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DE102014201859A1 - Elektrochirurgisches Instrument - Google Patents

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DE102014201859A1
DE102014201859A1 DE102014201859.5A DE102014201859A DE102014201859A1 DE 102014201859 A1 DE102014201859 A1 DE 102014201859A1 DE 102014201859 A DE102014201859 A DE 102014201859A DE 102014201859 A1 DE102014201859 A1 DE 102014201859A1
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Germany
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electrosurgical instrument
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lumen
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DE102014201859.5A
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Dana Willfroth
German Klink
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Olympus Winter and Ibe GmbH
Original Assignee
Olympus Winter and Ibe GmbH
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Publication date
Application filed by Olympus Winter and Ibe GmbH filed Critical Olympus Winter and Ibe GmbH
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Priority to US15/113,188 priority patent/US20170007321A1/en
Priority to PCT/EP2015/052012 priority patent/WO2015114120A1/de
Priority to EP15701824.3A priority patent/EP3102135A1/de
Priority to JP2016549761A priority patent/JP2017505183A/ja
Priority to CN201580006860.9A priority patent/CN105960214A/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein elektrochirurgisches Instrument zum Einführen einer Führungshülse in ein Körperlumen, insbesondere in ein Blutgefäßsystem der menschlichen Lunge. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Ablation von menschlichem Körpergewebe mittels Hochfrequenzspannung. Die Erfindung betrifft darüber hinaus eine Verwendung eines elektrochirurgischen Instruments zum Einführen in ein Körperlumen. Das erfindungsgemäße elektrochirurgische Instrument zum Einführen in ein Körperlumen umfasst einen ersten Applikator mit mindestens einer ersten Elektrode und einen zweiten Applikator mit mindestens einer zweiten Elektrode, wobei der erste Applikator und der zweite Applikator derart ausgebildet sind, dass sie unabhängig voneinander in dem Körperlumen positionierbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein elektrochirurgisches Instrument zum Einführen einer Führungshülse in ein Körperlumen, insbesondere in ein Blutgefäßsystem der menschlichen Lunge.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Ablation von menschlichem Körpergewebe mittels Hochfrequenzspannung.
  • Die Erfindung betrifft darüber hinaus eine Verwendung eines elektrochirurgischen Instruments zum Einführen in ein Körperlumen.
  • Elektrochirurgische Instrumente und Verfahren werden insbesondere in der Hochfrequenz-Chirurgie eingesetzt, beispielsweise zur Ablation oder zum Veröden von menschlichem Körpergewebe, insbesondere Tumorgewebe, etwa im Bereich der menschlichen Lunge. Unter dem Begriff Hochfrequenz-Chirurgie versteht man im Wesentlichen die Behandlung von biologischem Gewebe unter Verwendung hochfrequenten Wechselstroms (vorzugsweise ca. 0,2MHz oder 0,3MHz bis 3MHz, teilweise bis zu 5MHz). Dazu werden vorzugsweise Hochfrequenz-Chirurgiesysteme mit einem Hochfrequenz-Chirurgiegerät und einem daran angeschlossenen elektrochirurgischen Instrument eingesetzt.
  • Bei der Ablation wird Gewebe, welches eine Elektrode eines elektrochirurgischen Instruments umgibt, soweit erwärmt, dass es zur Denaturierung und zu einem Zusammenschrumpfen des Gewebes kommt. Der so behandelte Gewebebereich vernarbt und wird durch körpereigene Prozesse abgebaut, ohne dass er operativ entfernt werden muss.
  • Die Hochfrequenz-Chirurgie kann monopolar oder bipolar angewendet werden. Bei der monopolaren Technik werden eine aktive Elektrode eines elektrochirurgischen Instruments und eine großflächig aufgebrachte Neutralelektrode verwendet. Der Hochfrequenzstrom fließt dabei von der aktiven Elektrode des elektrochirurgischen Instruments über das zu behandelnde Gewebe zur Neutralelektrode. Entscheidend für die thermische Wirkung des Stroms an der Applikationsstelle ist eine kleinflächige aktive Elektrode gegenüber einer großflächigen Neutralelektrode. Dadurch werden hohe Stromdichten und damit eine starke Erwärmung des Gewebes an der Operationsstelle erreicht und gleichzeitig ungewollte Gewebeschädigungen an der neutralen Elektrode vermieden. Bei bipolaren Anwendungen werden zwei aktive Elektroden verwendet, die meist in einem elektrochirurgischen Instrument zusammengefasst sind. Der Hochfrequenzstrom fließt dabei von der einen Elektrode über das zu behandelnde Gewebe zur anderen Elektrode des elektrochirurgischen Instruments.
  • Beispielsweise werden bipolare Applikatoren eingesetzt, die über das Blutgefäßsystem eingeführt und zum Wirkort gebracht werden. Ein Nachteil dabei ist unter anderem ein relativ kleiner Wirkbereich im menschlichen Körper, der durch den Weg des Hochfrequenzstroms zwischen den beiden Elektroden begrenzt ist.
  • Alternativ sind bipolare oder multipolare elektrochirurgische Instrumente mit starren Applikatoren bekannt, die in einer offenen Operationsmethode, meist per Punktion des zu denaturierenden Gewebes, eingesetzt werden. Aufgrund des Verletzungsrisikos von Blutgefäßen durch die starren Elektroden sind dabei jedoch insbesondere Tumore in der Nähe großer Blutgefäße, beispielsweise in der Lunge, nur schwer oder gar nicht zu behandeln. Ferner birgt diese Methode ein erhöhtes Risiko eines Pneumothorax oder Hämothorax bzw. Hämatothorax.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein elektrochirurgisches Instrument und ein entsprechendes Verfahren bereitzustellen, welche einen oder mehrere der zuvor genannten Nachteile reduzieren oder beseitigen.
