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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Lift, insbesondere für die Beförderung von Rollstuhlfahrern z. B. nach dem Oberbegriff Anspruch 1 oder Anspruch 2.
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Ein derartiger Lift wird für die Beförderung von Rollstuhlfahrern z. B. in Transportfahrzeugen wie Bussen oder dergleichen auf eine höher gelegene Ebene eingesetzt und ist z.B. aus
GB 2493502 A bekannt.
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In der
GB 2493502 A ist offenbart, dass die Brückenplatte mittels als Torsionsstäbe ausgebildeter Federn, die einerseits an der Plattform und anderseits an der Brückenplatte befestigt sind, geschwenkt wird. Die Torsionsstäbe bilden hierbei eine Steuerungsvorrichtung. Der Nachteil der Torsionsstäbe ist, dass diese lang ausgeführt werden müssen, um einen Schwenkwinkel der Brückenplatte von wesentlich größer 90° zu erreichen. Ist der Torsionsstab zu kurz, so werden die Torsionsspannungen im Stab zu hoch und der Torsionsstab hat eine kurze Lebensdauer. Da ein Versagen der Torsionsstäbe zu ernsthaften Personenschäden führen kann, ist es notwendig, die Torsionsstäbe betriebsfest zu dimensionieren. Die notwendige Länge der Torsionsstäbe führt zu erheblichen Platzproblemen bei deren Anordnung. Die Torsionsstäbe müssen entweder quer zur Plattform bzw. Brückenplatte angeordnet werden oder in Längsrichtung zu diesen. Zusätzlich ist es notwendig, dass jeder der Torsionsstäbe entweder in der Plattform oder in der Brückenplatte in zwei Lagerstellen gelagert ist, wobei jeweils eine Lagerstelle eine verdrehsichere Einspannung für einen Torsionsstab sein muss, damit sich durch die Verdrehung des Torsionsstabes eine Federkraft aufbaut. Der Nachteil dieser notwendigen Lagerstellen ist, dass diese relativ viel Bauhöhe beanspruchen und sich somit nachteilig auf die Bauhöhe oder die Baubreite des Liftes auswirken. Die Bauhöhe und auch die Baubreite sind durch die Höhe und Breite des zu Verfügung stehenden Bauraumes in einem Fahrzeug sehr eingeschränkt. Da die Anordnung von Torsionsstäben quer zur Plattform bzw. Brückenplatte wegen der zur Verfügung stehenden Bauhöhe und der notwendigen Verlängerung des Liftsystems praktisch nicht realisiert werden kann, sind die Torsionsstäbe in Längsrichtung anzuordnen. Dies hat jedoch zur Folge, dass die festen Einspannungen der Torsionsstäbe nahe an den Lagerstellen der Hebearme liegen. Die Kräfte für das Anheben der Plattform zusammen mit dem Rollstuhlfahrer werden an der Lagerstelle der Hebearme in die Plattform eingeleitet. Damit eine ausreichende Festigkeit der Lagerstelle vorhanden ist, muss eine ausreichende Materialwandstärke realisiert sein. Dies ist jedoch ein Problem, da die verdrehsicheren Lagerungen der Torsionsstäbe relativ viel Platz im Bereich der Lagerstellen beanspruchen. Dieser Platz fehlt für die Lagerung der Hebearme an der Lagerstelle. Da somit nicht genügend Material an der Lagerstelle zur Verfügung steht, ist die Hubkraft des Liftes beschränkt.
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Neben dem Platzproblem und dem hierdurch vorhandenem Festigkeitsproblem ist noch die Federcharakteristik der in der
GB 2493502 A beschriebenen Lösung mit Torsionsfeder ein entscheidender Mangel. Sind die Torsionsstäbe so dimensioniert, dass sie die Brückenplatte bis ca. 110° schwenken können und dann kraftlos werden, so baut sich beim Weiterschwenken der Brückenplatte in Richtung eines Podestes aus der Verdrehung der Torsionsstäbe eine Gegenkraft auf, die verhindert, dass sich die Brückenplatte durch ihr Eigengewicht auf das Podest auflegt. Sind die Torsionsstäbe so dimensioniert, dass sie die Brückenplatte bis zu einem Schwenkwinkel von ca. 160° schwenken können und dann kraftlos werden, so kann sich die Brückenplatte, gesteuert durch ihr Eigengewicht, auf ein Podest auflegen, jedoch müssen in diesem Falle die Torsionsstäbe so lang werden, dass der vorhandene Bauraum im Lift nicht ausreicht, um die notwendig langen Torsionsstäbe einbauen zu können.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Lift mit einer Brückenplattensteuerung zu schaffen, der die Steuerungsvorrichtung nicht im Bereich der Lagerstelle der Hebearme an der Plattform aufweist, so dass an der Lagerstelle eine Schwächung vermieden wird. Demnach ist es Aufgabe der Erfindung, eine konstruktiv einfache Lösung für die Brückenplattensteuerung zu finden, die nicht von der Lagerstelle der Hebearme an der Plattform aus gesteuert wird.
