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Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung zum automatischen Öffnen, Schließen und/oder Feststellen eines Flügels einer Tür oder eines Fensters, insbesondere Türschließer, mit einem dem Flügel oder einem Rahmen zugeordneten Antrieb und einem zwischen dem Antrieb und dem Rahmen bzw. Flügel vorgesehenen, der Kraftübertragung dienenden Hebelanordnung.
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Türschließer mit elektrisch betriebener Feststellung wie insbesondere Freilauf-Türschließer oder dergleichen werden bisher meist über ein Türübergangskabel mit Strom versorgt. Die Montage eines solchen Türübergangskabels und die Bearbeitung des Türflügels und Rahmens oder Zarge sind mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Zudem sind die Türübergangskabel optisch auffallend und der Gefahr mutwilliger Beschädigung ausgesetzt.
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In der
DE 103 25 027 A1 und der
EP 27 87 156 A2 ist eine Stromversorgung an einem Drehtürantrieb beschrieben, welche durch die Gleitschiene und den Betätigungshebel erfolgt. Ein für die Stromübertragung vorgesehener zusätzlicher Hebei mit einem zusätzlichen Gleitstück ist hier nicht offenbart.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung zum automatischen Öffnen, Schließen und/oder Feststellen eines Flügels einer Tür oder eines Fensters der eingangs genannten Art anzugeben, die bei kostengünstiger Herstellung und Montage einen optisch weniger auffälligen und gegen mutwillige Beschädigung besser gesicherten Stromanschluss gewährleistet.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Einrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der vorliegenden Beschreibung sowie der Zeichnung.
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Die erfindungsgemäße elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung zum automatischen Öffnen, Schließen und/oder Feststellen eines Flügels einer Tür oder eines Fensters, insbesondere Türschließer, umfasst einen dem Flügel oder einem Rahmen zugeordneten Antrieb und eine zwischen dem Antrieb und dem Rahmen bzw. Flügel vorgesehene, der Kraftübertragung dienende Hebelanordnung. Dabei ist zur Stromversorgung wenigstens einer dem Flügel zugeordneten elektrischen Komponente überdies eine zwischen dem Antrieb und dem Rahmen bzw. Flügel angeordnete, mit Stromübertragungsmitteln versehene Zusatzhebelanordnung vorgesehen.
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Bei der dem Flügel zugeordneten mit Strom zu versorgenden elektrischen Komponente kann es sich um den Antrieb der elektrischen oder elektrohydraulischen Einrichtung und/oder auch um einen dem Flügel zugeordneten Sensor, Anzeigeelement und/oder dergleichen handeln. Ist die elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung ein Türschließer, so kann dieser insbesondere mit einer elektrisch betriebenen Feststellung versehen und insbesondere als Freilauf-Türschließer ausgeführt sein. Dabei sind sowohl Türschließer mit Gleitschiene als auch Türschließer mit Gestänge denkbar. Der Antrieb kann flügelseitig oder auf der Seite des Rahmens vorgesehen sein.
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Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung ergibt sich bei kostengünstigerer Herstellung und einfacherer Montage ein optisch weniger auffälliger und gegen mutwillige Beschädigung besser gesicherter Stromanschluss. So kann beispielsweise bei einem Türschließer mit Gleitschiene der Strom nunmehr ausgehend vom Rahmen über die zusätzlich zur der Kraftübertragung dienenden Hebelanordnung vorgesehene Zusatzhebelanordnung auf den dem Flügel zugeordneten Antrieb, z.B. zu einem diesem zugeordneten Elektromagneten, zu wenigstens einem dem Flügel zugeordneten Sensor, Anzeigeelement und/oder dergleichen geleitet werden. Auch bei am Rahmen angeordnetem Antrieb kann nunmehr über die Zusatzhebelanordnung eine Stromversorgung zum Flügel sichergestellt werden, um, wie bereits angeführt, beispielsweise die Stromversorgung von Sensoren, Anzeigeelementen und/oder dergleichen zu gewährleisten.
