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1. Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung einer adaptiven Beleuchtungsvorrichtung, insbesondere zur Beleuchtung einer Warenpräsentationsfläche, sowie ein Beleuchtungssystem zur Durchführung eines solchen Verfahrens.
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2. Hintergrund
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In Warenhäusern, Geschäften, insbesondere in Lebensmittelgeschäften, wird häufig eine weiße Beleuchtung beispielsweise mit einem relativ hohen Rot-, Grün- und/oder Gelblichtanteil eingesetzt, um dadurch die Warenpräsentation, beispielsweise von rötlichen, grünlichen oder gelblichen Waren (wie insbesondere Fleisch, Gemüse oder Käse) zu verbessern. Dabei wird häufig eine dominierende Farbe bzw. ein dominierender Farbanteil der zu beleuchtenden Warenpräsentationsfläche bzw. der zu beleuchtenden Ware (bei Fleischprodukten beispielsweise Rot, bei Gemüseprodukten beispielsweise Grün, bei Käse- und Brotprodukten Gelb) verstärkt, um dadurch dem Konsumenten einen besonders positiven Farbeindruck der ausgestellten Ware zu vermitteln.
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Dabei kommen Beleuchtungen bzw. Leuchtmittel zum Einsatz, die dem abgestrahlten Licht je nach Beleuchtungssituation einen spezifischen Peak oder Nebenpeak (insbesondere im roten, grünen oder gelben Farbbereich) beimischen können. Ein solches Leuchtmittel wird im Stand der Technik beispielsweise in Form eines Leuchtdioden-Moduls in der Druckschrift
DE 20 2008 005 509 U1 offenbart. Ein solches Leuchtdioden-Modul wird vorzugsweise im vorliegenden erfindungsgemäßen Verfahren bzw. in einem erfindungsgemäßen Beleuchtungssystem eingesetzt.
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Bei einem solchen Leuchtdioden-Modul kann der Bediener das abgestrahlte Licht auf die jeweilige konkrete Beleuchtungssituation manuell einstellen. Der Bediener muss dabei eigenständig bewerten, welche konkrete Beleuchtung (insbesondere welche Farbpeaks oder Farbnebenpeaks) zur zu beleuchteten Fläche bzw. zu den beleuchteten Produkten passt. Dabei ist problematisch, dass das Einstellen der Beleuchtung ausschließlich auf dem subjektiven Farb- bzw. Beleuchtungsempfinden des Bedieners basiert.
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Im Stand der Technik wurden daher Beleuchtungen entwickelt, die eine implementierte Sensorik umfassen, mit Hilfe derer die konkrete Beleuchtung an die jeweilige zu beleuchtende Fläche automatisch vorgenommen wird, um damit die Einstellung der Beleuchtung unabhängig vom subjektiven Empfinden eines Bedieners vornehmen zu können. Eine solche Beleuchtung mit implementierter Sensorik wird beispielsweise in der Druckschrift
EP 2 541 362 A1 offenbart. Dabei wird durch die in der Beleuchtung implementierte Sensorik zumindest eine dominierende Farbe der zu beleuchtenden Fläche bzw. des zu beleuchtenden Produkts erfasst und eine entsprechende Steuerung der Beleuchtung automatisch vorgenommen.
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Diese Lösung ist zwar unabhängig vom subjektiven Farb- bzw. Beleuchtungsempfinden eines Bedieners, allerdings ist eine solche Lösung auch relativ kostenaufwendig, da in jeder Beleuchtung eine entsprechende Sensorik vorzusehen ist. Darüber hinaus muss die Sensorik regelmäßig bzw. kontinuierlich kalibriert werden, um eine optimale Steuerung der Beleuchtung gewährleisten zu können. Schließlich hat sich in der Praxis auch herausgestellt, dass die Sensorik eine vergleichsweise hohe Stör- bzw. Ausfallanfälligkeit aufweist, was auf deren relativ hohen thermischen Beanspruchung innerhalb der Beleuchtung zurückzuführen ist.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe, ein Verfahren zur Steuerung einer adaptiven Beleuchtungsvorrichtung anzugeben, bei dem die oben genannten Nachteile des Standes der Technik ausgeräumt bzw. vermindert werden.
