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DE102015001516A1 - Vorrichtung und Verfahren zur elektronischen Sicherung von elektrischen Geräten oder beliebigen Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur elektronischen Sicherung von elektrischen Geräten oder beliebigen Gegenständen Download PDF

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DE102015001516A1
DE102015001516A1 DE102015001516.8A DE102015001516A DE102015001516A1 DE 102015001516 A1 DE102015001516 A1 DE 102015001516A1 DE 102015001516 A DE102015001516 A DE 102015001516A DE 102015001516 A1 DE102015001516 A1 DE 102015001516A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
state
electrical
unit
alarm
cable
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102015001516.8A
Other languages
English (en)
Inventor
Erich Kamperschroer
Andries Cornelis Pasma
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gorilla Electronics GmbH
Original Assignee
Gorilla Electronics GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Gorilla Electronics GmbH filed Critical Gorilla Electronics GmbH
Priority to DE102015001516.8A priority Critical patent/DE102015001516A1/de
Publication of DE102015001516A1 publication Critical patent/DE102015001516A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B13/00Burglar, theft or intruder alarms
    • G08B13/02Mechanical actuation
    • G08B13/14Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles
    • G08B13/1409Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles for removal detection of electrical appliances by detecting their physical disconnection from an electrical system, e.g. using a switch incorporated in the plug connector
    • G08B13/1418Removal detected by failure in electrical connection between the appliance and a control centre, home control panel or a power supply

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung besteht aus einer Vorrichtung und einem Verfahren, um ein elektronisches Gerät, zum Beispiel ein Smartphone oder ein Tablet oder ein Laptop oder eine elektronische Kamera oder ein vergleichbares elektronisches Gerät über eine vorhandene, nicht neu zu definierende Steckvorrichtung gegen Diebstahl zu sichern. Dabei werden keine elektronischen Datenübertragungsmechanismen eingesetzt, es wird also vermieden, auf dem zu sichernden Gerät eine Software oder eine Applikation zu installieren. Die Vorrichtung zeigt an, dass ein angeschlossenes Gerät gesichert ist. Und die Vorrichtung erkennt im Zusammenhang mit dem Verfahren, wenn eines der elektrischen Steckverbindungen gelöst wird. Die Vorrichtung enthält eine Überwachungseinheit (2) mit daran angeschlossenen zusätzlichen Einheiten (3) bis (6), sowie zwei Anschlusseinheiten (A1) und (A2), an die über ein elektrisches Kabel ein Gerät oder Gegenstand angeschlossen werden kann sowie ein elektrisches Batterieladegerät.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Diebstahlsicherung von elektrischen Geräten, insbesondere Smartphones, Tablets, elektronische Fotokameras, mobile Computern und damit vergleichbare Geräten. Der einfachen Verständlichkeit halber wird im beschreibenden Teil auf Smartphones als Beispiel eingegangen, ohne damit die Erfindung auf dieses Gebiet zu beschränken.
  • Der zunehmende Diebstahl von Smartphones ist eine mit der starken Verbreitung dieser Geräte einhergehenden Problematik der modernen Gesellschaft, im Jahre 2014 hat zum Beispiel die Regierung des amerikanischen Bundesstaates Kalifornien ein Gesetz verabschiedet, welches die Hersteller von Smartphones auffordert, entsprechende Maßnahmen zur Verringerung des Diebstahl-Risikos in ihre Geräte einzubauen, die Firma Apple hat zum Beispiel ein Verfahren namens ”Activation Lock” für ihre Smartphones realisiert, welche es dem Nutzer ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen über eine Fernsteuerung das gestohlene Gerät unbrauchbar zu machen, dabei gibt es auch effektive Möglichkeiten für Diebe, die entsprechenden Technologien zu umgehen.
  • Alternativ zu den oben genannten Maßnahmen ist die vorbeugende Sicherung von Smartphones oder Tablets gegen Diebstahl sicher die effektivere, weil es bei derer Umsetzung erst gar nicht zum Diebstahl kommt, insbesondere der Diebstahl eines Smartphones hat nicht nur den Verlust des Gerätes selbst zur Folge, in den meisten Fällen ist dies auch mit dem Verlust von allen lokal gespeicherten Daten wie Fotos, der eigenen Telefonnummer sowie zahlreichen Kontaktdaten und dem Adressbuch verbunden.
  • In dem Bereich Laptops und vergleichbaren mobilen Computern haben sich Stahlseile und Schlösser entwickelt, ein Beispiel ist in DE 112012005661 T5 zu finden. Eine der führenden Firmen auf diesem Gebiet ist zum Beispiel die Firma ”Kensington” mit dem Produkt ”Kensington Schloss” (http://de.wikipedia.org/wiki/Kensington-Schloss), das Prinzip hierbei ist, dass ein mechanisches Schloss in ein im Laptop vorhandenes Loch gesteckt wird und mit einem Schlüssel verriegelt wird. An dem Schloss angeschlagen befindet sich ein Stahlseil, dass in einer Schlaufe um ein sicheres Objekt, wie zum Beispiel dem Schreibtisch-Fuß geschlungen wird, so ist der Laptop unlösbar mit dem Schreibtisch verbunden und kann nur durch Verwendung einer Kneifzange oder ähnlichem Gerät gelöst werden. Diese Methode hat sich stark in Firmen verbreitet, wo Laptops auf diese Weise von Gelegenheitsdieben in den Büros and die Schreibtische gekettet werden.
