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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Sichern von zwei Bändern mit einem Schloss. Insbesondere betrifft die Erfindung das Sichern von einem Hundehalsband und einer Hundeleine.
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Es gibt bereits Vorrichtungen, die die Leinenfunktion mit einer Diebstahlsicherung kombinieren.
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Einige solcher bestehenden Vorrichtungen haben im Gegensatz zur Erfindung mehr als nur ein Schloss. Sie bereiten daher einen größeren Aufwand beim Sichern, weil sie an mehr als einer Stelle zu betätigen sind.
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Einige solcher bestehenden Vorrichtungen verzichten im Gegensatz zur Erfindung auf eine Sicherung beider Bänder. Die Folge ist, dass entweder das Halsband geöffnet oder die Leine gelöst werden kann. Speziell im Falle des Halsbandes finden sich Vorrichtungen, die nicht verhindern, dass das Halsband einfach geöffnet oder über den Kopf des Tieres gezogen wird, weil es nicht exakt an den Halsumfang angepasst werden kann. Die Erfindung
DE 38 20 949 A1 zeigt ein solches Halsband, das als Gürtel ausgestaltet ist; dessen Dorn oder dessen Zapfen verfügt über eine Öse; ein durch sie eingeführter Haken verhindert das Öffnen des Gürtels. Da der Ring der Öse aber groß sein muss, müssen ebenso die Riemenlöcher groß sein, sodass sich der Umfang des Halsbandes auch im verschlossenen Zustand stark verstellen lässt.
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Einige solcher bestehenden Vorrichtungen setzen im Gegensatz zur Erfindung Karabinerhaken ein, die sich nicht oder nur umständlich mit einem Schloss verknüpfen lassen. Ebenso schwierig mit einem Schloss zu verbinden ist der in
DE 38 20 949 A1 gezeigte Haken.
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Einige solcher bestehenden Vorrichtungen stellen im Gegensatz zur Erfindung bestimmte Anforderungen an das unbewegliche Objekt (z. B. das Vorhandensein von Ösen), wodurch der Einsatz auf vergleichsweise wenige Örtlichkeiten eingeschränkt ist.
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Einige solcher bestehenden Vorrichtungen sehen im Gegensatz zur Erfindung nur ein einziges Band vor, das sowohl um den Hals eines Hundes als auch um einen immobilen Gegenstand zur doppelten Schlaufe geschlossen werden kann. Wenn einbändige Vorrichtungen ein Band ohne Verzweigungen vorsehen, dann lässt sich das Halsband nicht ohne Leine verwenden; außerdem ist es entweder unmöglich, nur die Leine zu lösen, oder es ist unmöglich, nur das Halsband zu lösen; ferner weisen einige dieser einbändigen Vorrichtungen Schlösser auf, die dem Band zu viel Spiel lassen und so für die Führungsleinenfunktion nur eingeschränkt Einsatz finden können. Wenn einbändige Vorrichtungen ein Band mit Verzweigungen vorsehen, sind komplizierte Verschlingungen beispielsweise mit Ringen nötig, die dazu führen, dass zum Sichern und zum Freigeben des Tieres vergleichsweise viel Zeit beansprucht wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Halsband und die Leine mit einer Vorrichtung mit nur einem Schloss so zu sichern, dass das Halsband, eng um den Hals des Tieres gelegt, und die Leine, mit beiden Enden am Gehäuse der Vorrichtung befestigt, nur bei offenem Schloss gelöst werden können. Weiterhin sollen Halsband und Leine der Vorrichtung gleichzeitig auch die Funktionen erfüllen, die gewöhnliche Leinen und Halsbänder haben.
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Die Vorrichtung besitzt ein mit einem Schlüssel abschließbares Schloss, weil die Leine aufgabengemäß dazu dienen soll, das Tier an geeignetem immobilem Ort (Pfosten, Zäune, Fahrrad-Ständer etc.) zu befestigen, damit es nicht wegläuft und vor allem nicht gestohlen wird. Das entsprechende Festbinden von Tieren (namentlich Hunden) im öffentlichen Raum ist eine gängige Form der Tiersicherung an öffentlichen Plätzen. Allerdings besteht dabei das Problem, dass das Tier zwar nicht mehr von alleine weglaufen kann, jedoch nicht vor Diebstahl geschützt ist, da sowohl das Öffnen des Halsbandes als auch das Lösen der Leine vom Halsband ohne Weiteres möglich sind. So besteht die Aufgabe darin, die Leine am Halsband auf eine Art und Weise zu fixieren, dass Unbefugte die Leine nicht vom Halsband lösen und das Halsband nicht öffnen oder über den Kopf des Tieres ziehen können. Das heißt, dass das Leinen-Band an der Vorrichtung nicht nur dafür sorgt, dass das Tier nicht von sich aus fortlaufen kann, sondern aufgabengemäß können vor allem Unbefugte das Tier nicht mehr ohne erheblichen Aufwand stehlen.