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Erfindungsgemäß wird dies durch die Merkmale des Anspruchs 1 oder Anspruch 2 gelöst. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Merkmale des erfindungsgemäßen Liftes enthalten, die einzeln oder in Kombination miteinander eine weitere Ausgestaltung des Gegenstandes des Anspruchs 1 und Anspruchs 2 darstellen.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Liftes ist die Lagerstelle der Hebearme an der Plattform frei von Steuerungsmitteln der Brückenplattensteuerung, so dass eine Schwächung an der Lagerstelle nicht gegeben ist. Hierbei wird durch die Erfindung erreicht, dass die Brückenplatte beim Anheben der Plattform so nach unten in Verbindung mit dem Höhenanschlagkörper geschwenkt wird, dass die bestehende Lücke zwischen der Plattform des Liftes und einem Fahrzeugpodest sicher überbrückt wird.
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Anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
- 1 bis 3 perspektivische Darstellungen eines erfindungsgemäßen Liftes ohne Brückenplattensteuerung,
- 4 bis 9 Prinzipansichten einer erfindungsgemäßen Brückenplattensteuerung in Verbindung mit einer Prinzipdarstellung des Liftes in unterschiedlichen Höhenstellungen,
- 10 bis 20 eine alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Brückenplattensteuerung mit einer Prinzipdarstellung des Liftes in verschiedenen Höhenpositionen des Liftes.
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In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Im Folgenden wird die Schwenkrichtung der Plattform in Richtung des Podestes 15 als gegen den Uhrzeigersinn und in Richtung der Plattform 1 als im Uhrzeigersinn bezeichnet.
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In den 1 und 2 ist eine vorteilhafte Ausbildung eines erfindungsgemäßen Liftes dargestellt. Ein Lift, insbesondere für die Beförderung von Rollstuhlfahrern als Ein- oder Ausfahrhilfe bei Transportfahrzeugen wie Straßenbahnen oder Bussen oder dergleichen weist eine Plattform 1 auf, die zum Beispiel als ebene, vorzugsweise rechteckige Platte ausgebildet ist. An einem Ende dieser Plattform 1 ist eine Brückenplatte 2 um eine Schwenkachse X-X schwenkbar gelagert. Die Schwenkachse X-X verläuft vorzugsweise parallel zu einer Seitenkante der Plattform 1. Die Breite der Brückenplatte 2 entspricht insbesondere der Breite der Plattform 1. einer abgesenkten Stellung, siehe 2, ein Rollstuhl R auf die Plattform 1 auffahren kann und in einer angehobenen Stellung, in 2 gestrichelt eingezeichnet, von der Plattform 1 bei in Pfeilrichtung Y heruntergeklappter Brückenplatte 2 auf ein Podest 15 z. B. eines Transportfahrzeuges herunterfahren kann. Hierbei überbrückt die Brückenplatte 2 einen Spalt zwischen der Plattform 1 und dem Podest 15.