  • Es gibt Laptops, welche das oben genannte Loch im Gehäuse nicht haben, zum Beispiel die MacBooks der Firma Apple, aber auch Geräte anderer Hersteller haben diese Unterstützung nicht. Für diese Art von Geräten gibt es teilweise Selbst-Bausätze zu kaufen, bei denen bestehenden Verschraubungen im Gerät genutzt werden, um an diesen entsprechende Schlösser und Stahlseile anzuschrauben, ein Vertreter in diesem Markt ist die Firma Maclocks (http://www.maclocks.com).
  • Neben den beschriebenen mechanischen Diebstahlsicherungen gibt es speziell für den mobilen Einsatz von Laptops auch elektronische Alarmanlagen, die elektrisch mit dem zu schützenden Gerät verbunden werden. Der Anmelder selbst ein ein solches Gerät mit dem Namen ”Gorilla-compute” im Handel (http://www.gorillahome.com/gorilla-compute). Diese Geräte verfolgen den gleichen Ansatz wie die oben erläuterten Stahlseile mit mechanischen Schlössern, allerdings wird die Verbindung zwischen dem Laptop und dem z. B. Schreibtisch nicht mechanisch verriegelt, sondern elektrisch. Ähnlich wie beim Stahlseil wird hierbei ein elektrisches, sogenanntes USB-Kabel in einer Schlaufe um den Schreibtisch gelegt und in einen USB Anschluss des Computers gesteckt, am Ende des Kabels sitzt eine kleine Elektronik und Sirene, die anschließend scharfgeschaltet wird. Die Elektronik überprüft, ob der USB Stecker abgeklemmt wird oder das Kabel durchtrennt wird. In diesem Fall ertönt die Alarmsirene und schreckt den Gelegenheitsdieb ab. Ein in Teilen ähnliches Verfahren wird zum Beispiel auch in DE 102010016685 A1 beschrieben.
  • Neuere Geräte wie Smartphones oder Tablets verfügen nicht über die Sicherungsmöglichkeiten, die sich bei Laptops etabliert haben. Aufgrund der geringen Größe ist ein Befestigungsloch nicht vorgesehen und in den meisten Fällen auch gar nicht möglich. Schon gar nicht ist es vorstellbar, dass die von Laptops her bekannten Stahlseile bei einem kleinen Smartphone eingesetzt werden.
  • Eine elektrische Sicherung wie oben genannt wäre grundsätzlich denkbar, allerdings handelt es sich bei Smartphones und Tablets um sogenannte ”USB-Slaves” und bei Laptops und Computern um sogenannte ”USB Master”. Der Unterschied liegt darin, dass ”USB-Master” als Datenquelle und Stromquelle konzipiert sind und ”USB-Slaves” als Datensenke und Stromsenke. Wo man bei Computern einfach durch messen der Ladespannung feststellen kann, ob der Computer noch an die Alarmanlage angeschlossen ist, ist dies bei Smartphones nicht möglich, weil diese Ladestrom von Ladegeräten empfangen und keinen abgeben.
  • Für Smartphones gibt es eine Diebstahl-Lösung namens ”Gorilla-Lock” (http://www.gorillalock.nl/) von einer holländischen Firma, dieses Gerät ist eine Kombination von einer an dem Gürtel befestigten Rolle, die ein dünnes, aber stabiles Kunststoff-Seil enthält. Am anderen Ende des Kunststoff-Seiles befindet sich ein Klebestreifen, der am Smartphone aufgeklebt wird. Dadurch ist das Smartphone über ein ausziehbares Seilchen fest mit dem Gürtel verbunden und kann daher nur schwer von Dieben entwendet werden. Der praktische Nutzen dieses Gerätes ist begrenzt, da durch das Aufkleben des Klebestreifens auf dem Smartphone dieser dauerhaft mit dem Gerät verbunden ist, und auch nicht abgenommen werden kann, außerdem passt damit das Smartphone nicht mehr in dafür vorgesehene Ledertaschen oder Schutzhüllen.
  • Nun ist bei Smartphones die Gefahr, dass ein auf dem Tisch liegendes Smartphone gestohlen wird, geringer als bei einem auf dem Tisch stehendem Laptop. Wenn man in der Bibliothek oder im Cafe mit dem Laptop arbeitet und sich einen Kaffee holen will, dann nimmt man nicht den Laptop und seine angeschlossenen Geräte mit, sondern lässt ihn auf dem Tisch stehen und entfernt sich. Arbeitet man mit einem Smartphone am Tisch und geht einen Kaffee holen, so steckt man das Smartphone einfach in die Hosentasche und das beim Laptop bestehende Problem ergibt sich nicht in dieser Form.
  • Bei Smartphones gibt es eine erhöhte Gefahr des Diebstahls, wenn das Smartphone geladen wird. In diesem Fall ist das Smartphone über ein Ladekabel mit einem in einer Steckdose steckendem Ladegerät verbunden, in manchen Fällen steckt es anstelle an einem Ladegerät auch an einer mobilen, sogenannten ”Batterie-Bank”, dies ist eine Anzahl von Batterien in einem mobilen Gehäuse von der Größe von ungefähr zwei Zigarettenschachteln, welche einen Ladestrom liefert, der dem eines in einer Steckdose steckendem Ladegerät ähnelt.