  • Es ist insbesondere eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein elektrochirurgisches Instrument und ein entsprechendes Verfahren zur Ablation von menschlichem Körpergewebe mittels Hochfrequenzspannung anzugeben, welche eine verbesserte und/oder sichere Anwendung, insbesondere zur Tumorablation in der menschlichen Lunge, ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein elektrochirurgisches Instrument zum Einführen in ein Körperlumen, insbesondere in ein Blutgefäßsystem der menschlichen Lunge, umfassend einen ersten Applikator mit mindestens einer ersten Elektrode und einen zweiten Applikator mit mindestens einer zweiten Elektrode, wobei der erste Applikator und der zweite Applikator derart ausgebildet sind, dass sie unabhängig voneinander in dem Körperlumen positionierbar sind.
  • Das erfindungsgemäße elektrochirurgische Instrument umfasst zunächst einen ersten Applikator und einen zweiten Applikator, die in ein Körperlumen, insbesondere in das Blutgefäßsystem der menschlichen Lunge, eingeführt werden können. Das Körperlumen, in das der erste Applikator und der zweite Applikator eingeführt werden, kann auch als innerkörperliches Sammellumen bezeichnet werden, von dem aus sich weitere, meist kleinere, Körperlumen abzweigen. Körperlumen und/oder Sammellumen können insbesondere Venen und/oder Arterien sein, die sich im Körper in kleinere Blutgefäße, auch Blutadern genannt, weiterverzweigen, zum Beispiel bis in die menschliche Lunge.
  • Das elektrochirurgische Instrument ist geeignet, in ein Körperlumen, insbesondere in ein Blutgefäßsystem der menschlichen Lunge, eingeführt zu werden. Dies bedeutet, dass das elektrochirurgische Instrument flexibel bzw. biegsam oder biegeweich genug ausgebildet sein muss, um innerhalb eines Körperlumens zu seinem Wirkort im menschlichen Körper geführt werden kann. Vorzugsweise ist auch ein distales Ende des elektrochirurgischen Instruments derart ausgebildet, dass beim Führen des elektrochirurgischen Instruments durch ein Körperlumen keine ungewollten Beschädigungen des Körperlumens oder von angrenzendem Gewebe entstehen. Ferner weist das elektrochirurgische Instrument vorzugsweise einen Außendurchmesser auf, der an den Durchmesser der Körperlumen, durch die das elektrochirurgische Instrument zu seinem Wirkort geführt werden soll, angepasst ist, insbesondere dass der Außendurchmesser des elektrochirurgischen Instruments kleiner ist als der Durchmesser dieser Körperlumen.
  • Das elektrochirurgische Instrument weist einen ersten Applikator mit einer ersten Elektrode sowie einen zweiten Applikator mit einer zweiten Elektrode auf, die beide unabhängig voneinander in einem Körperlumen positionierbar sind. Der erste Applikator und/oder der zweite Applikator sind vorzugsweise aus einem biokompatiblen Material ausgebildet oder weisen biokompatibles Material auf.
  • Es ist auch möglich, dass das Instrument mehr als zwei Applikatoren aufweist, beispielsweise drei oder mehr. Da mit steigender Anzahl an geführten Applikatoren der Umfang und Durchmesser des Instruments wächst, ist die Summe der Applikatoren durch den Durchmesser des Körperlumens begrenzt, in welches das Instrument eingeführt werden soll.
  • Die erfindungsgemäße Lösung hat unter anderem den Vorteil, dass die an den beiden Applikatoren ausgebildete, jeweils mindestens eine Elektrode in unterschiedliche, insbesondere abzweigende Körperlumen eingeführt werden können und auf diese Weise einen Wirkort von unterschiedlichen Seiten oder Richtungen aus erreichen können, beispielsweise einen Wirkort, der zwischen verschiedenen Körperlumen liegt. Der zwischen den beiden Elektroden fließende Hochfrequenzstrom kann somit einen anderen und/oder größeren Bereich zwischen den beiden Elektroden erreichen, als dies bei einem bipolaren Applikator mit zwei (am selben Applikator ausgebildeten) Elektroden der Fall ist.
  • Gleichzeitig entfällt beim erfindungsgemäßen elektrochirurgischen Instrument die Notwendigkeit, offen zu operieren, so dass auch größere Tumore, insbesondere auch in der Nähe großer Blutgefäße, wie beispielsweise im Bereich der Lunge, minimalinvasiv und risikoarm behandelt werden.
