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Die Erfindung betrifft eine Halbleiterlampe mit einer Wärmesenke, welche ein erstes Teil und ein zweites Teil aufweist, die mittels einer Presspassung miteinander verbunden sind und die zusammen einen Hohlraum für einen Treiber begrenzen. Die Erfindung ist insbesondere anwendbar auf Retrofitlampen, insbesondere Glühlampen- oder Halogenlampen-Retrofitlampen.
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Es sind Retrofitlampen als Ersatz für herkömmliche Glühlampen bekannt, die einen metallischen Grundkörper mit einer Treiberkavität aufweisen, wobei ein Lampensockel an einem rückwärtigen Ende des Grundkörpers vorhanden ist und mehrere LEDs an einem vorderseitigen Ende des Grundkörpers angebracht sind. Zur Entwärmung der LEDs wird dem Grundkörper ein spritzgegossener Kühlkörper aus Aluminium übergezogen, der dann eine seitliche Fläche des Grundkörpers bedeckt. Die Treiberkavität ist mit einem Kunststoffmantel ausgekleidet, um eine elektrische Berührsicherheit des Grundkörpers und des Kühlkörpers zu gewährleisten. Dabei ist nachteilig, dass eine großflächige Anbindung des Kühlkörpers an den Grundkörper nur unter hoher Präzision der gefertigten Teile effektiv möglich ist. Die Verwendung von Wärmeleitpaste zum Ausgleich von Toleranzen bewirkt eine geringere Wärmeübertragung und kann zudem die Lampe weniger hochwertig aussehen lassen. Ferner ist eine solche Glühlampen-Retrofitlampe aufwändig in der Herstellung.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise zu überwinden und insbesondere eine effizient kühlbare Halbleiterlampe bereitzustellen, die sich unter Verwendung kostengünstiger Materialien einfach aufbauen lässt.
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Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind insbesondere den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
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Die Aufgabe wird gelöst durch eine Halbleiterlampe mit einer Wärmesenke, welche Wärmesenke ein erstes Teil und ein zweites Teil aufweist, wobei diese beiden Teile mittels einer Presspassung miteinander verbunden sind und zusammen einen Aufnahmeraum für einen Treiber begrenzen oder bilden, und wobei das erste Teil einen Einsatzbereich zum Einsatz in das zweite Teil aufweist, welcher aus nach innen drückbaren Federelementen besteht, und wobei das zweite Teil an seiner Öffnung zum Einsatz des ersten Teils mindestens eine nach innen gerichtete Schräge aufweist, auf welche die Federelemente des ersten Teils bei ihrem Einsatz aufsetzen können, wobei das zweite Teil einen teilweise von einer Kunststoffummantelung belegten, becherförmigen Metallkörper aufweist, welcher an seinem vorderen Bereich zum Eingriff mit dem Einsatzbereich des ersten Teils freiliegt und dort zum Bilden der mindestens einen nach innen gerichteten Schräge randseitig nach außen umgebogen ist.
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Diese Halbleiterlampe weist den Vorteil auf, dass eine Presspassung besonders einfach umsetzbar ist und keine engen Toleranzen für den Einsatzbereich eingehalten zu werden brauchen. So kann auf Kleber oder Wärmeleitpaste zum Sicherstellen einer effektiven Verbindung zwischen den zwei Teilen verzichtet werden. Die Verbindung ermöglicht eine gute Wärmeübertragung zwischen den beiden Teilen. Das zweite Teil kann bereits bei seiner Herstellung auf eine effektive Wärmeableitung in die Umgebung hin geformt werden. Das erste Teil kann mit einfachen Mitteln aus preiswerten Ausgangsmaterialien hergestellt werden, z.B. aus Eisen- oder Aluminium-Blech.
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Das Einsetzen mag z.B. auch als Einführen, Einstecken oder Einschieben bezeichnet werden. Dabei mag die Einsatzbewegung durch eine Bewegung eines der beiden Teile auf das jeweils andere, stationär gehaltene Teil hin oder durch Bewegung beider Teile zueinander erreicht werden.
