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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, umfassend wenigstens eine Einrichtung zum Erfassen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit und/oder eine Navigationseinrichtung mit gespeicherten Streckenabschnitten, denen jeweils eine gespeicherte zulässige Höchstgeschwindigkeit zugeordnet ist und eine Geschwindigkeitsregelanlage, die dazu ausgebildet ist, eine Sollgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs unter Berücksichtigung der erfassten oder der gespeicherten zulässigen Höchstgeschwindigkeit festzulegen und eine Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs durch Steuern eines Antriebs des Kraftfahrzeugs auf die festgelegte Sollgeschwindigkeit zu regeln.
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Es sind Vorrichtungen bekannt, die einen Fahrer eines Kraftfahrzeugs bei der Erfassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die auf einem befahrenen Streckenabschnitt gilt, beispielsweise durch eine Bilderfassung von Verkehrsschildern, unterstützen. Ebenfalls bekannt ist, dass derartige Vorrichtungen zusätzlich dazu ausgebildet sein können, die Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs auf eine in Abhängigkeit der erfassten zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgelegte Sollgeschwindigkeit zu regeln. Dies geschieht durch einen Eingriff bzw. durch Steuern eines Antriebs des Kraftfahrzeugs, um dieses auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen bzw. die Istgeschwindigkeit auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Im Rahmen dieser Patentanmeldung wird der Begriff „Antrieb des Kraftfahrzeugs” sowohl für eine Antriebsvorrichtung des Kraftfahrzeugs, z. B. einen Verbrennungsmotor oder einen Elektromotor, als auch für eine Bremsanlage verwendet.
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Bei herkömmlichen Vorrichtungen ist vorgesehen, dass die erfasste zulässige Höchstgeschwindigkeit stets als Sollgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs eingeregelt wird. Somit wird eine beispielsweise durch eine Auswertung eines von einer Kamera aufgenommenen Verkehrsschilds erfasste zulässige Höchstgeschwindigkeit als Sollgeschwindigkeit festgelegt, auf die die Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs geregelt wird. Nachteilig hierbei ist, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht immer der „Wunschgeschwindigkeit” des Fahrers entspricht. In Situationen, in denen Sicht- und/oder Straßenverhältnisse eine Reduzierung der Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfordern, bevorzugen die meisten Fahrer eine niedrigere Wunschgeschwindigkeit. Es ist daher unerwünscht, dass die Vorrichtung eine Sollgeschwindigkeit festlegt, die über der Wunschgeschwindigkeit des Fahrers liegt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug anzugeben, das die Berücksichtigung einer Fahrerpräferenz im Hinblick auf die Geschwindigkeit ermöglicht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Geschwindigkeitsregelanlage eine Benutzerschnittstelle zum Eingeben einer gegenüber der festgelegten Sollgeschwindigkeit reduzierten Maximalgeschwindigkeit durch einen Benutzer aufweist und dass die Geschwindigkeitsregelanlage dazu ausgebildet ist, die festgelegte Sollgeschwindigkeit auf die reduzierte Maximalgeschwindigkeit zu begrenzen.
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Durch die Bedieneingabe des Benutzers ist es somit möglich, eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit zu definieren, woraufhin die Geschwindigkeitsregelanlage die festgelegte Sollgeschwindigkeit auf die Maximalgeschwindigkeit begrenzt.
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Dies ist beispielsweise in Situationen vorteilhaft, in denen bestimmte Umgebungsbedinungen bzw. Betriebsparameter des Kraftfahrzeugs ein Fahren mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht erlauben oder zumindest riskant machen. So kann durch eingeschränkte Sichtverhältnisse beispielsweise durch Nebel oder andere Witterungsbedinungen, wie starker Regen, ein Fahren mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht sicher oder vom Fahrer unerwünscht sein, so dass dieser die reduzierte Maximalgeschwindigkeit definieren kann, so dass zur Festlegung der Sollgeschwindigkeit die erfasste zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert wird.
