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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft eine Klimaanlage, insbesondere eine Klimaanlage für ein Kraftfahrzeug.
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Stand der Technik
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Klimaanlagen werden insbesondere in Kraftfahrzeugen für eine Temperierung des Fahrzeuginnenraumes vorgesehen. Aus dem Stand der Technik ist bekannt, dass Klimaanlagen einen Heizkörper und ein Kühlelement, wie beispielsweise einen Verdampfer, aufweisen, um die dem Fahrzeuginnenraum zuführbare Luft erwärmen bzw. kühlen zu können. Weiterhin ist bekannt, dass Klimaanlagen eine Mehrzahl an Luftaustrittsbereichen aufweisen, um eine für einen Fahrgast angenehme Temperaturverteilung in dem Fahrzeuginnenraum zu ermöglichen.
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Die Druckschrift
DE 10 2012 022 214 A1 offenbart einen Mischraum, der zu einer Vermischung von gekühlter Luft, die durch einen Verdampfer gekühlt wird, und von erwärmter Luft, die durch einen Heizkörper erwärmt wird, dient. So erzeugte Mischluft ist dem Fahrzeuginnenraum über eine Mehrzahl an Luftaustrittsbereichen zuführbar. Weiterhin offenbart diese Druckschrift einen Bypasskanal, welcher von dem Verdampfer erzeugte gekühlte Luft an dem Heizkörper und an dem Mischraum vorbei führen kann, so dass die gekühlte Luft dem Fahrzeuginnenraum auch ohne eine Vermischung mit erwärmter Luft zuführbar ist.
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Aus der Druckschrift
DE 10 2005 057 452 A1 ist eine Kurzschlussleitung bekannt, welche einen Teil einer gekühlten Luft aus einem Bypasskanal abzweigt, welcher stromabwärts eines Verdampfers und oberhalb eines Heizkörpers angeordnet ist. Die Kurzschlussleitung leitet die abgezweigte gekühlte Luft oberhalb des Verdampfers vorbei und leitet die abgezweigte gekühlte Luft an den Eintritt des Verdampfers, um durch eine Kreisführung der Luft, insbesondere an heißen Tagen unmittelbar nach einem Motorstart, die Temperatur der Luft reduzieren zu können, bevor diese dem Fahrzeuginnenraum zugeführt wird.
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Aus der Druckschrift
EP 0 288 743 A1 ist eine Klimaanlage bekannt, welche einen Bypasskanal aufweist, der von einem Verdampfer gekühlte Luft oberhalb an einem Heizkörper und an einem Mischraum vorbeiführt. Weiterhin ist in stromabwärtiger Richtung des Bypasskanals eine Bypassklappe angeordnet, um die Menge der durch den Bypasskanal strömenden gekühlten Luft einzustellen. Die durch den Bypasskanal strömende gekühlte Luft wird auf Luftkanäle aufgeteilt, die zu Belüftungsaustritten führen.
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Aus dem Stand der Technik sind also Bypasskanäle bekannt, welche gekühlte Luft an einem Heizkörper vorbei führen. Allerdings ist die Temperierung des Fahrzeuginnenraumes abhängig von den dem Bypasskanal nachgeschalteten Luftkanälen, welche gekühlte Luft und/oder gemischte Luft zu den Belüftungsaustritten leiten.
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Darstellung der Erfindung, Aufgabe, Lösung, Vorteile
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klimaanlage zur Verfügung zu stellen, bei welcher die Temperierung der durch die Belüftungsaustritte in den Fahrzeuginnenraum ausströmenden Luft unabhängiger von den dem Bypasskanal nachgeschalteten Luftkanälen ist und welche einen Kundenwunsch nach einer angenehmen Temperierung des Fahrzeuginnenraumes besser erfüllen kann.
