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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Friseurstuhl gemäß Anspruch 1, zwei Verfahren zum Auswerten eines Belegungszustands eines Friseurstuhls gemäß Anspruch 11 bzw. 12 und einen Friseursalon gemäß Anspruch 17.
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Friseurstühle der in Rede stehenden Art dienen der Aufnahme einer Person (im Allgemeinen einer Kundin bzw. eines Kunden) während einer Haarbehandlung, insbesondere der Behandlung des Kopfhaares der Person, ganz besonders der Pflege des Kopfhaares und der Gestaltung der Frisur der Person. Typischerweise wird diese Behandlung durch eine Fachkraft für Haarbehandlungen, insbesondere eine Friseurin bzw. einen Friseur, eine Hairstylistin bzw. einen Hairstylist o. dgl. vorgenommen. Zur Behandlung des Kopfhaares einer Person gehört unter anderem das Schneiden, Föhnen, Färben, Tönen, Stylen und das Anbringen von Haarverlängerungen. Zum Teil werden Friseurstühle aber auch zur Behandlung von Augenbrauen, Wimpern und/oder eines Bartes benutzt. Teilweise werden solche Friseurstühle auch zum Waschen des Kopfhaares an einem Friseurwaschplatz verwendet.
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Ein Friseurstuhl der in Rede stehenden Art ist üblicherweise drehbar, neigbar und/oder bewegbar, insbesondere rollbar. Meist weist ein Friseurstuhl einen Sitz mit einer Sitzfläche, eine Rückenlehne, zwei seitliche Armlehnen und ein Fußteil auf. Das Fußteil kann z. B. eine Standsäule und ein Fußkreuz mit Rollen aufweisen.
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Typisch für einen Friseurstuhl ist, dass er höhenverstellbar ist, auch während die zu behandelnde Person den Friseurstuhl belegt, insbesondere auf diesem sitzt. Häufig wird eine Höhenverstellung mittels einer hydraulischen Hubvorrichtung realisiert. Die Hubvorrichtung ermöglicht selbstverständlich auch ein Absenken des Friseurstuhls. Eine hydraulische Hubvorrichtung wird üblicherweise mittels eines Hebels verstellt, wobei der Hebel meist durch einen Fuß betätigt wird.
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Ein gattungsgemäßer Friseurstuhl ist aus der
US 4,372,605 A und aus der
DE 10 2008 018 654 A1 bekannt. Die bekannten Friseurstühle weisen einen Sitz, eine Rückenlehne, zwei seitliche Armlehnen, ein Fußteil und eine mechanisch bzw. elektrisch angetriebene Hubvorrichtung zur Höhenverstellung des Friseurstuhls auf.
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Aus der
DE 10 2006 030 193 A1 ist ein Flugzeugsitz mit einer Sitzüberwachungseinheit zur Bestimmung eines Sitzzustandes des Flugzeugsitzes bekannt. Die Sitzüberwachungseinrichtung weist ein Sensorelement auf, das physikalische Daten messen kann, mittels denen Informationen über den Sitzzustand ermittelt werden können. Physikalische Daten können beispielsweise Gewichtsdaten, Fotodaten, Bilddaten, Temperaturdaten und Lichtdaten sein.
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Aus der
CN204015734 U ist ein System zur Steuerung einer Lichtquelle bekannt. Das System ist in einen Stuhl eingebaut und umfasst Sensoren und einen Lichtquellenschalter, die miteinander verbunden sind. Mittels der Sensoren kann ein Belegungszustand des Stuhls bestimmt werden. In Abhängigkeit von dem Belegungszustand kann die Lichtquelle mittels des Lichtquellenschalters an- und ausgeschaltet werden.
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Aus der
DE 11 2008 001 814 T5 ist ein Fahrzeugsitz bekannt, dessen Belegungszustand mittels eines Insassenerkennungssystems mit Schwingungssensoren erkannt werden kann.
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Aus der
DE 102 23 365 A1 ist ein Fahrzeugsitz mit einem Sensor bekannt. Mit dem Sensor kann erkannt werden, wenn eine schwangere Person den Fahrzeugsitz belegt.
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Aus der
DE 10 2011 113 100 A1 ist ein Fahrzeugsitz mit einem ballistographischen Sensor zur Erfassung ballistokardiogener und/oder atmungsbedingter Bewegungen einer Person bekannt.
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Aus der
EP 1 015 279 B1 ist eine Vorrichtung zur Erfassung eines Belegungszustands eines Fahrzeugsitzes bekannt. Diese Vorrichtung umfasst Einrichtungen zur Abstandsbestimmung.
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Aus der
DE 602 03 179 T2 ist eine Sitzvorrichtung mit Sensoren zum Abtasten der Lagen von Gliedern eines menschlichen Körpers bekannt. Die Sensoren können einen Drucksensor, einen Temperatursensor, einen berührungslosen Sensor zur Messung des Puls- oder Herzschlags oder eine Kamera umfassen.
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Typischerweise kommen Friseurstühle der in Rede stehenden Art in einem Friseursalon zum Einsatz. Im Umfeld eines Friseurstuhls, insbesondere in einem Friseursalon mit einem Friseurstuhl, gibt es zahlreiche Prozesse, die in Abhängigkeit davon, ob eine Person den Friseurstuhl belegt (also auf ihm sitzt) oder nicht, unterschiedlich ausgestaltet werden können bzw. müssen.
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So ist es z. B. wünschenswert, in einem Friseursalon grundsätzlich Licht mit einer niedrigen Farbtemperatur (sogenanntes „warmes Licht”) auszustrahlen, um eine angenehme und wohlige Atmosphäre zu schaffen. Warmes Licht ist aber während der Behandlung des Kopfhaares einer Person ungeeignet, da es nicht die typischen Tageslichtverhältnisse (üblicherweise mit einer hohen Farbtemperatur, also „kaltes Licht”) wiederspiegelt und somit zu einem verfälschten subjektiven Eindruck führen kann. Demzufolge ist es vorteilhaft, das in der näheren Umgebung des Friseurstuhls ausgestrahlte Licht so zu steuern, dass beim Hinsetzen einer Person (einer Kundin bzw. eines Kunden) auf den Friseurstuhl vom grundsätzlich ausgestrahlten warmen Licht in kaltes Licht gewechselt wird. Vorzugsweise erfolgt dieser Farbtemperaturwechsel automatisch.
