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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Entwicklung betrifft eine Kunststoffscheibe zur Anordnung in einer Karosserieöffnung eines Kraftfahrzeugs. Des Weiteren sind eine Kraftfahrzeugkarosserie bzw. ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Kunststoffscheibe vorgesehen.
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Hintergrund
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Das Design von Kraftfahrzeugen, insbesondere das Außendesign stellt eine gewichtige Komponente dar, anhand derer potenzielle Käufer letztlich ihre Kaufentscheidung zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs treffen. Besondere geometrische Formgebungen und Farben können einem Kraftfahrzeug ein charakteristisches sowie hochwertiges und ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild verleihen, welches die Attraktivität des Kraftfahrzeugs für einen Käufer erheblich steigern kann.
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Insbesondere im Außenbereich einer Kraftfahrzeugkarosserie sind den gestalterischen Möglichkeiten teils durch gesetzliche Bestimmungen, aber auch durch an das Fahrzeug gestellte Anforderungen hinsichtlich Robustheit gegenüber Witterungs- und Umwelteinflüssen gewisse Grenzen gesetzt. Zudem besteht im Kraftfahrzeugbau das stete Bestreben, das Gewicht des Fahrzeugs zu senken sowie Fertigungs- und Herstellungskosten als auch den Herstellungsaufwand zu reduzieren.
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Aus der
DE 10 2012 203 412 A1 ist beispielsweise ein Kunststoffdekorteil zur Anordnung im Fahrzeuginnenraum bekannt, wobei in einem zweiten Bereich auf einer Oberfläche des Kunststoffdekorteils ein mittels eines Heißprägeverfahrens auf einer hochglanzlackierten Oberfläche aufgebrachtes Dekor vorgesehen ist.
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Demgegenüber liegt der vorliegenden Weiterentwicklung die Aufgabe zugrunde, das Außendesign des Kraftfahrzeugs, insbesondere der Kraftfahrzeugkarosserie mit möglichst einfachen und kostengünstigen Mitteln zu verbessern bzw. an geforderte Gestaltungswünsche universell anpassbar zu machen. Hierbei sollen nach Möglichkeit das Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs und der Kraftfahrzeugkarosserie gesenkt werden. Der Montage- und Fertigungsaufwand als auch die Herstellungs- und Montagekosten sollen dabei ebenfalls verringert werden.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen
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Diese Aufgabe wird mit einer Kunststoffscheibe gemäß dem unabhängigen Patentanspruch 1 sowie mit einer Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 12, schließlich mit einem Kraftfahrzeug nach Patentanspruch 15 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind dabei jeweils Gegenstand abhängiger Patentansprüche.
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Insoweit ist eine Kunststoffscheibe zur Anordnung in einer Karosserieöffnung eines Kraftfahrzeugs vorgesehen. Die Kunststoffscheibe weist einen Scheibenkörper aus Kunststoff auf. Dieser weist eine Außenoberfläche auf, an welcher zumindest abschnittsweise eine Dekorschicht aufgebracht ist. Die Kunststoffscheibe ist typischerweise passgenau an die Geometrie einer karosserieseitig vorgesehenen Scheibenaussparung angepasst.
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Die Kunststoffscheibe dient dem vollständigen Verschließen einer entsprechenden Karosserieöffnung. Durch Vorsehen einer Kunststoffscheibe mit einem Scheibenkörper aus Kunststoff kann in besonders einfacher Art und Weise eine Dekorschicht auf der Außenoberfläche der Kunststoffscheibe aufgebracht werden. Die Dekorschicht, insbesondere die geometrische und farbliche Ausgestaltung der Dekorschicht kann an vorgegebene Design- und Gestaltungsanforderungen angepasst sein. Insoweit kann die Kunststoffscheibe mit der Dekorschicht selbst als Gestaltungsobjekt der Kraftfahrzeugkarosserie, mithin des gesamten Kraftfahrzeugs fungieren.
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Die mit der Dekorschicht versehene Außenoberfläche des Kunststoffkörpers ist von einem umlaufenden Außenrand des Kunststoffkörpers begrenzt. Die Außenoberfläche ist weitreichend oder im Wesentlichen eben, gegebenenfalls auch leicht gewölbt ausgestaltet.