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Die Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft eine Klimaanlage mit einem Gehäuse mit einem Lufteinlass, mit einem Kühlelement zur Bereitstellung von gekühlter Luft und mit einem Heizelement zur Bereitstellung von erwärmter Luft, wobei das Heizelement stromabwärts des Kühlelements in dem Gehäuse angeordnet ist, mit einem Kaltluftkanal zum Führen von gekühlter Luft, der stromabwärts des Kühlelements angeordnet ist, mit einem Bypasskanal zum Führen von gekühlter Luft, der stromabwärts des Kühlelements angeordnet ist, mit einem Warmluftkanal zum Führen von erwärmter Luft, der stromabwärts des Heizelements angeordnet ist, mit einem ersten Mischraum, der stromabwärts des Kaltluftkanals und stromabwärts des Warmluftkanals angeordnet ist zum Mischen von gekühlter Luft aus dem Kaltluftkanal und von erwärmter Luft aus dem Warmluftkanal zu gemischter Luft, mit einem zweiten Mischraum, der stromabwärts des Bypasskanals und stromabwärts des ersten Mischraums angeordnet ist zum Mischen von gekühlter Luft aus dem Bypasskanal und von gemischter Luft aus dem ersten Mischraum, mit einem Luftaustritt, der stromabwärts des zweiten Mischraums angeordnet ist zum Zuführen von Luft in einen Fahrzeuginnenraum, wobei stromabwärts des Bypasskanals eine Luftleiteinrichtung angeordnet ist. Dies hat den Vorteil, dass die durch den Bypasskanal strömende gekühlte Luft, welche durch das Kühlelement, insbesondere durch einen Verdampfer, stromaufwärts des Bypasskanals gekühlt wird, stromabwärts des Bypasskanals aufgeteilt werden kann. Die Temperierung der dem Fahrzeuginnenraum durch den Luftaustritt zugeführten Luft wird somit unabhängiger von der Ausbildung der Klimaanlage stromabwärts des Bypasskanals. Zudem ist es mit der erfindungsgemäßen Luftleiteinrichtung möglich, die Temperierung des Fahrzeuginnenraums an kundenspezifische Wünsche anzupassen.
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Erfindungsgemäß weist der Bypasskanal einen stromabwärtigen Abschnitt auf und erstreckt die Luftleiteinrichtung sich bis in den stromabwärtigen Abschnitt des Bypasskanals. Dadurch ist die Aufteilung der durch den Bypasskanal strömenden gekühlten Luft bereits in dem stromabwärtigen Abschnitt des Bypasskanals möglich und dadurch ist die Aufteilung der Luft auf die Luftaustritte verbessert.
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Es ist auch zweckmäßig, wenn der Kaltluftkanal ein Kaltluftregulierungselement aufweist und/oder der Warmluftkanal ein Warmluftregulierungselement aufweist und/oder in dem ersten Mischraum ein Mischluftregulierungselement angeordnet ist. So ist es möglich, die Menge der durch den Kaltluftkanal in den ersten Mischraum strömenden gekühlten Luft und/oder die Menge der durch den Warmluftkanal in den ersten Mischraum strömenden erwärmten Luft einzustellen. Dadurch kann die Temperatur der gemischten Luft bestimmt werden, welche in dem ersten Mischraum aus der gekühlten Luft aus dem Kaltluftkanal und der erwärmten Luft aus dem Warmluftkanal gemischt wird.
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Von Vorteil ist es auch, wenn der Bypasskanal ein Bypassregulierungselement aufweist. So ist es möglich, den Volumenstrom von gekühlter Luft, welcher durch den Bypasskanal strömt, einzustellen.
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Zweckmäßig ist es auch, wenn an einer stromabwärtigen Position des ersten Mischraumes ein Mischluftaustrittssteuerelement angeordnet ist. So kann die Menge der aus dem ersten Mischraum ausströmenden gemischten Luft bestimmt werden.
