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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schließbügelanordnung zum Rückhalten oder Anheben einer schwenkbaren Frontklappe eines Kraftfahrzeuges von einer Normallage in eine Schutzlage mit einem in einem Schloss zusammenwirkenden Schließbügel gemäß Anspruch 1. Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung ein mit dieser Schließbügelanordnung ausgestattetes Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 11.
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Mit der gattungsgemäßen Schließbügelanordnung soll die Funktion eines Fußgängeraufprallschutzes zu realisieren sein, bei dem im Falle des Aufprallens eines Fußgängers oder Zweiradfahrers auf das zugehörige Kraftfahrzeug die Frontklappe um einen definierten Abstand von der Karosserie entfernt wird. Dadurch wird zugleich der Abstand der Frontklappe von einem darunter befindlichen, in der Regel steifen Bauteil, wie etwa einem Antriebsaggregat, vergrößert, wodurch die Verletzungsgefahr für den aufprallenden Fußgänger bzw. Zweiradfahrer verringert werden kann.
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Die hierzu dienenden aktiven Systeme zum Aufprallschutz, bei denen nach einem sensorgesteuerten Erkennen eines möglichen Frontaufpralls eines Fußgängers bzw. Zweiradfahrers die Frontklappe mittels eines Aktuators aktiv angehoben wird, sind seit längerem allgemein bekannt.
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So ist aus der
DE 101 52 621 A1 eine Anordnung einer Frontklappe an einem Kraftfahrzeug mit mindestens einer – in Hauptfahrtrichtung betrachtet – hinten liegenden Scharniereinrichtung und mindestens einem vorne liegenden Schloss zum Rückhalten oder Anheben der Frontklappe von einer Normallage in eine Schutzlage bekannt. Ein Anheben der Frontklappe in ihrem hinteren Bereich erfolgt durch Betätigung eines auf das hintere Ende der Frontklappe wirkenden Aktuators. Ein Anheben der Frontklappe in ihrem vorderen Bereich erfolgt durch ein Zwangskopplungsmittel, insbesondere eine Kulissenführung, das den vorderen Bereich der Frontklappe bei einem Anheben in ihrem hinteren Bereich zwangsweise mitführt. Darüber hinaus kann optional am vorderen Bereich der Fronthaube ein weiterer Aktuator vorgesehen sein, der die zwangsgeführte Bewegung der Fronthaube im Kollisionsfall unterstützt.
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Aus der
WO 2011/092422 A1 ist eine Anordnung einer Frontklappe an einem Kraftfahrzeug bekannt, bei der zwingend sowohl im hinteren Bereich als auch im vorderen Bereich der Frontklappe Aktuatoren vorgesehen sind. Die im vorderen Bereich vorgesehenen Aktuatoren sind drehbeweglich an der Karosserie des Kraftfahrzeuges gelagert.
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Wie ebenfalls an sich bekannt ist die Frontklappe als Karosseriebauteil mittels eines Scharniers schwenkbar an einer Fahrzeugkarosserie gelagert und in geschlossener Position eben dort mittels einer Schließbügelanordnung sowie eines zugehörigen Schlosses gesichert. Während des gewöhnlichen Betriebs des zugehörigen Fahrzeugs ist die Frontklappe ortsfest an der zugehörigen Karosserie zu haltern. Damit die derart steif bzw. ortsfest angeordnete Frontklappe jedoch wie erläutert aktiv angehoben werden kann, ist es erforderlich, ihr im Falle der Aufprallschutz-Funktion eine gewisse Bewegungsfreiheit einzuräumen.
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Hierzu kann ein Schließbügel vorgesehen sein, der während der Einnahme der Schutzlage innerhalb eines Scharniers fixiert ist, das seinerseits beweglich an der Frontklappe angeordnet ist. Mithin wird also die Bewegungsfreiheit mittels einer Bewegung des Schlosses erzielt. So ist aus der
DE 10 2013 202 207 A1 ein Verschluss für eine Frontklappe eines Kraftfahrzeuges mit einem Schloss zur Aufnahme eines Schließbügels, welcher mit einem Aufstellteil der Frontklappe verschwenkbar verbunden ist, und mit einem Aktuator bekannt, durch welchen das Aufstellteil relativ zu dem Schließbügel verschwenkbar ist, um die Frontklappe anzuheben, während der Schließbügel in dem Schloss aufgenommen ist. Mit diesem Aufbau ist jedoch eine präzise Führung der Frontklappe in eine definierte Aufstellrichtung nicht leicht möglich. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Frontklappe zunächst an Höhe gewinnen soll, bevor sie entgegen der Hauptfahrrichtung verschoben wird, um im Kollisionsfall bereits zu einem frühen Zeitpunkt auf die Frontklappe auftreffende Personen beispielsweise kleiner Statur effektiv zu schützen.