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Das Hebegetriebe 4, 5, 6, 7, 8 wird von insbesondere zwei Paaren aus jeweils zwei Hebearmen 6, 7 gebildet. Die Hebearme 6, 7 sind mit einem Ende jeweils an einem Lagerflansch 5 schwenkbar in einer Anlenkung 11 befestigt und mit ihren anderem Ende an einem Lagerflansch 4 schwenkbar in Anlenkstellen 12, 13 befestigt. Der Lagerflansch 4 ist an der Plattform 1 befestigt, und zwar beabstandet von der Schwenkachse X-X in Richtung auf das freie Auffahrende in der Plattform 1. Der Lagerflansch 5 ist Bestandteil einer Schubladenvorrichtung 10, die in dem jeweiligen Transportfahrzeug unterhalb des Podestes 15 angeordnet ist. Die Schubladenvorrichtung 10 dient zur Aufnahme des Liftes derart, dass der Lift vollständig in einer Nichtgebrauchsstellung insbesondere unterhalb des Podestes 15 eingeschoben ist, siehe z. B. 9, und in einer Gebrauchsstellung aus dem Raum unter dem Podest 15 herausgezogen werden kann, siehe hierzu auch beispielsweise 4. Die Hebearme 6, 7 sind derart endseitig schwenkbar und an den Lagerflanschen 4, 5 befestigt, dass sich eine Parallelogrammanordnung der Hebearme 6, 7 in Verbindung mit den Lagerflanschen 4, 5 ergibt, die gewährleistet, dass in jeder Schwenkstellung der Arme 6, 7 die Plattform 1 eine horizontale Lage einnimmt.
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Für die Betätigung des Hebegetriebes 4, 5, 6, 7 dient zweckmäßigerweise ein mit einem Getriebeteil, zum Beispiel dem Hebearm 7, fest verbundener Hebel 33, an dem ein Antriebselement 8 angreift. Das Antriebselement 8 kann zum Beispiel ein Hydraulikzylinder oder beispielsweise eine elektrisch angetriebene Spindel sein.
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Durch Ausfahren oder Einziehen einer Kolbenstange des Antriebselementes 8, das in diesem Ausführungsbeispiel als Hydraulikzylinder ausgebildet ist, wobei die Kolbenstange endseitig mit dem Hebel 33 gelenkig verbunden ist, wird die Schwenkbewegung der Hebearme 6, 7 und somit das Anheben oder Absenken der Plattform 1 bewirkt. Das Antriebselement 8 ist endseitig schwenkbar in der Schubladenvorrichtung 10 befestigt.
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In den 1 bis 3 ist dargestellt, dass es zweckmäßig ist, wenn an der der Brückenplatte 2 gegenüberliegenden Seite der Plattform 1 eine Auffahrhilfe 3 schwenkbar befestigt ist, die zum Beispiel keilförmig ausgebildet sein kann. Die Auffahrhilfe 3 nimmt zwei Stellungen ein, eine senkrecht zur Plattform 1 ausgerichtete Stellung, um ein Herunterrollen des auf der Plattform 1 befindlichen Rollstuhls R zu verhindern, siehe 2 gestrichelt eingezeichnet, und eine hierzu um 90° abgeklappte Stellung, die die Auffahrstellung für den Rollstuhl ist. Die Auffahrhilfe 3 kann elektrisch oder hydraulisch und/oder von Hand betätigbar sein.
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Anhand der 4 bis 9 wird eine erste erfindungsgemäße Ausführung eines Liftes gemäß den 1 bis 3 beschrieben. Hierbei ist eine vereinfachte Prinzipdarstellung gewählt, die das erfindungsgemäße Konstruktionsprinzip wiedergibt.
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4 zeigt die Stellung des Liftes in einer Auffahrposition für den Rollstuhl R. Hierbei befindet sich die Plattform 1 in ihrer tiefsten, abgesenkten Stellung, die in den nachfolgenden Figuren mit der Positionsebene A gekennzeichnet ist.
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In der in 4 gezeigten Stellung des Liftes ist die Brückenplatte 2 aus ihrer abgeklappten Stellung, in der sie parallel zur Plattform 1 verläuft und zum Beispiel auf dieser aufliegen kann, in eine Stellung hochgeklappt, in der sie einen Winkel von insbesondere 90° bis 110° mit der Plattform 1 einschließt. In 1 ist beispielsweise ein Winkel zwischen der Brückenplatte 2 und der Plattform 1 von 90° vorgesehen.
