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DE102015002306A1 - Verstaueinrichtung für einen Innenraum eines Kraftwagens sowie Verfahren zum Überwachen eines Staufachs eines Kraftwagens - Google Patents

Verstaueinrichtung für einen Innenraum eines Kraftwagens sowie Verfahren zum Überwachen eines Staufachs eines Kraftwagens Download PDF

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DE102015002306A1
DE102015002306A1 DE102015002306.3A DE102015002306A DE102015002306A1 DE 102015002306 A1 DE102015002306 A1 DE 102015002306A1 DE 102015002306 A DE102015002306 A DE 102015002306A DE 102015002306 A1 DE102015002306 A1 DE 102015002306A1
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DE
Germany
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storage compartment
motor vehicle
lid
interior
camera
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Withdrawn
Application number
DE102015002306.3A
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English (en)
Inventor
Roland Huber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Daimler AG filed Critical Daimler AG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/04Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in driver or passenger space, e.g. using racks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Verstaueinrichtung für einen Innenraum eines Kraftwagens, mit wenigstens einem Staufach zum Aufnehmen von Gegenständen, und mit zumindest einem dem Staufach zugeordneten Deckel, mittels welchem das Staufach zumindest teilweise verschließbar ist, wobei der Deckel wenigstens einen Teilbereich mit einer einstellbaren Lichtdurchlässigkeit aufweist, sowie ein Verfahren zum Überwachen wenigstens eines in einem Innenraum eines Kraftwagens angeordneten Staufachs.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verstaueinrichtung für einen Innenraum eines Kraftwagens gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 sowie ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 3.
  • Aus dem allgemeinen Stand der Technik und insbesondere aus dem Serienfahrzeugbau ist es hinlänglich bekannt, in Innenräumen von Kraftwagen, insbesondere Personenkraftwagen, Verstaueinrichtungen anzuordnen. Eine solche Verstaueinrichtung weist wenigstens ein Staufach zum Aufnehmen von Gegenständen auf. Beispielsweise können kleine Gegenstände wie Kleingeld oder dergleichen in dem Staufach angeordnet und dadurch verstaut werden.
  • Die Verstaueinrichtung umfasst ferner zumindest einen dem Staufach zugeordneten Deckel, mittels welchem das Staufach zumindest teilweise verschließbar ist. Üblicherweise ist das Staufach mittels des Deckels zumindest überwiegend und insbesondere vollständig verschließbar, so dass – beispielsweise bei starken Brems- und Beschleunigungsvorgängen des Kraftwagens – die im Staufach angeordneten Gegenstände nicht aus dem Staufach herausbewegt werden. Dabei ist der Deckel üblicherweise an einem das Staufach bildenden Gehäuse der Verstaueinrichtung bewegbar gehalten und kann beispielsweise zwischen einer Schließstellung und wenigstens einer Offenstellung relativ zu dem Gehäuse bewegt, das heißt verschwenkt oder translatorisch bewegt werden. In der Schließstellung ist das Staufach mittels des Deckels zumindest teilweise verschlossen und dabei beispielsweise überdeckt. In der Offenstellung gibt der Deckel das Staufach frei, so dass Gegenstände in dem Staufach angeordnet und somit verstaut werden können.
  • Üblicherweise ist der Deckel lichtundurchlässig, wodurch ein optisch vorteilhafter Eindruck der Verstaueinrichtung und somit des Innenraums insgesamt geschaffen werden kann. Darüber hinaus kann dadurch verhindert werden, dass Personen von außerhalb des Kraftwagens das Staufach einsehen können. Da der Deckel üblicherweise bewegbar ist, wird dieser auch als kinematischer Deckel bezeichnet. Da der kinematische Deckel insbesondere in seiner Schließstellung eine schnelle Ablagemöglichkeit im Staufach sowie die Erreichbarkeit der im Staufach angeordneten Gegenstände beeinträchtigt, ist eine direkte Unterbringungsmöglichkeit auf dem Deckel, das heißt auf seiner Oberseite wünschenswert. Diese Oberseite weist beispielsweise zumindest in der Schließstellung des Deckels in Fahrzeughochrichtung nach oben. Die Oberseite ist vorzugsweise gummiert, so dass auf der Oberseite angeordnete Gegenstände nicht übermäßig verrutschen können. Bei einem solchen Gegenstand, welcher auf der Oberseite des Deckels in dessen geschlossenem Zustand angeordnet werden kann, handelt es sich üblicherweise um ein mobiles Endgerät wie beispielsweise ein Smartphone, welches auf einfache Weise auf der Oberseite des Deckels abgelegt werden kann, ohne den Deckel öffnen zu müssen.