  • Eine bevorzugte Fortbildung der Erfindung sieht vor, dass der zweite Applikator als Führungsapplikator ausgebildet ist, in welcher der erste Applikator herausführbar angeordnet ist. Der Führungsapplikator kann auch als Applikatorhülse oder Teleskopapplikator bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass – vorzugsweise nachdem das elektrochirurgische Instrument an den Wirkort oder in die Nähe des Wirkorts geführt wurde – das distale Ende des ersten Applikators über das distale Ende des zweiten Applikators, d.h. des Führungsapplikators, hinaus weiter in das Körperlumen (ein Sammellumen oder weitere, vom Sammellumen abzweigende Körperlumen) eingeführt werden kann. Dies erfolgt vorzugsweise in einer im Wesentlichen distalen Richtung, wobei hierunter auch Richtungen zu verstehen sind, die zum Beispiel kurvenförmig oder bogenförmig verlaufen und insbesondere der Richtung der Körperlumen entsprechen. Der erste Applikator weist vorzugsweise einen geringeren Außendurchmesser auf als der als Führungsapplikator ausgebildete zweite Applikator, so dass der erste Applikator auch in kleinere Körperlumen eingeführt werden können, in die der zweite, als Führungsapplikator ausgebildete Applikator nicht eingebracht werden könnte.
  • Diese Fortbildungsform hat unter anderem den Vorteil, dass zunächst nur ein Applikator, nämlich der als Führungsapplikator ausgebildete zweite Applikator, in ein Sammellumen einzuführen ist und erst beim Erreichen sich verzweigender, kleinerer Körperlumen in der Nähe des Wirkorts dann auch der erste Applikator aus dem Führungsapplikator heraus in ein weiteres Körperlumen geführt wird.
  • Die Erfindung kann ferner dadurch fortgebildet werden, dass der erste Applikator und der zweite Applikator in einer gemeinsamen Führungshülse unabhängig voneinander herausführbar angeordnet sind. Die Führungshülse kann auch als Führungskatheter oder Führungshüllrohr bezeichnet werden und ist in der Regel schlauchförmig bzw. hohlzylinderförmig ausgebildet. Sie schließt ein Lumen ein, in dem der erste und der zweite Applikator angeordnet und geführt sind. Die Führungshülse weist meist einen Hülsenkörper auf, der sich in einer Längsrichtung erstreckt und eine, meist zylindrische, Mantelaußenfläche aufweist. Vorzugsweise ist die Führungshülse aus einem biokompatiblen Material ausgebildet oder weist biokompatibles Material auf.
  • Der erste Applikator und/oder der zweite Applikator sind in dieser Fortbildungsform so ausgestaltet, dass sie aus dem distalen Ende der Führungshülse unabhängig voneinander herausgeführt werden können. Dies bedeutet, dass – vorzugsweise nachdem das elektrochirurgische Instrument an den Wirkort oder in die Nähe des Wirkorts geführt wurde – das distale Ende des ersten Applikators und/oder das distale Ende des zweiten Applikators über das distale Ende der Führungshülse hinaus weiter in das Körperlumen (ein Sammellumen oder weitere, vom Sammellumen abzweigende Körperlumen) eingeführt werden können. Dies erfolgt vorzugsweise in einer im Wesentlichen distalen Richtung, wobei hierunter auch Richtungen zu verstehen sind, die zum Beispiel kurvenförmig oder bogenförmig verlaufen und insbesondere der Richtung der Körperlumen entsprechen. Insbesondere können der erste und der zweite Applikator in im Wesentlichen distalen, aber gleichzeitig voneinander abweichenden Richtungen aus dem distalen Ende der Führungshülse hinausgeführt werden, um in verschiedenen Körperlumen, insbesondere in verschiedenen, von einem Sammellumen abzweigenden Körperlumen, weitergeführt zu werden. Ferner vorzugsweise können der erste und der zweite Applikator, je nach Bedarf, auch unterschiedlich weit aus dem distalen Ende der Führungshülse hinausgeführt werden. Diese Fortbildung hat unter anderem den Vorteil, dass zunächst nur die Führungshülse in ein Sammellumen einzuführen ist und erst beim Erreichen sich verzweigender, kleinerer Körperlumen in der Nähe des Wirkorts dann der erste und/oder der zweite Applikator aus der Führungshülse heraus in ein weiteres Körperlumen geführt wird bzw. werden.
  • Ferner weisen der erste und/oder der zweite Applikator vorzugsweise einen geringeren Außendurchmesser auf als die Führungshülse, so dass der erste und/oder der zweite Applikator auch in kleinere Körperlumen eingeführt werden können, in die die Führungshülse nicht eingebracht werden könnte. Auch dies ermöglicht zum einen, einen Wirkort von unterschiedlichen Seiten oder Richtungen aus erreichen zu können und ferner, auch weiter in das Blutgefäßsystem vordringen zu können als mit Instrumenten mit größerem Durchmesser.
  • Ferner kann das elektrochirurgische Instrument dadurch fortgebildet werden, dass das distale Ende der Führungshülse des elektrochirurgischen Instruments offen ausgebildet ist. Dadurch kann beispielsweise die Verdrängung der Führungshülse und damit der Widerstand beim Einführen des Instruments in ein Körperlumens oder ein Sammellumens verringert werden.
  • Das erfindungsgemäße elektrochirurgische Instrument kann ebenfalls dadurch fortgebildet werden, dass das distale Ende der Führungshülse gegenüber dem ersten und/oder dem zweiten Applikator abgedichtet ist. Vorzugsweise ist die Abdichtung gegenüber dem ersten Applikator und gegenüber dem zweiten Applikator fluiddicht, weiter vorzugsweise flüssigkeitsdicht. Dadurch kann verhindert werden, dass sich Körperflüssigkeiten aus dem Körperlumen oder Sammellumen, in welches die Führungshülse eingeführt wird, im Inneren der Führungshülse ansammelt und diese damit verschmutzt. Ein weiterer Vorteil dieser Fortbildung ist, dass der erste Applikator und der zweite Applikator vor äußerer Flüssigkeitseinwirkung geschützt sind und sich dadurch ihre Gleitreibung zueinander und damit ihre Verschiebungsfähigkeit innerhalb der Führungshülse während der Anwendung nicht verschlechtert.
