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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Handhabung von Lasten, insbesondere solchen Lasten, die auf einer Welle gelagert werden, wie zum Beispiel Kabeltrommeln. Die Erfindung betrifft insbesondere eine Vorrichtung zum Transport, oder zum Abwickeln solcher auf einer Welle gelagerter Lasten, insbesondere von Kabeltrommeln.
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Die Einlagerung von bestimmten Lasten, wie beispielsweise Kabeltrommeln, ist aufgrund der Form und der Abmessungen dieser Lasten häufig kompliziert. Im Falle von Kabeltrommeln werden diese üblicherweise in sogenannten Kabeltrommelregalen eingelagert. Hierbei wird durch den Kern der Kabeltrommel eine Welle geführt und die Kabeltrommel über diese Welle in dem Kabeltrommelregal eingehängt. Aufgrund der Dimensionen und insbesondere des Gewichts von solchen Kabeltrommeln, sind der Transport und die Einlagerung derselben üblicherweise nur mit einem Flurförderzeug möglich. Hierbei muss, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, im Regelfall mit einem zweiten Arbeiter gearbeitet werden, um sicherzustellen, dass die Kabeltrommel nicht von den Staplerzinken des Flurförderzeugs verrutscht beziehungsweise abrollt. Weiterhin bestehen insbesondere dann, wenn die Kabeltrommel auf den Gabelzinken des Flurförderzeugs stehend transportiert wird, größere Risiken für die Arbeitssicherheit.
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Weitere Nachteile im Stand der Technik bestehen beim Abwickeln von Kabeltrommeln. Hierbei kann im Regelfall nur durch den Einsatz von Zusatzgeräten, die das Herausspringen oder Verrutschen der Kabeltrommel beim Abwickelvorgang verhindern, die Arbeitssicherheit erhöht werden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung zur Handhabung von Lasten bereitzustellen, insbesondere solchen Lasten wie Kabeltrommeln. Mit der Handhabung solcher Lasten sind insbesondere der Transport, die Einlagerung und das Abwickeln von Kabeltrommeln umfasst.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zur Handhabung von Lasten mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Weiterhin wird sie durch ein Fahrzeug nach Anspruch 9 sowie die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung oder des erfindungsgemäßen Fahrzeugs nach Anspruch 11 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Im Genaueren weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Handhabung von Lasten einen Schlitten sowie zumindest zwei an diesem Schlitten angeordnete Gabelzinken auf. Hierbei weisen die Gabelzinken jeweils einen Gabelrücken, ein Gabelblatt und eine Dreheinrichtung auf. Der Gabelrücken weist eine erste Längsachse und das Gabelblatt eine zweite Längsachse auf, wobei die erste Längsachse im Wesentlichen orthogonal zu der zweiten Längsachse angeordnet ist. Weiterhin ist jedes Gabelblatt über die Dreheinrichtung um eine Drehachse, die parallel zu der Längsachse des Gabelblatts angeordnet ist, drehbar mit dem jeweiligen Gabelrücken verbunden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gabelblatt zumindest eine erste Seite mit zumindest einer Aussparung zur Aufnahme einer Welle aufweist.
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Bei der Handhabung von Lasten handelt es sich vorzugsweise um den Transport, die Einlagerung und/oder das Abwickeln von einer auf einer Welle gelagerten Last, vorzugsweise einer Kabeltrommel. Solche Kabeltrommeln sind dem Fachmann bekannt und sie können verschiedene Ausgestaltungen aufweisen. So sind beispielsweise Kabeltrommeln aus Holz oder Kunststoff bekannt.
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Kabeltrommeln bestehen in der Regel aus zwei gegenüber angeordneten Flanschen, zwischen denen ein Kern angeordnet ist und um welchen das Kabel aufgewickelt wird. Durch den Kern der Kabeltrommel erstreckt sich in der Regel eine tunnelförmige Aussparung mit üblicherweise kreisförmigen Qurschnitt. Durch diese Aussparung kann eine Welle geführt werden, auf welcher die Kabeltrommel dann gelagert transportiert werden kann. Auch solche Trommelwellen sind dem Fachmann ebenfalls bekannt, sie werden im Regelfall aus einem Metall, insbesondere aus Stahl, hergestellt und können einen beispielhaften Durchmesser von ungefähr 50 mm beziehungsweise ungefähr 60 mm aufweisen.
