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DE102015006378A1 - Verfahren zum Betäuben und/oder Töten von Fischen, insbesondere von afrikanischen Raubwelsen (Clarias gariepinus) - Google Patents

Verfahren zum Betäuben und/oder Töten von Fischen, insbesondere von afrikanischen Raubwelsen (Clarias gariepinus) Download PDF

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DE102015006378A1
DE102015006378A1 DE102015006378.2A DE102015006378A DE102015006378A1 DE 102015006378 A1 DE102015006378 A1 DE 102015006378A1 DE 102015006378 A DE102015006378 A DE 102015006378A DE 102015006378 A1 DE102015006378 A1 DE 102015006378A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fish
stunning
catfish
head
firing pin
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102015006378.2A
Other languages
English (en)
Inventor
Reiner Elies
Günther Scheibe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
PAL AQUAKULTUR GMBH, DE
Original Assignee
Pal Anlagenbau GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Pal Anlagenbau GmbH filed Critical Pal Anlagenbau GmbH
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Publication of DE102015006378A1 publication Critical patent/DE102015006378A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22BSLAUGHTERING
    • A22B3/00Slaughtering or stunning
    • A22B3/08Slaughtering or stunning for poultry or fish, e.g. slaughtering pliers, slaughtering shears
    • A22B3/083Stunning devices specially adapted for fish

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Farming Of Fish And Shellfish (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betäuben und/oder Töten von Fischen, vorzugsweise von afrikanischen Raubwelsen (Clarias gariepinus) unter Einhaltung der deutschen und europäischen Tierschutzbestimmungen, wobei das Verfahren aus einer Kombination der Inaktivierung und Vorsedierung des Fisches durch Absenkung der Hälterungswassertemperatur mit einer Vereinzelung und Fixierung der Fische auf einer Arbeitsplatte, einer Betäubung der Fische durch einen Kopfschlag und Ausbluten in einem Behälter mit Eiswasser besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betäuben und/oder Töten von Fischen, vorzugsweise von afrikanischen Raubwelsen (Clarias gariepinus) unter Einhaltung der deutschen und europäischen Tierschutzbestimmungen.
  • In Deutschland wird die Schlachtung von Fischen ebenso wie die Schlachtung anderer landwirtschaftlicher Nutztiere durch die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) geregelt. Diese Verordnung schreibt eine Betäubung von Fischen vor der Schlachtung vor und fordert die Verwendung von Vorrichtungen, die ein rasches und wirksames Betäuben und Töten der Tiere gewährleisten. Durch die Verordnung erlaubte Verfahren sind die Elektrobetäubung, der stumpfe Schlag auf den Kopf (Perkussion), die CO2-Betäubung von Salmoniden und der Einsatz eines Stoffes mit betäubender Wirkung (ausgenommen Stoffe wie Ammoniak, die gleichzeitig zum Entschleimen dienen). Der afrikanische Raubwels (Ciarias gariepinus) eignet sich besonders für die Haltung in intensive Kreislaufanlagen, die im Sinne einer Kreislaufwirtschaft Wärme aus Industrieanlagen wie Biogasanlagen nutzen. Gemäß der Anforderung der TierSchIV sind die Tiere so zu betreuen, ruhigzustellen, zu betäuben und zu schlachten, dass bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, ... oder Schäden verursacht werden (TierSchlV, §3.1).
  • In der US 2007 011 935 (A1) wird eine Vorrichtung zum Betäuben von Fischen beschrieben, die aus einem länglichen Element mit einem offenen Kanal, durch den der Fisch befördert werden kann, einer pneumatisch betriebenen Pistole, die schwenkbar in dem Kanal angeordnet ist, wobei die Pistole aus einem Schlagzylinder und Kolben besteht, wobei der Kolben mit einem aus einer Hülse ein- und ausziehbaren Schlagbolzen verbunden ist, und wobei die Pistole zwischen einer abgesenkten Feuerstellung, wo die Fische ohne Betäubung den Kanal passieren können und einer angehobenen Position, wo die Fische unterhalb der Pistole zur Betäubung durchgeführt werden, schwenkbar angeordnet ist, einer vertikale Führungsplatte, die schwenkbar an der Innenfläche jeder Wand montiert und zu dem Kanal erweitert (nach Außen) und in einer eingezogene (Innen-)Positionen ausgebildet ist, wobei das Ende einer Führungsplatte nahe der schwenkbare Halterung oder nahe dem Drehpunkt der abgesenkten oder angehobenen Position angeordnet ist, besteht. Ein Mechanismus schwenkt die Pistole zwischen beiden Positionen und ein Mechanismus schwenkt jede der Führungsplatte zwischen der ausgefahrenen und zurückgezogenen Positionen, wobei ein Auslöser für die Pistole aktiviert wird, wenn die Pistole aus der abgesenkten Position in die angehobene Position und die Führungsplatte in die zurückgezogene Position geschwenkt werden. Ein Sensor erfasst den Durchgang der Fische aus dem Kanal heraus und aktiviert den Schwenkmechanis- mus zur Rückkehr der Pistole in die abgesenkte Position und den Schwenkmechanismus zum Schwenken der Platten der Führungsplatte in die ausgefahrene Position.
