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DE102015009123B4 - Verfahren zur Echtheitskontrolle der Herkunftskennzeichnung und der Haltbarkeitsangaben von Produkten - Google Patents

Verfahren zur Echtheitskontrolle der Herkunftskennzeichnung und der Haltbarkeitsangaben von Produkten Download PDF

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DE102015009123B4 DE102015009123.9A DE102015009123A DE102015009123B4 DE 102015009123 B4 DE102015009123 B4 DE 102015009123B4 DE 102015009123 A DE102015009123 A DE 102015009123A DE 102015009123 B4 DE102015009123 B4 DE 102015009123B4
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Abstract

Verfahren zur Echtheitskontrolle der Herkunftsangaben von Produkten und deren zeitbezogener Gewährleistung von Produkteigenschaften durch Aufbringung der Herkunftskennzeichnung auf dem Produkt in datentechnischer Verbindung mit einem individuellen Sicherheitscode, nach der Verbindungsherstellung mittels einer Computereinrichtung zu einer Datenbank, die den individuellen Sicherheitscode, die Daten der Herkunftskennzeichnung und einen diesen zugeordneten Abfragecode enthält, ein Vergleich der übermittelten Daten mit den in der Datenbank abgespeicherten Daten erfolgt und bei jeder Abfrage bei einer festgestellten Übereinstimmung ein neuer Abfragecode als Signal für die Echtheit erstellt und an die Computereinrichtung gesendet sowie bei einer Abweichung ein Signal für das Vorliegen einer Fälschung an die Computereinrichtung gesendet und von dieser optisch und/oder akustisch wiedergegeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass
a) bei der Echtheitskontrolle innerhalb der Gestaltungsfläche (2) des Herkunftskennzeichens miteinander verbundene optische Gestaltungsmerkmale der Herkunftskennzeichen und des individuellen Sicherheitscodes in ihrer Gesamtheit mittels einer Computereinrichtung erfasst werden,
b) eine Decodierung der im individuellen Sicherheitscode enthaltenen Verbindungsdaten zu einer Datenbank, die den jeweiligen individuellen Sicherheitscode, die Daten der Herkunftskennzeichnung und einen diesen zugeordneten Abfragecode (6) enthält, von der Computereinrichtung durchgeführt und daraufhin die Verbindung hergestellt wird,
c) eine Ermittlung der Daten an vorgegebenen Abfragestellen des aufgebrachten Sicherheitscodes nach einem von der Datenbank übertragenen vorgegebenen Musters erfolgt und
d) eine datentechnischen Verschlüsselung der erfassten Daten mittels einer Hash-Funktion durchgeführt, die verschlüsselten Daten zur Datenbank gesendet und dort mit den abgespeicherten Daten verglichen werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Echtheitskontrolle der Herkunftsangaben von Produkten und der Angaben über zeitbezogene Gewährleistungen von Produkteigenschaften. Das Verfahren dient zur Bekämpfung der Produktpiraterie sowie zur Schaffung der Voraussetzungen für eine automatisierte Erkennung von Produkten, deren Haltbarkeit kurz vor ihrem vorgegebenen Ablauf oder dem Ablauf ihrer zeitbezogenen Funktionsgewährleistung stehen. Das Anwendungsgebiet erstreckt sich dabei auf die Kontrolle von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten bis hin zu technischen Produkten. Es schafft weiterhin die technisch unterstützenden Bedingungen für vorgesehene Rabattierungen von verderblichen Produkten, die innerhalb vorgegebener Zeitspannen vor ihrem zeitlichen Ablauf stehen.
  • Bisherige Lösungen zur Bekämpfung der Marken- oder Produktpiraterie verwenden zur Authentifizierung der Originalprodukte visuelle Marken oder Produktgravuren. Derartige visuelle Marken können dabei beispielsweise als Hologramm oder Lasergravur ausgebildet sein. Nach dem Auspacken des Artikels werden die mit dem Artikel verbundenen visuellen Marken einer genauen visuellen Prüfung unterzogen. Bei der Aufbringung der Markierung auf seinen Etiketten oder der Verpackung ist nach der Entfernung dieser keine Authentifizierung mehr möglich. Beide Lösungsvarianten können nachgeahmt werden und unterliegen weitestgehend der subjektiven Beurteilung der Echtheit. Um diese Nachteile, insbesondere für Textil- und Lederwaren, zu beseitigen, werden nach der DE 601 22 293 T2 bei der Herstellung magnetische Markierungen eingebracht. Diese Markierungen sind unsichtbar und bleiben während der gesamten Lebensdauer der Artikel präsent. Für diese Markierungen kommen amorphe ferromagnetische Fasern zur Anwendung, die in den Artikel eingewebt oder maschinell eingenäht werden. Dabei werden sie in ein textiles Etikett, ein textiles Logo oder in ein bestimmtes textiles Teil des Artikels integriert. Nachteilig ist auch bei dieser Lösung die bestehende Nachahmungsmöglichkeit durch eine identische Herstellung des textilen Materials mit den magnetischen Markierungen. Zudem sind für die Erfassungen der Messwerte gesondert dazu geeignete Vorrichtungen erforderlich.