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Alternativ kann die gewünschte Bewegungsfreiheit nachgesucht werden, indem der Schließbügel beweglich ausgeführt ist. So ist in der
DE 10 2012 009 414 A1 eine Schließbügelanordnung zum Rückhalten oder Anheben einer schwenkbaren Frontklappe eines Kraftfahrzeuges von einer Normallage in eine Schutzlage mit einem in einem Schloss zusammenwirkenden Schließbügel sowie einem mittels eines Aktuators freigebbares Verriegelungsmittel vorgesehen, das den Schließbügel in Normallage sichert. Konkret wird der als Schließbolzen ausgebildete Schließbügel während des Aufstellvorganges mittels eines aktuatorangetriebenen Aufstellhebels von einer Drehfalle zu einem Fanghaken übergeben. Mithin ist also vorgesehen, den Schließbügel innerhalb des Schlosses zu versetzen. Dies bringt jedoch in nachteiliger Weise mit sich, dass keine Standartschlösser mehr über Fahrzeugbaureihen oder -typen hinweg benutzt werden können. Vielmehr ist es erforderlich, für jede Fahrzeugbaureihe und/oder jeden Fahrzeugtyp individualisierte Schlösser zu entwickeln, anzufertigen, auszuliefern und hierfür weitere logistische Randbedingungen, insbesondere eine eigene Lagerhaltung, zu erfüllen, was diese aus dem Stand der Technik bekannte Lösung teuer und damit wenig wünschenswert erscheinen lässt.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine aktuatorangebtriebene Schließbügelanordnung für eine Frontklappe zu schaffen, die die zuvor genannten Nachteile überwindet.
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Diese Aufgabe ist durch eine Schließbügelanordnung gemäß Anspruch 1 gelöst. Indem das Schließbügeloberteil gegenüber dem, bei Einnahme der Schutzlage in dem Schloss gesichert bleibendem, Schließbolzen beweglich ausgebildet ist, kann leicht eine Anpassung der erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung zum Rückhalten oder Anheben einer schwenkbaren Frontklappe an einen gewünschten Anhebepfad vorgenommen werden. Gleichzeitig können bereits vorhandene, bekannte Schlösser weiterhin Verwendung finden, was die hiermit verbundene Einkaufs-, Produktions- und Ersatzteillogistik erheblich vereinfacht.
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Eine besonders vorteilhafte Flexibilität im Hinblick auf die Gestaltungsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung wird erzielt, wenn das Schließbügeloberteil von dem Schließbolzen entfernbar ist.
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In vorteilhafter Weise sind ein erstes Gelenkmittel und ein zweites Gelenkmittel vorgesehen: Das erste Gelenkmittel ist mit seinem ersten Ende an dem Schließbolzen und mit seinem zweiten Ende an dem ersten Ende eines zweiten Gelenkmittels angelenkt. Das zweite Gelenkmittel seinerseits weist ein zweites Ende auf, das an dem Schließbügeloberteil drehbar gelagert ist. Mithin ergibt sich in vorteilhafter Weise ein Zweigelenk, das aus in der Fahrzeugtechnik bekannten und bewährten Komponenten hergestellt werden kann.
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Der zuvor genannte Vorteil ergibt sich umso mehr, wenn das erste Gelenkmittel und/oder das zweite Gelenkmittel als in der Fahrzeugtechnik hinlänglich bewährte Gelenkstäbe ausgebildet sind.
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Zur Beendigung des Anhebevorganges, mit dem die Frontklappe über einen definierten Bewegungspfad von einer Normallage in eine Schutzlage überführt wird, kann ein die Bewegung des ersten Gelenkmittels und zweiten Gelenkmittels begrenzendes Begrenzungsmittel vorgesehen sein. Damit wird der einfache und zuverlässige mechanische Aufbau der erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung konsequent fortgesetzt.