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Der Begriff Geschwindigkeitsregelanlage bezieht sich im Rahmen dieser Anmeldung auf eine Vorrichtung, die durch einen Eingriff in einen Antrieb des Kraftfahrzeugs die Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs auf eine vorgegebene Sollgeschwindigkeit regelt. Ebenso werden Vorrichtungen als Geschwindigkeitsregelanlage angesehen, die eine adaptive Geschwindigkeitsregelung ermöglichen, wie beispielsweise ein ACC-System (Adaptive Cruise Control). Ein ACC-System ist eine Weiterentwicklung einer Geschwindigkeitsregelanlage.
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Die Einrichtung zum Erfassen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann bevorzugt als Kamera mit einer Bildauswertung ausgebildet sein. Es ist ebenfalls möglich, die Einrichtung zum Erfassen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit als eine andere im Stand der Technik bekannte Variante auszubilden, wie beispielsweise Car2X, TMC oder ähnliches.
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Besonders bevorzugt wird es, dass die Maximalgeschwindigkeit in einem Bedienmenü des Kraftfahrzeugs und/oder durch Betätigen einer Bedieneinheit der Geschwindigkeitsregelanlage und/oder durch Betätigen einer von der Bedieneinheit der Geschwindigkeitsregelanlage separaten Bedieneinheit eingebbar ist. Die Maximalgeschwindigkeit kann demnach von einem Benutzer im Bedienmenü des Kraftfahrzeugs eingegeben werden oder durch Betätigen der Bedieneinheit der Geschwindigkeitsregelanlage, dies kann insbesondere intuitiv über dieselben Betätigungselemente erfolgen, wie beispielsweise das Setzen der Geschwindigkeit der Geschwindigkeitsregelanlage. Ebenfalls ist es möglich, zum Setzen der Maximalgeschwindigkeit eine von der Geschwindigkeitsregelanlage separate Bedieneinheit vorzusehen, die ein Eingeben der Maximalgeschwindigkeit ermöglicht.
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Der Benutzer des Kraftfahrzeugs kann durch ein Betätigen eines solchen Betätigungselements, über das die Sollgeschwindigkeit eingegeben wird, gleichzeitig die Maximalgeschwindigkeit erhöhen, falls diese unterhalb der gewünschten Sollgeschwindigkeit liegt. Bei einer Reduzierung der Sollgeschwindigkeit aufgrund einer Benutzereingabe bleibt die eingegebene Maximalgeschwindigkeit jedoch erhalten. Insbesondere kann die Sollgeschwindigkeit über sogenannte TipUps oder TipDowns, also das nach oben oder unten Tippen des Betätigungselements, eingegeben werden. Selbstverständlich kann durch eine andere Eingabe einer gewünschten Sollgeschwindigkeit durch den Benutzer die Maximalgeschwindigkeit auf die gewünschte Sollgeschwindigkeit verändert werden, falls diese zuvor niedriger als die gewünschte Sollgeschwindigkeit lag. Bei einer Reduzierung der Sollgeschwindigkeit bleibt die Maximalgeschwindigkeit unverändert.
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Bevorzugter Weise stimmt die festgelegte Sollgeschwindigkeit mit der erfassten oder der gespeicherten zulässigen Höchstgeschwindigkeit überein. Somit wird die Sollgeschwindigkeit auf die erfasste oder die gespeicherte zulässige Höchstgeschwindigkeit festgelegt und die Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs auf die Sollgeschwindigkeit geregelt, falls diese unterhalb oder gleich der eingegebenen Maximalgeschwindigkeit ist.
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Eine besonders bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs sieht vor, dass für unterschiedliche Streckenabschnitte und/oder Geschwindigkeitsbereiche und/oder Straßenklassen jeweils eine Maximalgeschwindigkeit eingebbar und festlegbar ist. Unter dem Begriff „Straßenklassen” werden im Rahmen dieser Anmeldung z. B. Straßen innerorts, Landstraßen und Kraftfahrstraßen und Autobahnen verstanden, die sich zum einen durch ihre zulässige Höchstgeschwindigkeit und zum anderen bauartbedingt voneinander unterscheiden. Sonach ist es möglich, für unterschiedlich Streckenabschnitte und/oder Geschwindigkeitsbereiche und/oder Straßenklassen jeweils eine Maximalgeschwindigkeit einzugeben und festzulegen. Somit kann der Benutzer des Kraftfahrzeugs eine Maximalgeschwindigkeit eingeben und festlegen, die beim Befahren festgelegt und trotz Erfassen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die über der Maximalgeschwindigkeit liegt, nicht überschritten wird.