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Das erste Teil und das zweite Teil können auch als „Deckel“ bzw. als „Becher“ bezeichnet werden. Ohne Beschränkung der Allgemeinheit wird im Folgenden angenommen, dass das zweite Teil insbesondere an seinem rückwärtigen Ende einen Sockel zum Anschluss an eine passende Fassung aufweist, z.B. einen Edison-Sockel oder einen Bipin-Sockel. An seinem vorderseitigen Ende weist das zweite Teil insbesondere eine Öffnung zu einem in dem zweiten Teil befindlichen Hohlraum auf. Das erste Teil oder Deckel kann dann presspassend in die Öffnung eingesetzt werden und verschließt den Hohlraum. Das erste Teil mag insbesondere nach vorne vorstehen, so dass dann insgesamt mittels des Hohlraums des zweiten Teils und einer Wölbung des ersten Teils der Aufnahmeraum für eine Unterbringung des Treibers gebildet wird. Beispielsweise mag zunächst der Treiber (z.B. eine Treiberelektronik) zumindest teilweise in den Hohlraum eingesetzt werden und dann das erste Teil aufgesetzt werden.
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Das erste Teil dient insbesondere als Träger für mindestens eine Halbleiterlichtquelle. Bevorzugterweise umfasst die mindestens eine Halbleiterlichtquelle mindestens eine Leuchtdiode. Bei Vorliegen mehrerer Leuchtdioden können diese in der gleichen Farbe oder in verschiedenen Farben leuchten. Eine Farbe kann monochrom (z.B. rot, grün, blau usw.) oder multichrom (z.B. weiß) sein. Auch kann das von der mindestens einen Leuchtdiode abgestrahlte Licht ein infrarotes Licht (IR-LED) oder ein ultraviolettes Licht (UV-LED) sein. Mehrere Leuchtdioden können ein Mischlicht erzeugen; z.B. ein weißes Mischlicht. Die mindestens eine Leuchtdiode kann mindestens einen wellenlängenumwandelnden Leuchtstoff enthalten (Konversions-LED). Der Leuchtstoff kann alternativ oder zusätzlich entfernt von der Leuchtdiode angeordnet sein („Remote Phosphor“). Die mindestens eine Leuchtdiode kann in Form mindestens einer einzeln gehäusten Leuchtdiode oder in Form mindestens eines LED-Chips vorliegen. Mehrere LED-Chips können auf einem gemeinsamen Substrat („Submount“) montiert sein. Die mindestens eine Leuchtdiode kann mit mindestens einer eigenen und/oder gemeinsamen Optik zur Strahlführung ausgerüstet sein, z.B. mindestens einer Fresnel-Linse, Kollimator, und so weiter. Anstelle oder zusätzlich zu anorganischen Leuchtdioden, z.B. auf Basis von InGaN oder AlInGaP, sind allgemein auch organische LEDs (OLEDs, z.B. Polymer-OLEDs) einsetzbar. Alternativ kann die mindestens eine Halbleiterlichtquelle z.B. mindestens einen Diodenlaser aufweisen.
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Das erste Teil besteht bevorzugt aus Metall, z.B. Aluminium, was eine effektive Wärmeableitung von der mindestens einen Halbleiterlichtquelle auf den ersten Teil ermöglicht. Das erste Teil mag insbesondere ein Blechteil sein, das z.B. durch Umformen gebildet worden ist. Es mag aber z.B. auch ein Gussteil oder ein Pressteil sein. Elektrische Anschlüsse des Treibers können insbesondere durch das erste Teil geführt werden.
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Dadurch, dass der Einsatzbereich aus Federelementen besteht, kann ein fester und präziser Einsatz ohne Einhaltung enger Toleranzen bei der Herstellung erreicht werden. Die Federelemente passen sich durch elastische Biegung der Form des zweiten Teils, in welches sie eingesetzt werden, an. Die Federelemente bewirken ferner eine Selbstzentrierung. Die Federelemente sind insbesondere nach innen drückbar, um den ersten Teil einfach durch Einsetzen in die Öffnung in eine Presspassung zu bringen.
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Es ist eine besonders einfach herstellbare Ausgestaltung, dass der Einsatzbereich als ein mehrfach einseitig geschlitzter, ringförmiger Einsatzbereich ausgebildet ist. So wird eine besonders große Kontaktfläche zu dem zweiten Teil bereitgestellt. Ohne Schlitze würde keine signifikante elastische Biegung des Einsatzbereichs nach innen vorkommen, was erheblich engere Fertigungstoleranzen bedingt.