  • Die GB 23 91 446 (A) offenbart eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Schlachten und Ausbluten von Fischen, wobei die Fische durch einen Schlag in die Region des Gehirns zur Schlachtung betäubt und die Fische nach der Betäubung einer Station zum Ausbluten übergeben werden. Ein Sensorgerät bestimmt die Position der Region des Gehirns des Fisches in Bezug auf den Kopf und auch in Bezug auf die Längsrichtung der Vorrichtung, so dass der Schlag auf den Fisch direkt und genau ausgerichtet gegeben werden kann.
  • Ein Schlaggerät zum Betäuben und/oder Töten von kleineren Schlachttieren, insbesondere Fischen, wird in der EP 09 74 267 (A1) vorgestellt, wobei eine einfache und sichere Handhabung sowie eine hohe Zuverlässigkeit gewährleistet. Dieses neue Schlaggerät besitzt einen schaftförmigen Tragkörper, auf dem ein an einem Ende gehaltener, entgegen der Wirkung einer Federkraft spannbarer Schlagbügel und eine diesem zugeordnete Spanneinrichtung aufgenommen sind, die einen Schwenkhebel mit einem griffartigen Abzug und einem mit einer am freien Ende des Schlagbügels vorgesehenen Endklaue in und außer eines kämmenden Eingriff bringbaren Mitnehmerzahn aufweist, dessen äußerste Bewegungskurve die äußerste Bewegungskurve der Endklaue überschneidet.
  • Eine gravitationsbetriebene Fischschädeldacheinschlagvorrichtung wird in der DE 42 16 842 (A1) vorgeschlagen, bei der ein, an einer vertikalen Führungsstange angeordneter Querriegel mit einem Schlaginstrument fallbeilartig nach unten fällt, sobald ein Fisch mit seinem Fischkopf in eine Fischzuführung gesteckt und dadurch eine Auslöseeinrichtung betätigt wird, die das Schlaginstrument fallbeilartig nach unten fallen lässt und das Fischschädeldach zertrümmert.
  • In der DE 19 07 727 (U) wird eine Betäubungsgerät für Fische beschrieben, wobei ein Schlagbolzen mit einer Einschlagspitze und einem Führungsschaft mit Kopf in einem Gehäuse angeordnet sind. Die Schaftführung ist mit dem Gehäuse fest verbunden. Zwischen dem Einschlagbolzen und Lagerführung befindet sich die Schlag- und Druckfeder und diese wird vom Führungsschaft geführt. Vor dem agieren der Druckfeder wird der Rastknopf nach innen gedrückt und das Abstandsrohr nach oben geschoben. Beim Eindrücken des Schlag- und Stichbolzens wird die Feder gespannt bis ein Sperrhaken unter dem Kopf einspringt. Der Abdrückbügel ist in einem Drehpunkt gelagert. Nach dem Spannen der Druckfeder wird der Rastknopf nach innen gedrückt und das Abstandsrohr nach vorn geschoben. Mit dem Fingerbügel wird das Schlagbolzengerät auf den Fischkopf gedrückt.
  • Ein unter Federwirkung stehender Bolzen ist in der DE 24 37 972 (A1) zum Betäuben von Fischen vorgesehen, wobei unter Spannen der Feder der Bolzen in ein Gehäuse einziehbar ist und beim Wirksamwerden einer Entriegelung vorschnellt. Der Bolzen, dessen vorderes Ende vorzugsweise flach oder stumpf ist, wird gegen den Kopf des Fisches gehalten, nachdem die Feder gespannt ist, und schnellt unter Freigabe der Entriegelung schlagartig vor. Sollte der Bolzenstoß zum Betäuben eines größeren Fisches nicht ausreichen, so können kurz hintereinander gezielt mehrere Bolzenstöße abgegeben werden.
