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Technischer Bereich
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Steuereinheit eines Fahrzeugs. Dabei handelt es sich um ein Verfahren und eine Steuereinheit zur Einschränkung der Fortbewegung des Fahrzeugs, wenn ein Unfall im Fahrzeug festgestellt wird.
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Hintergrund
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Bei der Fortbewegung mit einem Fortbewegungsmittel (Fahrzeug), das Fahrgäste transportiert, wie beispielsweise mit einem Bus, einem Eisenbahnwagen, einer Seilbahnkabine, einer Straßenbahn, einem Aufzug, einer Rolltreppe, einem Transportband, einem Raupenfahrzeug, einem Panzer, einem Flugzeug, einem Schiff oder dergleichen gibt es verschiedene Beladungsstrategien in Bezug auf Fahrgäste. Häufig sind gleichzeitig Steh- und Sitzplätze für Fahrgäste vorhanden. Außerdem können solche zum Transport von Fahrgästen dienende Fortbewegungsmittel, die in bestimmten Fällen auch als Transportmittel bezeichnet werden können, in der Regel unterschiedliche Arten von Fahrgästen aufnehmen, wie beispielsweise Kinder, Behinderte oder ältere Leute. Die Fahrgäste können auch Kinderwagen, Haustiere, Taschen, Rollstühle und/oder Gepäck von unterschiedlicher Art bei sich haben. Außerdem können Fortbewegungsmittel der oben genannten Art von Personen benutzt werden, die infolge von Alkohol- und/oder Drogenkonsum ein verringertes Gleichgewichtsvermögen haben.
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Sitzende und stehende Fahrgäste sowie Rollstuhlfahrer sind in solchen Fortbewegungsmitteln während des Transports Beschleunigungskräften und Drehungen im Raum ausgesetzt. Für viele Fahrgäste kann es dabei schwierig sein, das Gleichgewicht zu halten, wie beispielsweise für ältere Leute, Behinderte, Kinder, Betrunkene usw. Kinderwagen können ins Rollen geraten oder umkippen, wobei es zu Verletzungen von Personen kommen kann. Rollstuhlfahrer müssen normalerweise während des Transports angeschnallt sein. Es kann jedoch bei plötzlichen Fahrmanövern des Fahrzeugs ein Rollstuhl ins Rollen geraten oder umkippen.
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Bei Fahrzeugen dieser Art, wie beispielsweise bei Stadtbussen, kommt es häufig zu abrupten Bremsungen und Niveauänderungen an Haltestellen mit anschließenden Vollstarts, ruckartigen Gangschaltungen und raschen Seitwärtsbeschleunigungen aufgrund von Fahrspurwechseln.
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Außerdem ist es bei solchen Fahrzeugen üblich, dass keine Sicherheitsvorrichtungen für die Fahrgäste vorhanden sind, wie beispielsweise Sicherheitsgurte, normale Airbags, Kopf-/Schulterairbags und dergleichen. Die Fahrgäste in einem Fahrzeug, das Fahrgäste transportiert, sind deshalb in der Regel bei einem Verkehrsunfall weniger geschützt als andere Verkehrsteilnehmer, die beispielsweise in einem Personenkraftwagen sitzen.
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Außerdem kann bei einem solchen Fahrzeug in einigen der oben genannten Fälle kein Fahrer und kein sonstiges Personal an Bord sein, beispielsweise bei einer Seilbahnkabine, einer Rolltreppe, einem Aufzug oder einem fahrerlosen Bus oder Zug. Bei anderen Fahrzeugen der oben genannten Art befindet sich der Fahrer und/oder das sonstige Personal in einem anderen Fahrzeugteil, wie beispielsweise bei einem Zug, einer Straßenbahn oder einer U-Bahn. Bei einem Bus, der in herkömmlicher Weise von einem Fahrer gefahren wird, vielleicht insbesondere im Stadtverkehr, muss der Fahrer sich oft auf den Verkehr konzentrieren und außerdem den Fahrplan einhalten, so dass er oft kaum auf die Fahrgäste an Bord und deren etwaige Verletzungen achten kann.
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Dabei gibt es ein Problem damit, den Fahrer, die Umgebung oder andere Stellen darüber zu informieren, dass eine Person an Bord des Fahrzeugs einen Unfall erlitten hat, beispielsweise dass ein stehender Fahrgast zu Boden gestürzt ist. In der Regel kann der Fahrer einen Unfall im Fahrzeug nur feststellen, indem er in den Rückspiegel des Busses schaut oder indem er von Fahrgästen mündlich darüber informiert wird.
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Oft hat der Fahrer nur eine begrenzte Möglichkeit, die Fahrgäste des Fahrzeugs durch den Rückspiegel zu beobachten. Die Sicht nach hinten kann beispielsweise durch Fahrgäste oder Ladungen im Mittelgang verdeckt sein. Außerdem sind Personentransportfahrzeuge oft sehr lang, wodurch die Sicht des Fahrers nach hinten zusätzlich eingeschränkt wird.
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Das Reden mit dem Fahrer während der Fahrt ist im Fahrzeug oft streng verboten, beispielsweise in schwedischen Stadtbussen. Deshalb wird die Sicherheit gefährdet, falls Fahrgäste den Fahrer ansprechen, wenn eine Person im Fahrzeug eine Verletzung erleidet. Diese Fahrgäste können mit diesem Verhalten gegen Vorschriften verstoßen. Außerdem ist es nicht unüblich, dass Busfahrer während der Fahrt Radio oder Musik hören, so dass sich das Risiko zusätzlich erhöht, dass ein Unfall eines Fahrgasts an Bord des Fahrzeugs vom Fahrer nicht bemerkt wird. Außerdem kann die Situation eintreten, dass mehrere Fahrgäste sich gleichzeitig verletzen, beispielsweise bei scharfem Bremsen, weil oft keine Sicherheitsgurte in Bussen vorhanden sind und außerdem viele Fahrgäste stehend reisen. Ein leicht verletzter Fahrgast, der laut schreit, kann die volle Aufmerksamkeit auf sich lenken, so dass vielleicht ein bewusstloser Fahrgast vom Fahrer nicht bemerkt wird.