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Durch Vorsehen einer vollständig in Kunststoff ausgebildeten Kunststoffscheibe in einer Karosserieöffnung, insbesondere in einer Seitenfensteröffnung einer Kraftfahrzeugkarosserie, können herkömmliche Glasscheiben substituiert werden. Die Kunststoffscheibe weist typischerweise ein geringeres spezifisches Gewicht und folglich auch ein geringeres Gesamtgewicht als eine Glasscheibe vergleichbarer Größe auf. Die Kunststoffscheibe kann somit zur Verringerung des Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs beitragen. Zudem ist eine Kunststoffscheibe mit einer zumindest abschnittsweise an ihrer Außenoberfläche vorgesehenen Dekorschicht besonders kostengünstig und unter Einhaltung geforderter Toleranzen besonders einfach in der Massenfertigung herstellbar.
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Darüber hinaus kann eine Kunststoffscheibe im Vergleich zu einer Glasscheibe eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen Beanspruchungen aufweisen. Im Vergleich zu sprödem Glas kann der für den Kunststoffkörper vorgesehene Kunststoff eine deutlich erhöhte Schlagfestigkeit aufweisen. Auch kann eine Kunststoffscheibe im Vergleich zu einer herkömmlichen Glasscheibe in einem weitaus geringeren Maß zu einer Splitterbildung infolge mechanischer Beschädigung neigen.
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Von besonderem Vorteil ist es jedoch, dass eine Dekorschicht mit vergleichsweise einfachen Mitteln, beispielsweise mittels Kleben dauerhaft und abriebfest an der Außenoberfläche des Scheibenkörpers fixierbar ist. Das Vorsehen einer Beschichtung auf einer Glasscheibe wäre hingegen mit einem hohen apparativen Aufwand verbunden, der nur entsprechend kostenintensiv zu realisieren wäre.
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Nach einer Weiterbildung weist der Scheibenkörper einen thermoplastischen Kunststoff auf oder der Scheibenkörper besteht im Wesentlichen aus einem thermoplastischen Kunstststoff. Derartige Kunststoffe sind typischerweise spritzgussfähig und/oder extrudierfähig. Thermoplastische Kunststoffe, wie zum Beispiel thermoplastisches Polyurethan (TPU), Polymethylmetacrylat (PMMA) oder Styrol-Acrylnitril (SAN) sind vergleichsweise kostengünstig erhältlich und können relativ leicht und kostengünstig zur Fertigung des Scheibenkörpers verarbeitet und in die geforderte Form eines Scheibenkörpers gebracht werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung weist der Scheibenkörper ein Polycarbonat auf oder der Scheibenkörper besteht im Wesentlichen aus einem Polycarbonat. Polycarbonat kann sich insbesondere durch einen hohen Transparenzgrad zumindest für Licht im sichtbaren Spektralbereich auszeichnen. Es kann insbesondere als Glasersatzstoff zur Bildung eines Scheibenkörpers verwendet werden. Polycarbonat zeichnet sich ferner durch ein hohes Maß an Formstabilität und Schlagfestigkeit aus. Es ist gegenüber einem Glaswerkstoff vergleichbarerer geometrischer Gestalt bedeutend leichter und schlagfester.
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Es ist ferner denkbar, dass der Scheibenkörper als Verbundscheibenkörper ausgestaltet ist, welcher mehrere Lagen eines thermoplastischen Kunststoffs oder mehrere Lagen unterschiedlicher thermoplastischer Kunststoffe, wie zum Beispiel einen Verbund aus Polycarbonat und thermoplastischen Polyurethanen aufweist. Auf diese Art und Weise kann der Scheibenkörper auch als Verbundsicherheits-Verscheibung ausgestaltet sein.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung ist der Scheibenkörper für Licht im sichtbaren Spektralbereich zumindest teiltransparent. In diesem Zusammenhang bedeutet teiltransparent, dass der Scheibenkörper durchaus als getönter Scheibenkörper ausgestaltet sein kann, welcher etwa durch entsprechende Zusätze in den Scheibenkörper bildenden Kunststoff einen gewissen Absorptionsgrad für einfallendes Licht aufweist. Es ist grundsätzlich aber auch denkbar, dass der Scheibenkörper, abgesehen von unvermeidbaren Reflexionsverlusten, weitgehend ungetönt ist und insoweit nahezu vollständig transparent ausgestaltet ist.