  • Eine Fortbildung des erfindungsgemäßen elektrochirurgischen Instruments sieht vor, dass die Führungshülse und/oder der erste Applikator und/oder der zweite Applikator biegeweich und/oder flexibel ausgebildet sind. Diese Ausgestaltung ist insbesondere bevorzugt, um die Eignung zur Einführung in ein Körperlumen, insbesondere in ein Blutgefäßsystem der menschlichen Lunge, sicherzustellen. Die Eigenschaften flexibel, biegeweich oder biegsam sind hier insbesondere in Abgrenzung zu starren Applikatoren zu verstehen, die zum Punktieren oder Einstechen von Gewebe in offenen Operationsmethoden eingesetzt werden.
  • Ferner weist das elektrochirurgische Instrument vorzugsweise einen Außendurchmesser auf, der so gewählt ist, dass die Führungshülse in ein Körperlumen, wie beispielsweise ein Blutgefäß, vorzugsweise eine Blutader, bis zu ihrem Wirkort hin einführbar ist. Dadurch wird die Verletzungsgefahr beim Führen innerhalb des Blutgefäßes verringert. Außerdem kann dadurch das elektrochirurgische Instrument einfacher und schneller in kleine Blutgefäße, beispielsweise im Bereich der Lunge eingeführt werden. Dazu ist der Außendurchmesser der Führungshülse vorzugsweise kleiner als der Durchmesser des Körperlumens, in das die Führungshülse eingeführt werden soll. Der Außendurchmesser des ersten und/oder des zweiten Applikators ist vorzugsweise kleiner als der Durchmesser der Körperlumen, in das der erste und/oder zweite Applikator eingeführt werden soll.
  • Die Erfindung kann zudem dadurch fortgebildet werden, dass der erste Applikator und/oder der zweite Applikator als dünnwandiges, flexibles Rohr, insbesondere als Metallrohr, ausgebildet sind. Dabei kann es sich bei dem Metall beispielsweise um Edelstahl handeln, der besonders gute biokompatible Eigenschaften aufweist. Neben der zur Einführung in Körperlumen erforderlichen Flexibilität oder Biegsamkeit weist ein Metallrohr ferner vorzugsweise in axialer Richtung eine ausreichende Steifigkeit auf, um den Applikator in ein Körperlumen einzuführen bzw. vorzuschieben.
  • Das erfindungsgemäße elektrochirurgische Instrument kann ebenfalls dadurch fortgebildet werden, dass die Führungshülse und/oder der erste Applikator und/oder der zweite Applikator derart ausgebildet sind, dass in ihrem jeweiligen Inneren ein Fluid geführt werden kann. Vorzugsweise weisen die Führungshülse und/oder der erste Applikator und/oder der zweite Applikator dazu einen inneren Hohlraum auf. Das Fluid ist vorzugsweise eine Flüssigkeit oder ein Gel. Das Fluid kann beispielsweise, wie auch noch im Folgenden beschrieben, ein Kühlmittel sein. Das Fluid kann beispielsweise auch ein leitfähiges Gel oder ein Kontrastmittel sein. Ein Kontrastmittel kann vorzugsweise zur (Echtzeit-)Positionierung der Führungshülse und/oder des ersten Applikators und/oder des zweiten Applikators, beispielsweise im Gefäßsystem der Lunge, verwendet werden.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, dass die Führungshülse und/oder der erste Applikator und/oder der zweite Applikator eine oder mehrere Öffnungen aufweisen, durch die ein im jeweiligen Inneren geführtes Fluid austreten kann. Die Öffnungen befinden sich vorzugsweise an einem an das distale Ende der Führungshülse und/oder des ersten Applikators und/oder des zweiten Applikators angrenzenden distalen Bereich der Führungshülse und/oder des ersten Applikators und/oder des zweiten Applikators. Durch die Öffnungen kann vorzugsweise ein im Inneren der Führungshülse und/oder des ersten Applikators und/oder des zweiten Applikators geführtes Fluid austreten und somit zielgerichtet in das Körperlumen oder das Sammellumen eingeleitet werden.
