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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Ladeluftkühler für eine Frischluftanlage einer aufgeladenen Brennkraftmaschine. Die Erfindung betrifft außerdem eine mit einem derartigen Ladeluftkühler ausgestattete Frischluftanlage.
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Bei einer aufgeladenen Brennkraftmaschine wird die den Brennräumen zugeführte Frischluft komprimiert, um den Massenstrom zu vergrößern, was letztlich zu einer Leistungssteigerung der Brennkraftmaschine führt. Mit der Kompression geht üblicherweise eine Temperaturerhöhung der aufgeladenen Frischluft einher. Zum Kühlen der aufgeladenen Frischluft kommt ein Ladeluftkühler der eingangs genannten Art zum Einsatz. Durch die Kühlung der Ladeluft lassen sich die Verbrennungstemperaturen reduzieren, was sich vorteilhaft für die Schadstoffemissionen auswirkt. Gleichzeitig führt die Kühlung der Ladeluft bei konstantem Ladedruck zu einem erhöhten Massenstrom.
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Konventionelle Ladeluftkühler besitzen einen Kühlerabschnitt, der mehrere von einem Kühlmittel durchströmbare und von der Ladeluft umströmbare Kühlmittelrohre aufweist. An den Kühlerabschnitt kann einenends ein erster Wasserkasten und anderenends ein zweiter Wasserkasten angebaut sein. Der erste Wasserkasten kann einen Verteilerraum enthalten, der das dem ersten Wasserkasten zugeführte Kühlmittel auf die Kühlmittelrohre verteilt. Der zweite Wasserkasten kann dann einen Sammelraum enthalten, der das von den Kühlmittelrohren kommende Kühlmittel sammelt und abführt. Ebenso ist es möglich, im ersten Wasserkasten den Verteilerraum und den Sammelraum anzuordnen, während der zweite Wasserkasten dann einen Umlenkraum enthält. Eine erste Gruppe von Kühlmittelrohren führt dann das Kühlmittel vom Verteilerraum zum Umlenkraum, während eine zweite Gruppe der Kühlmittelrohre das Kühlmittel vom Umlenkraum zum Sammelraum führt. Üblicherweise sind der Kühlerabschnitt und die beiden Wasserkästen aus einem metallischen Werkstoff, vorzugsweise ein Leichtmetall bzw. eine Leichtmetalllegierung, hergestellt.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für einen Ladeluftkühler der eingangs genannten Art eine vorteilhafte Ausführungsform anzugeben, die sich insbesondere durch eine besonders preiswerte Realisierbarkeit und/oder durch eine hohe Kühlleistung auszeichnet.
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Das der Erfindung zugrundeliegende Problem wird mit den Gegenständen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den Ladeluftkühler mit zwei Kühlerabschnitten auszustatten und zwischen den beiden Kühlerabschnitten einen Wasserkasten anzuordnen, der sowohl einen Verteilerraum als auch einen Sammelraum enthält. An ihren vom Wasserkasten entfernten Enden ist an beiden Kühlerabschnitten jeweils ein Umlenkkasten angeordnet, der jeweils einen Umlenkraum enthält. Durch den vorgeschlagenen Aufbau sind die vom Kühlmittel zwischen dem Verteilerraum und dem Sammelraum zu durchströmenden Kühlmittelpfade vergleichsweise kurz, wodurch sich der Ladeluftkühler mit einer besonders hohen Effizienz hinsichtlich der Kühlungswirkung realisieren lässt.