  • In der DE 30 38 492 (A1) wird Gerät zum waidgerechten Betäuben von Fischen mit einem am Kopf eines Fisches mit seinem freien Ende ansetzbaren Tubus, in dem ein Kolben in Längsrichtung des Tubus verschiebbar geführt ist, der gegen die Wirkung einer Druckfeder in eine zurückgezogene erste Endstellung bringbar ist, in der die Feder gespannt ist beschrieben. Mit einer Auslösevorrichtung wird bei deren Betätigung die Feder den Kolben schlagartig in seine durch eine Anschlagvorrichtung markierte zweite Endstellung getrieben, in welcher aus dem freien Ende des Tubus ein Schlagteil austritt. In dem mit seiner Stirnseite am Fisch ansetzbaren Endabschnitt des Tubus wird ein Schlagstück längs verschiebbar geführt. Das Schlagstück tritt beim Ansetzen des Tubus an dem zu betäubenden Fisch vollständig in den Tubus ein und beim Vorschnellen des Kolbens, der dabei das Schlagstück in Austrittsrichtung beaufschlägt, tritt das Schlagstück um eine durch einen Anschlag begrenzte Strecke aus dem Tubus aus.
  • Eine Vorrichtung zur Schlachtung von Fischen wird in der DE 91 03 738 (U1) beschrieben, wobei auf einer Grundplatte Befestigungsbleche auf der einen Seite fest und auf der gegenüberliegenden Seite verstellbar angeordnet sind. Die bewegbaren Seiten lassen sich durch einen Exzentermechanismus fixieren. Am oberen Ende der Befestigungsbleche sind jeweils in Form der Fischkörper angepasste Halbschalen angebracht. Beide Schalen bilden die Halteeinrichtung für den aufzunehmenden Fisch. Zwischen ihnen verbleibt ein Freiraum, der mindestens so groß ist, dass eine Schlagplatte ungehindert darin bewegt werden kann. Die Schlagplatte besitzt eine abgewinkelte Verlängerung, die im unteren Teil so auf einer von den Befestigungsblechen aufgenommenen Achse drehbar gelagert ist, dass sie wippenartig bewegt werden kann. Zwischen der, der Schlagplatte abgewandten Seite der Verlängerung und der Grundplatte ist eine Zugfeder befestigt. Eine zur Achse parallel liegende Welle ist so angeordnet, dass der Außenradius eines auf dem Wellenende befindlichen Flansches in den Bereich des Endes der Verlängerung eingreift. In dieser Flanschzone sind zwei Schaltnocken, die zueinander um 180° versetzt sind, angebracht. Ein zu schlachtender Fisch wird mit der Kopfseite nach unten in die Halteeinrichtung gelegt. Je nach Bedarf kann die Halbschale verstellt und der Fisch in eine sichere Lage gebracht werden. Hiernach wird die Welle, die vorzugsweise mit einem langen, um 180° kippbaren Hebel ausgestattet ist, nach links gedreht. Ein Schaltnocken hebt dabei das entsprechende Ende der Verlängerung an und senkt die Schlagplatte ab, wobei gleichzeitig über die Zugfeder ein Spannen des gesamten abgewinkelten Teiles erfolgt. Im weiteren Verlauf der Wellendrehung gerät der Schaltnocken wieder aus dem Bereich des Verlängerungsendes. Die Schlagplatte wird spontan entlastet und der Fisch präzise betäubt. Er kann danach von der Unterseite des Kopfes aus abgestochen und in dieser Lage auch ausgewaidet werden. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang die Anordnung einer flachen Wanne zwischen Grundplatte und Arbeitstisch.