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Auch wenn der Fahrer wider Erwarten einen Unfall an Bord des Fahrzeugs bemerkt, ist er oft nicht in der Lage, diese Situation zu bewältigen. Vielleicht wird der Unfall nicht als ernst erachtet oder vielleicht befindet sich der Fahrer gerade in einer komplizierten Verkehrssituation, so dass er keine Hilfsmaßnahmen treffen kann. Deshalb ist das Risiko hoch, dass im Falle eines Unfalls vom Fahrer und/oder von der Umgebung keine Hilfe für einen Verletzten geleistet wird. Diese Gefahr ist natürlich bei Fahrzeugen und/oder Transportmitteln ohne Fahrer noch größer.
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Das Dokument
DE 10 2010 054 626 zeigt eine Überwachungsvorrichtung in einem Fahrzeug, die eine Kamera oder dergleichen umfasst, die beispielsweise eine Türöffnung im Fahrzeug überwacht. Wenn ein Fahrgast sich in einem Bereich aufhält, in dem er beim Öffnen/Schließen einer Tür eingeklemmt oder verletzt werden kann, erhält der Fahrer eine entsprechende Warnung.
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Die Lösung gemäß diesem Dokument behebt jedoch nicht das Problem, dass Fahrgäste an anderen Stellen im Fahrzeug oder generell zu Boden stürzen oder sich verletzen. Wenn ein Fahrgast sich an einer Tür verletzt und in einem von der Kamera nicht erfassten Bereich zu Boden stürzt oder stolpert, ist es wahrscheinlich, dass der Fahrer diesen Vorfall nicht bemerkt, so dass er die Tür schließt und weiterfährt.
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Es ist festzustellen, dass es noch viel zu tun gibt, um die Sicherheit der Fahrgäste beim Transport mit einem Fahrzeug zu verbessern.
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Kurzfassung der Erfindung
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Deshalb besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, mindestens einige der oben genannten Probleme zu lösen und eine Verbesserung des Feststellens von Unfällen in einem Fahrzeug und der dabei zu treffenden Betreuungsmaßnahmen zu erzielen und dadurch die Fahrgastsicherheit zu erhöhen.
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Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verfahren bei einem Fahrzeug gelöst, das dazu dient, die Weiterfahrt des Fahrzeugs einzuschränken, wenn ein Unfall im Fahrzeug festgestellt wird. Dieses Verfahren umfasst das Feststellen eines im Fahrzeug geschehenen Unfalls mithilfe eines Sensors. Außerdem umfasst das Verfahren das Informieren einer Person, die für das Fahren des Fahrzeugs zuständig ist, dass ein Unfall festgestellt wurde. Des Weiteren umfasst das Verfahren die Prüfung, ob die genannte Person eine Maßnahme als Reaktion auf den ihr gemeldeten Unfall im Fahrzeug getroffen hat. Die genannte Maßnahme ist in einer Liste von Maßnahmen enthalten, in der die zu treffenden Maßnahmen mit dem festgestellten Unfall verknüpft sind. Das Verfahren umfasst auch die Einschränkung, d. h. Begrenzung der Fortbewegung des Fahrzeugs, wenn die Prüfung ergibt, dass keine der in der Maßnahmenliste enthaltenen Maßnahmen getroffen wurde.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird diese Aufgabe durch eine Steuereinheit bei einem Fahrzeug gelöst. Diese Steuereinheit schränkt die Fortbewegung des Fahrzeugs ein, wenn ein Unfall im Fahrzeug festgestellt wurde. Die Steuereinheit umfasst einen Prozessor, der dazu dient, einen im Fahrzeug geschehenen Unfall mithilfe eines Sensors festzustellen. Der Prozessor dient außerdem zum Informieren einer Person, die für das Fahren des Fahrzeugs zuständig ist, dass ein Unfall festgestellt wurde. Des Weiteren dient der Prozessor zum Prüfen, ob die genannte Person eine Maßnahme als Reaktion auf den ihr gemeldeten Unfall im Fahrzeug getroffen hat. Die genannte Maßnahme ist in einer Liste von Maßnahmen enthalten, in der die zu treffenden Maßnahmen mit dem festgestellten Unfall verknüpft sind. Der Prozessor dient auch zur Einschränkung bzw. Begrenzung der Fortbewegung des Fahrzeugs, wenn die Prüfung ergibt, dass keine der in der Maßnahmenliste enthaltenen Maßnahmen getroffen wurde.
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Indem ein im Fahrzeug geschehener Vorfall oder Unfall festgestellt wird, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf diesen Vorfall bzw. Unfall gelenkt wird, geprüft wird, ob der Fahrer die aufgrund des Vorfalls bzw. Unfalls erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, und die Fortbewegung des Fahrzeugs begrenzt wird, falls keine Maßnahme oder eine falsche Maßnahme getroffen wurde, verringert sich das Risiko, dass ein Vorfall bzw. Unfall in einem Fahrgastraum vom Fahrer nicht bemerkt wird und/oder dass der Fahrer nicht die dazu erforderlichen Maßnahmen trifft. Dadurch kann der vom Unfall betroffene Fahrgast frühzeitig Hilfe erhalten, so dass dessen Leiden verkürzt oder sogar völlig gelindert werden kann. Außerdem kann eine Verschlechterung der Situation des Unfallopfers vermieden werden, indem das Fahrzeug für den Fahrer nach dem Unfall schwerer zu fahren ist.