  • Ein solches auf der Oberseite des Deckels abgelegtes Smartphone behindert jedoch die Einsehbarkeit in das Staufach stark, da die Bewegbarkeit des Deckels durch das Smartphone eingeschränkt oder aufgehoben wird. Es hat sich gezeigt, dass in diesem Fall die im Staufach abgelegten Gegenstände vergessen werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Verstaueinrichtung der eingangs genannten Art sowie ein Verfahren zu schaffen, mittels welchen die Gefahr, dass Gegenstände im Staufach vergessen werden, besonders gering gehalten werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Verstaueinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 3 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
  • Um eine Verstaueinrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art derart weiterzuentwickeln, dass die Gefahr, dass im Staufach abgelegte Gegenstände vergessen werden, besonders gering zu halten, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Deckel wenigstens einen Teilbereich mit einer einstellbaren Lichtdurchlässigkeit aufweist. Die Lichtdurchlässigkeit des Teilbereichs ist beispielsweise elektrisch einstellbar. Hierbei ist die Lichtdurchlässigkeit beispielsweise durch Anlegen einer elektrischen Spannung veränderbar. Zumindest der Teilbereich ist somit nach Art eines intelligenten Glases ausgebildet, wobei der Teilbereich nicht notwendigerweise aus Glas ausgebildet sein muss. Der Teilbereich kann dabei aus Glas oder aus einem lichtdurchlässigen Kunststoff gebildet sein.
  • Der Teilbereich des Deckels beziehungsweise dessen Lichtdurchlässigkeit ist beispielsweise zwischen einem ersten Zustand mit einer ersten Lichtdurchlässigkeit und einem zweiten Zustand mit einer gegenüber der ersten Lichtdurchlässigkeit geringeren, zweiten Lichtdurchlässigkeit umschaltbar. Dabei kann im zweiten Zustand vorgesehen sein, dass der Teilbereich lichtundurchlässig ist, so dass das menschliche Auge nicht durch den Teilbereich hindurchsehen kann. Dadurch ist es möglich, dass beispielsweise Personen, die sich außerhalb des Innenraums des Kraftwagens aufhalten, der Einblick in das Staufach verwährt wird. Im ersten Zustand kann das menschliche Auge durch den Teilbereich hindurchsehen, so dass beispielsweise im Staufach angeordnete Gegenstände auch dann durch den Deckel hindurch optisch wahrnehmbar sind, wenn sich der Deckel in seiner Schließstellung befindet, in der der Deckel das Staufach zumindest teilweise und beispielsweise überwiegend oder vollständig verschließt, insbesondere überdeckt. Mit anderen Worten ist es durch die Einstellbarkeit der Lichtdurchlässigkeit möglich, im Staufach etwaige angeordnete Gegenstände optisch wahrnehmen zu können, ohne den Deckel aus seiner Schließstellung in seine Offenstellung bewegen zu müssen. Darüber hinaus können die im Staufach angeordneten Gegenstände versteckt werden, indem beispielsweise der zweite Zustand des Teilbereichs eingestellt wird. Dadurch kann die Wahrscheinlichkeit gering gehalten werden, dass wichtige Gegenstände im Staufach vergessen werden, da diese über den Teilbereich optisch wahrgenommen werden. Hierdurch lässt sich ein besonders vorteilhaftes Gegenstandsmanagement schaffen.