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Die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung weist zumindest zwei Gabelzinken auf, die an einem Schlitten angeordnet sind. Ein solcher Aufbau von Schlitten und daran angeordneten Gabelzinken ist dem Fachmann beispielsweise von anderen Fahrzeugen, wie beispielsweise Flurförderzeugen und z.B. Gabelstaplern bekannt. Hierbei sind die Gabelzinken über den Schlitten, der üblicherweise mittels einer Hydraulik vertikal bewegbar ist, anhebbar und absenkbar. Vorzugsweise sind die Gabelzinken verschiebbar an dem Schlitten angeordnet, sodass der Abstand zwischen den Gabelzinken zueinander vergrößert oder verkleinert werden kann. Weiter vorzugsweise sind die Gabelzinken aus einem Metall, bevorzugt aus Stahl, gefertigt.
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Jeder der Gabelzinken weist jeweils einen Gabelrücken, ein Gabelblatt, sowie eine Dreheinrichtung auf, über welche Gabelrücken und Gabelblatt miteinander verbunden sind. Vorzugsweise sind die Gabelzinken über den Gabelrücken mit dem Schlitten verbunden. Die Gabelblätter weisen in der Regel eine im Wesentlichen rechteckförmige Gestalt auf, wobei sie in ihrem letzten Abschnitt der Längserstreckung, der dem Gabelrücken entgegengesetzt angeordnet ist, bevorzugt eine verringerte Dicke aufweisen. Dies ermöglicht vorteilhafterweise die vereinfachte Aufnahme von Lasten.
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Der Gabelrücken weist eine erste Längsachse auf, die sich entlang der Längserstreckung des Gabelrückens und bevorzugt durch dessen Zentrum erstreckt. Das Gabelblatt weist ebenfalls eine (zweite) Längsachse auf, die sich entlang dessen Längserstreckung und bevorzugt durch dessen Zentrum erstreckt.
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Gabelrücken und Gabelblatt eines Gabelzinkens sind so miteinander über die Dreheinrichtung verbunden, dass die Längsachse des Gabelrückens im Wesentlichen orthogonal zu der Längsachse des Gabelblatts angeordnet ist.
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Die Dreheinrichtung ist weiterhin bezüglich des Gabelrückens sowie des Gabelblatts jeweils an einem der Enden in Längserstreckung angeordnet. Somit ergibt sich für einen Gabelzinken im Wesentlichen eine L-Form. Weiterhin weist das Gabelblatt im Regelfall eine größere Länge auf, als der Gabelrücken.
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Das Gabelblatt ist weiterhin über die Dreheinrichtung drehbar mit dem Gabelrücken verbunden. Hierbei ist das Gabelblatt über eine Drehachse drehbar, die parallel zur Längsachse des Gabelblatts angeordnet ist. Vorzugsweise ist das Gabelblatt über die Dreheinrichtung zumindest in zwei, noch bevorzugter in drei definierte Positionen drehbar. Weiter vorzugsweise werden bei einer Vorrichtung mit zwei Gabelzinken, die Gabelblätter der Gabelzinken über die Dreheinrichtung in entgegengesetzter Richtung gedreht. Beispielsweise wird hierbei das eine Gabelblatt im Uhrzeigersinn und das andere Gabelblatt entgegen des Uhrzeigersinns gedreht.
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Jedes der beiden Gabelblätter weist weiterhin zumindest eine erste Seite auf, welche zumindest eine Aussparung zur Aufnahme einer Welle aufweist. Bevorzugt ist diese Aufnahme zur Aufnahme der Welle einer auf dieser Welle gelagerten Last geeignet. Weiterhin ist zumindest eine Aussparung des ersten Gabelzinkens so zu zumindest einer ersten Aussparung des zweiten Gabelzinkens angeordnet, dass dieselbe Welle in beiden Aussparungen aufgenommen werden kann. In anderen Worten sind zumindest zwei Aussparungen (jeweils eine davon pro Gabelblatt) paarig zueinander angeordnet. In anderen Worten sind diese zwei Aussparungen der beiden Gabelblätter einander gegenüberliegend angeordnet. Dies bedeutet weiterhin, dass die Aussparungen bei paralleler Ausrichtung der Gabelzinken zueinander im Wesentlichen in der gleichen Entfernung zum jeweiligen Gabelrücken eines Gabelzinkens angeordnet sind. Weiter bevorzugt ist bei Aufnahme einer Welle in diesen beiden Aussparungen die Längsachse der Welle, die entlang der Längserstreckung der Welle verläuft, im Wesentlichen orthogonal zu den Längsachsen der Gabelblätter angeordnet. Eine auf einer Welle gelagerte Last, wie beispielsweise eine Kabeltrommel, durch deren Kern die Welle geführt wurde, wird dann vorzugsweise zwischen den beiden Gabelzinken transportiert.