  • Eine Fischschlachtvorrichtung wird in der US 60 01 011 (A) beschrieben, die aus einen Fischaufnahmeraum mit Eingangsmitteln, um das Einbringen eines Fisches in diesem Aufnahmeraum zur Bearbeitung und Ausgangsmitteln, um das Entfernen eines Fisches im Anschluss an eine solche Bearbeitung zu ermöglichen, aus Positionierungs- und Haltemittel zum Positionieren eines Fisches in dem Raum wenigstens während einer solchen Bearbeitung, aus Mittel zum Bearbeiten des Fisches beim Schlachten und aus Antriebsmittel zum Antrieb des Schlachtmittels besteht, wobei die Schlachtmittel erste und zweite, voneinander getrennt angeordnete Mittel umfassen, und wobei das erste Mittel ausgebildet ist, das Gehirn des Fisches zu beschädigen, und das zweite Mittel geeignet ist, eines oder mehrere Blutgefäße des Fisches zu durchtrennen. Das zweite Mittel besteht aus einer Klinge und das erste Mittel stellt einen Dorn dar, der ausgebildet ist, um auf den Fisch aufzutreffen und den Auftreffbereich zu durchdringen.
  • Die DD 59 493 (A1) offenbart eine Schlachtvorrichtung für Fische, bei der auf einem Grundgestell mit Ständer eine muldenförmige Wanne verstellbar angeordnet (zum Einlegen der Fische) ist, wobei durch eine Hebelanordnung mit entsprechender Lagerung und Übersetzung und Hebelbetätigung oberhalb und unterhalb der muldenförmigen Wanne je ein Stichmesser senkrecht geführt wird. Durch entsprechende konstruktive Ausbildung arbeitet des unteren Messers verzögert. Von einem Netzschutztransformator erfolgt die Stromzuführung zu der am Grundgestell angebrachten Steckdose. Der Stromkreislauf wird über das obere Messer, das gegenüber den anderen Teilen des Gerätes isoliert angebracht ist, auf den eingelegten Fisch gegeben. Durch Betätigung des Bedienungshebels erfolgt zunächst durch das obere Messer die Berührung des Fisches mit dem Messer und damit durch den gegebenen Stromkreislauf die sofortige elektrische Betäubung. Der Fisch streckt sich und nimmt eine ruhige Lage ein. Durch weitere Betätigung des Bedienungshebels wird der Fisch abgestochen, wobei die Wirbelsäule durchstochen wird. Da das untere Messer verzögert angreift, ist gewährleistet, dass auf jeden Fall zunächst nur die Betäubung gegeben ist. Das Einstechen des unteren Messers selbst garantiert eine einwandfreie Entblutung.
  • Die vorliegende Erfindung gemäß CN 17 88 552 (A) betrifft ein betäubendes Elektro-Verfahren für lebende Fische und löst das dabei technische Problem eines schnell betäubenden Verfahrens mit weniger Nebenwirkung auf Fische. Das technologische Schema der vorliegenden Erfindung beinhaltet die Bereitstellung einer Wasserwanne und die Anordnung von Metallnetz-Elektroden, getrennt in positive und negative Pole einer einstellbaren Gleichstromquelle an zwei Enden der Wasserwanne. Die Einstellung für die elektrische Betäubung der Fische beinhaltet die Aufrechterhaltung einer Stromstärke von 0,4 bis 0,5 A je nach Fischgröße und Vielfalt und Regelspannung 0–36 V, um eine elektrische Feldstärke von 0,4 bis 0,5 V/cm zu erreichen. Auf diese Weise werden die Fische innerhalb von 10 Sekunden zu betäuben.
  • Das Gerät nach der GB 24 17 408 (A) verfügt über eine Station zur Betäubung von Fischen mit elektrischen Strom und einer Elektrowartungsstation, die einen elektrischen Strom erzeugt , um die Fische in einen bewusstseinslosen Zustand zu bringen und um sie nach der Betäubung in einem bewusstseinslosen Zustand zu belassen, wenn sie die Betäubungsstation verlassen. Beide Stationen können aus einer Mikroprozessoreinheit gesteuert werden. Die Einheit steuert die elektrische Feldstärke und Frequenz und versorgt die Elektroden. Es kann auch die Geschwindigkeit eines Bandes regeln, die die Länge der Zeit bis zum Austritt der Fische aus dieser Station steuert. Zwischen den beiden Stationen wird der bewusstlose Fisch in eine geneigte Entwässerungsstation geführt.