  • Beispielsweise ist wenigstens ein Sensor zum Erfassen wenigstens einer Bewegung zumindest einer sich im Innenraum aufhaltenden Person vorgesehen, wobei die Lichtdurchlässigkeit in Abhängigkeit von der mittels des Sensors erfassten Bewegung einstellbar ist. Alternativ oder zusätzlich ist die Lichtdurchlässigkeit in Abhängigkeit von wenigstens einem erfassten Fahrzustand des Kraftwagens einstellbar. Hierdurch ist es möglich, die Lichtdurchlässigkeit in Abhängigkeit von der Bewegung und/oder dem Fahrzustand automatisch einzustellen, um dadurch beispielsweise eine sich im Innenraum aufhaltende Person, welche aus dem Innenraum aussteigen will, darauf aufmerksam zu machen, dass im Staufach Gegenstände angeordnet sind. Mittels des beispielsweise als Bewegungssensor ausgebildeten Sensors kann beispielsweise erfasst werden, dass eine Person in den Innenraum einsteigt oder aus dem Innenraum aussteigt, woraufhin beispielsweise der erste Zustand des Teilbereichs eingestellt wird. Alternativ oder zusätzlich ist wenigstens eine Sensoreinrichtung zum Erfassen von Biodaten wenigstens einer sich im Innenraum aufhaltenden Person vorgesehen. Die Biodaten umfassen beispielsweise Blutzuckerwerte, einen Blutdruck etc. Dabei ist es vorgesehen, dass die Lichtdurchlässigkeit in Abhängigkeit von den erfassten Biodaten eingestellt wird.
  • Zur Erfindung gehört auch ein Verfahren zum Überwachen wenigstens eines in einem Innenraum eines Kraftwagens, insbesondere Personenkraftwagens, angeordneten Staufachs. Bei dem Verfahren weist ein dem Staufach zugeordneter Deckel zum zumindest teilweisen Verschließen des Staufachs zumindest einen lichtdurchlässigen Teilbereich auf. Ferner werden bei dem Verfahren mittels wenigstens einer Kamera durch den lichtdurchlässigen Teilbereich hindurch Bilder zumindest eines Teils des Staufachs erfasst. Hierdurch ist es möglich, im Staufach angeordnete Gegenstände mittels der Kamera auch dann zu erfassen, wenn der Deckel geschlossen ist.
  • Die mittels der Kamera erfassten Bilder werden beispielsweise auf einer im Innenraum angeordneten Anzeige angezeigt, so dass eine sich im Innenraum aufhaltende Person das Staufach auch dann einsehen kann, wenn der Deckel geschlossen ist. Alternativ oder zusätzlich ist es denkbar, dass die mittels der Kamera erfassten Bilder auf einer Anzeige eines von dem Kraftwagen unterschiedlichen mobilen Endgeräts angezeigt werden
  • Als die Kamera wird beispielsweise eine Kamera eines von dem Kraftwagen unterschiedlichen mobilen Endgeräts verwendet. Bei dem Endgerät handelt es sich beispielsweise um ein mobiles Telefon, das heißt ein Smartphone oder ein sogenanntes Handy. Der Teilbereich ist beispielsweise ein Sichtfenster, das an der Stelle angeordnet ist, an welcher die Kamera beziehungsweise eine Kameralinse des mobilen Endgeräts angeordnet ist, wenn das mobile Endgerät auf dem Deckel in einem solchen Zustand angeordnet ist, in welchem die Kamera dem Deckel, insbesondere einer Oberseite des Deckels, zugewandt ist. Insbesondere ist der Teilbereich an einer Stelle angeordnet, an der das mobile Endgerät seine Kameralinse sowie gegebenenfalls ein Blitzlicht aufweist. Über die Kamera des mobilen Endgeräts lässt sich nun bei Ablage des mobilen Endgeräts auf dem Deckel das mittels des Deckels eigentlich verschlossene Staufach, welches auch als Ablagefach bezeichnet wird, überwachen. In der Folge kann ein Inhalt des Staufachs auf der Anzeige angezeigt werden.
  • Die mittels der Kamera erfassten Bilder werden beispielsweise einer Bildverarbeitung und insbesondere einer optischen Objekterkennung unterzogen, mittels welcher etwaig im Staufach angeordnete Gegenstände detektiert werden können. Wird anhand der Bildverarbeitung wenigstens ein im Staufach angeordneter Gegenstand detektiert, so kann beispielsweise im Innenraum des Kraftwagens wenigstens ein Hinweissignal ausgegeben werden, insbesondere dann, wenn erfasst wird, dass eine sich im Innenraum aufhaltende Person aus dem Innenraum aussteigen will. Durch dieses Hinweissignal, welches optisch und/oder haptisch und/oder akustisch sein kann, kann die Person auf die Tatsache, dass Gegenstände im Staufach abgelegt sind, hingewiesen werden. Somit können Erinnerungs- und Auffinddienste realisiert werden, mittels welchen wenigstens eine sich im Innenraum aufhaltende Person auf etwaig im Staufach angeordnete Gegenstände hingewiesen werden kann. In der Folge kann die Person die Gegenstände auffinden und vergisst diese nicht im Innenraum.