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Eine bevorzugte praktische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass der Zusatzhebelanordnung ein in einer Gleitschiene geführter eigener Gleitstein zugeordnet ist und die Gleitschiene Mittel zur Stromzuführung zum der Zusatzhebelanordnung zugeordneten Gleitstein umfasst. Dabei kann die Zusatzhebelanordnung insbesondere einen einzelnen mit dem Gleitstein versehenen Zusatzhebel umfassen, der mit den betreffenden Stromübertragungsmitteln versehen ist.
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Bevorzugt ist die Gleitschiene zur Stromzuführung zum der Zusatzhebelanordnung zugeordneten Gleitstein mit elektrischen Schleifkontakten versehen. Eine Stromübertragung über Gleitkontakte ist relativ einfach realisierbar.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung sind Mittel zur Stromübergabe vom der Zusatzhebelanordnung zugeordneten Gleitstein zur Zusatzhebelanordnung vorgesehen.
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Dabei ist der der Zusatzhebelanordnung zugeordnete Gleitstein zur Stromübergabe zur Zusatzhebelanordnung bevorzugt mit insbesondere umlaufenden radialen elektrischen Schleifkontakten versehen. Die Stromübergabe vom Gleitstein zur Zusatzhebelanordnung kann also insbesondere analog zur Stromübergabe bei einem Klinkenstecker erfolgen.
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Die Zusatzhebelanordnung ist bevorzugt mit integrierten elektrischen Leiterbahnen versehen, mit denen dem Gleitstein zugeordnete elektrische Kontakte, beispielsweise insbesondere umlaufende radiale elektrische Schleifkontakte, in Verbindung treten.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung sind Mittel zur Stromübergabe von der Zusatzhebelanordnung zum Antrieb vorgesehen.
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Dabei umfassen die Mittel zur Stromübergabe von der Zusatzhebelanordnung zum Antrieb bevorzugt eine zwischen der Zusatzhebelanordnung und dem Antrieb angeordnete Lagerstelle, über die der Strom von der Zusatzhebelanordnung zum Antrieb geführt wird. Die Stromübergabe von der Zusatzhebelanordnung auf die antriebsseitige Lagerstelle kann vorteilhafterweise wieder über insbesondere radial umlaufende elektrische Schleifkontakte erfolgen.
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Zur Stromübergabe von der Lagerstelle zu dem Antrieb kann beispielsweise ein Kabel vorgesehen sein.
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Von Vorteil ist insbesondere auch, wenn die Zusatzhebelanordnung einen gekröpften Zusatzhebel umfasst. Mit einer leichten Kröpfung des Zusatzhebels ist ausgeschlossen, dass dieser bei geschlossenem Flügel mit der der Kraftübertragung dienenden Hebelanordnung kollidiert.
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Die Zusatzhebelanordnung bzw. der gekröpfte Zusatzhebel ist im Bereich der antriebsseitigen Lagerstelle zweckmäßigerweise um eine zur Abtriebsachse des Antriebs parallele Achse schwenkbar gelagert.
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Insbesondere im Fall eines Türschließers mit Gleitschiene kann die der Kraftübertragung dienende Hebelanordnung einen einzelnen mit einem Gleitstein versehenen Hebel oder Gleitarm umfassen. Dabei ist insbesondere von Vorteil, wenn der dem Hebel oder Gleitarm der der Kraftübertragung dienenden Hebelanordnung zugeordnete Gleitstein in derselben Gleitschiene wie der der Zusatzhebelanordnung zugeordnete Gleitstein geführt ist.