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Vorteilhafterweise führen die Aussparungen in den Gabelblättern der Gabelzinken zu einer deutlich erhöhten Arbeitssicherheit, da die auf der Welle gelagerte Last nach Aufnahme der Welle in den Aussparungen automatisch gegen ein Wegrollen beziehungsweise ein Verrutschen während der Handhabung gesichert ist. Hierdurch wird weiterhin insbesondere der Einsatz einer zweiten Arbeitskraft überflüssig, die ohne das Vorhandensein der erfindungsgemäßen Aussparungen zur Sicherung der gehandhabten Last eingesetzt werden müsste.
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Ein weiterer erfindungsgemäßer Vorteil besteht darin, dass eine mit der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung gehandhabte Last direkt in ein Regal, vorzugsweise ein Hochregal, eingelagert werden kann, welches Vorrichtungen zur Aufnahme der Welle aufweist.
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Bevorzugt ist die Dreheinrichtung eingerichtet, die Gabelblätter zumindest von einer ersten in eine zweite Position zu drehen, wobei in der ersten Position die Normalenrichtung der ersten Seite des Gabelblatts im Wesentlichen parallel zu der Längsachse des Gabelrückens des Gabelzinkens angeordnet ist und in der zweiten Position die Normalenrichtung der ersten Seite des Gabelblatts im Wesentlichen orthogonal zu der Längsachse des Gabelrückens des Gabelzinkens angeordnet ist.
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In anderen Worten ist damit die zumindest eine Aussparung der ersten Seite des Gabelblatts entgegen der Schwerkraftsrichtung ausgerichtet, wenn sich die erfindungsgemäße Vorrichtung in einem betriebsbereiten Zustand befindet. Dabei ist sie zum Beispiel bestimmungsgemäß an einem Fahrzeug, wie beispielsweise einem Flurförderzeug, bevorzugt einem Gabelstapler, angeordnet und die zumindest eine Aussparung pro Gabelzinken weist nach oben. In der zweiten Position, in der die Gabelblätter mittels der Dreheinrichtung gedreht wurden, sind die Aussparungen der beiden Gabelblätter einander zu- oder abgewandt. Im letzteren und bevorzugten Fall weisen die Aussparungen der beiden Gabelblätter nach außen.
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Vorteilhafterweise wird durch die zumindest zwei Positionen, die die Gabelblätter mittels der Dreheinrichtung einnehmen können, erreicht, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung sowohl wegen der Aussparungen zur Handhabung von Lasten geeignet ist, die auf einer Welle gelagert werden, als auch zur Handhabung von Lasten geeignet ist, die nicht auf einer Welle gelagert werden. Ein bevorzugtes Beispiel für letztere Lasten sind auf Paletten gelagerte Lasten. Die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung stellt damit eine Möglichkeit zur sicheren und effektiven Handhabung von Lasten verschiedener Art bereit. Somit kann beispielsweise auf die Anschaffung von verschiedenen Flurförderzeugen oder zusätzlichen Anbauten für ein bestimmtes Flurförderzeug verzichtet werden, welche zeitaufwändig montiert und demontiert werden müssten.
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Weiter vorzugsweise sind die Gabelblätter der Gabelzinken über die Dreheinrichtung synchron zueinander drehbar. Hierunter ist zu verstehen, dass diese um den gleichen, jedoch vom Vorzeichen entgegengesetzten Drehwinkel um die Drehachse des Gabelblatts gedreht werden. Weiter vorzugsweise sind die Gabelblätter der Gabelzinken über die Dreheinrichtung in entgegengesetzter Drehrichtung zueinander drehbar.
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Weiter bevorzugt ist die Dreheinrichtung eingerichtet, die Gabelblätter in eine dritte Position zu drehen, die zwischen der ersten und der zweiten Position liegt. Wird die zweite Position des ersten und zweiten Gabelblattes mit einem Drehwinkel von 0° bezeichnet und weiterhin die erste Position des ersten Gabelblatts mit einem Drehwinkel von –90° und die erste Position des zweiten Gabelblatts mit einem Drehwinkel von +90°, so liegt die dritte Position des ersten Gabelblatts bei einem Drehwinkel zwischen 0 und –90°, bevorzugt bei –45° und die dritte Position des zweiten Gabelblatts bei einem Drehwinkel zwischen 0° und +90°, bevorzugt bei +45°.
