die Aufgabe der Erfindung von einer Anlage zum Herstellen von mit Fluiden befüllten medizinischen Beuteln mit einer Vorrichtung zum Herstellen der medizinischen Beutel, mit einer Vorrichtung zum Befüllen der hergestellten medizinischen Beutel und mit einer Vorrichtung zum Verschließen der befüllten medizinischen Beutel gelöst, wobei sich die Anlage insbesondere durch eine Befüllvorrichtung nach einem der hier beschriebenen Merkmale auszeichnet.
  • Mittels der vorliegenden Erfindung kann nahezu jegliche Bauform und Leitungsführung hinsichtlich der Fluidkanäle innerhalb bzw. an dem Grundkörper ermöglicht werden. Insofern ergeben sich hier signifikant weniger Einschränkungen der Komplexität, welche bei den bisher angewendeten subtraktiven Fertigungsverfahren noch vorhanden sind.
  • Darüber hinaus ist es vorteilhaft, dass alle erforderlichen Ventileinrichtungen auf kleinstem Raum unmittelbar auf dem Grundkörper angeordnet werden können.
  • Ferner sind strömungsgünstigste Gestaltungsmöglichkeiten der vorliegenden Fluidkanäle oder dergleichen problemlos möglich.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass die Fluidkanäle insbesondere durch ihre geschwungene bzw. bogenförmige Ausgestaltung kürzest möglich ausgebildet werden können.
  • Additive Fertigungsverfahren bedingen bereits sehr hohe Oberflächengüten, was insbesondere an mit Fluiden wechselwirkenden Flächen sehr vorteilhaft ist.
  • Mit entsprechenden Nachbearbeitungen können noch höhere Oberflächenguten erzielt werden.
  • Das taktweise An- bzw. Abdocken von Befüllelementen, wie insbesondere Befüllnadeln, kann mittels der vorliegend ausgestalteten Befüllvorrichtung insbesondere hinsichtlich des vorteilhaft ausgebildeten Grundkörpers, an der Anlage besonders schnell erfolgen, da hinsichtlich des vorliegenden Grundkörpers wesentlich geringere Massen bewegt werden müssen, wodurch diesbezügliche Taktzeiten signifikant reduziert werden können.
  • Weitere Merkmale, Effekte und Vorteile vorliegender Erfindung werden anhand anliegender Zeichnung und nachfolgender Beschreibung erläutert, in welchen beispielhaft eine Befüllvorrichtung insbesondere hinsichtlich ihres durch ein additives Fertigungsverfahren hergestellten bzw. erzeugten Grundkörpers dargestellt und beschrieben ist.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 schematisch eine perspektivische Modellansicht der Befüllvorrichtung;
  • 2 schematisch eine perspektivische Ansicht des Grundkörpers;
  • 3 schematisch eine Aufsicht des in den 1 und 2 gezeigten Grundkörpers; und
  • 4 schematisch eine teilweise geschnittene Seitenansicht des in den 1 bis 3 gezeigten Grundkörpers.
  • Gemäß der Darstellung nach der 1 ist eine Befüllvorrichtung 1 zum Befüllen eines medizinischen Beutels (hier nicht dargestellt) zumindest teilweise insbesondere hinsichtlich ihres gegenüber diesem medizinischen Beutel taktweise verlagerbaren Grundkörpers 2 an einer Anlage 3 zum Herstellen von mit Fluiden befüllten medizinischen Beuteln dargestellt.
  • Der Grundkörper 2 der Befüllvorrichtung 1 stellt im Sinne der Erfindung einen massiven Befüllblock 4 dar, welcher zum Andocken von Befüllelementen 5 an den zu befüllenden medizinischen Beutel linear gegenüber diesem medizinischen Beutel bzw. einer entsprechenden Beutelhalteeinrichtung (nicht gezeigt) verlagerbar ist.
  • Die Befüllelemente 5 sind in diesem Ausführungsbeispiel als Befüllnadelelemente 6 ausgeführt.
  • Der Grundkörper 2 bzw. der massive Befüllblock 4 weist eine Vielzahl an Fluidkanälen 10 (nur exemplarisch beziffert, siehe insbesondere 3 und 4) sowie Ventilsitze 11 (nur exemplarisch beziffert) auf, an welchen Ventileinrichtungen 12 (nur exemplarisch beziffert) angeordnet sind.
