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DE102015005248A1 - Futternapf - Google Patents

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DE102015005248A1
DE102015005248A1 DE102015005248.9A DE102015005248A DE102015005248A1 DE 102015005248 A1 DE102015005248 A1 DE 102015005248A1 DE 102015005248 A DE102015005248 A DE 102015005248A DE 102015005248 A1 DE102015005248 A1 DE 102015005248A1
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DE
Germany
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signal
electronic
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DE102015005248.9A
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Markus Hirschl
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Ogilvy & Mather Duesseldorf GmbH
Original Assignee
Ogilvy & Mather Duesseldorf GmbH
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Publication date
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Priority to PCT/EP2016/059003 priority patent/WO2016170111A1/de
Priority to US15/569,032 priority patent/US20180084755A1/en
Priority to CA2983060A priority patent/CA2983060A1/en
Priority to EP16717946.4A priority patent/EP3285569A1/de
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Abstract

Erfindungsgemäß ist ein Futternapf für ein Haustier, insbesondere für einen Hund, gekennzeichnet durch eine elektronische Waage, die einen Datenausgang hat und eingerichtet ist, das Gewicht im Napf zu messen und als elektronisches Gewichtssignal dem Datenausgang zu übermitteln.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Futternapf für ein Haustier, insbesondere für einen Hund.
  • Haustiere wie zum Beispiel Katzen und Hunde sind Teil unserer Kultur und Gesellschaft. Mit großer Aufmerksamkeit wird für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen gesorgt. Veterinärmedizinische und ökotrophologische Forschung sorgt für ein reiches Angebot differenziert passender Ernährung und für Erkenntnis über physiologisch notwendige tägliche Bewegung der Haustiere.
  • In diesem Angebot und diesen Erkenntnissen für das eigene Tier das Passende zu finden, ist ein inzwischen verbreitetes Problem.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die die angemessene Ernährung eines Haustieres, insbesondere eines Hundes, erleichtert.
  • Diese Aufgabe wird von einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Erfindungsgemäß ist ein Futternapf für ein Haustier, insbesondere für einen Hund, gekennzeichnet durch eine elektronische Waage, die einen Datenausgang hat und eingerichtet ist, das Gewicht im Napf zu messen und als elektronisches Gewichtssignal dem Datenausgang zu übermitteln. Dies ist Grundlage für eine buchstäblich „ausgewogene” Ernährung – sowie für verschiedene Systeme als bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung, die dieses Ziel insbesondere auch differenziert zu erreichen zusätzlich vereinfachen.
  • So kann der Futternapf zum Beispiel eine elektronische Anzeigevorrichtung aufweisen, die in Datenleitungsverbindung mit dem Datenausgang der Waage steht und eingerichtet ist, Ihre Anzeige abhängig vom Gewichtssignal zu verändern. Die Anzeigevorrichtung kann also zum Beispiel einfach das Gewicht als Zahl anzeigen, was es ermöglicht, die Portion eines Futter-Tagesbedarfs zum Beispiel einer Tabelle auf der Verpackung des Futters entsprechend zu dosieren. Derartige Tabellen differenzieren bekanntlich zum Beispiel nach dem Gewicht der Tiere, und es lässt sich dann zum Beispiel einfach und „im Kopf” das jeweilige Portionsgewicht summieren, wenn das eigene Tier seinen Futter-Tagesbedarf täglich zum Beispiel in drei Portionen zu sich zu nehmen gewohnt ist. Falls das Tier seine Portion nicht vollständig frisst, lässt sich an der erfindungsgemäß möglichen Anzeige auch das Gewicht des Restes ablesen und in der Tagesbilanz berücksichtigen – insbesondere wenn der nicht gefressene Rest nicht zum späteren Verzehr stehengelassen wird, etwa weil das Futter verderblich ist.
  • Dass es sich erfindungsgemäß um eine elektronische Waage handelt, ermöglicht am erfindungsgemäßen Futternapf neben (oder anstelle) der Anzeige auch einen Datenausgang, insbesondere in Form eines WLAN-Moduls mit WLAN-Antenne (aber auch zum Beispiel in Form eines Bluetooth-Moduls und/oder mindestens einer Kabelschnittstelle wie zum Beispiel USB). Dieser Datenausgang kann – zu verschiedenen Zwecken, von denen einige im Folgenden beispielhaft erläutert werden – mit einem elektronischen Rechner und/oder mit einem Internet-Router in Datenleitungsverbindung stehen oder für eine solche Datenleitungsverbindung eingerichtet sein.