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Bei dem Hochklappen der Brückenplatte 2 wird eine Feder 16 teilweise entspannt. Diese Feder 16 greift einseitig an einem Hebel 18 an, der um die Schwenkachse X-X der Brückenplatte 2 mit dieser verschwenkt wird. Mit ihrem anderen Ende ist die Feder 16 an der Plattform 1 befestigt, und zwar vorzugsweise an ihrer Unterseite, die nicht vom Rollstuhl R befahren wird. Somit ist die Feder 16 noch derart gespannt, dass die Kraft der Feder 16 die Brückenplatte 2 in ihrer hochgeklappten Stellung gegen einen Anschlagkörper 17 zieht, der derart in der Schubladenvorrichtung 10 befestigt ist, dass er im Schwenkbereich der Brückenplatte 2 liegt.
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Da der Hebel 18 bei hochgeklappter Stellung der Brückenplatte 2 über die Feder 16 auf die Brückenplatte 2 ein Drehmoment gegen den Uhrzeigersinn erzeugt, bleibt die Brückenplatte 2 in der aufgerichteten Stellung und legt sich gegen den Anschlagkörper 17 an.
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Der Anschlagkörper 17 ist zweckmäßigerweise derart positioniert, dass er unterhalb der Anlenkung 11 des Hebearms 7, d. h. zwischen der abgesenkten Plattform 1 und einer horizontalen, parallel zur Plattform 1 verlaufenden Ebene durch eine Schwenkachse Y-Y durch die Anlenkung 11 des Hebearms 7 verläuft, wobei der Anschlagkörper 17 vorzugsweise in einer Höhe über der tiefsten abgesenkten Stellung der Plattform 1 liegt, die 30 % bis 40 % der Länge der Brückenplatte 2 beträgt. Der Anschlagkörper 17 ist derart angeordnet, dass er in der tiefsten abgesenkten Stellung der Plattform 1 unterhalb des Hebearms 7, d. h. zwischen dem Hebearm 7 und der tiefsten abgesenkten Stellung der Plattform 1 liegt.
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Oberhalb der horizontalen Ebene, die parallel zur Plattform 1 verläuft durch die Schwenkachse der Anlenkung 11 ist ein Höhenanschlagkörper 23 angeordnet, dessen Abstand von der tiefsten abgesenkten Stellung der Plattform 1 vorzugsweise 70 bis 80 % der Länge der Brückenplatte 2 beträgt. Der Höhenanschlagkörper 23 ist insbesondere derart positioniert, dass die Brückenplatte 2 bei einer Verschwenkung entgegen dem Uhrzeigersinn an dem Höhenanschlagkörper 23 ab einem Schwenkwinkel zwischen der Plattform 1 und der Brückenplatte 2 von größer 110° bis 120° anliegt, siehe 6. Ab einem Schwenkwinkel von zum Beispiel 170° entgegen dem Uhrzeigersinn, wenn die Brückenplatte 2 an dem Podest 15 anschlägt, ist eine Anlage an dem Höhenanschlagkörper 23 zweckmäßigerweise nicht mehr gegeben.
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Bei einem weiteren Anheben der Plattform 1 kommt die Brückenplatte 2 in die Nähe des Podestes 15, siehe in 7 die Stellung 2", und hierbei ist die Brückenplatte 2 von dem Höhenanschlagkörper 23 abgehoben. Bei einem weiteren Anheben der Plattform 1 klappt die Brückenplatte 2 entgegen dem Uhrzeigersinn aufgrund der Federkraft der Feder 16 und des Eigengewichtes in eine horizontale Lage in Verlängerung der Plattform 1. Die Stellung ist in 7 mit 2'" gekennzeichnet.
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Der Höhenanschlagkörper 23 ist endseitig an einem Führungshebel 21 angeordnet. Der Führungshebel 21 ist schwenkbar zum Beispiel im Bereich der Anlenkung 11 gelagert und wird mittels einer Feder 22, d. h. einer Zug- oder Druckfeder, aus einer horizontalen Ausgangsstellung gegen den Uhrzeigersinn aufgerichtet und gegen einen verstellbaren Anschlag 20 gezogen, wodurch die Schwenkbewegung des Führungshebels 21 begrenzt wird.
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Wie in den 4 und 5 beispielsweise gezeigt ist, hat der Höhenanschlagkörper 23 zu Beginn des Hebevorgangs der Plattform 1 keine Anschlagfunktion. Wie in 6 beispielsweise dargestellt ist, liegt die Brückenplatte 2 erst ab einer gewissen Hubhöhe bzw. einem einstellbaren Schwenkwinkel an dem Höhenanschlagkörper 23 an, wodurch ein Herunterfallen der Brückenplatte 2 gegen das Fahrzeugpodest 15 sowie eine Zerstörung der Brückenplatte 2 bei einem weiteren Anheben verhindert werden.