  • Diese Ventileinrichtungen 12 sind in diesem Ausführungsbeispiel als Membranventile 13 (nur exemplarisch beziffert) ausgeführt, wobei an dem vorliegenden Grundkörper 2 insgesamt fünf derartige Ventileinrichtungen 12 bzw. Membranventile 13 angeordnet sind, wie gemäß der Darstellung nach der 1 gut erkennbar ist.
  • Insofern sind an dem Grundkörper 2 auch Befestigungseinrichtungen (hier nicht explizit gezeigt) zum Befestigen der Ventileinrichtungen 12 vorgesehen, wobei derartige Befestigungseinrichtungen unterschiedlicher Natur sein können.
  • Beispielsweise umfassen solche Befestigungseinrichtungen Gewindebohrungen, in welche Schrauben der Ventileinrichtungen 12 eingedreht werden können, um die Ventileinrichtungen 12 an dem Grundkörper 2 zu befestigen.
  • Ferner können derartige Befestigungseinrichtungen über Zentriermittel verfügen, mittels welchen die Ventileinrichtungen 12 definiert, beispielsweise verdrehsicher, an dem Grundkörper 2 angeordnet werden können.
  • Jedenfalls ist der Grundkörper 2 mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt, wobei dieser Grundkörper 2 mit Hilfe eines 3D-Lasersinter-Verfahrens erzeugt ist, wobei insbesondere die Fluidkanäle 10 sehr kompakt nebeneinander innerhalb des Grundkörpers 2 und im Allgemeinen an dem Grundkörper 2 angeordnet sind.
  • Durch dieses dichte Aneinanderliegen der Fluidkanäle 10 baut der Grundkörper 2 besonders kompakt, sodass geringere Massen hinsichtlich des An- und Abdockens an dem medizinischen Beutel bewegt werden müssen, wodurch wiederum Taktzeiten entscheidend verkürzt werden können.
  • Hierdurch ist es möglich, mit Fluiden zu befüllende medizinische Beutel an der Anlage 3 wesentlich effektiver herzustellen, da durch die Befüllvorrichtung 1 die Arbeitstaktung zwischen der Vorrichtung zum Herstellen der medizinischen Beutel, der Vorrichtung zum Schließen der befüllten medizinischen Beutel usw. idealerweise nicht limitiert ist.
  • Darüber hinaus können die Fluidkanäle 10 wesentlich einfacher in den Grundkörper 2 eingebracht werden, da ein hierzu sonst benötigtes subtraktives Fertigungsverfahren wie beispielsweise Bohren, vollständig entfallen kann.
  • Hierdurch können die Fluidkanäle 10 auch strömungsoptimiert werden, da sie mittels des additiven Fertigungsverfahrens im Bereich von Kurven 15 (nur explizit beziffert) kantenfrei erzeugt sind, wie sie beispielsweise gemäß der Darstellung nach der 4 gut erkennbar sind.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass die insbesondere innerhalb des Grundkörpers 2 verlaufenden Fluidkanäle 10 bogenförmig, das heißt gekrümmt, ausgestaltet sind, wodurch durch die Fluidkanäle 10 hindurchzuleitende Fluide strömungstechnisch nochmals optimierter durch die Fluidkanäle 10 gelangen können.
  • Nur z. B. ist dies hinsichtlich des Fluidkanalkurvenabschnitts 16 gut dargestellt, da der Fluidkanal 10 in diesem Fluidkanalkurvenabschnitt 16 stetig gekrümmt ausgestaltet ist.
  • Dies gilt umso mehr, wenn zumindest einer der Fluidkanäle 10 bezogen auf seine Gesamtlänge (hier nicht explizit eingezeichnet) mehr als 50% oder besser noch mehr als 80% gekrümmt, insbesondere stetig gekrümmt, ausgestaltet ist, da hierdurch Fluidkanäle 10 mit großen Radien gebogen realisiert werden können, wodurch die derart ausgestaltete Fluidkanäle passierende Fluide besonders turbulenzarm bis an die Befüllelemente 5 heran geleitet werden können.