  • Die Erfindung gemäß DE 73 16 163 (U) betrifft eine Vorrichtung zum Betäuben oder Töten von Fischen mit einem zum Aufnehmen von einer elektrisch leitenden Flüssigkeit und von Fischen dienenden, zwei Längsseiten und zwei im Vergleich dazu kürzere Schmalseiten aufweisenden, Beckens, in dessen Schmalseitenbereich Elektroden angeordnet sind, und der mit einem Deckel versehen ist, der in seiner Schließstellung die Verbindung der Elektroden mit einer Spannungsquelle herstellt. Es ist bereits bekannt, Fische dadurch betäuben oder zu töten, dass man sie in einem Becken der Wirkung eines Stromes aussetzt, der zwischen zwei Elektroden über eine bestimmte, die Fische umgebende Wassermenge fließt. Über die Art des zu verwendenden Stromes, seine Erzeugung und die Stromversorgung ist im Stand der Technik jedoch nichts zu entnehmen.
  • Ein Verfahren zum Betäuben und Schlachten eines Wassertieres wird in der DE 60 105 806 (T2) dargestellt, das aus folgenden Schritten besteht: Unterbringen des Tieres im Wasser, Verbinden einer elektrischen Stromquelle mit dem Wasser so, dass während einer ersten Periode ein elektrischer Strom mit einer ersten Stromstärke in dem Tier derart erzeugt wird, dass es betäubt wird, wobei das Wasser so aufbereitet wird, dass im Wesentlichen unmittelbar nach einer derartigen Periode das Tier in dem Wasser für eine zweite Periode betäubt bleibt. Es hat sich herausgestellt, dass für Aale ein Zeitraum für die erste Periode von einer Sekunde und eine Stromstärke bei einer Spannung von etwa 200 Volt ausreicht. Die zweite Periode ist hier etwa 15 Minuten lang, und die zum Erreichen der zweiten Stromstärke angelegte Spannung kann hier 50 Volt sein. Die Spannungen von 200 und 50 Volt können unter der Voraussetzung angelegt werden, dass die entsprechenden Stromstärken in der Größenordnung von jeweils mehreren hundert und mehreren zehn Milliampere liegen, welche durch das einzelne Tier geleitet werden, wobei das Tier ist im Wesentlichen in sauerstofffreiem Wasser wenigstens in der zweiten Periode untergebracht wird und das Tier in kaltem Wasser von maximal 0°C wenigstens während der zweiten Periode untergebracht wird, wobei das Tier fixiert wird.
  • Die Erfindung gemäß CN 102 160 566 (A) gehört zum technischen Gebiet der Fischverarbeitung, und insbesondere betrifft sie ein Verfahren zur Verarbeitung von Fischen, das die folgenden Schritte umfasst: Betäuben der Fische unter Verwendung einer Nennspannung, so dass die Fische noch einen Herzschlag haben aber bewusstlos sind oder Betäuben der Fische in einem geschlossenen Beutel unter Verwendung von Kohlendioxid, Ausschneiden der Kiemen auf beiden Seiten aus dem Fisch Durchführung eines Aderlass durch Aufhängen der Fische, wobei die Fischschwänze nach oben und Fischköpfe nach unten für den angeordnet sind, Waschen der Fische mit Druckwasser, wobei das Blut im Fischmaul ausgewaschen und die Hohlräume gewaschen, der Schmutz aus den Fischmaul befördert und der Schleim auf Oberflächen von Fischkörper entfernt werden, Trocknen des Wassers auf der Oberfläche der Fischkörper durch die Verwendung eines Wasser absorbierenden Materials.
  • Eine Vorrichtung für Schlachten von Fischen wird in der GB 24 05 073 (A) offenbart, die aus einem Tank mit einem Einlass, einen Auslass und oberen und unteren Elektroden besteht, wobei die oberen und unteren Elektroden voneinander elektrisch isoliert sind. Die Vorrichtung umfasst ferner eine Vielzahl von Schaufeln, die so angeordnet sind, das sie durch den Tank gedreht werden können, wobei die Schaufeln sowohl zwischen den oberen und unteren Elektroden zum Unterteilen des Tank in jeweiligen Abteilungen mit einer Ober- und Unterströmung zwischen jeder Paddeln ausgebildet sind. Weiterhin sind Mittel zum Anlegen einer Stromspannung zwischen den oberen und unteren Elektroden ausgebildet, wobei die Fische im Wasser des Tanks durch die Schaufeln nacheinander durch den Tank zwischen den Elektroden durchgeführt und mittels eines Kanals aus dem Tank entfernt werden. Die Elektroden weisen eine kreisförmige Krümmung auf, wobei ein Teil ringförmig ausgebildet ist und die Schaufeln von einer zentralen Welle mit der inneren Elektroden angetrieben werden.