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Insoweit kann der Scheibenkörper als herkömmliche Scheibe fungieren, sodass für im Fahrzeuginnenraum befindliche Personen die Außenwelt durch den Scheibenkörper hindurch visuell wahrnehmbar ist.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung weisen die Dekorschicht und der Scheibenkörper unterschiedliche optische Transmissionsgrade für Licht im sichtbaren Spektralbereich auf. Durch unterschiedliche optische Transmissionsgrade hebt sich die Dekorschicht unabhängig von ihrer Farbgestaltung visuell vom Scheibenkörper ab. Beispielsweise kann die Dekorschicht weitgehend intransparent für Licht im sichtbaren Spektralbereich sein. Die Dekorschicht kann insoweit einen Teilbereich des Scheibenkörpers überdecken und diesen sozusagen intransparent machen. Es ist aber auch denkbar, dass die Dekorschicht ebenso wie der Scheibenkörper für Licht im sichtbaren Spektralbereich zumindest teiltransparent ist.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung ist der Transmissionsgrad des Scheibenkörpers höher als der Transmissionsgrad der daran vorgesehenen Dekorschicht. Die Dekorschicht kann gegenüber dem Scheibenkörper einen erhöhten Absorptionsgrad oder auch erhöhten Reflexionsgrad aufweisen. Durch derartige Unterschiede im Transmissions- oder Reflexionsverhalten ist die Dekorschicht von außen für den Betrachter deutlich wahrnehmbar.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung ist ferner vorgesehen, dass die Dekorschicht und der Scheibenkörper unterschiedliche optische Reflexionsgrade aufweisen. Insbesondere kann die Dekorschicht zum Beispiel spiegelnd ausgestaltet sein, während der außerhalb der Dekorschicht liegende Bereich des Scheibenkörpers im Wesentlichen transparent und nicht reflektierend nicht. Durch unterschiedliche Reflexionsgrade von Dekorschicht und Scheibenkörper kann sich die Dekorschicht deutlich vom Scheibenkörper hervorheben. Für die Dekorschicht sind insgesamt völlig verschiedene Oberflächenausgestaltungen von glatt und reflektierend bis matt und diffus streuend denkbar.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung ist ferner vorgesehen, dass der Reflexionsgrad der Dekorschicht höher ist als der Reflexionsgrad des Scheibenkörpers. Auf diese Art und Weise kann die an der Außenoberfläche des Scheibenkörpers vorgesehen Reflexionsschicht auch einer Aufheizung des Fahrzeuginnenraums entgegenwirken. Einfallendes Sonnenlicht kann an der Dekorschicht und damit an der Außenseite des Scheibenkörpers direkt reflektiert werden. Neben ihrer Funktion als bloßes Gestaltungsmerkmal kann die Dekorschicht insoweit auch eine technische Funktion erfüllen. Bei einem vergleichsweise hohen Reflexionsgrad kann sie einem Aufheizen des Innenraums durch einfallendes Sonnenlicht entgegenwirken.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung ist die Dekorschicht als Heißprägeschicht auf der Außenoberfläche des Scheibenkörpers angebracht. Die Heißprägeschicht kann insbesondere mit Hilfe eines Heißprägeverfahrens auf die Außenoberfläche des Scheibenkörpers aufgebracht sein. Prozesstechnisch ist dabei z. B. vorgesehen, dass die Heißprägeschicht in Form einer die gesamte Außenoberfläche der Scheibe abdeckende Folie zunächst bereitgestellt wird und dass mittels eines Heißpressstempels, welcher der Kontur der späteren Dekorschicht entspricht, die Folie lokal und nur im Bereich der aufgeheizten Stempelstruktur des Heißpressstempels an dem Scheibenkörper dauerhaft angebracht wird.
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Mittels eines Heißprägeverfahrens kann die Außenoberfläche des Scheibenkörpers bei Bedarf großflächig und verhältnismäßig kostengünstig mit der Dekorschicht dauerhaltbar überzogen werden. Es ist typischerweise vorgesehen, dass nicht der gesamte Scheibenkörper, sondern nur Teilbereiche der Außenoberfläche des Scheibenkörpers mit der Dekorschicht versehen sind. Einzelne Teilbereiche des Scheibenkörpers können dekorschichtfrei ausgestaltet sein. Eine derartige Ausgestaltung erlaubt die Ausbildung einer weitgehend nicht transparenten, absorbierenden oder reflektierenden Dekorschicht. Von der Dekorschicht freibleibenden Bereich des Scheibenkörpers ermöglichen weiterhin eine Durchsicht durch die Kunststoffscheibe.