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Ein äußerer Durchmesser des ringförmigen Einsatzbereichs mag insbesondere etwas größer sein als ein innerer Durchmesser einer kreisförmigen Öffnung des zweiten Teils, so dass die Federelemente sich bei Einsatz in diese Öffnung selbsttätig durchbiegen. Dabei kann ein Außendurchmesser des zweiten Teils auf Höhe der Öffnung insbesondere größer sein als der äußere Durchmesser des ringförmigen Einsatzbereichs.
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Es ist eine Weiterbildung, dass die Schlitze von einem rückwärtigen Rand des Einsatzbereichs, mit welchem voran der Einsatzbereich zuerst in den zweiten Teil eingeführt wird, ausgehen. Sie können parallel zu einer Symmetrieachse des ringförmigen Einsatzbereichs ausgerichtet sein. Die Schlitze können z.B. parallel zu einer Einführrichtung der beiden Teile ausgerichtet sein. Benachbarte Schlitze können äquidistant voneinander beabstandet sein.
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Die Schlitze können sich von dem rückwärtigen Rand bis zu einem vorderen Ende des ringförmigen Einsatzbereichs erstrecken. Dies ermöglicht eine besonders große Durchbiegung der Federelemente. Jedoch können die Schlitze auch kürzer sein, z.B. sich nur über eine halbe Höhe des ringförmigen Einsatzbereichs erstrecken. Dies ermöglicht eine höhere elastische Rückstellkraft bei gleicher Eindringtiefe im Vergleich zu einer längeren Schlitzung.
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Es ist eine weitere Ausgestaltung, dass der Einsatzbereich von seinem rückwärtigen Rand ausgehend an seiner Außenseite angeschrägt ist. Dies erleichtert die Einführung des Einsatzbereichs in den zweiten Teil.
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Es ist noch eine weitere Ausgestaltung, dass das erste Teil eine vorderseitig geschlossene hohlzylinderartige Grundform aufweist, deren Einsatzbereich durch die Seitenwand gebildet wird. Diese Form ist besonders einfach und preiswert herstellbar. Schlitze können parallel zu einer Längsachse des ersten Teils ausgerichtet sein, Sie beginnen insbesondere an dem rückwärtigen freien Rand. Die vorderseitige Stirnfläche oder Deckfläche kann als Trägerfläche für die mindestens eine Halbleiterlichtquelle genutzt werden.
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Das zweite Teil weist an seiner Öffnung zum Einsatz des ersten Teils mindestens eine nach innen gerichtete Schräge auf, auf welche die Federelemente des ersten Teils bei ihrem Einsatz aufsetzen können. Auch dies erleichtert die Einführung des Einsatzbereichs in den zweiten Teil.
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Insbesondere können der außenseitig angeschrägte Rand des Einsatzbereichs des ersten Teils und die innenseitig angeschrägte Öffnung des zweiten Teils bei einem Einsatz aufeinandertreffen, was eine Einführung besonders erleichtert.
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Das zweite Teil weist einen teilweise von einer Kunststoffummantelung, insbesondere elektrisch isolierenden Kunststoffummantelung, belegten, becherförmigen Metallkörper auf, welcher an seinem vorderen Bereich insbesondere nur innenseitig zum Eingriff mit dem Einsatzbereich des ersten Teils freiliegt und dort zum Bilden der nach innen gerichteten Schräge randseitig nach außen umgebogen ist. Der Metallkörper weist also auch eine vorderseitige Öffnung auf. Der freiliegende Teil mag zumindest teilweise als Kontaktbereich mit dem eingesetzten ersten Teil dienen. Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf, dass sie berührsicher ist und viele Luft- und Kriechstrecken vermeidet. So kann auf einen gesonderten elektrisch isolierten Einsatzkörper in dem Aufnahmeraum verzichtet werden. Zudem können außenseitig alle im Einsatz typischerweise berührbaren Flächen elektrisch isoliert sein. Dass der Metallkörper an seinem vorderen Bereich freiliegt, bewirkt eine direkte Kontaktierung von Metall zu Metall mit den Federelementen und damit eine besonders effektive Wärmeübertragung von der mindestens einen Halbleiterlichtquelle auf das erste Teil, weiter auf den Metallkörper und dann durch die Kunststoffummantelung an die Umgebung. So wird auf einfache Weise eine besonders effektive Kühlung erreicht. Der Metallkörper mag z.B. nur an diesem Bereich und ggf. an einem rückwärtigen Bereich zur Verbindung mit einem Sockelelement (z.B. einer Kappe für einen Edison-Sockel) freiliegen.
