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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verbindung eines Kanalrohrs mit einem Anschlussrohr, das an einer Anschlussstelle in das Kanalrohr einmündet. Die Erfindung betrifft ferner eine Einheit aus einem Kanalrohr und einem Anschlussrohr.
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Bei einem solchen durch Benutzung bekannten Verfahren werden das Kanalrohr und das Anschlussrohr normalerweise mittels eines Rohranschlussstücks miteinander verbunden. Allerdings bestehen Schwierigkeiten, insbesondere ein bereits verlegtes Kanalrohr und ein nachträglich anzusetzendes Anschlussrohr dicht miteinander zu verbinden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, mittels dessen besser sichergestellt werden kann, das Kanalrohr und das Anschlussrohr dicht miteinander verbunden sind.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass an der Anschlussstelle in dem Kanalrohr eine Abdeckung angeordnet wird, welche eine Innenseite des Kanalrohrs belegt, und eine Öffnung des Kanalrohrs, an der das Anschlussrohr in das Kanalrohr einmündet, umschließt.
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Die Abdeckung stabilisiert das Kanalrohr im Anschlussbereich und verhindert dadurch, dass sich, auch wenn im Anschlussbereich z.B. aufgrund von Temperaturänderungen Spannungen auftreten, im Kanalrohr und ggf. im Anschlussrohr, Risse bilden, die zur Ausbildung Leckagen führen können. Ferner kann die Abdeckung mit einer Markierung versehen werden, mittels derer die Anschlussstelle charakterisiert werden kann, bspw. um anzugeben, welches Gebäude das Anschlussrohr mit dem Kanalrohr verbindet.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung wird das Kanalrohr zu seiner Sanierung vor Anordnung der Abdeckung auf der Innenseite mit einer Verkleidung versehen.
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Die Verkleidung wird zweckmäßigerweise durch eine an der Innenseite des Kanalrohrs angeordnete Schicht oder durch ein innerhalb des Kanalrohrs verlegtes Sanierungsrohr gebildet, wobei das Sanierungsrohr vorzugsweise an der Innenseite anliegt und/oder mit der Innenseite, insbesondere durch gegenseitiges Verklemmen oder durch Haftung, verbunden wird. Vorteilhaft kann das Verfahren benutzt werden, um sicherzustellen, dass bei Sanierung eines Kanalrohrs, insbesondere eines Kanalrohrnetzes, die Anschlussstellen zu den Anschlussrohren ausreichend dicht ausgebildet werden. Es versteht sich, dass die Verkleidung im Bereich der Öffnung des Kanalrohrs mit einer Ausnehmung versehen wird, um einen Durchfluss vom Anschlussrohr in das Sanierungsrohr zu ermöglichen. Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere zur Verbindung von Kanal-, Anschluss- oder/und Sanierungsrohren, die eine ovale Querschnittsform („Eiprofil“) aufweisen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Abdeckung durch eine Platte, die vorzugsweise eine an die Form der Innenseite der Verkleidung angepasste Form aufweist, gebildet. Die Abdeckung ist zweckmäßigerweise mit einer Ausnehmung versehen, die in Form und Größe an die Öffnung des Kanalrohrs angepasst ist und vorzugsweise dieselbe Form und Größe wie die Öffnung aufweist. Während es vorstellbar wäre, die Ausnehmung nach Anordnung der Abdeckung in dem Kanalrohr vorzusehen, wird sie in der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung schon vor Einsetzen der Abdeckung in das Kanalrohr in der Abdeckung gebildet.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die Abdeckung mit zumindest einer Abdeckungsbohrung versehen; vorzugsweise werden um die Öffnung herum mehrere Abdeckungsbohrungen gebildet. Durch die Bohrung hindurch wird, beispielsweise mit einer geeigneten Spritze, hinter die Abdeckung ein Dichtungs- und/oder Klebemittel gegeben, und dadurch die Abdeckung, insbesondere der Kragen, die Verkleidung, das Kanalrohr und das Anschlussrohr gegeneinander abgedichtet bzw. miteinander verklebt. Als besonders geeignetes Dichtungs- und/oder Klebemittel hat sich Epoxidharz erwiesen, da es in seinen Fließ- und Aushärtungseigenschaften an den jeweiligen Bedarf angepasst werden kann.