  • Zwecks Senkung des Aufwandes für die Herstellung bzw. Einarbeitung derartiger Markierungen oder bezüglich des Aufwandes für den Nachweis der eingebrachten Sicherheitsmerkmale wurde das in der DE 101 18 679 A1 beschriebene Verfahren zur Identifizierung oder Authentifizierung von Produkten geschaffen. Dabei wird unter der Authentifizierung eine Feststellung über das Vorhandensein des Originals oder einer Fälschung verstanden. Die Identifizierung bezieht sich auf die Möglichkeit der Zuordnung zu einem bestimmten Unternehmen, zu einer bestimmten Marke, zu einer bestimmten Herkunfts- oder Produktionsstätte, zu einer bestimmten Produktionslinie oder Charge oder zu einem bestimmten Produktionstag. Dazu wird eine ferromagnetisch-resonanzaktive Substanz zur Markierung des Produktes bzw. Gegenstandes verwendet. Diese Markersubstanz wird entweder dem Produkt beigemischt oder mit dem Produkt bzw. Gegenstand verbunden. Mittels eines Scanners wird die ferromagnetische Resonanz gemessen und auf Grundlage der Messwerte die Authentifizierung oder Identifizierung vorgenommen. Zudem ermöglicht diese Lösung unter Verwendung verschiedener Markersubstanzen oder verschiedener Markierungen, die beispielsweise an verschiedenen, genau festgelegten Bereichen eines Gegenstandes positioniert werden, eine Verschlüsselung durch einen vorgegebenen Code. Mit Hilfe dieses Codes können dann weitere Informationen über beispielsweise die Herkunftsstätte verschlüsselt werden. Nachteilig an diesem Verfahren ist jedoch der hohe Aufwand für die Verschlüsselung durch die Anbringung und Messungen der verschiedenen Markersubstanzen an den unterschiedlichen Orten des Gegenstandes. Zudem müssen die einzelnen Anbringungsorte für eine einfache Handhabung bei der Erfassung bekannt sein. Auch bei dieser Lösung werden für die Erfassung der Markersubstanzen speziell dafür geeignete Messvorrichtungen erforderlich.
  • Nach der WO 03/007252 A1 wird ein Verfahren zur Authentifizierung von Produkten beschrieben, nach dem zur Erreichung der Fälschungssicherheit für jedes einzelne Produkt ein Zufallscode einmalig vergeben wird. Der auf das Produkt selbst oder seine Verpackung aufgebrachte Code ist dazu geeignet, ein Einzelprodukt in einer Serie von Produkten zu identifizieren. Der Nummerncode wird z.B. auf ein Etikett aufgedruckt und das Etikett auf die Verpackung aufgeklebt. Gleichzeitig gibt der Hersteller diesen Code in eine Datenbank ein, die über das Internet zugänglich ist. Hat der Kunde das Produkt käuflich erworben, kann er den aufgedruckten Code über das Internet eingeben und mit denen in der Datenbank vergleichen. Im Ergebnis kann dadurch festgestellt werden, ob der Code mit einem in der Datenbank gespeicherten Code identisch ist und/oder ob er bereits vorher einmal abgefragt worden ist. Ist der eingegebene Nummerncode nicht in der Datenbank enthalten, handelt es sich um ein Plagiat. Existiert der Code in der Datenbank, wurde jedoch von einem Dritten schon einmal abgerufen, kann man daraus nicht zuverlässig darauf schließen, dass es sich um ein Original oder um ein Plagiat handelt. In diesem Fall könnte es sich um den Abruf durch einen Zwischenhändler oder der Kopie des Nummerncodes eines Fälschers handeln. Ebenso besteht die Möglichkeit der Existenz des vorliegenden Nummerncodes in der Datenbank, wenn seitens des Fälschers eine Kopie des Produkts mitsamt der Nummer vorgenommen wurde. Obwohl dann ein Plagiat vorliegt, wird der Besitzer im Unklaren gelassen bis die Nummer des Originals abgerufen wurde.
  • Um diesen Nachteilen zu begegnen, wird mit der Lösung zur Authentifizierung eines Produkts nach der DE 20 2006 007 218 U1 vorgeschlagen, als Datenträger für einen spezifischen Code des Produkts eine offizielle Banknote zu verwenden. Dabei stellt deren von der staatlichen Notenbank vergebene offizielle Seriennummer den Code dar. Durch jeweils eine in der Verpackung des Produkts untergebrachte Banknote oder einer hergestellten lösbaren Verbindung zwischen der Banknote und dem Produkt wird nur ein einmaliger Abruf aus der vom Hersteller angelegten Datenbank möglich. Anderenfalls wird das Vorliegen einer Fälschung signalisiert. Nachteilig an dieser Lösung ist jedoch der Aufwand für die Bereitstellung der Banknoten sowie der Herstellungsaufwand für die Beifügungen bzw. lösbaren Verbindungen. Weiterhin würde bei der Anwendung für eine hohe Stückzahl an Produkten ein erheblicher Entzug von Banknoten aus dem offiziellem Geldverkehr stattfinden. Zudem wäre ein Weiterverkauf nach einer Erstnutzung nur in Verbindung mit der zugeordneten Banknote möglich. Da sich ein Wiederverkauf des Produkts in der Regel erst nach einer längeren Nutzung des Produkts ergibt, ist die Banknote in den überwiegenden Fällen bereits wieder in den Geldverkehr gebracht worden.
