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Die Erfindung betrifft ein Planetengetriebe mit einem Sonnenrad, mit einem Hohlrad, mit einer Stegwelle und mit wenigstens einem, zwischen dem Sonnenrad und dem Hohlrad umlaufenden, die Stegwelle antreibenden Planetenrad, wobei die Stegwelle für jedes Planetenrad jeweils einen Lagerbolzen aufweist, an dem jeweils ein Planetenrad mittels eines Lagers drehbar gelagert ist.
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Derartige Planetengetriebe sind aus dem Stand der Technik in vielfältigen Ausführungsformen bekannt.
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Die
DE 29 25 964 A1 offenbart eine Schmiermittelzuführungsvorrichtung mit einem Einlass, der im Betrieb mit Schmieröl aus einer unter Druck stehenden Schmiermittelquelle gespeist wird, und mit einem Auslass, der das Schmiermittel einer zu schmierenden Vorrichtung zuführt. Die Schmiermittelzuführungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein geringerer Anteil des Schmiermittels, das der Vorrichtung zugeführt wird, dem zu schmierenden Teil über eine Kammer zugeführt wird, die innerhalb der Schmiermittelzuführungsvorrichtung vorhanden ist, und dass Auslassmittel der Kammer zugeordnet sind, dass die Schmiermittelzuführungsvorrichtung um eine Drehachse drehbar ist, und dass die Kammer und der Kammerauslass gegenüber der Drehachse so angeordnet sind, dass im Falle einer Verminderung der Druckschmiermittelzufuhr, die eine Beendigung der Zuführung von Schmiermittel nach der Schmiermittelzuführungsvorrichtung zur Folge hätte, das Schmiermittel, das in der Kammer vorhanden ist, durch Zentrifugalkraft durch den Kammerauslass gepumpt wird, um eine fortgesetzte Zufuhr von Schmiermittel nach dem zu schmierenden Bauteil zu gewährleisten.
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Die
US 4 489 626 A offenbart ein Schmiersystem für ein Planetengetriebesystem des Typs, der ein Gehäuse mit einer Eingangswelle und einer darin drehbar montierten Ausgangswelle, eine auf der Eingangswelle montierte und ein Hohlrad enthaltende Hohlradeinrichtung, einen starr an der Ausgangswelle befestigten Planetenträger mit mehreren drehbar darauf montierten und mit dem Hohlrad in Eingriff stehenden Planetenrädern, ein mit den mehreren Planetenrädern in Eingriff stehendes Sonnenrad und eine Einrichtung zum Koppeln des Sonnenrads mit dem Gehäuse umfasst, um einen reduzierten Antrieb der Ausgangswelle durch die Eingangswelle zu bewirken. Das Schmiersystem umfasst: eine Schmierölquelle in dem Gehäuse; eine Ölpumpeinrichtung, die durch die Drehung der Eingangswelle angetrieben wird und einen Einlass und einen Auslass hat; eine erste Öldurchgangseinrichtung für das Schmieröl von der Quelle zu dem Einlass; eine ringförmige, öldichte Laufdichtung zwischen dem Planetenträger und der Ringzahnradeinrichtung, um mit dem Planetenträger, der Ausgangswelle und der Ringzahnradeinrichtung eine Primärölkammer zu bilden; eine zweite Öldurchgangseinrichtung zum Zuführen des Schmieröls von dem Auslass zu der primären Ölkammer; und eine dritte Öldurchgangseinrichtung, um das Schmieröl von der primären Ölkammer zu der Vielzahl von Planetenrädern zu liefern.
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Die
US 4 129 050 A offenbart ein Getriebemittel eines Automatikgetriebes für Kraftfahrzeuge, mit einem Gehäuse, einem Planetengetriebemittel, das ein Sonnenrad, ein Hohlrad, Planetenritzel und einen Träger enthält, und einem Reibungseingriffsmittel, das zwei relativ drehbare Elemente aufweist und geeignet ist, den Träger selektiv mit einem anderen Element zu verbinden, das entweder das Sonnenrad oder das Gehäuse ist, wobei der Träger und eines der beiden relativ drehbaren Elemente einstückig miteinander verbunden sind, um eine Trägerbaugruppe zu bilden, die ihrerseits eine Planetenbaugruppe bildet, indem die Planetenritzel darin eingebaut sind, wobei der Massenausgleich der Planetenbaugruppe um ihre Mittelachse durch Entfernen eines Teils des einen der beiden relativ drehbaren Elemente eingestellt wird.
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Die
US 4 719 818 A offenbart einen Turbolader-Planetenantriebsstrang mit einem motorgetriebenen, mit hoher Drehzahl drehbaren Planetenträger, einem während eines Antriebsmodus feststehenden Ringrad, einem antriebsmäßig mit einem Turboladerkompressor verbundenen Sonnenrad und einer Mehrzahl von Planetenrädern, die drehbar von dem Planetenträger getragen werden und mit dem Sonnenrad und dem Ringrad in Eingriff stehen, um den Kompressor mit einer höheren Drehzahl als der des Planetenträgers anzutreiben, wobei der Planetenträger axial beabstandete Endwände aufweist, die sich von einer Drehachse des Trägers radial nach außen erstrecken, mit Mitteln in den Wänden, die eine Vielzahl von abnehmbaren Achsen an winkelmäßig beabstandeten Stellen zwischen den Wänden aufnehmen, wobei die Planetenräder durch Lager drehbar auf den Achsen gelagert sind, Offenbart wird ferner, dass die Planetenräder leicht gemacht werden, indem sie große Innenbohrungen mit einem Durchmesser aufweisen, der mindestens 50 % größer ist als der Durchmesser ihrer jeweiligen Stützachsen. Die Lager umfassen Hülsen, die an den Planetenrädern befestigt sind, wobei die Hülsen eine innere Lagerfläche aufweisen, die nicht durch Nuten oder Öffnungen unterbrochen ist. Separate, abnehmbare große Naben sind fest auf den Achsen innerhalb der Lager montiert und greifen in diese ein, um die Planetenräder und die Lager auf den von den Achsen getragenen Naben zu drehen, wodurch die spezifische Belastung und der Verschleiß der Planetenradlager durch die relativ geringen Zentrifugalkräfte der leichten Planetenräder auf ihre Lager und die große tragende Fläche der großen Lager minimiert wird.
