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Die Erfindung betrifft einen wiederverschließbaren Getränkedosenverschluss zum Aufstecken auf eine Getränkedose sowie eine Doseneinheit aus Getränkedose und aufgesetztem Getränkedosenverschluss.
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Getränkedosen mit einem Einmalverschluss sind hinlänglich bekannt. Solche Dosen haben einen Mantel und einen Boden, die einstückig ineinander übergehen und durch Tiefziehen gebildet werden. Die Oberseite der Dose wird durch eine separat hergestellte Stirnwand, die mit dem Rest der Dose verschweißt wird, gebildet. In dieser Stirnwand, die üblicherweise wie der Rest der Dose aus Aluminium besteht, wird eine Trinköffnung durch Stanzen perforiert. Diese Trinköffnung kann dann einmalig geöffnet werden. Zum Öffnen gibt es verschiedene Öffnungsmechanismen, wobei der Wandabschnitt, um den die Perforation herumläuft, üblicherweise eingedrückt wird, sodass die Öffnung freigelegt wird. Im Falle von Getränkedosen hat sich ein an der Stirnwand befestigter Hebel, auch Verschlussring oder Pulltab genannt, durchgesetzt.
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Getränkedosen haben im Wesentlichen eine standardisierte Geometrie, wobei der Mantel stets über fast die gesamte axiale Höhe zylindrisch ausgeführt ist und am Boden der Dose eine geschlossen umlaufende, ringförmige Ausbauchung vorgesehen ist, über die eine ringförmige Standfläche gebildet ist. Diese ringförmige Ausbauchung ist für eine Stapelbarkeit wichtig, denn die Ausbauchung sitzt innenseitig eines nach oben vorstehenden oberen Randes der darunter stehenden Dose, der die darauf stehende Dose seitlich hält. Der Mantel hat ferner im Randbereich zur Stirnwand (Schweißbereich) eine umlaufende, seitliche radial nach außen offene Ringnut unterhalb seines zuvor erwähnten oberen Randes.
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Nachteilig ist, dass sich eine solche nur einmal freilegbare Öffnung in der Stirnwand nicht wieder verschließen lässt und somit der gesamte Inhalt der Dose auf einmal konsumiert werden muss oder verkommt. Außerdem können durch die freigelegte Öffnung unbemerkt Insekten in die Dose eindringen, wodurch die Gefahr besteht, dass die Insekten anschließend vom Konsumenten verschluckt werden.
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Es gibt verschiedene Ansätze zur Realisierung einer verschließbaren Stirnwand. Jedoch dichten diese Verschlüsse die Öffnung nur unzureichend ab. Aufwendige wiederverschließbare Deckel oder Verschlussmechanismen, die an der Stirnwand von Haus aus befestigt sind, sind oft mehrteilig und damit teurer in der Produktion.
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Darüber hinaus besteht seitens der Getränkehersteller oft kein Interesse an einer Wiederverschließbarkeit der Dose, weil der Verschlussmechanismus einerseits die Dose verteuert und damit den Gewinn reduziert und andererseits der Gesamtkonsum zurückgeht.
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Die
FR 2 875 481 A1 zeigt einen wiederverschließbaren Getränkedosenverschluss, der auf eine Getränkedose aufsteckbar ist und einen dosenseitig befestigbaren Grundkörper und einen am Grundkörper angebrachten, zum Grundkörper beweglichen Deckel zum reversiblen Wiederverschließen der Getränkedose aufweist. Der Grundkörper besitzt einen umlaufenden Haltering zum Einrasten, das heißt Einschnappen, in die Ringnut im Randbereich des Mantels der Dose und eine zentrale Öffnung um die Trinköffnung der Dose.
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Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, einen wiederverschließbaren Getränkedosenverschluss sowie eine Doseneinheit aus Getränkedose und Getränkedosenverschluss zu schaffen, durch die die dosenseitig nur einmal zu öffnende Trinköffnung wiederverschließbar ist. Der Getränkedosenverschluss nach der Erfindung soll einfach herstellbar sein und vor allem zuverlässig gegenüber der Stirnwand der Dose abdichten.
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Die Aufgabe wird durch einen wiederverschließbaren Getränkeverschluss mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 und durch eine Doseneinheit mit den Merkmalen gemäß Nebenanspruch 21 gelöst.