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Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug kann dahingehend weitergebildet sein, dass eine eingegebene Maximalgeschwindigkeit, insbesondere eine aktuell geltende Maximalgeschwindigkeit, optisch anzeigbar ist. Dies liefert einem Benutzer des Kraftfahrzeugs eine Information darüber, welche Maximalgeschwindigkeit aktuell gilt. Insbesondere falls für unterschiedliche Streckenabschnitte und/oder Geschwindigkeitsbereiche und/oder Straßenklassen vom Fahrer jeweils eine Maximalgeschwindigkeit eingegeben worden ist, wird dem Fahrer durch die optische Anzeige verdeutlicht, welche Maximalgeschwindigkeit gerade gilt. Ferner ist für den Fahrer dadurch nachvollziehbar, warum die Geschwindigkeitsregelanlage des Kraftfahrzeugs bei einer geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine niedrigere Sollgeschwindigkeit festlegt. Die eingegebene bzw. aktuell geltende Maximalgeschwindigkeit kann beispielsweise auf einem Kombiinstrument des Kraftfahrzeugs angezeigt werden.
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Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug kann ferner dadurch weitergebildet sein, dass die Maximalgeschwindigkeit in einer Steuerungseinrichtung und/oder einem Datenspeicher des Kraftfahrzeugs temporär, insbesondere bis zum nächsten Ausschalten der Zündung des Kraftfahrzeugs, oder dauerhaft hinterlegbar ist. Der Benutzer des Kraftfahrzeugs kann somit wählen, ob eine Maximalgeschwindigkeit lediglich temporär, bis zum nächsten Ausschalten der Zündung bzw. zum Abschalten des Kraftfahrzeugs gültig sein soll oder ob diese dauerhaft hinterlegt werden soll. Hier kann, beispielsweise abhängig von der Bereifung des Kraftfahrzeugs, eine Maximalgeschwindigkeit definiert werden, die nicht überschritten werden kann. Als Beispiel für eine temporäre Maximalgeschwindigkeit können Witterungsbedingungen oder das Fahren des Kraftfahrzeugs mit einem angekoppeltem Anhänger genannt werden. Hierbei ist eine Maximalgeschwindigkeit nur temporär sinnvoll, bis die Ursache für die Festlegung der Maximalgeschwindigkeit nicht mehr vorliegt.
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Daneben betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer Geschwindigkeitsregelanlage für ein Kraftfahrzeugs, mit einer Einrichtung zum Erfassen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit und/oder mit einer Navigationseinrichtung mit gespeicherten Kartenabschnitten, denen jeweils eine gespeicherte zulässige Höchstgeschwindigkeit zugeordnet ist, wobei die Geschwindigkeitsregelanlage eine Sollgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs unter Berücksichtigung der erfassten oder der gespeicherten zulässigen Höchstgeschwindigkeit festlegt und eine Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs durch Steuern eines Antriebs des Kraftfahrzeugs auf die festgelegte Sollgeschwindigkeit regelt, wobei die Geschwindigkeitsregelanlage eine Benutzerschnittstelle zum Eingeben einer gegenüber der festgelegten Sollgeschwindigkeit reduzierten Maximalgeschwindigkeit durch einen Benutzer aufweist und dass die Geschwindigkeitsregelanlage die festgelegte Sollgeschwindigkeit auf die reduzierte Maximalgeschwindigkeit begrenzt.
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann dahingehend weitergebildet sein, dass die Maximalgeschwindigkeit in einem Bedienmenü des Kraftfahrzeugs und/oder durch Betätigen einer Bedieneinheit der Geschwindigkeitsregelanlage und/oder durch Betätigen einer von der Bedieneinheit der Geschwindigkeitsregelanlage separaten Bedieneinheit festgelegt wird.