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In der Regel werden die eingangsgenannten Planetengetriebe für ihre gesamte Lebensdauer bereits bei der Montage mit Schmiermittel auch für die Lager des wenigstens einen Planetenrades ausgestattet. Mit zunehmender Lebensdauer kann es insbesondere aufgrund von Verschleißprozessen an dem Schmiermittel oder aufgrund eines Verbrauchs des Schmiermittels zu einer Mangelschmierung des Lagers des wenigstens einen Planetenrades dieser aus dem Stand der Technik bekannten Planetengetriebe kommen.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Planetengetriebe der eingangs definierten Art zu schaffen, bei dem eine Schmiermittelversorgung des Lagers des wenigstens einen Planetenrades zumindest über einen Teil der Lebensdauer des Planetengetriebes verbessert ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Planetengetriebe der eingangs genannten Art durch die Mittel und Merkmale des Patentanspruchs 1 und insbesondere dadurch gelöst, dass die Stegwelle einen Hohlraum zur Aufnahme eines Schmiermittels für das Lager des wenigstens einen Planetenrades aufweist und dass zwischen dem Hohlraum der Stegwelle und dem zumindest einen Lagerbolzen und/oder dem Lager wenigstens eine Schmiermittelförderverbindung vorgesehen ist, durch die Schmiermittel aus dem Hohlraum dem Lager des wenigstens einen Planetenrades zuführbar ist.
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Auf diese Weise ist es möglich, dass während des Betriebes des Planetengetriebes in dem Hohlraum der Stegwelle befindliches Schmiermittel über die Schmiermittelförderverbindung dem Lager des wenigstens einen Planetenrades zugeführt werden kann, wodurch sich das Eintreten der zuvor beschriebenen Mangelschmierung des Lagers verzögern bzw. vermeiden lässt und eine Schmiermittelversorgung des Lagers verbessert ist. Somit kann der Hohlraum in der Stegwelle als Reservoir für die Bolzenschmierung dienen.
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Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Planetengetriebes ist vorgesehen, dass das Planetengetriebe wenigstens zwei, insbesondere drei oder vier oder mehr, Planetenräder und die Stegwelle wenigstens zwei, insbesondere drei oder vier oder mehr, Lagerbolzen aufweisen, wobei zwischen dem Hohlraum und jedem vorhandenen Lagerbolzen eine Schmiermittelförderverbindung vorgesehen ist. So ist es möglich, die Lager sämtlicher Planetenräder des Planetengetriebes mit Schmiermittel aus dem Hohlraum der Stegwelle während des Betriebes des Planetengetriebes zu versorgen und so einen reibungsarmen Betrieb des Planetengetriebes zu erzielen. Auf diese Weise kann die Lebensdauer des Planetengetriebes, insbesondere die Lebensdauer der den Planetenrädern des Planetengetriebes zugeordneten Lager, verlängert werden.
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In der Regel ist der oder sind die Lagerbolzen an einer dem Sonnenrad des Planetengetriebes in Gebrauchsstellung zugewandten Stirnseite der Stegwelle angeordnet. Es kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Schmiermittelförderverbindung an ihrem dem Hohlraum der Stegwelle abgewandten Ende eine Schmiermittelaustrittsöffnung aufweist, die benachbart zu dem Lager und/oder zu dem Lagerbolzen des wenigstens einen Planetenrades angeordnet ist. Es ist möglich, dass die Schmiermittelaustrittsöffnung an einer, beispielsweise der bereits zuvor erwähnten, insbesondere quer oder rechtwinklig zur Rotationsachse der Stegwelle ausgerichteten, Stirnseite der Stegwelle angeordnet ist.
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Bei dem erfindungsgemäßen Planetengetriebe ist vorgesehen, dass der Hohlraum so in der Stegwelle angeordnet ist, dass eine Rotationsachse der Stegwelle durch den Hohlraum verläuft. Auf diese Weise kann in dem Hohlraum befindliches Schmiermittel besonders effektiv und gleichmäßig zu dem oder den, insbesondere gleichmäßig um die Rotationsachse verteilt angeordneten, Lagerbolzen aufgrund einer Rotation der Stegwelle um ihre Rotationsachse aus dem Hohlraum über die wenigstens eine Schmiermittelförderverbindung ausgefördert werden.
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Um Schmiermittel aus dem Hohlraum über die wenigstens eine Schmiermittelförderverbindung zu dem Lager und/oder dem Lagerbolzen des wenigstens einen Planetenrades durch eine Rotation der Stegwelle unter Fliehkraftwirkung durch die wenigstens eine Schmiermittelförderverbindung transportieren zu können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Hohlraum sich zu dem wenigstens einen Lagerbolzen hin aufweitet und als Innenkonus ausgebildet ist. Eine Steigung des Innenkonus kann dabei in Abhängigkeit einer Drehzahl der Stegwelle und/oder einer Viskosität des Schmiermittels definiert sein.
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Ferner kann der Hohlraum an seiner dem wenigstens einen Lagerbolzen abgewandten Rückseite eine geschlossene Innenwandung aufweisen und/oder geschlossen sein. Auf diese Weise kann ein ungewünschter Schmiermittelverlust über die dem wenigstens einen Lagerbolzen abgewandte Rückseite des Hohlraums verhindert werden, was die Schmiermittelversorgung des Lagers des wenigstens einen Planetenrades weiter verbessern kann.
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Zur Befüllung des Hohlraumes der Stegwelle mit Schmiermittel, insbesondere bei Montage des Planetengetriebes, weist der Hohlraum an seiner dem wenigstens einen Lagerbolzen und/oder einer, beispielsweise der bereits zuvor erwähnten, Stirnseite der Stegwelle zugewandten Grundseite eine, insbesondere eine oder die bereits zuvor erwähnte Stirnseite der Stegwelle durchsetzende, Öffnung auf. Diese Öffnung ist mittels eines dem Hohlraum zugeordneten Deckels verschließbar und bei Gebrauch des Lagers verschlossen. Auch aus fertigungstechnischen Gründen kann die Öffnung in der Stegwelle zu dem Hohlraum zweckmäßig sein, da sich auf diese Weise der Hohlraum in der Stegwelle mit üblichen Fertigungsverfahren, insbesondere mittels Drehen, besonders einfach herstellen lassen kann.
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Der zuvor genannte Deckel kann dabei aus Kunststoff oder aber auch aus Metall oder einem anderen geeigneten Material bestehen.
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Um einen Transport von Schmiermittel aus dem Hohlraum durch die wenigstens eine Schmiermittelförderverbindung zu dem Lager des wenigstens einen Planetenrades zu erleichtern, kann es zweckmäßig sein, wenn ein, beispielsweise der bereits zuvor erwähnte, Deckel des Hohlraumes eine Entlüftungsöffnung aufweist. Durch diese Entlüftungsöffnung kann Luft in den Hohlraum nachströmen, wenn Schmiermittel über die wenigstens eine Schmiermittelförderverbindung aus dem Hohlraum ausgefördert wird. So können ein Unterdruck in dem Hohlraum, der ein Ausfördern von Schmiermittel zu dem Lager und/oder zu dem Lagerbolzen des wenigstens einen Planetenrades erschweren oder gar verhindern würde, vermieden und ein Druckausgleich ermöglicht werden.