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Vorteilhafterweise kann bei einer Einstellung eines Drehwinkels der beiden Gabelblätter, der zwischen der ersten und der zweiten Position liegt und der bevorzugt bei einem Drehwinkel von –45° beziehungsweise +45° liegt, zusätzlich eine Last transportiert werden, die eine fassähnliche Form aufweist. Eine solche Last, wie beispielsweise ein Fass, kann dann vorteilhafterweise liegend transportiert werden. Hierbei wird insbesondere ein Wegrollen der fassförmigen/zylinderförmigen Last beim Transport derselben, insbesondere beim Beschleunigen oder Abbremsen des Flurförderzeugs vermieden, was insbesondere zu einer Erhöhung der Arbeitssicherheit beiträgt.
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Die Dreheinrichtung kann bevorzugt weiterhin dazu eingerichtet sein, die Gabelblätter in zumindest einer Position zu arretieren. Weiter vorzugsweise lassen sich die Gabelblätter in mehreren Positionen, insbesondere in den zumindest zwei und/oder drei zuvor beschriebenen Positionen, arretieren. Gleichbedeutend mit der Arretierung der Gabelblätter in einer bestimmten Position ist die Arretierung der Dreheinrichtung in einer bestimmten Position.
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Die Arretierung der Dreheinrichtung beziehungsweise der Gabelblätter in einer bestimmten Position kann auf jede dem Fachmann geläufige Art und Weise erfolgen. Beispielsweise kann hierzu eine hydraulische oder elektromechanisch betätigte Dreheinrichtung vorgesehen sein. Besonders bevorzugt erfolgt die Arretierung jedoch rein mechanisch, weiter vorzugsweise mittels eines Hebels, der in einer Aussparung der Dreheinrichtung eingreift und hierüber die Drehung der Gabelblätter um deren Drehachse verhindert. Die Anzahl und Anordnung der Aussparungen der Dreheinrichtungen entspricht dabei der Anzahl und den einzustellenden Drehwinkeln der jeweiligen Positionen, die die Gabelblätter einnehmen können. Hierdurch wird ein sehr kostengünstiger und wartungsarmer Aufbau erreicht. Bevorzugt ist der Hebel innerhalb des Gabelrückens angeordnet.
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Durch die Arretierung der Dreheinrichtung beziehungsweise der Gabelblätter in bestimmten Positionen wird die sichere Einstellung der Position der Gabelblätter gewährleistet. Weiterhin wird somit gewährleistet, dass die Überführung der Gabelblätter von einer Position in eine andere Position einfach und sicher von einer einzelnen Person durchgeführt werden kann. Die Ausgestaltung der Arretierung als rein mechanische Vorrichtung weist darüber hinaus den weiteren Vorteil auf, dass teure und störungsanfällige Komponenten in der Vorrichtung vermieden werden.
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Bevorzugt wird der Hebel so innerhalb des Gabelrückens angeordnet, dass ein Endabschnitt des Hebels aus dem Gabelrücken hervorsteht und leicht von einem Arbeiter ergriffen und betätigt werden kann. Weiter bevorzugt weist der Endabschnitt des Hebels einen Griff auf.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Hebel zur Arretierung der Dreheinrichtung beziehungsweise des Gabelblatts federvorbelastet ausgeführt. Hierbei muss der Hebel, um die Arretierung zu lösen, entgegen einer Federkraft bewegt werden. Dies hat eine noch sicherere Handhabung des Hebels, insbesondere durch einen einzelnen Arbeiter, zur Folge. Weiterhin wird die Arretierungsposition des Hebels gesichert.
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Weiterbevorzugt weist jedes Gabelblatt zumindest zwei Aussparungen zur Aufnahme der Welle auf. Hierbei sind diese Aussparungen in unterschiedlichem Abstand zum Gabelrücken entlang des Gabelblatts angeordnet.
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Dies hat vorteilhafterweise zur Folge, dass die Welle und damit die mittels der Welle gelagerte Last näher an den Gabelrücken der Gabelzinken beziehungsweise weiter entfernt von den Gabelrücken der Gabelzinken gehandhabt werden können.