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Dies gilt umso mehr, wenn das Begrenzungsmittel ein an dem zweiten Ende des ersten Gelenkmittels und/oder dem ersten Ende des zweiten Gelenkmittels angeordneter Anschlag ist.
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Damit der erfindungsgemäße Schließbügel nicht unbeabsichtigt, insbesondere bei einem normalen Service- oder Inspektionsvorgang, geöffnet werden kann, ist ein Verriegelungsmittel vorgesehen. Das Verriegelungsmittel ist in vorteilhafter Weise besonders einfach ausgestaltet, wenn es ein an dem Schließbügeloberteil schwenkbar gelagerter Haken ist, der den Schließbolzen in Normallage teilweise umgreift und ihn bei Einnahme der Schutzlage freigibt.
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Eine Entriegelung der erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung ist mittels eines an sich aus dem Stand der Technik bekannten und bewährten Aktuators leicht möglich, wenn dessen Stößel gegen einen an dem Verriegelungsmittel vorgesehenen Aktuatorbetätigungsbereich angreift.
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Dies gilt umso mehr, wenn der Aktuatorbetätigungsbereich als von dem Verriegelungsmittel abragender Hebelarm ausgebildet ist, da hiermit trotz relativ geringem Verstellweg des Stößels ein relativ großes Drehmoment um den Schließbolzen erzielbar ist.
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In vorteilhafter Weise ist die erfindungsgemäße Schließbügeleinrichtung inhärent reversibel ausgestaltet. Dies bedeutet, dass sie nach kollisionsfallabhängigem Anheben ohne großen Aufwand wieder in ihre Ausgangsposition, und somit die Frontklappe wieder in ihre Normallage, zurückgesetzt werden kann. Einzig bei Verwendung eines pyrotechnischen Aktuators ist darauf zu achten, dass dieser – wie an sich aus dem Stand der Technik bekannt – nach Benutzung ausgetauscht wird.
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Für eine vereinfachte Bewegung der erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung von der Normallage in die Schutzlage ist vorgesehen, dass das Schließbügeloberteil mit einem Ende an der Frontklappe befestigt ist und mit seinem zweiten Ende, das von dem ersten Ende distal entfernt ist, auf dem Schließbolzen abstützbar ist. Diese Ausgestaltung hat nicht nur den großen Vorteil, dass sich das Schließbügeloberteil leicht von dem Schließbolzen selbst lösen kann, um einen gewünschten Aufstellweg der Frontklappe im Kollisionsfall zu ermöglichen. Vielmehr wird diese zuverlässig und kontrolliert über den gesamten Aufstellzeitraum durch die aus den beiden drehbaren Gelenkmitteln, dem Schließbolzen, dem Schließbügeloberteil und dem, auf den Aktuatorbetätigungsbereich einwirkenden, Aktuator bestehende kinematische Kette bewegt.
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Die zuvor genannte Aufgabe wird ebenfalls durch ein Kraftfahrzeug mit einer Frontklappe gelöst, die mittels einer – in Hauptfahrrichtung betrachtet – hinten liegenden Scharniereinrichtung sowie mindestens einem vorne liegenden Schloss von einer Normallage in eine Schutzlage aufstellbar ist, wobei das Schloss eine Schließbügelanordnung der zuvor dargestellten erfindungsgemäßen Art aufweist. Die mit der erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung verbundenen Vorteile gelten einem entsprechend ausgestatteten Kraftfahrzeug adäquat.
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Die vorstehend beschriebenen Merkmale der vorliegenden Erfindung können soweit möglich, auch wenn es vorstehend nicht explizit beschrieben ist, miteinander kombiniert werden.
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Nachstehend folgt eine Kurzbeschreibung von Figuren der vorliegenden Erfindung.
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1 ist eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung in Normallage.
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2 ist eine schematische Seitenansicht der in 1 gezeigten Schließbügelanordnung mit geöffnetem Verriegelungsmittel.
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3 ist eine schematische Seitenansicht der in 1 gezeigten Schließbügelanordnung in Schutzlage.