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Ferner ist vorgesehen, dass der Deckel des Hohlraums zum Durchtritt von Schmiermittel aus dem Hohlraum in das Lager wenigstens einen, zumindest einen Abschnitt der Schmiermittelförderverbindung bildenden Kanal aufweist. Dabei ist es möglich, dass der Kanal an einer dem Hohlraum in Gebrauchsstellung des Deckels zugewandten Unterseite des Deckels ausgebildet ist. Ein solcher Kanal kann zum Beispiel mittels eines Fingerfräsers in die zuvor beschriebene Unterseite des Deckels eingebracht werden.
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Zweckmäßig kann es außerdem sein, wenn ein, beispielsweise der bereits zuvor beschriebene, Deckel des Hohlraums wenigstens eine Durchtrittsöffnung für Schmiermittel aufweist. Vorzugweise kann diese wenigstens eine Durchtrittsöffnung dabei an einer einer oder der Unterseite des Deckels gegenüberliegenden Oberseite des Deckels angeordnet und/oder mit einem, beispielsweise dem zuvor beschriebenen, wenigstens einen Kanal des Deckels verbunden sein.
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Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Planetengetriebes kann vorgesehen sein, dass eine Abmessung oder ein Durchmesser eines, beispielsweise des bereits zuvor erwähnten, Deckels des Hohlraums so groß ist, dass der Deckel eine, beispielweise die bereits zuvor erwähnte, Stirnseite der Stegwelle abdeckt. Dabei kann es zweckmäßig sein, wenn ein, beispielsweise der bereits zuvor erwähnte, Deckel des Hohlraums eine in Anordnung und Anzahl von Lagerbolzen übereinstimmende Anzahl von Durchstecköffnungen für den oder die Lagerbolzen aufweist, wobei benachbart zu jeder Durchstecköffnung des Deckels jeweils wenigstens eine Durchtrittsöffnung für Schmiermittel ausgebildet sein kann. Dabei kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Durchtrittsöffnung mit der jeweiligen Durchstecköffnung in dem Deckel verbunden ist. Alternativ oder zusätzlich dazu kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Durchtrittsöffnung in die wenigstens eine Durchstecköffnung in dem Deckel mündet.
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Bei einer wiederum anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Planetengetriebes kann auch vorgesehen sein, dass die Durchstecköffnung(en) in dem Deckel für den oder die Lagerbolzen im Vergleich zu einem Außendurchmesser des oder der Lagerbolzens ein so großes Spiel haben, dass ein Spalt zwischen dem Lagerbolzen und einem Rand der jeweiligen Durchstecköffnung in dem Deckel entsteht. Durch diesen Spalt, der ebenfalls als Durchtrittsöffnung bezeichnet werden kann, kann Schmiermittel aus dem Hohlraum über die Schmiermittelförderverbindung zu dem Lager des wenigstens einen Planetenrades des Planetengetriebes gelangen.
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Das Lager des wenigstens einen Planetenrades kann als Gleitlager oder als Wälzlager mit Wälzkörpern ausgebildet sein. Besonders zweckmäßig, weil besonderes kompakt, ist es, wenn die Wälzkörper als Nadeln ausgebildet sind. Das Wälzlager kann dabei ein Wälzlager mit oder ohne Käfig sein. Es ist möglich, dass das oder die verwendeten Wälzlager Wälzlager mit einem Innenring oder Wälzlager ohne Innenring sind.
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Bei einem Wälzlager ohne Innenring ist vorgesehen, dass die Wälzkörper direkt auf einer, vorzugsweise entsprechend bearbeiteten, Außenseite des Lagerbolzens in Gebrauchsstellung laufen und diese Außenseite des Lagerbolzens in Gebrauchsstellung direkt kontaktieren.
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Alternativ oder zusätzlich dazu kann vorgesehen sein, dass zwischen der Stegwelle und dem Lager des wenigstens einen Planetenrades eine Anlaufscheibe angeordnet ist, die einen materialfreien Querschnitt, insbesondere eine Bohrung, aufweist. Diese Anlaufscheibe kann in Gebrauchsstellung mit dem materialfreien Querschnitt über den Lagerbolzen gesteckt sein, wobei ein Durchmesser des materialfreien Querschnitts der Anlaufscheibe ein so großes Spiel im Vergleich zu einem Außendurchmesser des Lagerbolzens aufweisen kann, dass zwischen der Anlaufscheibe und dem Lagerbolzen in Gebrauchsstellung der Anlaufscheibe ein Spalt oder eine Durchtrittsöffnung zum Durchtritt von Schmiermittel aus dem Hohlraum in das Lager besteht. Es ist aber auch möglich, dass die Anlaufscheibe wenigstens eine, vorzugsweise zu dem materialfreien Querschnitt benachbart angeordnete Durchtrittsöffnung für Schmiermittel aufweist.
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Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn eine, beispielsweise die bereits zuvor erwähnte, Anlaufscheibe mehrere, vorzugsweise gleichmäßig verteilt und benachbart zu dem materialfreien Querschnitt angeordnete insbesondere schlitzförmige, vorzugsweise radial ausgerichtete Durchtrittsöffnungen für Schmiermittel aufweist.
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Es ist aber auch möglich, dass die wenigstens eine Anlaufscheibe zur Bildung wenigstens einer Durchtrittsöffnung einen von einer Kreisform abweichenden oder ovalen oder kleeblattförmigen oder unrunden, insbesondere mehreckigen, materialfreien Querschnitt aufweist. Auf diese Weise kann die in Gebrauchsstellung befindliche Anlaufscheibe zumindest bereichsweise einen Abstand zu dem jeweiligen Lagerbolzen des wenigstens einen Planetenrades aufweisen, durch den Schmiermittel aus dem Hohlraum über die wenigstens eine Schmiermittelförderverbindung in das Lager gefördert werden kann.
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Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn eine Abmessung oder ein Durchmesser einer, beispielsweise der bereits zuvor erwähnten, wenigstens einen Durchtrittsöffnung in einer, beispielsweise der bereits zuvor erwähnten, Anlaufscheibe kleiner als ein Durchmesser eines Wälzkörpers des Lagers des wenigstens einen Planetenrades ist. Auf diese Weise kann die Anlaufscheibe als axiale Sicherung oder Barriere für die Wälzkörper des Lagers des wenigstens einen Planetenrades des Planetengetriebes dienen. Dies ist von besonderem Vorteil, wenn das Lager als Lager ohne Käfig, der die Wälzkörper in Position halten kann, ausgebildet ist.