  • So können der Rechner (zum Beispiel als auf die jeweiligen Funktionen spezialisierter Chip mit entsprechend programmierter (und möglicherweise auch programmierbarer) Software und Schaltungs- und Bedienungshardware) und/oder der Router in den Futternapf direkt integriert sein, und/oder es sind eben separate Vorrichtungen. So kann der Rechner ein insbesondere tragbarer PC, nach heutigem Standard also insbesondere ein Notebook, Tablet oder Smartphone sein. Insbesondere für letztere sind angepasste kleinere Programme, nämlich „Apps”, verbreitet. In diesem Format ist auch Software zur Unterstützung der erfindungsgemäßen und erfindungsgemäß möglichen Funktionen eine bevorzugte Möglichkeit.
  • So kann der Rechner des erfindungsgemäßen Futternapfs eingerichtet sein, die Gewichtssignale zu summieren und/oder beim Erreichen eines programmierbaren Grenzwerts ein Triggersignal zu erzeugen.
  • So kann das Triggersignal zum Beispiel ein Warnsignal (zum Beispiel eine LED und/oder einen Ton am Napf und/oder am insbesondere separaten Rechner) auslösen, wenn eine programmierte Füllmenge und/oder Tagesration erreicht ist. Dazu kann der Rechner die Gewichtssignale insbesondere auch zeitkorreliert verarbeiten und/oder speichern, um zum Beispiel betreffend die Futter-Tagesration festzustellen, ob bei Überschreiten des Grenzwerts nicht vielleicht schon der nächste Tag begonnen hat und die zusätzliche Futtermenge also vielleicht schon zur Ration des nächsten Tages gehört.
  • Eine erfindungsgemäß bevorzugte Funktion des Triggersignals ist es aber auch, daraufhin eine Bestellung einer neuen Lieferung des Futters (insbesondere durch das Internet in einem Webshop) aufzugeben, wenn ein summiertes Futtergewicht ergibt, dass der bisherige Futtervorrat zur Neige geht.
  • Auch für diese Funktion weist der Futternapf besonders bevorzugt einen RFID-Sensor (zum Beispiel auch ein Bluetooth-Modul kann dazu erfindungsgemäß geeignet sein) auf, der eingerichtet ist, durch die Erkennung eines bestimmten RFID-Tags – hier nämlich an einem Futtersack – gewisse Rechneroperationen auszulösen. Der Summenspeicher des Rechners kann mittels eines entsprechenden Programms zunächst zum Beispiel zu Null gesetzt werden, bevor eine neue Futter-Verpackung geöffnet wird. Wenn nun aus dieser Verpackung mit dem RFID-Tag Futter in den erfindungsgemäßen Napf gefüllt wird, „erkennt” der RFID-Sensor diese Verpackung, wiegt die abgefüllte Futtermenge und speichert sie im Summenspeicher: um diese Menge ist die Verpackung entleert. Wird dem Tier „zwischendurch” irgendetwas anderes in den Napf gefüllt, wiegt die erfindungsgemäße Waage dies zwar auch (und kann dieses Gewicht auch anzeigen), wegen des dabei aber fehlenden RFID-Tags der Verpackung wird dieses Gewicht nicht im Summenspeicher hinzugezählt (oder nur nicht in den Summenspeicher, der den Verpackungs-Füllstand bilanziert, wohl aber in mindestens einen, das Fressverhalten des Tieres protokolliert). Erst wenn wieder aus dieser Verpackung mit dem RFID-Tag Futter in den erfindungsgemäßen Napf gefüllt wird, erkennt der RFID-Sensor diese Verpackung wieder, wiegt die abgefüllte Futtermenge und addiert sie im Summenspeicher. Bei Überschreiten eines (durch ein entsprechendes Programm möglicherweise vom Benutzer einstellbaren) Grenzwerts im Summenspeicher, bedeutet dies, der Futterrest in der Verpackung ist nur noch kleiner als deren Anfangsinhalt (zum Beispiel Inhalt beim Kauf) minus des im Summenspeicher Addierten – und (erfindungsgemäß möglicherweise entsprechend programmiert) kann der Rechner die Bestellung und Lieferung einer neuen Futterverpackung (auch ohne weiteres Zutun des Benutzers automatisch) auslösen. Dazu kann der Napf mit dem Rechner durch den schon genannten Datenausgang oder durch einen zweiten Datenausgang (zum Beispiel im WLAN-, Bluetooth- und/oder USB-Format) in Leitungsverbindung stehen oder bringbar sein.