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Da die Brückenplatte 2 an der Plattform 1 schwenkbar gelagert ist, wird die Brückenplatte 2 in ihrer Auflagestellung, in der sie horizontal in Verlängerung der Plattform 1 verläuft und auf dem Podest 15 aufliegt, beidseitig abgestützt und bildet somit eine stabile Brücke zur Überbrückung eines Spaltes 14 zwischen der Plattform 1 und dem Podest 15, siehe hierzu beispielsweise 7, Darstellung mit durchgehenden Linien.
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Zweckmäßigerweise ist der Führungshebel 21 in seiner Länge verstellbar ausgeführt. Durch diese Längenverstellbarkeit und die Einstellbarkeit in seiner Schwenkstellung durch den verstellbaren Anschlag 20 kann eine Anpassung an die jeweilige Höhe des Podestes 15 von der Positionsebene A erfolgen.
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Das Absenken der Plattform 1 erfolgt im umgekehrten Sinne zum Anheben. In 8 ist die in die Mittelstellung abgesenkte bzw. angehobenen Stellung gezeigt, wobei die Brückenplatte 2 von Hand heruntergeklappt ist und die Zugfeder 16 gespannt wird. In der vollständig abgeklappten Stellung ist die Feder 16 maximal gespannt, wobei der Hebel 18 derart verschwenkt ist, dass die Brückenplatte 2 durch die Kraft der Feder 16 in ihrer abgeklappten Stellung gehalten wird. In dieser abgeklappten Stellung der Brückenplatte 2 kann der Lift mittels der Schubladenvorrichtung 10 unter das Podest 15 verschoben werden. Hierbei kann auch der Höhenanschlagkörper 23 in seiner Anschlagstellung einklappen, da er schwenkbar gelagert ist. Diese Stellung des Liftes ist in 9 gezeigt.
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In den 10 bis 20 ist eine alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Liftes dargestellt.
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Dieser Lift besitzt vorzugsweise einen konstruktiven Aufbau, wie er zu den 1 bis 3 beschrieben ist.
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In 10 ist eine Stellung des Liftes gezeigt, in der sich seine Plattform 1 in ihrer abgesenkten tiefsten Stellung, d. h. in ihrer Auffahrposition entsprechend der Positionsebene A, befindet. In dieser Stellung ist die Brückenplatte 2 aus ihrer abgeklappten, zum Beispiel parallel zur Plattform 1 verlaufenden Stellung, in eine Stellung hochgeklappt, in der sie mit der Plattform 1 insbesondere einen Winkel von 90° bis 110° einschließt. In 17 ist ein Winkel von 90° vorhanden. Bei diesem Hochklappen der Brückenplatte 2 wird eine Feder 16a teilweise entspannt. Diese Feder 16a greift einendig an einem Hebel 18a an, der um die Schwenkachse X-X der Brückenplatte 2 mit der Brückenplatte 2 verschwenkt wird. Mit ihrem anderen Ende ist die Feder 16a an der Plattform 1 vorzugsweise an ihrer nicht befahrenen Unterseite befestigt. Dabei ist der Hebel 18a derart angeordnet, dass die Wirkungslinie der Federkraft der Feder 16a in der hochgeklappten Stellung der Brückenplatte 2 durch die Schwenkachse X-X verläuft und die Feder 16a in der abgeklappten Stellung der Brückenplatte 2 stärker gespannt ist als in der hochgeklappten Stellung. Hierdurch wird die Brückenplatte 2 in ihrer aufrechten, hochgeklappten Stellung durch die Kraft der Feder 16a gehalten, d. h. die Feder 16a ist derart am Schwenklager 19 bzw. Drehlager 19 der Brückenplatte 2 befestigt, dass die Wirkungslinie der Federkraft bei der Drehbewegung der Brückenplatte 2 wechselt und somit einmal die Brückenplatte 2 im Uhrzeigersinn drehen will, und bei einem Wechsel der Wirkungslinie auf die andere Seite des Schwenklagers 19 die Brückenplatte 2 gegen den Uhrzeigersinn drehen will.