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Die Erfindung betrifft zunächst einen wiederverschließbaren Getränkedosenverschluss gelöst, der auf eine Getränkedose aufsteckbar ist und einen dosenseitig befestigbaren Grundkörper und einen am Grundkörper angebrachten, zum Grundkörper beweglichen Deckel zum reversiblen Wiederverschließen der Getränkedose aufweist. Der Grundkörper besitzt einen umlaufenden Haltering zum Einrasten, das heißt Einschnappen, in die Ringnut im Randbereich des Mantels der Dose sowie mit dem Haltering einstückig verbundene, an eine zentrale Öffnung im Grundkörper angrenzende Längsstege zur Anlage an die Seitenwand seitlich der Trinköffnung. Die zentrale Öffnung ist um die Trinköffnung herum ausgeführt und legt diese bei geöffnetem Getränkedosenverschluss frei, entweder zum erstmaligen Öffnen der Trinköffnung in der Stirnwand oder nach dem Öffnen zum Leeren der Getränkedose. Die Längsstege verlaufen zum Haltering quer und verbinden im Wesentlichen gegenüberliegende Halteabschnitte miteinander, wobei zwischen den Längsstegen und den benachbarten Abschnitten des Halterings jeweils wenigstens ein Freiraum vorhanden ist. Dieser Freiraum ist sozusagen ein Loch im Grundkörper. Zwischen den Längsstegen liegt die zentrale Öffnung. Auf der anderen Seite der jeweiligen Längsstege ist dann der zuvor erwähnte Freiraum vorhanden, der sicherstellt, dass in diesem Bereich der Haltering freiliegt und nicht mit einem oberseitigen Wandabschnitt des Grundkörpers gekoppelt ist. Da damit der Haltering im Bereich der Freiräume freiliegende schellenartige Abschnitte besitzt, ist der Haltering in Umfangsrichtung deutlich flexibler als bei Ausführungsformen, bei denen der Haltering umlaufend einstückig in eine obere Wand des Grundkörpers übergeht, die die Stirnwand komplett bedeckt. Aufgrund dieser höheren Flexibilität des Halterings lässt sich dieser einfacher auf die Getränkedose aufstecken und vor allem mit einem größeren Untermaß zur Dosenaußengeometrie versehen. Darüber hinaus wird durch dieses Untermaß bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform weniger Einfluss auf die wichtigen Dichtflächen genommen, die im vorliegenden Fall durch die Längsstege gebildet sind.
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Mit dem Aufstecken oder Aufstülpen eines Verschlusses verändert sich natürlich immer die gesamte Form des Verschlusses durch die plastischen Dehnungen am Rand. Insbesondere wird dann, wenn eine obere Wand eines aufgestülpten Grundkörpers umlaufend komplett in einen Haltering übergeht wie im Stand der Technik, die Wand zwangsläufig wie ein Trampolin gespannt und damit von der Stirnwand weggedrückt. Dieser Effekt wird durch die Erfindung ausgeschlossen. Indem darüber hinaus die Längsstege seitlich der Öffnung verlaufen, können diese sehr einfach mit hohen Zugspannungen beaufschlagt werden und wie Spannriemen wirken. Da sich eine Getränkedose, wenn sie geschlossen ist, durch eine nach oben auswölbende Stirnwand auszeichnet, können die gespannten Längsstege gegen die nach oben gewölbte Stirnwand drücken und dichtend abschließen.
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Ist die Dose einmal geöffnet und wird sie dann wieder geschlossen und beispielsweise geschüttelt, können die Längsstege wieder elastisch weiter gedehnt werden, um sich der erneut ausbauchenden Stirnwand anzupassen und gegen sie zu drücken.
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Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest über 35%, insbesondere über wenigstens 45%, der Umfangslänge des Halterings Freiräume angrenzen, das heißt, dass in diesen Abschnitten der Haltering tatsächlich nur als Schellenabschnitt ausgeführt ist und nicht nach oben über den oberen Rand in einen stirnseitigen Abschnitt des Grundkörpers übergeht.
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Im Bereich der Enden der Längsstege sind beispielsweise die Längsstege verbindende Querstege vorgesehen. Längs- und Querstege zusammen bilden einen geschlossen umlaufenden, die Trinköffnung umgebenden und an der Stirnwand anliegenden Dichtsteg, der wiederum die zentrale Öffnung umgibt oder die zentrale Öffnung auch definiert. Die Dichtwirkung zwischen dem Getränkedosenverschluss und der Getränkedose wird also ausschließlich durch Kontakt an der Stirnwand der Dose realisiert.
