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DE102014203043B3 - Löschfluiddüsensystem, insbesondere Löschgasdüsensystem für stationäre Feuerlöschsysteme, sowie Löschfluiddüse und -blende für selbiges - Google Patents

Löschfluiddüsensystem, insbesondere Löschgasdüsensystem für stationäre Feuerlöschsysteme, sowie Löschfluiddüse und -blende für selbiges Download PDF

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DE102014203043B3
DE102014203043B3 DE102014203043.9A DE102014203043A DE102014203043B3 DE 102014203043 B3 DE102014203043 B3 DE 102014203043B3 DE 102014203043 A DE102014203043 A DE 102014203043A DE 102014203043 B3 DE102014203043 B3 DE 102014203043B3
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DE
Germany
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extinguishing fluid
fluid nozzle
diaphragm
extinguishing
nozzle
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DE102014203043.9A
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English (en)
Inventor
Thomas Claessen
Köhler Maik
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Minimax GmbH and Co KG
Original Assignee
Minimax GmbH and Co KG
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Priority to EP14808529.3A priority patent/EP3107630B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Löschfluiddüsensystem (1, 100, 200), insbesondere Löschgasdüsensystem für stationäre Feuerlöschsysteme, mit einer Löschfluiddüse aufweisend einen Grundkörper (3, 104, 204), der eine Einlassöffnung (23, 123, 223) aufweist und fluidleitend an einer Löschfluidleitung befestigbar ist, einen Düsenkopf (5, 106, 206), der eine oder mehrere fluidleitend mit der Einlassöffnung verbundene Auslassöffnungen (25, 125, 225) zur Abgabe des Löschfluids aufweist, und eine Blende (7, 107, 207) aufweisend einen Blendenring (15, 115, 215) zur Strömungsbegrenzung, der in dem Fluidpfad zwischen der Einlassöffnung und der einen oder den mehreren Auslassöffnungen angeordnet ist. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass die Blende einen mit dem Blendenring fest verbundenen, sich von dem Blendenring nach außen erstreckenden Griffabschnitt (17, 117, 217) aufweist, welcher sich in montiertem Zustand der Blende außerhalb der Löschfluiddüse erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Löschfluiddüsensystem nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, welches insbesondere ein Löschgasdüsensystem für stationäre Feuerlöschsysteme ist, mit einer Löschfluiddüse aufweisend einen Grundkörper, der eine Einlassöffnung aufweist und fluidleitend an einer Löschfluidleitung befestigbar ist, einen Düsenkopf, der eine oder mehrere fluidleitend mit der Einlassöffnung verbundene Auslassöffnungen zur Abgabe des Löschfluids aufweist, und mit einer Blende mit einem Blendenring zur Strömungsbegrenzung, der in dem Fluidpfad zwischen der Einlassöffnung und der einen oder den mehreren Auslassöffnungen angeordnet ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Blende nach dem Oberbegriff von Anspruch 15 und eine Löschfluiddüse nach dem Oberbegriff von Anspruch 16.
  • Stationäre Feuerlöschsysteme sind grundsätzlich bekannt. Wesentliche Funktion solcher Feuerlöschsysteme ist das Überwachen von Räumen oder ganzen Gebäuden auf die Entstehung einer Brandgefahr hin. Bei Registrierung eines entstehenden Brandes sind die bekannten Feuerlöschsysteme dazu ausgebildet, Löschmittel wie bspw. ein Löschfluid aus einer Löschfluidquelle durch ein entsprechend ausgebildetes Verteilernetz zum Ort der Brandgefahr bzw. des Brandes zu fördern und dort aus entsprechend ausgebildeten Löschfluiddüsen abzugeben. Hierbei gibt es verschiedenste Möglichkeiten, die Löschfluiddüsen selbst auszubilden. Wesentliches Bestreben bei der Parametrisierung solcher Löschsysteme ist das zielgerichtete und möglichst wirkungsvolle Abgeben des Löschfluids in Richtung der Brandquelle. Meistens befinden sich die Brandquellen dort, wo auch zuvor bereits das höchste Risiko für eine Brandentstehung vermutet wurde, so dass die meisten Löschdüsen weitere Ausrichtmittel aufweisen, um zielgerichtet Löschfluid auf solche potentiellen Brandherde abzugeben.