  • Die Erfindung kann auch dadurch fortgebildet werden, dass der erste Applikator und/oder der zweite Applikator als gekühlter Applikator ausgebildet ist, wobei vorzugsweise der erste und/oder der zweite Applikator innen gekühlt sind. Dazu kann beispielsweise ein Kühlmittel im Inneren des ersten Applikators und/oder des zweiten Applikators geführt werden. Durch eine Kühlung der Applikatoren und damit vorzugsweise auch der Elektroden kann beispielsweise eine ungewollte Koagulation oder Verödung nicht betroffenen Gewebes verhindert oder reduziert werden.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung des elektrochirurgischen Instruments sieht vor, dass der erste Applikator zwei, drei oder mehrere, vorzugsweise von einander beabstandete und voneinander elektrisch isolierte, Elektroden aufweist und/oder der zweite Applikator zwei, drei oder mehrere, vorzugsweise von einander beabstandete und voneinander elektrisch isolierte, Elektroden aufweist. Der erste und/oder der zweite Applikator können somit auch als bipolarer oder multipolarer Applikator ausgebildet sein. Vorzugsweise können die Elektroden wahlweise angesteuert werden, so dass beispielsweise nur eine von mehreren Elektroden des ersten Applikators und nur eine von mehreren Elektroden des zweiten Applikators aktiviert werden. Auf diese Weise kann durch die Auswahl der Elektrode(n) die Richtung bzw. Ausdehnung des Wirkungsraumes beeinflusst werden. Werden beispielsweise bei beiden Applikatoren die beiden dem jeweiligen distalen Ende am nächsten liegenden Elektroden aktiviert, liegt der Wirkungsraum näher am distalen Ende als wenn bei beiden Applikatoren die beiden zum jeweiligen distalen Ende am entferntesten liegenden Elektroden aktiviert werden. Es kann auch vorteilhaft sein, am ersten Applikator eine distale und am zweiten Applikator eine demgegenüber proximale Elektrode zu aktivieren. Ferner kann eine Steuerung bevorzugt sein, die automatisch oder durch Benutzereingabe die Aktivierung verschiedener Elektroden variiert. Ferner kann auch einer der Applikatoren nur eine Elektrode aufweisen und nur der andere der Applikatoren zwei, drei oder mehrere, vorzugsweise von einander beabstandete und voneinander elektrisch isolierte, Elektroden aufweisen, die wahlweise angesteuert werden können.
  • Ferner hat diese Ausgestaltung den Vorteil, dass der erste und/oder der zweite Applikator auch unabhängig voneinander jeweils als bipolarer bzw. multipolarer Applikator eingesetzt werden können und damit wieder die Ausdehnung des Wirkungsraumes beeinflusst werden kann. Auf diese Weise kann durch das Einführen eines einzigen elektrochirurgischen Instruments, eine bipolare bzw. multipolare Behandlung durch Elektroden des ersten Applikators, eine bipolare bzw. multipolare Behandlung durch Elektroden des zweiten Applikators, und/oder eine bipolare bzw. multipolare Behandlung durch Elektroden des ersten und zweiten Applikators durchgeführt werden. Auf diese Weise ist die Ausdehnung und Flexibilität des Wirkungsraums des elektrochirurgischen Instruments deutlich erhöht, so dass größere und/oder schwer erreichbare Tumore minimalinvasiv und mit reduziertem(Re-)Positionierungsaufwand des elektrochirurgischen Instruments behandelt werden können.
  • Ferner kann die Erfindung vorzugsweise dadurch fortgebildet werden, dass die Führungshülse und/oder der erste Applikator und/oder der zweite Applikator ein expandierbares Element, beispielsweise einen Ballon, aufweisen. Das expandierbare Element ist beispielsweise aus einem biokompatiblen Material ausgebildet oder weist ein solches auf und lässt sich vorzugsweise schnell und reversibel unter Einleitung eines Fluids expandieren. Diese Funktion ist vorteilhaft, wenn beispielsweise ein Blutgefäß im Falle von Ablagerungen an der Gefäßwand verengt ist und mit dem expandierbaren Element gedehnt werden soll. Ebenso kann ein Blutgefäß mit einem zu geringen Durchmesser aufgeweitet werden, sodass die Führungshülse und/oder der erste Applikator und/oder der zweite Applikator besser in das Blutgefäß eindringen können. Ferner kann es bevorzugt sein, dass das expandierbare Element zur Fixierung der Führungshülse, des ersten Applikators und/oder des zweiten Applikators in einem Körperlumen und/oder zur Trennung eines (Körper-)Lumens beispielsweise zur Trennung von zwei Bereichen zur Ausbildung von zwei Gelelektroden dient. Insbesondere kann mittels solcher expandierbarer Elemente eine elektrisch leitende Verbindung zwischen der ersten Elektrode des ersten Applikators und der zweiten Elektrode des zweiten Applikators durch die Blutgefäße unterbunden werden, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die eingangs genannte Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zur Ablation von menschlichem Körpergewebe mittels Hochfrequenzspannung umfassend die Schritte: Bereitstellen eines elektrochirurgischen Instruments (nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, Einführen des ersten Applikators und des zweiten Applikators in ein Sammellumen, Führen des ersten Applikators aus dem Sammellumen in ein erstes Körperlumen, Beaufschlagen der ersten und zweiten Elektrode des ersten und zweiten Applikators mit einer bipolaren Hochfrequenzspannung.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann vorzugsweise fortgebildet werden nach den Ansprüchen 14 bis 17. Diese und weitere mögliche fortgebildeten Verfahren weisen Merkmale und Verfahrensschritte auf, die sie insbesondere dafür geeignet machen, für ein erfindungsgemäßes elektrochirurgisches Instrument und seine Fortbildungen verwendet zu werden.