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Im Einzelnen schlägt die Erfindung vor, einen ersten Kühlerabschnitt und einen zweiten Kühlerabschnitt vorzusehen, die jeweils mehrere von einem Kühlmittel durchströmbare und von der Ladeluft umströmbare Kühlmittelrohre aufweisen. Der Wasserkasten ist zwischen den beiden Kühlerabschnitten angeordnet und mit diesen verbunden. Im Wasserkasten ist zumindest ein Verteilerraum für das Kühlmittel ausgebildet, der mit einem am Wasserkasten ausgebildeten Einlassstutzen fluidisch verbunden ist. Ferner ist im Wasserkasten zumindest ein Sammelraum für das Kühlmittel ausgebildet, der mit einem am Wasserkasten ausgebildeten Auslassstutzen fluidisch verbunden ist. Am ersten Kühlerabschnitt ist an einer vom Wasserkasten entfernten Seite ein erster Umlenkkasten angeordnet und damit verbunden, der zumindest einen Umlenkraum enthält. Am zweiten Kühlerabschnitt ist an einer vom Wasserkasten entfernten Seite ein zweiter Umlenkkasten angeordnet und damit verbunden, der zumindest einen zweiten Umlenkraum enthält. Durch den erfindungsgemäßen Aufbau wird im Ladeluftkühler ein erster Kühlmittelpfad realisiert, der durch den Einlassstutzen in den Verteilerraum und von dem Verteilerraum durch wenigstens ein Kühlmittelrohr des ersten Kühlerabschnitts zum ersten Umlenkraum und von diesem durch wenigstens ein anderes Kühlmittelrohr des ersten Kühlerabschnitts in den Sammelraum und aus diesem durch den Auslassstutzen führt. Ferner ist im Ladeluftkühler ein zweiter Kühlmittelpfad ausgebildet, der durch den Einlassstutzen in den Verteilerraum und von diesem durch wenigstens ein Kühlmittelrohr des zweiten Kühlerabschnitts zum zweiten Umlenkraum und von diesem durch wenigstens ein anderes Kühlmittelrohr des zweiten Kühlerabschnitts in den Sammelraum und aus diesem durch den Auslassstutzen führt. Das bedeutet, dass die beiden Kühlerabschnitte vom Kühlmittel parallel durchströmt werden, was letztlich einen hohen Kühlmittelstrom ermöglicht und dementsprechend eine besonders hohe Kühlmittelleistung erzeugt.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann der Wasserkasten aus Kunststoff hergestellt sein, wobei der jeweilige Einlassstutzen und der jeweilige Auslassstutzen bevorzugt integral am Wasserkasten ausgeformt sind, also damit materialeinheitlich hergestellt sind. Somit lässt sich der Wasserkasten besonders preiswert als Kunststoffbauteil realisieren, beispielsweise mittels Blasformtechnik oder Spritzformtechnik.
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Bei einer anderen Ausführungsform können die beiden Kühlerabschnitte koaxial zueinander an zwei voneinander abgewandten Seiten des Wasserkastens angeordnet sein, wobei der jeweilige Einlassstutzen und der jeweilige Auslassstutzen quer zur Axialrichtung des Ladeluftkühlers vom Wasserkasten abstehen. Bevorzugt erstrecken sich dabei der jeweilige Einlassstutzen und der jeweilige Auslassstutzen parallel zueinander und insbesondere an derselben Seite des Wasserkastens. Innerhalb des jeweiligen Kühlerabschnitts erstrecken sich die einzelnen Kühlmittelrohre vorteilhaft parallel zueinander, vorzugsweise parallel zur Axialrichtung des Ladeluftkühlers. Die Axialrichtung des Ladeluftkühlers erstreckt sich im Einbauzustand quer zu einer Hauptströmungsrichtung der Ladeluft in einem Abschnitt der Frischluftanlage, in dem der Ladeluftkühler angeordnet ist. Beispielsweise kann der Ladeluftkühler in einem Frischluftverteiler angeordnet sein, der die aufgeladene Frischluft auf einzelne Brennräume der Brennkraftmaschine verteilt.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann der Wasserkasten mit den beiden Kühlerabschnitten vercrimpt sein. Eine derartige Vercrimpung lässt sich durch plastische Umformung entsprechender Verbindungsbereiche der beiden Kühlerabschnitte realisieren, um eine formschlüssige Verbindung mit dem Wasserkasten zu realisieren. Beispielsweise kann der Wasserkasten hierzu entsprechende Verbindungskonturen aufweisen, die von den plastisch umgeformten Verbindungsbereichen der Kühlerabschnitte formschlüssig umgriffen und/oder hintergriffen und/oder durchsetzt werden. Ebenso kann die plastische Umformung der Verbindungsbereiche so erfolgen, dass diese an dafür vorgesehenen Verbindungskonturen des Wasserkastens zumindest teilweise in den Werkstoff des Wasserkastens eindringen. Eine derartige Vercrimpungstechnik lässt sich besonders preiswert realisieren, wenn der jeweilige Kühlerabschnitt aus einem Metall bzw. aus einer Metalllegierung hergestellt ist, während gleichzeitig der Wasserkasten aus Kunststoff hergestellt ist.