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Für andere Ausführungsformen kann gleichermaßen auch eine teiltransparente Dekorschicht vorgesehen sein. Eine derartige Dekorschicht kann dann auch beispielsweise über der gesamten Außenoberfläche des Scheibenkörpers appliziert werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung ist zumindest die mit der Dekorschicht versehene Außenoberfläche des Scheibenkörpers mit einer Schutzschicht überzogen. Die Schutzschicht ist insbesondere als Kratzschutzschicht ausgebildet. Sie kann beispielsweise als sogenannte Hartschicht oder Hardcoat ausgestaltet sein. Die Schutzschicht kann beispielsweise als Silikonschicht ausgestaltet sein. Sie kann die Kratzfestigkeit der Kunststoffscheibe und die Widerstandsfähigkeit der Scheibe gegenüber Witterungseinflüssen, insbesondere gegenüber UV-Strahlung verbessern. Die Schutzschicht kann einlagig oder mehrlagig ausgestaltet sein.
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Nach einem weiteren Aspekt ist eine Kraftfahrzeugkarosserie mit einer Tragstruktur vorgesehen. Die Kraftfahrzeugkarosserie weist zumindest eine Karosserieöffnung, typischerweise in Form einer Fensteraussparung auf. In der Karosserieöffnung ist eine zuvor beschriebene Kunststoffscheibe angeordnet. Da die Kunststoffscheibe eine an ihrer Außenoberfläche vorgesehene Dekorschicht aufweist, kann die Kraftfahrzeugkarosserie im Bereich der Karosserieöffnung, insbesondere im Bereich der Fensteraussparung mit einem Dekor versehen sein.
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Dies ermöglicht es ferner, dass auf die Dekorschicht visuell abgestimmte weitere Dekorelemente angrenzend oder in einem vorgegebenen Abstand zur Karosserieöffnung an der Außenseite der Karosserie vorzusehen. Dadurch dass die Kunststoffscheibe eine Dekorschicht aufweist, können solche, an den Randbereich einer Karosserieöffnung angrenzende Dekorelemente außen an der Kraftfahrzeugkarosserie in und an der Kunststoffscheibe eine gestalterische Fortsetzung finden.
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Durch die Dekorschicht findet der Scheibenkörper, mithin die Kunststoffscheibe selbst als Dekorelement Verwendung. Ferner können außerhalb und/oder angrenzend an die Karosserieöffnung vorgesehene Dekorelemente durch die Dekorschicht eine logische oder geometrische Fortsetzung erfahren. Es ist ferner denkbar, dass weitere, außerhalb der Karosserieöffnung liegende Dekorelemente farblich auf die Dekorschicht im Bereich der Kunststoffscheibe abgestimmt sind; oder umgekehrt.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung ist die Karosserieöffnung als Seitenfensteraussparung ausgestaltet. Beispielsweise kann die mit der Kunststoffscheibe versehene Karosserieöffnung als Dreiecksscheibe angrenzend an eine A-Säule, C-Säule und/oder D-Säule im Bereich einer Kraftfahrzeugseitenwand angeordnet sein.
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Von Vorteil und nach einer weiteren Ausgestaltung ist die Kunststoffscheibe feststehend in der Karosserieöffnung angeordnet. Sie ist insoweit unbeweglich an der Karosserie befestigt. Insoweit kommen für die Kunststoffscheibe insbesondere zwischen B-Säule und C-Säule und/oder zwischen C-Säule und D-Säule des Kraftfahrzeugs angeordnete feststehende Seitenscheiben infrage. Die Seitenfensteraussparung kann je nach Fahrzeugausgestaltung auch Bestandteil einer Kraftfahrzeugtür sein. Sie kann aber auch außerhalb und beabstandet zu einer Kraftfahrzeugtür an der Karosserie vorgesehen sein.
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Nach einer Weiterbildung weist die Kraftfahrzeugkarosserie zumindest ein Außenverkleidungsteil auf, welches mit einem Außendekor versehen ist, welches visuell an die Dekorschicht der Kunststoffscheibe angepasst ist. Durch ein Aufeinanderabstimmen von Dekorschicht der Kunststoffscheibe und dem Außendekor des außerhalb und ggf. beabstandet zur Karosserieöffnung liegenden Außenverkleidungsteils können einzelne Außenverkleidungsbereiche und Scheibenbereiche des Kraftfahrzeugs zukünftig als Gestaltungsmerkmale verwendet werden. Durch Bereitstellen einer mit einer Dekorschicht versehenen Kunststoffscheibe können auch Kraftfahrzeugscheiben, insbesondere seitliche Kraftfahrzeugscheiben als Gestaltungskomponenten für die Schaffung eines ästhetisch ansprechenden und/oder charakteristischen Gesamterscheinungsbilds des Kraftfahrzeugs verwendet werden.