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Ein zweites Teil gemäß dieser Ausgestaltung mag z.B. durch Umspritzen des Metallkörpers mit Kunststoff erreicht werden.
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Es ist eine Weiterbildung davon, dass der Metallkörper an seinem vorderen Bereich randseitig nach außen umgebogen ist. Dadurch mag insbesondere die nach innen gerichtete Schräge einfach gebildet werden, z.B. ohne einen Materialabtrag. Der vordere Bereich des becherförmigen Metallkörpers mag in anderen Worten einen - insbesondere umlaufenden - Kragen aufweisen.
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Es ist außerdem eine Ausgestaltung, dass der umgebogene Rand des becherförmigen Metallkörpers an seinem vordersten Abschnitt von der Kunststoffummantelung aufgenommen ist und die Kunststoffummantelung darauf innenseitig als eine Einführschräge ausgebildet ist. Dies verbessert eine Einführbarkeit des Einsatzbereichs bzw. der Federelemente des ersten Teils noch weiter. Denn wenn der rückwärtige Rand des Einsatzbereichs auf die Einführschräge der Kunststoffummantelung trifft, wird sie bei weiterem Einsatz bzw. bei weiterer Einführung in das zweite Teil bereits durch die Kunststoffummantelung nach innen gebogen.
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Es ist auch eine Ausgestaltung, dass die Einführschräge der Kunststoffummantelung in die nach innen gerichtete Schräge des Metallkörpers übergeht. So gelangen die Federelemente des ersten Teils bei noch weiterem Einsatz von der Einführschräge der Kunststoffummantelung weiter auf die nach innen gerichtete Schräge des Metallkörpers, wodurch sie noch weiter eingebogen werden. Die Verwendung dieser beiden in Einsatzrichtung nach innen führenden schrägen Flächen hintereinander ermöglicht eine gegenüber einem seitlichen Versatz der beiden Teile zueinander besonders unempfindliche Möglichkeit eines Einführ- oder Einsatzablaufs.
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Es ist darüber hinaus eine Ausgestaltung, dass das zweite Teil innenseitig mindestens einen Anschlag für den Einsatzbereich des ersten Teils aufweist. So kann auf einfache Weise eine genaue Einsatztiefe des ersten Teils in dem zweiten Teil festgelegt werden. Der Anschlag mag beispielsweise mittels der Kunststoffummantelung gebildet werden. Es ist eine Weiterbildung, dass die Kunststoffummantelung mindestens einen in den Hohlraum ragenden Vorsprung, z.B. Rippe, als Anschlag aufweist. Für einen kippsicheren Anschlag werden vorzugsweise drei in Umfangsrichtung verteilte Vorsprünge verwendet, wobei grundsätzlich aber auch nur ein, zwei oder mehr als drei Vorsprünge verwendbar sind.
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Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden schematischen Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert wird. Dabei können zur Übersichtlichkeit gleiche oder gleichwirkende Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sein.
- 1 zeigt als Schnittdarstellung in Schrägansicht Teile einer zusammengesetzten erfindungsgemäßen Halbleiterlampe;
- 2 zeigt einen Ausschnitt aus einem ersten und einem zweiten Teil der erfindungsgemäßen Halbleiterlampe als Schnittdarstellung in Seitenansicht in einer Explosionsansicht;
- 3 zeigt ausschnittsweise das erste Teil und das zweite Teil ineinander eingesetzt ohne Berücksichtigung einer Verformung an einem Kontaktbereich; und
- 4 ausschnittsweise das erste Teil und das zweite Teil ineinander eingesetzt unter Berücksichtigung der Verformung an dem Kontaktbereich.
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1 zeigt als Schnittdarstellung in Schrägansicht mehrere Teile einer zusammengesetzten Halbleiterlampe in Form einer LED-Glühlampen-Retrofitlampe 1, nämlich ein erstes Teil in Form eines Deckels 2, ein zweites Teil in Form eines Bechers 3, ein Halbleiterlichtquellen-Modul in Form eines LED-Submounts 4 und einen Treiber in Form einer Treiberplatine 5. Die Lampe 1 weist eine Längsachse L auf, welche sich von hinten nach vorne erstreckt.