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Entsprechend einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann der Wasserkasten zumindest zwei separate Verteilerräume und zumindest zwei separate Sammelräume enthalten, die mit separaten Einlassstutzen und separaten Auslassstutzen fluidisch verbunden sind. Zweckmäßig können dann auch die Umlenkkästen jeweils wenigstens zwei separate Umlenkräume enthalten. Durch diese Maßnahme ist es möglich, zwei getrennte Kühlmittelkreise an denselben Ladeluftkühler anzuschließen, wodurch sich die Effizienz der Ladeluftkühlung weiterhin verbessern lässt. Ebenso lässt sich dadurch die energetische Gesamtbilanz der Brennkraftmaschine bzw. eines damit ausgestatteten Kraftfahrzeugs verbessern, wenn die in der Ladeluft enthaltene Wärmeenergie über die wenigstens zwei separaten Kühlkreise auf unterschiedliche Weise genutzt werden kann.
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Es ist klar, dass bei einer anderen Ausführungsform der Wasserkasten und die beiden Umlenkkästen auch für drei oder mehr separate Kühlmittelkreise ausgestaltet sein können, die mit einer entsprechenden Anzahl an separaten Verteilerräumen und separaten Sammelräumen im Wasserkasten mit entsprechenden separaten Einlassstutzen und separaten Auslassstutzen fluidisch verbunden sind, während gleichzeitig die beiden Umlenkkästen jeweils über eine entsprechende Anzahl an separaten Umlenkräumen verfügen.
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Zweckmäßig können sich die wenigstens zwei verschiedenen Kühlkreise auf unterschiedlichen Temperaturniveaus befinden. Sofern genau zwei separate Kühlkreise vorgesehen sind können diese dann als Hochtemperatur-Kühlkreis und Niedertemperatur-Kühlkreis bezeichnet werden. Dementsprechend kann der Wasserkasten einen Niedertemperatur-Verteilerraum und einen damit fluidisch verbundenen Niedertemperatur-Einlassstutzen aufweisen. Ferner kann der Wasserkasten einen Hochtemperatur-Verteilerraum und einen damit fluidisch verbundenen Hochtemperatur-Einlassstutzen aufweisen. Des Weiteren kann der Wasserkasten einen Niedertemperatur-Sammelraum und einen damit fluidisch verbundenen Niedertemperatur-Auslassstutzen sowie einen Hochtemperatur-Sammelraum und einen damit fluidisch verbundenen Hochtemperatur-Auslassstutzen aufweisen. Dementsprechend kann der erste Umlenkkasten einen ersten Niedertemperatur-Umlenkraum und einen ersten Hochtemperatur-Umlenkraum aufweisen, während der zweite Umlenkkasten einen zweiten Niedertemperatur-Umlenkraum und einen zweiten Hochtemperatur-Umlenkraum aufweisen kann.
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Durch diesen speziellen Aufbau wird im Ladeluftkühler ein erster Niedertemperatur-Kühlmittelpfad ausgebildet, der vom Niedertemperatur-Einlassstutzen durch den Niedertemperatur-Verteilerraum und durch wenigstens ein Kühlmittelrohr des ersten Kühlerabschnitts zum ersten Niedertemperatur-Umlenkraum und von diesem durch wenigstens eine anderes Kühlmittelrohr des ersten Kühlerabschnitts und durch den Niedertemperatur-Sammelraum zum Niedertemperatur-Auslassstutzen führt. Ein zweiter Niedertemperatur-Kühlmittelpfad führt vom Niedertemperatur-Einlassstutzen durch den Niedertemperatur-Verteilerraum und durch wenigstens ein Kühlmittelrohr des zweiten Kühlerabschnitts zum zweiten Niedertemperatur-Umlenkraum und von diesem durch wenigstens ein anderes Kühlmittelrohr des zweiten Kühlerabschnitts und durch den Niedertemperatur-Sammelraum zum Niedertemperatur-Auslassstutzen. Entsprechendes gilt für den Hochtemperatur-Kühlkreis. Ein erster Hochtemperatur-Kühlmittelpfad führt vom Hochtemperatur-Einlassstutzen durch den Hochtemperatur-Verteilerraum und durch wenigstens ein Kühlmittelrohr des ersten Kühlerabschnitts zum ersten Hochtemperatur-Umlenkraum und von diesem durch wenigstens ein anderes Kühlmittelrohr des ersten Kühlerabschnitts und durch den Hochtemperatur-Sammelraum zum Hochtemperatur-Auslassstutzen. Analog dazu führt ein zweiter Hochtemperatur-Kühlmittelpfad vom Hochtemperatur-Einlassstutzen durch den Hochtemperatur-Verteilerraum und durch wenigstens ein Kühlmittelrohr des zweiten Kühlerabschnitts zum zweiten Hochtemperatur-Umlenkraum und von diesem durch wenigstens ein anderes Kühlmittelrohr des zweiten Kühlerabschnitts und durch den Hochtemperatur-Sammelraum zum Hochtemperatur-Auslassstutzen.