  • Bevorzugt sind die Fluidkanäle 10 über ihre Gesamtlänge hin bogenförmig, das heißt gekrümmt, ausgestaltet, wodurch die einzelnen Fluidkanäle selbst bei komplizierteren Geometrien dicht bzw. sehr dicht beieinanderliegend an dem Grundkörper 2 verwirklicht werden können, wodurch dieser naturgemäß sehr kompakt und daher mit einer geringeren Masse bereitgestellt werden kann.
  • Beispielsweise beträgt die Länge eines gekrümmten Abschnitts 18 mehr als 100% der Länge eines geraden Abschnitts 19 dieses Fluidkanals 10, wie dies nur hinsichtlich der 4 beispielhaft beziffert dargestellt ist.
  • Darüber hinaus umfasst der Grundkörper 2 zumindest einen Fluidkanal 10, welcher entlang seiner Längserstreckung 20 (siehe beispielsweise 4) einen veränderlichen Querschnitt 21 aufweist.
  • Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Fluidkanäle 10 an dem Grundkörper 2 einen sich veränderlichen Innendurchmesser aufweist.
  • Beispielsweise handelt es sich hierbei um einen sich stetig veränderlichen Querschnitt 21, wobei sich der diesbezügliche Fluidkanal trichterförmig – etwa in Hauptströmungsrichtung des jeweiligen Fluids – kontinuierlich erweitert.
  • Vorliegend spielt es keine Rolle, wenn die Fluidkanäle 10 zur Gänze innerhalb des Grundkörpers 2 oder alternativ zumindest teilweise auch außerhalb des Grundkörpers 2 angeordnet sind. Je nach Ausführungsvariante ist es ebenfalls möglich, wenn zumindest einer der Fluidkanäle 10 vollständig außerhalb des Grundkörpers 2 verlaufend angeordnet ist.
  • Bevorzugt sind die Fluidkanäle 10 jedoch sowohl teilweise innerhalb des Grundkörpers 2 als auch teilweise außerhalb des Grundkörpers 2 angeordnet, wobei insbesondere hier der jeweilige Fluidkanal 10 über eine der Seitenwände 25 (nur exemplarisch beziffert) des Grundkörpers 2 hinauskragt.
  • Der Vollständigkeit halber sei hier noch erläutert, dass der Begriff „Seitenwände” im Allgemeinen jegliche äußere Begrenzung (hier nicht gesondert beziffert) des Grundkörpers 2 erfasst, also auch Vorder-, Rück-, Ober- und Unterseiten sowie sonstige Seiten des Grundkörpers 2 beschreibt.
  • Ferner ist es hinsichtlich einer Gewichtsreduzierung des Grundkörpers 2 so, dass zwischen einzelnen Fluidkanälen 10 vorhandene Zwischenräume 26 (nur explizit beziffert) materialfrei ausgestaltet sind, so dass hinsichtlich des Grundkörpers 2 zu beschleunigende Massen nochmals signifikant reduziert sind.
  • Der in den 1 bis 4 gezeigte Grundkörper 2 ist hinsichtlich seiner Fluidkanäle 10 zur Gänze mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt.
  • Auch sämtliche Ventilsitze 11 sind an dem Grundkörper 2 mittels des additiven Fertigungsverfahrens erzeugt.
  • Selbst die nicht weiter gezeigten Befestigungseinrichtungen der Ventileinrichtungen 12 sind mittels des additiven Fertigungsverfahrens erzeugt.
  • Darüber hinaus umfasst der Grundkörper 2 zumindest in diesem Ausführungsbeispiel insgesamt fünf Fluidzugänge 27 (nur explizit beziffert) sowie insgesamt zwei Fluidabgänge 28, welche ebenfalls alle mittels des additiven Fertigungsverfahrens erzeugt sind.
  • Die Fluidzugänge 27 und die Fluidabgänge 28 verkörpern hierbei allgemein Anschlusseinrichtungen 29 des Grundkörpers 2.
  • Hiervon sind mindestens vier dieser Fluidzugänge 27 als obere Anschlusseinrichtungen 29A ausgestaltet, welche an einem gemeinsamen Tragbalkenelement 30 nebeneinander angeordnet sind.