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4 ist eine schematische Seitenansicht eines Kraftfahrzeuges mit einer erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung in Normallage und Schutzlage.
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Nachstehend erfolgt unter Bezugnahme auf 1 bis 4 eine detaillierte, nicht präjudizierende, insbesondere einschränkende, Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung. Gleiche Elemente sind mit identischen Bezugszeichen versehen, soweit nichts anderes angegeben wird.
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In 1 ist eine Schließbügelanordnung 1 in schematischer Seitenansicht gezeigt. Die Schließbügelanordnung 1 ist in einem an sich aus dem Stand der Technik bekannten Schloss 5 gehalten, das mittels hier nicht gezeigter Befestigungsmittel, bevorzugt Schrauben, an der Karosserie 10 eines Kraftfahrzeuges 15 befestigt ist. Der in 1 gezeigte rechte Teil der Karosserie 10 stellt den in Hauptfahrrichtung betrachtet vorderen Bereich des Kraftfahrzeuges 15 dar, wie anhand der x-Achse des in der Figur gezeigten und üblicherweise verwendeten kartesischen fahrzeugorientierten Koordinatensystem zu erkennen ist. Im Fall eines durch einen nicht gezeigten Sensor ermittelten Kollisionsfalles wird eine Frontklappe 20 des Kraftfahrzeuges 15 insbesondere in z-Richtung bzw. Höhenrichtung angehoben (d. h. in 1 nach oben).
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Die Schließbügelanordnung 1 weist einen Schließbolzen 25 auf, der sich in Fahrzeugquerrichtung y erstreckt und in dem Schloss 5 in an sich bekannter Weise in x- und z-Richtung fixiert ist; eine Drehung um seine Längsachse (d. h. um y) bleibt dabei möglich. Die Fixierung erfolgt dem Grundsatz nach permanent und wird lediglich dann gelöst, wenn die Frontklappe 20 für einen normalen Öffnungsvorgang, beispielsweise zur Durchführung von Wartungs- oder Inspektionsarbeiten an unter der Frontklappe 20 befindlichen Aggregaten (hier nicht gezeigt), angehoben wird.
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Auf dem Schließbolzen 25 stützt sich ein Endabschnitt bzw. ein Ende 30 eines Schließbügeloberteils 35 ab. Der Endabschnitt 30 ist komplementär zu dem Schließbolzen 25 geformt, so dass dessen sichere Abstützung gewährleistet ist. Es sei angemerkt, dass die komplementäre Ausgestaltung auch ein Lösen und Entfernen des Endabschnittes 30 von dem Schließbolzen ermöglicht, wie weiter unten beschrieben werden wird.
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An seinem dem Endabschnitt 30 distalen Endabschnitt bzw. Ende 40 ist das Schließbügeloberteil 35 an der Frontklappe 20 befestigt. Um eine Anpassung der erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung 1 in z-Richtung zu ermöglichen, ist ein hier symbolisch dargestelltes, an sich aus dem Stand der Technik bekanntes Einstellmittel 42 an dem Schließbügeloberteil 35 vorgesehen. Das Einstellmittel 42 befindet sich zwischen der Frontklappe 20 und weiteren, an dem Schließbügeloberteil 35 angebrachten und eine kinematische Kette bildenden Elementen, die später beschrieben werden. Hierdurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, eine Feineinstellung bzw. Positionierung der an dem Kraftfahrzeug 15 montierten Schließbügelanordnung 1 vorzunehmen, ohne die kinematische Kette in aufwendiger Weise anpassen zu müssen.
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An dem Schließbolzen 25 ist ein erstes Ende 45 eines ersten Gelenkmittels 50 drehbar gelagert. Das hierzu distale zweite Ende 55 des ersten Gelenkmittels 50 weist eine Drehachse 60 auf, an der ein erstes Ende 65 eines zweiten Gelenkmittels 70 drehbar gelagert ist. Das zu dem ersten Ende 65 distale zweite Ende 75 des zweiten Gelenkmittels 70 ist seinerseits drehbar um eine im Endbereich bzw. am Ende 40 des Schließbügeloberteils 35 angeordnete, der Frontklappe 20 benachbarte Drehachse 80 gelagert. Das erste Gelenkmittel 50 und das zweite Gelenkmittel 70 können als in der Praxis an sich bewährte Gelenkstäbe ausgebildet sein.