  • Der erfindungsgemäß bevorzugte RFID-Sensor am Futternapf kann aber nicht nur (zum Beispiel in der dargestellten Weise) das Messen und/oder Summieren auslösen, sondern auch das Programmieren des Grenzwerts ist damit möglich. Denn wenn dem Programm im Rechner eine Zuordnung bestimmter, verschiedener Tags zu bestimmten, verschiedenen Verpackungs-Futtergewichten programmiert ist, kann das Programm beim erstmaligen Erkennen eines RFID-Tag einen zu diesem Verpackungsgewicht passenden Grenzwert zum Auslösen der Bestellung einstellen.
  • Eine andere Funktion des erfindungsgemäßen Futternapfes mit elektronischer Waage (alternativ oder kumulativ zu den soweit dargestellten Ausgestaltungen der Erfindung wie zum Beispiel die „automatische Bestellfunktion”) ist das Berücksichtigen der Aktivität des Tieres beim Füttern mithilfe des erfindungsgemäßen Napfs. Dazu weist der Napf wiederum eine programmierbare EDV-Einrichtung (wie oben schon dargestellt in Gestalt eines integrierten und/oder separaten Rechners), nun besonders bevorzugt mit Funk-Datenempfangseinrichtung, insbesondere Bluetooth, auf. Diese sind eingerichtet, von einem Halsband für ein Haustier, insbesondere für einen Hund (oder einem Anhänger, der an einem gewöhnlichen Halsband anbringbar sein kann), Daten zu empfangen. Entsprechend hat das Halsband eine Funk-Datensendeeinrichtung, insbesondere entsprechend dem Bluetooth-Standard, und einen „Aktivitätssensor”. Eine solche Baugruppe enthält zum Beispiel Sensoren wie Gyroscope und/oder Accelerometer und ist eingerichtet, in Abhängigkeit von darauf einwirkender Beschleunigung ein elektronisches Signal zu erzeugen und dieses „Aktivitätssignal” in einem Aktivitätsdatenspeicher (hier vorzugsweise ebenfalls im Halsband integriert) zu speichern, und zwar insbesondere zeitkorreliert, und insbesondere auch (wiederum insbesondere zeitkorreliert) zu kumulieren oder zu summieren. Ein solcher Sensor kann eingerichtet sein (translatorische und/oder rotatorische) Beschleunigungen in mehreren oder einzelnen Richtungen (insbesondere der drei kartesischen Raumrichtungen) zu messen, und zwar möglicherweise auch differenziert.
  • Die EDV-Einrichtung nun ist also eingerichtet, von dem Halsband die elektronischen Aktivitätsdaten aus dessen Aktivitätsdatenspeicher zu empfangen. Die EDV-Einrichtung kann damit zunächst einmal eine Anzeige abhängig von den Aktivitätsdaten verändern (zum Beispiel als Smartphone die Daten zum Beispiel statistisch und/oder zeitbezogen auswerten und (zum Beispiel graphisch) aufbereitet (zum Beispiel auf dem Smartphone-Display) anzeigen). Die EDV-Einrichtung kann aber auch (alternativ oder kumulativ) eingerichtet sein, aus den Aktivitätsdaten und aus programmierten Parametern (insbesondere betreffend das Haustier, wie zum Beispiel Tierart, Rasse, Gewicht, Geschlecht oder Alter) ein (zum Beispiel tägliches) Futter-Portionsbedarfsgewicht zu berechnen. Denn wie einleitend dargestellt gibt es umfangreiche Erkenntnisse auch über die Abhängigkeit des Futterbedarfs vom vorherigen Nährstoffverbrauch durch Aktivität, und diese Abhängigkeit (qualitativ betrachtet, weniger Futter bei weniger Aktivität) kann quantitativ differenziert in der Berechnung berücksichtigt werden. Dieses Futter-Portionsbedarfsgewicht kann die EDV-Einrichtung dann als elektronisches „Bedarfssignal” an die (wie oben eingangs schon dargestellt erfindungsgemäß mögliche) Anzeigevorrichtung am Napf (und/oder zur Anzeige zum Beispiel an der EDV-Einrichtung, etwa auf ihrem Display im Format einer App) per Datenleitung weiterzuleiten, und zwar bei separater EDV-Einrichtung (zum Beispiel Smartphone) vorzugsweise per Funk (zum Beispiel W-LAN oder Bluetooth).