  • Bekannt ist weiterhin eine Lösung zur Erfassung und Wiedergabe von Informationen mittels Erfassung von flächenhaften und/oder dreidimensionalen Datenelementen, die auf der Oberfläche von Informationsträgern aufgebracht sind. Bei diesem nach der WO 2014/190961 A3 beschriebenen Systems und dem zum Betreiben des Systems dienenden Verfahrens zur Wiedergabe von gespeicherten Informationen werden mittels der anhand der geometrischen Formen und Anordnungen der Darstellungselemente erfassten Werte den Informationen weiteren Daten bzw. Verbindungen zu Dienstleistungen zugeordnet. Dabei werden mit den jeweiligen Formen und Anordnungen der Darstellungselemente Codierungen erzeugt, aus denen Daten zur Herstellung datentechnischer Verbindungen zu Datenbanken über Netzwerke (Internet, Intranet) und/oder zu den Adressen mobiler Speichermedien entnommen werden. Insbesondere bezieht sich diese Lösung auf die Anwendung im Zusammenhang mit der drucktechnischen Bearbeitung der Oberflächen von Bedruckstoffen in datentechnischer Verbindung mit Baugruppen der digitalen Kommunikationstechnik. Bei einer Anwendung des Systems zur Bekämpfung der Produktpiraterie besteht die Gefahr der Fälschungen von Markenprodukten durch insbesondere zweidimensionale Nachahmungen mittels Kopieren der Herkunftsangaben.
  • Mit der EP 2 131 316 A1 wird ein Authentifizierungssystem zum Überprüfen der Echtheit eines Produktes beschrieben. Innerhalb des vorgeschlagenen Systems erfolgt die Übermittlung einer dem Produkt zugeordneten Produktzeichenkette einer Hersteller-Datenbank, mit der der in der Produktzeichenkette enthaltenen Herstellerkennung eine Herstellerinformation zugeordnet wird. Weiterhin besteht das System aus einer Produkt-Datenbank, die mittels eines in der Produktzeichenkette enthaltenen Produktcodes der Herstellerkennung produktspezifische Daten zuordnet. Mittels einer Authentifizierungseinheit wird von einem Endgerät eine Anfrage mit der Produktzeichenkette gestellt. In Abhängigkeit von der Herstellerkennung und dem Produktcode aus der Produkt-Datenbank werden die dem Produkt zugeordneten produktspezifischen Daten ermittelt und anhand der ermittelten produktspezifischen Daten die Echtheit des Produkts beurteilt.
  • Dieses System ermöglicht durch Herstellung von Datenverbindungen zu einer Produkt-Datenbank die Zuordnung von produktspezifischen Daten zur Herstellerkennung des Produktes. Dies erfolgt unter Nutzung eines in der Zeichenkette enthaltenen Produktcodes, der zur Auffindung der für das Produkt zutreffenden produktspezifischen Daten in der Produkt-Datenbank dient. Nachteilig an diesem Authentifizierungssystems ist jedoch die räumlich separierte Aufbringung bzw. Anordnung von Herkunftskennzeichen und Produktcodes. Eine mit dem Herkunftskennzeichen (Herstellerkennung) verbundener Sicherheitscodes ist nicht vorgesehen. Die von dem jeweiligen Hersteller garantierte Echtheit der durch ihn hergestellten Produkte kann nicht erkannt werden, da die sich die produktspezifischen Daten der Produkt-Datenbank nur auf das jeweilige Produkt beziehen. Diese Produkte können dann mit anderen oder gefälschten Herkunftskennzeichen beliebig kombiniert werden.
  • Bekannt ist nach der US 2008/0 128 492 A1 ein Verfahren zum Aktivieren der nachträglichen Validierung eines Elements mittels eines Datenspeichers. Dazu werden die Daten mit einem elektronischen Lesegerät von einem Speicher ausgelesen. Eine lesbare Markierung, wie z. B. ein Barcode, kann aus einer Vielzahl verschiedener lesbarer Markierungen ausgewählt und in der Nähe des Speichers angebracht werden. Eine Assoziationsanforderung kann erstellt und an eine Datenbank übermittelt werden, wobei die Assoziationsanforderung Daten aus dem Speicher und Daten enthält, die sich auf den ausgewählten lesbaren Marker beziehen, so dass die Datenbank Daten aus der Assoziationsanforderung für eine spätere Validierung des Tags verwenden kann.