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Vorteilhafterweise weist der Luftaustritt eine Mehrzahl an Luftaustrittsbereichen auf. Somit kann Luft in einer Mehrzahl von Bereichen in dem Fahrzeuginnenraum ausströmen und dadurch ein angenehmes Temperaturgefühl bei den Fahrzeuginsassen auslösen.
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Es ist zweckmäßig, wenn die Luftleiteinrichtung einen Kanal oder eine Mehrzahl an Kanälen ausbildet. So kann Luft zu dem Luftaustritt in einem Kanal oder in einer Mehrzahl von Kanälen geleitet werden. Dadurch ist es zudem möglich, dass bei einer Mehrzahl von Kanälen die einzelnen Kanäle von einem unterschiedlich großen Volumenstrom gekühlter Luft durchströmt werden und somit nach der Vermischung mit der gemischten Luft aus dem ersten Mischraum in dem zweiten Mischraum die unterschiedlichen Kanäle eine unterschiedliche Temperatur aufweisen können.
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Von Vorteil ist auch, wenn zumindest ein Kanal der Luftleiteinrichtung zumindest einem Luftaustrittsbereich zugeordnet ist. Somit kann ein Luftaustrittbereich unabhängig von den anderen Luftaustrittsbereichen temperiert werden, da der Volumenstrom in dem Kanal der zu einem Luftaustrittbereich strömt durch die Aufteilung der Luftleiteinrichtung unabhängig von den Volumenströmen in den anderen Kanälen ist. Damit ist es möglich, dass die Luftaustrittsbereiche unabhängig voneinander temperierbar sind und dadurch das Wohlbefinden eines Fahrzuginsassen steigern können.
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Zweckmäßig ist auch, wenn eine Mehrzahl an Kanälen der Luftleiteinrichtung nebeneinander angeordnet ist, wie insbesondere horizontal oder vertikal benachbart angeordnet sind. Dadurch kann insbesondere im stromaufwärtigen Abschnitt der Luftleiteinrichtung die gekühlte Luft auf eine Mehrzahl der Kanäle aufgeteilt werden.
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Vorteilhaft ist auch, wenn das Gehäuse der Klimaanlage einen Defrostkanal aufweist, der Defrostluft einem Defrostaustritt zuführt, der in einer oberen Position des Gehäuses angeordnet ist. Somit kann die durch den Defrostkanal strömende Defrostluft aus dem Defrostaustritt in Richtung einer Frontscheibe ausströmen und so ein Beschlagen einer Frontscheibe reduzieren oder verhindern.
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Es ist auch zweckmäßig, wenn die Mehrzahl an Kanälen erste Kanäle und zweite Kanäle aufweist und die ersten Kanäle und die zweiten Kanäle auf unterschiedlichen Seiten an dem Defrostkanal vorbei verlaufend angeordnet sind. Somit ist es möglich, gekühlte Luft in einer Mehrzahl von Kanälen vorteilhaft an dem Defrostkanal vorbeizuführen.
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Von Vorteil ist auch, wenn die Kanäle um den Defrostkanal gekrümmt geführt sind. Somit ist möglich, den zur Verfügung stehenden Bauraum günstig auszunutzen.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind durch die nachfolgende Figurenbeschreibung und durch die Unteransprüche beschrieben.
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Figurenliste
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Nachstehend wird die Erfindung auf der Grundlage zumindest eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
- 1 einen Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Klimaanlage, und
- 2 eine Draufsicht auf einen in 1 unterbrochen liniert eingezeichneten Ausschnitt eines Ausführungsbeispiels einer Klimaanlage gemäß 1 mit einer erfindungsgemäßen Luftleiteinrichtung.
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Bevorzugte Ausführung der Erfindung
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Die 1 zeigt einen Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Klimaanlage 1.
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Die Klimaanlage 1 weist ein Gehäuse 2 und ein Kühlelement 4 auf, welches gemäß 1 in dem Gehäuse 2 der Klimaanlage 1 angeordnet ist oder alternativ auch mit dem Gehäuse 2 verbunden angeordnet sein kann. Insbesondere ist das Kühlelement 4 als ein Verdampfer ausgebildet.