  • Zu den Vorteilen, Ausführungsvarianten und Ausführungsdetails des erfindungsgemäßen Verfahrens und seiner Fortbildungen wird auf die vorangegangene Beschreibung zu den entsprechenden Vorrichtungsmerkmalen verwiesen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird das zuvor beschriebenen erfindungsgemäße Instrument oder eine seiner Fortbildungen zum Einführen in ein Körperlumen, insbesondere in ein Blutgefäßsystem der menschlichen Lunge, und zur Ablation von menschlichem Körpergewebe, vorzugsweise nach einem zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren oder einem seiner Fortbildungen, verwendet
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird beispielhaft anhand der beiliegenden Figuren beschrieben. Es zeigen
  • 1: Das menschliche Blutkreislaufsystem mit möglichen Einführungsorten des elektrochirurgischen Instruments;
  • 2: das menschliche Herz mit dem Gefäßsystem der Lunge;
  • 3: eine erste beispielhafte Ausführungsform des elektrochirurgischen Instruments am Wirkort;
  • 4: eine zweite beispielhafte Ausführungsform des elektrochirurgischen Instruments am Wirkort;
  • 5: eine dritte beispielhafte Ausführungsform des elektrochirurgischen Instruments am Wirkort;
  • 6: eine vierte beispielhafte Ausführungsform des elektrochirurgischen Instruments am Wirkort; und
  • 7: eine fünfte beispielhafte Ausführungsform des elektrochirurgischen Instruments am Wirkort.
  • 1 zeigt das Blutkreislaufsystem mit venösem 10 sowie arteriellem 20 Blutkreislauf, dem menschlichen Herz 50, sowie der Lunge 60 und möglichen Einführungsorten des elektrochirurgischen Instruments in den Blutkreislauf. Beispielhaft gezeigt sind hier Einführungsorte des elektrochirurgischen Instruments im Arm 30 und im Oberschenkel 40.
  • 2 zeigt das menschliche Herz 50 mit dem Gefäßsystem der Lunge 60. Die Pfeile bezeichnen die Strömungswege des Bluts und damit mögliche Wege des elektrochirurgischen Instruments.
  • 3 zeigt eine beispielhafte Ausführung eines elektrochirurgischen Instruments 1000. Das elektrochirurgische Instrument 1000 umfasst einen ersten Applikator 1200 und einen zweiten Applikator 1300, die an ihrem jeweiligen distalen Ende 1211, 1311 jeweils eine Elektrode 1210, 1310 aufweisen. Der erste und/oder der zweite Applikator könnte(n) in einer weiteren Ausführungsform auch eine oder mehrere weitere Elektroden aufweisen, die dann im Verhältnis zu den distalen Elektroden 1210, 1310 proximal angeordnet wären. Der erste Applikator 1200 und der zweite Applikator 1300 sind derart ausgebildet, dass sie unabhängig voneinander in einem Körperlumen 70, 71, 72 positionierbar sind.
  • In der in 3 dargestellten Situation wird das elektrochirurgische Instrument 1000 in ein innerkörperliches Sammellumen 70 in die Nähe eines Wirkorts 80 um einen Tumor 90 eingeführt. Von dort aus wird der erste Applikator 1200 in ein erstes Körperlumen 71 und unabhängig davon, ein zweiter Applikator 1300 in ein zweites Körperlumen 72 eingeführt und dort positioniert.
  • Da die Applikatoren 1200, 1300 einen geringeren Außendurchmesser aufweisen als das Sammellumen 70 und die Körperlumen 71, 72, können die Applikatoren 1200, 1300 in Körperlumen 71, 72 eingeführt werden, die kleiner sind bzw. einen geringeren Durchmesser haben als das Sammellumen 70. Auf diese Weise können die Applikatoren 1200, 1300 und mit ihnen die Elektroden 1210, 1310 zum einen näher an den Wirkort 80 und damit an den Tumor 90 gebracht werden. Zum anderen ermöglicht die unabhängig Einführung der beiden Applikatoren 1200, 1300 in verschiedene Körperlumen 71, 72, die Elektroden 1210, 1310 der beiden Applikatoren 1200, 1300 an unterschiedliche Stellen des Wirkorts 80 bzw. Tumors 90 zu verbringen und so den Behandlungsraum zwischen den Elektroden 1210, 1310 gegenüber einem bipolaren Applikator, bei dem beide Elektroden am selben Schaft angeordnet sind, zu vergrößern.
  • 4 zeigt eine zweite beispielhafte Ausführung eines elektrochirurgische Instruments 2000. In dieser Ausführungsform ist der zweite Applikator 2300 als Führungsapplikator ausgebildet, in welcher der erste Applikator 2200 herausführbar angeordnet ist. In der in 4 dargestellten Situation wird das elektrochirurgische Instrument 2000 in ein innerkörperliches Sammellumen 70 in der Nähe eines Wirkorts 80 um einen Tumor 90 eingeführt. Während der zweite Applikator 2300 als Führungsapplikator im Sammellumen 70 verbleibt, wird der erste Applikator 2200 in ein erstes Körperlumen 71 eingeführt.
  • 5 zeigt eine dritte beispielhafte Ausführung eines elektrochirurgischen Instruments 3000. In dieser Ausführungsform sind der erste Applikator 3200 und der zweite Applikator 3300 derart in einer Führungshülse 3100 angeordnet, dass sie unabhängig voneinander aus einem distalen Ende 3111 der Führungshülse 3100 herausführbar sind. In 5 ist zu sehen, dass beide Applikatoren 3200, 3300 in im Wesentlichen distaler Richtung und in etwa gleich weit aus dem distalen Ende 3111 der Führungshülse 3100 herausgeführt sind. Die Applikatoren 3200, 3300 sind vorzugsweise längsverschieblich zur Führungshülse 3100 und zueinander angeordnet, so dass die Applikatoren 3200, 3300 nacheinander aus dem distalen Ende 3111 der Führungshülse 3100 und/oder unterschiedlich weit aus dem distalen Ende 3111 der Führungshülse 3100 herausführbar sind.