  • Durch die bei diesem Verfahren zur Anwendung kommende nachträgliche Validierung mittels eines Datenspeichers ist eine die Sicherheit gegenüber Fälschungen erforderliche aktuelle Datenfernübertragung nicht möglich. Neben der Vielzahl der für jeden Nutzer erforderlichen Datenspeicher können zudem Mehrfachbestätigungen der Echtheit von Produkten durch den Einsatz von gefälschte Codierungen nicht erkannt werden.
  • Weiterhin bekannt ist nach der WO 2010/ 068 980 A1 ein Artikel-/Anlagenetikett und ein System zum Verwalten einer Vielzahl von Artikeln/Anlagen unter Verwendung des Etiketts, einschließlich eines Datenbanksystems, das Informationen über Anlagen oder Artikel speichert, und des Etiketts, das eine Vielzahl von elektronisch lesbaren Elementen bereitstellt, wie z.B. 2D-Strichcodes und/oder RFID-Etiketten, die eine Verbindung zu der Datenbank bereitstellen, die Informationen enthält, die sich auf eine Anlage oder einen Artikel beziehen, an dem das Etikett angebracht ist. Mindestens ein Teil der mehreren elektronisch lesbaren Elemente speichert unterschiedliche Daten, die einzeln gelesen werden können, um Informationen über einen bestimmten Aspekt des Vermögenswerts oder Gegenstands abzurufen, wie z. B. Informationen zur Vermögensverwaltung, Finanzinformationen, Informationen zur Servicehistorie, Informationen zur Abfallwirtschaft oder Informationen zum Kohlenstoffausgleich.
  • Auch bei diesem System erfolgt keine Verbindung des jeweiligen Herkunftskennzeichens der Produkte mit einem individuellen Sicherheitscodes. Mittels eines Etiketts, auf dem 2D-Strichcodes aufgebracht sind und/oder das Etikett selbst als RFID-Etikett ausgebildet ist, werden Datenverbindungen zu Datenbanken hergestellt, aus denen z.B. weitere Informationen zu den mit den Etiketten versehenen Artikeln abgerufen werden können. Eine sichere Kontrolle der Echtheit der Artikel und von Herkunftsangaben ist weder möglich, noch ist sie vorgesehen.
  • In der DE 10 2013 019 675 B3 wird ein Verfahren zur Erfassung und Wiedergabe von Informationen beschrieben, die mittels Darstellungselementen auf der Oberfläche von Informationsträgern der Werbe- und/oder Informationsmedien aufgebracht sind. Ausgehend von Datenelementen auf einem Informationsträger, insbesondere von Darstellungselementen einer bedruckten Fläche von Bedruckstoffen sowie optischen Darstellungselementen von Werbeträgern wird der Datenaustausch zwischen Printmedien, Werbemedien und digitaler Kommunikationstechnik vollumfänglich ermöglicht. Dazu werden die Darstellungselemente der jeweiligen textlichen und/oder bildlichen Gesamtdarstellungen als datentechnische Verbindungscodes zu inhaltsgleichen Informationen dieser Gesamtdarstellungen in auswählbaren anderen Sprachen und/oder zu weiteren auf die Gesamtdarstellungen bezogenen Datenbanken genutzt. Zur Herstellung der datentechnischen Verbindung zu den Informationen werden die Darstellungselemente eines ausgewählten Bereiches der textlichen und/oder bildlichen Gesamtdarstellungen durch Kamerasysteme und/oder Scanner erfasst und danach aus den erfassten Anordnungen und Gestaltungsformen der Darstellungselemente die Verbindungscodes decodiert sowie datentechnische Verbindungen mittels der decodierten Verbindungscodes zu den jeweilig zugeordneten gespeicherten und/oder zu übertragenen Informationen hergestellt. Nach deren datentechnischer Zuordnung werden dann die Darstellungen der Informationen wiedergegeben werden.
  • Eine durch die Kombination der Herkunftskennzeichen von Produkten mit individuellen Sicherheitscodes durchführbare Erkennung der Echtheit der Produkte wird in dieser Schrift nicht beschrieben. Die Durchführung einer sicheren Kontrolle der Echtheit von Herkunfts- und Haltbarkeitsangaben von Produkten ist mit diesem Verfahren nicht möglich. Ebenso können durch dieses Verfahren keine mehrfachen Bestätigungen der Echtheit der Produkte aufgrund von gefälschten Herkunfts- und Haltbarkeitsangaben verhindert werden.
  • Bekannt sind weiterhin nach IWAINSKY, A.; WILHELMI, W.: Lexikon der Computergraphik und Bildverarbeitung , Vieweg, 1994, S. 281 - 283 Verfahren zur Erfassung von Tiefeninformationen aus zweidimensionalen Abbildern einer dreidimensionalen Szene. Mittels dieser Verfahren und den dafür entwickelten Sensoren wird ein Feld von Werten erfasst, die gemessene Distanzwerte zu allen sichtbaren Punkten der Szene im Gesichtsfeld darstellen. Im Ergebnis werden damit sogenannte 2½ D-Informationen (Tiefeninformationen) gewonnen, die über die eigentlichen 3D-Informationen hinaus gehen.