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Besonders bevorzugt ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen, dass für unterschiedliche Streckenabschnitte und/oder Geschwindigkeitsbereiche und/oder Straßenklassen, jeweils eine Maximalgeschwindigkeit eingegeben und festgelegt wird.
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Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass eine eingegebene Maximalgeschwindigkeit, insbesondere eine aktuell geltende Maximalgeschwindigkeit, optisch ausgegeben wird.
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Selbstverständlich lassen sich die Merkmale des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs auch mit dem erfindungsgemäßen Verfahren kombinieren und umgekehrt.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Die Zeichnungen sind schematische Darstellungen und zeigen:
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1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs;
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2 eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs von 1 in einer ersten Verkehrssituation;
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3 eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs von 1 in einer zweiten Verkehrssituation; und
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4 ein Flussdiagramm mit den wesentlichen Schritten des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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1 zeigt ein Kraftfahrzeug 1 umfassend eine Einrichtung 2 zum Erfassen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die in diesem Ausführungsbeispiel als eine Kamera mit zugeordneter Bildauswertung ausgebildet ist. Ferner umfasst das Kraftfahrzeug 1 eine Navigationseinrichtung 3 mit gespeicherten Streckenabschnitten, denen jeweils eine gespeicherte zulässige Höchstgeschwindigkeit zugeordnet ist. Das Kraftfahrzeug 1 verfügt ferner über eine Geschwindigkeitsregelanlage 4, die dazu ausgebildet ist eine Sollgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 unter Berücksichtigung der erfassten oder der gespeicherten zulässigen Höchstgeschwindigkeit festzulegen und eine Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 durch Steuern eines Antriebs 5 des Kraftfahrzeugs 1 auf die festgelegte Sollgeschwindigkeit zu regeln. Der Antrieb 5 umfasst gemäß diesem Ausführungsbeispiel einen Motor 6, der als Verbrennungsmotor ausgebildet ist und eine Bremseinrichtung 7 mit mehreren Bremsen.
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Die Geschwindigkeitsregelanlage 4 weist eine Benutzerschnittstelle 8 auf, die zum Eingeben einer gegenüber der festgelegten Sollgeschwindigkeit reduzierten Maximalgeschwindigkeit durch einen Benutzer ausgebildet ist. Anhand der eingegebenen, gegenüber der zuvor festgelegten Sollgeschwindigkeit reduzierten Maximalgeschwindigkeit ist es der Geschwindigkeitsregelanlage 4 möglich, die festgelegte Sollgeschwindigkeit auf die reduzierte Maximalgeschwindigkeit zu begrenzen. Ein Benutzer oder Fahrer des Kraftfahrzeugs 1 gibt somit über die Benutzerschnittstelle 8 eine Maximalgeschwindigkeit ein, auf die die Geschwindigkeitsregelanlage 4 die zu diesem Zeitpunkt festgelegte Sollgeschwindigkeit begrenzt.
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Die Benutzerschnittstelle 8 ist hierbei in Form eines Bedienmenüs des Kraftfahrzeugs 1 ausgebildet. Der Benutzer kann die Maximalgeschwindigkeit demnach im Bedienmenü des Kraftfahrzeugs 1 eingeben und somit festlegen. Zusätzlich ist es möglich die Maximalgeschwindigkeit durch Betätigen einer Bedieneinheit der Geschwindigkeitsregelanlage 4, die nicht näher dargestellt ist, einzugeben.
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2 zeigt das Kraftfahrzeug 1 von 1 in einer Draufsicht in einer ersten Verkehrssituation. In diesem Ausführungsbeispiel hat ein Benutzer des Kraftfahrzeugs 1 über die Benutzerschnittstelle 8 eine Maximalgeschwindigkeit eingegeben, die in der Geschwindigkeitsregelanlage 4 gespeichert ist. Die Geschwindigkeitsregelanlage 4 begrenzt daraufhin die Sollgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 auf die eingegebene Maximalgeschwindigkeit. In diesem Ausführungsbeispiel beträgt die eingegebene Maximalgeschwindigkeit 80 km/h. Die Maximalgeschwindigkeit wurde vom Benutzer auf 80 km/h gesetzt, da das Kraftfahrzeug 1 gemäß diesem Ausführungsbeispiel einen Anhänger 9 angekoppelt hat.