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Weiterhin ist es Teil der Aufgabe, dass es möglich sein soll, das Halsband in der Größe zu verstellen. Nur wenn das Halsband sich genau an den Hals-Nacken-Umfang des Tieres anpassen lässt, wird verhindert, dass das Halsband über den Kopf des Tieres gezogen wird und so das Tier entwendet werden kann.
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Aufgabengemäß sollte es nur ein Schloss geben, damit die Handhabung besonders einfach ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1 und Anspruch 10 gelöst, mit der sowohl das Halsband als auch die Leine fixiert werden. Das Halsband wird auf eine Weise fixiert, dass die Länge des Bandes um den Hals des Tieres variabel einstellbar ist. Die Leine wird an zwei Stellen an der Vorrichtung eingesetzt; sie rastet dabei fest ein.
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Das eine Band ist an dem Gehäuse der Vorrichtung befestigt und kann zu einer Schlaufe frei verstellbaren Umfangs geschlossen werden; bestimmungsgemäß soll es als Halsband für Tiere verwendet werden. Das andere Band lässt sich entweder ganz vom Gehäuse lösen oder, als Leine dienend, an einer Stelle an dem Gehäuse befestigen oder an zwei Stellen an dem Gehäuse befestigen, damit so das Tier vor Diebstahl geschützt ist, indem man das zweite Band zum Beispiel um ein unbewegliches Objekt legt (1).
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In der folgenden Beschreibung werden zu Zwecken der Erläuterung und nicht beschränkend durch Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen verschiedene Ausführungsformen dargelegt, um ein eingehendes Verständnis der vorliegenden Erfindung zu ermöglichen. Es versteht sich, dass andere Ausführungsformen, die sich in einem oder mehreren dieser spezifischen Details unterscheiden, umgesetzt werden können.
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Die beigefügten Zeichnungen illustrieren Ausführungsbeispiele und helfen zusammen mit der Beschreibung die den Ausführungsbeispielen zugrundeliegenden Prinzipien zu erklären. Andere Ausführungsbeispiele und viele Vorzüge der Ausführungsbeispiele können damit besser verstanden werden. Die Elemente in den Zeichnungen sind nicht unbedingt maßstabsgerecht zueinander gezeichnet. Ähnliche Bezugszeichen bezeichnen in der Regel ähnliche Teile.
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1 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel als Hundeleine.
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2 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform mit geöffnetem Schloss.
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3 zeigt schematisch die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform mit verschlossenem Schloss.
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2 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. Zu sehen sind ein Band 1, das als Leine dienen kann, ein Band 2, das als Halsband dienen kann, Lösetasten 3, die Sperren 4A, 4B für das Band 1 bzw. eine Arretierung 5 für das Band 2 lösen, Enden 6 des Bandes 1, ein Schloss 7, eine Verriegelungsvorrichtung 8, eine unlösbare Befestigung 9 an einem Ende des Bandes 2 sowie ein Gehäuse 10. Die Lösetasten 3A, 3B sind gedrückt gezeigt, sie sind also freigeben, und die Enden 6 des Bandes 1 können entfernt werden. Ein Drücken der Lösetasten ist möglich, da das Schloss 7 geöffnet, d. h. nicht verschlossen ist. Damit ist die Verriegelungsvorrichtung 8 entriegelt. Das Band 2 durchquert das Gehäuse 10 entlang einer Linie 11.
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In 3 mit demselben Ausführungsbeispiel in anderem Zustand sind dieselben Elemente wie in 2 zu sehen (Band 1, Band 2, Sperren 4, Arretierung 5, die Enden 6 des Bandes 1, Befestigung 9, Gehäuse 10, Linie 11). Die Lösetasten 3 sind hier jedoch nicht gedrückt. Das ist auch nicht möglich, da das Schloss 7 abgeschlossen ist und dementsprechend die Verriegelung 8 aktiv ist.
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An der Vorrichtung lassen sich also die zwei Bänder 1 und 2 (siehe 2 und 3) befestigen: erstens das »Leinen«-Band 1, das dazu bestimmt ist, entweder, nur an einer Stelle des Gehäuses 10 eingesteckt, als Leine zum Führen eines Tieres zu dienen oder um ein fixiertes Objekt (Laterne, Straßenschild etc.) zur Diebstahl- und Weglaufsicherung zur Schlaufe geschlossen zu werden oder für den Freilauf des Tieres ganz vom Gehäuse entfernt zu werden; und zweitens das »Hals«-Band 2, das dazu bestimmt ist, dicht am Hals des Tieres anzuliegen.