  • Das Tragbalkenelement 30 ist aus Stabilitätsgründen mittels eines zusätzlichen Halterteils 31 an dem Grundkörper 2 zusätzlich befestigt. Insofern ergibt sich hierdurch eine sehr feste und kompakte Anschlusseinheit.
  • Die Anschlusseinrichtungen 29 dienen hierbei zum Anschließen von Fluidzuleitungen, wobei die an dem gemeinsamen Tragbalkenelement 30 angeordneten Anschlusseinrichtungen 29A bzw. Fluidzugänge 27 für gasförmige Fluide vorgesehen sind, und die unterhalb des Tragbalkenelements 30 angeordnete Anschlusseinrichtung 29B ist für ein flüssiges Fluid vorgesehen.
  • Auch die Fluidzugänge 27 und die Fluidabgänge 28 bzw. alle diesbezüglichen Anschlusseinrichtungen 29 sind mittels des additiven Fertigungsverfahrens erzeugt.
  • Somit sind auch bevorzugt alle den Fluiden zugewandten Flächen 35 (hier nur beispielhaft hinsichtlich der Ventilsitze 11 beziffert) ebenfalls mittels des additiven Fertigungsverfahrens erzeugt.
  • Zumindest in diesem Ausführungsbeispiel ist der Grundkörper 2 vollständig durch das additive Fertigungsverfahren erzeugt, wodurch es sowohl konstruktiv als auch verfahrenstechnisch besonders effektiv und damit auch kostengünstig hergestellt ist.
  • An dieser Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass die Merkmale der vorstehend bzw. in den Ansprüchen und/oder Figuren beschriebenen Lösungen gegebenenfalls auch kombiniert werden können, um die erläuterten Merkmale, Effekte und Vorteile entsprechend kumuliert umsetzen bzw. erzielen zu können.
  • Es versteht sich, dass es sich bei dem vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiel lediglich um eine erste Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Befüllvorrichtung 1 bzw. insbesondere ihres Grundkörpers 2 handelt. insofern beschränkt sich die Ausgestaltung der Erfindung nicht auf dieses Ausführungsbeispiel.
  • Sämtliche in den Anmeldeunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Befüllvorrichtung
    2
    Grundkörper
    3
    Anlage
    4
    massiver Befüllblock bzw. Befüllblockelement
    5
    Befüllelemente
    6
    Befüllnadelelemente
    10
    Fluidkanäle
    11
    Ventilsitze
    12
    Ventileinrichtungen
    13
    Membranventile
    14
    stetig gekrümmter Bogen
    15
    Kurve
    16
    Fluidkanalkurvenabschnitt
    18
    gekrümmter Abschnitt
    19
    gerader Abschnitt
    20
    Längserstreckung
    21
    Querschnitt
    24
    Rohrsegmente
    25
    Seitenwände
    26
    Zwischenräume
    27
    Fluidzugänge
    28
    Fluidabgänge
    29
    Anschlusseinrichtungen
    29A
    obere Anschlusseinrichtungen
    29B
    untere Anschlusseinrichtungen
    29C
    zusätzliche Anschlusseinrichtungen
    30
    gemeinsames Tragbalkenelement
    31
    zusätzliches Halteteil
    35
    den Fluiden zugewandte Flächen

Claims (24)

  1. Befüllvorrichtung (1) zum Befüllen eines medizinischen Beutels mit Fluiden umfassend einen Grundkörper (2) mit Fluidkanälen (10) und Ventilsitzen (11), an welchen Ventileinrichtungen (12) anordenbar sind, um durch die Fluidkanäle (10) hindurch strömende Fluidvolumenströme einzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt ist.
  2. Befüllvorrichtung (1) zum Befüllen eines medizinischen Beutels mit Fluiden umfassend einen Grundkörper (2) mit Fluidkanälen (10) und Ventilsitzen (11), an welchen Ventileinrichtungen (12) anordenbar sind, um durch die Fluidkanäle (10) hindurch strömende Fluidvolumenströme einzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Grundkörpers (2) verlaufende Fluidkanäle (10) zumindest teilweise bogenförmig (14) ausgestaltet sind.
  3. Befüllvorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Fluidkanäle (10) stetig gekrümmt ausgestaltet ist.
  4. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Fluidkanäle (10) bezogen auf seine Gesamtlänge mehr als 50%, vorzugsweise mehr als 80%, gekrümmt ausgestaltet ist.
