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Die Erfindung betrifft zunächst ein Distanzelement für ein Zahnersatzmittelsystem, wobei das Distanzelement zwischen einem ersten Zahnersatzmittel und einem zweiten Zahnersatzmittel anordenbar ist, wobei das erste Zahnersatzmittel als ein Implantat ausgebildet und/oder ausgeführt ist und/oder wobei das zweite Zahnersatzmittel insbesondere als ein Abutment, als eine Abutmentkrone, als ein weiteres Implantatmittel, als eine Prothese oder als eine Teilprothese ausgebildet und/oder ausgeführt ist, wobei zumindest ein erster Endbereich des Distanzelementes mit dem Implantat und zumindest eine zweiter Endbereich des Distanzelementes mit dem zweiten Zahnersatzmittel wirksam in Kontakt bringbar ist, und wobei der äussere Bereich, insbesondere der Aussenumfang des Distanzelementes – bei in einem in einer insbesondere menschlichen Mundhöhle angeordnetem Zustand – zumindest teilweise mit einem Kieferknochengewebe und/oder zumindest teilweise mit einem Knochenregenerationsmaterial und/oder zumindest teilweise mit Weichgewebe, insbesondere mit einem Gingiva-Gewebe, in Kontakt bringbar ist.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Zahnersatzmittelsystem, mit mindestens einem ersten und einem zweiten Zahnersatzmittel und mit mindestens einem Distanzelement, wobei das erste Zahnersatzmittel als ein Implantat ausgebildet und/oder ausgeführt ist und/oder wobei das zweite Zahnersatzmittel insbesondere als ein Abutment, als eine Abutmentkrone, als ein weiteres Implantatmittel, als eine Prothese oder als eine Teilprothese ausgebildet und/oder ausgeführt ist, wobei das Distanzelement zwischen dem Implantat und dem zweiten Zahnersatzmittel anordenbar ist, wobei zumindest ein erster Endbereich des Distanzelementes mit dem Implantat und zumindest eine zweiter Endbereich des Distanzelementes mit dem zweiten Zahnersatzmittel wirksam in Kontakt bringbar ist, und wobei der äussere Bereich, insbesondere der Aussenumfang des Distanzelementes – bei in einem in einer insbesondere menschlichen Mundhöhle angeordnetem Zustand – zumindest teilweise mit einem Kieferknochengewebe und/oder zumindest teilweise mit einem Knochenregenerationsmaterial und/oder zumindest teilweise mit Weichgewebe, insbesondere mit einem Gingiva-Gewebe, in Kontakt bringbar ist.
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Schließlich betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung und/oder Ausbildung eines Distanzelementes für ein Zahnersatzmittelsystem, wobei das Distanzelement zwischen einem ersten Zahnersatzmittel, nämlich einem Implantat und einem zweiten Zahnersatzmittel, insbesondere einem Abutment, einer Abutmentkrone, einem weiteren Implantatmittel, einer Prothese oder einer Teilprothese angeordnet wird, wobei zumindest ein erster Endbereich des Distanzelemente mit dem Implantat und zumindest ein zweiter Endbereich des Distanzelementes mit dem zweiten Zahnersatzmittel wirksam in Kontakt gebracht wird, und wobei der äussere Bereich, insbesondere der Aussenumfang des Distanzelementes – bei in einem in einer insbesondere menschlichen Mundhöhle angeordneten Zustand – zumindest teilweise mit einem Kieferknochengewebe und/oder zumindest teilweise mit einem Knochenregenerationsmaterial und/oder zumindest teilweise mit Weichgewebe, insbesondere mit einem Gingiva-Gewebe, in Kontakt bringbar ist.
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Im Stand der Technik sind unterschiedliche Ausbildungen von Zahnersatzmittelsystemen, insbesondere von Implantat- und/oder Abutmentsystemen bekannt. Derartige Implantat- und/oder Abutmentsysteme werden bei Patienten eingesetzt, um insbesondere künstliche Zähne, insbesondere aus Keramik mit dem Kieferknochen des Patienten wirksam zu verbinden. Hierbei wird zunächst ein Implantat, vzw. aus Titan im Kieferknochen (Unter- oder Oberkiefer) des Patienten angeordnet bzw. befestigt, insbesondere in den Kieferknochen des Patienten eingeschraubt. Der sichtbare Endbereich des Implantats, also der Endbereich des Implantats, der aus dem Kieferknochen in Richtung der Mundhöhle herausragt, wird dann mit einem Abutment oder einer Abutmentkrone verbunden bzw. ist mit dem Abutment oder der Abutmentkrone, insbesondere mit Hilfe einer seperaten Fixierschraube verbindbar. Auf dem Abutment selbst ist dann ein künstlicher Zahn und/oder eine Zahnkrone, insbesondere aus Keramik anordenbar (bzw. eine Abutmentkrone entsprechend ausbildbar), die dann – im Endeffekt – mit dem Kieferknochen über das Implantat wirksam verbunden ist. Die bekannten Zahnersatzmittelsysteme weisen daher ein erstes Zahnersatzmittel, nämlich das Implantat und ein zweites Zahnersatzmittel, insbesondere ein Abutment oder eine Abutmentkrone auf.
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So zeigt die 1a in schematischer Darstellung zunächst eine Zahnreihe 1 eines Oberkiefers mit Zähnen 2 eines Patienten. Weiterhin gut zu erkennen ist hier das in der Mundhöhle vorgesehene Weichgewebe 3, insbesondere das Gingiva-Gewebe, aus dem die Zähne 2 auch entsprechend herausragen. Die hier dargestellten Zähne 2a sind natürlichen Ursprungs, wobei der Zahn 2b hier ein künstlicher Zahn ist. Die 1a zeigt eine Zahnreihe 1 im Oberkiefer eines Patienten nach einer entsprechenden Zahnbehandlung bzw. nach einer kieferorthopädischen Behandlung.
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Hingegen zeigt 1b in schematischer Darstellung den Oberkiefer des entsprechenden Patienten vor der zahn- bzw. kieferorthopädischen Behandlung. Gut zu erkennen ist hier auch die Zahnreihe 1 im Oberkiefer des Patienten, sowie insbesondere noch nicht hergerichtete natürliche Zähne 2a, sowie eine „Zahnlücke 4”. Gut zu erkennen ist auch bereits ein in der Zahnlücke 4 hier angeordnetes – zweites – Zahnersatzmittel 5, nämlich ein Abutment 5a, das auf einem, hier nicht im Einzelnen dargestellten, im Kieferknochen (Oberkiefer) verankerten – erstem – Zahnersatzmittel, nämlich auf einem Implantat angeordnet ist. Auf das in 1 dargestellte Abutment 5a kann dann ein „künstlicher Zahn 2b” bzw. eine entsprechende Zahnkrone, insbesondere aus Keramik, angeordnet werden, so dass – im Endeffekt – dann (auch nach entsprechender kieferorthopädischen Behandlung) die Zahnreihe 1 in 1a realisiert wird.