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Weitere Vorteile und weitere neue Merkmale sind aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung zu ersehen.
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Abbildungsverzeichnis
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Ausführungsformen der Erfindung werden nun in detaillierter Form unter Verweis auf die beigefügten Abbildungen beschrieben, auf denen verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind:
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zeigt ein Fahrzeug gemäß einer Ausführungsform.
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zeigt einen Fahrgastraum in einem Fahrzeug gemäß einer Ausführungsform.
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zeigt ein Beispiel des Fahrerumfelds bei einem Fahrzeug gemäß einer Ausführungsform des Verfahrens.
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ist ein Ablaufdiagramm, in dem eine Ausführungsform der Erfindung dargestellt ist.
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ist eine Darstellung einer Steuereinheit gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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Detaillierte Beschreibung
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Ausführungsformen der Erfindung umfassen ein Verfahren und eine Steuereinheit, die gemäß einem der im Folgenden beschriebenen Beispiele realisiert werden können. Diese Erfindung kann jedoch in vielen verschiedenen Formen ausgeführt werden und soll durch die im vorliegenden Dokument beschriebenen Ausführungsformen nicht begrenzt werden. Diese Ausführungsformen sollen vielmehr die verschiedenen Aspekte der Erfindung erläutern und veranschaulichen.
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Weitere Aspekte und Merkmale der Erfindung können aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung zu ersehen sein, wenn sie im Zusammenhang mit den beigefügten Abbildungen berücksichtigt werden. Bei den Abbildungen handelt es sich jedoch nur um Beispiele verschiedener Ausführungsformen der Erfindung, welche die Erfindung nicht begrenzen sollen. Die Erfindung wird nur durch die beigefügten Patentansprüche begrenzt. Außerdem sind die Abbildungen nicht unbedingt maßstabgerecht. Sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, sollen die Abbildungen konzeptuell Aspekte der Erfindung veranschaulichen.
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zeigt ein Fahrzeug (Fortbewegungsmittel) 100, das von einem Motor angetrieben wird und unter anderem in einer ersten Fahrtrichtung 105 auf der Fahrstrecke 110 gefahren werden kann. Beispielsweise, aber nicht notwendigerweise, kann das Fortbewegungsmittel 100 in größerem oder kleinerem Umfang zum Fahrgasttransport verwendet werden. Bei diesem Fortbewegungsmittel 100 kann es sich beispielsweise um einen Bus, ein Taxi, ein Behindertentransportfahrzeug, ein Tiertransportfahrzeug, eine Straßenbahn, einen U-Bahn-Wagen, einen Eisenbahnwagen, eine Seilbahnkabine, einen Aufzug, eine Rolltreppe, ein Transportband, ein Raupenfahrzeug, einen Panzer, ein Flugzeug, ein Schiff oder dergleichen handeln. Das genannte Fahrzeug bzw. Fortbewegungsmittel 100 kann bemannt oder unbemannt sein. Außerdem kann das Fortbewegungsmittel 100 in verschiedenen Ausführungen direkt von einem Fahrer gesteuert werden, von einem fern des Fahrzeugs befindlichen Fahrer gesteuert werden, ferngesteuert werden und/oder sich selbst steuern.
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Gemäß bestimmten Ausführungsformen umfasst das Fahrzeug 100 ein Mittel und eine Logik zum Feststellen eines Vorfalls an Bord des Fahrzeugs 100 und zur Information des Fahrers, einer anderen Person, die für das Fahren des Fahrzeugs 100 zuständig ist, und/oder der Umgebung, dass der festgestellte Vorfall sich an Bord des Fahrzeugs ereignet hat. Ein solcher Vorfall kann beispielsweise sein, dass ein Fahrgast zu Boden stürzt oder sich in anderer Weise verletzt, dass ein Fahrgast Schmerzen hat, dass ein Fahrgast offenbar leblos/ohnmächtig ist, dass Fahrgäste eine Schlägerei veranstalten, dass ein Fahrgast Atemnot hat, dass ein Fahrgast einen Herzstillstand erleidet, dass ein Fahrgast Vergiftungssymptome aufweist, dass bei einem Fahrgast Wehen einsetzen, dass ein Fahrgast eine blutende Wunde aufweist oder dergleichen.
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In bestimmten Ausführungsformen kann der Fahrer des Fahrzeugs 100 mit einem Bild, einem akustischen Signal, einem Lichtsignal, einem haptischen/taktilen Signal, einer Stimmenmitteilung oder dergleichen darüber informiert werden, dass sich ein Vorfall ereignet hat. In einigen Ausführungsformen kann außerdem auch die Umgebung darüber informiert werden, dass sich ein Vorfall ereignet hat, wie beispielsweise andere Fahrgäste, andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe und/oder eine Überwachungszentrale oder dergleichen.
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In bestimmten Ausführungsformen kann das Fahrzeug 100 Überwachungssensoren umfassen, wie beispielsweise Kameras und Laserscanner, die jeweils einzeln oder gemeinsam ein den Tatsachen entsprechendes Bild liefern, aus dem zu ersehen ist, wo Fahrgäste/Kinderwagen/Rollstühle usw. sich im Fahrzeug 100 befinden, und die außerdem über deren Bewegungsmuster informieren. Dadurch können beispielsweise Abweichungen vom Normalzustand bzw. Vorfälle, Unfälle oder Beinaheunfälle festgestellt werden.