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Bei einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Planetengetriebes kann vorgesehen sein, dass eine Abmessung oder ein Durchmesser einer, beispielsweise der bereits zuvor erwähnten, wenigstens einen Durchtrittsöffnung in einem, beispielsweise dem bereits zuvor erwähnten, Deckel des Hohlraums kleiner als ein Durchmesser eines Wälzkörpers des Lagers des wenigstens einen Planetenrades ist. Auf diese Weise kann der Deckel des Hohlraumes als axiale Sicherung für die Wälzkörper des Lagers des wenigstens einen Planetenrades des Planetengetriebes dienen. Wäre der Durchmesser oder die Abmessung der wenigstens einen Durchtrittsöffnung größer, bestünde die Gefahr, dass die Wälzkörper des Lagers in die Durchtrittsöffnung rutschen und das Lager blockieren.
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Alternativ oder zusätzlich kann auch eine Abmessung oder ein Durchmesser eines Spalts zwischen einer, beispielsweise der zuvor erwähnten, in Gebrauchsstellung befindlichen Anlaufscheibe und einem, beispielsweise dem zuvor erwähnten, Lagerbolzen kleiner als ein Durchmesser eines Wälzkörpers des Lagers des wenigstens einen Planetenrades sein. So kann verhindert werden, dass ein Wälzkörper in den zuvor beschriebenen Spalt rutscht und das Lager blockiert.
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Um den Hohlraum leichter mit Schmiermittel auffüllen zu können, kann vorgesehen sein, dass die Stegwelle eine, vorzugsweise verschließbare, Einfüllöffnung und einen die Einfüllöffnung mit dem Hohlraum verbindenden Einfüllkanal aufweist, durch die Schmiermittel über den Einfüllkanal in den Hohlraum einfüllbar ist.
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Bei dem erfindungsgemäßen Planetengetriebe kann ferner vorgesehen sein, dass eine innere Wandung des Hohlraums einen Absatz aufweist, der benachbart zu einer oder der, dem wenigstens einen Lagerbolzen oder einer oder der Stirnseite der Stegwelle zugewandten Öffnung des Hohlraums und/oder mit einem Versatz zu dieser angeordnet ist. Zweckmäßig kann es dabei sein, wenn ein, beispielsweise der bereits zuvor erwähnte, Deckel des Hohlraums einen zu einem, beispielsweise dem bereits zuvor erwähnten, Absatz des Hohlraums korrespondierenden Vorsprung oder eine korrespondierende Stufung aufweist. Dabei kann in Gebrauchsstellung des Deckels ein Abstand zwischen der Stufung bzw. dem Vorsprung des Deckels und dem Absatz in dem Hohlraum der Stegwelle bestehen. Es ist aber auch möglich, dass der Deckel mit seiner Stufung und/oder seinem Vorsprung in Gebrauchsstellung an dem Absatz anliegt. Auf diese Weise kann der Deckel in seiner den Hohlraum verschließenden Gebrauchsstellung zuverlässig an der Welle festgelegt sein.
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Vorteilhaft kann es sein, wenn ein, beispielsweise der bereits zuvor erwähnte, Absatz des Hohlraums wenigstens eine Nut und/oder wenigstens einen Kanal aufweist. Diese Nut und/oder dieser Kanal können dann zumindest einen Abschnitt der Schmiermittelförderverbindung zwischen dem Hohlraum und dem Lager des wenigstens einen Planetenrades bilden. Außerdem kann vorgesehen sein, dass ein, beispielsweise der bereits zuvor erwähnte, Deckel des Hohlraums wenigstens eine Nut und/oder wenigstens einen Kanal aufweist. Auch diese Nut und/oder dieser Kanal können dann zumindest einen Abschnitt der Schmiermittelförderverbindung zwischen dem Hohlraum und dem Lager bilden. Außerdem kann es vorteilhaft sein, wenn die Nut und/oder der Kanal des Deckels korrespondierend zu der Nut und/oder dem Kanal des Absatzes ausgebildet sind. Auf diese Weise können die Nut und/oder der Kanal des Deckels in Gebrauchsstellung so zu der Nut und/oder dem Kanal des Absatzes angeordnet werden, dass sich eine Schmierstoffförderleitung bilden lässt.
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Es sei angemerkt, dass es zweckmäßig sein kann, wenn der Deckel und der Hohlraum eine Zentriernase und eine zu der Zentriernase passende Zentrieröffnung aufweisen, mit deren Hilfe die korrekte Lage des Deckels relativ zu dem Hohlraum und/oder einer oder der Öffnung des Hohlraums und/oder der Stegwelle definiert sein kann. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn der Deckel und/oder der Absatz und/oder eine innere Wandung des Hohlraumes entsprechende Kanäle aufweisen, die miteinander korrespondieren und gemeinsam zumindest einen Abschnitt der Schmiermittelförderverbindung bilden sollen.
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Der Hohlraum in der Stegwelle kann mit Schmiermittel, insbesondere mit Fett und/oder Öl befüllbar oder in Gebrauchsstellung mit Schmiermittel, insbesondere mit Fett und/oder Öl befüllt sein.
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Es sei erwähnt, dass das erfindungsgemäße Planetengetriebe als Zahnradgetriebe oder als Reibradgetriebe ausgebildet sein kann.