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Es kann auch wünschenswert sein, Lichtquellen in der näheren Umgebung des Friseurstuhls erst dann einzuschalten, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde den Friseurstuhl belegt, und wieder auszuschalten, sobald die Kundin bzw. der Kunde wieder aufsteht. Auf diese Weise kann eine erhebliche Menge Energie eingespart werden.
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Um von der Belegung des Friseurstuhls abhängige Prozesse möglichst komfortabel und effizient ausgestalten zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Belegung des Friseurstuhls automatisiert erfasst und diese Prozesse automatisch je nach Belegungszustand durchgeführt werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Friseurstuhl, geeignete Verfahren und einen Friseursalon anzugeben, die die automatische Durchführung von Prozessen ermöglichen, deren Ausgestaltung von der Belegung eines Friseurstuhls durch eine Person abhängt.
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Gemäß einem ersten Erfindungsaspekt wird die zuvor geschilderte Aufgabenstellung durch den Friseurstuhl nach Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen dieses Erfindungsaspekts sind Gegenstand der diesbezüglichen Unteransprüche.
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Es versteht sich von selbst, dass Ausgestaltungen, Ausführungsformen, Vorteile und dergleichen, welche nachfolgend zu Zwecken der Vermeidung von Wiederholungen nur zu einem Erfindungsaspekt angeführt sind, in Bezug auf die übrigen Erfindungsaspekte entsprechend gelten.
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Dies vorausgeschickt, wird im Folgenden die vorliegende Erfindung näher beschrieben.
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Der Grundgedanke des ersten Erfindungsaspekts besteht darin, den Friseurstuhl mit mindestens einem Sensor zur qualitativen und/oder quantitativen Erfassung einer physikalischen Messgröße, die eine Belegung des Friseurstuhls durch eine Person in indizieren, zu versehen. Eine dazu geeignete physikalische Messgröße stellt z. B. ein durch die Person verursachter Druck auf den Friseurstuhl, eine durch die Person verursachte Temperaturänderung, der Abstand der Person zum Friseurstuhl, eine Pulsfrequenz der Person, eine Atemfrequenz der Person und eine durch die Person verursachte Änderung eines Lichtstrahls dar.
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Eine durch die Person verursachte Änderung eines Lichtstrahls lässt sich z. B. mittels einer Lichtschranke mit einem Photodetektor, wie einer Photodiode, einem Phototransistor oder einem Fotowiderstand, erfassen.
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Der erfindungsgemäße Friseurstuhl ermöglicht eine automatisierte Erfassung der Belegung des Friseurstuhls durch eine Person. Insbesondere lässt sich mit Hilfe des erfindungsgemäßen Friseurstuhls automatisiert ermitteln, wenn eine Person sich auf den Friseurstuhl setzt bzw. von dem Friseurstuhl wieder aufsteht.
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Die Messdaten des Sensors lassen sich z. B. mit Hilfe elektronischer Schaltungen automatisiert auswerten und einer Steuerung bzw. Datenverarbeitung zuführen. Auf diese Weise können von der Belegung des Friseurstuhls abhängige Prozesse automatisiert vollzogen werden.
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Der erfindungsgemäße Friseurstuhl weist mindestens eine Leseeinheit auf, die zum Auslesen einer die Person identifizierenden Kennung eines Transponders ausgebildet ist. Hierzu eignet sich insbesondere eine mit einem RFID-Transponder korrespondierende Leseeinheit, die mittels magnetischer Wechselfelder und/oder hochfrequenter Radiowellen eine Kopplung mit dem RFID-Transponder herstellen kann. Bevorzugt ist das Lesegerät zur Datenverarbeitung mittels eines Mikroprogramms und einer Middleware mit einer Schnittstelle zu weiteren elektronischen Schaltungen ausgebildet.
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Mit Hilfe eines Systems aus der Leseeinheit des Friseurstuhls und einem RFID-Transponder lassen sich Objekte und Personen automatisch und berührungslos identifizieren und lokalisieren. Ein mit der Leseeinheit des Friseurstuhls korrespondierender RFID-Transponder kann z. B. in einem der Person überreichten Objekt, wie z. B. einem Armband oder einem zum Ausfüllen durch die Friseurin bzw. den Friseur bestimmten Formular, untergebracht sein. Der RFID-Transponder kann dann vor Übergabe an die Person mit einer vorbestimmten Kennung versehen werden. Befindet sich die Person schließlich in der Nähe des Friseurstuhls, kann mit Hilfe der Leseeinheit diese Kennung ausgelesen und weiterverarbeitet bzw. ausgewertet werden. Die ausgelesene Kennung erlaubt zum einen die Identifizierung der Person und zum anderen deren Lokalisierung. Diese Informationen können für personenbezogene Prozesse genutzt werden.
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Vorzugsweise ist der Sensor des Friseurstuhls als piezoelektrischer Drucksensor ausgebildet. Piezoelektrische Drucksensoren basieren auf dem piezoelektrischen Effekt und sind aus dem Stand der Technik bekannt. Solche Sensoren erfassen Änderungen des auf die Sensoren ausgeübten Drucks, wobei aufgrund der Druckänderung elektrische Ladungen erzeugt werden.
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Vorteilhaft ist es, wenn der piezoelektrische Drucksensor zur qualitativen Erfassung einer durch die Person verursachten Änderung eines Druckes auf den Friseurstuhl ausgebildet ist. Mit einem solchen Sensor lässt sich erfassen, wenn eine Person den Friseurstuhl belegt, insbesondere sich auf den Friseurstuhl setzt, und wenn eine Person von dem Friseurstuhl aufsteht.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des Friseurstuhls ist der Sensor in den Friseurstuhl integriert, insbesondere in einen Sitz, eine Rückenlehne, eine Armlehne und/oder ein Fußteil des Friseurstuhls. Diese Ausgestaltung ist zum einen zweckmäßig für die Funktion des Sensors. Zum anderen schafft diese Ausgestaltung einen gefälligen Eindruck, da der Sensor im Betrieb für die Person nicht sichtbar ist.
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Der Begriff ”Sitz”, wie er im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet wird, bezeichnet den Bereich des Friseurstuhls, der zumindest hauptsächlich dazu bestimmt ist, als Sitzgelegenheit zu dienen, also so gestaltet ist, dass sich die Person darauf setzen kann. Der Sitz kann gepolstert sein und/oder ein oder mehrere Polster und/oder Sitzkissen können auf dem Sitz angeordnet sein.