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Zumindest ein Quersteg kann längs seines gesamten Seitenrandes einstückig über einen Zwischenabschnitt in den Haltering übergehen, sodass in diesem Bereich ein Abschnitt (Zwischenabschnitt) des Grundkörpers vom Haltering über den oberen Rand der Dose zu dem Teil des Verschlusses verläuft, der über der Stirnwand liegt. Dieser Teil ist in diesem Fall der Quersteg. Im Bereich des Zwischenabschnitts wird der Getränkedosenverschluss folglich versteift, was es erlaubt, hier andere Funktionen, die eine steife Geometrie erfordern, vorzusehen.
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Es ist aber auch möglich, dass zumindest ein Quersteg längs seines Seitenrandes durch Verbindungsrippen nur abschnittsweise einstückig in den Haltering übergeht und zwischen den Verbindungsrippen ein Spalt vorhanden ist. Durch diese Variante wird die Umfangslänge, in der der Haltering tatsächlich nur als Schellenabschnitt ausgeführt ist, vergrößert.
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Um die Dichtwirkung sowohl bei bereits geöffneter Dose als auch bei noch verschlossener Dose und bei einer bereits geöffneten und wieder unter Innendruck gesetzten Dose (durch Schütteln der Dose) zu optimieren, kann der Dichtsteg gegenüber dem Haltering senkrecht zu der durch den Haltering definierten Ebene so federnd zum Haltering ausgebildet sein, dass der Dichtsteg bei geschlossener Getränkedose und nach außen gewölbter Stirnwand sowie bei geöffneter Getränkedose und im Wesentlichen ebener Stirnwand mit Vorspannung gegen die Stirnwand drückt. Der Haltering liegt mit seinem unteren Rand in einer Ebene oder definiert in der montierten Stellung durch die Ringnut eine Ebene. Nachdem der Haltering nicht federnd senkrecht zur Stirnwand beweglich ist, wenn er auf der Getränkedose aufgeschnappt ist, ist der Dichtsteg ihm gegenüber beweglich ausgeführt.
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Im nicht an der Getränkedose montierten Zustand des Getränkedosenverschlusses können die Längsstege und/oder die Querstege zur Unterseite bogenförmig gewölbt verlaufen. Das bedeutet, die Längsstege bauchen im Ausgangszustand bereits in Richtung zur Stirnwand aus, um eine Federwirkung, ähnlich einer vorgespannten Blattfeder, zu realisieren und den Druck auf die Stirnwand dort zu erhöhen, wo sie auch am meisten beim Öffnen der Dose zurückfedert.
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Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Dichtsteg vollständig unterhalb des oberen Randes der Dose, auf die der Getränkedosenverschluss aufgeschnappt ist, liegt. Er liegt damit in der Vertiefung, die zwischen dem nach oben vorstehenden oberen Rand der Dose und seiner Stirnwand gebildet ist. Dies stellt sicher, dass beim Stapeln von Dosen, die mit dem erfindungsgemäßen Getränkedosenverschluss ausgestattet sind, keine wesentliche Erhöhung der Stapelhöhe einhergeht.
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Der Deckel kann über ein Schwenklager, insbesondere ein Filmscharnier, mit dem Grundkörper verbunden sein, sodass Deckel und Grundkörper eine einstückige Einheit bilden.
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Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht natürlich vor, dass der Getränkedosenverschluss nach der Erfindung komplett aus Kunststoff ausgeführt ist.
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Das Schwenklager kann im Bereich des Spalts vorgesehen sein, der zwischen den Verbindungsrippen des Querstegs mit dem Haltering definiert ist. Damit wird darüber hinaus auch noch mehr Platz für den Teil des Deckels geschaffen, der nahe dem Filmscharnier liegt.
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Der Deckel kann ferner über eine Rastverbindung lösbar am Grundkörper in der geschlossenen Stellung des Getränkedosenverschlusses gehalten sein, das heißt, er ist einfach zu öffnen und zu schließen.
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Eine am Grundkörper vorgesehene Verriegelungsgeometrie des Rastkörpers, die mit einer entsprechenden Verriegelungsgeometrie am Deckel zusammenwirkt, kann am Zwischenabschnitt, der in einen Quersteg und in den Haltering übergeht, ausgeformt sein. Insbesondere ist dies natürlich an demjenigen Quersteg vorgesehen, der längs seines gesamten Seitenrandes einstückig über den Zwischenabschnitt mit dem Haltering verbunden ist und damit einen sehr steifen Abschnitt des Getränkedosenverschlusses bildet.