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Grundsätzlich können die beiden Kühlerabschnitte gemäß einer bevorzugten Ausführungsform baugleich ausgestaltet sein, so dass sie also Gleichteile repräsentieren, was die Stückzahl erhöht und die Einzelteilkosten reduziert. Gemäß einer anderen Ausführungsform ist es jedoch ebenso möglich, die beiden Kühlerabschnitte in der Axialrichtung unterschiedlich groß auszugestalten. Hierdurch lassen sich die beiden Kühlerabschnitte an unterschiedliche Bauraumsituationen und Kühlleistungsanforderungen besonders einfach adaptieren.
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Ebenso ist es grundsätzlich möglich, die Kühlmittelrohre in den beiden Kühlerabschnitten hinsichtlich ihrer Anzahl und/oder hinsichtlich ihrer durchströmbaren Querschnitte unterschiedlich zu gestalten. Bevorzugt sind jedoch die Kühlmittelrohre des ersten Kühlmittelabschnitts baugleich und in gleicher Anzahl vorhanden wie die Kühlmittelrohre des zweiten Kühlerabschnitts.
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Eine erfindungsgemäße Frischluftanlage, die für eine Verwendung bei einer aufgeladenen Brennkraftmaschine geeignet ist, umfasst einen Frischluftverteiler zum Verteilen der Ladeluft auf mehrere Brennräume der Brennkraftmaschine, von dem mehrere Zuführrohre abgehen können, die je einem Zylinder der Brennkraftmaschine zugeordnet sind. Der jeweilige Zylinder enthält dabei bekannter Weise je einen Brennraum. Des Weiteren ist die Frischluftanlage mit einem Ladeluftkühler der vorstehend beschriebenen Art ausgestattet, der in besagtem Frischluftverteiler angeordnet ist. Durch die Integration des Ladeluftkühlers in den Frischluftverteiler kann bei extrem kompakter Bauweise der Frischluftanlage die gewünschte Ladeluftkühlung realisiert werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform kann der Frischluftverteiler aus wenigstens zwei Gehäuseteilen zusammengebaut sein, wobei der Wasserkasten des Ladeluftkühlers integral an einem der Gehäuseteile ausgeformt ist. Hierdurch wird der Integrationsgrad der Frischluftanlage, respektive des Frischluftverteilers erhöht, was die Montagekosten und letztlich die Herstellungskosten der Frischluftanlage reduziert.
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Bei einer anderen Ausführungsform kann der Frischluftverteiler aus wenigstens zwei Gehäuseteilen zusammengebaut sein, wobei der erste Umlenkkasten und/oder der zweite Umlenkkasten integral an einem der Gehäuseteile ausgebildet ist bzw. sind. Auch diese Maßnahme erhöht den Integrationsgrad des Frischluftverteilers was die Herstellung des Frischluftverteilers mit integriertem Ladeluftkühler vereinfacht.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Komponenten beziehen.
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Es zeigen, jeweils schematisch,
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1 eine stark vereinfachte, schaltplanartige Prinzipdarstellung einer aufgeladenen Brennkraftmaschine mit Frischluftanlage,
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2 eine stark vereinfachte Schnittansicht der Frischluftanlage im Bereich eines Ladeluftkühlers,
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3 eine Schnittansicht gemäß Schnittlinien III in 2,
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4 eine Schnittansicht gemäß Schnittlinien IV in 3.