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Der Deckel 2 weist eine hohlzylindrische Grundform auf, welche rückwärtig offen ist und vorderseitig durch eine Stirnwand 6 geschlossen ist. An der Stirnwand 6 schließt sich seitlich eine Mantelfläche in Form einer ringförmigen Seitenwand 7 an. Die Seitenwand 7 dient mit ihrer rückwärtigen Hälfte als Einsatzbereich 8 zum Einsatz in den Becher 3.
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Der Becher 3 weist dazu eine längliche, vorderseitig und rückseitig offene Form auf, welche sich in Richtung der Längsachse L bzw. nach vorne zumindest abschnittsweise aufweitet. Auf eine rückwärtige Öffnung 9 kann beispielsweise ein Sockelelement (o. Abb., z.B. ein Edison-Sockel) aufgesetzt werden und mit der Treiberplatine 5 zu deren Versorgung elektrisch verbunden werden. Die Treiberplatine 5 ist teilweise in einem Hohlraum 10 des Bechers 3 eingesetzt, wobei sie durch eine vorderseitige Öffnung 11 des Bechers 3 ragt. Die Treiberplatine 5 weist ein oder mehrere elektrische und/oder elektronische Bauelemente auf (o. Abb.), welche die über das Sockelelement eingespeisten elektrischen Signale (z.B. ein Wechselspannungssignal) in für den Betrieb des LED-Submounts 4 geeignete elektrische Signale umwandelt.
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Der Deckel 2 ist mit dem Becher 3 so verbunden, dass der Deckel 2 mit seiner inneren Wölbung 12 und der Hohlraum 10 des Bechers 3 zusammen einen Aufnahmeraum 10, 12 für die Treiberplatine 5 bilden. Der Deckel 2 und der Becher 3 begrenzen oder bilden folglich den Aufnahmeraum 10, 12.
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Die Stirnwand 6 des Deckels 2 ist durchbrochen, um elektrische Leitungen (o. Abb.) von der Treiberplatine 5 zu dem vorderseitig an der Stirnwand 6 aufliegenden LED-Submount 4 durchzulassen. Der Deckel 2 dient also als Träger für das LED-Submount 4. Die elektrischen Leitungen leiten von der Treiberplatine 5 erzeugte elektrische Betriebssignale zu dem LED-Submount 4. Das LED-Submount 4 weist ein plattenförmiges Keramiksubstrat 13 auf, das vorderseitig mit mehreren LED-Chips 14 bestückt ist. Die LED-Chips 14 können z.B. weißes Licht abstrahlen.
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Der Deckel 2 ist mit dem Becher 3 mittels einer Presspassung verbunden. Dazu ist der Deckel 2 mit seinem als Einsatzbereich 8 dienenden Teil der Seitenwand 7 in die vorderseitige Öffnung 11 des Bechers 3 eingesetzt worden, bis es an mehrere in den Hohlraum 10 ragende Anschlagsbereiche 15 des Bechers 3 anschlägt. Die Anschlagsbereiche 15 enden in Bezug auf die Längsachse L auf gleicher Höhe. Bei Vorliegen der Presspassung kontaktiert der Einsatzbereich 8 einen nach innen bzw. in Richtung des Hohlraums 10 freiliegenden Kontaktbereich 16 eines ansonsten mit einer Kunststoffummantelung 17 umgebenen Metallkörper 18. Der Metallkörper 18 ist ebenfalls becherförmig mit einer rückwärtigen und einer vorderseitigen Öffnung ausgestaltet und ist zumindest grundsätzlich formähnlich zu dem zugehörigen Abschnitt des Bechers 3 entlang der Längsachse L.
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Die Kunststoffummantelung 17 bildet innenseitig die rippenartigen Anschlagsbereiche 15 und weist an ihrer Vorderseite eine ringnutförmige Aufnahme 24 für einen Kolben (o. Abb.) auf.