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Das Gehäuse 2 weist einen Lufteinlass 3 auf, welcher stromaufwärts des Kühlelements 4 angeordnet ist. Der Lufteinlass 3 ist derart angeordnet, dass Luft 32, insbesondere Außenluft als Frischluft und/oder Innenluft als Umluft aus einem Fahrzeuginnenraum 15, durch den Lufteinlass 3 des Gehäuses 2 zu dem Kühlelement 4 hin in die Klimaanlage 1 einströmen kann.
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An zwei einander gegenüberliegenden Seiten weist das Kühlelement 4 einen Lufteinlass 33 und einen Luftauslass 34 auf, wobei der Lufteinlass 33 des Kühlelements 4 stromaufwärts des Luftauslasses 34 des Kühlelements 4 und stromabwärts des Lufteinlasses 3 des Gehäuses 2 angeordnet ist.
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Die durch den Lufteinlass 3 zu dem Kühlelement 4 strömende Luft 32 strömt durch den Lufteinlass 3 in das Innere des Kühlelements 4 ein. Durch eine Energieabgabe, welche einen Phasenübergang eines in einem Verdampfer genutzten Kältemittels von flüssig zu gasförmig unterstützt, wird die Luft 32 in dem Inneren des Kühlelements 4 gekühlt. Gekühlte Luft 5 strömt gemäß 1 durch den Luftauslass 34 aus dem Kühlelement 4 aus.
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Stromabwärts des Kühlelements 4 weist die Klimaanlage 1 ein Heizelement 6 auf, wobei das Heizelement 6 einen Lufteinlass 35 und einen Luftauslass 36 aufweist. Insbesondere ist gemäß 1 vorteilhaft, dass der Lufteinlass 35 und der Luftauslass 36 an zwei gegenüberliegenden Seiten des Heizelements angeordnet sind. Das Heizelement 6 ist derart angeordnet, dass die gekühlte Luft 5, welche aus dem Luftauslass 34 des Kühlelements 4 ausströmt, durch den Lufteinlass 35 des Heizelements 6 in das Innere des Heizelements 6 einströmen kann. Durch eine Zufuhr von Energie wird die gekühlte Luft 5 in dem Inneren des Heizelements 6 erwärmt und so erwärmte Luft 7 strömt durch den Luftauslass 36 aus dem Heizelement 6 aus. Vorteilhafterweise ist das Heizelement 6, wie in 1 zu erkennen, an einer unteren Position in dem Gehäuse 2 angeordnet. Weiterhin ist es möglich, das Heizelement 6 an einer anderen vorteilhaften Position in dem Gehäuse 2 oder mit dem Gehäuse 2 verbunden anzuordnen.
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Stromabwärts des Heizelements 6 ist ein Warmluftkanal 10 gebildet, welcher von der durch das Heizelement 6 erwärmten Luft 7 durchströmbar ist. Insbesondere vorteilhaft ist, dass der Warmluftkanal 10 gemäß 1 durch mindestens eine Wand des Gehäuses 2 und den Luftauslass 36 des Heizelements 6 begrenzt ist.
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Die erwärmte Luft 7 weist in dem Warmluftkanal 10 eine Strömungsrichtung 37 auf. Insbesondere vorteilhaft zeigt die Strömungsrichtung 37, wie 1 darstellt, in einem Abstand von dem Heizelement 6 aufwärts oder sie ist nach oben geneigt.
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Der Warmluftkanal 10 kann, wie in 1 zu erkennen ist, ein Warmluftregulierungselement 19 aufweisen, welches die durch den Warmluftkanal 10 strömende Menge der erwärmten Luft 7 steuert. Insbesondere ist es gemäß 1 zweckmäßig, das Warmluftregulierungselement 19 an einer stromabwärtigen Position 38 des Warmluftkanals 10 anzuordnen. Insbesondere die Ausbildung des Warmluftregulierungselements 19 als drehbare Klappe oder ausfahrbares Schiebeelement ist vorteilhaft.