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Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung ist die elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung zusammen mit dem Antrieb einschließlich des Stromanschlusses einfacher montierbar und gegebenenfalls auch problemlos demontierbar. Die bisher erforderliche Verlegung eines Türübergangskabels entfällt. An der der Kraftübertragung dienenden Hebelanordnung sind allenfalls kleinere Änderungen oder Schwächungen vorzunehmen. Die Erfindung ist sowohl bei aufliegend als auch bei integriert montierten Schließern oder Antrieben anwendbar. Zudem ist die erfindungsgemäße Lösung sowohl zur Übertragung von Strom ausgehend vom Rahmen zum am Flügel vorgesehenen Antrieb usw. als zur Stromübertragung vom am Rahmen angeordneten Antrieb zu einem am Flügel vorgesehenen Sensor, beispielsweise Sicherheitssensor, Anzeigeelement und/oder dergleichen geeignet. Grundsätzlich ist mittels der Stromübertragungsmittel auch eine Datenübertragung möglich. Soweit im Zusammenhang mit der Erfindung von einer Stromübertragung oder Stromversorgung die Rede ist, ist damit auch eine mögliche Datenübertragung eingeschlossen.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
- 1 eine schematische auseinandergezogene Darstellung einer als Türschließer mit Gleitschiene ausgeführten beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen elektrischen oder elektrohydraulischen Einrichtung,
- 2 eine schematische Darstellung des Türschließers gemäß 1 mit am Türflügel angebrachtem Antrieb und am Rahmen angebrachter Gleitschiene bei geschlossener Tür,
- 3 eine vergrößerte Teildarstellung des Türschließers bei geschlossener Tür,
- 4 eine schematische Darstellung des Türschließers gemäß 1 mit am Türflügel angebrachtem Antrieb und am Rahmen angebrachter Gleitschiene bei geöffneter Tür, und
- 5 eine vergrößerte Teildarstellung des Türschließers bei geöffneter Tür.
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1 zeigt in schematischer auseinandergezogener Darstellung eine beispielhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen elektrischen oder elektrohydraulischen Einrichtung 10 zum automatischen Öffnen, Schließen und/oder Feststellen eines Flügels einer Tür oder eines Fensters. Dabei ist die Einrichtung 10 im vorliegenden Fall beispielsweise als Türschließer mit Gleitschiene 18 ausgeführt.
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Die Einrichtung 10 umfasst einen dem Flügel oder einem Rahmen zugeordneten Antrieb 12 und eine zwischen dem Antrieb und dem Rahmen bzw. Flügel vorgesehene, der Kraftübertragung dienende Hebelanordnung 14. Während die Einrichtung 10 im vorliegenden Fall als Türschließer mit Gleitschiene 18 ausgeführt ist, kann sie beispielsweise auch als Türschließer mit Gestänge ausgeführt sein. Der Antrieb 12 kann an oder im Flügel oder auch am Rahmen angeordnet sein.
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Erfindungsgemäß umfasst die elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung 10 überdies eine zwischen dem Antrieb 12 und dem Rahmen bzw. Flügel angeordnete, mit Stromübertragungsmitteln versehene Zusatzhebelanordnung 16.
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Der Zusatzhebelanordnung 16 der hier beispielsweise als Türschließer mit Gleitschiene 18 ausgeführten elektrischen oder elektrohydraulischen Einrichtung 10 ist ein in der Gleitschiene 18 geführter eigener Gleitstein 20 zugeordnet. Dabei umfasst die Gleitschiene 18 Mittel zur Stromzuführung zum diesem der Zusatzhebelanordnung 16 zugeordneten Gleitstein 20. Im vorliegenden Fall umfasst die Zusatzhebelanordnung 16 einen einzelnen mit dem Gleitstein 20 versehenen Zusatzhebel.
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Die Gleitschiene 18 kann zur Stromzuführung zum der Zusatzhebelanordnung 16 zugeordneten Gleitstein 20 insbesondere mit elektrischen Schleifkontakten versehen sein.
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Zudem umfasst die elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung 10 Mittel zur Stromübertragung vom der Zusatzhebelanordnung 16 zugeordneten Gleitstein 20 zur Zusatzhebelanordnung 16. Dabei kann der der Zusatzhebelanordnung 16 zugeordnete Gleitstein 20 zur Stromübergabe zur Zusatzhebelanordnung 16 beispielsweise mit insbesondere umlaufenden radialen elektrischen Schleifkontakten versehen sein.
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Die Zusatzhebelanordnung 16 kann insbesondere mit integrierten elektrischen Leiterbahnen versehen sein, mit denen die dem Gleitstein 20 zugeordneten elektrische Kontakte in Verbindung treten.