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Nach einem weiteren Aspekt ist schließlich ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Personenkraftwagen vorgesehen, welches eine zuvor beschriebene Kraftfahrzeugkarosserie und welches zumindest eine, bevorzugt zwei, an gegenüberliegenden Außenseiten der Karosserie angeordnete und zuvor beschriebene Kunststoffscheiben aufweist.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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Weitere Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten werden im nachfolgenden Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Hierbei zeigen:
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1 eine schematische Seitenansicht eines Kraftfahrzeugs,
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2 eine ausschnittsweise perspektivische Darstellung eines Fahrzeughecks von schräg oben betrachtet und
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3 eine schematische Darstellung einer Kunststoffscheibe im Querschnitt.
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Detaillierte Beschreibung
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Das in 1 schematisch in Seitenansicht gezeigte Kraftfahrzeug 1 weist eine selbsttragende Kraftfahrzeugkarosserie 2 auf. Die Kraftfahrzeugkarosserie 2 bildet einen Innenraum 3, der als Fahrgastzelle für die Fahrgäste fungiert.
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Die Kraftfahrzeugkarosserie 2 weist mehrere Karosserieöffnungen auf. Im Bereich einer hinteren Seitentür 11 ist eine als Fensteraussparung fungierende Karosserieöffnung 4 vorgesehen. Diese ist nach vorn, in Fahrtrichtung, von einer B-Säule 13 und nach hinten, zum Heck das Kraftfahrzeugs 1 von einer C-Säule 14 begrenzt. Nach oben ist die Karosserieöffnung 4 von einem Fahrzeugdach 7 und nach unten von einem Fensterschacht 18 der Fahrzeugtür 11 begrenzt. Im Bereich der Karosserieöffnung 4 sind eine absenkbare Scheibe 5 und eine feststehende Scheibe 6 angeordnet. Die absenkbare Scheibe 5 und die feststehende Scheibe 6 sind über einen feststehenden Steg 15 voneinander getrennt. Die feststehende Scheibe 6 kann insbesondere als eine zuvor erwähnte Kunststoffscheibe 20 ausgestaltet sein.
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In 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Kraftfahrzeugs schematisch dargestellt. Funktional identische Komponenten des Kraftfahrzeugs gemäß 2 sind hierbei mit denselben Bezugsziffern wie beim Kraftfahrzeug gemäß 1 wiedergegeben. Auch hier weist die Kraftfahrzeugkarosserie 2 eine Karosserieöffnung 4 auf, welche vollständig von einer Kunststoffscheibe 20 verschlossen ist. Die Kunststoffscheibe ist nach vorn, in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs 1 von einer C-Säule 14 und nach hinten, zum Heck des Fahrzeug hin von einer D-Säule 16 begrenzt. Nach oben grenzt die Karosserieöffnung 4 an das Kraftfahrzeugdach 7 an.
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Im Bereich des Kraftfahrzeugdachs 7 ist ferner ein Außenverkleidungsteil 8 dargestellt, welches mit einem Außendekor versehen ist. Das Außendekor 17, mithin das Außenverkleidungsteil 8, kann sich hinsichtlich seiner Farbgestaltung deutlich von der Farbgebung des Kraftfahrzeugdachs 7 oder anderer angrenzender Karosseriekomponenten unterscheiden. Auch können beliebige andere Komponenten, wie beispielsweise die Heckklappe 12 oder ein Dachkantenspoiler 9 gleichermaßen mit einem Außendekor 17 versehen sein. In 2 ist ferner eine weitgehend transparente Heckscheibe 10 gezeigt, die an der Heckklappe 12 angeordnet ist.
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Die in die als Fensteraussparung ausgestaltete Karosserieöffnung 4 eingesetzte Kunststoffscheibe 20 weist an ihrer Außenoberfläche 24 eine Dekorschicht 21 auf, die in bevorzugten Ausgestaltungen visuell und/oder farblich an das Außendekor 17 des Außenverkleidungsteils 8 angepasst ist. Die Kunststoffscheibe 20 kann aber auch unabhängig und im Unterschied zum Außendekor 17 oder zum Außenverkleidungsteil 8 eine vollkommen andersartige Kontur, Form oder Farbgebung aufweisen und insoweit ein Kontrastelement bilden.