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Stromabwärts des Kühlelements 4 ist in dem Gehäuse 2 der Klimaanlage 1 ein Kaltluftkanal 8 gebildet, wobei wie es 1 zeigt, der Kaltluftkanal 8 von der gekühlten Luft 5 durchströmbar ist. Der Kaltluftkanal 8 ist so angeordnet, dass die durch den Kaltluftkanal 8 strömende gekühlte Luft 5 an dem Heizelement 6 vorbeigeleitet wird. Vorteilhaft ist, dass der Kaltluftkanal 8, wie in 1 gezeigt, oberhalb des Heizelements 6 angeordnet ist. Weiterhin ist es möglich, dass der Kaltluftkanal 8 unterhalb des Heizelements 6 angeordnet ist. Insbesondere ist der Kaltluftkanal 8 so angeordnet, dass die gekühlte Luft 5 zweckmäßig an dem Heizelement 6 vorbei geleitet wird. Die gekühlte Luft 5 weist in dem Kaltluftkanal 8 eine Strömungsrichtung 39 auf.
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Der Kaltluftkanal 8 kann gemäß 1 ein Kaltluftregulierungselement 18 aufweisen, wobei das Kaltluftregulierungselement 18 dazu dient, die Menge der durch den Kaltluftkanal 8 strömenden gekühlten Luft 5 einzustellen. Insbesondere ist es, wie in 1 zu erkennen, vorteilhaft, dass das Kaltluftregulierungselement 18 an einer stromaufwärtigen Position 40 des Kaltluftkanals 8 angeordnet ist. Weiterhin ist die Anordnung des Kaltluftregulierungselements 18 an einer anderen zweckmäßigen Position möglich. Insbesondere kann das Kaltluftregulierungselement 18 als drehbare Klappe oder als ausfahrbares Schiebeelement ausgebildet sein.
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Stromabwärts des Warmluftkanals 10, in welchem die durch das Heizelement 6 erwärmte Luft 7 strömen kann und stromabwärts des Kaltluftkanals 8, in welchem die durch das Kühlelement 4 gekühlte Luft 5 strömen kann, ist ein erster Mischraum 11 angeordnet. In dem ersten Mischraum 11 werden gemäß 1 die gekühlte Luft 5 aus dem Kaltluftkanal 8 und die erwärmte Luft 7 aus dem Warmluftkanal 10 zu einer gemischten Luft 12 gemischt.
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Es ist möglich, dass in dem ersten Mischraum 11 ein in den Figuren nicht dargestelltes Mischluftregulierungselement angeordnet ist, welches den durch den Warmluftkanal 10 strömenden Volumenstrom der erwärmten Luft 7 und/oder den durch den Kaltluftkanal 8 strömenden Volumenstrom der gekühlten Luft 5 steuern kann, wobei das nicht gezeigte Mischluftregulierungselement insbesondere ein drehbares Klappenelement ist.
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Insbesondere mit dem Kaltluftregulierungselement 18 und/oder dem Warmluftregulierungselement 19 oder mit dem nicht dargestellten, oben beschriebenen Mischluftregulierungselement ist es möglich, die Temperatur der gemischten Luft 12 in dem ersten Mischraum 11 zu steuern.
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Der erste Mischraum 11 weist stromabwärts mindestens eine Öffnung 41 auf und an einer stromabwärtigen Position 22 des ersten Mischraumes 11 ist zweckmäßig ein Mischluftaustrittssteuerelement 23 angeordnet. Die gemischte Luft 12 kann durch die zumindest eine Öffnung 41 aus dem ersten Mischraum 11 ausströmen. Das Mischluftaustrittssteuerelement 23 kann die zumindest eine Öffnung 41 ganz oder teilweise in der Art verschließen, so dass die Menge der aus dem ersten Mischraum 11 ausströmenden gemischten Luft 12 durch das Mischluftaustrittssteuerelement 23 gesteuert werden kann. Insbesondere die Ausbildung des Mischluftaustrittssteuerelements 23 als Klappe ist vorteilhaft.