  • Besonderes, aber nicht ausschließliches Augenmerk der Erfindung lag auf Feuerlöschsystemen mit Löschfluiden wie beispielsweise Kohlenstoffdioxid, Argon, Stickstoff oder Gemischen der vorgenannten Gase, sowie mit chemischen Löschfluiden wie beispielsweise HFC 227ea oder FK5-1-12. Bei Nutzung solcher Löschfluide ist es für den Erfolg des Löschvorgangs von Bedeutung, dass die Verteilung des Löschfluids entsprechend der Geometrie des geschützten Bereichs erfolgt. Neben der geometrischen Ausrichtung der Düsen kommt es aber auch auf die von den Düsen abgegebene Löschmittelmenge an. Die spezifische Strömungsmenge des aus jeder Düse ausgetragenen Löschfluids wird an die jeweilige Einsatzsituation üblicherweise angepasst, indem in einen Fluidpfad im Inneren der Löschdüsen Blendenöffnungen in Form von Bohrungen reduzierter Größe (im Vergleich zum sonstigen Innenquerschnitt im Fluidpfad des Düsenkörpers) eingebracht werden. Es sind auch Düsentypen bekannt, in denen ringförmige Blendenkörper verbaut sind.
  • Ein beispielhaftes Feuerlöschsystem mit einer Löschmitteldüse, in der eine ringförmige Blende verbaut worden ist, ist in DE 44 39 798 C2 gezeigt.
  • DE 24 55 364 A1 offenbart eine Sprinkleranlage mit mehreren Sprinklern in unterschiedlichen Höhen, wobei zumindest in einigen Strangrohren der Sprinkleranlage oder an deren Einlässen stromaufwärts vor den Sprinklern Drosselblenden angeordnet sind.
  • Aus US 2,918,933 A ist eine Drossel zur Strömungsbegrenzung bzw. Volumenbegrenzung in einem Leitungsabschnitt bekannt, bei der sich ein Griffabschnitt nach außen aus einer Armatur heraus erstreckt, mit dem die Strömungsbegrenzung mittels eines Schraubgewindes eingestellt werden kann.
  • Aus DE 43 42 912 A1 ist ein Brausekopf mit einem einen Anschluss für die Wasserversorgung aufweisenden Gehäuse bekannt, in dem ein Tragelement, das einen Brauseboden mit Wasseraustrittsdüsen trägt, angeordnet ist, wobei an dem Tragelement ein Drosselkörper ausgebildet ist, der mit einem rohrförmigen Ventilglied zur Bestimmung der Durchflussmenge pro Zeiteinheit zusammenwirkt. Das Ventilglied ist dort als Hülse ausgebildet und im Gehäuse mit einer Verstelleinrichtung verschiebbar angeordnet, wobei der stromabwärts gelegene Bereich erweitert ausgebildet ist, so dass der Innendurchmesser des erweiterten Bereichs dem Außendurchmesser des im Gehäuse gelagerten Bereichs der Hülse entspricht.
  • Aus WO 2007/073390 AI ist ein Überdruckventil für druckbeaufschlagtes Gas zur Unterdrückung von Feuer bekannt, welches zweistufig selbstregulierend arbeitet. Das Ventil enthält einen Ventilkörper, einen Kolben und einen Stopfen, sowie einen Ventil-Aktuator und einen Kolben-Aktuator. Der Kolben ist innerhalb des Ventilgehäuses entlang einer Achse zwischen einer ersten und zweiten Position bewegbar. Der Stopfen ist innerhalb des Ventilkörpers entlang jener Achse zwischen einer geschlossenen Ventilposition, einer teilweise geöffneten Position, und einer vollständig geöffneten Position bewegbar. Der Ventil-Aktuator ermöglicht es dem Stopfen, sich von der geschlossenen in die teilweise geöffnete Stellung zu bewegen. Der Kolben-Aktuator bewegt den Kolben von der ersten Position in die zweite Position, wenn ein Gasdruck im Gaszylinder unterhalb eines Sollwerts bleibt. Wenn sich der Kolben in die zweite Position bewegt, ermöglicht es der Kolben dem Stopfen, von der teilweise geöffneten Stellung in die vollständig geöffnete Stellung zu wechseln.