  • Ein Kühlverfahren für lebende Lachse aus Zuchtkäfigen im Meer beschreibt die US 2014007598 (A1) , wobei durch eine Kältemischung aus Eis und Kochsalz in Frischwasser in einem Kühltank auf einem Lastwagen für den Transport der Fische angeordnet ist. Die Fische werden in den Kühltank, ohne das Meerwasser, in dem sie gezüchtet wurden sind, verbracht, wobei die Temperatur der Kältemischung zwischen –0,7 bis –3,9°C liegt. Durch diese Temperatur der Kältemischung gelangen die Fische in kurzer Zeit zur Bewusstlosigkeit und bei dieser Temperatur werden sie zur Schlachtanlage transportiert.
  • In einem Verfahren zur Betäubung von Welsen werden Afrikanische Welse über einen Zeitraum von mindestens 72 h vor der Schlachtung in ihrem Haltungsbecken unter Einstellen der Fütterung gehaltert. Ab 24 h vor der vorgesehenen Entnahme wird das Wasser schrittweise von 27°C auf 15°C abgekühlt. Anschließend werden die Afrikanischen Welse aus dem Beckenwasser entnommen (sie gleiten durch die Abfischöffnungen), gewogen und in Behälter mit Eiswasser (ca. 0°C) eingesetzt, so dass die gesamte Fischgruppe vollständig vom Eiswasser bedeckt ist. Die Fische verbleiben im Eiswasser bis zur Dekapitation und zum Ausnehmen im Schlachtbetrieb (1).
  • Zur Stressvermeidung wird als tierschonendes Verfahren zur Betäubung der Welse empfohlen, das Hälterungswasser über 12 Stunden durch automatische Zugabe von Eis auf 10°C abzukühlen. Dadurch wird der Fisch ruhiggestellt und in einen künstlichen Winterschlaf versetzt (5).
  • Die Fische dieser Fischart zeichnen sich durch eine überdurchschnittlich hohe Robustheit gegenüber äußeren Einflüssen aus. Aufgrund anatomischer und physiologischer Besonderheiten sind die zurzeit in der Tierschutzschlachtverordnung zugelassenen Betäubungsmethoden für Fische problematisch für die Betäubung von Afrikanischen Welsen. So verhindert beispielsweise die Schädelanatomie dieser Fischart eine schnelle Perkussionsbetäubung. Eine Betäubung wird mit diesem Verfahren nur erreicht, wenn der Schlag mit erheblichem Kraftaufwand auf eine präzise Lokalisation ausgeführt wird. Trifft der Schlag den Schädel nicht an der richtigen Lokalisation, kommt es nicht zur Betäubung, aber zu Verletzungen des Atemorgans, verbunden mit erheblichen Belastungen für die Fische. Ähnlich verhält es sich mit der Elektrobetäubung. Aus der Praxis und der wissenschaftlichen Literatur (6) ist bekannt, dass sich mit den herkömmlichen Elektrobetäubungsverfahren keine zufriedenstellende Betäubung erreichen lässt, sondern dass hierfür hohe Stromdichten erforderlich sind, die eine Gefährdung des Arbeitsschutzes darstellen. Der Zustand der Besonderheit muss beim Kopfschlag der Schlag sehr präzise geführt werden. Die Betäubungsmethode stumpfer, kräftiger Schlag auf den Kopf ist bei großen Tieren, wie z. B. Hechten, Karpfen oder Welsen außerdem schon deshalb nicht anwendbar, weil der Betäubungseffekt ausbleibt (2). Weiterhin wird das Kopfschlagverfahren von oben auf den Kopf bei Welsen auch deshalb abgelehnt, da bei Untersuchungen jeweils mehrere Schläge bis zum Erreichen einer ausreichenden Betäubung notwendig waren (3). In der Regel musste der Schlag so stark ausgeführt werden, dass dabei die Schädeldecke zertrümmert wird und Splitter der Schädeldecke im weiteren Verarbeitungsprozess das Fischfleisch verunreinigten. Sollen afrikanische Welse mittels elektrischer Durchströmung betäubt werden, so muss im Wasser eine Stromdichte von mindestens 1,6 A/dm2 vorliegen, wofür bei einer Leitfähigkeit des Wassers von ca. 900 μS eine Spannung von etwa 300 V angelegt werden musste (5). Bei Verfahren, in denen nur der Kopf der Welse elektrisch durchströmt wurde, konnten bei Anlegen einer Spannung von 350 V und einer Stromdichte von ca. 0,65 A/dm2 tonische und clonische Phasen im EEG und somit der Verlust der Wahrnehmungsfähigkeit erreicht werden. Der Zustand der Wahrnehmungslosigkeit hielt jeweils nach Abschalten des elektrischen Stroms nur für sehr kurze Zeit an. Gerade elektrischer Strom ist für Ciarias nicht geeignet, weil diese Tiere durch den widerstandsfähigen Körper nur bei sehr hoher Galvanotaxis effektiv getötet werden können. Durch Abkühlen auf Eis wurde bei afrikanischen Welsen ein Zustand der Wahrnehmungslosigkeit, anhand von EEG-Messungen dokumentiert, erreicht, wenn die Körpertemperatur auf unter 9°C abgesunken war (5), was bei Welsen in Speisefischgröße, die bei 24°C gehalten wurden, nur in einem langsamen Prozess über einige Minuten erreicht wurde. In den Versuchen war ein Zustand der Wahrnehmungslosigkeit erst nach ca. 5 min erreicht (5).