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Es hat sich als vorteilhaft erweisen, wenn der Friseurstuhl zur Verarbeitung eines vom Sensor und/oder der Leseeinheit erzeugten Signals ausgebildet ist. Hierzu gehören typische Verfahren der Signalverarbeitung, wie z. B. Verstärkung, Umwandlung, Kodierung und/oder Paketierung, aber auch eine Auswertung. Für solche Zwecke kann z. B. ein Signalprozessor eingesetzt werden.
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Der Friseurstuhl kann eine Datenverarbeitungseinheit aufweisen, die den zuvor genannten Signalprozessor umfassen kann. Die Datenverarbeitungseinheit des Friseurstuhls ist zur Bestimmung eines Belegungszustands des Friseurstuhls auf Basis des vom Sensor erzeugten Signals und zur Erstellung eines Belegungszustandssignals ausgebildet.
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Der Begriff ”Belegungszustand”, wie er im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet wird, kennzeichnet den Zustand der Belegung des Friseurstuhls. In der einfachsten Form gibt es genau zwei Belegungszustände, nämlich den Belegungszustand ”belegt” und den Belegungszustand ”unbelegt”, wobei ein Übergang nur von einem in den anderen Belegungszustand möglich ist. Zusätzlich kann der Belegungszustand eine Angabe über die seit der letzten Zustandsänderung vergangene Zeit enthalten. So könnte der Belegungszustand z. B. den Wert ”seit 5 Minuten belegt” annehmen. Der Belegungszustand kann auch noch weitergehende Auswertungen auffassen, wie z. B. ”nur kurz aufgestanden und wieder hingesetzt”.
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Bei der Erstellung des Belegungszustandssignals bringt die Datenverarbeitungseinheit des Friseurstuhls den bestimmten Belegungszustand in Signalform. Somit transportiert das Belegungszustandssignal den Belegungszustand.
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Typischerweise wird also ein vom Sensor stammendes Ausgangssignal nicht direkt und nicht durch den Sensor selbst zur Bestimmung eines Belegungszustands des Friseurstuhls ausgewertet. Vielmehr erfolgt zunächst eine Signalverarbeitung des Ausgangssignals des Sensors und eine Weiterleitung des verarbeiteten Signals an die Datenverarbeitungseinheit. Die Datenverarbeitungseinheit wertet das verarbeitete Signal aus und bestimmt dann einen Belegungszustand des Friseurstuhls auf Basis des vom Sensor erzeugten Signals. Daraufhin erstellt die Datenverarbeitungseinheit ein Belegungszustandssignal, das an weitere elektronische Schaltungen des Friseurstuhls weitergeleitet werden kann.
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Die Bestimmung eines Belegungszustands des Friseurstuhls erfolgt jedoch nur optional durch den Friseurstuhl. Es ist auch möglich, diese Bestimmung eines Belegungszustands des Friseurstuhls durch eine Vorrichtung außerhalb des Friseurstuhls vornehmen zu lassen. In diesem Fall wird die im Ausgangssignal des Sensors enthaltene Information zur erfassten physikalischen Messgröße nach einer Signalverarbeitung an diese Vorrichtung außerhalb des Friseurstuhls übermittelt.
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Vorzugsweise weist der Friseurstuhl mindestens eine Sendeeinheit auf, die zum Empfang eines von dem Sensor und/oder der Leseeinheit erzeugten und vom Friseurstuhl verarbeiteten Signals und/oder eines Belegungszustandssignals der Datenverarbeitungseinheit und zum drahtlosen Senden eines Signals ausgebildet ist.
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Mit Hilfe der Sendeeinheit lassen sich Signale drahtlos an eine Empfangseinheit außerhalb des Friseurstuhls senden, ohne dass ein Kabel zwischen der Sendeeinheit des Friseurstuhls und der Empfangseinheit außerhalb des Friseurstuhls erforderlich ist. Dies gewährleistet die Mobilität und eine komfortable Handhabung des Friseurstuhls. Außerdem sorgt dies für einen besseren optischen Eindruck.
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Bei der Übermittlung eines Drahtlossignals an die Empfangseinheit ist zu berücksichtigen, dass sich die Empfangseinheit typischerweise weniger als 100 m entfernt von der Sendeeinheit des Friseurstuhls befindet. Die Übertragung von der Sendeeinheit des Friseurstuhls zur Empfangseinheit findet typischerweise innerhalb eines Gebäudes, gelegentlich innerhalb eines Raumes statt. Wichtig ist eine robuste und zuverlässige Übertragung auch ohne direkte Sichtverbindung, so dass das Drahtlossignal von der Empfangseinheit korrekt empfangen werden kann. Grundsätzlich kommen als Drahtlostechnologie dementsprechend WPAN- und WLAN-Technologien in Frage. Vorzugsweise kommt als Drahtlostechnologie Bluetooth zum Einsatz. Aufgrund der Energiesparsamkeit ist die Bluetooth-Version 4.0 (Low Energy) besonders bevorzugt.
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Bevorzugt ist die Sendeeinheit des Friseurstuhls zum drahtlosen Senden eines vom Sensor erzeugten und vom Friseurstuhl verarbeiteten Signals, eines Belegungszustandssignals der Datenverarbeitungseinheit, einer von der Leseeinheit ausgelesenen und verarbeiteten Kennung, einer Adresse des Friseurstuhls, eines Fehlercodes und/oder einer Information über den Zustand eines Energiespeichers des Friseurstuhls ausgebildet.
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Mit Hilfe eines Fehlercodes können der Empfangseinheit Fehler mitgeteilt werden, die in Komponenten des Friseurstuhls aufgetreten sind. So kann ein Fehlercode z. B. die Information transportieren, dass der Sensor des Friseurstuhls defekt ist, dass ein Messfehler aufgetreten ist und/oder dass der Belegungszustand aktuell unbestimmt ist.
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Der Energiespeicher des Friseurstuhls kann eine, mehrere oder alle elektronischen Schaltungen des Friseurstuhls, wie z. B. die Leseeinheit, die Datenverarbeitungseinheit und die Sendeeinheit, mit Energie versorgen. Als Energiespeicher werden vorzugsweise Batterien eingesetzt, die vorteilhafterweise wiederaufladbar sind.