  • Durch den Deckel kann eine sogenannte Spontanablage realisiert werden, da das mobile Endgerät auf dem Deckel abgelegt werden kann, wenn sich der Deckel in der Schließstellung befindet, in welcher das Staufach mittels des Deckels zumindest teilweise und beispielsweise zumindest überwiegend oder vollständig verschlossen und dabei beispielsweise überdeckt ist. Das als Ablagevolumen fungierende Staufach kann auch in der Schließstellung des Deckels überwacht werden, so dass im Staufach abgelegte Gegenstände angezeigt und als Folge aufgefunden werden können.
  • Um eine besonders vorteilhafte Spontanablage zu realisieren, weist der Deckel an seiner Oberseite eine Aufnahme zum zumindest teilweisen Aufnehmen des mobilen Endgeräts auf.
  • Bei der Anzeige, auf welcher die mittels der Kamera erfassten Bilder angezeigt werden, handelt es sich beispielsweise um eine Anzeige beziehungsweise um einen Bildschirm des mobilen Endgeräts. Alternativ kann es sich bei der Anzeige um eine Anzeige des Kraftwagens, das heißt um eine vom mobilen Endgerät unterschiedliche Anzeige handeln, die Bestandteil des Kraftwagens und beispielsweise im Innenraum angeordnet ist. Hierbei stellt das mobile Endgerät beispielsweise die Bilder charakterisierende Signale bereit, welche von einer Recheneinrichtung des Kraftwagens erfasst und an die Anzeige des Kraftwagens übertragen werden. Auf Basis dieser Signale können mittels der Anzeige dann die mittels der Kamera erfassten Bilder angezeigt werden.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Dekorieren wenigstens eines in einem Innenraum eines Kraftwagens angeordneten Staufachs, bei welchem ein dem Staufach zugeordneter Deckel zum zumindest teilweise Verschließen des Staufachs mit einem mobilen Endgerät, beispielsweise einem Smartphone, belegt wird beziehungsweise ist, wodurch der Deckel, insbesondere in dessen Schließstellung, und somit das Staufach mittels des Endgeräts dekoriert werden.
  • Dabei ist es denkbar, dass das mobile Endgerät als Dekorelement, insbesondere mit beliebig auswählbaren Bildern verwendet wird. Das Endgerät weist beispielsweise eine Anzeige auf, auf welcher unterschiedliche und insbesondere auswählbare Bilder anzeigbar sind. Diese Bilder werden auf der Anzeige angezeigt, wodurch das Staufach dekoriert wird. Hintergrund dieses Aspekts ist, das Endgerät als Dekorelement zum Dekorieren des Staufachs und somit des Innenraums zu verwenden.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in der einzigen Figur alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Die Zeichnung zeigt in der einzigen Fig. ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines Verfahrens zum Überwachen wenigstens eines in einem Innenraum eines Kraftwagens, insbesondere Personenkraftwagens, angeordneten Staufachs.
  • Die einzige Fig. zeigt ein Flussdiagramm, anhand dessen ein Verfahren zum Überwachen wenigstens eines in einem Innenraum eines Kraftwagens angeordneten Staufachs veranschaulicht wird. Das Staufach wird beispielsweise durch ein Gehäuse einer Verstaueinrichtung gebildet, welche im Innenraum des beispielsweise als Personenkraftwagen ausgebildeten Kraftwagens angeordnet ist. Das Staufach ist ein Ablagevolumen, in welchem Gegenstände wie beispielsweise Kleingeld abgelegt und dadurch verstaut werden können.
  • Die Verstaueinrichtung umfasst ferner wenigstens einen Deckel, welcher an dem Gehäuse bewegbar gehalten ist. Der Deckel kann somit relativ zu dem Gehäuse bewegt, insbesondere rotatorisch und/oder translatorisch bewegt, werden. Der Deckel ist somit relativ zu dem Gehäuse zwischen einer Schließstellung und wenigstens einer Offenstellung bewegbar. Das Staufach an sich ist beispielsweise in Fahrzeughochrichtung nach oben offen, so dass die Gegenstände in Fahrzeughochrichtung von oben in dem Staufach abgelegt werden können. In der Schließstellung ist zumindest ein Teilbereich des Staufachs in Fahrzeughochrichtung nach oben durch den Deckel überdeckt und somit verschlossen. Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass das Staufach zumindest überwiegend und vorzugsweise vollständig durch den Deckel in dessen Schließstellung überdeckt und somit verschlossen ist.