  • Aufgabe der Erfindung ist es ein Verfahren zur Betäubung und zum Töten von Fischen, insbesondere von afrikanischen Raubwelsen (Clarias gariepinus) zu entwickeln, das den Erfordernissen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlicher Tierhaltung in einer Empfehlung für die Haltung von Fischen in Aquakultur (7), den Kriterien für eine zuverlässige Fischtötung gemäß Art. 19 dieses Übereinkommens und nach den Anforderungen der Tierschlachtverordnung entspricht, wobei die angewandte Methode entweder zum sofortigen Tod führen muss oder den Fisch schnell unempfindlich für Schmerzen und Leiden machen soll, bis der Tod eintritt oder zum Tod des narkotisierten und effektiv betäubten Fisches führen soll.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren zum Betäuben und/oder Töten von Fischen insbesondere von afrikanischen Raubwelsen (Clarias gariepinus) gelöst, bei dem die Fische als eine Fischgruppe in einem Hälterbecken innerhalb der letzten 24 h vor dem Vereinzeln der Fische durch Absenken der Temperatur des Hälterwassers auf 12° bis 18°C inaktiviert und vorsediert, anschließend vereinzelt und einer Arbeitsplatte mit einer Fixiereinrichtung für den Fisch einschließlich des Kopf des Fisches zugeführt sowie flach mit dem Kopf nach oben und oberhalb eines unterhalb des Herzens des Fisches angeordneten pneumatischen Schlagbolzens auf diesem Arbeitstisch fixiert werden. Der Fisch wird durch ein von unten des Fisches geführten Schlag mit diesem pneumatischen Schlagbolzen auf das Gehirn des Fisches mit gleichzeitiger Durchdringung und Öffnung der Aorta betäubt und getötet, wobei der Schlagbolzen erst ausgelöst wird, wenn der Fische mit seinem Gehirn oberhalb des Schlagbolzens positioniert ist. Der Schlag mit dem Schlagbolzen ist dabei so auszuführen, dass die Schädeldecke des Fisches nicht angehoben wird. Nach dem Betäuben durch den Schlag von unten auf das Gehirn des Fisches und dem Töten des Fisches durch das gleichzeitig Durchdringen und Öffnen der Aorta wird der Fisch in ein mit Eiswasser gefüllten Becken zugeführt und blutet dort aus. Dieses Becken dient im Weiteren dem Transport des Fisches zum Schlachten. Die Erfindung soll nun näher an einem Beispiel erläutert werden. Die Afrikanischen Welse werden über einen Zeitraum von mindestens 72 h vor der Schlachtung in ihrem Haltungsbecken unter Einstellen der Fütterung gehältert, wobei immer mehrere Welse in diesem Becken vorhanden sind. Ab 24 h vor der vorgesehenen Entnahme wird das Wasser schrittweise von 27°C auf 12°–18°C abgekühlt und dabei wird der Wels inaktiviert und vorsediert werden. Anschließend werden die afrikanischen Welse aus dem Beckenwasser entnommen (sie gleiten durch eine Abfischöffnungen), vereinzelt, gewogen und in einer Fixiereinrichtung auf einem Arbeitstisch mit seitlichen verstellbaren Fixierungen und einer Fixierung, die der Kopfform der Welse angepasst, positioniert. Der Wels wird dabei mit dem Kopf nach oben ausgerichtet fixiert. An der Unterseite des Arbeitstisches befindet sich in der Herzregion des Welses ein pneumatisch bedienbaren Schlagbolzen, der durch einen Sensor bei Erreichen der festgelegten Position des Kopfes ausgelöst wird und von unten in den Wels bis in sein Gehirn eindringt und den Wels durch einen Schlag