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Das drahtlose Senden erfolgt typischerweise mit Hilfe von einzelnen Datenpaketen, wobei ein Datenpaket auch nur einen Teil der zuvor genannten Informationen beinhalten kann.
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Vorzugsweise weist der Friseurstuhl mehrere Sensoren auf, wobei mindestens zwei der Sensoren zur Erfassung einer unterschiedlichen physikalischen Messgröße ausgebildet sind. So könnte der Friseurstuhl z. B. drei Sensoren aufweisen, wobei zwei Sensoren zur Erfassung eines durch die Person verursachten Druckes auf den Friseurstuhl und ein Sensor zur Erfassung einer durch die Person verursachten Änderung eines Lichtstrahls ausgebildet sind. Auf diese Weise kann der Friseurstuhl unterschiedliche physikalische Messgrößen, die eine Belegung des Friseurstuhls durch eine Person indizieren, erfassen und durch geeignete Verarbeitung miteinander in Bezug setzen, so dass ein Belegungszustand des Friseurstuhls zuverlässiger bestimmt werden kann. Vorzugsweise ist dann die Sendeinheit des Friseurstuhls zum Empfang eines vom jeweiligen Sensor erzeugten und vom Friseurstuhl verarbeiteten Signals ausgebildet.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Friseurstuhls weist der Friseurstuhl mindestens eine Fernbedienung zur Steuerung einer externen Vorrichtung, insbesondere einer Vorrichtung zur Wiedergabe von Bild- und/oder Audiodaten auf. Bei der externen Vorrichtung kann es sich z. B. um einen Fernseher, ein Radio, einen DVD-Player, einen Blu-ray-Player, einen Computer, ein Tablet oder eine Spielkonsole handeln. Mit Hilfe der Fernbedienung kann die den Friseurstuhl belegende Person selbst die externe Vorrichtung kabellos bedienen.
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Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung eines Sensors für einen Friseurstuhl zur qualitativen und/oder quantitativen Erfassung einer physikalischen Messgröße, die eine Belegung des Friseurstuhls durch eine Person indiziert. Insbesondere kann die physikalische Messgröße wiederum ein durch die Person verursachter Druck auf den Friseurstuhl, eine durch die Person verursachte Temperaturänderung, der Abstand der Person zum Friseurstuhl, eine Pulsfrequenz der Person, eine Atemfrequenz der Person und/oder eine durch die Person verursachte Änderung eines Lichtstrahls sein.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Verwendung ist der Sensor in den Friseurstuhl integriert und/oder der Sensor als vorzugsweise piezoelektrischer Drucksensor ausgebildet. Vorteilhafterweise wird ein vom Sensor erzeugtes und vom Friseurstuhl verarbeitetes Signal von einer Sendeeinheit des Friseurstuhls empfangen sowie weiterverarbeitet und das weiterverarbeitete Signal wird mittels der Sendeeinheit drahtlos an eine Empfangseinheit übermittelt.
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Vorzugsweise ist der Sensor so ausgebildet, wie es oben zum erfindungsgemäßen Friseurstuhl als solchen erläutert worden ist.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein erstes Verfahren zum Auswerten eines Belegungszustands eines Friseurstuhls gemäß Anspruch 12. Das erfindungsgemäße erste Verfahren umfasst zumindest folgende Verfahrensschritte:
- – qualitative und/oder quantitative Erfassung einer ersten physikalischen Messgröße, die eine Belegung des Friseurstuhls durch eine Person indiziert, insbesondere eines durch die Person verursachten Druckes auf den Friseurstuhl, einer durch die Person verursachten Temperaturänderung, des Abstandes der Person zum Friseurstuhl, einer Pulsfrequenz der Person, einer Atemfrequenz der Person und/oder einer durch die Person verursachten Änderung eines Lichtstrahls, mittels mindestens eines ersten Sensors,
- – Verarbeiten eines vom ersten Sensor erzeugten Signals, insbesondere Verstärken, Umwandeln, Auswerten, Codieren und/oder Paketieren,
- – Empfangen und Weiterverarbeiten des verarbeiteten Signals durch eine Sendeeinheit des Friseurstuhls,
- – Drahtloses Übermitteln des weiterverarbeiteten Signals mittels der Sendeeinheit an eine Empfangseinheit, vorzugsweise wobei das weiterverarbeitete Signal eine die Person identifizierende Kennung, eine Adresse des Friseurstuhls, einen Fehlercode und/oder eine Information über den Zustand eines Energiespeichers des Friseurstuhls enthält,
- – Weiterverarbeitung des übermittelten Signals, insbesondere Verstärken, Umwandeln, Auswerten, Decodieren und/oder Entpaketieren,
- – Bestimmen eines Belegungszustands des Friseurstuhls auf Basis des weiterverarbeiteten Signals mittels einer mit der Empfangseinheit verbundenen Datenverarbeitungseinheit und
- – Auswerten des bestimmten Belegungszustands.
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Bei dem ersten erfindungsgemäßen Verfahren übernimmt also der Friseurstuhl die Erfassung einer ersten physikalischen Messgröße, die Verarbeitung des erfassten Signals und das drahtlose Übermitteln des verarbeiteten Signals. Der Belegungszustand des Friseurstuhls wird mittels einer Datenverarbeitungseinrichtung außerhalb des Friseurstuhls bestimmt. Somit ermöglicht das erste erfindungsgemäße Verfahren eine geringere Komplexität auf Seiten des Friseurstuhls.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein zweites Verfahren zum Auswerten eines Belegungszustandes eines Friseurstuhls. Das zweite Verfahren umfasst zumindest folgende Verfahrensschritte:
- – qualitative und/oder quantitative Erfassung einer ersten physikalischen Messgröße, die eine Belegung des Friseurstuhls durch eine Person indiziert, insbesondere eines durch die Person verursachten Druckes auf den Friseurstuhl, einer durch die Person verursachten Temperaturänderung, des Abstandes der Person zum Friseurstuhl, einer Pulsfrequenz der Person, einer Atemfrequenz der Person und/oder einer durch die Person verursachten Änderung eines Lichtstrahls, mittels mindestens eines ersten Sensors,
- – Verarbeiten eines vom ersten Sensor erzeugten Signals, insbesondere Verstärken, Umwandeln, Auswerten, Codieren und/oder Paketieren,
- – Bestimmen eines Belegungszustands des Friseurstuhls auf Basis des verarbeiteten Signals und Erstellen eines Belegungszustandssignals mittels einer Datenverarbeitungseinheit des Friseurstuhls,
- – Empfangen und Weiterverarbeiten des Belegungszustandssignals durch eine Sendeeinheit des Friseurstuhls,
- – Drahtloses Übermitteln des weiterverarbeiteten Signals mittels der Sendeeinheit an eine Empfangseinheit, vorzugsweise wobei das weiterverarbeitete Signal eine die Person identifizierende Kennung, eine Adresse des Friseurstuhls, einen Fehlercode und/oder eine Information über den Zustand eines Energiespeichers des Friseurstuhls enthält,
- – Weiterverarbeitung des übermittelten Signals, insbesondere Verstärken, Umwandeln, Auswerten, Decodieren und/oder Entpaketieren,
- – Auslesen eines Belegungszustands des Friseurstuhls aus dem weiterverarbeiteten übermittelten Signal und
- – Auswerten des ausgelesenen Belegungszustands.