  • Eine typische Situation ist es, wenn man sich in einem Restaurant oder in einer Bar befindet und die Batterieladung des Smartphones geht zur Neige. In diesem Fall wird dann das Smartphone üblicherweise in Nähe der nächste Steckdose aufgeladen, dies ist in Restaurants meistens mehrere Tische von dem eigenen entfernt oder in einer Bar liegt das aufladende Smartphone üblicherweise irgendwo hinter dem Bartresen in der Nähe einer Steckdose. In diesen Situationen treten häufiger Gelegenheits-Diebstähle auf, bei denen jemand die Situation des nicht beaufsichtigten Smartphones ausnutzt und das Gerät entwendet. Aus dem gleichen Grunde haben die meisten Menschen ein Unbehagen dabei, wenn Ihr Smartphone einige Tische weiter oder irgendwo hinter der Bar oder irgendwo in einer Ecke aufgeladen wird.
  • Der Stand der Technik nutzt hierfür auf dem zu schützenden Gerät zu installierende Computerprogramme, sogenannte ”Smartphone-Apps” die mitteilen, wenn eine Bewegung des Gerätes registriert wurde oder wenn ein angeschlossenes Ladegerät abgezogen wurde. DE 202013001569 U1 beschreibt ein Gerät, welches über einen Beschleunigungssensor und Ortungsfunktionen mittels sogenannter GPS-Technik eine Veränderung der Position des Gerätes erkennt und meldet.
  • Eine vergleichbare Technik verwenden seit einiger Zeit zahlreiche kaufbare ”Smartphone-Apps”, wie zum Beispiel ”Anti Theft” und ”Secure my IPhone” für Apple Smartphone oder ”Anti Theft Alarm” und ”Burglar Alarm” für Android Smartphones. Dies Smartphone-Apps nutzen die in das Smartphone eingebauten Sensoren, meistens die Bewegungssensoren, welche auch das Kippen des Bildschirms bei Drehen des Smartphones steuern und die plötzliche Lageveränderungen erkennen, einige nutzen zusätzlich den ”Gyro-Sensor”, der langsame Bewegungen des Smartphones detektieren kann, einige nutzen die Funktionalität des internen Betriebssystems, dass mitgeteilt wird, wenn ein Ladegerät abgezogen wurde. Desweiteren nutzen einige der Apps den Mechanismus, dass bei einer falsch eingegebenen Code-Nummer ein Alarm realisiert wird. Diese Apps können individuell eingestellt werden und nutzen den eingebauten Lautsprecher oder die eingebaute Klingel, um Alarm zu geben, wenn eines der oben dargestellten Ereignisse eintritt.
  • Andere Geräte nutzen die in den Smartphones eingebaute Bluetooth-Funktechnologie, um ein Entfernen des gestohlenen Smartphones anzuzeigen, dies ist zum Beispiel in KR102013138409A oder DE 102009033121 A1 oder DE 000010127437 A1 ausgeführt, ein Beispiel für eine Vielzahl von verfügbaren Produkten dieser Art ist das Produkt ”Smart Nudge”, dies ist ein kleines Kärtchen, das sich in der Hosentasche oder am Schlüsselbund befindet und das piept, sobald sich das Smartphone um mehr als 7 bis 10 Meter von dem ”Smart Nudge” entfernt, desweiteren bieten einige der sogenannte ”Smart Watches” die gleiche Funktion. Dies sind Uhren, die über die Bluetooth-Technologie mit dem Smartphone verbunden sind und ebenfalls melden, wenn sich das Smartphone mehr als 10 Meter von der Smart-Watch, also dem Handgelenk des Nutzer entfernt hat. Die Praxis zeigt, dass dies in den meisten Fällen kein Diebstahlschutz darstellt, denn der Dieb ist in diesen Fällen bereits zu weit entfernt und nicht eindeutig zu identifizieren, wenn diese Form des Alarmes signalisiert wird.
  • Eher für Messestände und Verkaufsstände sind sogenannte ”Display Security” Stahl-Rahmen konzipiert, wie zum Beispiel die Geräte der Firma ”Gripzo” (http://www.gripzo.com/). Diese fassen ein Smartphone oder Tablet in einem massiven, abschließbarem Stahlrahmen ein, so dass die Geräte nicht aus diesem Stahlrahmen entwendet werden können.
  • Die oben genannten Smartphone-Apps stellen einen Schutz gegen Diebstahl dar. Vorliegende Marktforschung, auf die hier nicht näher eingegangen wird, zeigen jedoch, dass die meisten Nutzer diese Apps nicht nutzen, die Nutzer bevorzugen etwas ”handfestes”, also eine Hardware, die erstens klar sichtbar ist und zweitens durch optisches Blinken signalisiert, dass überwacht wird. Gemäß Marktforschung wäre eine Apparatur ideal, bestehend aus einem orangefarbenem Kabel und einer blinkenden kleinen Box, die signalisiert ”Achtung, dieses ladende Smartphone ist gegen Diebstahl geschützt”.