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Der Deckel kann auf seiner dem Grundkörper zugewandten Unterseite benachbarte Längsrippen aufweisen, wobei jede Längsrippe einem Längssteg zugeordnet ist und im geschlossenen Zustand des Getränkedosenverschlusses dichtend mit dem Längssteg zusammenwirkt, vorzugsweise dichtend an ihm anliegt. Über diese Längsrippen wird eine relativ schmale Andrückfläche oder Andrücklippe realisiert, die eine bessere Dichtwirkung als eine breite Rippe erzeugt. Da die Dichtwirkung immer durch plastische Verformung eines oder beider übereinanderliegender und aufeinanderliegender Abschnitte oder Teile geschaffen wird, kann bei gleicher Anpresskraft und einer geringeren, durch eine schmalere Längsrippe ausgebildeten Kontaktfläche eine höhere elastische Verformung der aufeinandergepressten Abschnitte oder Teile erzielt werden, was der Dichtung zuträglich ist.
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Vorzugsweise hat der Deckel auf seiner Unterseite eine geschlossen umlaufende, vorzugsweise durch eine umlaufende Rippe definierte Anpressfläche, die im geschlossenen Zustand des Verschlusses dichtend mit dem Dichtsteg zusammenwirkt, vorzugsweise geschlossen umlaufend am Dichtsteg anliegt.
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Zur verbesserten Abdichtung kann der Grundkörper an seiner der Stirnwand zugewandten Unterseite und/oder an einer dem Deckel zugewandten Oberseite eine geschlossen um die zentrale Öffnung herum verlaufende elastische Dichtung aufweisen. Die Dichtung ist aus einem weicheren und elastischeren Material als der Rest des Grundkörpers.
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Eine einfache Fertigung des erfindungsgemäßen Getränkedosenverschlusses ergibt sich dadurch, dass der Getränkedosenverschluss ein 2-K-Spritzgussteil ist, wobei eine Komponente den Grundkörper und den Deckel und die andere Komponente die Dichtung beziehungsweise die Dichtungen bildet.
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Zur besseren Halterung des Dichtwerkstoffs auf dem Werkstoff des Grundkörpers können zumindest die Längsstege, vorzugsweise auch noch zusätzlich die Querstege, von der Ober- bis zur Unterseite durchgehende Löcher besitzen. Durch diese Löcher erstreckt sich das Dichtmaterial, welches die Dichtung an der Oberseite und welches die Dichtung an der Unterseite bildet. Damit gehen diese Dichtungen einstückig ineinander über, und es ist ein Formschluss der Dichtungen gegenüber dem Rest des Getränkedosenverschlusses erreicht.
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Um eine sichere Stapelbarkeit von Getränkedosen, die mit dem erfindungsgemäßen Verschluss versehen sind, zu erreichen, kann der Getränkedosenverschluss in seinem geschlossenen Zustand auf seiner Oberseite eine zumindest in Kreissegmentabschnitten ausgebildete Vertiefung besitzen. Diese Vertiefung dient dazu, die zuvor erwähnte ringförmige Ausbauchung der Dose zur Bildung der Standfläche aufzunehmen. Damit wird die auf den erfindungsgemäßen Verschluss aufgesetzte Dose seitlich gehalten.
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Im Bereich der Vertiefung können vorbestimmte, vorstehende Kontaktstellen zur Auflage der Ausbauchung ausgebildet sein, sodass die darauf gestapelte Dose nur an wenigen, vordefinierten Punkten auf dem erfindungsgemäßen Verschluss steht. Dies dient auch zu Hygienezwecken, denn der Bereich, der möglicherweise vom Benutzer mit dem Mund kontaktiert wird, sollte zuvor nicht durch eine aufgesetzte Dose kontaktiert worden sein.
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Die zentrale Öffnung im Grundkörper sollte insbesondere so groß sein, dass die Trinköffnung und ein an der Stirnwand der Dose vorgesehener Verschlussring zum Öffnen der Trinköffnung vollständig in der zentralen Öffnung liegen. Die zentrale Öffnung sorgt damit dafür, dass sowohl die Trinköffnung zugänglich ist als auch der Öffnungsmechanismus an der Dose.
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Insbesondere hat die zentrale Öffnung eine längliche Gestalt, wobei die Öffnung an einem Längsende breiter als am gegenüberliegenden Längsende ist. Die Längsstege verlaufen somit insbesondere im Wesentlichen schräg aufeinander zu beziehungsweise voneinander weg.