  • Die Anzeigevorrichtung kann dementsprechend eingerichtet sein, ihre Anzeige auch abhängig vom Bedarfssignal zu verändern. So kann die Anzeigevorrichtung das Gewicht im Napf vorzugsweise nicht (oder nicht nur) als Zahlenbetrag, sondern (auch) als Anteil von dem berechneten Futter-Portionsbedarfsgewicht anzeigen. Dafür reicht zum Beispiel, graphisch und übersichtlich, eine Reihe von zum Beispiel zweifarbigen LEDs oder ein (entsprechendes Balken-Diagramm) das zunächst in einer Farbe das errechnete Gewicht des Futterbedarfs des Tieres für diese Portion anzeigt (Futter-Portionsbedarfsgewicht) – entweder als „Balken”-Länge proportional zu dem errechneten Gewicht oder immer mit derselben Länge als „100%” – auf die bezogen dann in einer zweiten Farbe das Gewicht der in den Napf eingefüllten Futterportion angezeigt wird (gemessen von der erfindungsgemäß in den Napf integrierten Waage). Die Anzeigevorrichtung kann aber auch eingerichtet sein, das Gewicht im Napf als Anteil von einem nur direkt eingebbaren Portionsgewicht anzuzeigen – etwa wenn der erfindungsgemäße Napf die Berechnung des Futter-Portionsbedarfsgewichts zwar nicht ermöglicht, die beschriebene übersichtliche relative „Balken”-Anzeige aber durch einmaliges Eingeben der zum Beispiel jedes Mal gleichen Portionsmenge (zum Beispiel gemäß einer Tabelle nach Tierart, Rasse, Gewicht, Geschlecht oder Alter auf der Verpackung) als „100%”-Wert dennoch einsetzbar sein soll.
  • Der erfindungsgemäße Napf kann zusammen mit einem solchen Halsband (und/oder Halsbandanhänger) und/oder zusammen mit dem wie erwähnt möglichen separaten Rechner (zum Beispiel einem Tablet oder Smartphone) als Ausgestaltung der Erfindung ein auf einander abgestimmtes System bilden. Dabei kann der „Napf” auch eine erfindungsgemäße elektronische Waage sein, die zum Einsatz unter einem herkömmlichen Napf eingerichtet ist und die einen Datenausgang hat und eingerichtet ist, das Gewicht in einem herkömmlichen Napf zu messen und als elektronisches Gewichtssignal dem Datenausgang zu übermitteln.
  • Der schon beschriebene RFID-Sensor am Napf kann erfindungsgemäß (zusätzlich oder alternativ) eine weitere Funktion haben. Dazu kann zunächst eine EDV-Einrichtung (wie die bereits beschriebene, zum Beispiel ein Smartphone, oder insbesondere eben die bereits beschriebene EDV-Einrichtung auch mit den bereits beschriebenen Funktionen und Merkmalen) mit dem Datenausgang der Waage in Datenleitungsverbindung stehen und eingerichtet sein, Futterverbrauch zu berechnen, und zwar aus dem Gewichtssignal, insbesondere aus dessen Veränderung, also insbesondere zeitkorreliert, und als elektronisches Verbrauchssignal in einem Verbrauchssignal-Datenspeicher zu speichern. Die EDV-Einrichtung kann sie zum Beispiel statistisch und/oder zeitbezogen auswerten und, vom Benutzer zum Beispiel per „App” abgefragt, (zum Beispiel graphisch aufbereitet) auf dem Display seines Smartphones anzeigen. Der RFID-Sensor ist dann insbesondere eingerichtet, durch die Erkennung eines bestimmten RFID-Tags am Halsband (oder Halsbandanhänger) das Berechnen des Futterverbrauchs und/oder das Speichern des Verbrauchssignals auszulösen – und so zu vermeiden, dass die EDV-Einrichtung den Futterverbrauch eines anderen Tieres verarbeitet, als desjenigen, das das Halsband trägt, etwa nur weil dieses andere Tier zufällig gerade auch aus dem Napf frisst.