  • Die Nutzer assoziieren dies unter Anderem und zum Beispiel mit der aktivierten Alarmanlage eines Autos, welche durch eine deutlich sichtbare, rot blinkende Leuchtdiode signalisiert, dass das betreffende Auto durch eine Diebstahl-Alarmanlage vor Diebstahl geschützt ist. Hier sind verschiedene Vorrichtungen bekannt, wie zum Beispiel DE 102008051667 A1 .
  • Kunden kennen auch die Diebstahl-Sicherungen für Smartphones aus den Elektro-Fachgeschäften, bei denen hinten am Smartphone ein kleines Kästchen aufgeklebt ist und mit einem stromführenden Stahlseil mit einer hinter der Ausstellungs-Theke verbundenen Alarmanlage verbunden ist. Das kleine Kästchen besitzt eine Leuchtdiode, die meistens dauernd leuchtet und die anzeigt, dass dieses Smartphone gegen Diebstahl geschützt ist. Beispielsweise DE 000004443550 A1 beschreibt eine Ausprägung dieser Methode. Eine Beispiel für eine Ausführung ist die sogenannte ”Leinensicherung” der Firma ”Eastek” (http://www.eastek.de/produkte/leinensicherung/). Dies besteht aus einer ”mini-Kabelrolle”, die ein Stromleitendes ”Stahlseilchen” enthält, am Ende des ”Stahlseilchen” befindet sich das oben aufgeführte Kästchen, welches mit einem gut haftenden, doppelseitigem Klebeband auf die Rückseite des Smartphones geklebt wird. Durch das mechanische ”Stahlseilchen” ist der mechanische Diebstahlschutz gegeben und durch die Leuchtdiode wird dem Kunden in einer einprägsamen Form signalisiert, dass das ”Stahlseilchen” elektrisch überwacht wird und bei Durchschneiden des ”Stahlseilchens” eine Alarmsirene aktiviert wird. Das Prinzip der beschriebenen ”Seilsicherung” ist sehr effektiv und wird daher auch vielfältig eingesetzt, allerdings eignet es sich nur für den stationären Gebrauch, also zur Sicherung von Ausstellungsstücken im Elektro-Fachhandel. Das aufgeklebte Sicherungs-Kästchen ist dauerhaft aufgeklebt und verhindert eine normale Nutzung. Das weiter oben aufgeführte ”Gorilla-Lock” greift diese Idee, wie bereits beschrieben, auf.
  • Die Frage stellt sich nun, wie man eine alltagstaugliche Diebstahlsicherung für ladende, aber auch für auf dem Tisch liegende Smartphones oder vergleichbare Geräte realisiert. Ideal wäre ein wie oben aufgeführtes Gerät, welches mit einem orangefarbenem Kabel und einem blinkenden Kästchen signalisiert, dass eine Alarm-Sirene startet, sobald versucht wird, das Gerät von dieser Ladevorrichtung zu entfernen. Die Problematik liegt darin, dass ein ladendes Smartphone, um bei diesem Beispiel zu bleiben, keinerlei mechanisch unlösbare Verbindung besitzt, bei einem ladenden Smartphone ist das Smartphone über ein USB-Ladekabel mit dem USB-Ladegerät verbunden, was wiederum in einer Stromsteckdose steckt. Es entspricht der Alltagstauglichkeit, dass die mechanischen Verbindungen hier einfach gelöst werden können, der Ladestecker kann schnell aus dem Smartphone gezogen werden und in den meisten Fällen aus dem Ladegerät, desweiteren kann das Ladegerät selbst schnell aus der Stromsteckdose gezogen werden.
  • Eine mechanische Lösung wäre, wenn man kleine Schlösser an der Verbindung zwischen Ladestecker und Smartphone, an der Verbindung auf der anderen Seite des Ladekabels, zwischen Ladestecker und Ladegerät und drittens an der Verbindung des Ladegerätes mit der Wand-Steckdose anbringt. Es ist sofort offensichtlich, dass dies nicht praktisch umsetzbar wäre.
  • Die vorliegende Erfindung basiert auf der grundsätzlichen Idee, diese oben aufgeführten Verbindungen zu verriegeln, und zwar nicht mechanisch, sondern elektrisch. Die Erfindung basiert weiterhin auf der Annahme, dass in irgendeiner Form eine blinkende Überwachungseinheit eine Überwachung dieses Ladeaufbaus signalisieren sollte.
  • Der Stand der Technik DE 102011017524 A1 beschreibt eine Diebstahl-Sicherung für Gabelstapler-Batterien, bei dem zur Entriegelung kryptografische Mittel eingesetzt werden, zur Entriegelung und Verriegelung wird jedoch ein mechanische Verriegelungsmittel, beispielsweise ein Bolzen eingesetzt, dies ist aber vergleichbar mit einem elektronischen Schloß, bei dem die letztlich mechanische Entriegelung nicht mittels eines Schlüssels, sondern mittels eines kryptographischen Verfahrens aktiviert wird.
  • Der Stand der Technik WO 002012167909 A1 beziehungsweise DE 102011106221 A1 beschreibt die Diebstahlsicherung von Solarmodulen und Solaranlagen, dies beruht jedoch letztendlich auf Fernbereichs-Datenkommunikation und ist nicht für den vorliegenden Fall anwendbar.