  • Die bekannten Feuerlöschsysteme werden häufig in Gebäuden zum Einsatz gebracht, in denen sich die Raumbedingungen im Laufe der Zeit ändern, beispielsweise weil in den Räumen befindliche Anlagen oder Lagergegenstände eingelagert, verändert oder entfernt werden. Ferner kann es vorkommen, dass Teile des Feuerlöschsystems aktualisiert und geändert werden, beispielsweise betreffend auch die eingesetzten Löschmittel. In solchen Fällen wird eine Anpassung auch der Löschfluiddüsen notwendig, was bei den bekannten Systemen mit hohem zeitlichen und baulichem Aufwand verbunden ist. Dies hat sich als Nachteil erwiesen. Ein weiterer Nachteil, der im Stand der Technik vorgefunden wird, ist derjenige, dass nach dem Einbringen einer Blende in eine Düse, sei es durch Einbau eines Blendenrings, oder durch Einbringen einer oder mehrerer Blendenbohrungen, nachträglich nicht mehr ohne Weiteres feststellbar ist, welchen Innendurchmesser die Blende besitzt. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass Düsen demontiert und wieder neu montiert werden, deren Entfernung gar nicht notwendig gewesen wäre, weil der Blendendurchmesser für den neuen Einsatzzweck passend war. Genauso kann es dazu kommen, dass Düsen nicht demontiert und durch neue Düsen ersetzt werden, obwohl der in den Düsen vorgesehene Blendendurchmesser für den neuen Einsatzzweck nicht länger geeignet ist.
  • Der Erfindung lag somit die Aufgabe zugrunde, ein Löschfluiddüsensystem der eingangs bezeichneten Art dahingehend zu verbessern, dass die Anpassung des Systems an sich ändernde Einsatzbedingungen vereinfacht wird.
  • Die Erfindung löst die ihr zugrunde liegende Aufgabe bei dem Löschfluiddüsensystem der eingangs bezeichneten Art, indem dieses mit den Merkmalen von Anspruch 1 ausgebildet ist.
  • Die Erfindung löst die ihr zugrunde liegende Aufgabe ferner bei einer Blende der eingangs bezeichneten Art mit den Merkmalen von Anspruch 15, und bei einer Löschdüse mit den Merkmalen von Anspruch 16.
  • Die Blende weist einen mit dem Blendenring fest verbundenen, sich von dem Blendenring nach außen erstreckenden Griffabschnitt auf, welcher sich in montiertem Zustand der Blende außerhalb der Löschfluiddüse erstreckt. Durch diesen an der Blende vorgesehenen Griffabschnitt wird gewährleistet, dass selbst bei in der Löschfluiddüse verbauter Blende von außen noch sichtbar ist, was für eine Blende montiert ist, da der Griffabschnitt von außen sichtbar ist. Es ist nun ohne Weiteres möglich, den Griffabschnitt mit einem Identifikationselement für ein charakteristisches Merkmal wie beispielsweise dem jeweils zugeordneten Innendurchmesser der Blende zu versehen. Hierdurch wird das Risiko von Fehlzuordnungen bestimmter Blendengrößen für den jeweiligen Einsatzzweck der Löschfluiddüse deutlich minimiert.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist die Löschfluiddüse eine durchgehende Einführöffnung zur Aufnahme der Blende auf, wobei sich die Einführöffnung von einer Innenseite der Löschfluiddüse zu einer Außenseite am Umfang der Löschfluiddüse erstreckt. Hierdurch wird es ermöglicht, die Löschfluiddüse durch die Einführöffnung mit einer Blende auszurüsten, oder eine Blende aus der Löschfluiddüse durch die Einführöffnung zu entfernen, ohne die gesamte Löschfluiddüse von ihrem Einsatzort entfernen zu müssen, was eine signifikante Reduzierung des Montageaufwands und somit Zeitersparnis bei Erstmontage, beim Warten solcher Löschfluiddüsensystem nach sich zieht.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform gemäß der Erfindung korrespondieren die Maße der Einführöffnung mit den Maßen eines sich in montiertem Zustand durch die Einführöffnung hindurch erstreckenden Einführabschnitts des Griffabschnitts der Blende. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Blende spielarm, vorzugsweise spielfrei mit ihrem Einführabschnitt in der Einführöffnung sitzt, und es nicht zu einem ungewollten Lösen oder Verrutschen der Blende in der Löschfluiddüse kommt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich die Einführöffnung seitwärts in einem Winkel zur Längsrichtung der Löschfluiddüse, vorzugsweise quer zur Längsrichtung der Löschfluiddüse. Vorzugsweise sind hierbei die inneren Abmessungen der Einführöffnung derart an die äußeren Abmessungen des Blendenrings und des Einführabschnitts angepasst, dass die Blende mittels Schieben seitwärts in die Löschfluiddüse einführbar ist und mittels Ziehen seitwärts aus ihr entfernbar ist. Die Blende wird mit anderen Worten guillotinenartig von der Seite in die Löschfluiddüse hineingeschoben oder aus ihr herausgezogen, was eine besonders einfache Handhabung beim Blendenwechsel bedingt.