  • In der Offenstellung gibt der Deckel den Teilbereich beziehungsweise das Staufach Insgesamt frei, so dass in der Offenstellung des Deckels Gegenstände im Staufach angeordnet werden können. Befindet sich der Deckel in seiner Schließstellung, so kann mittels des Deckels verhindert werden, dass im Staufach angeordnete Gegenstände beispielsweise bei Beschleunigungs- und Bremsvorgängen des Kraftwagens aus dem Staufach herausbewegt werden. Ferner ist es vorzugsweise vorgesehen, dass der beispielsweise aus einem Kunststoff gebildete Deckel zumindest in einem überwiegenden Teilbereich lichtundurchlässig ist, so dass das menschliche Auge nicht durch den Deckel hindurchsehen kann. Dadurch können die im Staufach angeordneten Gegenstände mittels des Deckels verdeckt werden, so dass sich in der Umgebung des Kraftwagens aufhaltende Personen nicht in das Staufach einsehen und die im Staufach angeordneten Gegenstände optisch wahrnehmen können.
  • Der Deckel weist eine zumindest in der Schließstellung in Fahrzeughochrichtung nach oben weisende und sich beispielsweise zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeughochrichtung erstreckende Oberseite auf, auf welcher Gegenstände wie beispielsweise ein mobiles Endgerät angeordnet, das heißt abgelegt werden können. Bei diesem mobilen Endgerät handelt es sich vorzugsweise um ein mobiles Funkgerät wie beispielsweise ein Smartphone oder ein Handy. Der Deckel beziehungsweise dessen Oberseite stellt somit eine Spontanablage bereit, auf welcher das mobile Endgerät abgelegt werden kann. Um zu vermeiden, dass das auf dem Deckel beziehungsweise Oberseite des Deckels abgelegte mobile Endgerät unkontrolliert relativ zum Deckel verrutscht, ist die Oberseite des Deckels vorzugsweise gummiert. Alternativ oder zusätzlich weist der Deckel auf seiner Oberseite eine Aufnahme zum zumindest teilweisen Aufnehmen des mobilen Endgeräts auf. Das mobile Endgerät kann somit zumindest teilweise in der korrespondierenden Aufnahme verstaut werden.
  • Ein sich an den lichtundurchlässigen, ersten Teilbereich anschließender zweiter Teilbereich des Deckels ist jedoch lichtdurchlässig. Dieser zweite Teilbereich weist eine wesentlich geringere Erstreckung als der erste Teilbereich auf, so dass sich in der Umgebung des Kraftwagens aufhaltende Personen im Staufach angeordnete Gegenstände über den zweiten Teilbereich optisch nicht wahrnehmen können. Der zweite Teilbereich ist dabei derart angeordnet, dass eine Kamera des mobilen Endgeräts in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem zweiten Teilbereich angeordnet ist, wenn das mobile Endgerät derart auf der Oberseite des Deckels und insbesondere in der Aufnahme angeordnet ist, dass die Kamera dem Deckel zugewandt ist.
  • Bei einem ersten Schritt S1 des Verfahrens werden nun mittels der Kamera durch den lichtdurchlässigen zweiten Teilbereich des Deckels hindurch Bilder zumindest eines Teils des Staufachs erfasst, wenn das mobile Endgerät derart auf dem Deckel, insbesondere der Oberseite, angeordnet ist, dass die Kamera in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem lichtdurchlässigen zweiten Teilbereich angeordnet ist.