  • In DE 102010016685 A1 und US 6069563 A wird eine Vorrichtung zum Schutz gegen Diebstahl beschrieben, hierbei werden Steuersignale auf einer Ringleitung erzeugt, die um ein ortsfestes Objekt geschlungen wird, hierdurch erkennt eine Steuereinheit, wenn das Sicherungskabel durchtrennt wird, dies ist ähnlich der weiter oben dargestellten ”Leinensicherung”. In DE 102010016685 A1 wird auch beschrieben, wie auch eine elektronische Absicherung des Kabels zwischen dem Sicherungsring, der Steuereinheit und dem zu sichernden elektronischem Gerät realisiert werden kann, dies beruht darauf, dass zwischen den beiden Einheiten eine Datenkommunikation erfolgt, es unterhalten sich also zwei Computerprogramme miteinander, diese Methode wird auch seit vielen Jahren angewandt, um bei drahtlosen Datenübertragungsverfahren zu überprüfen, ob die drahtlose Übertragungsstrecke noch besteht. Ein ähnliches Verfahren der Umreifung beschreibt WO 002004102497 A4 .
  • Aus der DE 19503732 A1 ist eine Diebstahlsicherung für elektrische Geräte und Maschinen bekannt, hierbei werden optische oder elektro-optische Signale verwendet, um zu detektieren, ob Stecker aus einer Steckdosenleiste entnommen werden.
  • Das DE 19537419 A1 oder EP 000000291827 A2 beschreiben die elektronische Diebstahlsicherung eines Autoradios. Hier erfolgt eine fortlaufende Überwachung einer Verbindung des Autoradios mit mindestens einem Lautsprecher. Die Diebstahlsicherung wird aktiviert, wenn eine Unterbrechung dieser Verbindung detektiert wird.
  • Dabei beschreibt DE 000003440379 C2 eine Diebstahlvorrichtung für ein Autoradio, bei dem die Eingabe eines Sicherungscodes beschrieben wird. DE 000004008528 A1 beschreibt eine Diebstahlsicherheitseinrichtung für ein elektronisches Gerät in einem Kraftfahrzeug, die auf einem Nebenschalterdetektorkreis basiert und darüber informiert, wenn das elektronische Gerät sich in angebrachtem Zustand befindet, und der Nebenschalter ausgeschaltet ist.
  • Das DE 102006031781 A1 beschreibt die Vorrichtung zum Sichern von elektrischen oder elektronischen Geräten, indem ein Datenträger an dem Gerät angebracht wird, der im Zusammenhang mit einer Auslesevorrichtung einen Diebstahl detektiert. Dies ist zium Beispiel für Warenhäuser mit Scannerkassen anwendbar.
  • Das EP 000001284555 A2 beschreibt eine Vorrichtung und Verfahren zur Diebstahlsicherung von an einem Bussystem angeschlossenen elektronischen Geräten, auch hier werden Datenübertagungsverfahren eingesetzt, um Geräte, die an einem Bussystem angekoppelt sind, vor Diebstahl zu schützen.
  • Zusammengefasst gibt der recherchierte Stand der Technik keine Lösung für das oben angedeutete technische Problem, dass ein elektronisches Gerät, zum Beispiel ein Smartphone oder ein Tablet oder ein Laptop oder eine elektronische Kamera oder ein vergleichbares elektronisches Gerät über eine vorhandene, nicht neu zu definierende Steckvorrichtung gegen Diebstahl gesichert wird. Dabei sollen keine elektronischen Datenübertragungsmechanismen eingesetzt werden, es soll also vermieden werden, auf dem zu sichernden Gerät eine Software oder eine Applikation zu installieren, die über elektronische Datenübertragungsmechanismen mit dem Sicherungselement kommuniziert. Darüber hinaus soll die Vorrichtung anzeigen, dass ein angeschlossenes Gerät gesichert ist. Und die Vorrichtung soll erkennen, wenn eines der elektrischen Steckverbindungen gelöst wird. In dem mehrfach verwendeten Beispiel eines Smartphones soll demzufolge ein mit einem Ladegerät verbundenes Smartphone durch entsprechende Anordnung eines Überwachungsgerätes vor Diebstahl gesichert sein, das Überwachungsgerät soll anzeigen, dass das Smartphone gesichert ist und das Überwachungsgerät soll eine Sirene oder vergleichbares aktivieren, sobald eine der Verbindungen gelöst werden.
  • Die vorliegende Erfindung löst das oben dargestellt Problem und ist in den Patentansprüchen beschrieben.
  • Die nachfolgenden Ausführungsbeispiele sollen die Erfindung näher erläutern. Die Ausführungsbeispiele sollen auch verdeutlichen, dass diese Erfindung gewerblich nutzbar gemacht werden kann, indem eine wie dargestellte Überwachungseinheit gebaut und verkauft wird, welche die vorliegende Erfindung implementiert.