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Zweckmäßigerweise wird ferner im Bereich hinter der Abdeckung in der Verkleidung zumindest eine Verkleidungsbohrung gebildet und das Dichtungs- und/oder Klebemittel durch die Verkleidungsbohrung hindurch hinter die Abdeckung gegeben. Vorzugsweise wird die Verkleidungsbohrung unmittelbar hinter der Abdeckungsbohrung vorgesehen, sodass das Dichtungs- und/oder Klebemittel mit der Spritze sowohl in den Bereich zwischen der Abdeckung und der Verkleidung als auch in den Bereich zwischen der Verkleidung und dem Kanalrohr gegeben werden kann.
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Zur besseren Verteilung und Haftung des Dichtungs- und/oder Klebemittels kann hinter der Abdeckung an einem Öffnungsrand der Verkleidung und ggf. des Kanalrohrs, vorzugsweise auf einer Innenseite und/oder einer Außenseite der Verkleidung bzw. des Kanalrohrs, eine Fase gebildet werden.
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Zweckmäßigerweise wird die Abdeckung, vorzugsweise an ihrem äußeren Rand oder nahe ihres äußeren Randes, mit einer die Öffnung umschließenden Dichtungseinrichtung versehen und derart angeordnet, dass die Dichtungseinrichtung dichtend an der Innenseite des Kanalrohrs, insbesondere der Verkleidung, anliegt. Vorteilhaft kann durch die Dichtungseinrichtung, die vorzugsweise durch einen auf der Abdeckung angeordneten Dichtungsstrang gebildet ist, verhindert werden, dass das Dichtungs- und/oder Klebemittel aus einem Raum zwischen dem Kanalrohr, insbesondere der Verkleidung, und der Abdeckung herausgedrückt wird, wenn es durch die Abdeckungsbohrung bzw. Verkleidungsbohrung in den Bereich hinter der Abdeckung gegeben wird.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Abdeckung an einem Rand, der die Öffnung umschließt, einen Kragen auf und die Abdeckung wird derart angeordnet, dass der Kragen über die Verkleidung und ggf. über das Kanalrohr vorsteht.
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Das Anschlussrohr und der Kragen können zur Bildung der Verbindung ineinandergesteckt werden, wobei der Kragen vorzugsweise in das Anschlussrohr gesteckt wird. Vorteilhaft unterstützt der Kragen eine homogene Verteilung des Dichtungs- und Klebemittels hinter der Abdeckung, insbesondere im Öffnungsrandbereich und verhindert zusätzlich zu dem Dichtungs- und Klebemittel, dass eine durch das Anschlussrohr und das Kanalrohr zu transportierende Flüssigkeit austreten kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird während einer Eingabe des Dichtungs- und/oder Klebemittels in der Öffnung ein Mittel zum Rückhalten des Dichtungs- und/oder Klebemittels, vorzugsweise eine Rückhalteblase, angeordnet. Dadurch kann das Dichtungs- und/oder Klebemittel im Randbereich zurückgehalten werden und es lässt sich verhindern, dass das Dichtungs- und/oder Klebemittel auf die Innenseite der Verkleidung oder des Anschlussrohrs vordringt. Die Rückhalteblase wird anschließend, insbesondere nach Aushärtung des Epoxidharzes, von der Anschlussstelle entfernt.
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Zweckmäßigerweise werden einzelne oder sämtliche der oben beschriebenen Verfahrensschritte mittels eines innerhalb des Kanalrohrs bzw. der Verkleidung bewegbaren Roboters durchgeführt.