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Zum einen wird hierbei durch eine Annäherung der Last an die Gabelrücken der Gabelzinken die Tragkraft der Vorrichtung beziehungsweise das maximale Aufnahmegewicht der Vorrichtung und/oder des Fahrzeugs an dem diese befestigt ist erhöht. Demgegenüber wird bei einer Platzierung in größerer Entfernung von den Gabelrücken der Gabelzinken zum einen die Handhabung von Lasten mit einem größeren Durchmesser ermöglicht. Zum anderen wird hierdurch auch eine verbesserte Platzierung beziehungsweise eine erhöhte Arbeitssicherheit erreicht. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn eine Kabeltrommel mittels der Vorrichtung in die Nähe eines Grabens transportiert werden soll, in welchem das Kabel zu verlegen ist. In einem solchen Fall muss die Vorrichtung beziehungsweise das Fahrzeug, an welchem die erfindungsgemäße Vorrichtung angebracht ist, nicht so nah an die Grube heranfahren, als dies der Fall sein würde, wenn die Kabeltrommel näher an den Gabelrücken der Gabelzinken angeordnet wäre.
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Weiterhin führt das Vorhandensein von mehreren Aussparungen zu Aufnahme einer Welle, die in verschiedenen Abständen zum Gabelrücken entlang der Längserstreckung der Gabelblätter angeordnet sind, dazu, dass die transportierte Last in Kabeltrommelregale einsortiert werden kann, die verschiedene Regaltiefen aufweisen.
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Bevorzugt befindet sich die erste der zumindest zwei Aussparungen zur Aufnahme einer Welle im ersten Drittel der Längserstreckung des Gabelblatts, während die zweite der zumindest zwei Aussparungen im dritten Drittel des Gabelblatts angeordnet ist.
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Noch bevorzugter weist das Gabelblatt mehr als zwei Aussparungen zur Aufnahme einer Welle auf, weiter bevorzugt drei oder vier solcher Aussparungen. Hierbei sind diese Aussparungen bevorzugt in gleichmäßigen Abständen zueinander und entlang der Längserstreckung des Gabelblatts angeordnet.
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Weiter bevorzugt umfassen die Gabelblätter der zumindest zwei Gabelzinken der erfindungsgemäßen Vorrichtung die gleiche Anzahl von Aussparungen. Noch bevorzugter sind diese Aussparung aller Gabelblätter der Vorrichtung in gleichen Abständen relativ zu den Gabelrücken des jeweiligen Gabelblatts angeordnet.
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Die Aussparungen können jede geeignete Form aufweisen, die die Aufnahme einer Welle gewährleistet. Vorzugsweise sind sie jedoch keilförmig und/oder halbkreisförmig ausgeführt. Hierdurch wird eine sichere Lagerung der aufgenommenen Welle besonders gewährleistet. Weiter vorzugsweise werden die Aussparungen durch Einschweißen, Einbrennen oder Einfräsen in die Gabelblätter erzeugt. Da typische für Kabeltrommeln verwendete Wellen einen Durchmesser von ungefähr 50 mm beziehungsweise 60 mm aufweisen, sind die Aussparungen bevorzugt an diese Dimensionen angepasst, dies ist insbesondere bei den halbkreisförmig ausgestalteten Aussparungen der Fall.
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Weiter vorzugsweise ist an dem Gabelblatt zumindest eine Sicherungseinrichtung zur Fixierung der Welle in der Aussparung angeordnet. Besonders bevorzugt weisen alle der Aussparungen eines Gabelblatts eine solche Sicherungseinrichtung auf. Für die Sicherungseinrichtung der vorliegenden Erfindung kommt jegliche Einrichtung in Frage, die das Herausspringen oder Herausrutschen einer in der Aussparung aufgenommenen Welle zusätzlich verhindert. Dies wird beispielsweise über einen in der Nähe der Aussparung angebrachten Riegel ermöglicht, der nach Aufnahme der Welle in die Aussparung über die Aussparung gedreht oder geschoben wird und somit gewährleistet, dass die Welle beziehungsweise die Last, insbesondere beim Anfahren oder Abbremsen eines mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestatteten Flurförderzeugs sicher in der Aussparung verbleibt.
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Die vorliegende Erfindung stellt ebenfalls ein Fahrzeug bereit, welches die zuvor beschriebene Vorrichtung umfasst. Hierbei kann die Vorrichtung sämtliche zuvor beschriebenen Merkmale umfassen, die im Folgenden nicht im Einzelnen wiederholt werden sollen.