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Anhand der Zeichnung werden nachfolgend Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Planetengetriebes beschrieben. Es zeigen in teilweise stark schematisierter Darstellung:
- 1: eine geschnittene Seitenansicht eines aus dem Stand der Technik vorbekannten Planetengetriebes,
- 2: eine geschnittene Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Planetengetriebes, wobei ein Hohlraum in der Stegwelle des Planetengetriebes zu erkennen ist,
- 3: eine Stirnansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Stegwelle mit einem Hohlraum mit drei Lagerbolzen, wobei drei zu den Lagerbolzen reichende Kanäle zu erkennen sind,
- 4: eine perspektivische Ansicht der in 3 dargestellten Stegwelle,
- 5: eine weitere erfindungsgemäße Stegwelle mit einem Hohlraum in der Stegwelle, wobei zu erkennen ist, dass ein Rand des Hohlraumes der Stegwelle drei zu den insgesamt drei Lagerbolzen der Stegwelle reichende, halbkreisförmige Schmiermittelaustritts-öffnungen aufweist,
- 6: eine perspektivische Ansicht der in 3 dargestellten Stegwelle,
- 7 bis 9:
- ein erstes Beispiel eines eine Öffnung des Hohlraums in der Stegwelle in Gebrauchsstellung verschließenden Deckels in einer geschnittenen Seitenansicht, einer Draufsicht und einer perspektivischen Seitenansicht, wobei in allen drei Figuren zu erkennen ist, dass der Deckel eine napfförmige Vertiefung und eine diese napfförmige Vertiefung durchsetzende Entlüftungsöffnung in seinem Zentrum aufweist,
- 10 bis 12:
- eine geschnittene Seitenansicht, eine Draufsicht und
- eine perspektivische Seitenansicht eines weiteren Deckels, der in Gebrauchsstellung eine Öffnung des Hohlraums in der Stegwelle verschließt, wobei zu erkennen ist, dass dieser Deckel umfangsseitig drei Durchtrittsöffnungen und in seinem ebenfalls napfförmig vertieften Mittelabschnitt eine Entlüftungsöffnung aufweist,
- 13 bis 15:
- eine geschnittene Seitenansicht, eine Draufsicht sowie eine perspektivische Seitenansicht eines dritten erfindungsgemäßen, die Öffnung zu dem Hohlraum in der Stegwelle verschließenden Deckels, wobei zu erkennen ist, dass dieser Deckel einen derartigen Durchmesser aufweist, dass er eine Stirnseite der Stegwelle in Gebrauchsstellung abdeckt und wobei außerdem zu erkennen ist, dass in diesem Deckel insgesamt drei um 120° versetzt zueinander angeordnete Durchstecköffnungen für drei Lagerbolzen der Stegwelle sowie eine napfförmige Vertiefung mit einer Entlüftungsöffnung und drei in die Durchstecköffnungen des Deckels mündende Durchtrittsöffnungen für Schmiermittel vorgesehen sind,
- 16 und 17:
- eine geschnittene Ansicht und eine perspektivische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Stegwelle mit dem in den 7 bis 9 dargestellten Deckel in seiner den Hohlraum der Stegwelle verschließenden Gebrauchsstellung,
- 18 und 19:
- eine geschnittene Seitenansicht und eine perspektivische Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Stegwelle mit dem in den 10 bis 12 dargestellten Deckel in seiner die Öffnung zu dem Hohlraum verschließenden Gebrauchsstellung,
- 20 und 21:
- eine geschnittene Seitenansicht und eine perspektivische Seitenansicht einer dritten erfindungsgemäßen Stegwelle mit Hohlraum, wobei der in den 13 bis 15 dargestellte Deckel in seiner über die Lagerbolzen der Stegwelle gesteckten, die Öffnung zu dem Hohlraum der Stegwelle verschließenden Gebrauchsstellung zu erkennen ist,
- 22 und 23:
- eine Draufsicht und eine perspektivische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Anlaufscheibe, die in Gebrauchsstellung über einen Lagerbolzen der Stegwelle gesteckt ist, wobei zu erkennen ist, dass die Anlaufscheibe 16 gleichmäßig verteilt um die Bohrung der Anlaufscheibe angeordnete Durchtrittsöffnungen für Schmiermittel aufweist,
- 24 und 25:
- eine Draufsicht auf eine und eine perspektivische Seitenansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Anlaufscheibe, wobei zu erkennen ist, dass die Anlaufscheibe einen kleeblattförmigen materialfreien Querschnitt aufweist, der so bemessen ist, dass zwischen der in Gebrauchsstellung befindlichen Anlaufscheibe und einem hier mit strichpunktierter Linie angedeuteten Anlaufbolzen insgesamt vier Spalte oder Durchtrittsöffnungen für Schmiermittel entstehen,
- 26 bis 28:
- drei unterschiedliche Ansichten eines mittels 16 als Wälzkörper fungierenden Nadeln an einem Lagerbolzen drehbar gelagerten Planetenrades des erfindungsgemäßen Planetengetriebes.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung verschiedener Ausführungsformen der Erfindung erhalten in ihrer Funktion übereinstimmende Elemente auch bei abweichender Gestaltung oder Formgebung übereinstimmende Bezugszahlen.
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1 zeigt ein im Ganzen mit 1 bezeichnetes Planetengetriebe, das ein Sonnenrad 2, ein Hohlrad 3 und eine Stegwelle 4 mit wenigstens einem, zwischen dem Sonnenrad 2 und dem Hohlrad 3 umlaufenden, die Stegwelle 4 antreibenden Planetenrad 5 aufweist. Das Sonnenrad 2, das Hohlrad 3 und sämtliche Planetenräder 5 sind als Zahnräder ausgebildet.
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Anhand 1 ist zu erkennen, dass die Stegwelle 4 für das ebenfalls geschnitten dargestellten Planetenrad 5 einen Lagerbolzen 6 aufweist. Das in 1 dargestellte Planetengetriebe 1 weist neben dem einen in der Fig. dargestellten Planetenrad 5 zwei weitere Planetenräder 5 auf, die aus der Schnittebene heraus gedreht sind. Jedes der Planetenräder 5 dieses Planetengetriebes 1 ist mittels jeweils eines Lagers 7 drehbar an dem dem jeweiligen Planetenrad 5 zugeordneten Lagerbolzen 6 drehbar gelagert.
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Gemäß der 1 ist zu erkennen, dass sowohl die Stegwelle 4 als auch eine mit dem Sonnenrad 2 drehfest verbundene Sonnenwelle 8 mittels entsprechender Kugellager 9 drehbar in einem Gehäuse 10 des Planetengetriebes 1 gelagert angeordnet sind.
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Bei dem in der 1 und im Übrigen auch bei dem in der 2 dargestellten Planetengetriebe 1 ist das Hohlrad 3 des Planetengetriebes 1 jeweils relativ zu der Stegwelle 4 und der Sonnenwelle 8 ortsfest mit dem Gehäuse 10 des Planetengetriebes 1 verbunden.
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Es sei darauf hingewiesen, dass die bisherige Beschreibung des aus dem Stand der Technik bekannten Planetengetriebes 1 auch für das nachfolgend beschriebene erfindungsgemäße Planetengetriebe 1 gilt, da insofern das aus dem Stand der Technik vorbekannte Planetengetriebe 1 mit dem erfindungsgemäßen Planetengetriebe 1 übereinstimmt.
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2 zeigt nun ein erfindungsgemäßes Planetengetriebe 1, das sich dadurch von dem in 1 dargestellten Planetengetriebe 1 unterscheidet, dass die Stegwelle 4 einen Hohlraum 11 zur Aufnahme eines Schmiermittels für das Lager 7 des wenigstens einen Planetenrades 5 aufweist. Zwischen dem Hohlraum 11 der Stegwelle 4 und dem zumindest einen Lagerbolzen 6 und dem Lager 7 ist wenigstens eine Schmiermittelförderverbindung 12 vorgesehen, durch die Schmiermittel aus dem Hohlraum 11 dem Lager 7 des wenigstens einen Planetenrades 5 zuführbar ist.