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In 3 ist schematisch der grundlegende Aufbau einer in die Karosserieöffnung 4 einsetzbaren Kunststoffscheibe 20 gezeigt. Die Kunststoffscheibe 20 weist einen im Wesentlichen ebenen Scheibenkörper 22 mit einem umlaufenden Außenrand 28 auf. Der Scheibenkörper kann auch leicht gebogen oder gewölbt und entsprechend der Geometrie und Kontur der Karosserieöffnung 4 angepasst sein. Der Scheibenkörper 22 ist insbesondere aus transparentem Polycarbonat gefertigt. Er kann auch weitgehend vollständig aus Polycarbonat bestehen. Es sind grundsätzlich aber auch andere thermoplastische Kunststoffe für die Bildung des Scheibenkörpers 22 denkbar.
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Wenn die Kunststoffscheibe 20 in die Karosserieöffnung 4 eingesetzt ist, grenzt ihre Innenoberfläche 25 an den den Innenraum 3 des Kraftfahrzeugs 1 an. Die Außenoberfläche 24 ist nach außen, zur Außenseite des Kraftfahrzeugs gerichtet. An der Außenoberfläche 24 ist der Scheibenkörper 22 mit einer Dekorschicht 21 versehen. Diese kann als Heißprägeschicht auf der Außenoberfläche 24 aufgebracht sein. Die Dekorschicht 21 kann sich homogen über die gesamte Außenoberfläche 24 erstrecken. Die Dekorschicht 21 kann aber auch eine unterbrochene Struktur aufweisen, sodass sie lediglich einzelne räumlich getrennte Filamente bereitstellt, zwischen welchen der Scheibenkörper 22 von außen sichtbar bleibt.
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Die Dekorschicht 21 und der Scheibenkörper sind ferner mit einer Schutzschicht 26 überzogen. Die Schutzschicht fungiert insbesondere als Kratzschutzschicht. Sie kann beispielsweise als thermisch härtende wetterbeständige Silikonhartschicht ausgestaltet sein, um das ansonsten vergleichsweise kratzempfindliche Polycarbonat des Scheibenkörpers 22 gegen mechanische Beschädigungen, insbesondere gegen Kratzer zu schützen.
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Durch Einsatz einer Kunststoffscheibe 20, insbesondere einer Polycarbonat-Kunststoffscheibe mit einer an ihrer Außenoberfläche 24 vorgesehenen Dekorschicht 21 kann die Kunststoffscheibe 20 selbst als Außendekorelement fungieren. Die Dekorschicht 21 der Kunststoffscheibe 20 ist bevorzugt farblich auf weitere Außenverkleidungsteile 8 oder Außendekore 17 der Kraftfahrzeugkarosserie 2 angepasst bzw. farblich hierauf abgestimmt. Der Einsatz einer Kunststoffscheibe 20 und die Substitution einer herkömmlichen Glasscheibe durch eine Kunststoffscheibe 20 ermöglicht eine Verringerung des Kraftfahrzeuggesamtgewichts. Zudem kann eine Kunststoffscheibe 20 auch besonders maßhaltig, zügig und kostengünstig mit einer Dekorschicht 21 versehen werden.
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Die dargestellten Ausführungsformen zeigen lediglich mögliche Ausgestaltung der Erfindung zu welcher weitere zahlreiche Varianten denkbar und im Rahmen der Erfindung sind. Die exemplarisch gezeigten Ausführungsbeispiele sind in keiner Weise hinsichtlich des Umfangs, der Anwendbarkeit oder der Konfigurationsmöglichkeiten der Erfindung als einschränkend auszulegen. Die vorliegende Beschreibung zeigt dem Fachmann lediglich eine mögliche Implementierung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels auf. So können an der Funktion und Anordnung von beschriebenen Elementen vielfältigste Modifikationen vorgenommen werden, ohne hierbei den durch die nachfolgenden Ansprüche definierten Schutzbereich oder dessen Äquivalente zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Kraftfahrzeugkarosserie
- 3
- Innenraum
- 4
- Karosserieöffnung
- 5
- absenkbare Scheibe
- 6
- feststehende Scheibe
- 7
- Dach
- 8
- Außenverkleidungsteil
- 9
- Dachkantenspoiler
- 10
- Heckscheibe
- 11
- Tür
- 12
- Heckklappe
- 13
- B-Säule
- 14
- C-Säule
- 15
- Steg
- 16
- D-Säule
- 18
- Fensterschacht
- 20
- Kunststoffscheibe
- 21
- Dekorschicht
- 22
- Scheibenkörper
- 24
- Außenoberfläche
- 25
- Innenoberfläche
- 26
- Schutzschicht
- 28
- Außenrand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102012203412 A1 [0004]