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Vorzugsweise weist das Fahrzeug eine Hubeinrichtung auf, die mit dem Schlitten der erfindungsgemäßen Vorrichtung verbunden ist. Hierüber kann der Schlitten und damit die daran angeordneten Gabelzinken in einer vertikalen Richtung, das heißt parallel zur Schwerkraftrichtung, bewegt werden.
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Weiter vorzugsweise ist das Fahrzeug ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Flurförderzeug, Gabelstapler, Hubwagen und/oder Radlader.
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Die vorliegende Erfindung ist weiterhin ausgerichtet auf die Verwendung der zuvor beschriebenen Vorrichtung, sowie des zuvor beschriebenen Fahrzeugs zum Transport, zur Einlagerung und/oder zur Abwicklung von einer auf einer Welle gelagerten Kabeltrommel.
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Insbesondere im Fall der Verwendung eines erfindungsgemäßen Radladers mit daran angebrachter Vorrichtung zur Abwicklung einer auf einer Welle gelagerten Kabeltrommel bringt dies den Vorteil mit sich, dass ein bisher erforderlicher, sogenannter Abtrommelwagen am Baugrund nun nicht mehr erforderlich ist. Vielmehr kann diese Aufgabe nun durch den Radlader selbst übernommen werden kann.
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Die zuvor beschriebenen einzelnen Ausführungsformen der Erfindung sind frei miteinander kombinierbar, solange nicht explizit etwas Gegenteiliges ausgeführt wurde oder ein offensichtlicher Ausschluss entgegensteht. Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich nachfolgend aus den erläuterten Ausführungsbeispielen. Dabei zeigt
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1: Eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit vier Aussparungen pro Gabelblatt.
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In der nun folgenden Beschreibung wird auf ein spezielles Fahrzeug (Gabelstapler) eingegangen, an welchem die erfindungsgemäße Vorrichtung angebracht ist. Dies soll jedoch keinerlei Einschränkung bedeuten.
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1 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, bei der die erfindungsgemäße Vorrichtung (1) an einen Gabelstapler (nicht dargestellt) angebracht wurde. Die Anbringung erfolgte hierbei über den Schlitten (2), der mittels einer Hydraulik vertikal bewegbar ist, d. h. angehoben und abgesenkt werden kann.
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An dem Schlitten (2) sind zwei Gabelzinken (3) angeordnet. Diese sind parallel und in gleicher Höhe relativ zueinander angeordnet. Die beiden Gabelzinken (3) sind weiterhin horizontal verschiebbar am Schlitten (2) angeordnet. Über die Verschiebbarkeit der Gabelzinken (3) an dem Schlitten (2) wird gewährleistet, dass Lasten verschiedener Dimensionen aufgenommen werden können.
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Weiterhin können die Gabelzinken (3) über den Schlitten (2) mittels der Hydraulik ebenfalls in vertikaler Richtung bewegt werden, d. h. mit oder entgegen der Schwerkraftsrichtung (S) angehoben bzw. abgesenkt werden.
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Die Gabelzinken (3) bestehen aus jeweils einem Gabelrücken (4), einem Gabelblatt (5) und einer Dreheinrichtung (6). Die Dreheinrichtung (6) bildet hierbei das Verbindungsglied zwischen Gabelrücken (4) und Gabelblatt (5) und ist hierbei jeweils an einem Ende von Gabelrücken bzw. Gabelblatt in Längserstreckung derselben angeordnet.
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Die Gabelrücken (4) weisen eine Längsachse (R) auf, die entlang der Längserstreckung des Gabelrückens angeordnet ist und durch dessen Zentrum verläuft. Gleichsam weisen die Gabelblätter (5) ebenfalls eine Längsachse (B) auf, die entlang der Längserstreckung der Gabelblätter und ebenfalls durch deren Zentrum verläuft. Gabelrücken (4) und Gabelblatt (5) sind so über die Dreheinrichtung (6) miteinander verbunden, dass die Längsachse des Gabelrückens (R) orthogonal zu der Längsachse des Gabelblatts (B) steht. Weiterhin sind die Längsachsen der Gabelrücken (R) beider Gabelzinken (3) parallel zueinander angeordnet, sowie auch die Längsachsen der Gabelblätter (B) beider Gabelzinken (3) parallel zueinander angeordnet sind.
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Die Gabelzinken (3) weisen eine im Wesentlichen L-förmige Gestalt auf und sind mit ihren Gabelrücken (4) am Schlitten (2) angebracht.