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Erfasst die Einrichtung 2 in ihrem Erfassungsbereich 10 das Verkehrszeichen 11, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für den zurzeit befahrenen Streckenabschnitt angibt, wird mittels Bildauswertung dessen Information, also die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, extrahiert und an die Geschwindigkeitsregelanlage 4 übermittelt. Aufgrund der reduzierten Maximalgeschwindigkeit, die von dem Benutzer des Kraftfahrzeugs 1 eingegeben wurde, begrenzt die Geschwindigkeitsregelanlage 4 die Sollgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 auf 80 km/h. Somit wird die Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 auf die festgelegte Sollgeschwindigkeit geregelt.
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Die eingegebene Maximalgeschwindigkeit wird temporär in der Geschwindigkeitsregelanlage 4 gespeichert, so dass beim nächsten Abschalten bzw. Ausschalten der Zündung des Kraftfahrzeugs 1 die Maximalgeschwindigkeit wieder verworfen wird. Es ist ebenso möglich, die eingegebene Maximalgeschwindigkeit an die Ankopplung des Anhängers 9 zu koppeln, diese wird somit immer dann ausgewählt, wenn ein Anhänger 9 angekoppelt ist. Voraussetzung dafür ist ein Mittel zum Erkennen eines angekoppelten Anhängers. In diesem Ausführungsbeispiel gilt die Maximalgeschwindigkeit für alle Geschwindigkeitsbereiche und/oder Straßenklassen und/oder Streckenabschnitte.
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3 zeigt das Kraftfahrzeug 1 von 1 in einer zweiten Verkehrssituation. 3 zeigt drei Streckenabschnitte, die jeweils eine Straßenklasse (12, 13, 14) darstellen. Der Benutzer des Kraftfahrzeugs 1 hat für jede Straßenklasse (12, 13, 14) eine eigene Maximalgeschwindigkeit eingegeben. Für die erste Straßenklasse 12 hat der Benutzer eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h gewählt. Für die zweite Straßenklasse 13 hat der Benutzer eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h gewählt und für die dritte Straßenklasse 14 hat der Benutzer eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h gewählt. Beim Durchfahren einer der Straßenklassen (12, 13, 14) wird dem Benutzer die entsprechende, zuvor eingegebene Maximalgeschwindigkeit auf einer Anzeige des Kraftfahrzeugs 1 angezeigt.
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Das Kraftfahrzeug 1 durchfährt zunächst in der in 3 dargestellten Verkehrssituation die erste Straßenklasse 12, bei der es sich um eine Straße innerorts handelt. Die Einrichtung 2 zur Erfassung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfasst in ihrem Erfassungsbereich 10 ein Verkehrszeichen 15, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h anzeigt. Da die vom Benutzer gewählte Maximalgeschwindigkeit 50 km/h beträgt, liegt diese über der erfassten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsregelanlage 4 legt daher die Sollgeschwindigkeit auf 30 km/h fest und regelt die Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 auf die festgelegte Sollgeschwindigkeit.
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Ferner zeigt 3, dass das Kraftfahrzeug 1 die zweite Straßenklasse 13, bei der es sich um eine Landstraße handelt, durchfährt, für die der Benutzer des Kraftfahrzeugs 1 eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h über die Benutzerschnittstelle 8 eingegeben hat. Die Einrichtung 2 erfasst in ihrem Erfassungsbereich 10 ein Verkehrszeichen 16, das eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für den befahrenen Streckenabschnitt anzeigt. Diese liegt über der vom Benutzer eingegebenen Maximalgeschwindigkeit. Die Geschwindigkeitsregelanlage 4 begrenzt daher die Sollgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 auf die vom Benutzer eingegebene reduzierte Maximalgeschwindigkeit und regelt die Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs auf die festgelegte Sollgeschwindigkeit.