  • Gemäß einer alternativen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich die Einführöffnung in Richtung der Längsachse der Löschfluiddüse bis zu einem Stirnende desjenigen Körpers, in den sie eingebracht ist, also beispielsweise des Grundkörpers oder des Düsenkörpers. In dieser Ausführungsform ist die Einführöffnung also zu einer Seite hin in Längsrichtung der Löschfluiddüse „offen”. Hierbei ist es bevorzugt, wenn die Breite des Einführabschnitts der Blende quer zur Längsrichtung der Löschfluiddüse geringer ist als die Breite des Blendenrings quer zur Längsrichtung der Löschfluiddüse. Der Einführabschnitt ist mit anderen Worten in Querrichtung der Löschfluiddüse schmaler als der in der Löschfluiddüse aufgenommene Blendenring. Die Einführöffnung ist mit anderen Worten bevorzugt als einseitig offener Schlitz nach Art einer Kulissenführung ausgebildet.
  • Vorzugsweise sind in dieser Ausführungsform die inneren Abmessungen der Einführöffnung derart an die äußeren Abmessungen des Einführabschnitts angepasst, dass die Blende mittels Schieben in Richtung der Längsachse in die Löschfluiddüse einführbar ist. Unter „inneren Abmessungen” werden die Abmessungen in Längs- und Querrichtung der Löschfluiddüse verstanden. Diese Ausführungsform bedingt zwar nach dem Einführen der Blende bzw. vor dem Entfernen der Blende ein Festlegen der Blende mittels Verschließen des bis dato ”offenen” Endes der Einführöffnung. Dafür ist aber durch die vergleichsweise kleinere Einführöffnung in Richtung quer zur Längsachse der Löschfluiddüse bereits eine Sicherung gegen ungewolltes seitliches Entfernen der Blende geschaffen.
  • Vorzugsweise wird die Blende in eingeführtem Zustand mittels einer außen auf den Grundkörper oder den Düsenkopf aufgeschraubten Mutter gesichert. Weiter vorzugsweise ist auf Höhe der Blende (bezogen auf die Längsrichtung der Löschfluiddüse) ein Klemmelement, beispielsweise ausgebildet als Klemmring, vorgesehen, das den Grundkörper oder den Düsenkopf umgreift und die Blende zusätzlich gegen Rotation sichert. Besonders bevorzugt weist die Blende eine oder mehrere an das Klemmelement angepasste Ausnehmungen auf, in welche hinein sich das Klemmelement erstreckt. Die vorstehenden Ausgestaltungen sind besonders bevorzugt bei einem Löschfluiddüsensystem, bei dem der Düsenkopf und der Grundkörper einstückig ausgebildet sind. Es ist aber auch möglich, den Düsenkopf und den Grundkörper mehrteilig auszubilden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Düsenkopf, vorzugsweise mittels einer Schraubverbindung, reversibel lösbar mit dem Grundkörper verbunden, wobei die Blende in eingeführtem Zustand der Blende, vorzugsweise mittels Verschraubens des Düsenkopfes mit dem Grundkörper, kraft- und/oder formschlüssig mit diesem verbunden ist. Unter reversibler Lösbarkeit wird hierbei insbesondere verstanden, dass es möglich ist, zerstörungsfrei eine Vielzahl von Trennungen und erneuten Verbindungen der Verbindungsmittel herbeizuführen.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Löschfluiddüsensystems ist, wie eingangs angedeutet, auf dem Griffabschnitt auf mindestens einer Oberfläche, vorzugsweise auf zwei gegenüber liegenden Oberflächen jeweils ein Identifikationselement angeordnet, insbesondere ausgewählt aus der Liste bestehend aus: optisch und/oder haptisch wahrnehmbaren Identifikationselementen, maschinenlesbaren Identifikationselementen oder Kombinationen hieraus. Beispiele für optisch und/oder haptisch wahrnehmbare Identifikationselemente sind beispielsweise Bedruckungen, Beschriftungen, Gravuren, Prägungen, Ausstanzungen oder Ausfräsungen sowie Materialauftrag. Beispiele für maschinenlesbare Identifikationselemente sind beispielsweise Barcodes, RFID-Tags, oder dergleichen codierte Informationen. Die Identifikationselemente können beispielsweise unter Einsatz fluoresuzierender oder phosphoreszierender Farbmittel aufgetragen werden, um die Ablesbarkeit zu verbessern.