  • Ausführungsbeispiel 1 – Ein Smartphone wird geladen
  • Dieses Ausführungsbeispiel referenziert zu und . zeigt ein Smartphone (200) welches mit dem in einer Wandsteckdose befindlichem Ladegerät (203) geladen wird. Das Ladekabel (204) ist das dem Smartphone mitgelieferte Standard-USB-Ladekabel und das Ladegerät (203) ist ebenfalls das dem Smartphone standardmäßig mitgelieferte Ladegerät. (Bei manchen Ladegeräten ist das Ladekabel steckbar über USB-Stecker ausgeführt, bei manchen Ladegeräten ist das Ladekabel fest angeschlagen, dies ändert aber nichts an dem grundsätzlichen Aufbau.) Die vorliegende Erfindung ist als Überwachungsgerät (201) sowie mit einem zweiten, Standard USB-zu-micro-USB Kabel (205) zwischen dem Smartphone und dem Ladegerät zwischengeschaltet. Der Nutzer zieht gemäß den Schlüssel (31) und armiert damit die Vorrichtung (1), diese zeigt über eine deutlich sichtbare, blinkende Leuchtdiode (6) an, dass das ladende Smartphone geschützt wird. Das in den Patentansprüchen beschriebene Verfahren erkennt nun, wenn das Kabel (204) abgezogen wird und aktiviert dann die eingebaute Sirene (5). Hierzu bedient sich das Verfahrens einer Eigenart, die allen elektronischen Geräten innewohnt. In diesem Ausführungsbeispiel sind innerhalb des Smartphones die beiden Anschlüsse ”Laden (-)” und ”Schirmung” miteinander verbunden. Wenn die Kabelverbindung hergestellt ist, so herrscht damit zwischen den Leitungen (SCH) und (MI) ein elektrischer Kurzschluss, solange die elektrische Verbindung besteht. Dieser elektrische Kurzschluss existiert nicht mehr, sobald die Steckverbindung gelöst wird oder das Kabel durchtrennt wird. Gleichzeitig erkennt das Verfahren, ob beim Ziehen des Schlüssels (31) ein Ladegerät angeschlossen ist oder wird, das wird durch eine Spannungsmessung zwischen den Leitungen (PL) und (MI) gewährleistet. Wenn die Verbindung zwischen Stromsteckdose und der Vorrichtung (1) getrennt wird, sei es durch Ziehen eines der beiden USB Stecker des Ladekabels (205) oder durch Ziehen des Ladegerätes aus der Steckdose in der Wand oder durch zerschneiden des Kabels, so wird dies vom Verfahren detektiert und die Alarmsirene aktiviert. Die Ladung des Smartphones ist immer gewährleistet, weil die Ladeleitungen durch das Gerät (201) laufen.
  • Ausführungsbeispiel 2 – Sicherung eines Tablet-Computers
  • Dieses Ausführungsbeispiel referenziert zu und .
  • In diesem Ausführungsbeispiel wird der Tablet-Computer (im Folgenden ”Tablet” genannt) nicht geladen, es befindet sich also kein Ladegerät in der Anordnung. Das Tablet (300) steht auf einem Tisch (301). Die vorliegende Erfindung ist als Überwachungsgerät (302) dargestellt und zur einfacheren Erläuterung auf die Seite gelegt, so dass man das im Gerät (302) befindliche Loch sieht. Ein Kabel (303) verbindet das Tablet mit dem Überwachungsgerät.
  • Dabei kann das Kabel das Standard-Ladekabel oder Datenkabel sein, welches mit dem Tablet mitgeliefert wurde, oder es kann ein längeres Kabel sein, welches die gleichen Anschlüsse wie das Standard-Ladekabel hat. Man kann der entnehmen, dass in diesem Fall das Kabel (303) in einer Schlaufe um das Tischbein, dann durch das Loch im Überwachungsgerät (302) gelegt ist und dann im Tablet (300) eingesteckt ist. Sobald der Schlüssel (31) gezogen ist und das Überwachungsgerät (302) damit armiert ist, kann diese Anordnung nicht mehr aufgelöst werden, ohne dass die im Überwachungsgerät befindliche Sirene aktiviert wird. Der zugrundeliegenden Mechanismus der in der der Erfindung zugrundeliegenden Vorrichtung (1) ist wie im ersten Teil von Ausführungsbeispiel 1 beschrieben.