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Der Deckel kann an seiner Unterseite zur Oberseite hin gewölbt sein, um im geschlossenen Zustand des Getränkedosenverschlusses einen betätigten Verschlussring aufzunehmen. Diese Verschlussringe werden ja beim Öffnen einmal hochgezogen und umgebogen. Die Verschlussringe bleiben üblicherweise aus Umweltgesichtspunkten an der Stirnwand befestigt und stehen damit weiter nach oben vor als im unbetätigten Zustand. Der so geformte Deckel schließt auch sicher bei einem noch an der Stirnwand befestigten, aber bereits betätigten Verschlussring.
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Wie bereits erläutert geht der Haltering an seinem oberen Ende in einen Abschnitt über, der sich über den den Mantel und die Stirnwand verbindenden oberen Rand der Dose in Richtung zur Stirnwand erstreckt und damit den oberen Rand der Dose abschnittsweise abdeckt. Dieser Abschnitt bildet einen Trinkrand. Der Trinkrand sollte an demjenigen Abschnitt des Halterings liegen, der der Trinköffnung am nächsten liegt.
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Um den Trinkrand hygienisch abzudecken, kann eine vorstehende Lippe am Deckel vorgesehen sein. Diese Lippe überdeckt im geschlossenen Zustand des Getränkedosenverschlusses den Trinkrand und legt ihn bei geöffnetem Getränkedosenverschluss frei.
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Die Erfindung betrifft darüber hinaus eine Doseneinheit aus einer Getränkedose der vorgenannten Art, die nämlich einen Mantel und eine Stirnwand besitzt, die eine durch einen Einmalverschluss verschlossene Trinköffnung aufweist, wobei der Mantel im Randbereich zur Stirnwand eine umlaufende seitliche Ringnut hat. Darüber hinaus umfasst die erfindungsgemäße Doseneinheit einen erfindungsgemäßen Getränkedosenverschluss.
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Dieser Getränkedosenverschluss kann zerstörungsfrei von der Getränkedose lösbar sein und damit an einer noch vollen Dose wieder benutzt werden.
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Die Begriffe „oben” und „unten” beziehen sich auf den Zustand, in dem der Getränkedosenverschluss auf eine Getränkedose aufgesetzt ist und die Getränkedose waagerecht, mit der Trinköffnung nach oben, auf einer Unterlage steht.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und aus den nachfolgenden Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird, wobei die Zeichnungen nur nicht einschränkende Ausführungsbeispiele zeigen.
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In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine perspektivische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Doseneinheit mit einer Getränkedose und einem darauf aufgesteckten erfindungsgemäßen Getränkedosenverschluss,
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2 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Getränkedosenverschlusses im geöffneten Zustand,
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3 eine Draufsicht auf den geöffneten Getränkedosenverschluss nach 2,
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4 eine Schnittansicht längs der Linie IV-IV in 3 durch einen Abschnitt eines Längsstegs,
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5 eine Längsschnittansicht durch eine erfindungsgemäße Doseneinheit mit darauf gestapelter Getränkedose, und
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6 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Doseneinheit nach 1 bei geöffnetem Deckel.
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In 1 ist eine Doseneinheit aus einer üblichen, aus Aluminium gefertigten Getränkedose 10 und einem auf die Getränkedose 10 aufgesteckten wiederverschließbaren, separat hergestellten Getränkedosenverschluss 12 dargestellt.
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Die Getränkedose 10 besteht im Wesentlichen aus einem Boden 14, der in 5 anhand einer identischen, auf die Doseneinheit aufgestellten Getränkedose 10 zu sehen ist, einem einstückig anschließenden überwiegend kreiszylindrischen Mantel 16 sowie einer Stirnwand 18, welche vertieft liegt. Die Mantelfläche 16 hat üblicherweise bei Getränkedosen zu ihrem oberen Ende hin einen kegelstumpfförmigen Abschnitt 19, an den sich ein nach oben umlaufender Randbereich mit einem oberen Rand 20 der Getränkedose 10 anschließt (siehe 6), über welchen der Mantel 16 und die Stirnwand 18 miteinander verbunden sind. Gegenüber dem oberen Rand 20 liegt die Stirnwand 18 vertieft.
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In der Stirnwand 18 ist eine Trinköffnung 22 durch eine Prägung vordefiniert, welche durch einen Einmalverschluss mit einem Öffnungsmechanismus, beispielsweise einem an der Stirnwand 18 befestigten Verschlussring 24, verschlossen bzw. einmalig geöffnet werden kann. Der Verschlussring 24 wird auch als Pulltab bezeichnet.