  • Die Erfindung ist anhand der vorstehenden bevorzugten Ausführungsformen des Gesamtsystems mit Bezugnahme auf das Wechselspiel zwischen der Löschfluiddüse und der in sie eingesetzten Blende erläutert worden. Die Erfindung spiegelt sich aber nicht nur im System bestehend aus der Kombination dieser Elemente wider, sondern auch in den beiden Einzelelementen.
  • In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung somit eine Blende für eine Löschfluiddüse, insbesondere Löschgasdüse für stationäre Feuerlöschsysteme, in einem System nach einer der vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen, mit einem Blendenring zur Strömungsbegrenzung, der in einem Fluidpfad zwischen einer Einlassöffnung und einer oder mehreren Auslassöffnungen der Fluiddüse anordenbar ist, wobei die Blende einen mit dem Blendenring fest verbundenen, sich von dem Blendenring nach außen erstreckenden Griffabschnitt aufweist, welcher in montiertem Zustand der Blende außerhalb der Löschfluiddüse angeordnet ist. Die Blende wird vorzugsweise gemäß den vorstehend beschriebenen Ausführungen zum Löschfluiddüsensystem weitergebildet, weswegen diesbezüglich vollumfänglich auf die oberen Ausführungen verwiesen wird.
  • In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung somit auch eine Löschfluiddüse, insbesondere eine Löschgasdüse für ein Löschfluiddüsensystem nach einer der vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen, insbesondere mit einem Grundkörper, der eine Einlassöffnung aufweist und fluidleitend an einer Löschfluidleitung befestigbar ist, einem Düsenkopf, der eine oder mehrere fluidleitend mit der Einlassöffnung verbundene Auslassöffnungen zur Abgabe des Löschfluids aufweist, wobei die Löschfluiddüse zur Aufnahme einer Blende nach einer der vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen eingerichtet ist, insbesondere mit einem Blendenring zur Strömungsbegrenzung eingerichtet ist, der in dem Fluidpfad zwischen der Einlassöffnung und der einen oder den mehreren Auslassöffnungen anordenbar ist, welche einen mit dem Blendenring fest verbundenen, sich von dem Blendenring nach außen erstreckenden Griffabschnitt aufweist, welcher in montiertem Zustand der Blende außerhalb der Löschfluiddüse angeordnet ist.
  • Auch bezüglich der vorteilhaften Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Löschfluiddüse wird auf die Merkmale zum vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Löschfluidsystem vollumfänglich verwiesen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügte Figuren anhand mehrerer bevorzugter Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Hierbei zeigen:
  • 1 ein Löschfluiddüsensystem gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel in einer schematischen räumlichen Explosionsdarstellung,
  • 2a ein Löschfluiddüsensystem gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel in einer schematischen Querschnittsansicht in einem ersten Zustand,
  • 2b das Löschfluiddüsensystem gemäß 2a in einem zweiten Zustand,
  • 3a ein Löschfluiddüsensystem gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel in einem ersten Zustand in einer schematischen Explosionsdarstellung,
  • 3b das System gemäß 3a in einem zweiten Zustand,
  • 3c das System gemäß den 3a, b in einem dritten Zustand,
  • 3d das System gemäß den 3a–c in einem vierten Zustand, und
  • 3e das System gemäß den 3a–d in einem fünften Zustand.
  • 1 zeigt ein Löschfluiddüsensystem 1 gemäß einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Das Löschfluiddüsensystem 1 weist einen Grundkörper 3 auf, welcher reversibel lösbar mit einem Düsenkopf 5 verbindbar ist. Zwischen dem Grundkörper 3 und dem Düsenkopf 5 kann eine Blende 7 angeordnet werden.
  • Der Grundkörper 3 weist in einem, in 1 oberen, Umfangsabschnitt ein Außengewinde 9 auf. An einem, in 1 unteren, Abschnitt weist der Grundkörper 3 ein Sechskantprofil 11 auf. In einer Seitenfläche 11a des Umfangs des Grundkörpers 3 ist eine Einführöffnung 13 eingebracht, die sich von der inneren Umfangsfläche bis zur äußeren Umfangsfläche durch erstreckt, und in Längsrichtung der Achse A verläuft. Die Einführöffnung 13 ist an einer, in 1 unteren, Stirnseite des Grundkörpers 3 offen.
  • Die Blende 7 weist einen Blendenring 15 auf, der zur Einführung in das Innere der Löschfluiddüse angepasst ist. Der Blendenring 15 hat einen kleineren inneren Durchmesser als das sonstige Innere im Fluidpfad des Löschfluiddüsensystems 1. Dieser innere Durchmesser dient der Begrenzung des Strömungsquerschnitts innerhalb der Löschfluiddüse.