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Entsprechend 1 umfasst eine Brennkraftmaschine 1 einen Motorblock 2, der mehrere Zylinder 3 aufweist, in denen nicht näher dargestellte Kolben hubverstellbar angeordnet sind und die jeweils einen Brennraum 4 enthalten. Die Brennkraftmaschine 1 ist außerdem mit einer Frischluftanlage 5 zum Zuführen von Frischluft zu den Brennräumen 4 sowie mit einer Abgasanlage 6 zum Abführen von Abgas von den Brennräumen 4 ausgestattet. Zur Leistungssteigerung ist die Brennkraftmaschine 1 mit einem Abgasturbolader 7 ausgestattet, dessen Verdichter 8 in der Frischluftanlage 5 angeordnet ist und dessen Turbine 9 in der Abgasanlage 6 angeordnet ist. Die Turbine 9 ist mit dem Verdichter 8 über eine gemeinsame Antriebswelle 10 antriebsverbunden.
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Die Frischluftanlage 5 weist einen Frischluftverteiler 11 auf, von dem mehrere separate Zuführrohre 12 abgehen, die je einem der Zylinder 3 zugeordnet sind. Im Frischluftverteiler 11 ist ein Ladeluftkühler 13 angeordnet. Im Beispiel ist der Ladeluftkühler 13 an zwei separate Kühlmittelkreise, nämlich an einen Niedertemperatur-Kühlmittelkreis 14 und einen Hochtemperatur-Kühlmittelkreis 15 angeschlossen. Die beiden Kühlmittelkreise 14, 15 sind in 1 nur symbolische durch Pfeile angedeutet. Dabei ist klar, dass jeder der beiden Kühlmittelkreise 14, 15 entsprechende andere, für derartige Kühlmittelkreise 14, 15 benötigte Komponenten umfasst, wie beispielsweise eine Kühlmittelpumpe und wenigstens eine Wärmesenke, beispielsweise in Form eines Kühlers.
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Entsprechend den 2 bis 4 umfasst der Ladeluftkühler 13 einen ersten Kühlerabschnitt 16 und einen zweiten Kühlerabschnitt 17. Beide Kühlerabschnitte 16, 17 weisen jeweils mehrere von einem Kühlmittel durchströmbare und von der Ladeluft umströmbare Kühlmittelrohre 18 auf. Eine Ladeluftströmung ist in den 3 und 4 durch Pfeile angedeutet und mit 19 bezeichnet. Eine Kühlmittelströmung ist in den 3 und 4 durch Pfeile angedeutet und mit 20 bezeichnet.
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Der Ladeluftkühler 13 weist einen Wasserkasten 21 auf und ist mit zwei Umlenkkästen, nämlich mit einem ersten Umlenkkasten 22 und einem zweiten Umlenkkasten 23 ausgestattet. Der Wasserkasten 21 ist zwischen den beiden Kühlerabschnitten 16, 17 angeordnet und mit diesen verbunden. Der erste Umlenkkasten 22 ist an einem vom Wasserkasten 21 entfernten Ende des ersten Kühlerabschnitts 16 angeordnet und damit verbunden. Der zweite Umlenkkasten 23 ist an einem vom Wasserkasten 21 entfernten Ende des zweiten Kühlerabschnitts 17 angeordnet und damit verbunden. Der Wasserkasten 21 enthält gemäß den 3 und 4 zumindest einen Verteilerraum 24 bzw. 25. Beim hier vorgestellten Beispiel enthält der Wasserkasten 21 zwei Verteilerräume, nämlich einen Niedertemperatur-Verteilerraum 24 und eine Hochtemperatur-Verteilerraum 25. Ferner enthält der Wasserkasten 21 zumindest einen Sammelraum 26 bzw. 27. Im Beispiel enthält der Wasserkasten 21 zwei derartige Sammelräume, nämlich einen Niedertemperatur-Sammelraum 26 und einen Hochtemperatur-Sammelraum 27.