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Gemäß dem zweiten erfindungsgemäßen Verfahren wird ein Belegungszustand des Friseurstuhls vom Friseurstuhl, nämlich einer Datenverarbeitungseinheit des Friseurstuhls, bestimmt. Aus dem bestimmten Belegungszustand wird ein Belegungszustandssignal erstellt und dieses wird weiterverarbeitet und dann drahtlos übermittelt. Das verarbeitete vom Sensor erzeugte Signal kann optional zusätzlich mit an die Empfangseinheit übermittelt werden. Vorzugsweise wird jedoch nur das weiterverarbeitete Belegungszustandssignal an die Empfangseinheit übermittelt.
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Vorzugsweise umfasst das Auswerten des Belegungszustands gemäß dem ersten und dem zweiten erfindungsgemäßen Verfahren folgende Prozesse:
- – Steuerung oder Regelung
- – der von mindestens einer Lichtquelle hervorgerufenen Beleuchtungsstärke,
- – einer von mindestens einer Lichtquelle hervorgerufenen Lichtfarbe bzw. Farbtemperatur,
- – der Wellenlänge/n des von mindestens einer Lichtquelle abgestrahlten Lichts,
- – einer Temperatur in zumindest einem Teilbereich eines Raums, in dem sich der Friseurstuhl befindet, und/oder
- – einer Belüftung in zumindest einem Teilbereich eines Raums, in dem sich der Friseurstuhl befindet,
- – Wiedergabe von Informationen, insbesondere Werbung, wobei vorzugsweise zumindest ein Teil der Informationen eine Teilfläche eines Spiegels einnimmt,
- – Starten bzw. Stoppen eines Zeitmessers, vorzugsweise wobei bei Überschreiten eines Schwellwertes automatisch eine Meldung generiert wird,
- – Bestimmung einer Auslastung des Friseurstuhls innerhalb eines bestimmten Zeitraums und/oder
- – Überprüfung eines Bezahlvorgangs der Person.
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Mittels des ersten bzw. zweiten erfindungsgemäßen Verfahrens lassen sich also eine oder mehrere Lichtquellen, insbesondere in der Nähe des Friseurstuhls, an- bzw. abschalten oder der Lichtstrom oder die Lichtstärke dieser Lichtquellen steuern bzw. regeln, und zwar in Abhängigkeit von dem bestimmten Belegungszustand des Friseurstuhls. Auch die von mindestens einer Lichtquelle hervorgerufene Lichtfarbe bzw. Farbtemperatur lässt sich in warmes bzw. kaltes Licht ändern, je nachdem ob der Friseurstuhl durch eine Person belegt ist oder nicht. Entsprechendes gilt für die Wellenlänge/n des von der/den Lichtquelle/n abgestrahlten Lichts, die Temperatur und die Belüftung in der Nähe des Friseurstuhls.
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Mit den beiden erfindungsgemäßen Verfahren kann auch erreicht werden, dass eine Information wiedergegeben wird, z. B. Werbung oder ein Fernsehprogramm, sobald eine Belegung des Friseurstuhls durch eine Person festgesellt wurde, bzw. diese Informationen nicht mehr angezeigt werden, sobald festgestellt wird, dass die Person den Friseurstuhl nicht mehr belegt. Vorzugsweise kann zumindest ein Teil der Informationen in einem dem Friseurstuhl zugeordneten Spiegel eingeblendet werden.
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Wird mit Hilfe der erfindungsgemäßen Verfahren festgestellt, dass der Friseurstuhl durch eine Person belegt wird, kann das Starten bzw. Stoppen eines Zeitmessers dazu genutzt werden, abhängig von der Dauer der Belegung durch die Person Waren, wie z. B. ein Getränk, Essen und eine Zeitschrift, und/oder Dienstleistungen, wie z. B. eine Massage, anzubieten.
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Mit den erfindungsgemäßen Verfahren kann aber auch ein Mitarbeiter oder eine elektronische Vorrichtung davon informiert werden, dass eine Person vom Friseurstuhl aufgestanden ist, woraufhin überprüft werden kann, ob die Person einen Bezahlvorgang vornimmt bzw. vorgenommen hat. Ggf. kann die Person an die Durchführung eines Bezahlvorgangs erinnert werden.
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Vorzugsweise umfassen das erste und das zweite erfindungsgemäße Verfahren zusätzlich folgende Verfahrensschritte:
- – Identifizieren der den Friseurstuhl belegenden Person mittels einer Leseeinheit des Friseurstuhls,
- – Erstellen einer Identitätsinformation,
- – Drahtloses Übermitteln der Identitätsinformation an die Empfangseinheit mittels der Sendeeinheit des Friseurstuhls,
- – Wiedergabe von Informationen über die Person, insbesondere über frühere Friseurbehandlungen an der Person und, optional,
- – Anzeigen einer Abbildung der Person, wobei die Abbildung vorzugsweise eine Teilfläche eines Spiegels einnimmt.
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Mit Hilfe dieser bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich personenbezogene Daten zu früheren Friseurbehandlungen abrufen und auf diese Weise die Beratung und/oder Behandlung der Person erweitern bzw. verbessern. Mit dem Anzeigen einer Abbildung der Person können z. B. unterschiedliche Frisuren und/oder Haarfarben bzw. -tönungen und somit eine Vorher-/Nachher-Ansicht dargestellt werden.