  • Die Blende 7 weist einen Griffabschnitt 17 auf, der sich von dem Blendenring 15 aus radial nach außen erstreckt. Der Griffabschnitt 17 weist seinerseits einen Einführabschnitt 19 auf, dessen Breite quer zur Richtung der Achse A reduziert ist und mit der Breite der Einführöffnung 13 quer zur Richtung der Achse A korrespondiert. Der Griffabschnitt 17 weist ein Identifikationselement 29 auf.
  • Zum Einführen der Blende 7 in die Löschfluiddüse des Löschfluiddüsensystems 1 muss der Düsenkopf 5, der ein Außengewinde 21 aufweist, aus dem im Inneren des Sechskantprofils 11 angeordneten Gewinde herausgeschraubt werden. Anschließend kann die Blende 7 durch Ausrichten des Einführabschnitts 19 auf die Einführöffnung 13 und nachfolgendes Schieben der Blende 7 entlang der Einführöffnung 13 in den Grundkörper 3 hinein in Position gebracht werden. Im Anschluss daran wird der Düsenkopf 5 wieder in den Grundkörper 3 eingeschraubt. Fluid, was nun durch eine Einlassöffnung 23 in den Grundkörper 3 eintritt, wird in seiner Strömung durch den Blendenring 15 der Blende 7 behindert, d. h. der Strömungsquerschnitt wird begrenzt, bevor es aus einer bzw. mehreren Austrittsöffnungen 25 aus dem Düsenkopf 5 austritt.
  • Der Griffabschnitt 17 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ohne Kennzeichnung mit Identifikationselement(en) dargestellt. Auf dem außerhalb des Einführabschnitts 19 liegenden Teils des Griffabschnitts 17 ist aber ohne weiteres eine Kennzeichnung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung anbringbar.
  • In den 2a, b ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Gezeigt ist hier ein Löschfluidsystem 100 mit einem Grundkörper 104, der einstückig mit einem Düsenkopf 106 ausgebildet ist. In den Grundkörper 104 ist zu einer Seite hin quer zur Achse A eine Einführöffnung 113 eingebracht. Die Einführöffnung 113 ist schlitzförmig ausgebildet und zur Aufnahme einer Blende 107 eingerichtet. Die Blende 107 gleicht in ihrer Funktion im Wesentlichen der Blende 7 gemäß 1, indem sie einen Blendenring 115 aufweist, der zum Begrenzen des Strömungsquerschnitts innerhalb der Löschfluiddüse eingerichtet ist. Der Griffabschnitt 117 der Blende 107 weist die gleiche Breite auf wie der äußere Durchmesser des Blendenrings 115. Somit sind sowohl der Blendenring 115 als auch der Einführabschnitt 117 an die Breite der Einführöffnung 113 angepasst. Der Düsenkopf 106 weist eine Vielzahl von Austrittsöffnungen 125 auf.
  • Die Blende 107 ist seitlich, quer zur Richtung der Längsachse A, in Richtung des Pfeils B in den Grundkörper 104 einschiebbar. Dieser Zustand ist in 2b abgebildet. Zum Verhindern eines unbeabsichtigten Entfernens der Blende 107 aus dem Grundkörper 104 bzw. von dem Düsenkopf 106 ist in dem Ausführungsbeispiel gemäß 2a, b eine Sicherungsmutter 127 auf einem Außengewinde 109 an dem Grundkörper 104 vorgesehen. Wie in 2b gezeigt, wird die Sicherungsmutter 127 nach Einführen der Blende 107 gegen diese verschraubt und sichert sowie dichtet gleichzeitig die Einführöffnung 113 ab.
  • In dem in 2a, b gezeigten Beispiel weist die Blende 107 an der in den Figuren unteren Seite der Blende 107 einen ringförmigen Absatz 118 auf, der die Blende 107 gegen eine korrespondierende Schulter 108 im Düsenkopf 106 abstützt. Somit ist die Blende im gezeigten Zustand sowohl kraft- als auch formschlüssig gesichert.
  • Zusätzlich weist die Blende 107 gemäß 2a, b eine Kennzeichnung in Form eines Identifikationselements 129 auf. Vorliegend ist das Identifikationselement 129 als durchgehende Ausnehmung ausgebildet.