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Wie in 5 zu sehen ist, hat der Mantel 16 nahe des oberen Randes 20 im Randbereich eine geschlossen umlaufende seitliche, insbesondere im Querschnitt konkav gestaltete radiale Ringnut 26.
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Auf die Getränkedose 10 ist ein Getränkedosenverschluss 12 aufgesteckt oder, mit anderen Worten, aufgeklipst, der die Ringnut 26 als Halterung benutzt.
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Der Getränkedosenverschluss 12 ist ein Spritzgussteil aus Kunststoff, insbesondere Polypropylen, mit einem Grundkörper 28 und einem über ein Filmscharnier 30 mit dem Grundkörper 28 einstückig verbundenen Deckel 32.
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Der Grundkörper 28 umfasst einen geschlossen umlaufenden schellenförmigen Haltering 34, der, wie in den 2 und 5 gut zu erkennen ist, auf seiner radialen Innenseite konvex gewölbt ist, vorzugsweise im Wesentlichen komplementär zur Außenseite der Ringnut 26.
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Der Haltering 34 hat aber insgesamt eine im Axialschnitt gesehen längliche Querschnittsgestalt, die im Wesentlichen parallel zur Axialrichtung, d. h. zur Mittelachse des kreiszylindrischen Abschnitts des Mantels 16 verläuft.
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Einstückig mit dem Haltering 34 verbunden ist im radialen Inneren des Grundkörpers 28 ein geschlossen umlaufender Dichtsteg, welcher Längsstege 36 umfasst, die seitlich entlang der Trinköffnung 22 und des Öffnungsmechanismus in Form des Verschlussrings 24 verlaufen. Dadurch, dass die Trinköffnung 22 zu ihrem vom Verschlussring 24 entfernten Ende etwas breiter wird, ergibt sich insgesamt für die Einheit aus Trinköffnung 22 und Verschlussring 24 eine leicht ovale Umhüllende. Um den Zugang zur Trinköffnung 22 komplett zu ermöglichen ebenso wie zum Verschlussring 24, verlaufen die Längsstege 36 ebenfalls etwas schräg zueinander und definieren zwischen sich eine zentrale Öffnung 38, die mit der Einheit aus Trinköffnung 22 und Verschlussring 24 fluchtet und etwas größer als diese Einheit ist, wie 6 zeigt.
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Die Längsstege 36 verbinden im Wesentlichen gegenüberliegende Halteringabschnitte 40 bzw. 42 miteinander. Querstege 44, 46 verbinden die beiden Längsstege 36 miteinander und bilden gemeinsam mit diesen einen umlaufenden Dichtsteg.
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Im Bereich des Querstegs 44 sind zwei Verbindungsrippen 48 vorgesehen, über die der Quersteg 44 an seinem radial äußeren Seitenrand und der in diesem Bereich in ihn übergehende Längssteg 36 mit dem Haltering 34 abschnittsweise einstückig verbunden ist.
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Die Verbindungsrippen 48 erstrecken sich bogenförmig aufwärts und schließlich abwärts zum Haltering 34, um einen Aufnahmeraum 50 für den Rand 20 und den Randbereich zu bilden.
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Umfangsmäßig ist zwischen den Verbindungsrippen 48 ein Spalt 52 ausgebildet, der als Leerraum, ohne Material, ausgeführt ist.
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Auf der der zentralen Öffnung 38 entgegengesetzten Seite jedes Längsstegs 36 ist zwischen diesem und seinem unmittelbar gegenüberliegenden Halteringabschnitt 54 ein Freiraum 56 im Grundkörper 28 vorgesehen, sodass auch hier kein Material zwischen dem Längssteg 36 und dem Haltering 34 vorhanden ist.
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Der Quersteg 46 hingegen ist auf der gesamten Länge seines radial äußeren Seitenrandes, auch im Bereich des Übergangs zu den Längsstegen 36, mit dem Haltering 34 verbunden, und zwar über einen Zwischenabschnitt 53, sodass dieser Teil des Verschlusses relativ stabil ausgebildet ist.
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Der Deckel 32 ist um das Filmscharnier 30 schwenkbar und kann die zentrale Öffnung 38 und damit auch die Trinköffnung 22 verschließen. Neben dem Filmscharnier 30 ist dabei der Deckel 32 über eine lösbare Rastverbindung mit dem Grundkörper 28 verbindbar.
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Im Bereich des Zwischenabschnitts 53 ist dabei eine im Querschnitt keilförmige Verriegelungskontur 58 angeformt, die nach unten hin zu einem Unterschnitt führt (siehe 5).