  • Mit der Nutzung der auf diese Art erfassten Informationen kann der Bereich von in dreidimensionalen Gestaltungen von Herkunftszeichen unterbringbaren (Sicherheits-) Codierungen erweitert werden. Eine auf dieses Verfahren beruhende zur Kontrolle der Echtheit von Herkunftsangaben und Haltbarkeitsangaben dienende Verfahrensweise wird in dieser Fachliteratur jedoch nicht beschrieben. Insbesondere ist auch keine Verknüpfung von Herkunfts- und Haltbarkeitsangaben mit individuellen Sicherheitscodes und einer Datenbankverbindung Gegenstand der Druckschrift.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb in der Schaffung eines Verfahrens zur Echtheitskontrolle der Herkunftsangaben von Produkten sowie deren Haltbarkeitsangaben, mit dem die Sicherheit der Erkennung von Fälschungen wesentlich erhöht, der dafür erforderliche Aufwand gesenkt sowie eine automatisierte Erkennung der Haltbarkeit von Produkten ermöglicht wird. Gelöst wird diese Aufgabe mit dem durch die beschreibenden Merkmale des Patentanspruches 1 gekennzeichneten Verfahrens. Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäß geschaffenen Verfahrens werden durch die von den Patentansprüchen 2 bis 10 beanspruchten Merkmale beschrieben. Das Verfahren kann optional oder gleichzeitig zur Kontrolle von Markenfälschungen, der Authentifizierung von Produkten, der zeitbezogenen Gewährung von Garantieleistungen wie auch vorteilhaft für die Erfassung der Haltbarkeit von verderblichen Produkten angewendet werden.
  • Vorzugsweise werden den einzelnen Produkten während der Aufbringung des Herkunftskennzeichens (z.B. Marke) individuelle Codes den Gestaltungselementen der Herkunftskennzeichen zugeordnet und materialtechnisch eingebracht. Insbesondere erfolgt bei Produkten höherer Preisklassen die Einbringung dieser Codes durch Gravuren mittels Lasertechnik innerhalb der Gestaltungsflächen der Herkunftsangaben (Marken). Die zum Vergleich dienende Abspeicherung des individuellen Produktcodes erfolgt dabei in Verbindung mit den zugeordneten Daten der Herkunftskennzeichnung und/oder den Daten zur Haltbarkeit bzw. zeitbezogener Funktionsgewährleistung als gültige Codes in einer Datenbank. Durch die Erfassung der Gestaltungsflächen der Herkunftsangaben werden neben den individuellen Produktcodes gleichzeitig auch die Haltbarkeitsdaten des Originalproduktes erfasst.
  • Das Verfahren soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. In der Zeichnung zeigt:
    • 1: den schematischen Ablauf des Verfahrens zur Echtheitskontrolle von Herkunftsangaben und
    • 2: den schematischen Ablauf des Verfahrens bei der Kontrolle der Haltbarkeit von verderblichen Produkten
  • Mit der schematischen Darstellung der 1 wird eine Variante der Echtheitskontrolle von Herkunftsangaben in Verbindung mit den Daten zur Authentifizierung des Originalproduktes wiedergegeben. Durch Vergabe eines individuellen Codes für jedes Produkt 1 wird die Aufbringung gefälschter Herkunftsangaben (z.B. Marken) auf Produkten weitestgehend ausgeschlossen. Die Einbringung des individuellen Codes erfolgt auf dem Teil der Oberfläche des Produktes 1, auf der auch die Marke 3 aufgebracht ist. Dabei erfolgt die Aufbringung derart, dass keine sichtbaren optischen Gestaltungsmerkmale der Marke 3 verändert werden. Mittels Laserstrahlverfahren wird der Code durch unterschiedliche Vertiefungen verschlüsselt eingearbeitet. Diese durch eine bloße Betrachtung nicht wahrnehmbaren Vertiefungen können dabei auch auf der Gestaltungsfläche 2 der Marke 3 eingebracht werden. Insbesondere ist diese technisch aufwendigere Variante für hochpreisige Produkte 1, wie beispielsweise Uhren mit notorisch bekannten Markennamen, geeignet. Ebenso werden bei einer weiteren Variante der Einbringung von individuellen Codierungen Codierungsmusters auf den Bereich der Herkunftskennzeichnungen aufgetragen. Derartige Codierungsmuster bestehen aus punktförmigen unsichtbaren Farbelementen, die als den Code enthaltendem Muster zusammengefügt werden. Als dafür geeignete Farben können z.B. unsichtbare IR-Farben zur Anwendung kommen.