  • Auch unter demselben Aspekt kann der erfindungsgemäß mögliche RFID-Sensor im Napf auch das Empfangen der Aktivitätsdaten vom Halsband und/oder das Anzeigen und/oder das Ändern der Anzeige (jeweils mittels eines Signals durch eine Datenleitungsverbindung an die EDV-Einrichtung) auslösen.
  • Weitere Vorteile, Ausgestaltungen und Details der Erfindung werden im Folgenden in der Beschreibung von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Figuren beschrieben:
  • 1 zeigt eine räumliche Ansicht eines erfindungsgemäßen Futternapfs,
  • 2 zeigt eine räumliche geschnittene Ansicht des erfindungsgemäßen Futternapfs aus 1,
  • 3 zeigt eine räumliche, explodierte Ansicht eines erfindungsgemäßen Halsbands und
  • 4 zeigt ein Schema eines erfindungsgemäßen Systems aus Fressnapf, Halsband, EDV-Einrichtungen und Datenleitungsverbindungen.
  • 1, 2 und 4 zeigen einen Futternapf 2 für ein Haustier (nicht dargestellt), insbesondere für einen Hund, mit einer elektronischen Waage 4, die einen Datenausgang 6 hat (4) und eingerichtet ist, das Gewicht im Napfgefäß 8 zu messen und als elektronisches Gewichtssignal dem Datenausgang zu übermitteln.
  • Der Futternapf 2 weist eine elektronische Anzeigevorrichtung 10 auf, die in Datenleitungsverbindung mit dem Datenausgang der Waage steht und eingerichtet ist, ihre Anzeige 12 in Gestalt einer Reihe von LEDs 14 abhängig vom Gewichtssignal zu verändern. Die Anzeigevorrichtung ermöglicht es, die Portion eines Futter-Tagesbedarfs zu dosieren.
  • An den Datenausgang 6 der Waage 4 sind neben der Anzeige auch eine EDV-Einrichtung 15 Datenausgänge in Form eines WLAN-Moduls 16 und eines Bluetooth-Moduls 18 und einer USB-Kabelschnittstelle 20 im erfindungsgemäßen Futternapf angeschlossen. Diese Datenausgänge können – zu verschiedenen Zwecken, von denen einige im Folgenden beispielhaft erläutert werden – mit elektronischen Rechnern 22, 24 und mit einem Internet-Router 26 in Datenleitungsverbindung gebracht werden. 4 zeigt ein derart eingerichtetes System. Zur Stromversorgung hat der Napf ein Netzspannungskabel 27.
  • Die Rechner 22, 24 (mit entsprechend programmierter und programmierbarer Software und Schaltungs- und Bedienungshardware; nicht dargestellt) und der Router 26 sind vom Futternapf 2 separate Vorrichtungen und über WLAN 16, also über Funk, „angeschlossen”. Einer der Rechner ist ein tragbarer PC, ein Notebook 22, einer ein Smartphone 24.
  • Diese Rechner 15, 22, 24 des Futternapfs 4 sind durch Software, die separaten Rechner 22, 24 durch Apps, unter anderem eingerichtet, die Gewichtssignale in ihren Speichern (nicht dargestellt) zu summieren und beim Erreichen eines programmierbaren Grenzwerts ein Triggersignal zu erzeugen.