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Der Deckel 32 hat wiederum eine entsprechende Verriegelungsgeometrie 60 mit einer nach außen vorstehenden Kante, die die Verriegelungsgeometrie 58 hintergreifen kann.
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Der Zwischenabschnitt 53 verläuft aufwärts und schließlich im Bogen wieder abwärts zum oberen Ende des Halterings 34 und hat ebenfalls einen Aufnahmeraum 50 zwischen sich und dem Haltering 34, in welchem der Rand 20 und der Randbereich aufgenommen werden können.
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Dieser Zwischenabschnitt 53, der den Quersteg 36 mit dem Haltering 34 verbindet, wird in seinem mittleren Abschnitt als Trinkrand 59 fungieren, wenn die Getränkedose 10 geöffnet und aus ihr getrunken wird, denn über diesen Trinkrand 59 strömt der Doseninhalt heraus.
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Der Deckel 32 hat eine, wie in den 1 und 5 gut zu sehen ist, radial vorstehende Lippe 62, welche im geschlossenen Zustand des Getränkedosenverschlusses 12 den Trinkrand 59 nach oben überdeckt.
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Die Lippe 62 ragt darüber hinaus abschnittsweise so weit radial nach außen, dass sie im geschlossenen Zustand seitlich über den Haltering 34 hinaussteht und damit als Bedienfläche zum Öffnen des Getränkedosenverschlusses 12 fungieren kann.
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Die Längsstege 36, vorzugsweise auch die Querstege 44, haben von der Ober- zur Unterseite durchgehende Löcher 64, von denen nur einige in 2 mit Bezugszeichen versehen sind. Durch diese Löcher 64 ist es möglich, ein weiches Dichtmaterial formschlüssig im 2-K-Spritzprozess an die Stege 36, 44, 46 anzuspritzen und sie formschlüssig mit diesen zu verbinden.
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Sowohl auf der Oberseite als auch auf der Unterseite des Dichtstegs verläuft nämlich eine ringförmig umlaufende Dichtung 68 bzw. 70 (siehe 4), wobei die Dichtungen 68, 70 durch die Löcher 64 einstückig ineinander übergehen, denn die Löcher 64 sind vom Dichtmaterial ausgefüllt. Der Unterschied zwischen den 2 und 4 im Bereich der Stege 36, 44, 46 zeigt, wo die umlaufenden Dichtungen 68, 70 positioniert sind. Die Dichtung 70 ist im Wesentlichen identisch auf der Unterseite des Dichtstegs vorgesehen.
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Der Deckel 32 hat auf seiner dem Grundkörper 34 zugewandten Unterseite, die in den 2 und 3 zu sehen ist, eine geschlossen umlaufende schmale Rippe 70 mit Längsrippen 72, die im geschlossenen Zustand auf der Dichtung 68 auf den Längsstegen 36 zur Anlage kommen, und Querrippen 74, die wiederum auf der Dichtung 68 im Bereich der Querstege 44, 46 aufliegen. Somit liegt im geschlossenen Zustand die umlaufende Rippe 70 am Dichtsteg an, genauer gesagt an der Dichtung 68 des Dichtstegs und komprimiert diese.
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Die dargestellte Ausführungsform ist so ausgebildet, dass auch der Deckel 32 im geschlossenen Zustand des Getränkedosenverschlusses 12 die Freiräume 56 nicht abdeckt, sodass die Längsrippen 72 die seitlichen Endabschnitte des Deckels 32 in diesem Bereich definieren.
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2 ist ferner zu entnehmen, dass der Deckel 32 auf seiner Unterseite zur Oberseite hin gewölbt ist, d. h. durch die Rippen 72, 74 einen von unten offenen Aufnahmeraum 80 (siehe 5) bildet, der so groß ist, dass er im geschlossenen Zustand des Getränkedosenverschlusses 12 einen betätigten Verschlussring 24 aufnehmen kann.
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Im geschlossenen Zustand des Getränkedosenverschlusses drückt der Deckel 32 mit der umlaufenden Rippe 70 auf und in die Dichtung 68, um flüssigkeitsdicht abzuschließen, und zudem drückt die Dichtung 70 an der Unterseite des Dichtstegs geschlossen umlaufend gegen die Oberseite der Stirnwand 18 und wird dabei verformt, sodass auch hier eine Abdichtung gegen Austritt von Flüssigkeit geschaffen ist.