  5. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge eines gekrümmten Abschnitts (18) eines der Fluidkanäle (10) mehr als 50%, vorzugsweise mehr als 100%, der Länge eines geraden Anschnitts (19) dieses Fluidkanals (10) beträgt.
  6. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Fluidkanäle (10) entlang seiner Längserstreckung (20) einen veränderlichen Querschnitt (21) aufweist.
  7. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Fluidkanäle (10) über eine Seitenwand (25) des Grundkörpers (2) hinaus kragt.
  8. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Fluidkanälen (10) vorhandene Zwischenräume (26) zumindest teilweise materialfrei bzw. bauteilfrei sind.
  9. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidkanäle (10) zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt sind.
  10. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilsitze (11) zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt sind.
  11. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass Befestigungseinrichtungen zum Befestigen von Ventileinrichtungen (12) an dem Grundkörper (2) zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt sind.
  12. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass Fluidzugänge (27) und/oder Fluidabgänge (28) zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt sind.
  13. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass den Fluiden zugewandte Flächen (35) der Fluidkanäle (10), der Ventilsitze (11), der Fluidzugänge (27) und/oder der Fluidabgänge (28) zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens erzeugt sind.
  14. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidkanäle (10) teilweise durch Rohrsegmente (24) ausgestaltet sind, welche über Seitenwände (25) des Grundkörpers (2) hinaus kragen, wobei diese Rohrsegmente (24) und der Grundkörper (2) zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens gemeinsam erzeugt sind.
  15. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) Anschlusseinrichtungen (29, 29A, 29B, 29C) zum Anschließen von Fluidzuleitungen oder von Befüllelementen (5) zum Wechselwirken mit dem medizinischen Beutel aufweist, wobei diese Anschlusseinrichtungen (29, 29A, 29B, 29C) und der Grundkörper (2) zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens gemeinsam erzeugt sind.
  16. Befüllvorrichtung (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Anschlusseinrichtungen (29, 29A) an einem gemeinsamen Tragbalkenelement (30) nebeneinander angeordnet sind, wobei dieses gemeinsame Tragbalkenelement (30) und der Grundkörper (2) zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens gemeinsam erzeugt sind.
  17. Befüllvorrichtung (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das gemeinsame Tragebalkenelement (30) mittels eines zusätzlichen Halterteils (31) an dem Grundkörper (2) angeordnet ist, wobei dieses zusätzliche Halterteil (31), das Tragbalkenelement (30) und der Grundkörper (2) zumindest teilweise mittels eines additiven Fertigungsverfahrens gemeinsam erzeugt sind.
  18. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das additive Fertigungsverfahren ein 3D-Druck-Verfahren, ein 3D-Lasersinterverfahren oder dergleichen umfasst.
  19. Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) aus formlosen oder formneutralen Materialien hergestellt ist.
  20. Verfahren zum Herstellen einer Befüllvorrichtung (1) zum Befüllen eines medizinischen Beutels, bei welchem ein Grundköper (2) der Befüllvorrichtung (1) mit Fluidkanälen zum Leiten von gegenüber dem medizinischen Beutel zu handhabenden Fluiden und mit Ventilsitzen (11) zum Einstellen von Fluidvolumenströmen ausgestattet wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) zumindest teilweise generativ erzeugt wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) zumindest um die Fluidkanäle (10) herum sukzessiv erzeugt wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2), die Fluidkanäle (10), die Ventilsitze (11) und/oder an dem Grundkörper (2) angeordnete Fluidzugänge (27) und Fluidabgänge (28) mittels eines einzigen Fertigungsverfahren (Fertigungsart) erzeugt werden.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) zumindest teilweise aus einem Datensatz zum Betreiben einer einzigen Fertigungsanlage heraus gefertigt wird.
  24. Anlage (3) zum Herstellen von mit Fluiden befüllten medizinischen Beuteln mit einer Vorrichtung (1) zum Herstellen der medizinischen Beutel, mit einer Vorrichtung zum Befüllen der hergestellten medizinischen Beutel und mit einer Vorrichtung zum Verschließen der befüllten medizinischen Beutel, gekennzeichnet durch eine Befüllvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 19.
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