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Wenn ein solcher Vorfall festgestellt wird, kann der Fahrer und eventuell auch die Umgebung in geeigneter Weise darüber informiert werden, beispielsweise mit einem Warnton/-licht, taktil oder mit einer Displayanzeige mit einem Kamerabild oder dergleichen. Gemäß bestimmten Ausführungsformen können auch die übrigen Fahrgäste in geeigneter Weise über den Vorfall informiert werden, so dass sie Hilfe leisten können. In bestimmten Ausführungsformen ist kein Fahrer des Fahrzeugs 100 vorhanden. Stattdessen können andere Personen, die für die Fortbewegung des Fahrzeugs 100 zuständig sind, informiert werden, wie beispielsweise das Personal einer Überwachungszentrale oder dergleichen.
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Außerdem können die Maßnahmen des Fahrers registriert werden, die dieser trifft, nachdem ihm der Vorfall gemeldet wurde. Geeignete Maßnahmen können beispielsweise sein, dass der Fahrer bestätigt, dass er einen Vorfall festgestellt hat, dass der Fahrer das Fahrzeug 100 verlangsamt oder anhält, dass der Fahrer die Nummer 112 wählt, dass er erste Hilfe leistet oder dergleichen. Gemäß bestimmten Ausführungsformen kann/können die zu treffende/n Maßnahme/n im Voraus in einer Liste festgelegt werden. Dadurch können auch dem Fahrer Empfehlungen bezüglich der aufgrund des Unfalls zu treffenden Maßnahmen erteilt werden, und zwar als Textmitteilungen, Stimmenmitteilungen oder dergleichen.
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Beispielsweise ist bei einem Fahrgast, der zu Boden gestürzt ist und danach anhaltende Schmerzen in einem Arm oder Bein hat, der Schwellungen oder nicht normale Beweglichkeit in einer Extremität aufweist oder bei dem ein Arm/Bein eine unnatürliche Stellung aufweist, zu vermuten, dass der/das betroffene Arm/Bein gebrochen ist. Geeignete Maßnahmen können dabei sein, dass man dem Unfallopfer hilft, vom Boden aufzustehen, dass man einen gebrochenen Arm mit einem Dreiecktuch, Halstuch oder dergleichen stützt, dass man dafür sorgt, dass das Unfallopfer in ein Krankenhaus oder in ein Behandlungszentrum gebracht wird, beispielsweise indem man ein Taxi ruft und dem Fahrzeug-Unfallopfer hilft.
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Falls ein Fahrgast ohnmächtig wird, kann zuerst versucht werden, die betroffene Person anzusprechen und wach zu rütteln. Falls das Unfallopfer sein Bewusstsein nicht wieder erlangt oder nicht reagiert, kontrolliert man, ob die Atmung und der Puls normal sind. Wenn keine Atmung und/oder kein Puls feststellbar ist, muss das Unfallopfer auf den Rücken gelegt werden. Dann müssen die Luftwege geöffnet werden und es muss eine Herzdruckmassage und eine künstliche Beatmung vorgenommen werden. Es müssen etwa 30 Brustkompressionen durchgeführt werden und dann zwei Atemzüge Luft in die Lungen des Unfallopfers geatmet werden. Danach muss dies wiederholt werden. Es muss die Nummer 112 angerufen werden und auf das Rettungspersonal gewartet werden. Falls die Atmung normal ist und Puls vorhanden ist, muss das Unfallopfer in die stabile Seitenlage gebracht werden usw. Dies sind nur einige Beispiele für Anweisungen oder geeignete Maßnahmen bei einem Unfall.
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Falls der Fahrer die aufgelisteten Maßnahmen nicht trifft, kann eine Wiederholung und/oder Intensivierung der Aufforderung dazu erfolgen. Falls der Fahrer auch danach noch keine Maßnahmen trifft, kann gemäß einer ansteigenden Skala die Möglichkeit des Fahrers, das Fahrzeug 100 weiterzufahren, in geeigneter Weise begrenzt werden. Beispielsweise kann das Aktivieren der Warnblinkanlage oder anderer Lampen im Fahrzeug 100 erfolgen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für das Fahrzeug 100 erfolgen, eine Beschleunigungsbegrenzung für das Fahrzeug 100 erfolgen, ein Aktivieren von haptischen/taktilen Signalen im Lenkrad oder Fahrersitz des Fahrzeugs erfolgen, ein rotes Licht an der nächsten Ampel über V2x-Technologie oder eine ähnliche Kommunikationstechnologie angefordert werden, die zuständige Polizeibehörde verständigt werden, damit sie das Fahrzeug 100 anhält, oder eine Kombination von zwei oder mehr dieser Maßnahmen vorgenommen werden.
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Dadurch verringert sich das Risiko, dass ein Vorfall oder Unfall an Bord des Fahrzeugs 100 nicht festgestellt wird und dass nicht die erforderliche Hilfe geleistet wird. In einigen Ausführungsformen können der Fahrer des Fahrzeugs, eine andere zuständige Person, Fahrgäste, Verkehrsteilnehmer in der Nähe oder andere Personen darüber informiert werden, dass sich ein Vorfall ereignet hat, wie beispielsweise dass eine Person einen Oberschenkelhalsbruch erlitten hat, dass ein Baby auf dem Boden liegt usw., so dass die erforderliche Hilfe geleistet werden kann.
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zeigt schematisch ein übersichtliches Beispiel eines Fahrgastraums im Fahrzeug 100.