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Obwohl die Stirnwand 18 in 5 im Wesentlichen eben gezeichnet ist, ist zu betonen, dass aufgrund des Drucks des Inhalts der Getränkedose 10 vor dem erstmaligen Öffnen derselben die Stirnwand 18 nach oben ausbaucht, sodass die umlaufende Kontaktlinie auf der Stirnwandoberseite, längs der die Dichtung 70 anliegt, geringfügig höhenversetzt zur Lage in 5 sein kann.
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Um diesen Höhenausgleich mitzumachen und in jedem Zustand mit einer Vorspannkraft den Dichtsteg gegen die Stirnwand 18 zu drücken, ist der Dichtsteg gegenüber dem Haltering 34 senkrecht zu der durch den Haltering definierten Ebene E und damit in vertikaler Richtung (bei aufgestellter Dose) federnd am Haltering 34 angebracht. Damit ist sichergestellt, dass der Dichtsteg bei geschlossener Getränkedose 10 und nach außen gewölbter Stirnwand 18 ebenso wie bei geöffneter Getränkedose 10 und im Wesentlichen ebener Stirnwand 18 mit Vorspannung gegen die Stirnwand 18 drückt.
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Zusätzlich können im nichtmontierten Zustand des Getränkedosenverschlusses 12 die Längsstege 36 zur Unterseite bogenförmig nach unten gewölbt verlaufen, wie mit einer unterbrochenen Linie in 2 angedeutet. Nachdem die Mitte der Stirnwand 18 die größte vertikale Bewegung beim Öffnen der Getränkedose 10 macht, sorgt die bogenförmige Wölbung der Längsstege 36 dafür, dass die Längsstege 36 diese Bewegungsstrecke mitgehen können. Diese bogenförmige Wölbung kann natürlich auch durch zusätzlichen Materialauftrag oder eine entsprechende Verdickung der Dichtung 70 im mittleren Abschnitt der Längsstege 36 realisiert werden.
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Getränkedosen müssen stapelbar sein. Durch den Getränkedosenverschluss darf darüber hinaus auch kaum eine zusätzliche Stapelhöhe einhergehen, um die Akzeptanz beim Befüller zu erreichen.
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Wie in den 1 und 5 zu sehen ist, hat der Getränkedosenverschluss 12 in geschlossenem Zustand auf seiner Oberseite eine zumindest in Kreissegmentabschnitten ausgebildete Vertiefung 90, in welche eine am Boden 14 der Getränkedose 10 vorgesehene, ringförmige Ausbauchung 92 hineinragt, wodurch die auf die Getränkedose 10 aufgesetzte Getränkedose 10 wie gewünscht seitlich gehaltert ist. Die Ausbauchung 92 bildet im Übrigen die Standfläche oder die Standringfläche jeder Getränkedose 10.
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Es sind im Bereich der Vertiefung 90 vordefinierte Kontaktstellen 94 in Form von Oberseiten von kleinen Vorsprüngen vorgesehen, wobei vorzugsweise drei oder vier solcher Kontaktstellen 94 vorhanden sind. Sie verhindern beispielsweise, dass die Ausbauchung an der Lippe 62 anliegt.
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Durch die Freiräume 56 und den Schlitz 52 ist der Haltering 34 über große Umfangsabschnitte, vorzugsweise über mehr als 45% seines Umfangs nicht mit dem Rest, d. h. dem innen liegenden Abschnitt des Grundkörpers 28 verbunden und kann hier in Umfangsrichtung unabhängig vom Rest des Getränkedosenverschlusses 12 plastisch wie ein Spannring oder Spannband gedehnt werden.
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Der Haltering 34 hat ein gegenüber der Ringnut 26 deutliches Untermaß, welches eine Spannung auf die Längsstege 36 erzeugt, wenn der Getränkedosenverschluss 12 aufgesetzt ist. Damit sind die Andrückkräfte der Längsstege 36 an der Oberseite der Stirnwand 18 erhöht.
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Die konvexe Form der Innenseite des Halterings 34 (siehe 5) erlaubt andererseits ein bequemes Aufschieben oder Aufstecken des Getränkedosenverschlusses 12 von oben auf den Rand 20, wie 5 zeigt. Die Kräfte zum Aufschieben oder Aufstecken sind dadurch vom Benutzer ohne Weiteres aufzubringen.
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Der Getränkedosenverschluss 12 kann auch wieder zerstörungsfrei von der Getränkedose 10 nach oben abgezogen werden und auf die nächste Getränkedose 10 aufgesteckt werden. Er ist also wiederverwendbar.