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Zudem umfasst die elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung 10 Mittel zur Stromübertragung von der Zusatzhebelanordnung 16 zum Antrieb. Dabei können die Mittel zur Stromübergabe von der Zusatzhebelanordnung 16 zum Antrieb 12 insbesondere eine zwischen der Zusatzhebelanordnung 16 und dem Antrieb 12 angeordnete Lagerstelle 22 umfassen, über die der Strom von der Zusatzhebelanordnung 16 zum Antrieb 12 geführt wird.
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Die Stromübergabe von der Zusatzhebelanordnung 16 auf die antriebsseitige Lagerstelle 22 kann beispielsweise wieder über insbesondere radial umlaufende elektrische Schleifkontakte erfolgen.
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Zur Stromübergabe von der Lagerstelle 22 zu dem Antrieb 12 ist im vorliegenden Fall beispielsweise ein Kabel 24 vorgesehen.
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Wie anhand der 1 zu erkennen ist, umfasst die Zusatzhebelanordnung 16 einen gekröpften Zusatzhebel. Indem dieser Zusatzhebel leicht gekröpft ist, wird bei geschlossenem Flügel eine Kollision mit der der Kraftübertragung dienenden Hebelanordnung 14 vermieden.
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Die Zusatzhebelanordnung 14 bzw. deren gekröpfter Zusatzhebel ist im Bereich der antriebsseitigen Lagerstelle 22 um eine zur Abtriebsachse 26 des Antriebs 12 parallele Achse 28 schwenkbar gelagert (vgl. insbesondere 3).
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Die der Kraftübertragung dienende Hebelanordnung 14 der im vorliegenden Fall beispielsweise als Türschließer mit Gleitschiene 18 ausgeführten elektrischen oder elektrohydraulischen Einrichtung 10 umfasst einen einzelnen mit einem Gleitstein 30 versehenen Hebel oder Gleitarm 32. Dabei ist der dem Hebel oder Gleitarm 32 der Hebelanordnung 14 zugeordnete Gleitstein 30 in derselben Gleitschiene 18 wie der der Zusatzhebelanordnung 16 zugeordnete Gleitstein 20 geführt.
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Bei der dem Flügel zugeordneten mit Strom zu versorgenden elektrischen Komponente kann es sich um den Antrieb 12 der elektrischen oder elektrohydraulischen Einrichtung 10 und/oder auch um wenigstens einen dem Flügel zugeordneten Sensor, Anzeigeelement und/oder dergleichen handeln. Ist die elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung wie beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Türschließer, so kann dieser insbesondere mit einer elektrisch betriebenen Feststellung versehen und insbesondere als Freilauf-Türschließer ausgeführt sein. Dabei sind sowohl Türschließer mit Gleitschiene, wie beim vorliegenden Ausführungsbeispiel, als auch Türschließer mit Gestänge denkbar. Der Antrieb 12 kann generell entweder dem Flügel oder auch dem Rahmen zugeordnet sein.
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In den Darstellungen gemäß den 3 bis 5 ist die elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung 10 jeweils als Türschließer mit Gleitschiene 18 ausgeführt, dessen Antrieb 12 dem Flügel 34 der Tür und deren Gleitschiene 18 entsprechend dem Rahmen 36 zugeordnet ist.
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Dabei zeigt 2 den Türschließer gemäß 1 bei geschlossener Tür. In 3 ist der seine geschlossene Stellung einnehmende Türschließer nochmals in einer vergrößerten Teildarstellung wiedergegeben.
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4 zeigt den Türschließer gemäß 1 bei geöffneter Tür. In 5 ist der seine geöffnete Stellung einnehmende Türschließer nochmals in einer vergrößerten Teildarstellung wiedergegeben ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- elektrische oder elektrohydraulische Einrichtung
- 12
- Antrieb
- 14
- Hebelanordnung
- 16
- Zusatzhebelanordnung
- 18
- Gleitschiene
- 20
- Gleitstein
- 22
- Lagerstelle
- 24
- Kabel
- 26
- Abtriebsachse
- 28
- Achse
- 30
- Gleitstein
- 32
- Hebel, Gleitarm
- 34
- Flügel
- 36
- Rahmen