  • Zwecks authentischer Kontrolle erfolgt die Erfassung der Gestaltungselemente mittels einer mobilen Computereinrichtung 4, z.B. Smartphon, Tablet-PC, Notebook, durch Auslösung der „Autofokus“-Funktion. Dabei werden die umfänglichen Kanten der zu prüfenden Gestaltungsfläche 2 erfasst. Danach werden die optischen Darstellungselemente der Gesamtfläche zwischen den umfänglich eingrenzenden Kanten zweidimensional von der Kamera der mobilen Computereinrichtung 4 aufgenommen. Zwecks unterscheidender Erfassung der in das Herkunftskennzeichen eingebrachten zweidimensionalen und dreidimensionalen Codemerkmale, wird die Kamera während des Erfassungsvorganges relativ zur prüfenden Fläche bewegt. Während der in der Regel nach oben verlaufenden Bewegung werden softwaregestützt Erfassungen aus unterschiedlichen Abständen (Höhen) und/oder Winkeln durchgeführt. Werden dabei unterschiedliche Ansichten der optischen Darstellungselemente aufgrund des unterschiedlichen Lichteinfalles festgestellt, so liegt ein dreidimensionales Gestaltungsmerkmal innerhalb der Gestaltungsfläche 2 vor. Die Änderungen der optischen Ansichten dreidimensionaler Darstellungen bei der Erfassung aus unterschiedlichen Ebenen oder Einfallswinkeln des Lichtes kann durch eine dabei erfolgende Auslösung der Blitzlichteinrichtung und/oder der Taschenlampen-Funktion verstärkt werden. Alternativ kann die Kamera anstelle der Bewegung nach oben auch seitlich erfolgen und dadurch den jeweiligen Erfassungswinkel der Kamera verändern. Bei einer erforderlichen höheren Genauigkeit der Erfassung der Gestaltungsmerkmale erfolgt die jeweilige Erfassung innerhalb der unterschiedlichen Abstandsebenen durch die softwaregestützte Zuschaltung der ZOOM-Funktion der Kamera. Aus den Gestaltungselementen der erfassten Gesamtansicht werden aus den jeweiligen erfassten individuellen Codes die Verbindungsdaten decodiert, um eine Verbindung zum Server 5 des Herstellers über das Internet 7 herzustellen. Nach der erfolgten Verbindungsherstellung werden der individuelle Code und die Daten der erfassten Marke 3 übermittelt. Die vom Server 5 decodierten Werte werden dann mit gespeicherten Werten der Daten des echten Produktes verglichen. Ergibt der Vergleich eine Übereinstimmung der Werte, so wird ein entsprechendes Signal an die mobile Computereinrichtung 4 übertragen und von dieser optisch und/oder akustisch als „echtes“ Produkt signalisiert. Dabei wird ein Abfragecode 6 übermittelt, der ebenfalls den Abfragezeitpunkt und die Freigabe für den abfragenden Verkäufer enthält. Ergibt der Vergleich Abweichungen der Werte, so wird von der mobilen Computereinrichtung 4 das Vorhandensein eines „gefälschten“ Produktes signalisiert.
  • Die Datenbank des Servers 5 enthält die Zuordnungen der Marke 3 zu den individuellen Codes der Produkte 1 und einen diesen zugeordneten Abfragecode 6. Die Daten der Marke 3 sowie des individuellen Codes werden mit den Daten der Datenbank verglichen und der zugeordnete Abfragecode 6 ermittelt. Stimmen die jeweiligen dem Produkt 1 zugeordneten Daten überein, so wird die Echtheit des Produktes signalisiert. Bei jeder Abfrage wird der Abfragecode 6 nach einer vorgegebenen abgespeicherten mathematischen Funktion neu erstellt. Anschließend wird der neue Abfragecode 6 vom Server 5 zur abfragenden mobilen Computereinrichtung 4 gesendet. Der Server 5 registriert die Abfrage und speichert Zeitpunkt und die Anzahl der bereits erfolgten Abfragen. Für die Echtheitsprüfung muss neben den Markendaten mit dem individuellen Code auch der gültige Abfragecode 6 eingegeben und übertragen werden. Selbst bei einer kompletten Nachahmung des Originalproduktes mit individuellem Code und Markendaten kann so die Bestätigung der Echtheit nur mit gleichzeitiger Kenntnis des aktuell gültigen Abfragecodes 6 erfolgen. Bei der Abfrage der Datenbank sind ebenso weitere Produktinformationen wie technische Daten, dreidimensionale audiovisuelle Darstellungen des Produktes u. ä. abrufbar.
  • Während des Erfassungsvorganges des individuellen Codes kommt eine in die Auswertungssoftware eingebundene Hash-Funktion zur Anwendung, die den erfassten Wert umrechnet. Durch diese Umrechnung wird eine Rückverfolgung auf den individuellen Code des Produktes 1 unmöglich und damit die Fälschungssicherheit wesentlich erhöht. Der umgerechnete Wert wird zum Server 5 gesendet.
  • Innerhalb des Servers 5 werden die zutreffenden Werte des zu kontrollierenden Produktes 1 ebenfalls unter Anwendung der gleichen Hash-Funktion umgerechnet und abgespeichert. Nach der Übertragung der erfassten und mittels Hash-Funktion codierten Werte werden diese mit den abgespeicherten Werten verglichen. Ergibt der Vergleich eine Übereinstimmung der Werte, so wird ein entsprechendes Signal an die mobile Computereinrichtung 4 übertragen und von dieser optisch und/oder akustisch als „echtes“ Produkt des Herstellers signalisiert. Ergibt der Vergleich Abweichungen der Werte, so wird von der mobilen Computereinrichtung 4 das Vorhandensein eines „gefälschten“ Produktes 1 signalisiert.