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Weiterhin in den 1a und 1b gut zu erkennen ist eine gestrichelte Linie 6. Die gestrichelte Line 6 soll hier – zumindest teilweise – einen gewünschten bzw. ästhetischen Gingiva-Verlauf darstellen. Es ist in 1a gut zu erkennen, dass hier der Verlauf der Linie 6 im Bereich des künstlichen Zahnes 2b so ist, dass oberhalb der Linie 6 noch ein Zahnhals des künstlichen Zahnes 2b „freiliegt”, also vom tatsächlichen Gingiva-Gewebe 3 nicht umschlossen wird. Dies liegt hier nun daran, wie aus 1b ersichtlich, dass das dortige Abutment 5a sich im Wesentlichen „zu tief” bis in den Bereich des Gingiva-Gewebes 3 erstreckt, nämlich auch hier in 1b über die entsprechende gestrichelte Line 6 sich teilweise nach oben hinaus erstreckt bzw. der obere Bereich des Abutments 5a über der Linie 6 nicht von Weichgewebe bzw. Gingiva-Gewebe 3 umschlossen ist. Das Abutment 5a erstreckt sich nun insbesondere deswegen über die Linie 6 hinaus, weil das hier in der 1b nicht dargestellte Implantat im Wesentlichen zu tief im Kieferknochen (Oberkiefer) des Patienten verankert bzw. befestigt ist. Daher erstreckt sich auch das Abutment 5a im Wesentlichen hier zu tief in den Bereich des Gingiva-Gewebes 3 hinein bzw. ist im Bereich des künstlichen Zahnes 2b hier oberhalb der Linie 6 dann kein Gingiva-Gewebe 3 vorhanden, wenn der künstliche Zahn 2b entsprechend in der Zahnlücke 4 auf dem Abutment 5 angeordnet bzw. befestigt worden ist.
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Aus den Erläuterungen zu den 1a und 1b wird deutlich, dass, wenn ein Implantat „zu tief” im Kieferknochen eines Patienten inseriert worden ist, eine Versorgung im Wesentlichen nur wie durch die 1a und 1b dargestellt, erfolgen kann. In der Praxis müssen zu tief inserierte Implantate sogar teilweise wieder explantiert werden, der Kieferknochen muss dann wieder regeneriert/aufgebaut werden, um dann schließlich ein neues Implantat so zu inserieren, dass eine optimale Versorgung, insbesondere eine girlandenförmige Ausgestaltung des Gingiva-Gewebes 3, so wie durch die Linie 6 in den 1a und 1b dargestellt, ermöglicht ist. Problematisch bei den im Stand der Technik bekannten Zahnersatzmittelsystemen ist daher, insbesondere die entsprechende optimale höhenmäßige Inserierung des Implantates (als erstes Zahnersatzmittel) und/oder die insbesondere daraus resultierende höhenmäßige Anordnung des zweiten Zahnersatzmittels, hier in den 1a und 1b des Abutments und/oder des künstlichen Zahnes.
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So sind im Stand der Technik bereits Distanzelemente für ein Zahnersatzmittelsystem, insbesondere für ein Implantat- und/oder Abutmentsystem bekannt (bspw. „MULTI-IM”-Distanzhülsen), wobei derartige Distanzelemente, nämlich zumindest ein erster Endbereich des Distanzelementes mit einem Implantat und zumindest ein zweiter Endbereich des Distanzelementes mit einem Abutment verbindbar ist. Hierbei weist ein erster Endbereich der bekannten Distanzelemente einen Schraubenfortsatz auf, der in ein Implantat entsprechend einschraubbar ist. Ein zweiter Endbereich des Distanzelementes, weist insbesondere eine Aufnahme mit einem Innengewinde auf, in die insbesondere ein Abutment einschraubbar ist. Die im Stand der Technik bekannten Distanzelemente sind in vorgegebenen Größen, insbesondere in vorgegebenen vertikalen Längen zwischen 1 mm bis 4 mm Gesamtlänge erhältlich. Mit Hilfe dieser Distanzelemente kann dann die in 1a und 1b geschilderte Problematik zumindest teilweise verbessert werden, weil mit Hilfe eines derartigen Distanzelementes, das zwischen dem Implantat und dem Abutment anordenbar ist, dann die höhenmäßige Ausrichtung bzw. der höhenmäßige Abstand des Abutments 5a zum Gingiva-Gewebe 3 (vgl. 1a und 1b) entsprechend reguliert bzw. eingestellt werden kann.
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Die im Stand der Technik bekannten Distanzelemente für Zahnersatzmittelsysteme, insbesondere für Implantat- und/oder Abusmentsysteme, sind aber noch nicht optimal ausgebildet. Ein optimaler girlandenartiger Verlauf einer entsprechenden Linie 6 (vgl. 1a und 1b), so wie gewünscht, ist nahezu nicht realisierbar. Insbesondere kann der äußere Bereich, insbesondere der Außenumfang des Distanzelementes – bei in einem in einer insbesondere menschlichen Mundhöhle angeordnetem Zustand – zumindest teilweise mit einem Kieferknochengewebe und/oder zumindest teilweise mit einem Knochenregenerationsmaterial und/oder zumindest auch teilweise mit Weichgewebe, insbesondere mit dem Gingiva-Gewebe in Kontakt kommen. Problematisch bei dem im Stand der Technik bekannten Distanzelementen ist nun aber, dass der äußere Bereich, insbesondere der Außenumfang der Distanzelemente nur schwer mit dem Kieferknochengewebe oder dem Knochenregenerationsmaterial in Kontakt bringbar ist bzw. das jeweilige Kieferknochengewebe und/oder Knochenregenerationsmaterial nur schwer an dem Distanzelement anhaftet. Weiterhin ist insbesondere auch problematisch, dass – wie bereits oben erwähnt – eine optimale girlandenförmige Linie 6 eines Gingiva-Gewebes 3, so wie in den 1a und 1b durch die dortige gestrichelte Linie 6 angedeutet, mit dem im Stand der Technik bekannten Distanzelementen eben doch nicht so optimal realisierbar ist. Die im Stand der Technik bekannten Systeme dienen insbesondere dazu „dickes Gingiva-Gewebe” zu unterstützen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das eingangs genannte Distanzelement bzw. das eingangs genannte Zahnersatzmittelsystem bzw. das eingangs genannte Verfahren nun derart auszugestalten und weiterzubilden, dass die Verbindung/Anhaftung von Kieferknochengewebe und/oder von Knochenregenerationsmaterial am Distanzelement verbessert ist, insbesondere auch die höhenmäßige Ausrichtung eines – zweiten – Zahnersatzmittels verbessert und/oder eine verbesserte girlandenförmige Gingiva-Gewebe-Grenze realisierbar ist.