  • Ausführungsbeispiel 3 – Sichern einer Handtasche
  • Dieses Ausführungsbeispiel referenziert zu und . In diesem Ausführungsbeispiel wird eine übliche Damen-Handtasche mit Tragebügeln (401) beschrieben, die sich auf einem Stuhl (400) mit Seiten-Lehnen befindet, dieser Stuhl kann beispielsweise auf der Außen-Terrasse einer Eisdiele oder eines Restaurants stehen. Die vorliegende Erfindung ist als Überwachungsgerät (402) dargestellt. Das Kabel (403) ist ein standard USB-zu-microUSB Verbindungskabel, wie es auch bereits in den anderen Ausführungsbeispielen zum Tragen kam. Dieses Kabel ist mit dem einen Stecker in die Anschlusseinheit (A1) und mit dem anderen Stecker in die Anschlusseinheit (A2) gesteckt, so dass es aus Sicht des Nutzers eine simple Schlaufe bildet. Diese Schlaufe ist so geführt, dass sie durch die Tragebügel der Handtasche einerseits und um die Stuhllehne andererseits läuft und damit die Handtasche mit dem Stuhl verbindet. Dadurch ist bei armiertem Überwachungsgerät (402) die Tasche nicht ohne Aktivierung der Alarmsirene zu entfernen, es sei denn, jemand stiehlt den ganzen Stuhl einschließlich der Handtasche und dem Überwachungsgerät. Gemäß überprüft hierbei die Überwachungseinheit (2) über die Anschlusseinheit (A1) und dem verbindenden Kabel den elektrischen Kurzschluss innerhalb der Anschlusseinheit (A2) zwischen den Anschlüssen (MI) und (A2-SCH). Wenn die Kabelverbindung hergestellt ist, so herrscht damit zwischen den Leitungen (SCH) und (MI) ein elektrischer Kurzschluss, solange die elektrische Verbindung besteht. Dieser elektrische Kurzschluss existiert nicht mehr, sobald die Steckverbindung gelöst wird oder das Kabel zerschnitten wird.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 3 angegeben. Hierbei wird die in der Vorrichtung (1) befindlichen Stromversorgung (4) mit erheblich mehr Leistung ausgeführt, so dass sie nicht nur zur Energieversorgung der Vorrichtung (1) selbst genutzt werden, sondern noch zusätzliche Leistungsreserven besitzt, um die Ladung eines angeschlossenen Gerätes, zum Beispiel eines Smartphones durchzuführen.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 7 angegeben. Ein Ausführungsbeispiel hierzu wäre eine Ladestation für mehrere Smartphones, deren Nutzung zum Beispiel in Bars und Restaurants als Dienstleistung angeboten werden kann. Hierbei kann der Wirt mehrere Smartphones gleichzeitig laden lassen und gleichzeitig alle angeschlossenen Smartphones mit nur einem Schlüssel sichern, dies könnte dem Wirt einen Wettbewerbs-Vorteil gegenüber Mitbewerbern einräumen.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 9 angegeben. Hierbei sind zusätzliche Datenleitungen vorgesehen, die eine Kommunikation des Vorrichtung (1) mit einem Computer oder anderen Geräten ermöglichen, hierdurch können verschiedene zusätzliche Leistungsmerkmale einer gewerblich genutzten Anwendung realisiert werden, die offensichtlichste wäre, dass eine Aktualisierung der in der Vorrichtung befindlichen Software realisiert werden könnte. Wenn die Anschlusseinheiten zum Beispiel als USB ausgeführt würden, so könnten auch hierbei standardisierte Kabel und Methoden zum Anschluss eines auf der Erfindung basierenden Gerätes an einen Computer verwendet werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 112012005661 T5 [0004]
    • DE 102010016685 A1 [0006, 0025, 0025]
    • DE 202013001569 U1 [0013]
    • KR 102013138409 A [0015]
    • DE 102009033121 A1 [0015]
    • DE 000010127437 A1 [0015]
    • DE 102008051667 A1 [0018]
    • DE 000004443550 A1 [0019]
    • DE 102011017524 A1 [0023]
    • WO 002012167909 A1 [0024]
    • DE 102011106221 A1 [0024]
    • US 6069563 A [0025]
    • WO 002004102497 A4 [0025]
    • DE 19503732 A1 [0026]
    • DE 19537419 A1 [0027]
    • EP 000000291827 A2 [0027]
    • DE 000003440379 C2 [0028]
    • DE 000004008528 A1 [0028]
    • DE 102006031781 A1 [0029]
    • EP 000001284555 A2 [0030]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Kensington-Schloss [0004]

Claims (10)

  1. Vorrichtung (1) zur Überwachung mindestens eines an die Vorrichtung über elektrisches Kabel angeschlossenen Gegenstandes oder elektrischen Gerätes, wobei die Vorrichtung (1) eine Überwachungseinheit (2) enthält, welche an die einzelnen Leitungen des elektrischen Kabels angeschlossen ist und die Überwachungseinheit (2) mit einer Armierungs-Einheit (3) verbunden ist, welche über einen der Vorrichtung (1) zugeordneten Schlüssel (31) die Armierung der Vorrichtung einschaltet und ausschaltet und die Überwachungseinheit (2) mit einer Stromversorgung (4), einer optionalen akustischen Alarmierungs-Einheit (5) sowie einem optionalem optischen Signalgeber (6) verbunden ist, dadurch gekenzeichnet, dass die Überwachungseinheit (2) erkennt, wenn ein über ein elektrisches Kabel an die Anschlusseinheit (A1) angeschlossenes Gerät oder Gegenstand hiervon gelöst wird oder das verbindende elektrische Kabel durchtrennt wird und gleichzeitig die Überwachungseinheit (2) erkennt, ob ein spannungsführendes elektrisches Gerät oder ein elektrisches Batterieladegerät über ein elektrisches Kabel an die Anschlusseinheit (A2) angeschlossen wurde und gleichzeitig die Überwachungseinheit (2) erkennt, wenn das an die Anschlusseinheit (A2) angeschlossene Gerät oder Batterieladegerät hiervon gelöst wird oder das verbindende elektrische Kabel durchtrennt wird oder das angeschlossene Gerät oder Batterieladegerät von dessen Spannungsversorgung getrennt wurde.