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In ihrer hochgeklappten aufrechten Stellung liegt die Brückenplatte 2 mit ihrer nicht befahrenen Rückseite an einem Anschlagkörper 17a an. Dieser Anschlagkörper 17a ist an der Schubladenvorrichtung 10 befestigt, und zwar derart, dass die Brückenplatte 2 in ihrer aufrechten hochgeklappten Stellung, siehe 10, an dem Anschlagkörper 17a anliegt.
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Der Anschlagkörper 17a ist derart positioniert, dass er unterhalb der Anlenkung 11 des Hebearms 7, d. h. zwischen der Anlenkung 11 und der Plattform 1 in ihrer abgesenkten Stellung liegt. Hierbei ist der Anschlagkörper 17a derart angeordnet, dass in der aufrechten hochgeklappten Stellung der Brückenplatte 2 diese rückseitig, d. h. mit ihrer nicht befahrbaren Seite, in einem Bereich an dem Anschlagkörper 17a anliegt, dessen Abstand zum freien Ende der Brückenplatte 2 zweckmäßigerweise 5 bis 15 % der Länge der Brückenplatte 2 beträgt.
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Bei dieser Ausführung des Liftes ist ein Höhenanschlagkörper 23a an einem Führungshebel 21a endseitig befestigt, wobei der Führungshebel 21a schwenkbar an zum Beispiel dem Hebearm 7 angelenkt ist. Im Anlenkbereich ist an dem Führungshebel 21a ein Hebelarm 24 befestigt, an dessem freien Ende eine Feder 22a angreift, die anderendig an dem Hebearm 7 befestigt ist. Dabei ist der Hebelarm 24 derart angeordnet, dass eine derartige Federkraft der Feder 22a erzeugt wird, dass der Höhenanschlagkörper 23a, der zum Beispiel als Bolzen oder Rad ausgebildet sein kann, auf dem Hebearm 7 aufliegt.
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In einer aus der Auffahrstellung, d. h. der tiefsten abgesenkten Stellung der Plattform 1, angehobenen Stellung, siehe zum Beispiel 11, kommt die Brückenplatte 2 zur Anlage mit ihrer befahrbaren Vorderseite an dem Höhenanschlagkörper 23a, wobei dieser noch in seiner Ausgangsstellung an dem Hebearm 7 anliegt, und die Brückenplatte 2 sich noch in ihrer aufrechten hochgeklappten Stellung befindet. In 11 ist die angehobene Stellung der Brückenplatte 2 mit den Ziffern 1', 2' gekennzeichnet, und die Ausgangsstellung gemäß 10 ist gestrichelt eingezeichnet und mit den Ziffern 1, 2 gekennzeichnet.
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Bei einem weiteren Anheben der Plattform 1 durch ein entsprechendes Verschwenken der Hebearme 6, 7, siehe 12, wird der Führungshebel 21a durch die Anlage seines Höhenanschlagkörpers 23a an der Brückenplatte 2 von seiner Auflagestellung auf dem Hebearm 7 weggedrückt. Bei einem weiteren Verschwenken erfolgt ein weiteres Abheben des Führungshebels 21a bzw. seines Höhenanschlagkörpers 23a bis zu einer Anschlagstellung an einem einstellbaren Anschlag 20a, mittels eines am Führungshebel 21a befestigten Anschlaghebels 25. In der Anschlagstellung am Anschlag 20a stellt der Höhenanschlagkörper 23a einen starren Anschlag dar, und bei einem weiteren Anheben der Plattform 1 drückt der Höhenanschlagkörper 23a die Brückenplatte 2 weiter entgegen dem Uhrzeigersinn nach unten, siehe 12, 13, bis zu einer Stellung, in der die Brückenplatte 2 auf dem Podest 15 endseitig aufliegt und eine horizontale Stellung in Verlängerung der Plattform 1, siehe 14, einnimmt, so dass die Plattform 1 befahrbar ist oder ein hierauf befindlicher Rollstuhl R herunterfahren kann. Die Feder 22a zieht den Führungshebel 21a gegen den Uhrzeigersinn in Richtung des Hebearms 7. Durch Einstellen der Länge des Führungshebels 21a und der Einstellung des Anschlags 20a in Bezug auf den Hebearm 7 kann die Hubhöhe des Liftes an die Höhenlage des Fahrzeugpodestes 15 angepasst werden. Durch das Verschwenken der Brückenplatte 2 gegen den Uhrzeigersinn wird die Feder 16 gespannt, wodurch ein unkontrolliertes Fallen der Brückenplatte 2 verhindert wird, da die Federkraft der Feder 16 die Brückenplatte 2 im Uhrzeigersinn verschwenken will.