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Vorzugsweise umfassen die beiden erfindungsgemäßen Verfahren zusätzlich die qualitative und/oder quantitative Erfassung einer zweiten, von der ersten verschiedenen physikalischen Messgröße, die eine Belegung des Friseurstuhls durch eine Person indiziert. Dies kann mittels mindestens eines zweiten Sensors des Friseurstuhls realisiert werden. Mit Hilfe der vom ersten Sensor erfassten Messgröße und der vom zweiten Sensor erfassten Messgröße kann ein Belegungszustand des Friseurstuhls zuverlässiger bestimmt werden. Dies kann insbesondere dadurch realisiert werden, dass die erfassten Messgrößen des ersten und des zweiten Sensors korreliert werden. Dabei kann die Bestimmung des Belegungszustands des Friseurstuhls außerhalb des Friseurstuhls gemäß dem ersten erfindungsgemäßen Verfahren oder durch die Datenverarbeitungseinheit des Friseurstuhls gemäß dem zweiten erfindungsgemäßen Verfahren durchgeführt werden.
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Es ist bevorzugt, wenn die erfindungsgemäßen Verfahren ferner das Zuordnen des Friseurstuhls zu einem Spiegel anhand der übermittelten Adresse des Friseurstuhls umfassen. Auf diese Weise können die Informationen, die den Friseurstuhl und/oder die den Friseurstuhl belegende Person betreffen, an dem Spiegel angezeigt werden, vor dem der Friseurstuhl gerade steht.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Friseursalon mit mindestens einem Friseurstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und mindestens einer Empfangseinheit zum Empfang von Drahtlossignalen des Friseurstuhls.
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Vorzugsweise weist der Friseursalon mindestens einen dem Friseurstuhl zugeordneten Spiegel, mindestens eine Datenverarbeitungseinheit, mindestens ein Kassensystem und ein Platzzuweisungssystem zur Zuweisung einer Person zum Friseurstuhl auf.
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Die zuvor erläuterten Konstruktionen und Prinzipien lassen sich auch auf ein Bett übertragen. Betten der in Rede stehenden Art sind Einrichtungsgegenstände und dienen der Aufnahme einer Person oder mehrerer Personen, insbesondere zum Liegen, Schlafen und/oder Ruhen. Typischerweise hat ein solches Bett ein Gestell, mindestens einen Lattenrost und mindestens eine Matratze. Betten kommen zumeist im Innenbereich, wie z. B. in Wohnräumen, insbesondere in Schlafzimmern, zum Einsatz.
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Ein solches Bett kann mit wenigstens einem Sensor zur qualitativen und/oder quantitativen Erfassung einer physikalischen Messgröße, die eine Belegung des Bettes durch mindestens eine Person indiziert, versehen sein. Geeignete physikalische Messgrößen stellen z. B. ein durch die Person/en verursachter Druck auf das Bett, eine durch die Person/en verursachte Temperaturänderung, der Abstand der Person/en zum Bett, eine Pulsfrequenz der Person/en, eine Atemfrequenz der Person/en und/oder eine durch die Person/en verursachte Änderung eines Lichtstrahls dar.
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Der wenigstens eine Sensor kann wie oben zum erfindungsgemäßen Friseurstuhl erläutert ausgebildet sein.
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Das Bett kann ferner eine Leseeinheit, eine Datenverarbeitungseinheit und/oder eine Sendeeinheit umfassen, die jeweils so ausgebildet sind, wie es zum erfindungsgemäßen Friseurstuhl beschrieben ist.
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Auch die Verwendung eines Sensors für einen Friseurstuhl und die erfindungsgemäßen Verfahren können mit entsprechenden Anpassungen auf ein Bett übertragen werden.
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Hinsichtlich des Auswertens eines Belegungszustands eines Bettes steht vor allem die Steuerung und/oder Regelung, wie sie zuvor zum erfindungsgemäßen Friseurstuhl erläutert wurde, im Vordergrund. Somit kann in Abhängigkeit von dem Belegungszustand des Bettes die von mindestens einer Lichtquelle hervorgerufene Beleuchtungsstärke im Umfeld des Bettes gesteuert bzw. geregelt, insbesondere an- bzw. ausgeschaltet werden. Entsprechendes gilt für die Lichtfarbe, die Wellenlängen, die Temperatur und die Belüftung.
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Darüber hinaus können in Abhängigkeit des Belegungszustands des Bettes Informationen wiedergegeben werden. Insbesondere kann bei festgestellter Belegung des Bettes durch eine oder mehrere Personen ein Fernseher und/oder ein Radio eingeschaltet werden.
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Ferner kann ein Zeitmesser gestartet bzw. gestoppt werden, wenn festgestellt wird, dass das Bett durch eine oder mehrere Personen belegt bzw. unbelegt ist. Die Daten des Zeitmessers lassen sich dann z. B. hinsichtlich der Schlafdauer und des Schlafrhythmus auswerten.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele, zum Teil mit Bezugnahme auf die Zeichnung, näher erläutert. Die oben beschriebenen und/oder in den Ansprüchen und/oder in der nachfolgenden Beschreibung offenbarten Merkmale können bedarfsweise miteinander kombiniert werden, auch wenn dies nicht im Einzelnen ausdrücklich beschrieben ist.
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In der Zeichnung zeigt
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1 schematisch eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Friseurstuhls.
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1 zeigt schematisch eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Friseurstuhls 1. Der Friseurstuhl 1 weist mehrere Sensoren 2 zur qualitativen und/oder quantitativen Erfassung einer physikalischen Messgröße auf, die eine Belegung des Friseurstuhls 1 durch eine Person indiziert.
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Bei dem dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Sensoren 2 als piezoelektrische Drucksensoren zur qualitativen Erfassung einer durch die Person verursachten Änderung eines Druckes auf den Friseurstuhl 1 ausgebildet.
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Vorteilhafterweise sind die piezoelektrischen Drucksensoren 2 so ausgelegt, dass sie eine Druckänderung erfassen können, die durch das Körpergewicht der Person, und zwar sowohl eines Kindes als auch eines Erwachsenen, typischerweise also in einem Körpergewichtsbereich von 5 kg bis 200 kg, verursacht wird.