  2. Verfahren zur Überwachung von elektrischen Leitungen und zur sofortigen Alarmierung bei eintretenden, vorher festgelegten Ereignissen, wobei das Verfahren verschiedene Zustände einnehmen kann und wobei das Verfahren durch die festgelegten Ereignisse von einem Zustand in einen anderen Zustand wechseln kann, dadurch gekenzeichnet, dass das Verfahren 3 unterschiedliche Zustände ”Normal”, ”Armiert” und ”Alarm” einnehmen kann und a) durch Lösen des Schlüssels (31) vom Zustand ”Normal” in den Zustand ”Armiert” wechselt und b) durch Stecken des Schlüssels (31) vom Zustand ”Armiert” in den Zustand ”Normal” wechselt und c) beim Wechsel vom Zustand ”Normal” in den Zustand ”Armiert” prüft, ob zwischen den Leitungen (SCH) und (MI) ein elektrischer Kurzschluss zwischen diesen beiden Leitungen besteht und d) beim Wechsel vom Zustand ”Normal” in den Zustand ”Armiert” oder im Zustand ”Armiert” prüft, ob zwischen den Leitungen (PL) und (MI) eine elektrische Spannung oberhalb eines Schwellwertes anliegt und e) beim Wechsel vom Zustand ”Normal” in den Zustand ”Armiert” durch kurze bis sehr kurze Aktivierung der Alarmierungs-Einheit (5) die Funktionsfähigkeit der Vorrichtung signalisiert, und f) im Zustand ”Armiert” ständig prüft, ob der unter Punkt ”c)” festgestellte Tatbestand sich verändert oder die eventuell unter Punkt ”d)” festgestellte elektrische Spannung unter den Schwellwert fällt und g) im Zustand ”Armiert” durch optische Signalisierung mittels des optischen Signalgebers (6) anzeigt, dass die Vorrichtung aktiv ist und h) durch Eintreten eines der unter Punkt ”f)” beschriebenen Ereignisse vom Zustand ”Armiert” in den Zustand ”Alarm” wechselt und i) im Zustand ”Alarm” eine akustische oder optische oder beide Signalisierungen durchführt, indem mindestens eines der an die Überwachungseinheit (2) angeschlossenen akustischen Alarmierungs-Einheit (5) oder dem optischen Signalgeber (6) aktiviert wird, und j) durch Stecken des Schlüssels (31) oder nach Ablauf einer festgelegten Alarmierungszeit vom Zustand ”Alarm” in den Zustand ”Normal” wechselt
  3. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Vorrichtung enthaltene Stromversorgung (4) zur Spannungsversorgung oder zur Batterieladung mindestens eines an der Anschlusseinheit (A1) angeschlossenen elektrischen Gerätes verwendet wird.
  4. Vorrichtung nach Patentanspruch 1 oder Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) eine geringe Größe und eine geringes Gewicht besitzt, so dass sie zum Beispiel in der Hosentasche transportiert werden kann und somit mobil einsatzbar ist.
  5. Vorrichtung und Verfahren nach Patentanspruch 1 bis Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Anschlusseinheit (A2) ein elektrischer Kurzschluss besteht zwischen den Anschlüssen (MI) und (A2-SCH).
  6. Vorrichtung nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mit einem elektrischen Kabel die Anschlusseinheit (A1) direkt mit der Anschlusseinheit (A2) verbunden wird und dadurch eine geschlossene Ringleitung entsteht, bestehend aus der Vorrichtung (1) und dem an beide Anschlusseinheiten angeschlossenem elektrischem Kabel.
  7. Vorrichtung nach Patentanspruch 1 oder Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Anschlusseinheiten (A1) und (A2) jeweils mehrfach ausgeführt sind einschließlich der dazugehörigen, mehrfachen Verbindungen mit der Überwachungseinheit (2) und somit mehrfach Geräte an die Anschlusseinheiten angeschlossen werden können, mit der damit verbundenen Absicherung mehrerer Geräte.
  8. Vorrichtung nach Patentanspruch 1 oder Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerätegehäuse der Vorrichtung (1) ein Loch besitzt derart, dass mindestens ein Verbindungsstecker eines bestehenden elektrischen Kabels oder eines bestehenden elektrischen Standardkabels durch dieses Loch geführt werden kann und dadurch eine elektrische Ringschlaufe um ein sicheres Objekt gemäß gebildet wird.
  9. Vorrichtung nach Patentanspruch 1 oder Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei zusätzliche Datenleitungen (nicht in eingezeichnet) zwischen der Anschlusseinheit (A1) und der Überwachungseinheit (2) geführt sind, so dass die Überwachungseinheit (2) über diese Leitungen und einem über ein elektrisches Kabel an die Anschlusseinheit (A1) angeschlossenem elektronischem Gerät per Datenübertragung kommunizieren kann, einschließlich der Möglichkeit, eventuell in der Vorrichtung (1) befindlichen Computerprogramme zu aktualisieren.
  10. Vorrichtung nach Patentanspruch 1 oder Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Anschlusseinheiten (A1) oder (A2) standardisierte Steckverbinder sind und damit die Verwendung bereits vorhandener elektrischer Kabel oder standardisierter elektrischer Kabel für die an diese Anschlusseinheiten anzuschließenden elektrischen Geräte ermöglichen.
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