  • So kann das Triggersignal zum Beispiel ein Warnsignal (zum Beispiel eine der LEDs 14 am Napf 2 und am Rechner 22, 24) auslösen, wenn eine programmierte Füllmenge und/oder Tagesration erreicht ist. Dazu kann der Rechner 15, 22, 24 die Gewichtssignale insbesondere auch zeitkorreliert verarbeiten und speichern, um zum Beispiel betreffend die Futter-Tagesration festzustellen, ob bei Überschreiten des Grenzwerts nicht vielleicht schon der nächste Tag begonnen hat und die zusätzliche Futtermenge also vielleicht schon zur Ration des nächsten Tages gehört. Eine Funktion des Triggersignals ist es aber auch, daraufhin eine Bestellung einer neuen Lieferung des Futters (nicht dargestellt) durch das Internet 28 in einem Webshop aufzugeben, wenn ein summiertes Futtergewicht ergibt, dass der bisherige Futtervorrat zur Neige geht.
  • Auch für diese Funktion weist der Futternapf 2 einen RFID-Sensor 30 auf, der eingerichtet ist, durch die Erkennung eines bestimmten RFID-Tags 32 – hier nämlich an einem Futtersack 34 – gewisse Rechneroperationen auszulösen. Der Summenspeicher des Rechners 15, 22, 24 kann mittels eines entsprechenden Programms zunächst zum Beispiel zu Null gesetzt werden, bevor eine neue Futter-Verpackung 34 geöffnet wird. Wenn nun aus dieser Verpackung 34 mit dem RFID-Tag 32 Futter 36 in den Napf 2 gefüllt wird, „erkennt” der RFID-Sensor 30 diese Verpackung 34, wiegt die abgefüllte Futtermenge 38 und speichert sie im Summenspeicher des Rechners 15, 22, 24: um diese Menge ist die Verpackung entleert. Wird dem Tier „zwischendurch” irgendetwas anderes in den Napf 2 gefüllt, wiegt die erfindungsgemäße Waage 4 dies zwar auch (und kann dieses Gewicht auf den Displays der separaten Rechner 22, 24 auch anzeigen), wegen des dabei aber fehlenden RFID-Tags 32 der Verpackung 34 wird dieses Gewicht nicht im Summenspeicher hinzugezählt, der den Verpackungs-Füllstand bilanziert (wohl aber in mindestens einen Summenspeicher, der das Fressverhalten des Tieres protokolliert). Erst wenn wieder aus dieser Verpackung 34 mit dem RFID-Tag 32 Futter in den Napf 2 gefüllt wird, erkennt der RFID-Sensor 30 diese Verpackung 34 wieder, wiegt die abgefüllte Futtermenge 38 und addiert sie im Summenspeicher. Bei Überschreiten eines Grenzwerts im Summenspeicher, bedeutet dies, der Futterrest in der Verpackung ist nur noch kleiner als deren Anfangsinhalt (Inhalt beim Kauf) minus des im Summenspeicher Addierten- und (entsprechend programmiert) kann der Rechner 15, 22, 24 die Bestellung und Lieferung einer neuen Futterverpackung (auch ohne weiteres Zutun des Benutzers automatisch) auslösen.
  • Der RFID-Sensor 30 am Futternapf 2 kann aber nicht nur das Wiegen und/oder Summieren auslösen, sondern auch das Programmieren des Grenzwerts zum Auslösen der Bestellung ist damit möglich. Denn wenn dem Programm im Rechner 15, 22, 24 eine Zuordnung bestimmter, verschiedener Tags zu bestimmten, verschiedenen Verpackungs-Futtergewichten programmiert ist, kann das Programm beim erstmaligen Erkennen eines RFID-Tag einen zu diesem Verpackungsgewicht passenden Grenzwert zum Auslösen der Bestellung einstellen.
  • Eine andere Funktion des Futternapfes 2 ist das Berücksichtigen der Aktivität des Tieres 40 beim Füttern mithilfe des Napfs. Auch dazu dienen die integrierte EDV-Einrichtung 15 und die separaten Rechner 22, 24. Die integrierte EDV-Einrichtung 15 ist eingerichtet, von einem Halsband 42 für ein Haustier, insbesondere für einen Hund 40 Daten zu empfangen. Entsprechend hat das Halsband 42 (siehe nun auch 3) auf einer Platine 44 eine Bluetooth-Datensendeeinrichtung 46 und einen „Aktivitätssensor” (nicht dargestellt). Und einen Aktivitätsdatenspeicher (nicht dargestellt).