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Um eine unkontrollierte Drehbewegung des zweiten Gelenkmittel 70 gegenüber dem ersten Gelenkmittel 50, und damit ein undefiniertes Anheben der Frontklappe 20, zu vermeiden, ist an der Drehachse 60 ein Begrenzungsmittel 85 vorgesehen, das einen eine Bewegung erlaubenden Bereich und einen eine Bewegung nicht erlaubenden Bereich, der in dieser Figur durch einen Pfeil P symbolisiert ist, definiert. Der Spreizwinkel zwischen dem ersten Gelenkmittel 50 und dem zweiten Gelenkmittel 70 kann in dem hier gezeigten Beispiel somit maximal etwa 75° betragen.
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Darüber hinaus weist die Schließbügelanordnung 1 ein Verriegelungsmittel 90 auf, das das untere Ende 30 des Schließbügeloberteils 35 mit einem im Wesentlichen hakenförmigen Abschnitt bzw. Haken 95 in seiner auf dem Schließbolzen 25 abgestützten Position hält. Hiermit ist gewährleistet, dass die Frontklappe 20 ihre Normalposition nicht unbeabsichtigt verlassen kann. Während also ein Anheben der Frontklappe 20 dem Grundsatz nur möglich ist, wenn das Verriegelungsmittel 90 das Schließbügeloberteil 35 freigibt, ist der Anhebeweg bzw. die Position der Frontklappe 20 während des Anhebevorganges sowie zu dessen Ende durch geeignete Dimensionierung der kinematischen Kette von Schließbolzen 25, erstem Gelenkmittel 50, zweitem Gelenkmittel 70, Begrenzungsmittel 85 sowie der Drehachse 80 in dem Schließbügeloberteil 35 nach Wunsch realisierbar. Insbesondere kann durch eine geeignete Abstimmung der Längen des ersten Gelenkmittels 50, des zweiten Gelenkmittels 70 sowie eines Sperrbereiches P (wie später erläutert werden wird) die Bewegung der Frontlappe 20 in x- und z-Richtung bestimmt werden.
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Die Bewegung der Frontklappe 20 selbst erfolgt durch einen an sich aus dem Stand der Technik bekannten Aktuator 100, der an der Karosserie 10 des Kraftfahrzeuges 15 befestigt sein kann. Hierdurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, die für eine Ansteuerung des Aktuators 100 erforderliche Verkabelung (nicht gezeigt) an nicht beweglichen, strukturfesten Teilen vorzunehmen und die Zuverlässigkeit der erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung 1 in der Praxis weiter zu verbessern. Alternativ oder kumulativ kann vorgesehen sein, dass der Aktuator 100 an dem die erfindungsgemäße Schließbügeleinheit 1 aufnehmenden Schloss 5 befestigt ist. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise ein Toleranzausgleich zwischen Aktuator 100 und Schließbügelanordnung 1 weiter verbessert. Der Aktuator 100 weist einen Stößel 105 auf, der gegen einen Aktuatorbetätigungsbereich 115 angreifen kann, wie nachfolgend erläutert werden wird. Der Aktuatorbetätigungsbereich 115 ist als Hebelarm an dem Haken 95 ausgebildet.
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In 2 nun ist der Stößel 105 des Aktuators 100 gegenüber seiner in 1 gezeigten Lage weiter ausgefahren und drückt gegen den Aktuatorbetätigungsbereich 110 an, wobei sich die Frontklappe 20 gerade noch in ihrer Normallage befindet. In dem hier gezeigten Fall schwenkt der Haken 95 um eine an dem Schließbügeloberteil 35 zwischen dessen erstem Ende 30 und zweiten Ende 40 angeordnete Schwenkachse 125 derart, dass der Schließbolzen 25 freigegeben wird. Hierbei kann eine in der Figur nicht gezeigte Drehfeder derart vorgespannt werden, dass der Haken 95 später in seine Ausgangslage zurückeilen kann.