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Die aus dem ersten Mischraum 11 ausströmende gemischte Luft 12 weist an der Stelle der Öffnung 41 eine Strömungsrichtung 44 auf.
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Die Klimaanlage 1 weist einen Bypasskanal 9 auf, welcher stromabwärts des Kühlelements 4 in dem Gehäuse 2 angeordnet ist oder auch vorteilhaft mit dem Gehäuse 2 verbunden angeordnet sein kann, wobei der Bypasskanal 9 von der gekühlten Luft 5 durchströmbar ist. Der Bypasskanal 9 dient dazu, einen Teil der gekühlten Luft 5, welcher nicht in den Lufteinlass 35 des Heizelements 6 oder in den Kaltluftkanal 8 einströmt, an dem Heizelement 6 und an dem Kaltluftkanal 8 und dem ersten Mischraum 11 vorbei zu leiten. Die 1 zeigt eine vorteilhafte Ausführungsform, bei welcher der Bypasskanal 9 oberhalb des Kaltluftkanals 8 und oberhalb des Heizelements 6 angeordnet ist. Weiterhin ist es möglich, dass der Bypasskanal 9 unterhalb des Kaltluftkanals 8 und/oder unterhalb des Heizelements 6 angeordnet ist. Weiterhin kann der Bypasskanal 9 an einer anderen vorteilhaften Position angeordnet sein.
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Es ist möglich, dass ein Bypassregulierungselement 21 in dem Bypasskanal 9 angeordnet ist, um die durch den Bypasskanal 9 strömende Menge der gekühlten Luft 5 einzustellen. Gemäß 1 ist es vorteilhaft, wenn das Bypassregulierungselement 21 an einer stromaufwärtigen Position 42 des Bypasskanals 9 angeordnet ist. Weiterhin es zweckmäßig, das Bypassregulierungselement 21 an einer anderen vorteilhaften Position des Bypasskanals 9 anzuordnen. Insbesondere kann das Bypassregulierungselement 21 als drehbare Klappe oder als ausfahrbares Schiebeelement ausgebildet sein.
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Die in dem Bypasskanal 9 strömende gekühlte Luft 5 weist eine Strömungsrichtung 43 auf.
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Die Klimaanlage 1 weist einen zweiten Mischraum 13 auf, welcher stromabwärts des Bypasskanals 9 und stromabwärts des ersten Mischraumes 11 angeordnet ist. In dem zweiten Mischraum 13 ist eine Mischung der aus dem Bypasskanal 9 mit der Strömungsrichtung 43 ausströmenden gekühlten Luft 5 und der aus dem ersten Mischraum 11 mit der Strömungsrichtung 44 ausströmenden gemischten Luft 12 zu einer Luft 30, welche dem Fahrzeuginnenraum 15 zuführbar ist, möglich.
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Das Bypassregulierungselement 21 und das Mischluftaustrittssteuerelement 23 steuern die Menge der in den zweiten Mischraum 13 einströmenden gekühlten Luft 5 bzw. der gemischten Luft 12 und somit die Temperatur der dem Fahrzeuginnenraum 15 zuführbaren Luft 30.
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in der 1 ist ein Ausschnitt 45 unterbrochen liniert eingezeichnet und die 2 zeigt eine Draufsicht auf den in 1 eingezeichneten Ausschnitt 45 eines Ausführungsbeispiels einer Klimaanlage 1 gemäß 1 mit einer erfindungsgemäßen Luftleiteinrichtung 16.