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Wie sich den 3 und 4 entnehmen lässt, weist der Wasserkasten 21 für jeden Verteilerraum 24, 25 einen separaten Einlassstutzen 28, 29 auf, nämlich einen mit dem Niedertemperatur-Verteilerraum 24 fluidisch verbundenen Niedertemperatur-Einlassstutzen 28 und einen mit dem Hochtemperatur-Verteilerraum 25 fluidisch verbundenen Hochtemperatur-Einlassstutzen 29. Auf entsprechende Weise ist der Wasserkasten 21 für jeden Sammelraum 26, 27 mit jeweils einem separaten Auslassstutzen 30, 31 ausgestattet. Im vorliegenden Fall besitzt der Wasserkasten 21 somit einen mit dem Niedertemperatur-Sammelraum 26 fluidisch verbundenen Niedertemperatur-Auslassstutzen 30 und einem mit dem Hochtemperatur-Sammelraum 27 fluidisch verbunden Hochtemperatur-Auslassstutzen 31. Über den Niedertemperatur-Einlassstutzen 28 und den Niedertemperatur-Auslassstutzen 30 ist der Wasserkasten 21 und somit der Ladeluftkühler 13 im eingebauten Zustand an den Niedertemperatur-Kühlkreis 14 angeschlossen. Über den Hochtemperatur-Einlassstutzen 29 und dem Hochtemperatur-Auslassstutzen 31 ist der Wasserkasten 21 und somit der gesamte Ladeluftkühler 13 im eingebauten Zustand an dem Hochtemperatur-Kühlkreis 15 angeschlossen. Wie sich den 1, 3 und 4 entnehmen lässt, befindet sich der Hochtemperatur-Kühlkreis 15 innerhalb des Ladeluftverteilers 11 bezüglich der Strömungsrichtung der Ladeluftströmung 19 stromauf des Niedertemperatur-Kühlkreises 14.
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Gemäß 3 enthält der erste Umlenkkasten 22 zumindest einen ersten Umlenkraum 32, 33. Im Beispiel sind im ersten Umlenkkasten 22 zwei separate erste Umlenkräume ausgebildet, nämlich ein erster Niedertemperatur-Umlenkraum 32 und ein erster Hochtemperatur-Umlenkraum 33. Der zweite Umlenkkasten 23 enthält zumindest einen zweiten Umlenkraum 34, 35. Im Beispiel enthält der zweite Umlenkkasten 23 zwei zweite Umlenkräume, nämlich einen zweiten Niedertemperatur-Umlenkraum 34 und einen zweiten Hochtemperatur-Umlenkraum 35.
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Im Ladeluftkühler 13 sind somit mehrere Kühlmittelpfade ausgebildet. Ein erster Niedertemperatur-Kühlmittelpfad führt vom Niedertemperatur-Einlassstutzen 28 durch den Niedertemperatur-Verteilerraum 24 und durch wenigstens ein Kühlmittelrohr 18a des ersten Kühlerabschnitts 16 zum ersten Niedertemperatur-Umlenkraum 32 und von diesem durch wenigstens ein anderes Kühlmittelrohr 18b des ersten Kühlerabschnitts 16 und durch den Niedertemperatur-Sammelraum 26 zum Niedertemperatur-Auslassstutzen 30. Ein zweiter Niedertemperatur-Kühlmittelpfad führt vom Niedertemperatur-Einlassstutzen 28 durch den Niedertemperatur-Verteilerraum 24 und durch wenigstens ein Kühlmittelrohr 18c des zweiten Kühlerabschnitts 17 zum ersten Niedertemperatur-Umlenkraum 34 und von diesem durch wenigstens ein anderes Kühlmittelrohr 18d des zweiten Kühlerabschnitts 17 und durch den Niedertemperatur-Sammelraum 26 zum Niedertemperatur-Auslassstutzen 30. Ein erster Hochtemperatur-Kühlmittelpfad führt vom Hochtemperatur-Einlassstutzen 29 durch den Hochtemperatur-Verteilerraum 25 durch zumindest ein Kühlmittelrohr 18e des ersten Kühlerabschnitts 16 zum ersten Hochtemperatur-Umlenkraum 33 und von diesem durch wenigstens ein anderes Kühlmittelrohr 18f des ersten Kühlerabschnitts 16 und durch den Hochtemperatur-Sammelraum 27 zum Hochtemperatur-Auslassstutzen 31. Ein zweiter Hochtemperatur-Kühlmittelpfad führt vom Hochtemperatur-Einlassstutzen 29 durch den Hochtemperatur-Verteilerraum 25 und durch wenigstens ein Kühlmittelrohr 18g des zweiten Kühlerabschnitts 17 zum zweiten Hochtemperatur-Umlenkraum 35 und von diesem durch wenigstens ein anderes Kühlmittelrohr 18h des zweiten Kühlerabschnitts 17 und durch den Hochtemperatur-Sammelraum 27 zum Hochtemperatur-Auslassstutzen 31.