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Die Vorrichtung hat erfindungsgemäß drei Sperrvorrichtungen 4A, 4B und 5.
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Die Sperrvorrichtung 5, die das Hals-Band 2 fixiert, ist eine Arretierung. Das Hals-Band durchquert in dem dargestellten Ausführungsbeispiel das Innere des Gehäuses 10 der Vorrichtung entlang einer Linie 11; es kommt somit aus zwei Öffnungen des Gehäuses heraus. Das Hals-Band kann aber in einem anderen Ausführungsbeispiel auch außerhalb des Gehäuses geführt werden. Mit »Arretierung« ist hier jede Verrastvorrichtung gemeint, die eine Bewegung des Bandmaterials in beide mögliche Richtungen dieser Linie hemmt bzw. stoppt. Ist die Arretierung wirksam, so kann das Band nicht bewegt werden. Das Halsband ist damit auf eine bestimmte Länge eingestellt.
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Die zwei Sperren oder Sperrvorrichtungen, die das Leinen-Band fixieren, sind im Ausführungsbeispiel Sperrbolzen 4. Das Leinen-Band 1 kann an zwei Stellen des Gehäuses 10 befestigt werden und formt dann eine geschlossene Schlaufe. Unter »Sperre« wird hier jede Vorrichtung verstanden, die die Enden daran hindert, das Gehäuse zu verlassen. Ist der Sperrbolzen oder allgemeiner die Sperre wirksam, so kann das Ende 6 des Bandes 1 nicht aus dem Gehäuse herausgezogen werden.
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Damit sich die drei Sperrvorrichtungen 4A, 4B und 5 nicht von sich aus lösen, sieht die Vorrichtung Lösetasten 3 vor, deren Betätigung die Sperrvorrichtungen freigibt.
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Betätigt man die Lösetaste 3C der Arretierung 5, so lässt sich das Hals-Band 2 im Gehäuse entlang Linie/Weg 11 hin- und herschieben. Befindet sich die Lösetaste wieder in der Ausgangsposition, lässt sich das Hals-Band nicht mehr bewegen. Für solche Arretierungen sind Verrastvorrichtungen bekannt. Sie werden zum Beispiel zum Spannen und Fixieren von Seilen und Drähten eingesetzt.
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Die Lösetasten 3A und 3B für die beiden Sperren 4 bewegen die Sperren 4 so, dass die hineingesteckten Enden 6 des Leinen-Bandes 1 hinausgezogen werden können. Hierfür existieren entsprechende technische Vorrichtungen, insbesondere Befestigungsschnappvorrichtungen wie Gurtschlösser für Personenkraftwagen. Die Sperren können sich also auch von sich aus freigeben, wenn die Band-Enden in die Öffnungen eingeführt werden und dann einrasten. Während beim Autogurt nur eine einzige Gurtzunge benötigt wird, befinden sich bei der Erfindung die Entsprechungen der Gurtzungen an beiden Enden des Bandes.
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Erfindungsgemäß ist nur ein einziges Schloss 7 erforderlich, um alle Sperrvorrichtungen 4A, 4B und 5 zu ver- bzw. zu entriegeln. Dazu kann auf bestehende Vorrichtungen zurückgegriffen werden, bei denen ein Schloss mehrere Verriegelungen bewegt (wie z. B. bei Tresoren).
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Das Ziel, Sperrvorrichtungen 4A, 4B und 5 zu ent- bzw. zu verriegeln, wird erreicht, indem eine vom Schloss 7 abhängige Verriegelung 8 die Lösetasten 3 blockiert bzw. deblockiert, weil blockierte Lösetasten die Sperrvorrichtungen blockieren. Die Verriegelung 8 kann mechanisch oder elektromagnetisch realisiert sein und mechanisch oder elektronisch gesteuert werden. Die Art und Form, aber auch die Anzahl der Verriegelungsvorrichtungen 8 hängt unter anderem von der konkreten stereometrischen Anordnung der Elemente ab.
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Es ist dabei gleichgültig, ob das Einrasten der Sperren 4 nur möglich ist, wenn das Schloss 7 geöffnet ist, oder ob das Einrasten immer – also unabhängig vom Status des Schlosses – gestattet ist.