betäubt. Der Schlag dieses Schlagbolzens ist dabei so auszuführen, dass beim Schlag von unten die Schädeldecke des Fisches nicht angehoben wird. Gleichzeitig wird mit dem Schlagbolzen die Aorta durchdrungen und geöffnet und der Fisch getötet. Nach diesem Vorgang wird die Fixiereinrichtung gelöst und der Wels kann durch eine Rinne in einen Behälter verbracht werden, der mit Eiswasser (0°C) gefüllt ist und in dem der Fisch ausbluten kann. In diesem Behälter wird dann der Wels auch zum Schlachten transportiert. Durch die Inaktivierung und Vorsedierung des Fisches vor dem schnellen und gleichzeitigen Durchdringen und Öffnen der Aorta während des Schlages von unten wird der Wels keinem Stress ausgesetzt, in sehr kurzer Zeit betäubt und gleichzeitig getötet. Durch das Ausbluten im Eiswasser kann im Betäubungs- und Tötungsprozess kein Blut in das Gewebe gelangen. Die gute Qualität des Welsfleisches bleibt erhalten und wird nicht negativ durch irgendwelche Einblutungen beeinflusst.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 2007011935 A1 [0003]
    • GB 2391446 A [0004]
    • EP 0974267 A1 [0005]
    • DE 4216842 A1 [0006]
    • DE 1907727 U [0007]
    • DE 2437972 A1 [0008]
    • DE 3038492 A1 [0009]
    • DE 9103738 U1 [0010]
    • US 6001011 A [0011]
    • DD 59493 A1 [0012]
    • CN 1788552 A [0013]
    • GB 2417408 A [0014]
    • DE 7316163 U [0015]
    • DE 60105806 T2 [0016]
    • CN 102160566 A [0017]
    • GB 2405073 A [0018]
    • US 2014007598 A1 [0019]

Claims (1)

  1. Verfahren zum Betäuben und/oder Töten von Fischen, insbesondere von afrikanischen Raubwelsen (Clarias gariepinus) bestehend aus einer Kombination der Inaktivierung und Vorsedierung des Fisches durch Absenkung der Hälterungswassertemperatur mit einer Vereinzelung und Fixierung der Fische auf einer Arbeitsplatte, einer Betäubung der Fische durch einen Kopfschlag und Ausbluten in einem Behälter mit Eiswasser, dadurch gekennzeichnet, dass die Fische als eine Fischgruppe in einem Hälterbecken durch Absenken der Temperatur des Hälterungswasser über einen Zeitraum von 24 Stunden vor der Vereinzelung auf 12° bis 18°C inaktiviert und vorsediert, anschließend vereinzelt und einer Arbeitsplatte mit einer Fixiereinrichtung für den Fisch einschließlich des Kopf des Fisches zugeführt sowie flach mit dem Kopf nach oben und oberhalb eines unterhalb des Herzens des Fisches angeordneten pneumatischen Schlagbolzens auf diesem Arbeitstisch fixiert werden und der Fisch durch ein von unten des Fisches geführten Schlag mit diesem pneumatischen Schlagbolzen auf das Gehirn des Fisches mit gleichzeitiger Durchdringung und Öffnung der Aorta betäubt und getötet wird, wobei der Schlagbolzen erst ausgelöst wird, wenn der Fische mit seinem Gehirn oberhalb des Schlagbolzens positioniert ist und wobei nach dem Betäuben durch den Schlag von unten auf das Gehirn des Fisches und dem Töten des Fisches durch das gleichzeitige Durchdringen und Öffnen der Aorta der Fisch ein mit Eiswasser gefüllten Becken zugeführt wird und ausblutet.
DE102015006378.2A 2014-06-14 2015-05-15 Verfahren zum Betäuben und/oder Töten von Fischen, insbesondere von afrikanischen Raubwelsen (Clarias gariepinus) Withdrawn DE102015006378A1 (de)

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