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Wie in 2 gezeigt, weist die Seitenwand 7 des Deckels 2 mehrere parallel zu der Längsachse L verlaufende Schlitze 20 auf, welche an einem rückwärtigen Rand 19 der Seitenwand 7 beginnen. Die Schlitze 20 erstrecken sich hier über einen Großteil einer Höhe (entlang der Längsachse L) der Seitenwand 8. Durch die Schlitze 20 werden die davon unterbrochenen Bereiche der Seitenwand 7 zu Federelementen 21. Die Federelemente 21 können elastisch nach innen oder außen gedrückt werden. Der Einsatzbereich 8 des Deckels 2 besteht also aus mehreren, ringförmig entlang einer Umfangsrichtung um die Längsachse L angeordneten Federelementen 21. Da ein äußerer Durchmesser des Einsatzbereichs 8 des Deckels 2 etwas größer ist als ein innerer Durchmesser des Kontaktbereichs 16 des Bechers 3, werden die Federelemente 21 bei Einsetzen des Deckels 2 nach innen gedrückt. Durch ihre Federkraft wird der Deckel 2 dann in dem Becher 3 gehalten.
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Ein paar sich gegenüberliegender Schlitze 20a weisen jeweils einen verengten Abschnitt 20b auf, um diesen in einen kraftschlüssigen Eingriff mit der Treiberplatine 5 bringen zu können. Der Deckel 2 dient folglich auch als Halterung und ggf. Führung für die Treiberplatine 5.
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3 zeigt ausschnittsweise eine bildliche Überlagerung des Deckels 2 und des Bechers 3 bei eingesetztem Deckel 2, wobei die Federelemente 21 entspannt bzw. nicht durch die Presspassung nach innen gedrückt sind. In diesem Fall ergibt sich eine Überlappung einer seitlichen Tiefe 1. In dem in 4 gezeigten realen Fall wird das Federelement 21 um diese Tiefe 1 nach innen gebogen, wodurch die elastische Rückstellkraft erzeugt wird, welche die Presspassung bewirkt.
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Wie in allen Figuren gezeigt, ist der Metallkörper 18 an seinem vorderen Rand 22 abgerundet kragenartig nach außen umgebogen. Dadurch wird eine für den Deckel 2 nach innen gerichtete Schräge 23 erzeugt, welche einen Einsatz des Deckels 2 erleichtert. Zum gleichen Zweck ist der umgebogene Rand 22 des becherförmigen Metallkörpers an seinem vordersten Abschnitt 25 von der Kunststoffummantelung 17 aufgenommen. Die Kunststoffummantelung 17 ist in diesem Bereich innenseitig abgerundet und dadurch ebenfalls als eine Einführschräge 26 ausgebildet. Die Einführschräge 26 geht in die Schräge 23 über. Zu dem Zweck einer einfachen und fehlerunanfälligen Einführung weist zudem der Einsatzbereich 8 bzw. weisen die Federelemente 21 ausgehend von ihrem rückwärtigen Rand 19 an ihrer Außenseite eine weitere Schräge 27 auf, die sich in Längsrichtung L verbreitert.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch das gezeigte Ausführungsbeispiel näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht darauf eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.
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Allgemein kann unter „ein“, „eine“ usw. eine Einzahl oder eine Mehrzahl verstanden werden, insbesondere im Sinne von „mindestens ein“ oder „ein oder mehrere“ usw., solange dies nicht explizit ausgeschlossen ist, z.B. durch den Ausdruck „genau ein“ usw.
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Auch kann eine Zahlenangabe genau die angegebene Zahl als auch einen üblichen Toleranzbereich umfassen, solange dies nicht explizit ausgeschlossen ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- LED-Glühlampen-Retrofitlampe
- 2
- Deckel
- 3
- Becher
- 4
- LED-Submount
- 5
- Treiberplatine
- 6
- Stirnwand
- 7
- Seitenwand
- 8
- Einsatzbereich der Seitenwand
- 9
- rückwärtige Öffnung des Bechers
- 10
- Hohlraum des Bechers
- 11
- vorderseitige Öffnung des Bechers
- 12
- innere Wölbung des Deckels
- 13
- Keramiksubstrat
- 14
- LED-Chip
- 15
- Anschlagsbereich
- 16
- Kontaktbereich des Metallkörpers
- 17
- Kunststoffummantelung
- 18
- Metallkörper
- 19
- rückwärtiger Rand des Einsatzbereichs
- 20
- Schlitz
- 20a
- Schlitz mit verengtem Abschnitt
- 20b
- verengter Abschnitt des Schlitzes
- 21
- Federelement
- 22
- vorderer Rand des Metallkörpers
- 23
- Schräge
- 24
- ringnutförmige Aufnahme
- 25
- vorderster Abschnitt des Rands des Metallkörpers
- 26
- Einführschräge
- 27
- Schräge
- 1
- Tiefe
- L
- Längsachse