  • In der in 5 dargestellten Ausführungsform wird das elektrochirurgische Instrument 3100 in ein innerkörperliches Sammellumen 70 in die Nähe eines Wirkorts 80 um einen Tumor 90 eingeführt. Während die Führungshülse 3100 in diesem innerkörperlichen Sammellumen 70 verbleibt und nicht weitergeführt wird, wird aus dem distalen Ende 3111 der Führungshülse 3100 ein erster Applikator 3200 und ein zweiter Applikator 3300 herausgeführt. Der erste Applikator 3200 wird zunächst im Sammellumen 70 weitergeführt und dann in ein erstes, von dem Sammellumen 70 abzweigendes Körperlumen 71 eingeführt. Ebenso wird der zweite Applikator 3300 zunächst im Sammellumen 70 weitergeführt und dann in ein zweites, von dem Sammellumen 70 abzweigendes und von dem ersten Körperlumen 71 verschiedenes Körperlumen 72 eingeführt.
  • 6 zeigt eine vierte beispielhafte Ausführung eines elektrochirurgischen Instruments 4000, die ähnlich ist zu der in 4 gezeigten. In dieser Ausführungsform weist der
  • erste Applikator 4200 einen Bereich mit Öffnungen 4220 am distalen Ende 4211 auf. Alternativ oder zusätzliche können eine oder mehrere Öffnungen auch proximal zur distalen Elektrode angeordnet sein.
  • In der in 6 dargestellten Ausführungsform wird aus den Öffnungen 4220 am distalen Ende 4211 des ersten Applikators 4200 ein Fluid 100, beispielsweise ein Kontrastmittel, in ein oder mehrere Körperlumen 70, 71, 72 eingeleitet.
  • 7 zeigt eine fünfte beispielhafte Ausführungsform eines elektrochirurgischen Elements 5000, die ähnlich ist zu der in 5 gezeigten. In dieser Ausführungsform weist der zweite Applikator 5300 ein expandierbares Element 5400 auf. Dieses expandierbare Element kann beispielsweise ein Ballon sein, um ein verengtes Körperlumen, beispielsweise eine verkalkte Blutader, aufzuweiten und damit Platz für einen eingeführten Applikator 5300 zu schaffen. Ebenso kann das expandierbare Element 5400 dazu genutzt werden, um eine elektrisch leitende Verbindung zwischen den Elektroden 5210 und 5310 des ersten und zweiten Applikators 5200, 5300 durch die Blutgefäße zu unterbinden, um beispielsweise einen Kurzschluss zu vermeiden. Ferner kann das expandierbare Element 5400 dazu dienen, den Applikator 5300 am Wirkort zu fixieren.
  • In den verschiedenen Ausführungsformen kann das distale Ende 2311, 3111, 4311, 5111 der Führungshülse 3100, 5100 oder des Führungsapplikators 2300, 4300 offen oder geschlossen ausgebildet sein. Bei der geschlossenen Ausführung können der erste und/oder der zweite Applikator durch dieses geschlossene Ende, vorzugsweise fluiddicht, insbesondere flüssigkeitsdicht, abgedichtet herausgeführt sein.
  • Die Führungshülse 3100, 5100, der erste Applikator 1200, 2200, 3200, 4200, 5200 und der zweite Applikator 1300, 3300, 5300 beziehungsweise als der als Führungsapplikator ausgebildete zweite Applikator 2300, 4300 sind vorzugsweise aus einem biokompatiblen Material ausgebildet oder weisen ein solches auf. Ferner sind die Führungshülse 3100, 5100 und die Applikatoren 1200, 1300, 2200, 2300 3200, 3300, 4200, 4300 5200, 5300 vorzugsweise derart flexibel bzw. biegeweich ausgestaltet, dass sie durch das menschliche Blutgefäßsystem, vorzugsweise in der Lunge, einführbar sind. Die Applikatoren 1200, 1300, 2200, 3200, 3300, 4200, 5200, 5300 und/oder die Führungshülse 3100, 5100 sind beispielsweise als dünnwandiges Metallrohr ausgebildet.
  • In einem Inneren der Führungshülse 3100, 5100 und/oder des ersten Applikators 1200, 2200, 3200, 4200, 5200 und/oder des zweiten Applikators 1300, 3300, 5300 beziehungsweise des als Führungsapplikator ausgebildeten zweiter Applikators 2300, 4300 kann ein Fluid 100 geführt sein. Das Fluid 100 kann vorzugsweise aus Öffnungen, beispielsweise am distalen Ende 1211, 1311, 2211, 2311, 3111, 3211, 3311, 4211, 4311, 5111, 5211, 5311 oder im distalen Bereich der Führungshülse 3100, 5100 und/oder des ersten Applikators 1200, 2200, 3200, 4200, 5200 und/oder des zweiten Applikators 1300, 3300, 5300 beziehungsweise des als Führungsapplikator ausgebildeten zweiten Applikators 2300, 4300 austreten, wie beispielhaft in 6 dargestellt. Als Fluid 100 kann beispielsweise ein Kühlmittel und/oder ein Kontrastmittel zum Einsatz kommen.

Claims (18)

  1. Elektrochirurgisches Instrument (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) zum Einführen in ein Körperlumen (70, 71, 72), insbesondere in ein Blutgefäßsystem der menschlichen Lunge, umfassend einen ersten Applikator (1200, 2200, 3200, 4200) mit mindestens einer ersten Elektrode (1210, 2210, 3210, 4210, 5210) und einen zweiten Applikator (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) mit mindestens einer zweiten Elektrode (1310, 2310, 3310, 4310, 5310), wobei der erste Applikator (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und der zweite Applikator (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) derart ausgebildet sind, dass sie unabhängig voneinander in dem Körperlumen (70, 71, 72) positionierbar sind.