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Auch die 3 bis 6 und 16 bis 21 zeigen sowohl jeweils einen Hohlraum 11 in der jeweiligen Stegwelle 4 als auch eine Schmiermittelförderverbindung 12.
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Das in 2 dargestellte Planetengetriebe 1 weist insgesamt drei Planetenräder 5 auf. Die Stegwelle 4 ist dementsprechend mit insgesamt drei Lagerbolzen 6 versehen, wobei zwischen dem Hohlraum 11 und jedem der vorhandenen Lagerbolzen 6 jeweils eine Schmiermittelförderverbindung 12 vorgesehen ist.
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Dies ist besonders gut in den 3 bis 6 mit unterschiedlichen Ausführungsformen der Stegwelle 4 sowie auch anhand der 16 bis 21 und hier insbesondere in den entsprechenden Schnittdarstellungen der Stegwelle 4 zu erkennen.
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Dabei sind die insgesamt drei Lagerbolzen 6 einer jeden in den Figuren dargestellten Stegwelle 4 an einer dem Sonnenrad 2 in Gebrauchsstellung zugewandten Stirnseite 13 der Stegwelle 4 angeordnet. Insbesondere gemäß den 3 bis 6 und 17, 19 und 21 weist jede der vorhandenen Schmiermittelförderverbindungen 12 jeweils eine Schmiermittelaustrittsöffnung 14 auf.
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Jede der Schmiermittelaustrittsöffnungen 14 ist dabei benachbart zu dem jeweiligen Lager 7 und auch zu dem jeweiligen Lagerbolzen 6, an dem das mit Schmiermittel zu versorgende Lager 7 in Gebrauchsstellung angeordnet ist, positioniert.
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Dabei sind sämtliche Schmiermittelaustrittsöffnungen 14 an der bereits zuvor erwähnten rechtwinklig zur Rotationsachse R der Stegwelle 4 ausgerichteten Stirnseite 13 der Stegwelle 4 angeordnet.
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Sämtliche Figuren, in denen erfindungsgemäße Stegwellen 4 abgebildet sind, zeigen dass der jeweilige Hohlraum 11 so in seiner Stegwelle 4 angeordnet ist, dass eine Rotationsachse R der jeweiligen Stegwelle 4 durch den Hohlraum 11 verläuft. Somit bilden die Rotationsachse R der Stegwellen 4 gleichzeitig auch eine Symmetrieachse des jeweiligen Hohlraums 11.
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Auf diese Weise kann in dem jeweiligen Hohlraum 11 befindliches Schmiermittel besonders effektiv zu den gleichmäßig um die Rotationsachsen R verteilt angeordneten Lagerbolzen 6 aufgrund einer Rotation der Stegwellen 4 um ihre Rotationsachsen R aus dem Hohlraum 11 über die vorhandenen Schmiermittelförderverbindungen 12 ausgefördert werden.
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Insbesondere in den Schnittdarstellungen der erfindungsgemäßen Stegwellen 4, die in den 2, 16, 18 und 20 abgebildet sind, ist zu erkennen, dass jeweils der Hohlraum 11 sich zu den drei Lagerbolzen 6 hin aufweitet und zudem als Innenkonus 15 ausgebildet ist. Dabei ist eine Steigung des Innenkonus 15 in Abhängigkeit einer Drehzahl der Stegwelle 4 und auch in Abhängigkeit einer Viskosität des Schmiermittels definiert. Dabei gilt der Zusammenhang, dass je schneller die Stegwelle 4 dreht und je fließfähiger das Schmiermittel ist, desto geringer muss die Steigung des Innenkonus 15 sein.
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Ferner ist zu erkennen, dass jeder abgebildete Hohlraum 11 an seiner den Lagerbolzen 6 zugewandten Grundseite 16 eine die Stirnseite 13 der Stegwelle 4 durchsetzende Öffnung 17 aufweist. Diese Öffnung 17 ist mittels eines dem Hohlraum 11 zugeordneten Deckels 18 verschließbar.
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An seiner der Grundseite 16 und auch den Lagerbolzen 6 abgewandten Rückseite 16a ist jeder abgebildete Hohlraum 11 geschlossen ausgebildet und weist eine geschlossene Innenwandung 29 auf, durch die kein Schmiermittel austreten kann.
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Unterschiedliche Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Deckels 18 sind in den 7 bis 15 dargestellt. In den die erfindungsgemäßen Stegwellen 4 darstellenden 16 bis 21 sind die in den 7 bis 15 dargestellten Deckel 18 in ihrer jeweiligen Gebrauchsstellung an der jeweiligen Stegwelle 4 angeordnet dargestellt.
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Sämtliche in den Figuren dargestellten Deckel 18 weisen eine Entlüftungsöffnung 19 auf, durch die Luft in den Hohlraum 11 eintreten kann, sobald Schmiermittel aus dem Hohlraum 11 über die Schmiermittelförderverbindung 12 den Lagern 7 der Planetenräder 5 zugeführt wird.
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Der Transport von Schmiermittel aus dem Hohlraum 11 der Stegwelle 4 erfolgt dabei aufgrund der Rotation der Stegwelle 4 um ihre Rotationsachse R und aufgrund der sich aufweitenden Gestaltung des Hohlraums 11 in Form des Innenkonus 15. Auf diese Weise ist es möglich, dass bei steigender Drehzahl der Stegwelle 4, also dann, wenn die Lager 7 der Planetenräder 5 höher beansprucht werden, mehr Schmiermittel aufgrund der höheren Fliehkraft aus dem Hohlraum 11 über die Innenwandung 29 des Hohlraums 11, die konusförmig ausgebildet ist, und die Schmiermittelförderverbindung 12 zu den Lagern 7 der Planetenräder 5 gefördert wird.
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Auf diese Weise kann bei dem erfindungsgemäßen Planetengetriebe 1 automatisch eine bedarfsgerechte Menge an Schmiermittel den Lagern 7 der Planetenräder 5 zugeführt werden.
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Jeder der Deckel 18 in den 10 bis 15 ist zum Durchtritt von Schmiermittel aus dem Hohlraum 11 in die Lager 7 der insgesamt drei Planetenräder 5 mit jeweils einem, zumindest einen Abschnitt der Schmiermittelförderverbindung 12 bildenden Kanal 20 versehen. Somit ist jeder der in den 10 bis 15 dargestellten Deckel 18 mit jeweils drei Kanälen 20 versehen.
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Die Kanäle 20 des in den 10 bis 12 dargestellten Deckel 13 sind dabei als einen umlaufenden Rand 21 des Deckels 18 durchsetzende Ausnehmungen ausgebildet.