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An seinem in der 2 befindlichen rechten Abschnitt ist an dem Aktuatorbetätigungsbereich 115 in vorteilhafter Weise ein Begrenzungsmittel 120 vorgesehen, das den Drehwinkel des Aktuatorbetätigungsbereiches 115 um die Schwenkachse 125 begrenzt. Hierdurch ist es möglich, dass der Stößel 105 während des Anhebens der Frontklappe 20 im Kollisionsfall im Wesentlichen orthogonal auf dem Aktuatorbetätigungsbereich 115 angreift und eine optimale Krafteinleitung in die erfindungsgemäße Schließbügelanordnung 1 erfolgt. Das Begrenzungsmittel 120 selbst kann insbesondere ein Absatz sein, der von dem Aktuatorbetätigungsbereich 115 in Richtung des ersten Gelenkmittels 50 abragt und gegen dieses im Verlauf der Aufstellbewegung der Frontklappe 20 zur Anlage kommt.
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Wenn sich der Stößel 105 noch weiter aus dem Aktuator 100 heraus bewegt, so treibt er den Aktuatorbetätigungsbereich 110 solange weiter an, bis die Frontklappe 20 ihre finale, in 3 gezeigte Schutzlage erreicht hat. Wie in dieser Figur zu erkennen ist, hat sich die Frontklappe 20 von ihrer strichpunktiert dargestellten Normallage in eine mit durchgezogenen Linien dargestellte Schutzlage sowohl um eine Distanz H in z-Richtung als auch um eine Distanz X entgegen der x-Richtung bewegt. Das untere Ende 30 des Schließbügeloberteils 35 ist vollständig von dem Schließbolzen 25 gelöst. Das zweite Gelenkmittel 70 liegt gegen das Begrenzungsmittel 85 an und der zwischen dem ersten Gelenkmittel 50 und dem zweiten Gelenkmittel 70 befindliche Spreizwinkel hat sein Maximum erreicht. Gleichwohl ist die Schließbügelanordnung 1 sicher zum einen an dem in dem Schloss 5 gehaltenen Schließbolzen 25, zum anderen um die an dem Schließbügeloberteil 35 vorgesehene Drehachse 85 geführt.
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In 4 ist ein Kraftfahrzeug 15 schematisch mit einer Schließbügelanordnung 1 der zuvor beschriebenen Art und mit einer Scharniereinrichtung 130 symbolisch gezeigt. Die Scharniereinrichtung 130 kann wie an sich aus dem Stand der Technik bekannt ausgebildet sein und zum einen eine Verschwenkung der Frontklappe 20 für Service- oder Reparaturzwecke ermöglichen, zum anderen ein Anheben derselben, um eine Schutzlage einzunehmen. Für ersteren Fall ist vorgesehen, dass das Schloss 5 öffnet und den Schließbolzen 25 freigibt. In letzterem Fall erfolgt eine Bewegung der Schließbügelanordnung 1 gemäß der Beschreibung der 1 bis 3.
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Mittels der in 4 gezeigten Konfiguration ist es möglich, den Anhebeweg der Frontklappe 20 genau zu definieren. So ist es beispielsweise möglich, diese nach Auslösen des Aktuators 100 aufgrund eines nicht dargestellten, eine Kollision repräsentierenden Signals primär in z-Richtung anzuheben und erst im Anschluss hieran in x-Richtung zu verfahren, um zunächst Abstand (Höhe) der Unterseite der Frontklappe 20 und einem unter ihr befindlichen Aggregat, beispielsweise einem Antriebsmotor des Kraftfahrzeuges 15 zu gewinnen, so dass auch kleinere Personen wirksam vor einem Aufprall auf dem harten Aggregat geschützt sind.
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Die erfindungsgemäße Schließbügeleinrichtung 1 ist inhärent reversibel ausgestaltet. Dies bedeutet, dass sie nach Anheben aufgrund eines üblichen Kollisionsfalles ohne großen Aufwand wieder in ihre Ausgangsposition, und somit die Frontklappe 20 wieder in ihre Normallage, zurückgesetzt werden kann. Einzig bei Verwendung eines pyrotechnischen Aktuators 100 ist darauf zu achten, dass dieser – wie an sich aus dem Stand der Technik bekannt – nach Benutzung ausgetauscht wird.