  • Die Rechner 15, 22, 24 nun sind also eingerichtet, von dem Halsband 42 die elektronischen Aktivitätsdaten über Bluetooth 18 zu empfangen. Die EDV-Einrichtung kann damit zunächst einmal die Anzeige 12 am Napf 2 (und auf den Displays der separaten Rechner 22, 24) abhängig von den Aktivitätsdaten verändern und auf den Displays der separaten Rechner 22, 24 statistisch und zeitbezogen auszuwerten und graphisch aufbereitet anzuzeigen. Die Rechner 15, 22, 24 sind aber auch programmiert, aus den Aktivitätsdaten und aus programmierten und programmierbaren Parametern (insbesondere betreffend das Haustier, wie zum Beispiel Tierart, Rasse, Gewicht, Geschlecht oder Alter) ein Futter-Portionsbedarfsgewicht zu berechnen. Denn wie einleitend dargestellt gibt es umfangreiche Erkenntnisse auch über die Abhängigkeit des Futterbedarfs vom vorherigen Nährstoffverbrauch durch Aktivität, und diese Abhängigkeit (qualitativ betrachtet, weniger Futter bei weniger Aktivität) kann quantitativ differenziert in der Berechnung berücksichtigt werden. Dieses Futter-Portionsbedarfsgewicht kann insbesondere die EDV-Einrichtung 15 dann als elektronisches „Bedarfssignal” an die Anzeigevorrichtung 10 am Napf 2 (und zur Anzeige auf den Displays der Rechner im Format einer App) weiterleiten.
  • Die Anzeigevorrichtung 10 ist dementsprechend eingerichtet, ihre Anzeige auch abhängig vom Bedarfssignal zu verändern. So zeigt die Anzeigevorrichtung 10 am abgebildeten Napf 2 das Gewicht im Napfgefäß 8 nicht als Zahlenbetrag, sondern als Anteil von dem berechneten Futter-Portionsbedarfsgewicht an. Dafür reicht im dargestellten Beispiel die Reihe 12 von zweifarbigen LEDs, die zunächst in einer ersten Farbe das errechnete Gewicht des Futterbedarfs des Tieres für diese Portion anzeigt (Futter-Portionsbedarfsgewicht) – mit der vollen LED-Reihe 12 als „100%” – auf die bezogen dann in einer zweiten Farbe das Gewicht der in den Napf eingefüllten Futterportion angezeigt wird (gemessen von der in den Napf 2 integrierten Waage 4).
  • Eine entsprechende Anzeige findet sich am Halsband 42: So zeigt dort eine Anzeigevorrichtung 50 die Aktivität des Tieres 40 als Anteil von einem programmierten (aufgrund von Futterkonsum möglicherweise sogar berechneten und der Elektronik im Halsband per Bluetooth gesendeten) Aktivitätsbedarf des Tieres an. Dafür reicht im dargestellten Beispiel auch hier am Halsband 42 die Reihe 50 von zweifarbigen LEDs, die zunächst in einer ersten Farbe den Aktivitätsbedarf des Tieres anzeigt – mit der vollen LED-Reihe 50 als „100%” – auf die bezogen dann in einer zweiten Farbe die tatsächliche Aktivität des Tieres angezeigt wird (gemessen vom Aktivitätssensor im Halsband 42). Damit die Anzeige 50 am Halsband gut sichtbar oben angeordnet bleibt, während das Tier es trägt, hat das Halsband auf seinem Umfang gegenüberliegend (getragen also unten) ein Gewicht 54 integriert.
  • Der RFID-Sensor 30 am Napf 2 hat noch eine weitere Funktion, nämlich das Tier 40 in seiner Nähe an einem RFID-Tag 56 in seinem Halsband 42 zu erkennen. Dies kann von den Rechnern 15, 22, 24 beim Berechnen und Bilanzieren des Futterverbrauchs berücksichtigt werden. Der RFID-Sensor ist dann durch entsprechende Programmierung der Rechner 15, 22, 24 eingerichtet, durch die Erkennung des RFID-Tags am Halsband 42 das Berechnen des Futterverbrauchs und das Speichern des Verbrauchssignals zu beeinflussen – nämlich zu vermeiden, dass die EDV-Einrichtung den Futterverbrauch eines anderen Tieres verarbeitet, als desjenigen, das das Halsband trägt, etwa nur weil dieses andere Tier zufällig gerade auch aus dem Napf 2 frisst.