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Bei der in 14 dargestellten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Deckels 18 sind diese Kanäle 20 an einer dem Hohlraum 11 in Gebrauchsstellung des Deckels 18 zugewandten Innenseite oder Unterseite 37 des Deckels 18 ausgebildet.
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Bei dem in den 13 bis 15 dargestellten Deckel 18 ist vorgesehen, dass ein Durchmesser des Deckels 18 so groß ist, dass der Deckel 18 die Stirnseite 13 der Stegwelle 4 abdeckt. Dies ist insbesondere in den 20 und 21 gut zu erkennen, in denen der in den 13 bis 15 dargestellte Deckel 18 in seiner Gebrauchsstellung an der Stegwelle 4 dargestellt ist.
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Der in den 13 bis 15 und 20 bis 21 dargestellte Deckel 18 weist eine in Anordnung und Anzahl von Lagerbolzen 6 der Stegwelle 4 übereinstimmende Anzahl von Durchstecköffnungen 22 für die Lagerbolzen 6 der Stegwelle 4 auf. Benachbart zu jeder Durchstecköffnung 22 des Deckels 18 ist jeweils eine Durchtrittsöffnung 23 für Schmiermittel ausgebildet. Diese Durchtrittsöffnungen 23 münden in die Kanäle 20 des jeweiligen Deckels 18 und sind an einer der Unterseite 37 gegenüberliegenden Oberseite 38 der in den 10 bis 15 abgebildeten Deckel 18 angeordnet.
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In den 13 bis 15 und 20 und 21 ist zu erkennen, dass die insgesamt drei Durchtrittsöffnungen 23 mit den Durchstecköffnungen 22 verbunden sind.
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Bei einem in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel des Planetengetriebes 1 ist vorgesehen, dass die Lager 7 der Planetenräder 5 als Gleitlager ausgebildet sind. Bei dem in 2 dargestellten Planetengetriebe 1 sind die Lager 7 der drei Planetenräder 5 als Wälzlager 24 mit Wälzkörpern 25 ausgebildet. Die Wälzkörper 25 sind Nadeln und die Wälzlager 24 sind Wälzlager ohne Käfig und ohne Innenring (vgl. 26 bis 28).
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Bei einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Planetengetriebes ist vorgesehen, dass die Wälzlager der Planetenräder 5 Wälzlager mit Innenring sind. Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Planetengetriebes ist vorgesehen, dass die Wälzlager der Planetenräder 5 Wälzlager mit Käfig sind.
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Bei den insbesondere in den 6 und 20 bis 28 dargestellten Lagern 7 für die Planetenräder 5 kontaktieren die Wälzkörper 25 eine Außenseite 26 des jeweiligen Lagerbolzens 6 in Gebrauchsstellung direkt und unmittelbar. Zu diesem Zweck kann die Außenseite 26 entsprechend oberflächenbearbeitet sein.
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Insbesondere bei den Stegwellen 4, die in den 16 bis 19 dargestellt sind, ist vorgesehen, dass zwischen der jeweiligen Stegwelle 4 und jedem Lager 7 der insgesamt drei Planetenräder 5 jeweils eine Anlaufscheibe 27 angeordnet ist. Unterschiedliche Ausführungsformen der Anlaufscheiben 27 sind in den 22 bis 25 dargestellt. Jede der dort dargestellten Anlaufscheiben 27 weist einen materialfreien Querschnitt 28 auf. Bei dem materialfreien Querschnitt 28 handelt es sich um eine Bohrung 28a. In Gebrauchsstellung ist die Anlaufscheibe 27 mit dem materialfreien Querschnitt 28 über einen der Lagerbolzen 6 der Stegwelle 4 gesteckt.
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Bei einer Ausführungsform der Anlaufscheibe 27 ist vorgesehen, dass der materialfreie Querschnitt 28 dabei einen so großen Durchmesser im Vergleich zu einem Außendurchmesser des Lagerbolzens 6 aufweist, dass zwischen der Anlaufscheibe 27 und dem Lagerbolzen 6 in Gebrauchsstellung der Anlaufscheibe 28 ein Spalt 30 zum Durchtritt von Schmiermittel aus dem Hohlraum 11 in das Lager 7 besteht.
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Bei dem in den 22 und 23 dargestellten Ausführungsbeispiel der Anlaufscheibe 27 ist zu erkennen, dass die Anlaufscheibe 27 mehrere zu dem materialfreien Querschnitt 28 und gleichmäßig um diesen verteilt und so diesem benachbart angeordnete Durchtrittsöffnungen 31 für Schmiermittel aufweist. Dabei sind die Durchtrittsöffnungen 31 der Anlaufscheibe 27 gemäß den 22 und 23 schlitzförmig ausgebildet.
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Die in den 24 und 25 dargestellte Anlaufscheibe hat zur Bildung wenigstens einer Durchtrittsöffnung 31 bzw. zur Bildung wenigstens eines Spalts 30 einen von einer Kreisform abweichenden, hier insbesondere kleeblattförmigen, materialfreien Querschnitt 28. In den 22 bis 25 der beiden unterschiedlichen Ausführungsformen der Anlaufscheibe 27 ist mit strichpunktierter Linie die Außenkontur eines Lagerbolzens 6 angedeutet.
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Dabei wird deutlich, dass die jeweilige Anlaufscheibe 27 abschnittsweise an dem ihr zugeordneten Lagerbolzen 6 in Gebrauchsstellung anliegt, aber auch Abschnitte aufweist, in denen die Anlaufscheibe 27 den Lagerbolzen 6 nicht kontaktiert. In diesen Bereichen kann Schmiermittel direkt an die Außenseite 26 des jeweiligen Lagerbolzens 6 abgegeben werden. So können das Lager 7 und insbesondere die Wälzkörper 25 der als Wälzlager 24 ausgebildeten Lager 7 zielgerichtet geschmiert werden.
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Sämtliche Durchtrittsöffnungen 23, 31 oder Spalte 30 in der Anlaufscheibe 27 und in dem Deckel 18 des Hohlraums 11 haben dabei kleinere Abmessungen oder kleinere Durchmesser als die Durchmesser der Wälzkörper 25 des/der Lager 7 der insgesamt drei Planetenräder 5.
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Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Wälzkörper 25 der Lager 7 in die Spalte 30 bzw. in die Durchtrittsöffnungen 23, 31 hineinrutschen und so möglicherweise die Lager 7 blockieren.
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Bei einem in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Planetengetriebes 1 ist vorgesehen, dass die Stegwelle 4 eine Einfüllöffnung und einen die Einfüllöffnung mit dem Hohlraum 11 verbindenden Einfüllkanal aufweist, durch die Schmiermittel über den Einfüllkanal in den Hohlraum 11 einfüllbar ist.