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Es versteht sich, dass die beschriebenen Verfahrensschritte auch dann vorteilhaft durchgeführt werden können, wenn ein, ggf. mit einer Verkleidung versehenes, Kanalrohr, beispielsweise zur Verlegung eines neuen Gebäudeanschlusses, mit einem neuen Anschlussrohr versehen wird.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und der beiliegenden Zeichnungen, die sich auf die Ausführungsbeispiele beziehen, näher erläutert. Es zeigen schematisch
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1 schematisch ein Kanalrohr mit mehreren Anschlussrohren,
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2 eine Innenansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Einheit,
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3 eine erfindungsgemäße Einheit im Schnitt zu Zeitpunkten verschiedener Verfahrensschritte, und
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4 eine weitere erfindungsgemäße Einheit im Schnitt zu Zeitpunkten verschiedener Verfahrensschritte.
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In 1 ist schematisch ein Kanalrohr 1 dargestellt, dass im Erdreich verlegt ist und in das mehrere Anschlussrohre 2 münden, die zu verschiedenen Gebäuden führen, deren Abwasser über das Kanalrohr 1 abtransportiert wird. In dem Kanalrohr 1 ist zur Sanierung des Kanalrohrs 1 ein Sanierungsrohr 7 aus Polyethylen oder Polypropylen verlegt worden. Zur Durchführung der nachfolgend beschriebenen Verfahrensschritte wird in dem Sanierungsrohr 7 ein Roboter 15 bewegt, der mit verschiedenen Sensoren und Werkzeugen ausgestattet ist, die ihm die Durchführung der Verfahrensschritte ermöglichen. Mittels des Roboters 15 sind die Positionen der Anschlussrohre 2 vor Verlegung des Sanierungsrohrs 7 vermessen worden.
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Um eine Verbindung zwischen dem Anschlussrohr 2 und dem Sanierungsrohr 7 zu bilden, schneidet der Roboter 15 in das Sanierungsrohr 7 an einer Anschlussstelle 3, an denen das Anschlussrohr 2 in das Kanalrohr 1 mündet, zunächst eine Öffnung 6 ein, die dieselbe Größe und Form hat wie die in dem Kanalrohr 1 vorgesehene Öffnung. Das Sanierungsrohr 7 kann an seinem Rand an der Öffnung 6 mittels des Roboters, insbesondere an der Außen- und/oder der Innenseite des Sanierungsrohr 7, angefast werden, um, wie nachfolgend erläutert, eine besonders gute Haftung zwischen dem Anschlussrohr 2, dem Kanalrohr 1 und dem Sanierungsrohr 7 zu bilden.
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Anschließend wird auf eine Innenseite 5 des Sanierungsrohrs 7 im Bereich der Öffnung 6 eine Abdeckung 4 aufgelegt und dort in der in 2 gezeigten Stellung festgehalten. Die Abdeckung 4 ist mit einer der Öffnung 6 entsprechenden Ausnehmung versehen ist und weist auf ihrer dem Sanierungsrohr 7 zugewandten Seite einen Dichtungsstrang 8 auf, der sich an die Innenseite 5 des Sanierungsrohrs 7 dichtend anlegt. Anschließend bohrt der Roboter 15 im Bereich um die Öffnung 6 herum mehrfach so tief in die Abdeckung 4 und das Sanierungsrohr 7 ein, dass die Abdeckung 4 durchdringende Abdeckungsbohrungen 10 und das Sanierungsrohr 7 durchdringende Verkleidungsbohrungen 12 gebildet werden.