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Insbesondere stellt sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe, ein Verfahren bereitzustellen, mit der eine adaptive Beleuchtungsvorrichtung (die vorzugsweise ein in der Druckschrift
DE 20 2008 005 509 U1 offenbartes Leuchtdioden-Modul umfasst) möglichst einfach an eine zu beleuchtende Fläche bzw. an ein zu beleuchtendes Produkt angepasst werden kann, ohne dabei auf das subjektive Farbempfinden eines Bedieners angewiesen zu sein bzw. ohne eine aufwendige und damit teure Sensorik in einer Beleuchtungsvorrichtung bereitstellen zu müssen. Darüber hinaus soll ein Beleuchtungssystem angegeben werden, mit dem das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt werden kann.
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Diese und andere Aufgaben, die beim Lesen der folgenden Beschreibung noch genannt werden oder vom Fachmann erkannt werden können, werden durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Die abhängigen Ansprüche bilden den zentralen Gedanken der Erfindung in besonders vorteilhafter Weise weiter.
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3. Ausführliche Beschreibung der Erfindung
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Steuerung einer adaptiven Beleuchtungsvorrichtung, insbesondere zur Beleuchtung einer Warenpräsentationsfläche, umfasst dabei die folgenden Schritte:
- – Bereitstellen einer adaptiven Beleuchtungsvorrichtung umfassend: zumindest ein Leuchtdioden-Modul (LED-Modul), das eingerichtet ist, um Licht mit einem spezifischen Spektrum abzugeben; eine Steuereinheit zur Steuerung der Lichtabgabe der LED-Moduls; und eine Schnittstelle zur drahtlosen Kommunikation;
- – Bereitstellen eines mobilen Endgeräts, umfassend eine Schnittstelle zur drahtlosen Kommunikation und zumindest eine digitale Kameraeinheit;
- – Bereitstellen einer digitalen Abbildung der von der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung zu beleuchtenden Fläche und/oder eines von der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung zu beleuchtenden Gegenstandes mit Hilfe der Kameraeinheit des mobilen Endgeräts;
- – Durchführung einer Analyse der digitalen Abbildung und Ermittlung wenigstens einer der in der digitalen Abbildung dominierenden Farbe;
- – Ansteuern des LED-Moduls durch die Steuereinheit derart, dass diese in Abhängigkeit zur ermittelten dominierenden Farbe der digitalen Abbildung Licht mit einem spezifischen Spektrum abgibt.
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Das erfindungsgemäße Verfahren schlägt also vor, anstelle der oben genannten relativ teuren und komplexen Sensorik, die einer jeweiligen Beleuchtungseinheit zuzuordnen ist, eine digitale Abbildung der zu beleuchtenden Fläche durch ein mobiles Endgerät (beispielsweise eine Digitalkamera oder ein Smartphone) anzufertigen und diese digitale Abbildung zu analysieren und zumindest einen dominierenden Farbanteil der digitalen Abbildung zu ermitteln.
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Mit anderen Worten schlägt das erfindungsgemäße Verfahren vor, die im Stand der Technik offenbarte Sensorik durch eine digitale Kamera eines mobiles Endgerät zu ersetzen, wobei dieses für alle einzustellenden bzw. anzusteuernden Beleuchtungsvorrichtungen benutzt werden kann, die beispielsweise in einem Warenhaus angeordnet sind.