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Für das vorgenannte Distanzelement ist die zuvor genannte Aufgabe nun zunächst dadurch gelöst, dass die Oberfläche des äusseren Bereichs des Distanzelementes zumindest teilweise aufgeraut ausgebildet ist und/oder zumindest teilweise eine unebene Struktur aufweist, insbesondere die Oberfläche des äusseren Bereiches für die Anlagerung von Kieferknochengewebe ausgebildet ist.
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Für das zuvor genannte Zahnersatzmittelsystem ist die zuvor genannte Aufgabe nun zunächst dadurch gelöst, dass mindestens ein zuvor genanntes Distanzelement vorgesehen ist, wobei die Oberfläche des äußeren Bereiches des Distanzelementes zumindest teilweise aufgeraut ist.
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Schließlich ist für das zuvor genannte Verfahren die zuvor genannte Aufgabe nun dadurch gelöst, dass, nachdem das Implantat im Kieferknochen einer Person (eines Patienten) angeordnet ist, der im Wesentlichen über dem sichtbaren Endbereich des Implantats verbleibende Freiraum bis zur äusseren Weichgewebegrenze, insbesondere bis zur äusseren Gingiva-Gewebe-Grenze zumindest teilweise ermittelt wird, und dass aufgrund der ermittelten Messdaten dann ein für diese Person (bzw. für diesen Patienten) individuelles Distanzelement, insbesondere mit einer spezifischen vertikalen Höhe hergestellt wird.
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Durch die Realisierung der zuvor genannten Merkmale werden die eingangs beschriebenen Nachteile vermieden und entsprechende Vorteile erzielt.
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Zunächst ist die Oberfläche des äußeren Bereichs des Distanzelementes nun zumindest teilweise aufgeraut ausgebildet und/oder weist zumindest teilweise eine unebene Struktur auf. Dies ermöglicht eine verbesserte, insbesondere optimale Verbindung/Anhaftung von einem Kieferknochengewebe und/oder von einem Knochenregenerationsmaterial, das jeweils mit dem äußeren Bereich, insbesondere mit dem Außenumfang des Distanzelementes in Kontakt gebracht wird. Hierdurch bedingt lässt sich nun insbesondere der Kieferknochen auch optimal im Bereich des Distanzelementes regenerieren, denn es kann nun neuer Kieferknochen bzw. neues Kieferknochengewebe angrenzend am äußeren Bereich, insbesondere angrenzend an den Außenumfang des Distanzelementes entstehen und sich hier auch gut anlagern. Denkbar ist, dass ein erster Teilbereich des Aussenumfanges des Distanzelementes aufgeraut ist und/oder zumindest teilweise eine unebene Struktur aufweist, insbesondere daher geeignet für die Anhaftung von Kieferknochengewebe oder von Knochenregerationsmaterial ausgebildet ist, wobei aber ein zweiter Teilbereich des Aussenumfanges des Distanzelementes glatt ausgebildet ist, insbesondere zur Anlagerung von Weichgewebe, insbesondere von Gingiva-Gewebe geeignet ist. Mit einem glatten zweiten Teilbereich ist dann auch ein „guter Abschluss” zwischen dem Weichgewebe, insbesondere dem Gingiva-Gewebe und dem Distanzelement realisierbar, so dass – im Endeffekt – dann auch eine, insbesondere sehr klar verlaufende Gingiva-Gewebe-Grenze realisiert werden kann.
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Es ist nun auch die höhenmäßige Ausrichtung bzw. die Anordnung/Positionierung eines zweiten Zahnersatzmittels, insbesondere eines künstlichen Zahnes optimiert bzw. optimierbar. Denn nachdem das als Implantat ausgeführte erste Zahnersatzmittel im Kieferknochen einer Person/eines Patienten angeordnet bzw. befestigt worden ist, wird der zwischen dem sichtbaren Endbereich des Implantates verbleibende Freiraum bis zur äußeren Weichgewebe-Grenze, insbesondere bis zur äußeren Gingiva-Gewebe-Grenze zumindest teilweise, insbesondere vollständig ermittelt. Aufgrund der so ermittelten Messdaten wird dann für diese Person/diesen Patienten ein individuelles Distanzelements, insbesondere mit einer spezifischen vertikalen Höhe hergestellt. Hierdurch bedingt wird das Distanzelement insbesondere mit einer spezifischen vertikalen Höhe so hergestellt, so dass dann durch die Anordnung eines derartigen individuellen Distanzelements zwischen einem im Kieferknochen angeordneten Implantat und dem zweiten Zahnersatzmittel, insbesondere dem Abutment, dann die höhenmäßige Ausrichtung des zweiten Zahnersatzmittels, insbesondere des Abutments und damit auch eine höhenmässige Ausrichtung eines auf dem Abutment anzuordnenden Zahnes optimiert ist. Alternativ kann ein bzw. das Zahnersatzmittelsystem auch mehrere Distanzelemente aufweisen, die jeweils verschiedene unterschiedliche Standardgrößen, insbesondere also verschiedene unterschiedliche vertikale Höhen aufweisen, wobei dann für den jeweiligen Patienten ein bestimmtes Distanzelement mit einer bestimmte Höhe ausgesucht bzw. verwendet wird, das geeignet erscheint. Nachdem dann der zwischen dem sichtbaren Endbereich des Implantats und der äußeren Gingiva-Gewebe-Grenze verbleibende Freiraum ermittelt worden ist, könnte aus den Standardgrößen dann ein spezifisches Distanzelement mit der gewünschten vertikalen Höhe für den jeweiligen Patienten ausgesucht und eingesetzt werden, insbesondere ein zuvor beschriebenes Distanzelement mit einer aufgerauten und/oder unebenen Oberfläche des äußeren Bereichs. Im Endeffekt ist damit eine visuell insbesondere girlandenförmige Gingiva-Gewebe-Grenze auf einfache Weise realisierbar.