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Danach wird, wie in 3a gezeigt, durch die Öffnung 6 hindurch bis in das Anschlussrohr 2 hinein eine Rückhalteblase 13 aus Gummi gegeben, die, sobald sie etwa 50 bis 60 cm in das Anschlussrohr 2 vorsteht, aufgeblasen wird, sodass sie an dem Anschlussrohr 2 und den Rändern der Abdeckung 4 des Sanierungsrohrs 7 und des Kanalrohrs 1 anliegt. Anschließend wird mittels Spritzen 14 durch die Abdeckungsbohrung 10 und die Verkleidungsbohrung 12 ein Dichtungs- und/oder Klebemittel 11, z.B. ein aushärtendes Epoxidharz, in den Raum zwischen das Kanalrohr 1, das Sanierungsrohr 7, das Anschlussrohr 2 und die Rückhalteblase 13 sowie in den Raum zwischen das Sanierungsrohr 7, die Abdeckung 4, den Dichtungsstrang 8 und die Rückhalteblase 13 gepresst, um die Abdeckung 4, das Sanierungsrohr 7, das Kanalrohr 1 und das Anschlussrohr 2 miteinander zu verbinden und gegeneinander abzudichten. Wie insbesondere 3b zu entnehmen ist, verteilt sich das Dichtungs- und/oder Klebemittel 11 vollständig in den letztgenannten Bereichen und dichtet, verklebt diese gegeneinander ab und verschalt darüber hinaus eine Innenseite des Anschlussrohrs 2 in seinem dem Kanalrohr 1 zugewandten Abschnitt, beispielsweise bis zu 40 cm Tiefe.
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Nachdem das Dichtungs- und/oder Klebemittel 11 ausgehärtet ist, wird die Rückhalteblase 13 dem Anschlussrohr 2 bzw. der Öffnung 6 wieder entnommen.
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Es wird nun auf die 4 Bezug genommen, wo gleiche oder gleichwirkende Teile mit denselben Bezugszahlen gekennzeichnet sind wie in den 1 bis 3 und der jeweiligen Bezugszahl der Buchstabe a beigefügt ist.
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Die in 4 gezeigte Anordnung unterscheidet sich von derjenigen nach den 1 bis 3 insbesondere dadurch, dass eine Abdeckung 4a im Bereich einer Ausnehmung, die zur Bildung eines Anschlusses mit einem Anschlussrohr 2a vorgesehen ist, einen Kragen 9 aufweist. Der Kragen 9 weist eine derartige Form auf, dass er sich in das Anschlussrohr 2a derart einstecken lässt, dass der Kragen auf einer Innenseite des Anschlussrohrs 2a anliegt. Zur Verbindung des Anschlussrohrs 2a mit einem Kanalrohr 1a, einem Sanierungsrohr 7a und der Abdeckung 4a wird im Prinzip in gleicher Art und Weise verfahren wie oben anhand der 1 bis 3 beschrieben. Allerdings wird die Abdeckung 4a so auf eine Innenseite des Sanierungsrohrs 7a aufgesetzt, dass der Kragen 9 in dem Anschlussrohr 2a steckt. Anschließend werden die Abdeckung 4a und das Sanierungsrohr 7a wie oben beschrieben mit Abdeckungs- und Verkleidungsbohrungen versehen und anschließend ein Dichtungs- und Klebemittel 11a durch die Abdeckungs- und Verkleidungsbohrungen in einen Bereich hinter der Abdeckung 4a eingepresst, sodass sich das Dichtungs- und Klebemittel 11a im Bereich zwischen dem Kanalrohr 1a und dem Sanierungsrohr 7a, im Bereich zwischen dem Sanierungsrohr 7a, einem Dichtungsmittel 8a der Abdeckung 4a, der Abdeckung 4a und dem Kragen 9 verteilt und in dem Kanalrohr 1a zugewandten Bereich des Anschlussrohrs 2a eine Verschalung bildet.
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Die Abdeckung 4, 4a kann durch ein transparentes Material, bevorzugt PVC, gebildet sein. Vorteilhaft lässt sich dadurch nach Durchführung des Verfahrens beurteilen, ob das Dichtungs- und/oder Klebemittel 11, 11a homogen hinter der Abdeckung 4, 4a verteilt worden und eine ausreichende dichte Verbindung gebildet worden ist.
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Ferner kann die Abdeckung 4, 4a mit einer Markierung 16 versehen werden, um den Rohranschluss 2 zu charakterisieren. Im vorliegenden Beispiel nach 2 ist die Hausnummer „13A“ des Gebäudes, zu dem der Rohranschluss 2 führt, in die Abdeckung 4 eingebracht worden.