  • Unter demselben Aspekt kann der RFID-Sensor 30 im Napf 2 auch das Empfangen der Aktivitätsdaten vom Halsband 42 und das Anzeigen und das Ändern der Anzeige auslösen, nur wenn das Tier 40 mit dem Halsband 42 beim Napf 2 erkannt wird.

Claims (10)

  1. Futternapf für ein Haustier, insbesondere für einen Hund, gekennzeichnet durch eine elektronische Waage, die einen Datenausgang hat und eingerichtet ist, das Gewicht im Napf zu messen und als elektronisches Gewichtssignal dem Datenausgang zu übermitteln.
  2. Futternapf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenausgang mit einem elektronischen Rechner und/oder mit einem Internet-Router in Datenleitungsverbindung steht oder für eine solche Datenleitungsverbindung eingerichtet ist.
  3. Futternapf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Rechner eingerichtet ist, die Gewichtssignale zu summieren und beim Erreichen eines programmierbaren Grenzwerts ein Triggersignal zu erzeugen.
  4. Futternapf nach dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch einen RFID-Sensor, der eingerichtet ist, durch die Erkennung eines bestimmten RFID-Tags, insbesondere an einer Futterverpackung, das Messen und/oder Summieren auszulösen und/oder den Grenzwert zu programmieren.
  5. Futternapf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine elektronische Anzeigevorrichtung, die in Datenleitungsverbindung mit dem Datenausgang der Waage steht und eingerichtet ist, Ihre Anzeige abhängig vom Gewichtssignal zu verändern.
  6. Futternapf nach dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch eine, insbesondere separate, programmierbare EDV-Einrichtung mit einer Funk-Datenempfangseinrichtung, welche eingerichtet ist, von einem Halsband mit einem Aktivitätssensor mit Aktivitätsdatenspeicher und mit einer Funk-Datensendeeinrichtung elektronische Aktivitätsdaten aus dessen Aktivitätsdatenspeicher zu empfangen und aus den Aktivitätsdaten und aus programmierten Parametern ein Futter-Portionsbedarfsgewicht zu berechnen und als elektronisches Bedarfssignal an die Anzeigevorrichtung weiterzuleiten, welche eingerichtet ist, ihre Anzeige auch abhängig vom Bedarfssignal zu verändern.
  7. Futternapf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung eingerichtet ist, das Gewicht im Napf als Anteil von dem berechneten Futter-Portionsbedarfsgewicht anzuzeigen.
  8. Futternapf nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die EDV-Einrichtung mit dem Datenausgang der Waage in Datenleitungsverbindung steht und eingerichtet ist, aus dem Gewichtssignal und einem Zeitsignal zeitbezogenen Futterverbrauch zu berechnen und als elektronisches Verbrauchssignal in einem Verbrauchssignal-Datenspeicher zu speichern.
  9. Futternapf nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen RFID-Sensor, der eingerichtet ist, durch die Erkennung eines bestimmten RFID-Tags am Halsband das Empfangen der Aktivitätsdaten vom Halsband und/oder das Anzeigen und/oder das Ändern der Anzeige und/oder das Speichern des Verbrauchssignals auszulösen.
  10. Futternapf nach einem der vier vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die EDV-Einrichtung – ein separater, tragbarer elektronischer Rechner, ein Smartphone oder Tablet ist mit einem Bluetooth-Modul als die mit dem Halsband zusammenwirkende Datenempfangseinrichtung und mit einem WLAN-Modul und/oder dem Bluetooth-Modul eingerichtet zum Herstellen einer Datenleitungsverbindung mit dem Datenausgang der Waage und/oder einer Datenleitungsverbindung mit der Anzeigevorrichtung und – mittels einer App eingerichtet ist, gemessene und/oder berechnete und/oder eingegebene und/oder aufbereitete Daten und Signale auf einem Display der EDV-Einrichtung anzuzeigen.
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