  • Die datentechnische Verbindung zwischen der Herkunftskennzeichnung (z.B. Marke) und dem individuellen Code kann als Hologramm gestaltet werden, bei dem beispielsweise die Markendarstellung und der Code Bestandteile des Hologramms sind. Weiterhin können anstelle der Lasergravuren bzw. Hologramme oder ergänzend zu diesen auch Codemuster in Gestalt von punktförmigen Mustern zur Anwendung kommen, die durch punktförmige Auftragungen von unsichtbaren Punkten aus Infrarot-Farbe hergestellt werden. Diese werden vom Kamerasensor der mobilen Computereinrichtung 4 erfasst und auf deren Display dargestellt. Die Entschlüsselung des Codes erfolgt durch Auflegung einer „Schablone“ auf das Codemuster, indem nur vorgegebene Abfragestellen des aufgetragenen Codemusters abgefragt werden. Zwecks Erhöhung der Erfassungsgenauigkeit und die dafür erforderliche ausschließliche Wiedergabe des IR-Bildes (Musters) wird zwischen dem Kamerasensor und dem zu erfassenden Codemuster ein IR-Filter angeordnet, der die Beeinflussung durch Tageslicht ausblendet. Der Schlüssel für die jeweiligen abzufragenden Stellen des Codemusters ist in der Datenbank abgespeichert und wird bei der Abfrage aus den Datenzuordnungen der Marke und individuellem Verbindungscode an die mobile Computereinrichtung 4 gesendet. Diese ermittelt die Werte des Codemusters an den durch den Schlüssel vorgegebenen Stellen und sendet diese an die Datenbank. Nach Vergleich des damit entschlüsselten Codes erfolgt dann ein Vergleich mit den gültigen abgespeicherten Werten.
  • Die schematische Darstellung der 2 zeigt den verfahrensgemäßen Ablauf des Verfahrens bei der Echtheitskontrolle und Erfassung der Haltbarkeitsdaten von verderblichen Produkten wie z.B. Lebensmitteln und pharmazeutischen Produkten sowie der zeitbezogenen Funktionsgewährleistung von technischen Produkten. Bei dieser Variante der Nutzung des Verfahrens wird der individuelle Code mit den Daten der Herkunftsangabe und dem Haltbarkeitsdatum verbunden und diese Daten auf dem Produkt 1 selbst oder der Verpackung aufgebracht. Der Code mit dem Haltbarkeitsdatum wird beim Bedrucken der Oberfläche des Produktes 1 oder der Verpackung mit aufgedruckt. Dazu wird neben oder auf den sichtbaren Gestaltungsmerkmalen der Herkunftskennzeichnung (Marke) der individuelle Code als punkteförmige Codekombination mittels Farbpunkte aus unsichtbarer IR-Farbe erzeugt. Die Daten der Codekombination werden dann in der Datenbank II abgespeichert. Bei jeder über das Internet oder der Verbindung zu einem mobilen Datenspeicher erfolgenden Abfrage der abgespeicherten Daten des jeweilig echten Produktes wird ein neuer Abfragecode 6 erzeugt. Dieser enthält neben den Codedaten auch das Datum der Abfrage und die Zahl der bereits erfolgten Abfragen. Mit diesem Abfragecode 6 wird gewährleistet, dass nur der Abfragende eine erneute Abfrage zur vorhandenen Echtheit des Produktes 1 stellen kann, der auch im Besitz des jeweilig gültigen Abfragecodes 6 ist. Der individuelle Sicherheitscode dient zur Kennzeichnung der jeweiligen Originalität bzw. Einmaligkeit des Produktes 1 und der Abfragecode 6 zur Verhinderung von unentdeckten Nachahmungen, indem nur der jeweilige aktuelle Besitzer des Produktes 1 in Verbindung mit dem aktuellen Abfragecode 6 die Originalität bestätigende Abfrage stellen kann.
  • Die Abspeicherung der Haltbarkeitsdaten bei einer erfolgten Abfrage in einer weiteren Datenbank 8 ermöglicht die Übersicht und rechtzeitige Signalisierung derjenigen Produkte 1, für die eine Preisrabattierung innerhalb vorgegebener Zeiträume vorgesehen ist.