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In diesem Beispiel sind einige Sensoren 210 im Fahrzeug 100 installiert, die dazu dienen, einen Vorfall oder Unfall an Bord des Fahrzeugs 100 festzustellen, wie beispielsweise den Sturz eines Fahrgasts zu Boden. Im Fahrzeug 100 kann/können sich ein Sensor 210 oder mehrere Sensoren 210 befinden. Diese können in einigen Ausführungsformen miteinander zusammenwirken und von derselben Art oder von unterschiedlicher Art sein. Beispielsweise kann eine Kamera 210-1 Aufnahmen machen, so dass durch Bildanalyse festgestellt werden kann, dass ein Fahrgast sich nicht normal verhält oder sich offenbar verletzt hat. Das Fahrzeug 100 kann einen Drucksensor 210-2 umfassen, der den Druck und/oder die Druckänderung misst, den/die ein Fahrgast auf ihn ausübt. Solche Drucksensoren 210-2 können beispielsweise im Boden und/oder in Sitzplätzen des Fahrzeugs installiert sein. In bestimmten Ausführungsformen kann das Fahrzeug 100 einen oder mehrere Lichtsensoren 210-3 umfassen. Diese können außer einem Lichtstrahl auch einen Schalter umfassen, der ein Signal erzeugt, wenn der Lichtstrahl unterbrochen wird. Das Fahrzeug 100 kann auch ein oder mehrere Mikrofone 210-4 umfassen, die im Fahrzeug 100 platziert sind.
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Signale von diesen Sensoren 210 können dann einer Steuereinheit im Fahrzeug 100 zwecks Analyse zugeleitet werden. Diese Signalübermittelung kann bei bestimmten Ausführungsformen beispielsweise durch drahtlose Kommunikation über eine drahtlose Schnittstelle erfolgen. Die drahtlose Schnittstelle kann aus einem Funksender auf der Basis einer drahtlosen Kommunikationstechnologie bestehen, wie beispielsweise 3rd Generation Partnership Project (3GPP), Long Term Evolution (LTE), LTE-Advanced, Evolved Universal Terrestrial Radio Access Network (E-UTRAN), Universal Mobile Telecommunications System (UMTS), Global System for Mobile Communications/Enhanced Data rate for GSM Evolution (GSM/EDGE), Wideband Code Division Multiple Access (WCDMA), World-Wide Interoperability for Microwave Access (Wi-Max), Wireless Local Area Network (WLAN), Ultra Mobile Broadband (UMB), Bluetooth (BT), Near Field Communikation (NFC) oder Infrarot-Übermittlung, um nur einige der denkbaren Möglichkeiten der drahtlosen Kommunikation als Beispiele anzuführen. Alternativ dazu kann in bestimmten Ausführungsformen die Informationsübermittlung über eine drahtgebundene Schnittstelle erfolgen.
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Die genannte Bildanalyse kann beispielsweise Folgendes umfassen: eine Umhüllungsraumdarstellung, um Bildstrukturen in unterschiedlichen Umhüllungen hervorzuheben und zu extrahieren, das Feststellen von Merkmalen wie Kanten, Regionen, markante Punkte, Ecken und Hügeln in Bildern, den Vergleich von Punkt- und Linienmerkmalen zwischen Bildern, die Verfolgung von Bildmerkmalen und Objekten im Laufe der Zeit, die Struktur- und Bewegungsbestimmung von Punkt- und Linienentsprechungen, die Erstellung von Objektmodellen aus Stereobildern und/oder zeitabhängigen Bilddaten sowie die Erkennung von dreidimensionalen Objekten aus einem oder mehreren zweidimensionalen Bildern, die mit dem Sensor 210 aufgenommen wurden, wenn dieser Sensor 210 eine Kamera ist.
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Dadurch kann ein Vorfall im Fahrgastraum des Fahrzeugs 100 festgestellt werden.
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zeigt ein Beispiel eines Fahrzeuginnenraums des Fahrzeugs 100, der ein System 300 umfasst, das dazu dient, die Fortbewegung des Fahrzeugs zu begrenzen, wenn ein Unfall im Fahrzeug 100 festgestellt wird.
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Das Fahrzeug 100 umfasst eine Steuereinheit 310, die zur Einschränkung bzw. Begrenzung der Fortbewegung des Fahrzeugs dient, wenn ein Unfall im Fahrzeug 100 festgestellt wird. In einer Ausführungsform umfasst das Fahrzeug 100 ein Display 320, das beispielsweise einen im Fahrgastraum festgestellten Unfall anzeigen kann.
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Die Steuereinheit 310 dient außerdem dazu, Sensorsignale von einem oder mehreren Sensoren 210 im Fahrzeug 100 zu empfangen. Außerdem kann die Steuereinheit 310 die empfangenen Sensorsignale analysieren und einen Vorfall, der sich ereignet hat, feststellen, wenn ein Sensorwert oder mehrere Sensorwerte eine Bedingung erfüllt/erfüllen, wie beispielsweise die Überschreitung eines Grenzwerts oder dergleichen.
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Die Steuereinheit 310 dient außerdem dazu, den Fahrer in einer oder in mehreren Weisen über einen Vorfall, der sich ereignet hat, zu informieren, beispielsweise durch ein akustisches Signal, eine Anzeigelampe, eine Stimmenmitteilung oder dergleichen.
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Außerdem kann die Steuereinheit 310 feststellen, welche Maßnahme/n der Fahrer trifft. Es kann ein Vergleich zwischen den vom Fahrer getroffenen Maßnahmen und einer Liste mit vorgegebenen Maßnahmen, die bei verschiedenen Arten von Vorfällen zu treffen sind, vorgenommen werden. Gemäß bestimmten Ausführungsformen kann, wenn der Fahrer eine falsche Maßnahme trifft, eine Meldung generiert werden, die den Fahrer auffordert, die vorgegebenen Maßnahmen zu treffen. Falls der Fahrer überhaupt keine Maßnahme trifft, können die Möglichkeiten des Fahrers, das Fahrzeug 100 fortzubewegen, in einer Weise oder in mehreren Weisen begrenzt werden.