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Im Endeffekt sind die eingangs genannten Nachteile daher vermieden und entsprechende Vorteile erzielt.
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Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten das erfindungsgemäße Distanzelement bzw. das erfindungsgemäße Zahnersatzmittelsystem bzw. das erfindungsgemäße Verfahren in vorteilhafter Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, auf den Patentanspruch 11 bzw. auf die dem Patentanspruch 12 nachgeordneten Patentansprüche verwiesen werden. Im Folgenden dürfen nun die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung anhand der nachfolgenden Beschreibung und der dazu gehöhrenden Zeichnung näher beschrieben werden. In der Zeichnung zeigt:
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1a/1b ein im Stand der Technik bekanntes Zahnersatzmittelsystem bzw. teilweise dessen Komponenten mit einem auf einem Abutment angeordneten künstlichen Zahn (vgl. 1a) bzw. ein Abutment ohne einen auf dem Abutment angeordneten künstlichen Zahn (vgl. 1b) in teilweise schematischer Darstellung in der Mundhöhle eines Patienten,
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2a/2b eine erste Ausführungsform für ein erfindungsgemäßes Distanzelement bzw. für ein erfindungsgemäßes Zahnersatzmittelsystem, einerseits schematisch dargestellt mit zwischen einem ersten Zahnersatzmittel, nämlich einem Implantat und einem zweiten Zahnersatzmittel, insbesondere einem Abutment angeordnetem Distanzelement (vgl. 2a) bzw. in entsprechender explosiver schematischer Darstellung (vgl. 2b),
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3a/3b/3c eine zweite Ausführungsform für ein erfindungsgemäßes Distanzelement bzw. für ein erfindungsgemäßes Zahnersatzmittelsystem, einerseits schematisch dargestellt mit zwischen dem ersten Zahnersatzmittel, nämlich dem Implantat und dem zweiten Zahnersatzmittel, insbesondere dem Abutment angeordnetem Distanzelement (vgl. 3a) bzw. in entsprechender explosiver schematischer Darstellung (vgl. 3b) bzw. eine als Verbindungsmittel ausgeführte separate Baueinheit (vgl. 3c), und
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4a/4b in schematischer Darstellung ein erfindungsgemäßes Distanzelement bzw. ein erfindungsgemäßes Zahnersatzmittelsystem mit zwischen dem ersten Zahnersatzmittel, nämlich einem Implantat und dem zweiten Zahnersatzmittel, insbesondere einem Abutment angeordneten Distanzelement (vgl. 4a), wobei hier eine Regeneration des Kieferknochens realisiert wird bzw. dargestellt ist, sowie eine entsprechende schematische Teilansicht, teilweise geschnitten von oben (vgl. 4b).
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Die 1a und 1b zeigen den bereits bekannten Stand der Technik, so wie bereits eingangs beschrieben.
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Die 2 bis 4 zeigen ein erfindungsgemäßes Distanzelement 7 bzw. ein erfindungsgemäßes Zahnersatzmittelsystem 8, hier insbesondere ein Implantat- und/oder Abutmentsystem 8a mit einem entsprechenden Distanzelement 7. Bei der folgenden Erläuterung der 2 bis 4 werden, soweit möglich, auch die Bezugszeichen entsprechend verwendet, die auch in den 1a und 1b für die dortigen Komponenten verwendet worden sind, hierauf darf hingewiesen werden.
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Das in den 2 bis 4 ersichtliche Distanzelement 7 für ein Zahnersatzmittelsystem 8, insbesondere für ein Implantat- und/oder Abutmentsystem 8a ist zwischen einem als Implantat 9a ausgeführtem ersten Zahnersatzmittel 9 und einem zweiten Zahnersatzmittel 5, hier insbesondere einem Abutment 5a anordenbar. Als weitere zweite Zahnersatzmittel 5 anstelle eines Abutments 5a kommen insbesondere auch eine Abutmentkrone (ein Abutment und eine Krone als „ein Werkstück” gefertigt) oder eine Prothese oder Teil-Prothese oder ein weiteres Implantatmittel, wie insbesondere ein Steeg oder ein Kugelkopfelement (Kugelkopflocator) oder ein Verbinder in Betracht. Hierbei kommen auch durchaus Kombinationen der für ein zweites Zahnmittel 5 zuvor genannten Komponenten in Betracht, beispielsweise kann eine Prothese oder eine Teil-Prothese auf einen Steeg oder auch einem Kugelkopflocator angeordnet werden, wobei der Steeg oder der Kugelkopflocator dann mit dem Distanzelement 7 verbindbar ist. Letzteres ist insbesondere abhängig von der jeweiligen spezifischen Ausführung des Zahnersatzmittelsystems 8 bzw. des gewünschten zu realisierenden „Implantatverbundes”. Bei dem zu realisierenden „Implantatverbund” verankert und/oder befestigt insbesondere das erste Zahnersatzmittel 9, nämlich das Implantat 9a dann – im Endeffekt – den „Implantatverbund” im Kieferknochen, wobei für das zweite Zahnersatzmittel 5 insbesondere die zuvor beschriebenen Möglichkeiten denkbar sind. Hierbei ist auch mit dem zuvor oben erwähnten Begriff „weiteres Implantatmittel” insbesondere ein Steeg, ein Verbinder oder ein Kugelkopfelement (als jeweiliges zweites Zahnersatzmittel) gemeint, das mit dem Distanzelement insbesondere wirksam verbindbar ist. Insbesondere das jeweilige zweite Zahnersatzmittel 5 ist aber nicht direkt im Kieferknochen verankert oder befestigt ist, sondern indirekt mit Hilfe des Distanzelementes 7 und/oder des Implantates 9a. Die in den 2 bis 4 dargestellten zweiten Zahnersatzmittel 5 sind bei der hier dargestellten bevorzugten Ausführungsform jedoch insbesondere jeweils als Abutment 5a (oder als eine Abutmentkrone) ausgeführt. An diesem bevorzugtem Ausführungsbeispiel darf daher das erfindungsgemässe Prinzip näher beschrieben werden:
Es ist zumindest ein erster Endbereich 7a des Distanzelements 7 mit dem ersten Zahnersatzmittel 9, nämlich mit dem Implantat 9a und zumindest ein zweiter Endbereich 7b des Distanzelements 7 mit einem zweiten Zahnersatzmittel 5, hier insbesondere einem Abutment 5a wirksam in Kontakt bringbar, insbesondere wirksam verbindbar. Der äußere Bereich 7c, insbesondere der Außenumfang des Distanzelementes 7 kann – bei in einem in einer insbesondere menschlichen Mundhöhle angeordnetem Zustand – zumindest teilweise mit einem Kieferknochen bzw. einem Kieferknochengewebe 10 und/oder zumindest teilweise mit einem Knochenregenerationsmaterial 11 und/oder vzw., wenn überhaupt, nur in einem geringen Masse zumindest teilweise mit Weichgewebe, insbesondere mit einem Gingiva-Gewebe 3 in Kontakt kommen bzw. in Kontakt bringbar sein.