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Es sei angemerkt, dass das Begrenzungsmittel 85 deformierbar ausgebildet sein kann: Im Fall eines Anhebens der Frontklappe 20 in Folge eines üblichen Kollisionsfalles erfolgt keine Deformation des Begrenzungsmittels 85. Treten jedoch Kräfte an dem Kraftfahrzeug 15 auf, die größer sind als die in einem üblichen Kollisionsfall vorgesehenen Kräfte (beispielsweise durch einen tatsächlichen Aufprall des Kraftfahrzeuges 15 gegen ein Hindernis (nicht gezeigt)), oder sind solche Kräfte zu befürchten (beispielsweise aufgrund von kraftfahrzeuginternen Berechnungen im Rahmen einer pre-crash-Analyse), dann können das Begrenzungsmittel in vorteilhafter Weise deformiert und des erste Gelenkmittel 50 sowie zweite Gelenkmittel 70 in eine Strecklage bewegt werden, wodurch eine bevorzugte Kraftaufnahme im Wesentlichen allein in Zugrichtung erfolgt.
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Es versteht sich, dass alle bei einer erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung 1 vorgesehenen Komponenten nicht nur einfach, sondern auch mehrfach vorgesehen sein können. Dies bedeutet beispielsweise, dass eine Schließbügelanordnung 1 nicht nur ein einziges erstes Gelenkmittel 50 und ein einziges zweites Gelenkmittel 70 aufweisen kann, sondern – in y-Richtung betrachtet parallel hierzu – ein zweites Paar erstes Gelenkmittel 50 bzw. zweites Gelenkmittel 70, die jedoch alle um einen gemeinsamen Schließbolzen 25 und eine gemeinsame Drehachse 60 schwenkbar sind. In einem solchen Fäll wäre ebenfalls ein zweites Schließbügeloberteil 35 parallel zu dem ersten Schließbügeloberteil 35 vorgesehen, an welchem das nunmehr zweite zweite Gelenkmittel 70 – in y-Richtung betrachtet – parallel zu dem ursprünglich vorgesehenem zweiten Gelenkmittel 70 drehbar gelagert ist. Auf diese Weise ist es für die erfindungsgemäße Schließbügelanordnung 1 leicht möglich, auch große Lasten, insbesondere Massen und Drehmomente, aufzunehmen und die Frontklappe 20 sicher von einer Normallage in eine Schutzlage anzuheben.
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Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich, zwei parallel zueinander angeordnete Verriegelungsmittel 90 vorzusehen, die einen Schließbolzen 25 gemeinsam umgreifen. In vorteilhafter Weise kann an beiden Verriegelungsmitteln 90 ein gemeinsamer, einzelner Aktuatorbetätigungsbereich 115 vorgesehen sein, gegen den der Stößel 105 eines einzigen Aktuators 100 zur Anlage kommt. Somit kann auf einfache Weise eine doppelte Sicherung (zwei Verriegelungsmittel 90) einer erfindungsgemäßen Schließbügelanordnung 1 mit einem einzigen Sicherungslösemittel (ein Aktuator 100) geschaffen werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schließbügelanordnung
- 5
- Schloss
- 10
- Karosserie
- 15
- Kraftfahrzeug
- 20
- Frontklappe
- 25
- Schließbolzen
- 30
- Ende
- 35
- Schließbügeloberteil
- 40
- Ende
- 42
- Einstellmittel
- 45
- Erstes Ende
- 50
- Erstes Gelenkmittel
- 55
- Zweites Ende
- 60
- Drehachse
- 65
- Erste Ende
- 70
- Zweites Gelenkmittel
- 75
- Zweites Ende
- 80
- Drehachse
- 85
- Begrenzungsmittel
- 90
- Verriegelungsmittel
- 95
- Haken
- 100
- Aktuator
- 105
- Stößel
- 115
- Aktuatorbetätigungsbereich
- 120
- Begrenzungsmittel
- 125
- Schwenkachse
- 130
- Scharniereinrichtung
- 135
- Aggregat
- P
- Sperrbereich
- H
- Höhenrichtung
- X
- Fahrzeuglängsrichtung
- x, y, z
- Kartesisches fahrzeugorientiertes Koordinatensystem
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10152621 A1 [0004]
- WO 2011/092422 A1 [0005]
- DE 102013202207 A1 [0007]
- DE 102012009414 A1 [0008]