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Dadurch kann vermieden werden, dass ein verletzter Fahrgast nicht bemerkt wird und/oder dass einem verletzten Fahrgast keine Hilfe geleistet wird. Besonders wichtig ist es, einen zu Boden gestürzten Fahrgast festzustellen und ihm Hilfe zu leisten, wenn Gefahr besteht, dass er sich noch mehr verletzt, wenn eine andere Person über ihn stürzt oder stolpert. Außerdem ist es besonders wichtig, dass ein bewusstloser Fahrgast festgestellt werden kann, weil Bewusstlose nicht mit ihrer Umgebung kommunizieren können und nicht auf sich aufmerksam machen können.
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zeigt ein Beispiel einer Ausführungsform der Erfindung. Das Ablaufdiagramm in veranschaulicht ein Verfahren 400 in einem Fahrzeug 100, das dazu dient, die Fortbewegung des Fahrzeugs zu begrenzen, wenn ein Unfall im Fahrzeug 100 festgestellt wird.
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Das Verfahren 400 kann mehrere Schritte 401–405 umfassen. Außerdem können die beschriebenen Schritte 401–405 in einer anderen chronologischen Reihenfolge als die Nummerierung angibt durchgeführt werden. Einige der beschriebenen Schritte 401–405 können zeitgleich durchgeführt werden. Bestimmte Schritte, wie beispielsweise der Schritt 405, werden nur in bestimmten alternativen Ausführungsformen des Verfahrens 400 durchgeführt. Das Verfahren 400 beinhaltet die folgenden Schritte:
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Schritt 401
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Ein Unfall, der sich im Fahrzeug 100 ereignet hat, wird durch einen Sensor 210 festgestellt.
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Dieses Feststellen kann auch das Feststellen eines Risikofahrgasts im Fahrzeug 100 umfassen. Risikofahrgäste können Fahrgäste mit erhöhtem Unfallrisiko sein, wie beispielsweise Rollstuhlfahrer, Kinder in Kinderwagen, Fahrgäste mit Bewegungseinschränkungen, Kinder, Fahrgäste mit Körperverletzungen, betrunkene Fahrgäste, ältere Fahrgäste, stehende Fahrgäste generell oder stehende Fahrgäste, deren Anzahl einen bestimmten Grenzwert überschreitet, usw. Risikofahrgäste können beispielsweise durch eine Bildanalyse ihrer Bewegungsmuster festgestellt werden. Wenn ein Bewegungsmuster von einem vorgegebenen Normalverhalten abweicht, kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei der betroffenen Person um einen Risikofahrgast handelt. Dies kann beispielsweise eine Abweichung von einer linearen Bewegung bei der Fortbewegung, eine unregelmäßige Bewegung usw. sein. Dadurch können gemäß bestimmten Ausführungsformen Unfälle vermieden werden, indem der Fahrer über die Anwesenheit eines Risikofahrgasts informiert wird und/oder indem beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung und/oder eine Beschleunigungsbegrenzung vorgenommen wird, wenn ein Risikofahrgast festgestellt wird.
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Das Feststellen eines Vorfalls, eines Unfalls oder eines Risikofahrgasts im, Fahrzeug 100 kann erfolgen durch Bilderkennung mit einem Sensor 210, der beispielsweise aus einer Kamera 210-1 bestehen kann; durch Analyse von Signalen eines oder mehrerer Drucksensoren 210-2 im Fahrzeug 100; durch Analyse von Signalen eines oder mehrerer Lichtsensoren 210-3 im Fahrzeug 100; durch Analyse von Schall, der mit einem oder mehreren Mikrofonen 210-4 im Fahrzeug 100 aufgenommen wurde; oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen.
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Schritt 402
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Eine Person, die für das Fahren des Fahrzeugs 100 zuständig ist, wird über den festgestellten 401 Unfall oder den festgestellten Risikofahrgast informiert.
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Die genannte Person, die für das Fahren des Fahrzeugs 100 zuständig ist, kann beispielsweise der Fahrer des Fahrzeugs, ein Schaffner im Fahrzeug 100 oder eine ähnliche Person sein, die sich physisch im Fahrzeug 100 befindet. In bestimmten Ausführungsformen kann diese Person, wenn das Fahrzeug 100 fahrerlos ist, eine Person sein, die sich fern vom Fahrzeug 100 befindet, wie beispielsweise in einer Überwachungszentrale oder dergleichen.
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Das Informieren über den festgestellten 401 Unfall kann auch ein Informieren der Fahrzeugumgebung durch Anzeigelampen und/oder akustische Signale oder dergleichen umfassen, damit die Aufmerksamkeit von Personen in der Nähe des Fahrzeugs auf den festgestellten 401 Unfall im Fahrzeug 100 gelenkt wird.
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In bestimmten Ausführungsformen kann das Informieren über den festgestellten 401 Unfall auch eine visuelle Anzeige der Stelle im Fahrzeug 100 umfassen, an der sich der genannte Unfall ereignet hat, und zwar durch ein Bild in einem Display 320.
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Schritt 403
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Prüfen, ob die genannte Person eine Maßnahme als Reaktion auf den ihr gemeldeten 402 festgestellten 401 Unfall im Fahrzeug 100 getroffen hat. Die genannte Maßnahme ist in einer Liste von Maßnahmen enthalten, in der die zu treffenden Maßnahmen mit dem festgestellten 401 Unfall verknüpft sind.
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Die genannten Maßnahmen, die in der Liste der Maßnahmen enthalten sind, die mit dem festgestellten 401 Unfall verknüpft sind, können beispielsweise Folgendes umfassen: Bestätigen des eingetretenen Vorfalls; Absenken der Geschwindigkeit und/oder Beschleunigen unter einen bestimmten Grenzwert, wie beispielsweise 20 km/h; Anhalten des Fahrzeugs 100; Aktivieren der Warnblinkanlage; Anfordern von medizinisch geschultem Personal (Anrufen der Nummer 112 oder einer anderen Alarmnummer); Aktivieren des Defibrillators, des Sauerstoffgeräts oder anderer Erste-Hilfe-Ausrüstungen an Bord des Fahrzeugs 100 oder ähnliche Maßnahmen.