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So ist aus den 2a, 3a und 4a im Wesentlichen ersichtlich, dass hier das Implantat 9a im Kieferknochengewebe 10 (bzw. im Kieferknochen 10) entsprechend angeordnet, insbesondere hier befestigt, insbesondere hier im Kieferknochengewebe 10 verschraubt/eingeschraubt ist. Der wesentliche Bestandteil des Implantates 9a erstreckt sich daher in das Kieferknochengewebe 10, wobei hier ein insbesondere sichtbarer Endbereich 9b des Implantates 9a in der Mundhöhle visuell sichtbar ist bzw. sich aus dem Kieferknochengewebe 10 leicht heraus erstreckt.
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Weiterhin ist in den 2a, 3a, 4a und 4b, insbesondere auch Weichgewebe, insbesondere ein Gingiva-Gewebe 3 schematisch dargestellt bzw. eine Gingiva-Gewebe-Grenze 3a schematisch dargestellt bzw. ersichtlich.
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Die zuvor genannten Nachteile sind – für das Distanzelement 7 – nun zunächst dadurch vermieden, dass die Oberfläche des äußeren Bereichs 7c des Distanzelementes 7 zumindest teilweise aufgeraut ausgebildet ist und/oder zumindest teilweise eine unebene Struktur aufweist, insbesondere daher zumindest teilweise eine „aufgeraute Struktur” und/oder zumindest teilweise einen „topografisch unebenen Verlauf” aufweist, insbesondere die Oberfläche des äusseren Bereiches 7c dann für die Anlagerung von Kieferknochengewebe 10 ausgebildet bzw. geeignet ist. Aus den 2a, 2b, 3a, 3b und 4a ist deutlich zu ersehen, dass die Oberfläche des äußeren Bereichs 7c hier insbesondere mindestens einen Gewindegang 12, insbesondere mehrere Gewindegänge 12 aufweist. Durch die Realisierung der Gewindegänge 12 erhält die Oberfläche des äußeren Bereiches 7c des Distanzelementes 7 eine „unebene Struktur”. Unter dem Begriff „uneben” bzw. „unebene Struktur” kann daher eine Oberfläche bzw. eine Oberflächenbeschaffenheit mit umfasst bzw. verstanden werden, die aufgrund einer realisierten spezifischen Topografie, beispielsweise mit Hilfe von Gewindegängen und/oder Rillen, entsprechend „uneben” ausgebildet ist. Die Oberfläche kann aber – alternativ – auch entsprechend „aufgeraut” bzw. „rau” hergestellt werden oder entsprechend „rau” ausgebildet sein, insbesondere also auch ohne dass eine spezifische Topografie realisiert sein muss. Im Folgenden wird daher zunächst insbesondere erläutert, wie eine „aufgeraute” Oberfläche bzw. eine „aufgeraute bzw. raue Struktur” der Oberfläche realisiert werden kann, um eine Anhaftung von Knochengewebe bzw. von Kieferknochengewebe, insbesondere optimal zu gewährleisten. So kann die Oberfläche des äußeren Bereiches des Distanzelementes auch entsprechend „aufgeraut sein bzw. werden und/oder eine entsprechende aufgeraute bzw. raue Struktur” aufweisen, insbesondere auch ohne dass eine spezifische Topografie (die beispielsweise mit Hilfe von Gewindegängen, Kerben und/oder Rillen realisiert werden kann) existiert.
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Denkbar ist, dass die „aufgeraute Struktur” bzw. „raue Struktur” der Oberfläche des äußeren Bereiches 7c des Distanzelementes 7 auf bestimmte Art und Weise realisiert wird, beispielsweise, dass eine Oberflächenrauigkeit bei der Herstellung des Distanzelementes 7 insbesondere im Sinter-Verfahren erfolgt, insbesondere die Oberfläche des äußeren Bereiches entsprechend bearbeitet wird. Beispielsweise könnte die aufgeraute Struktur der Oberfläche des äußeren Bereiches des Distanzelementes auch durch ein Sandstrahlverfahren, ein Wasserstrahlverfahren, ein Laserstrahlverfahren, ein Fräsverfahren, ein Printverfahren und/oder durch ein Ätzverfahren realisiert werden. Insbesondere kann die Oberfläche des äußeren Bereiches des Distanzelementes daher entsprechend verfahrenstechnisch „aufgeraut” werden.
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Auch materialumformende Verfahren, wie Walzen, Prägen, Drücken oder dergleichen zur Realisierung einer „aufgerauten Struktur” und/oder einer „unebenen Struktur” des äußeren Bereiches des Distanzelementes sind denkbar.
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Auch kann eine Rauigkeit der Oberfläche des äußeren Bereichs beispielsweise durch Bürsten, Schleifen, Drehen, Ätzen oder Beizen realisiert werden.
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Denkbar zur Herstellung/Realisierung einer „aufgerauten Struktur” oder auch einer „unebenen Struktur” der Oberfläche des äusseren Bereiches sind insbesondere auch Zerspan-, Urform- oder Umformverfahren.
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Schließlich ist sogar denkbar, dass ein zusätzliches Material auf die Oberfläche des äußeren Bereiches des Distanzelementes aufgebracht wird, beispielsweise eine Partikel-Bindemittel-Mischung, also der äußere Bereich des Distanzelementes mit der Partikel-Bindemittel-Mischung „berieselt” und mit dieser Partikel-Bindemittel-Mischung verbunden wird, um eine entsprechende raue und/oder unebene Oberfläche des äußeren Bereiches zu realisieren.
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Insbesondere auch die Kombination der oben beschriebenen Möglichkeiten, also nicht nur die Ausbildung einer „rauen Struktur” bzw. nicht nur die Ausbildung einer „unebenen Struktur”, sondern die Kombination der Ausbildung einer „aufgerauten Struktur” und einer „unebenen Struktur” für die Oberfläche des äusseren Bereichs des Distanzelementes ist denkbar. Beispielsweise können am äusseren Bereich des Distanzelementes Gewindegänge vorgesehen sein, wobei die Gewindebereiche selbst, insbesondere die Gewindeflanken selbst dann zusätzlich noch aufgeraut sind.