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Der Friseurstuhl 1 weist einen Sitz 3, eine Rückenlehne 4, zwei seitliche Armlehnen 5, eine Standsäule 6 und ein Fußkreuz 7 mit mehreren Armen 8, an denen jeweils eine Rolle 9 befestigt ist, auf. Ferner weist der Friseurstuhl 1 eine nicht näher dargestellte Hubvorrichtung zur Höhenverstellung des Friseurstuhls 1 auf. Diese Hubvorrichtung wird mittels eines Hebels 10 betätigt.
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Die Rückenlehne 4 erstreckt sich ausgehend vom Sitz 3 im Wesentlichen in Richtung der Sitzhöhe, in 1 also vertikal, nach oben. Die beiden Armlehnen 5 sind seitlich, in 1 links bzw. rechts des Sitzes 3 und der Rückenlehne 4 angeordnet. Insofern begrenzen die Armlehnen 5 den Sitz 3 in seiner Sitzbreite.
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Der Sitz 3 und die Rückenlehne 4 können miteinander dauerhaft verbunden und dabei starr oder zueinander beweglich ausgeführt sein. Vorzugsweise sind der Sitz 3 und die Rückenlehne 4 derart ausgeführt, dass die Neigung der Rückenlehne 4 gegenüber dem Sitz 3 für eine Person individuell einstellbar ist. Der Sitz 3 und die Rückenlehne 4 können auch als eine einstückige, feste Gesamtstruktur ausgebildet sein.
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In 1 ist eine kleine Auswahl von möglichen Positionen für die Sensoren 2 gestrichelt angedeutet. Die Sensoren können natürlich auch an anderen Stellen des Friseurstuhls 1 angeordnet sein.
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Bei dem dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Sensoren 2 in den Friseurstuhl 1 integriert, nämlich in den Sitz 3 des Friseurstuhls 1. Vorzugsweise sind die Sensoren 2 direkt unter einer Oberfläche des Sitzes 3 angeordnet, wobei diese Oberfläche in 1 den Sitz 3 nach oben hin begrenzt und selbst durch die Rückenlehne 4 sowie die beiden Armlehnen 5 begrenzt ist. Dies hat zum einen den Vorteil, dass die Sensoren 2 bei Gebrauch des Friseurstuhls 1 nicht sichtbar sind und nicht berührt werden können. Zum anderen gewährleistet eine Integration der Sensoren 2 in den Sitz 3, insbesondere unter der besagten Oberfläche des Sitzes 3, eine zuverlässige Erfassung einer durch die Person verursachten Änderung eines Druckes auf den Friseurstuhl 1. Bei Belegung des Friseurstuhls 1 ist es nämlich typischerweise so, dass der Sitz 3 durchgehend einem Druck durch die Person ausgesetzt ist, während die Rückenlehne 4 und/oder die Armlehnen 5 nicht oder nicht durchgehend einem Druck durch die Person ausgesetzt sein könnten. Die Anordnung der Sensoren 2 unter der besagten Oberfläche des Sitzes 3 hat weiterhin den Vorteil, dass an diesen Stellen ein auf den Sitz 3 ausgeübter Druck weniger gedämpft ist, als z. B. in der Standsäule 6 oder im Fußkreuz 7.
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Die Integration der Sensoren 2 in den Sitz 3 kann bereits bei der Herstellung des Friseurstuhls 1 erfolgen. Die Sensoren 2 können aber auch nachträglich in einem bereits vorhandenen Friseurstuhl 1 nachgerüstet werden. Dazu kann z. B. der Sitz 3 geöffnet (z. B. an einer Naht) und nach Anordnen der Sensoren 2 im Sitz 3 und deren Verbinden mit weiteren Komponenten des Friseurstuhls 1 wieder verschlossen werden.
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Bei der dargestellten und bevorzugten Ausführungsform ist der Friseurstuhl 1 zur Verarbeitung von von den Sensoren 2 erzeugten Signalen ausgebildet, insbesondere zur Verstärkung, Umwandlung, Auswertung, Kodierung und/oder Paketierung. Dazu weist der Friseurstuhl 1 eine oder mehrere elektronische Schaltungen auf (in 1 nicht dargestellt), z. B. einen Operationsverstärker und/oder einen Signalprozessor. Mittels der elektronischen Schaltungen findet eine geeignete Signalverarbeitung statt.
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Optional kann der Friseurstuhl 1 eine nicht dargestellte Datenverarbeitungseinheit aufweisen, die zur Bestimmung eines Belegungszustands des Friseurstuhls 1 auf Basis der von den Sensoren 2 erzeugten Signale und zur Erstellung eines Belegungszustandssignals ausgebildet ist.
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Bei der dargestellten und bevorzugten Ausführungsform weist der Friseurstuhl 1 eine nicht dargestellte Sendeeinheit auf, die vorzugsweise in einer Steuerbox 11 untergebracht ist. Die Sendeeinheit des Friseurstuhls 1 ist zum Empfang von von den Sensoren 2 erzeugten und vom Friseurstuhl 1 verarbeiteten Signalen und/oder eines Belegungszustandssignals der Datenverarbeitungseinheit und zum drahtlosen Senden eines Signals ausgebildet. Die Sendeeinheit kann also Signale der Sensoren 2 empfangen, daraus Informationen extrahieren und diese Informationen in ihrer ursprünglichen oder einer abgewandelten Form in ein drahtlos übertragbares Signal bringen und dieses Signal mittels einer Drahtlostechnologie senden. Als Drahtlostechnologie kommt hier Bluetooth zum Einsatz.
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Insbesondere kann die Sendeeinheit des Friseurstuhls 1 von den Sensoren 2 erfasste und vom Friseurstuhl 1 verarbeitete Signale empfangen, entsprechend verarbeiten und daraus erzeugte Signale drahtlos senden. Entsprechendes gilt für ein Belegungszustandssignal der Datenverarbeitungseinheit. Ein von der Sendeeinheit des Friseurstuhls 1 drahtlos gesendetes Signal kann auch eine Adresse des Friseurstuhls 1, einen Fehlercode und/oder eine Information über den Zustand eines Energiespeichers des Friseurstuhls 1 umfassen.
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Die optionale Datenverarbeitungseinheit des Friseurstuhls 1 kann wie die Sendeeinheit, ein oder mehrere Energiespeicher und/oder weitere elektronische Schaltungen des Friseurstuhls 1 in der Steuerbox 11 untergebracht sein. Die Steuerbox 11 ist bevorzugt an einer Unterseite des Sitzes 3 des Friseurstuhls 1 angeordnet. Dies ermöglicht eine komfortables Nachrüsten sowie Austauschen der Steuerbox 11 samt der darin befindlichen elektronischen Schaltungen und Energiespeicher.