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Bei sämtlichen in den Figuren dargestellten Stegwellen 4 ist vorgesehen, dass eine innere Wandung bzw. die Innenwandung 29 des Hohlraums 11 einen Absatz 32 aufweist, der bei den vorliegenden Ausführungsbeispielen umlaufend geschlossen ist.
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Jeder der in den Figuren dargestellten Absätze 32 ist benachbart zu der den Lagerbolzen 6 zugewandten Öffnung 17 und mit einem Versatz oder Abstand zu dieser angeordnet. Jeder der in den Figuren dargestellten Deckel 18 weist einen zu diesen Absätzen 32 korrespondierenden Vorsprung 33, der mit einer korrespondierenden Stufung 34 ausgebildet ist, auf.
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Mit diesem Vorsprung 33 und dieser Stufung 34 greift der jeweilige Deckel 18 in seiner Gebrauchsstellung in die Öffnung 17 des Hohlraums 11 ein und ist mit einem gewissen Abstand zu dem Absatz 32 angeordnet oder liegt an diesem an, je nachdem, wie der Deckel 18 ausgebildet ist.
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Die Stufung 34 wird bei den in den Figuren dargestellten Deckeln 18 durch eine napfförmige Vertiefung 35 der Deckel 18 gebildet.
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Die 3 bis 6, die zwei unterschiedliche Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Stegwelle 4 zeigen, offenbaren, dass der jeweilige Absatz 32 jeweils wenigstens eine Nut und/oder wenigstens einen Kanal 36 aufweist, die zumindest einen Abschnitt der Schmiermittelförderverbindung 12 bilden.
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Die Kanäle oder Nuten 36 münden dabei in die Schmiermittelaustrittsöffnungen 14 an der Stirnseite 13 der Stegwelle 4. Im Falle der in den 3 und 4 dargestellten Stegwelle 4 haben diese Schmiermittelaustrittsöffnungen 14 einen etwa rechteckigen Querschnitt; im Falle der in den 5 und 6 dargestellten Stegwelle 4 haben diese Schmiermittelaustrittsöffnungen 14 einen etwa halbkreisförmigen Querschnitt.
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Die beiden Ausführungsformen der Deckel 18, die in den 10 bis 15 abgebildet sind, zeigen, dass auch die in die Deckel 18 eingebrachten Kanäle 20, die zumindest einen Abschnitt der Schmiermittelförderverbindung 12 bilden, korrespondierend zu den Nuten und/oder Kanälen 36 des Absatz 32 ausgebildet sind.
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Das bedeutet, dass die Kanäle 20 in dem Deckel 18 gemeinsam mit den entsprechenden Kanälen bzw. Nuten 36 in den Abs. 32, die an den Innenwandungen 29 der Hohlräume 11 der Stegwelle 4 angeordnet sind, gemeinsam zumindest einen Abschnitt der Schmiermittelförderverbindung 12 zwischen dem Hohlraum 11 und den Lagern 7 der Planetenräder 5 bilden.
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Bei einem in den Figuren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel kann auch vorgesehen sein, dass ein Deckel 18 des Hohlraums 11 und/oder die Stegwelle 4 und/oder der Hohlraum 11, insbesondere an seiner Öffnung 17 und oder ein Absatz 32 der Öffnung 17 bzw. des Hohlraums 11 eine Zentrieröffnung oder Zentrierkerbe und eine dazu passend ausgebildete Zentriernase aufweisen.
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Bei einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Zentrieröffnung bzw. die Zentrierkerbe an dem Deckel 18 und die Zentriernase entweder an der Stegwelle 4, an dem Hohlraum 11 oder an der Öffnung 17 oder an dem Absatz 32 der Öffnung 17 angeordnet sind. Die umgekehrte Anordnung der Zentriernase und der dazu korrespondierend ausgebildeten Zentrieröffnung bzw. Zentrierkerbe ist bei einer weiteren Ausführungsform des Planetengetriebes 1 vorgesehen.
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Die Zentriernase und die Zentrieröffnung/Zentrierkerbe dienen einer definierten und korrekten Positionierung des Deckels 18 in seiner den Hohlraum 11 verschließenden Stellung.
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Der Hohlraum 11 ist in Gebrauchsstellung mit einem Schmiermittel, insbesondere mit Fett und/oder Öl befüllbar und in Gebrauchsstellung befüllt.
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Um die Versorgung des Lagers 7 des wenigstens einen Planetenrades 5 des erfindungsgemäßen Planetengetriebes 1 mit Schmiermittel zu verbessern, ist vorgesehen, dass die Stegwelle 4 einen Hohlraum 11 aufweist, der mit Schmiermittel, insbesondere mit Fett und/oder Öl befüllbar und zumindest im Auslieferzustand des Planetengetriebes 1, befüllt ist. Zwischen dem Hohlraum 11 und dem Lager 7 und/oder dem Lagerbolzen 6, auf dem das wenigstens eine Planetenrad 5 des Planetengetriebes 1 mithilfe seines Lagers 7 drehbar gelagert angeordnet ist, verläuft wenigstens eine Schmiermittelförderverbindung 12, durch die Schmiermittel aus dem Hohlraum zu dem Lager 7 transportiert und in dieses eingebracht werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Planetengetriebe
- 2
- Sonnenrad
- 3
- Hohlrad
- 4
- Stegwelle
- 5
- Planetenrad
- 6
- Lagerbolzen
- 7
- Lager
- 8
- Sonnenwelle
- 9
- Kugellager/Wellenlager
- 10
- Gehäuse
- 11
- Hohlraum
- 12
- Schmiermittelförderverbindung
- 13
- Stirnseite von 4
- 14
- Schmiermittelaustrittsöffnungen
- 15
- Innenkonus
- 16
- Grundseite von 11
- 16a
- Rückseite von 11
- 17
- Öffnung
- 18
- Deckel
- 19
- Entlüftungsöffnung
- 20
- Kanal in 18
- 21
- Rand von 18
- 22
- Durchstecköffnung in 18
- 23
- Durchtrittsöffnung in 18
- 24
- Wälzlager
- 25
- Wälzkörper
- 26
- Außenseite von 6
- 27
- Anlaufscheibe
- 28
- materialfreier Querschnitt in 27
- 28a
- Bohrung in 27
- 29
- Innenwandung von 11
- 30
- Spalt zwischen 27 und 6
- 31
- Durchtrittsöffnung in 27
- 32
- Absatz
- 33
- Vorsprung von 18
- 34
- Stufung von 18
- 35
- napfförmige Vertiefung in 18
- 36
- Nut/Kanal in 4
- 37
- Unterseite von 18
- 38
- Oberseite von 18