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Das Aufrauen der Oberfläche des äußeren Bereiches 7c des Distanzelementes 7 bzw. die entsprechende „raue Struktur” der Oberfläche des äußeren Bereiches 7c und/oder eine „unebene Struktur” der Oberfläche des äusseren Bereichs 7c des Distanzelementes 7 ermöglicht eine gute Anlage/Anhaftung von Kieferknochengewebe 10 und/oder auch von Knochenregenerationsmaterial 11 am äußeren Bereich 7c des Distanzelementes 7, insbesondere am Außenumfang, des Distanzelementes 7.
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Die Oberfläche des äusseren Bereiches 7c des Distanzelementes 7 kann insbesondere eine durchschnittliche Rauigkeit Ra von 0,8 bis 2,2 μm aufweisen. Denkbar ist auch, dass die entsprechende Rauigkeit, also die „raue und/oder unebene Struktur” mit Hilfe einer Mehrzahl von Poren realisiert wird. Denkbar ist, dass dann auf der Oberfläche des äusseren Bereiches des Distanzelementes eine Mehrzahl von Poren mit einem Porendurchmesser von insbesondere mindestens 10 μm realisiert wird. Der Porendurchmesser derartiger Poren/Kavitäten auf der Oberfläche des äusseren Bereiches des Distanzelementes kann insbesondere auch in einem Bereich von 30 bis 100 μm liegen, insbesondere auch in einem Bereich größer als 30 μm. Insbesondere Porendurchmesser/Kavitäten mit Porengrößen bzw. Porendurchmessern von 75 bis 400 μm haben sich als besonders vorteilhaft herausgestellt.
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Den 2 bis 4 ist im wesentlichen nunmehr gemeinsam, dass der erste Endbereich 7a des Distanzelementes 7 ein erstes Verbindungsmittel 13 zur wirksamen Verbindung mit dem Implantat 9a, insbesondere einen schraubenförmigen Fortsatz 13a aufweist. Das erste Verbindungsmittel 13 bzw. der schraubenförmige Fortsatz 13a ist mit einer Aufnahme 14 im Implantat 9a, insbesondere mit einer Gewindebohrung 14a (bzw. einer Ausnehmung mit Innengewinde) in Eingriff bringbar, insbesondere verschraubbar.
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Weiterhin weist der zweite Endbereich 7b des Distanzelementes 7 ein zweites Verbindungsmittel 15 zur wirksamen Verbindung mit dem zweiten Zahnersatzmittel 5, hier insbesondere dem Abutment 5a, insbesondere eine Gewindebohrung 15a (bzw. eine Ausnehmung mit Innengewinde) auf. In die Gewindebohrung 15a ist ein schraubenförmiger Fortsatz 16 des zweiten Zahnersatzmittels 5, insbesondere des Abutments 5a entsprechend einschraubbar.
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Das Zahnersatzmittelsystem 8, insbesondere hier ein Implantat- und/oder Abutment-System 8a ist in explosiver Darstellung insbesondere in den 2b und 3b dargestellt. Es ist gut ersichtlich, dass der erste Endbereich 7a des Distanzelementes 7 an seiner Stirnseite eine erste Anlagefläche für den Kontakt mit dem Implantat 9a und der zweite Endbereich 7b des Distanzelementes 7 an seiner Stirnseite eine zweite Anlagefläche für den Kontakt mit dem zweiten Zahnersatzmittel 5, insbesondere mit dem Abutment 5a aufweist. Der jeweilige montierte Zustand des Zahnersatzmittelsystems 8, insbesondere des Implantats- und/oder Abutment-Systems 8a mit dem Distanzelement 7 ist in den 2a, 3a und 4a dargestellt.
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2a und 2b zeigt eine erste Ausführungsform für ein Distanzelement 7 und die 3a und 3b eine zweite Ausführungsform für ein Distanzelement 7.
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Bei der ersten Ausführungsform des Distanzelementes 7 gemäß den 2a und 2b ist das erste Verbindungsmittel 13 bzw. der schraubenförmige Fortsatz 13a an der ersten Anlagefläche des Distanzelementes 7 ausgebildet bzw. das zweite Verbindungsmittel 15, nämlich die Gewindebohrung 15a im wesentlichen im Körper des Distanzelementes 7 ausgebildet, wobei sich die Gewindebohrung 15a von der zweiten Anlagefläche her nach innen in den Körper des Distanzelementes 7 erstreckt.
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Im Unterschied zu den 2a und 2b ist bei der zweiten Ausführungsform des Distanzelementes 7 gemäß den 3a und 3b das erste und zweite Verbindungsmittel 13 und 15 als separate Baueinheit 19 ausgebildet, so wie in 3c in Einzeldarstellung schematisch dargestellt, wobei diese separate Baueinheit 19 dann wiederum in einem Distanzelement 7 entsprechend angeordnet und/oder befestigbar ist, so wie im wesentlichen auch aus den 3a bzw. 3b ersichtlich.
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Die in den 2, 3 bzw. 4 dargestellten ersten und zweiten Verbindungsmittel 13 und 15 sind hier für die bevorzugte Ausführungsform des Zahnersatzmittelsystems 8, insbesondere für das Implantat- und/oder Abutment-Systems 8a ausgeführt bzw. dargestellt. In Abhängigkeit eines jeweiligen spezifischen Zahnersatzmittelsystems können derartige erste und zweite Verbindungsmittel auch anderweitig ausgestaltet sein, insbesondere beispielsweise als eine Rast- und/oder Steckverbindung realisiert sein. Denkbar ist auch, dass das erste und/oder zweite Verbindungsmittel als Innengewinde ausgebildet ist und insbesondere auf ein Außengewinde des Implantats oder des zweiten Zahnersatzmittels schraubbar ist. Das jeweilige erste oder zweite Verbindungsmittel kann daher als Innen- oder als Außengewinde ausgebildet sein.
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Auch der in den 2, 3 bzw. 4 dargestellte Fall bzw. die entsprechende Ausbildung ist in umgekehrter Weise denkbar, beispielsweise also dass ein schraubenförmiger Fortsatz des Distanzelementes mit dem zweiten Zahnersatzmittel, hier dem Abutment in Eingriff bringbar ist und ein schraubenförmiger Fortsatz des Implantates mit einer Ausnehmung des Distanzelementes in Eingriff bringbar ist. Die Ausbildung der ersten und zweiten Verbindungsmittel ist daher insbesondere auch abhängig von einem spezifischen Zahnersatzmittelsystem als solches.