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In bestimmten Ausführungsformen kann der Fahrer über solche Maßnahmen, die mit einem bestimmten Vorfall verknüpft sind, durch eine Textmitteilung, eine Stimmenmitteilung oder dergleichen informiert werden. Dadurch kann dem Fahrer eine Anleitung in einer anstrengenden, ungewöhnlichen und vielleicht auch bedrohlichen Situation gegeben werden, wenn beispielsweise ein Fahrgast stark blutet und/oder nicht mehr atmet oder dergleichen, so dass sich das Risiko falschen Handelns in der entstandenen Notsituation verringert.
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Schritt 404
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Begrenzung bzw. Einschränkung der Fortbewegung des Fahrzeugs, wenn das Prüfen 403 ergibt, dass keine der in der Maßnahmenliste enthaltenen Maßnahmen getroffen wurde.
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Eine solche Begrenzung bzw. Einschränkung der Fortbewegung des Fahrzeugs kann eine Serie von Begrenzungsmaßnahmen umfassen, welche die Fortbewegung des Fahrzeugs zunehmend einschränken.
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Gemäß bestimmten Ausführungsformen kann die Begrenzung bzw. Einschränkung der Fortbewegung des Fahrzeugs eine fahrzeuginterne Maßnahme umfassen, wie beispielsweise eine Beschleunigungsbegrenzung für das Fahrzeug 100; eine Geschwindigkeitsbegrenzung für das Fahrzeug 100; das Aktivieren der Warnblinkanlage; das Aktivieren von taktilen Vibrationen im Lenkrad, in Bedienelementen und/oder im Fahrersitz des Fahrzeugs; das Aktivieren der Fahrzeugbremse oder ähnliche Maßnahmen; und/oder eine fahrzeugexterne Maßnahme umfassen, wie beispielsweise die Übermittlung eines Anforderns von Rotlicht an der nächsten Ampel; die Übermittlung eines Ersuchens um das Stoppen des Fahrzeugs 100 an die Polizei oder die Abstellung des Motors des Fahrzeugs.
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Die Begrenzung bzw. Einschränkung der Fortbewegung des Fahrzeugs, wenn ein Risikofahrgast festgestellt wird 401, kann in bestimmten Ausführungsformen auf Begrenzungen der Geschwindigkeit und/oder Beschleunigen/Verzögern des Fahrzeugs beschränkt sein. Dadurch können ruckartiges Fahren, abrupte Bremsmanöver usw. verhindert werden, wenn beispielsweise ein stark betrunkener Fahrgast an Bord festgestellt wird. Dadurch kann das Unfallrisiko gemindert werden, weil solche Risikofahrgäste unter solchen Verhältnissen besonders große Probleme haben können, das Gleichgewicht zu halten.
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Gemäß bestimmten Ausführungsformen kann diese Begrenzung bzw. Einschränkung der Fortbewegung des Fahrzeugs gehemmt werden, wenn das Fahrzeug 100 zu einer medizinischen Betreuungsstelle unterwegs ist, wie beispielsweise zu einem Krankenhaus, einem Behandlungszentrum, einem Arzt, einer Hebamme, einem Tierarzt oder dergleichen. Dadurch kann verhindert werden, dass das Fahrzeug 100 in einer ernsten Notsituation in seiner Fortbewegung behindert wird, wenn ein Fahrgast schnell behandelt werden muss, beispielsweise wenn ein schwer verletzter Fahrgast eine Notbehandlung benötigt oder wenn bei einer schwangeren Frau im Fahrgastraum die Entbindung unmittelbar bevorsteht.
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Schritt 405
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Dieser Verfahrensschritt wird nur in bestimmten, jedoch nicht notwendigerweise in allen Ausführungsformen durchgeführt.
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Es kann eine Verspätung in Bezug auf den Fahrplan des Fahrzeugs aufgrund der Begrenzung 404 der Fortbewegung des Fahrzeugs berechnet werden. Die Fahrgäste im Fahrzeug 100, wartende Fahrgäste an den noch nicht angefahrenen Haltestellen und/oder eine Verkehrsleitrentrale können über diese berechnete Verspätung informiert werden.
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Dadurch können die davon betroffenen Personen ihre Reise planen (neu planen) und beispielsweise ein anderes, alternatives Transportmittel benutzen, so dass sie Zeit sparen und weniger Unannehmlichkeiten haben.
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zeigt eine Ausführungsform einer Steuereinheit 310 in einem Fahrzeug 100, die dazu dient, die Fortbewegung des Fahrzeugs zu begrenzen, wenn ein Unfall im Fahrzeug 100 festgestellt wurde.
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Diese Steuereinheit 310 ist für die Durchführung von mindestens einigen der oben beschriebenen Verfahrensschritte 401–405 konfiguriert, die im Verfahren 400 zur Begrenzung der Fortbewegung des Fahrzeugs, wenn ein Unfall im Fahrzeug 100 festgestellt wurde, enthalten sind.
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Die Steuereinheit 310 enthält einige Komponenten, die im Folgenden im Detail beschrieben sind. Einige der beschriebenen Teilkomponenten sind in einigen, aber nicht unbedingt in allen Ausführungsformen enthalten. Es können auch weitere Elektronik-Bauteile in der Steuereinheit 310 enthalten sein, die nicht im vollen Umfang erforderlich sind, um die Funktion der Steuereinheit 310 gemäß der Erfindung zu verstehen. Diese Bauteile sind deshalb nicht in und auch nicht in der vorliegenden Beschreibung berücksichtigt.