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Die Klimaanlage 1 weist, wie in 2 gezeigt, einen Luftaustritt 14 auf, welcher eine Mehrzahl von Luftaustrittsbereichen 24 aufweist. Der Luftaustritt 14 mit einer Mehrzahl von Luftaustrittsbereichen 24 dient dazu, dem Fahrzeuginnenraum 15 Luft 30, welche in den zweiten Mischraum zweiten Mischraum 13 gemischt wird, zuzuführen, wobei die Luft 30 durch die Mehrzahl von Luftaustrittsbereichen 24 an unterschiedlichen Positionen in den Fahrzeuginnenraum 15 einströmen kann.
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Der Luftaustritt 14 mit einer Mehrzahl von Luftaustrittsbereichen 24 ist stromabwärts des zweiten Mischraumes 13 angeordnet.
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Die Klimaanlage 1 weist, wie in 2 zu erkennen ist, einen Defrostkanal 26 auf und stromabwärts bildet der Defrostkanal 26 einen Defrostaustritt 27 als offenes Ende aus, wobei der Defrostkanal 26 von Defrostluft 31 durchströmbar ist und die Defrostluft 31 durch den Defrostaustritt 27 aus dem Defrostkanal 26 in den Fahrzeuginnenraum 15, insbesondere in einen Bereich, in dem eine Frontscheibe angeordnet ist, einströmen kann.
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Aus 2 ist zu erkennen, dass der Defrostaustritt 27 an einer oberen und insbesondere mittigen Position des Gehäuses 2 angeordnet ist. Stromabwärts des Bypasskanals 9 weist die Klimaanlage 1 eine erfindungsgemäße Luftleiteinrichtung 16 auf, welche in dem zweiten Mischraum 13 angeordnet ist. Weiterhin ist es möglich, dass der Bypasskanal gemäß 1 einen stromabwärtigen Abschnitt 17 aufweist und die erfindungsgemäße Luftleiteinrichtung 16 sich bis in den stromabwärtigen Abschnitt 17 erstreckt.
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Die Luftleiteinrichtung 16 bildet einen Kanal 25 oder eine Mehrzahl von Kanälen 25 aus. Zumindest ein Kanal 25 ist zumindest einem Luftaustrittsbereich 24 zugeordnet, wobei zweckmäßig jeder Kanal 25 genau einem Luftaustrittsbereich 24 zugeordnet ist.
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Die Luftleiteinrichtung 16 ist so ausgebildet, dass die gekühlte Luft 5, welche aus dem Bypasskanal 9 ausströmt, in den Kanälen 25 der Luftleiteinrichtung 16 an dem Defrostkanal 26 vorbei geleitet wird.
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Die Luftleiteinrichtung 16 weist zumindest einen ersten Kanal 28 und zumindest einen zweiten Kanal 29 auf, wobei der zumindest eine erste Kanal 28 und der zweite Kanal 29 auf unterschiedlichen Seiten an dem Defrostkanal 26 vorbei verlaufend angeordnet sind. Gemäß 1 ist bei einer Draufsicht der zumindest eine erste Kanal 28 links von dem Defrostkanal 26 verlaufend angeordnet und der zumindest eine zweite Kanal 29 rechts von dem Defrostkanal 26 verlaufend angeordnet.
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Insbesondere ist es zweckmäßig, wenn die Kanäle 25 der Luftleiteinrichtung 16 um den Defrostkanal 26 gekrümmt verlaufend angeordnet sind.
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Die Luftleiteinrichtung 16 dient dazu, die gekühlte Luft 5 aus dem Bypasskanal 9 auf eine Mehrzahl von Kanälen 25 aufzuteilen, wobei die Luftleiteinrichtung 16 insbesondere sich auch stromabwärts des zweiten Mischraumes 13 erstrecken kann. Die Luftleiteinrichtung 16 dient dazu, die Temperatur der Luft 30, welche dem Fahrzeuginnenraum 15 zuführbar ist, in jedem einzelnen der Kanäle 25 unabhängig von den übrigen Kanälen temperieren zu können.