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Die Gabelblätter (5) sind über die Dreheinrichtung (6) drehbar mit den Gabelrücken (4) verbunden. Hierbei können die Gabelblätter (4) um eine Drehachse (D) gedreht werden, die parallel zu der Längsachse des jeweiligen Gabelblatts (B) und durch das Zentrum der Dreheinrichtung (6) verläuft.
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Die Längsachsen der Gabelrücken (R) verlaufen weiterhin im Wesentlichen parallel zur Schwerkraftsrichtung (S), während die Längsachsen der Gabelrücken (R), sowie die Drehachsen (D) orthogonal zu der Schwerkraftsrichtung (S) angeordnet sind.
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Die Gabelblätter (5) beider Gabelzinken (3) weisen jeweils vier Aussparung (8) zur Aufnahme einer Welle auf, die in gleichmäßigen Abständen zueinander entlang der Längserstreckung der Gabelblätter (5) in einer ersten Seite (7) der Gabelblätter angeordnet sind. Die Aussparung (8) weisen hierbei eine halbkreisförmige Ausgestaltung auf, welche die sichere Aufnahme einer Welle besonders begünstigt.
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Weiterhin sind alle vier Aussparungen (8) eines Gabelzinkens (3) paarig zu den Aussparungen (8) des zweiten Gabelzinkens (3) angeordnet. Dies bedeutet, dass die einzelnen Aussparungen (8) der beiden Gabelzinken (3) in gleicher Entfernung vom Gabelrücken (4) eines Gabelzinkens (3) angeordnet sind. Hierdurch wird gewährleistet, dass eine Welle, die mittels zweier solcher paarig angeordneter Aussparungen (8) aufgenommen wurde, sicher mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung gehandhabt werden kann. Hierbei ist diese Welle (in der Abbildung nicht gezeigt) so angeordnet, dass ihre Längsachse, die entlang der Längserstreckung der Welle verläuft, im Wesentlichen orthogonal zu den Längsachsen der Gabelblätter (B) und orthogonal zu den Längsachsen der Gabelrücken (R) der Gabelzinken (3) angeordnet ist. In anderen Worten wird die Welle und damit die hierüber gehandhabte Last parallel zum Schlitten aufgenommen.
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Mittels der Dreheinrichtung (6) können die Gabelblätter (5) der Gabelzinken (3) in drei definierte Positionen um die Drehachse (D) gedreht werden.
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Bei der in der 1 gezeigten zweiten Position sind die Gabelblätter um einen Drehwinkel von 0° gedreht. In dieser zweiten Position ist die normale Richtung (N) der ersten Seite des Gabelblatts (7) orthogonal zu der Längsachse des Gabelrückens (R) bzw. orthogonal zur Schwerkraftsrichtung (S) angeordnet.
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Wie der 1 weiterhin zu entnehmen ist, weisen die Aussparungen (8) in der ersten Seite des Gabelblatts (7) nach außen, d. h. die Aussparungen (8) der beiden Gabelzinken (3) der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) weisen voneinander weg. In dieser zweiten Position kann die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere zur Handhabung von Lasten verwendet werden, die auf Paletten gelagert sind. Dies wird vorteilhafterweise durch die Ausgestaltung der Gabelblätter (5) erreicht, die eine im Wesentlichen viereckige und abgeflachte Form aufweisen. Darüber hinaus weisen die Gabelblätter (5) an den der Dreheinrichtung (6) abgewandten Seite einen Bereich kontinuierlich abnehmender Dicke auf.
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In der ersten Position, über die die Gabelblätter (5) über die Dreheinrichtung (6) gedreht werden können, ist die Normalenrichtung (N) der ersten Seite des Gabelblatts (7) im Wesentlichen parallel zu der Längsachse des Gabelrückens (R) und im Wesentlichen parallel zur Schwerkraftsrichtung (S) angeordnet. Hierbei sind die Gabelblätter um einen Betrag von ungefähr 90° gedreht, wobei die beiden Gabelblätter einen Drehwinkel mit unterschiedlichem Vorzeichen aufweisen. Bei Bezugnahme auf die 1 bedeutet dies, dass das in Aufsicht linke Gabelblatt um 90° mit dem Uhrzeigersinn gedreht wurde, d.h. einen Drehwinkel von –90° aufweist und das in Aufsicht rechte Gabelblatt um 90° gegen den Uhrzeigersinn gedreht wurde, d.h. einen Drehwinkel von 90° aufweist.