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Die dargestellte Ausführungsform des Friseurstuhls 1 stellt nur eine, allerdings bevorzugte Variante eines erfindungsgemäßen Friseurstuhls 1 dar. Nicht dargestellt sind insbesondere Varianten mit mehreren Sensoren 2, wobei mindestens zwei der Sensoren 2 zur Erfassung einer unterschiedlichen physikalischen Messgröße ausgebildet sind.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des ersten erfindungsgemäßen Verfahrens kann zum Auswerten eines Belegungszustands des Friseurstuhls 1 nun so verfahren werden, wie es wie im Folgenden beschrieben ist.
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Zunächst wird mittels der piezoelektrischen Drucksensoren 2 bei Auftreten einer Änderung eines Druckes auf den Sitz 3 des Friseurstuhls 1 die Druckänderung erfasst, die durch eine Person beim Hinsetzen bzw. Aufstehen verursacht wird. Bei Erfassen einer Druckänderung durch die Sensoren 2 werden durch die Sensoren 2 elektrische Ladungen generiert, die zu jeweils einem Ausgangssignal der Sensoren 2 führen. Diese Ausgangssignale der Sensoren 2 werden durch eine oder mehrere elektronische Schaltungen des Friseurstuhls 1 verarbeitet. Anschließend werden die verarbeiteten Signale an die Sendeeinheit des Friseurstuhls 1 geleitet, von dieser empfangen und weiterverarbeitet. Bei der Weiterverarbeitung erstellt die Sendeeinheit ein Ausgangssignal, das eine Information über das Ausgangssignal der Sensoren 2, eine Adresse des Friseurstuhls 1, ggf. einen Fehlercode und/oder ggf. eine Information über den Zustand eines Energiespeichers des Friseurstuhls 1 enthält. Das Ausgangssignal der Sendeeinheit wird drahtlos an eine Empfangseinheit außerhalb des Friseurstuhls 1 übermittelt. Nach Empfang des übermittelten Signals durch die Empfangseinheit wird das übermittelte Signal weiterverarbeitet.
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Nun wird auf Basis des weiterverarbeiteten Signals ein Belegungszustand des Friseurstuhls 1 bestimmt, und zwar mittels einer mit der Empfangseinheit verbundenen Datenverarbeitungseinheit. Schließlich wird der bestimmte Belegungszustand ausgewertet.
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Das Auswerten des Belegungszustands umfasst dabei die Steuerung mindestens einer Lichtquelle in der Nähe des Friseurstuhls 1. Die Lichtquelle (bzw. Lichtquellen) kann beispielsweise an einem dem Friseurstuhl 1 zugeordneten Spiegel und/oder über dem Friseurstuhl 1 angeordnet sein. Vorzugsweise werden die von der Lichtquelle hervorgerufene Beleuchtungsstärke, Lichtfarbe bzw. Farbtemperatur und/oder die von der Lichtquelle ausgestrahlte Wellenlänge (bzw. Wellenlängen) angepasst. So kann z. B. bei Belegung des Friseurstuhls 1 durch die Person, also beim Hinsetzen der Person auf den Sitz 3 des Friseurstuhls 1, die Lichtquelle angeschaltet werden oder die Helligkeit der Lichtquelle erhöht oder die Farbtemperatur von warmem auf kaltes Licht geändert werden.
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Entsprechend kann beim Aufstehen der Person vom Friseurstuhl 1 die Lichtquelle ausgeschaltet oder deren Helligkeit verringert oder die Farbtemperatur von kaltem auf warmes Licht geändert werden.
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Typischerweise befindet sich der Friseurstuhl 1 in einem Raum eines Friseursalons. Üblicherweise ist in dem Raum eine Heizvorrichtung und/oder eine Belüftungsvorrichtung vorgesehen. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform des ersten erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst das Auswerten des Belegungszustands die Regelung der in dem Raum vorherrschenden Temperatur mittels der Temperaturvorrichtung und/oder die Regelung der Belüftung mittels der Belüftungsvorrichtung in Abhängigkeit von dem Belegungszustand.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform wird darüber hinaus bei festgestellter Belegung des Friseurstuhls 1 durch eine Person Werbung auf oder in einem Teilbereich eines dem Friseurstuhl 1 zugeordneten Spiegels wiedergegeben. Nach dem Aufstehen der Person wird die Wiedergabe der Werbung am oder im Spiegel gestoppt.
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Außerdem wird bei festgestellter Belegung des Friseurstuhls 1 durch eine Person ein Zeitmesser gestartet. Dieser Zeitmesser wird gestoppt, sobald festgestellt wird, dass der Friseurstuhl 1 nicht mehr belegt ist. Überschreitet der gemessene Wert des Zeitmessers einen vorbestimmten Schwellwert, wird automatisch eine Nachricht bzw. ein Alarm generiert.
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Mit Hilfe der vom Zeitmesser gemessenen Werte kann ferner eine Auslastung des Friseurstuhls 1 ermittelt werden, wobei hier die Werte des Zeitmessers über einen bestimmten Zeitraum berücksichtigt werden.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform wird automatisch eine Nachricht an ein Kassensystem gesendet, wenn festgestellt wird, dass der Friseurstuhl 1 von einem belegten Zustand in einen unbelegten Zustand gewechselt ist. Auf Basis dieser Nachricht kann ein Mitarbeiter bzw. die Person, die den Friseurstuhl 1 belegt hatte, an einen Bezahlvorgang erinnert werden.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform wird außerdem anhand der übermittelten Adresse des Friseurstuhls 1 der Friseurstuhl 1 einem Spiegel zugeordnet.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Friseursalons hat dieser mehrere Friseurstühle 1, die gemäß der zuvor erläuterten bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Friseurstuhls 1 ausgestaltet sind.
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Der Friseursalon hat außerdem eine Empfangseinheit zum Empfang von Drahtlossignalen von den Friseurstühlen 1, mehrere Spiegel, wobei jeweils ein Spiegel einem Friseurstuhl 1 zugeordnet ist bzw. wird, eine Datenverarbeitungseinheit, ein Kassensystem und ein Platzzuweisungssystem zur Zuweisung einer Person zu einem der Friseurstühle 1.