  • Die 3a–e zeigen schließlich ein drittes Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung. Dort ist ein Löschfluiddüsensystem 200 abgebildet, welches wiederum ein einstückiges Gebilde aus Grundkörper 204 und Düsenkopf 206 aufweist. In den Grundkörper 204 ist eine quer zur Achse A ausgerichtete Einführöffnung 213 ausgebildet, die im Wesentlichen die gleiche Funktion hat wie die Einführöffnung 113 in dem Ausführungsbeispiel der 2a, b. Diesbezüglich wird insoweit auf die obigen Ausführungen verwiesen. An einer äußeren Umfangsfläche ist ein Außengewinde 209 angebracht. Zwischen dem Außengewinde 209 und dem Düsenkopf 206 ist auf Höhe der Einführöffnung 213 ein Klemmelement 231 ausgebildet. Das Außengewinde 209 ist zur Aufnahme einer Sicherungsmutter 227 ausgebildet. Der Düsenkopf 206 weist eine Vielzahl von Austrittsöffnungen 225 auf.
  • Die in dem Fluiddüsensystem 200 verwendete Blende 207 weist an ihrem Griffabschnitt 217 zwei Ausnehmungen 232 zur Aufnahme korrespondierend ausgebildeter Klemmelement-Enden 234 des Klemmelements 231 auf. Auf dem in den Figuren rechts gezeigten Abschnitt des Griffabschnitts 217 ist ein Kennzeichen in Form eines optischen Identifikationselements 229 angebracht. Die 3a–e zeigen beispielhaft die Montagefolgen zum Einbringen der Blende 207 in die Löschfluiddüse des Löschfluiddüsensystems 200.
  • Zunächst wird die Blende 207 ausgehend von dem Zustand gemäß 3a in Richtung des Pfeils C bewegt und in die korrespondierend ausgebildete Einführöffnung 213 eingeführt. Nach vollständiger Einführung, gezeigt in 3b, wird das Klemmelement, wie durch Pfeil D angedeutet, auf Höhe der Blende 207 bewegt, auf den Düsenkopf 206 geschoben und umgreift diesen derart, dass die Endabschnitte 234 in die Ausnehmungen 232 der Blende 207 eingreifen, siehe Zustand gemäß 3c.
  • Sodann wird zum weiteren Befestigen und Abdichten der Einführöffnung 213 die Sicherungsmutter 227 in Richtung des Pfeils E auf das Außengewinde 209 aufgeschraubt, bis sie in Endlage gemäß 3d gebracht ist. Im Querschnitt ergibt sich das Bild gemäß 3e.
  • Zum Entfernen der Blende 207 aus dem in den 3a–e gezeigten Löschfluiddüsensystem 200 werden die vorstehend beschriebenen Schritte in umgekehrter Reihenfolge durchlaufen.
  • Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, ist mit der Erfindung ein System zum effizienten Blendenwechsel bei Löschfluiddüsensystemen vorgestellt worden. Die einfache Kennzeichnungsmöglichkeit auf den Griffabschnitten der Blenden ist eine weitere Möglichkeit zur Effizienzsteigerung und Fehlervermeidung.

Claims (16)

  1. Löschfluiddüsensystem (1, 100, 200), mit einer Löschfluiddüse aufweisend: einen Grundkörper (3, 104, 204), der eine Einlassöffnung (23, 123, 223) aufweist und fluidleitend an einer Löschfluidleitung befestigbar ist, einen Düsenkopf (5, 106, 206), der eine oder mehrere fluidleitend mit der Einlassöffnung verbundene Auslassöffnungen (25, 125, 225) zur Abgabe des Löschfluids aufweist, und mit einer Blende (7, 107, 207) aufweisend: einen Blendenring (15, 115, 215) zur Strömungsbegrenzung, der in dem Fluidpfad zwischen der Einlassöffnung und der einen oder den mehreren Auslassöffnungen angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende einen mit dem Blendenring fest verbundenen, sich von dem Blendenring nach außen erstreckenden Griffabschnitt (17, 117, 217) aufweist, welcher sich in montiertem Zustand der Blende außerhalb der Löschfluiddüse erstreckt.
  2. Löschfluiddüsensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Löschfluiddüse eine durchgehende Einführöffnung (13, 113, 213) zur Aufnahme der Blende aufweist, wobei sich die Einführöffnung von einer Innenseite der Löschfluiddüse zu einer Außenseite am Umfang der Löschfluiddüse erstreckt.
  3. Löschfluiddüsensystem nach Anspruch 2, wobei die Maße der Einführöffnung mit den Maßen eines sich in montiertem Zustand durch die Einführöffnung hindurch erstreckenden Einführabschnitts (19, 119, 219) des Griffabschnitts der Blende korrespondieren.