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Ein loses Ende des Hals-Bandes 2 lugt aus dem Gehäuse 10 der Vorrichtung heraus; es sollte ein verdicktes Ende besitzen, damit es nicht aus dem Gehäuse herausrutschen kann und dann umständlich wieder hineingezwängt werden muss; außerdem könnte es auf geeignete Weise an oder bei dem Hals-Band befestigt werden, damit das lose Ende nicht über den Boden schleift. – Das nicht-lose Ende des Hals-Bandes ist dagegen fest an dem Gehäuse an einer Stelle 9 befestigt.
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Für die Enden 6 des Leinen-Bandes 1 können standardisierte Einrastvorrichtungen Verwendung finden, sodass auf bestehende Lösungen für das komplette Leinen-Band zurückgegriffen werden kann.
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Die beiden Enden 6A und 6B des Leinen-Bandes 1 können sich in ihrer Ausformung unterscheiden. Mindestens ein Ende sollte eine derartige Gestaltung haben, dass man dieses Ende gut in der Hand halten und somit das Leinen-Band auch die Funktion einer Führungsleine erfüllen kann. Der Kombination mit bestehenden Leinen-Erfindungen, namentlich zum Beispiel der ausziehbaren Leine, steht nichts im Wege. Genauso ist denkbar, beide Enden des Leinen-Bandes grundsätzlich identisch zu gestalten, damit beim Befestigen des Tieres nicht darauf geachtet werden muss, ob man gerade das richtige Ende in der Hand hält. Gleichermaßen ist es möglich, dass die beiden Enden des Leinen-Bandes so unterschiedlich gestaltet sind, dass die beiden jeweiligen Einstecköffnungen am Gehäuse sich ebenfalls entsprechend unterscheiden. In dieser Ausführungsform kann ein Ende des Leinen-Bandes 1 nur in die jeweils zugeordnete Einstecköffnung eingesteckt werden.
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Ferner kann gemäß einer weiteren Ausführungsform eines der Enden des Leinen-Bandes 1 fest am Gehäuse 10 befestigt sein. In diesem Falle sind Leine und Halsband nicht zu trennen; es gibt nur zwei statt der drei Sperrvorrichtungen.
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Das Schloss 7 kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Denkbar sind existierende Vorrichtungen, die mit einem (mechanischen oder elektronischen) Schlüssel eine Ver- bzw. Entriegelung bewirken. Zum Beispiel sind traditionelle Schlüssel, mechanische Zahlencodes (Nummernschlösser), Bluetooth, RFID, Funk, biometrische Schlüssel oder elektronische Zahlencodes möglich.
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Die Arretierung 5 des Hals-Bandes 2 kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Es können Rasten, Sicherungsbolzen, Schrauben und Klemm- oder Spannvorrichtungen verwendet werden.
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Die Lösetasten 3 können unterschiedlich ausgestaltet sein. Diese müssen keine Tasten im herkömmlichen mechanischen Sinne sein. So kann die Freigabe der Sperrvorrichtungen 4 und 5 bei offenem Schloss 7 beispielsweise auch elektronisch veranlasst werden, d. h. die Lösetasten können als elektronische Freigabeeinrichtungen ausgestaltet sein.
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Das Gehäuse kann weitere Vorrichtungen enthalten – beispielsweise eine Alarmanlage, einen GPS-Sender oder eine Licht- oder Schallquelle.
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Verschiedene Materialen können verwendet werden, z. B. Kunststoffe, Metalle oder organische Materialien. Bei den Bändern können z. B. Schnüre, Leinen, Ketten etc. verwendet werden. Vorzugsweise werden für das Leinen- 1 und das Hals-Band 2 wegen der Bestimmung zum Diebstahlschutz reiß- und schnittfeste Materialien eingesetzt. Das Hals-Band 2 kann mit einem oder mehreren weiteren Bändern verbunden sein. In einer Ausführungsform ist das Hals-Band 2 Teil eines Hundegeschirrs, das einem Hund nicht nur um den Hals sondern auch um den Rumpf gelegt wird.
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Die Erfindung dürfte vor allem für die Befestigung von Hunden Verwendung finden. Grundsätzlich schließt die Erfindung die Verwendung für andere Tiere ein. Auch kann die Erfindung für die Fixierung und Sicherung von Gegenständen benutzt werden.
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Der Vorteil der Erfindung, wenn als Tiersicherung eingesetzt, gegenüber dem aktuellen Stand der Technik liegt darin, dass erstens ein Tier im öffentlichen Raum vor Diebstahl und Weglaufen geschützt werden kann, dass zweitens eine einzige Leine, ein einziges Halsband und vor allem ein einziges Schloss für Diebstahl- und Weglaufschutz ausreichen und dass drittens trotz des integrierten Diebstahlschutzes mit nur einem Schloss die Leine vom Halsband komplett abgetrennt werden kann.