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In anderen Worten weisen die Aussparungen (8) in den Gabelblättern (5) in der ersten Position nach oben. In dieser ersten Position kann dann die Welle in jeweils einem von zwei paarig zueinander angeordneten Aussparungen (8) der beiden Gabelzinken (3) angeordnet werden. Dies erfolgt vorteilhafterweise dadurch, dass sich der Gabelstapler, an dem die erfindungsgemäße Vorrichtung (1) angebracht ist, der Last/Welle mit abgesenktem Schlitten (2) und damit abgesenkten Gabelzinken (3) nähert und die Gabelzinken (3) mit in die erste Position gebrachten Gabelblättern (5), d. h. mit nach oben weisenden Aussparungen (8), derart unterhalb der Welle positioniert werden, dass die Welle direkt oberhalb einem Paar der Aussparungen (8) der beiden Gabelblätter (5) angeordnet ist. Daraufhin wird der Schlitten (3) und damit die Gabelzinken (3) über die Hydraulik des Gabelstaplers angehoben, bis sich die Welle in den beiden Aussparungen (8) befindet. Wird nun die Last/Welle über die Hydraulik weiter angehoben, so erfolgt eine automatische und sichere Fixierung der Last/Welle in den Aussparungen (8) über das Eigengewicht der Last.
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Die in der 1 dargestellte Vorrichtung (1) weist darüber hinaus noch eine dritte Position auf, in die die Gabelblätter (5) über die Dreheinrichtung (6) gebracht werden können. Diese dritte Position liegt jeweils zwischen der ersten und der zweiten Position und weist einen Drehwinkel von etwa –45° bzw. etwa +45° der beiden Gabelblätter auf. Bezogen auf die 1 bedeutet dies, dass die ersten Seiten der Gabelblätter (7) entgegen der Schwerkraftsrichtung (S) gedreht wurden, bzw. dass das in Aufsicht linke Gabelblatt um etwa 45° mit dem Uhrzeigersinn gedreht wurde, d.h. einen Drehwinkel von etwa –45° aufweist und das in Aufsicht rechte Gabelblatt um etwa 45° gegen den Uhrzeigersinn gedreht wurde, d.h. einen Drehwinkel von etwa 45° aufweist.
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In dieser dritten Position, bei denen die beiden Gabelposition (5) der Gabelzinken (3) in etwa V-förmig angeordnet sind, lassen sich insbesondere Fässer sehr sicher transportierten. Hierbei werden diese Fässer so auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung (1) angeordnet, dass ihre gewölbte Oberfläche mit den in die dritte Position verbrachten Gabelblättern (5) in Kontakt steht.
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Die Dreheinrichtung (6) ist weiterhin dazu ausgelegt, die Gabelblätter in den drei genannten Positionen zu arretieren. Die Arretierung erfolgt hierbei rein mechanisch und mittels eines federvorbelasteten Hebels (9) der innerhalb der Gabelrücken (4) der Gabelzinken (3) angeordnet ist. Der Hebel (9) greift hierbei zur Arretierung in Aussparungen der Dreheinrichtung (6) ein und verhindert hierüber deren Drehung um die Drehachse (D). Der Hebel (9) weist weiterhin einen Endabschnitt auf, der als ein Griff ausgebildet ist. Weiterhin ist der Hebel (9) so innerhalb des Gabelrückens (4) angeordnet, dass sein Endabschnitt bzw. der Griff aus dem Gabelrücken hervorsteht und somit leicht von einem Arbeiter ergriffen und betätigt werden kann.
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Die in 1 gezeigte Vorrichtung (1) der Erfindung kann weiterhin insbesondere zum Abwickeln einer Kabeltrommel Verwendung finden, die auf einer Welle gelagert wurde. Hierbei kommt vorteilhafterweise die halbkreisförmige Ausgestaltung der Aussparungen (8) zur Aufnahme der Welle zum Tragen, da die von der Vorrichtung (1) gehandhabte Kabeltrommel hierdurch leicht rotiert werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung zur Handhabung von Lasten
- 2
- Schlitten
- 3
- Gabelzinken
- 4
- Gabelrücken
- 5
- Gabelblatt
- 6
- Dreheinrichtung
- 7
- Erste Seite des Gabelblatts
- 8
- Aussparung zur Aufnahme einer Welle
- 9
- Hebel
- R
- Längsachse des Gabelrückens
- B
- Längsachse des Gabelblatts
- D
- Drehachse der Dreheinrichtung
- N
- Normalenrichtung der ersten Seite
- S
- Schwerkraftsrichtung