  • Bezugszeichen
  • 1
    Produkt
    2
    Gestaltungsfläche
    3
    Marke
    4
    mobile Computereinrichtung
    5
    Server
    6
    Abfragecode
    7
    Internet
    8
    Datenbank II

Claims (9)

  1. Verfahren zur Echtheitskontrolle der Herkunftsangaben von Produkten und deren zeitbezogener Gewährleistung von Produkteigenschaften durch Aufbringung der Herkunftskennzeichnung auf dem Produkt in datentechnischer Verbindung mit einem individuellen Sicherheitscode, nach der Verbindungsherstellung mittels einer Computereinrichtung zu einer Datenbank, die den individuellen Sicherheitscode, die Daten der Herkunftskennzeichnung und einen diesen zugeordneten Abfragecode enthält, ein Vergleich der übermittelten Daten mit den in der Datenbank abgespeicherten Daten erfolgt und bei jeder Abfrage bei einer festgestellten Übereinstimmung ein neuer Abfragecode als Signal für die Echtheit erstellt und an die Computereinrichtung gesendet sowie bei einer Abweichung ein Signal für das Vorliegen einer Fälschung an die Computereinrichtung gesendet und von dieser optisch und/oder akustisch wiedergegeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass a) bei der Echtheitskontrolle innerhalb der Gestaltungsfläche (2) des Herkunftskennzeichens miteinander verbundene optische Gestaltungsmerkmale der Herkunftskennzeichen und des individuellen Sicherheitscodes in ihrer Gesamtheit mittels einer Computereinrichtung erfasst werden, b) eine Decodierung der im individuellen Sicherheitscode enthaltenen Verbindungsdaten zu einer Datenbank, die den jeweiligen individuellen Sicherheitscode, die Daten der Herkunftskennzeichnung und einen diesen zugeordneten Abfragecode (6) enthält, von der Computereinrichtung durchgeführt und daraufhin die Verbindung hergestellt wird, c) eine Ermittlung der Daten an vorgegebenen Abfragestellen des aufgebrachten Sicherheitscodes nach einem von der Datenbank übertragenen vorgegebenen Musters erfolgt und d) eine datentechnischen Verschlüsselung der erfassten Daten mittels einer Hash-Funktion durchgeführt, die verschlüsselten Daten zur Datenbank gesendet und dort mit den abgespeicherten Daten verglichen werden.
  2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die datentechnische Verbindung der Herkunftskennzeichnung mit dem individuellen Sicherheitscode durch Codierung mittels einer dreidimensionalen materialtechnischen Einarbeitung während der verfahrenstechnischen Aufbringung der Herkunftskennzeichnung auf dem Produkt (1) erfolgt.
  3. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die datentechnische Verbindung der Herkunftskennzeichnung mit den Daten über die zeitbezogene Gewährleistung der Produkteigenschaften innerhalb der drucktechnischen Gestaltung der Herkunftsangabe während ihrer Aufbringung auf dem Produkt (1) erfolgt.
  4. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Herkunftskennzeichnung und der mit dieser datentechnisch verbundene individuelle Sicherheitscode und/oder Angaben über den Gewährleistungszeitraum der Produkteigenschaften von der Kamera einer mobilen Computereinrichtung (4) mittels Autofokus in der Gesamtheit erfasst wird, eine datentechnische Zuordnung der in einer Datenbank abgespeicherten, den verschlüsselten Daten entsprechenden Vergleichswerte erfolgt sowie nach der codierten signaltechnischen Übermittlung und dem Abruf der Vergleichsdaten des integrierten Datenverbundes der echten Herkunftskennzeichnung aus der Datenbank miteinander verglichen und das Vergleichsergebnis durch die mobile Computereinrichtung (4) optisch und/oder akustisch signalisiert wird.
  5. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die kameratechnische Erfassung der Herkunftskennzeichnung während jedes Erfassungsvorganges abwechselnd während der Belichtung mittels Blitzlichteinrichtung der mobilen Computereinrichtung (4) und ohne Belichtung durch die Blitzlichteinrichtung erfolgt.
  6. Verfahren nach den Patentansprüchen 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die kameratechnische Erfassung der Herkunftskennzeichnung während eines Erfassungsvorganges abwechselnd unter mindestens zwei unterschiedlichen vorgegebenen Lichteinfallswinkeln und unter Einbeziehung der „ZOOM“-Funktion erfolgt.
  7. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass während des drucktechnischen Herstellungsverfahrens für jedes der Produkte ein individuelles Codierungsmuster in Gestalt einer vorgegebene Anzahl unterschiedlicher Anordnungen von drucktechnischen sichtbaren und/oder unsichtbaren Gestaltungselementen zugeordnet und auf die Fläche des Herkunftskennzeichen aufgebracht sowie in einer Datenbank gespeichert werden, bei der Überprüfung auf Echtheit die Codierungsmusters nach einer verschlüsselten Vorgabe der zu überprüfenden Elemente des Codierungsmusters erfasst und anschließend diese mit den Werten der in der Datenbank gespeicherten Werte verglichen werden.
  8. Verfahren nach den Patentansprüchen 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolle der Daten zur zeitbezogenen Gewährleistung der Produkteigenschaften mittels eines Vergleiches des in der Codierung verschlüsselten Haltbarkeitsdatums mit dem in der Datenbank dem Produkt (1) zugeordnetem Haltbarkeitsdatum erfolgt.
  9. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erfasste individuelle Codierung des jeweiligen Produktes (1) mittels einer Hash-Funktion umgerechnet, zum Server (5) gesendet und vom Server (5) mit den ebenfalls mittels der Hash-Funktion umgerechneten abgespeicherten Werten des echten Produktes (1) verglichen werden.
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