  4. Löschfluiddüsensystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Einführöffnung (113, 213) seitwärts in einem Winkel zur Längsache (A) der Löschfluiddüse, vorzugsweise quer zur Längsachse, erstreckt.
  5. Löschfluiddüsensystem nach Anspruch 4, wobei die inneren Abmessungen der Einführöffnung (113, 213) derart an die äußeren Abmessungen des Blendenrings (115, 215) und des Einführabschnitts (119, 219) angepasst sind, dass die Blende mittels Schieben seitwärts in die Löschfluiddüse einführbar ist.
  6. Löschfluiddüsensystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Einführöffnung (13) in Richtung der Längsachse (A) der Löschfluiddüse bis zu einem Stirnende des Grundkörpers (3) oder des Düsenkopfes erstreckt.
  7. Löschfluiddüsensystem nach Anspruch 6, wobei die Breite des Einführabschnitts (19) der Blende quer zur Längsrichtung der Löschfluiddüse geringer als die Breite des Blendenrings (15) quer zur Längsachse der Löschfluiddüse ist.
  8. Löschfluiddüsensystem nach Anspruch 7, wobei die inneren Abmessungen der Einführöffnung (13) derart an die äußeren Abmessungen des Einführabschnitts (19) angepasst sind, dass die Blende mittels Schieben in Richtung der Längsachse (A) in die Löschfluiddüse einführbar ist.
  9. Löschfluiddüsensystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (107, 207) in eingeführtem Zustand mittels einer außen auf den Grundkörper (104, 204) oder den Düsenkopf aufgeschraubten Mutter (127, 227) gesichert ist.
  10. Löschfluiddüsensystem nach Anspruch 9, wobei auf Höhe der Blende (207) ein Klemmelement (231) den Grundkörper (204) oder den Düsenkopf umgreift und die Blende zusätzlich gegen Rotation sichert.
  11. Löschfluiddüsensystem nach Anspruch 10, wobei die Blende an das Klemmelement angepasste Ausnehmungen (232) aufweist, in welche hinein sich das Klemmelement erstreckt.
  12. Löschfluiddüsensystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Düsenkopf (106, 206) und der Grundkörper (104, 204) einstückig ausgebildet sind.
  13. Löschfluiddüsensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei der Düsenkopf (5), vorzugsweise mittels einer Schraubverbindung, reversibel lösbar mit dem Grundkörper (3) gekoppelt ist, wobei die Blende (7) in eingeführtem Zustand der Blende, vorzugsweise mittels Verschraubens des Düsenkopfes mit dem Grundkörper, kraft- und/oder formschlüssig mit diesen verbunden ist.
  14. Löschfluiddüsensystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Griffabschnitt (17, 117, 217) auf mindestens einer Oberfläche, vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Oberflächen jeweils, ein Identifikationselement (129, 229) angeordnet ist, insbesondere ausgewählt aus der Liste bestehend aus: – optisch und/oder haptisch wahrnehmbares Identifikationselement, – maschinenlesbares Identifikationselement, oder eine Kombination hieraus.
  15. Blende (7, 107, 207) für ein Löschfluiddüsensystem nach einem der vorstehenden Ansprüche, mit einem Blendenring zur Strömungsbegrenzung, der in einen Fluidpfad zwischen einer Einlassöffnung und einer oder mehreren Auslassöffnungen der Löschfluiddüse anordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende einen mit dem Blendenring fest verbundenen, sich von dem Blendenring nach außen erstreckenden Griffabschnitt aufweist, welcher in montiertem Zustand der Blende außerhalb der Löschfluiddüse angeordnet ist.
  16. Löschfluiddüse für ein Löschfluiddüsensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14, mit: einem Grundkörper, der eine Einlassöffnung aufweist und fluidleitend an einer Löschfluidleitung befestigbar ist, einem Düsenkopf, der eine oder mehrere fluidleitend mit der Einlassöffnung verbundene Auslassöffnungen zur Abgabe des Löschfluids aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Löschfluiddüse zur Aufnahme einer Blende eingerichtet ist, mit: einem Blendenring zur Strömungsbegrenzung eingerichtet ist, der in dem Fluidpfad zwischen der Einlassöffnung und der einen oder den mehreren Auslassöffnungen anordenbar ist, welche einen mit dem Blendenring fest verbundenen, sich von dem Blendenring nach außen erstreckenden Griffabschnitt aufweist, welcher in montiertem Zustand der Blende außerhalb der Löschfluiddüse angeordnet ist.
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