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Durchfährt das Kraftfahrzeug 1 die Straßenklasse 14, erfolgt gemäß diesem Ausführungsbeispiel die Regelung der Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 durch die Geschwindigkeitsregelanlage 4 auf die unter Berücksichtigung der gespeicherten zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgelegte Sollgeschwindigkeit. Die Regelung der Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 auf die Sollgeschwindigkeit erfolgt damit prädiktiv. In den gespeicherten Streckendaten der Navigationseinrichtung 3 ist somit die Information enthalten, dass vor dem Kraftfahrzeug 1 ein Streckenabschnitt liegt, auf dem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt. Da der Benutzer des Kraftfahrzeugs 1 über die Benutzerschnittstelle 8 eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h eingegeben hat, begrenzt die Geschwindigkeitsregelanlage 4 die Sollgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 auf 100 km/h. Somit wird die Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 auf die vom Benutzer eingegebene begrenzte Sollgeschwindigkeit geregelt.
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4 zeigt ein Flussdiagramm mit den wesentlichen Schritten des Verfahrens zum Betreiben der Geschwindigkeitsregelanlage 4 für das Kraftfahrzeug 1, mit der Einrichtung 2 zum Erfassen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit und mit der Navigationseinrichtung 3 mit gespeicherten Streckenabschnitten, denen jeweils eine gespeicherte zulässige Höchstgeschwindigkeit zugeordnet ist. Die Geschwindigkeitsregelanlage 4 legt eine Sollgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 unter Berücksichtigung der erfassten oder der gespeicherten zulässigen Höchstgeschwindigkeit fest und regelt die Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 durch Steuern des Antriebs 5 des Kraftfahrzeugs 1 auf die festgelegte Sollgeschwindigkeit. Über die Benutzerschnittstelle 8 kann durch einen Benutzer eine Maximalgeschwindigkeit eingegeben werden. Die Geschwindigkeitsregelanlage 4 ist dann in der Lage, die festgelegte Sollgeschwindigkeit auf die reduzierte Maximalgeschwindigkeit zu begrenzen.
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Das Verfahren startet in Block 18 mit dem Aktivieren der Geschwindigkeitsregelanlage 4. Das Verfahren wird in Block 19 fortgesetzt, wobei der Benutzer des Kraftfahrzeugs 1 die Möglichkeit hat, eine Maximalgeschwindigkeit über die Benutzerschnittstelle 8 einzugeben. Selbstverständlich hat der Benutzer des Kraftfahrzeugs 1 zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Maximalgeschwindigkeit einzugeben oder zu verändern. Anschließend wird in Block 19 überprüft, ob eine Maximalgeschwindigkeit für den momentan befahrenen Streckenabschnitt in der Geschwindigkeitsregelanlage 4 gespeichert ist bzw. eingegeben wurde. Abhängig von diesen Informationen wird die Sollgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 durch die Geschwindigkeitsregelanlage 4 festgelegt und die Istgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 1 auf die festgelegte Sollgeschwindigkeit geregelt. Das Verfahren wird in Block 20 fortgesetzt, indem eine aktuell geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit erfasst wird. Dies kann entweder durch die Einrichtung 2 zum Erfassen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder durch die Navigationseinrichtung 3 erfolgen. Sobald in Block 20 eine geänderte Höchstgeschwindigkeit erfasst wird, wird in Block 21 die geänderte Höchstgeschwindigkeit mit der Maximalgeschwindigkeit verglichen. Liegt die geänderte Höchstgeschwindigkeit über der Maximalgeschwindigkeit oder stimmen diese überein, so wird die bisher geltende Sollgeschwindigkeit beibehalten. Liegt die erfasste Höchstgeschwindigkeit unterhalb der eingegebenen Maximalgeschwindigkeit, so wird die Sollgeschwindigkeit durch die Geschwindigkeitsregelanlage 4 auf die erfasste Höchstgeschwindigkeit festgelegt. Anschließend wird von Block 21 auf Block 20 zurück verzweigt, in der die Erfassung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit fortgesetzt wird. Das Verfahren kann somit kontinuierlich oder in festgelegten zeitlichen Abständen ablaufen.
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Selbstverständlich gelten alle für das Kraftfahrzeug angegebenen Vorteile, technischen Merkmale und Einzelheiten auch übertragen für das Verfahren und umgekehrt.