  2. Elektrochirurgisches Instrument (2000, 4000) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Applikator (2300, 4300) als Führungsapplikator ausgebildet ist, in welchem der erste Applikator (2200, 4200) herausführbar angeordnet ist.
  3. Elektrochirurgisches Instrument (3000, 5000) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Applikator (3200, 5200) und der zweite Applikator (3300, 5300) in einer gemeinsamen Führungshülse (3100, 5100) unabhängig voneinander herausführbar angeordnet sind.
  4. Elektrochirurgisches Instrument (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende (2111, 3111, 4111, 5111) der Führungshülse (3100, 5100) oder des als Führungsapplikator ausgebildeten zweiten Applikators (2300, 4300) offen ausgebildet ist.
  5. Elektrochirurgisches Instrument (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende (2111, 3111, 4111, 5111) der Führungshülse (3100, 5100) oder des als Führungsapplikator ausgebildeten zweiten Applikators (2300, 4300) gegenüber dem ersten und/oder dem zweiten Applikator (2200, 3200, 3300, 4200, 5200, 5300) abgedichtet ist.
  6. Elektrochirurgisches Instrument (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungshülse (3100, 5100) und/oder der erste Applikator (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und/oder der zweite Applikator (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) biegeweich und/oder flexibel ausgebildet sind.
  7. Elektrochirurgisches Instrument (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Applikator (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und/oder der zweite Applikator (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) als dünnwandiges, flexibles Rohr, insbesondere als Metallrohr, ausgebildet sind.
  8. Elektrochirurgisches Instrument (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungshülse (3100, 5100) und/oder der erste Applikator (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und/oder der zweite Applikator (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) derart ausgebildet sind, dass in ihrem jeweiligen Inneren ein Fluid (100) geführt werden kann.
  9. Elektrochirurgisches Instrument (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungshülse (3100, 5100) und/oder der erste Applikator (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und/oder der zweite Applikator (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) eine oder mehrere Öffnungen (4220) aufweisen, durch die ein im jeweiligen Inneren geführtes Fluid (100) austreten kann.
  10. Elektrochirurgisches Instrument (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Applikator (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und/oder der zweite Applikator (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) als gekühlter Applikator ausgebildet ist, wobei vorzugsweise der erste und/oder der zweite Applikator (1200, 1300, 2200, 2300, 3200, 3300, 4200, 4300, 5200, 5300) innen gekühlt sind.
  11. Elektrochirurgisches Instrument (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Applikator (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) zwei oder mehr Elektroden aufweist und/oder der zweite Applikator (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) zwei oder mehr Elektroden aufweist.
  12. Elektrochirurgisches Instrument (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungshülse (3100, 5100) und/oder der erste Applikator (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und/oder der zweite Applikator (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) ein expandierbares Element (5400), beispielsweise einen Ballon, aufweisen.
  13. Verfahren zur Ablation von menschlichem Körpergewebe mittels Hochfrequenzspannung, umfassend die Schritte: – Bereitstellen eines elektrochirurgischen Instruments (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche, – Einführen des ersten Applikators (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und des zweiten Applikators (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) in ein Sammellumen (70), – Führen des ersten Applikators (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) aus dem Sammellumen (70) in ein erstes Körperlumen (71), – Beaufschlagen der ersten und zweiten Elektrode (1210, 1310, 2210, 2310, 3210, 3310, 4210, 4310, 5210, 5310) des ersten und zweiten Applikators (1200, 1300, 2200, 2300, 3200, 3300, 4200, 4300, 5200, 5300) mit einer bipolaren Hochfrequenzspannung.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch den Schritt – Führen des zweiten Applikators (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) aus dem Sammellumen (70) in ein zweites, von dem ersten Körperlumen (71) verschiedenes Körperlumen (72).
  15. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 13 bis 14, gekennzeichnet durch den Schritt – Führen eines Fluids (100) im Inneren der Führungshülse (3100, 5100) und/oder im Inneren des ersten Applikators (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und/oder im Inneren des zweiten Applikators (1300, 2300, 3300, 4300, 5300).
  16. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 13 bis 15, gekennzeichnet durch den Schritt – Einleiten des Fluids (100) aus dem Inneren der Führungshülse (3100, 5100), des ersten Applikators (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und/oder des zweiten Applikators (1300, 2300, 3300, 4300, 5300) aus einer oder mehrerer Öffnungen (4220) in ein Körperlumen (70, 71, 72).
  17. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 13 bis 16, gekennzeichnet durch den Schritt – Expandieren eines expandierbaren Elements (5400), beispielsweise eines Ballons, der Führungshülse (3100, 5100), des ersten Applikators (1200, 2200, 3200, 4200, 5200) und/oder des zweiten Applikators (1300, 2300, 3300, 4300, 5300).
  18. Verwendung eines elektrochirurgischen Instruments (1000, 2000, 3000, 4000, 5000) nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 12 zum Einführen in ein Körperlumen (70, 71, 72), insbesondere in ein Blutgefäßsystem der menschlichen Lunge, und zur Ablation von menschlichem Körpergewebe, vorzugsweise nach einem Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 13 bis 17.
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