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Der Ladeluftkühler 13 besitzt eine Längsmittelachse 36, die eine Axialrichtung 37 definiert, da sie parallel zur Längsmittelachse 36 verläuft. Die Axialrichtung 37 erstreckt sich dabei senkrecht zu einer Hauptströmungsrichtung 38, mit der die Ladeluftströmung 19 im Betrieb der Frischluftanlage 5 durch den Ladeluftkühler 13 strömt. Die beiden Kühlerabschnitte 16, 17 sind koaxial zueinander an zwei voneinander abgewandten Seiten des Wasserkastens 21 angeordnet. Die Einlassstutzen 28, 29 und die Auslassstutzen 30, 31 stehen quer zur Axialrichtung 37 des Ladeluftkühlers 13 vom Wasserkasten 21 ab. Im gezeigten Beispiel stehen sämtliche Stutzen 28, 29, 30, 31 parallel zueinander an derselben Seite vom Wasserkasten 21 ab, die im Folgenden als Anschlussseite 39 bezeichnet wird. Im Beispiel besitzt der Wasserkasten 21 an seiner Anschlussseite 39 somit insgesamt vier Stutzen, nämlich die beiden Einlassstutzen 28, 29 und die beiden Auslassstutzen 30, 31. Grundsätzlich ist es bei einer anderen Ausführungsform möglich, die beiden Auslassstutzen 30, 31 an einer anderen Seite des Wasserkastens 21 anzuordnen als die beiden Einlassstutzen 28, 29. Ebenso ist es grundsätzlich möglich, die beiden Hochtemperatur-Stutzen 29, 31 an einer anderen Seite des Wasserkastens 21 anzuordnen als die beiden Niedertemperatur-Stutzen 28, 30.
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In 2 sind mehrere Crimpverbindungen 40 angedeutet, mit denen die beiden Kühlerabschnitte 16, 17 mit dem Wasserkasten 21 und den beiden Umlenkkästen 22, 23 verbunden sind. Vorzugsweise handelt es sich beim Wasserkasten 21 und bei den Umlenkkästen 22, 23 um Kunststoffbauteile, während die beiden Kühlerabschnitte 16, 17 bevorzugt Metallbauteile sind. Durch die Crimpverbindungen 40 lassen sich die Metallbauteile, also die beiden Kühlerabschnitte 16, 17 besonders einfach hinreichend dicht und ausreichend fest mit den Kunststoffbauteilen also mit dem Wasserkasten 21 und mit den Umlenkkästen 22, 23 verbinden.
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Gemäß 2 ist der Frischluftverteiler 11 bevorzugt aus wenigstens zwei Gehäuseteilen 11a und 11b zusammengebaut. Zweckmäßig handelt es sich dabei um Kunststoffteile. Im Beispiel der 2 ist das eine Gehäuseteil 11b im Querschnitt topfförmig ausgestaltet, während das andere Gehäuseteil 11a diesbezüglich deckelförmig ausgestaltet ist. Der Wasserkasten 21 kann nun, insbesondere einschließlich der daran ausgebildeten Stutzen 28, 29, 30, 31, integral an einem der Gehäuseteile 11a, 11b, hier am deckelförmigen Gehäuseteil 11a ausgeformt sein. Ferner ist im Beispiel vorgesehen, dass die beiden Umlenkkästen 22, 23 integral an einem der beiden Gehäuseteile 11a, 11b, hier am topfförmigen Gehäuseteil 11b, integral ausgeformt sind.
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Bei der hier gezeigten Ausführungsform sind die beiden Kühlerabschnitte 16, 17 gemäß den 2 und 3 in der Axialrichtung 37 gleich groß. Auch sind die beiden Kühlerabschnitte 16, 17 weitgehend baugleich ausgeführt, so dass sie insbesondere eine gleiche Anzahl an Kühlmittelrohren 18 aufweisen, wobei insbesondere vorgesehen sein kann, dass die verwendeten Kühlmittelrohre 18 außerdem baugleich sind und gleiche Querschnitte besitzen.