  • Die Kamera stellt ein die Bilder charakterisierendes Signal bereit, welches an eine im Innenraum angeordnete Anzeige übertragen und von der Anzeige empfangen wird. Bei dieser Anzeige handelt es sich beispielsweise um einen vom mobilen Endgerät unterschiedlichen, im Innenraum angeordneten Bildschirm des Kraftwagens. Der Bildschirm empfängt das Signal und zeigt bei einem zweiten Schritt S2 des Verfahrens die mittels der Kamera erfassten Bilder des Staufachs an. Anhand der auf dem Bildschirm angezeigten Bilder kann eine sich im Innenraum des Kraftwagen aufhaltende Person erkennen, ob und gegebenenfalls welche Gegenstände im Staufach angeordnet sind. Die Person kann das Staufach somit auch dann optisch überwachen, wenn sich der Deckel in der Schließstellung befindet.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die mittels der Kamera erfassten Bilder einer Objekterkennung unterzogen werden, anhand derer im Staufach gegebenenfalls angeordnete Gegenstände erfasst beziehungsweise detektiert werden können. Dadurch ist es alternativ oder zusätzlich zur Anzeige der mittels der Kamera erfassten Bilder auf dem Bildschirm möglich, in Abhängigkeit von der Objekterkennung wenigstens ein optisches und/oder akustisches und/oder haptisches Hinweissignal im Innenraum auszugeben, wobei die Person mittels dieses Hinweissignals auf die Tatsache, dass im Staufach Gegenstände angeordnet sind, hingewiesen werden kann. Dadurch kann die Gefahr, dass die Person im Staufach abgelegte Gegenstände vergisst, besonders gering gehalten werden. Ferner ist es möglich, das mobile Endgerät als Dekorelement einzusetzen, insbesondere mit beliebig auswählbaren Bildern.
  • Ferner kann bei dem Verfahren vorgesehen sein, dass mittels wenigstens eines Bewegungssensors zumindest eine Bewegung der Person erfasst wird. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, wenigstens einen Fahrzustand des Kraftwagens zu erfassen. Ferner kann alternativ oder zusätzlich vorgesehen sein, mittels einer Sensoreinrichtung Biodaten der Person zu erfassen. Somit ist es möglich, die mittels der Kamera erfassten Bilder und/oder das Hinweissignal in Abhängigkeit von der erfassten Bewegung und/oder dem erfassten Fahrzustand und/oder den erfassten Biodaten anzuzeigen beziehungsweise auszugeben. Insbesondere ist es möglich, in Abhängigkeit von der erfassten Bewegung und in Abhängigkeit von dem erfassten Fahrzustand zu ermitteln, dass die Person aus dem Innenraum aussteigt oder in den Innenraum einsteigt. In einem solchen Fall kann die Person darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich gegebenenfalls Gegenstände im Staufach befinden.

Claims (7)

  1. Verstaueinrichtung für einen Innenraum eines Kraftwagens, mit wenigstens einem Staufach zum Aufnehmen von Gegenständen, und mit zumindest einem dem Staufach zugeordneten Deckel, mittels welchem das Staufach zumindest teilweise verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel wenigstens einen Teilbereich mit einer einstellbaren Lichtdurchlässigkeit aufweist.
  2. Verstaueinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtdurchlässigkeit des Teilbereichs elektrisch einstellbar ist.
  3. Verfahren zum Überwachen wenigstens eines in einem Innenraum eines Kraftwagens angeordneten Staufachs, bei welchem ein dem Staufach zugeordneter Deckel zum zumindest teilweisen Verschließen des Staufachs zumindest einen lichtdurchlässigen Teilbereich aufweist und mittels wenigstens einer Kamera durch den lichtdurchlässigen Teilbereich hindurch Bilder zumindest eines Teils des Staufachs erfasst werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als die Kamera eine Kamera eines von dem Kraftwagen unterschiedlichen mobilen Endgeräts verwendet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mittels der Kamera erfassten Bilder auf einer im Innenraum angeordneten Anzeige angezeigt werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die mittels der Kamera erfassten Bilder auf einer Anzeige eines von dem Kraftwagen unterschiedlichen mobilen Endgeräts angezeigt werden.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel auf seiner Oberseite eine Aufnahme zum zumindest teilweisen Aufnehmen eines mobilen Endgeräts aufweist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP3670235A1 (de) 2018-12-19 2020-06-24 Audi Ag Fahrzeug mit einem abteil, einer bedienungsvorrichtung und einer elektronischen steuereinheit

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP3670235A1 (de) 2018-12-19 2020-06-24 Audi Ag Fahrzeug mit einem abteil, einer bedienungsvorrichtung und einer elektronischen steuereinheit
WO2020127042A1 (en) 2018-12-19 2020-06-25 Audi Ag Vehicle comprising a compartment, an operating device and an electronic control unit
US11820231B2 (en) 2018-12-19 2023-11-21 Audi Ag Vehicle with a compartment, an operating device and an electronic control unit

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