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In den vorstehenden Figuren ist die Anfangsstellung jeweils gestrichelt gezeichnet, und die jeweilige angehobene Stellung der Plattform 1 mit der geschwenkten Brückenplatte 2 ist mit durchgehender Linie gezeichnet und mit den Ziffern 1', 2' gekennzeichnet.
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Bei einem Absenken der Plattform 1 aus der Auffahr- bzw. Abfahrstellung, in der die Brückenplatte 2 in Verlängerung der Plattform 1 eine horizontale Lage einnimmt, erfolgt ein gegenüber dem Anheben umgekehrter Bewegungsablauf. Hierbei richtet die Federkraft der Feder 16a die Brückenplatte 2 bis in ihre aufrechte Ausgangsstellung auf, wobei die Feder 22a aufgrund ihrer Federkraft den Führungshebel 21a aus seiner Anschlagstellung in seine Auflagestellung auf dem Hebearm 7 zieht.
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Wenn die Brückenplatte 2 ihre aufrechte Stellung wieder durch das Absenken erreicht hat, kann sie von Hand gegen die Kraft der Feder 16a abgeklappt werden. In dieser abgeklappten Stellung kann der Lift mit der Schubladenvorrichtung 10 unter das Podest 15 eingeschoben werden, siehe 16. In dieser Stellung liegt der Höhenanschlagkörper 23a an dem Hebearm 7 an, wobei der Führungshebel 21a durch die Feder 22a in der Ruheposition gehalten wird. Die Brückenplatte 2 wird durch die Wandung der Schubladenvorrichtung 10 nach unten gedrückt. Fährt der Lift aus der Schubladenvorrichtung 10 heraus, z. B. durch einen Elektroantrieb oder durch Betätigung von Hand, so richtet sich die Brückenplatte 2 durch die Federkraft der Feder 16 auf, siehe 17, hierbei bleibt der Führungshebel 21a in Ruheposition.
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In 18 ist gezeigt, dass sich die Brückenplatte 2 beim Absenken nach dem Ausfahren, siehe 17, auf der dem Anschlag 20a zugekehrten Seite des Höhenanschlagkörpers 23a befindet. Wird die Plattform 1 weiter in Richtung ihrer tiefsten Stellung, Position A, abgesenkt, legt sich die Brückenplatte 2 zunächst an den Höhenanschlagkörper 23a an, und die Brückenplatte 2 wird etwas nach unten geschwenkt, siehe 19. Bei einem weiteren Absenken verliert die Brückenplatte 2 den Kontakt zum Höhenanschlagkörper 23a und richtet sich wieder ganz auf, siehe 20.
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In den vorstehenden Zeichnungen ist jeweils der Hebearm 7 in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Brückenplattensteuerung beschrieben. Der Hebearm 7 kann aber auch durch den Hebearm 6 ersetzt werden.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfasst auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Plattform
- 2
- Brückenplatte
- 3
- Auffahrhilfe
- 4, 5
- Lagerflansche
- 6, 7
- Hebearme
- 8
- Antriebselement
- 10
- Schubladenvorrichtung
- 11
- Anlenkung
- 12, 13
- Anlenkstellen
- 14
- Spalt
- 15
- Podest
- 16, 16a
- Feder
- 17, 17a
- Anschlagkörper
- 18, 18a
- Hebel
- 19
- Schwenklager
- 20, 20a
- Anschlag
- 21,21a
- Führungshebel
- 22, 22a
- Feder
- 23, 23a
- Höhenanschlagkörper
- 24
- Hebelarm
- 25
- Anschlaghebel
- 33
- Hebel
- A
- Positionsebene tiefste Stellung
- R
- Rollstuhl
- X-X
- Schwenkachse
- Y-Y
- Schwenkachse