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Als weitere Alternative für die Ausbildung des Distanzelementes und/oder die jeweilige Ausbildung des ersten und zweiten Zahnersatzmittels ist auch denkbar, dass das Distanzelement eine Durchgangsöffnung aufweist, insbesondere im Wesentlichen ringförmig ausgebildet ist. Das Distanzelement kann dann zwischen dem ersten und zweiten Zahnersatzmittel angeordnet werden, wobei das erste und zweite Zahnersatzmittel dann jeweilige Verbindungsmittel aufweisen, wovon mindestens ein Verbindungsmittel die Durchgangsöffnung des Distanzelementes zumindest teilweise dann durchgreift, so dass das erste und/oder zweite Zahnersatzmittel dann direkt wirksam miteinander verbindbar ist bzw. sind. Beispielsweise könnte ein zweites Zahnersatzmittel, insbesondere ein Abutment dann an dem entsprechenden Ende einen entsprechend langen Gewindestift oder einen schraubenförmigen Fortsatz aufweisen, der die Durchgangsöffnung des Distanzelementes durchgreift, wobei das Ende des schraubenförmigen Fortsatzes in eine Aufnahme des ersten Zahnersatzmittels einschraubbar ist. Das Distanzelement ist dann zwischen dem ersten und zweiten Zahnersatzmittel angeordnet und steht mit dem ersten und zweiten Zahnersatzmittel wirksam in Kontakt, ist aber quasi zwischen dem ersten und zweiten Zahnersatzmittel „eingepresst”. Die Verbindungsmittel sind dann am ersten und/oder zweiten Zahnersatzmittel ausgebildet und sind im Wesentlichen direkt miteinander verbunden. Auch für diese zuvor beschriebene Alternative könnten auch entsprechende Rast- oder Steckverbindungen oder dergleichen als Verbindungsmittel vorgesehen sein.
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Ergänzend darf ausgeführt werden, dass die 2a, 2b, 3a, 3b und 4a im Wesentlichen auch einen auf dem Abutment 5a bereits angeordneten künstlichen Zahn 2b zeigen bzw. darstellen sollen, wobei insbesondere Abutment 5a und Zahn 2b auch als eine „Abutmentkrone” ausgeführt sein können.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Distanzelementes 7 bzw. des Zahnersatzmittelsystems 8 weist das Distanzelement 7 insbesondere zusätzlich auch eine jeweilige spezifische Höhe h auf, die dann auf die jeweilige Person bzw. auf den jeweiligen Patienten abgestimmt ist. Zur Herstellung eines Distanzelementes 7 mit einer spezifischen Höhe h darf insbesondere auch auf die nachfolgenden Ausführungen zum erfindungsgemäßen Verfahren verwiesen werden. Denkbar ist aber auch, dass bereits ein Zahnersatzmittelsystem eine Mehrzahl von Distanzelementen in verschiedenen Standardgrößen, also mit jeweils unterschiedlichen Höhen h aufweist und dass dann ein bestimmtes Distanzelement mit einer spezifischen Höhe h entsprechend verwendet bzw. ausgesucht wird. In der weiteren bevorzugten Ausführungsform des Distanzelementes 7 bzw. des Zahnersatzmittelsystems 8 weist daher das Distanzelement 7 eine zumindest teilweise aufgeraute und/oder zumindest teilweise unebene Oberfläche am äußeren Bereich 7c auf, wobei das Distanzelement 7 auch auf eine bestimmte Person/Patienten individuell abgestimmt ist, insbesondere das Distanzelement 7 also eine spezifische Höhe h aufweist. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Oberfläche des äußeren Bereichs des Distanzelementes in einem ersten Teilbereich aufgeraut ausgebildet und/oder zumindest teilweise uneben sein und in einem zweiten Teilbereich glatt bzw. eben ausgebildet sein. Der erste Teilbereich eignet sich dann für die Anlagerung von Kieferknochengewebe und der zweite Teilbereich für die Anlagerung von Weichgewebe, insbesondere von Gingiva-Gewebe. Ein derartiges Distanzelement kann dann wiederum in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform insbesondere dann zusätzlich eine für einen bestimmten Patienten abgestimmte spezifische Höhe h aufweisen.
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Im Folgenden darf nun insbesondere anhand der 4a und 4b das erfindungsgemäße Verfahren näher erläutert werden:
Zwischen dem ersten Zahnersatzmittel 9, hier dem Implantat 9a und einem zweiten Zahnersatzmittel 5, insbesondere einem Abutment 5a wird das Distanzelement 7 angeordnet. Hierbei wird der erste Endbereich 7a des Distanzelementes 7 mit dem Implantat 9a und der zweite Endbereich 7b des Distanzelementes 7 mit dem zweiten Zahnersatzmittel 5, hier insbesondere mit dem Abutment 5a wirksam in Kontakt gebracht, insbesondere wirksam verbunden, insbesondere über erste und zweite Verbindungsmittel 13 bzw. 15 und/oder entsprechende korrespondierende Gegenstücke am Implantat 9a bzw. am zweiten Zahnersatzmittel 5, hier am Abutment 5a, wie die hier dargestellte Aufnahme 14 (Gewindebohrung 14a) oder der schraubenförmige Fortsatz 16. Wenn das Implantat 9a im Kieferknochengewebe 10 angeordnet, insbesondere befestigt ist, kommt der äußere Bereich 7c des Distanzelementes 7, insbesondere der Außenumfang – bei in einem in einer insbesondere menschlichen Mundhöhle angeordnetem Zustand – zumindest teilweise mit einem Kieferknochengewebe 10 und/oder zumindest teilweise mit einem Knochenregenerationsmaterial 11 und/oder zumindest teilweise mit Weichgewebe, insbesondere mit einem Gingiva-Gewebe in Kontakt. Vorzugsweise wird dann der den Außenumfang des Distanzelementes 7, insbesondere der den äußeren Bereich 7c des Distanzelementes 7 umgebende Bereich mit Begrenzungselementen 17 und 18 entsprechend so begrenzt, so dass der Zwischenraum mit Knochenregenerationsmaterial 11 aufgefüllt werden kann, wie aus den 4a und 4b ersichtlich. Dies dient insbesondere dem Kieferknochenaufbau bzw. der Regeneration des Kieferknochengewebes 10, das sich insbesondere in dem Zwischenraum, wo das Knochenregenerationsmaterial 11 eingefüllt wird dann ausbildet bzw. ausbilden kann. Denkbar ist auch die Anordnung eines Knochenblockes, eines „Bonerings” oder dgl. oder andere augmentative Verfahren.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird nun nachdem das Implantat 9a im Kieferknochen 10 bzw. im Kieferknochengewebe 10 einer Person/eines Patienten angeordnet ist, der im Wesentlichen über dem sichtbaren Endbereich 9b des Implantats 9a bleibende Freiraum bis zur äußeren Weichgewebegrenze, insbesondere bis zur äußeren Gingiva-Gewebe-Grenze 3a zumindest teilweise vermittelt und/oder vermessen, wobei aufgrund der ermittelten Messdaten dann ein für diese Person individuelles Distanzelement 7, insbesondere mit einer spezifischen vertikalen Höhe h hergestellt und/oder verwendet wird.