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Die Steuereinheit 310 umfasst einen Prozessor 520, der dazu dient, einen im Fahrzeug 100 geschehenen Unfall mithilfe eines Sensors 210 festzustellen. Der Prozessor 520 dient außerdem zur Information einer Person, die für das Fahren des Fahrzeugs 100 zuständig ist, dass ein Unfall festgestellt wurde. Des Weiteren dient der Prozessor 520 zum Prüfen, ob die genannte Person eine Maßnahme als Reaktion auf den ihr gemeldeten Unfall im Fahrzeug 100 getroffen hat. Die genannte Maßnahme ist in einer Liste von Maßnahmen enthalten, in der die zu treffenden Maßnahmen mit dem festgestellten Unfall verknüpft sind. Der Prozessor 520 dient auch zur Begrenzung der Fortbewegung des Fahrzeugs, wenn die Prüfung ergibt, dass keine der in der Maßnahmenliste enthaltenen Maßnahmen getroffen wurde.
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Der Prozessor 520 kann beispielsweise aus einer oder mehreren Zentralprozessoreinheiten (CPU), einem Logikkreis, einem Mikroprozessor oder einer anderen Logikeinheit bestehen, wobei diese Komponenten dazu dienen, Anweisungen zu interpretieren und auszuführen und/oder Daten zu lesen und zu schreiben. Der Prozessor 520 kann den Zustrom oder den Ausstrom von Daten oder die Datenbehandlung mit einer Pufferung von Daten sowie Kontrollfunktionen und dergleichen handhaben.
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Die Steuereinheit 310 kann auch einen Signalempfänger 510 umfassen, der dazu dient, Signale von einem oder mehreren Sensoren 210 im Fahrzeug 100 zu empfangen. Außerdem kann der Signalempfänger 510 Werte von anderen Sensoren oder Messgeräten, die sich im Fahrzeug 100 befinden oder an dieses Fahrzeug angeschlossen sind, empfangen, wie beispielsweise von einem Höhenmessgerät, einem Neigungsmessgerät, einem Geschwindigkeitsmessgerät, einem Thermometer, einer Uhr usw. Solche Messdaten können sich beispielsweise auf die Höhe, die Neigung, den Fahrwiderstand der Fahrbahn, die Krümmung in einer Ebene, die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit, die Zeit, das Datum, das Wetter, die Temperatur, die Geschwindigkeit, den eingelegten Gang, die Fahrzeugart und/oder das Fahrzeuggewicht beziehen.
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Außerdem kann die Steuereinheit 310 gemäß bestimmten Ausführungsformen einen Speicher 525 umfassen, der dazu dient, beispielsweise eine Liste von Maßnahmen zu speichern, die mit einem bestimmten festgestellten Vorfall oder Unfall, der sich an Bord des Fahrzeugs ereignet hat, verknüpft sind. Ein Beispiel für solche Maßnahmen ist die Kontrolle der Atmung und des Pulses/der Herzfunktion eines Fahrgasts, falls dieser nicht bei Bewusstsein ist. Falls keine Atmung und/oder kein Puls vorhanden ist, können unter anderem die folgenden Maßnahmen geeignet sein: Herzdruckmassage, Kontrolle, ob die Atemwege des betroffenen Fahrgasts frei sind, künstliche Beatmung, Aktivieren eines Defibrillators sowie Anruf der Nummer 112, um nur einige geeignete Notmaßnahmen zu nennen.
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Der Speicher 525 kann beispielsweise aus einer Speicherkarte, einem Flashspeicher, einem USB-Speicher, einer Festplatte oder einer anderen ähnlichen nicht flüchtigen Datenspeicherungseinheit in dauerhafter Ausführung bestehen, beispielsweise aus der Gruppe: ROM (Read-Only Memory), PROM (Programmable Read-Only Memory), EPROM (Erasable PROM), Flashspeicher, EEPROM (Electrically Erasable PROM) usw. in verschiedenen Ausführungsformen.
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Außerdem kann die Steuereinheit 310 gemäß bestimmten Ausführungsformen auch einen Sendekreis 530 umfassen, der in bestimmten Ausführungsformen dazu dient, die empfangenen Sensorinformationen zu einem Display 320 zu übermitteln. Der sendende Kreis 530 kann auch Anweisungen zur Begrenzung der Fortbewegung des Fahrzeugs übermitteln, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung, eine Beschleunigungsbegrenzung, einen Abschaltbefehl für den Motor usw.
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Außerdem umfasst die Erfindung ein Computerprogramm zur Begrenzung der Fortbewegung des Fahrzeugs, wenn ein Unfall im Fahrzeug 100 festgestellt wurde, durch Ausführen eines Verfahrens 400 gemäß einem der Verfahrensschritte 401–405, wenn dieses Computerprogramm in einem Prozessorkreis 520 in einer Steuereinheit 310 ausgeführt wird.
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Darüber hinaus umfassen bestimmte Ausführungsformen auch ein System 300 zur Begrenzung der Fortbewegung des Fahrzeugs, wenn ein Unfall im Fahrzeug 100 festgestellt wurde. Dieses System 300 kann einen Sensor 210, der dazu dient, einen im Fahrzeug 100 geschehenen Unfall festzustellen, sowie eine Steuereinheit 310 umfassen.
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Einige Ausführungsformen der Erfindung umfassen auch ein Fahrzeug 100, das mit einem System 300 ausgestattet ist, das dazu dient, die Fortbewegung des Fahrzeugs zu begrenzen, wenn ein Unfall im Fahrzeug 100 festgestellt wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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