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Hierbei wird der über dem sichtbaren Endbereich 9b des Implantats 9a verbleibende Freiraum ermittelt, insbesondere gescannt, insbesondere mit einem Laserscanner vermessen. Danach wird das spezifische Distanzelement 7 insbesondere aus einem Rohblock mit Hilfe einer Fräs- und/oder Bohrmaschine hergestellt, wobei der Fräs- und/oder Bohrmaschine die Messdaten, insbesondere des Laserscanners zugeführt werden und das Distanzelement 7 insbesondere mit einer spezifischen vertikalen Höhe h entsprechend realisiert bzw. hergestellt werden kann. Der Freiraum kann auch abgeformt, insbesondere durch konventionelles Ausmessen mit Hilfe einer Abdruckmasse ermittelt werden. Das Distanzelement kann als ein 3-D-Druckbauteil oder als ein Gussteil ausgeführt sein. Insbesondere kann hierbei auch die Dimension des gesamten Distanzelementes 7, insbesondere auch die Dimensionierung des äußeren Bereiches 7c, also des Außenumfanges entsprechend der Messdaten so dimensioniert werden, so dass nicht nur die spezifische vertikale Höhe h durch das Distanzelement 7 realisiert ist, sondern auch der verbliebende Freiraum – falls gewünscht – durch ein entsprechendes dimensioniertes Distanzelement 7 entsprechend zumindest teilweise ausgefüllt werden kann.
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Im Ergebnis kann aber die spezifische vertikale Höhe h des Distanzelementes 7 wunschgemäß dimensioniert, insbesondere an die jeweiligen Gegebenheiten einer bestimmten Person/eines Patienten individuell angepasst werden, wodurch die höhenmäßige Ausrichtung des zweiten Zahnersatzmittels 5, hier insbesondere des Abutments 5a bzw. eines künstlichen Zahnes 2b optimiert ist, insbesondere unabhängig davon wie tief das Implantat 9a im Kieferknochen bzw. im Kieferknochengewebe 10 inseriert worden ist. Denkbar ist auch, dass bereits mehrere Distanzelemente, insbesondere bei einem Zahnersatzmittelsystem vorgesehen sind, die unterschiedliche vertikale Höhen h aufweisen und dann für einen bestimmten Patienten das jeweilige gewünschte Distanzelement mit einer gewünschten bestimmten vertikalen Höhe h ausgesucht bzw. verwendet wird. Denn über ein spezifisch ausgebildetes Distanzelement 7 mit einer spezifischen vertikalen Höhe h lässt sich ein zweites Zahnersatzmittel 5, also ein künstlicher Zahn/ein Abutment 5a oder auch eine Prothese, eine Teilprothese und/oder ein Steeg bzw. ein Kugelkopfelement (Kugelkopflocator) höhenmäßig so positionieren, so dass auch eine visuell optimierte girlandenartige Gingiva-Gewebe-Grenze 3a und ein guter Knochenaufbau realisierbar ist. Das so die spezifische vertikale Höhe h aufweisende Distanzelement 7 kann insbesondere auch eine aufgeraute und/oder unebene Oberfläche am äusseren Bereich 7c aufweisen (wie zuvor oben erläutert). Denkbar ist aber auch ein Distanzelement mit einer spezifischen vertikalen Höhe h, das insbesondere gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt ist, mit einer dann nur glatten Oberfläche, also ein Distanzelement mit einer glatten Oberfläche am äusseren Bereich, die dann nicht aufgeraut bzw. nicht uneben ist. Auch ein Distanzelement mit einer Kombination, nämlich insbesondere mit einem aufgerauten und/oder unebenen ersten Teilbereich zur Realisierung eines Knochenaufbaus und einem glatten zweiten Teilbereich, wobei der glatte zweite Teilbereich zur Anhaftung des Weichgewebes, insbesondere der Gingiva dient, wie zuvor bereits erwähnt, ist denkbar, insbesondere gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbar. Die 2, 3 und 4 zeigen hier mit der durchgezogenen Linie die den Freiraum zumindest teilweise begrenzende äussere Gingiva-Gewebe-Grenze 3a, wobei die gestrichelte Linie 6 die Gingiva-Gewebe-Grenze nach erfolgter Behandlung darstellen soll.
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Als Materialien für das Distanzelement 7 kommen insbesondere folgende Materialien in Frage: Titan, Zirkon sowie alle biokompatiblen stabilen Materialien.
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Im Endeffekt sind die eingangs genannten Nachteile vermieden und entsprechende Vorteile erzielt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Zahnreihe (Oberkiefer)
- 2
- Zähne
- 2a
- natürlicher Zahn
- 2b
- künstlicher Zahn
- 3
- Gingiva-Gewebe
- 3a
- Gingiva-Gewebe-Grenze
- 4
- Zahnlücke
- 5
- zweites Zahnersatzmittel
- 5a
- Abutment
- 6
- Linie
- 7
- Distanzelement
- 7a
- erster Endbereich
- 7b
- zweiter Endbereich
- 7c
- äußerer Bereich
- 8
- Zahnersatzmittelsystem
- 8a
- Implantat- und/oder Abutment-System
- 9
- erstes Zahnersatzmittel
- 9a
- Implantat
- 9b
- Endbereich
- 10
- Kieferknochengewebe
- 11
- Knochenregenerationsmaterial
- 12
- Gewindegang
- 13
- erstes Verbindungsmittel
- 13a
- schraubenförmiger Fortsatz
- 14
- Aufnahme
- 14a
- Gewindebohrung
- 15
- zweites Verbindungsmittel
- 15a
- Gewindebohrung
- 16
- schraubenförmiger Fortsatz
- 17
- Begrenzung
- 18
- Begrenzung
- 19
- Baueinheit
- h
- spezifische vertikale Höhe