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Unter einer erfindungsgemäßen aktiven Beleuchtungsvorrichtung ist dabei jedes (spektral) einstellbare bzw. ansteuerbare Leuchtmittel-Modul – insbesondere ein LED-Modul – zu verstehen, das ein spezifisches Lichtspektrum abgeben kann (z.B. um dadurch einem Weißlicht einen oder mehrere spezifisch (ausgewählte) (Farb-)Peaks oder (Farb-)Nebenpeaks beimischen zu können oder dem Weißlicht einen spezifischen Farbanteil beimischen zu können, um dadurch beispielsweise ein angepasstes (kontinuierliches) Spektrum bereitstellen zu können). Wie bereits oben angeführt, wird zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorzugsweise ein LED-Modul eingesetzt, das in der Druckschrift
DE 20 2008 005 509 U1 offenbart wird. Grundsätzlich sind jedoch auch andere (spektral) einstellbare bzw. ansteuerbare Leuchtmittel(-Module) denkbar, die vorgenannte Eigenschaften erfüllen. Der Einfachheit halber wird im Folgenden von „LED-Modul“ bzw. „Leuchtdioden-Modul“ gesprochen, wobei auch entsprechend andere Leuchtmittel grundsätzlich von der Erfindung mit umfasst sind.
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Unter einer erfindungsgemäßen Steuereinheit einer adaptiven Beleuchtungsvorrichtung ist dabei jede Einheit zu verstehen, die geeignet ist, Steuerbefehle (die beispielsweise durch das mobile Endgerät übermittelt werden) für die adaptive Beleuchtungsvorrichtung zur Steuerung der Lichtabgabe des LED-Moduls zu verarbeiten oder die basierend auf den Analysedaten der digitalen Abbildung (die beispielsweise durch das mobile Endgerät übermittelt werden) eine entsprechende Steuerung des LED-Moduls vornehmen kann.
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Die digitale Abbildung kann dabei von der gesamten zu beleuchtenden Fläche angefertigt werden oder auch nur von einer auf der zu beleuchtenden Fläche auszustellenden Produkteinheit. Beispielsweise kann eine digitale Abbildung von der gesamten Auslage (z.B. einer Gemüse-, Fleisch-, Käse- oder Brotauslage) erstellt werden oder auch nur von einem für die Auslage repräsentativen Produkts.
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Unter dem Begriff dominierende Farbe kann vorliegend ein exakter Farb(ort)punkt (beispielsweise angegeben durch eine Lichtwellenlänge) oder ein mehr oder weniger breiter Farb(ort)bereich bzw. Spektralbereich (beispielsweise angegeben durch einen Lichtwellenlängenbereich) verstanden werden. Mit anderen Worten ist der Begriff dominierende Farbe nicht einschränkend als punktueller Farbwert/-ort zu verstehen.
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Üblicherweise ist die dominierende Farbe von Fleischprodukten rot, von Brot- und Käseprodukten gelb und von Gemüseprodukten grün. Vorzugsweise werden diese Produkte mit einem Licht bestrahlt, das zur ermittelten dominierenden Farbe korrespondiert (d.h. beispielsweise wird eine Fleischauslage mit einem (Weiß-)Licht mit erhöhtem Rotanteil, eine Brot- oder Käseauslage mit erhöhtem Gelbanteil und eine Gemüseauslage mit erhöhtem Grünanteil beleuchtet).
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Es kann allerdings Beleuchtungssituationen geben, bei denen es wünschenswert ist, dem vom LED-Modul abgestrahlten Licht einen Farbanteil (z.B. einen Peak oder Nebenpeak) beizugeben, der nicht der ermittelten dominierenden Farbe entspricht. Dies kann beispielsweise bei einer Beleuchtung von Textilauslagen, Ausstellungsstücken in Museen/Galerien, in Konferenzsälen oder Arbeitsplätzen der Fall sein. Neben Farbbeimischungen im roten, gelben und/oder grünen Farbbereich sind daher auch Farbbeimischungen in allen anderen denkbaren (sichtbaren) Farben bzw. Farbbereichen zusätzlich oder alternativ denkbar.
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Mit einem erfindungsgemäßen Verfahren, insbesondere der Einbindung eines meist ohnehin vorhandenen mobilen Endgeräts zur Erfassung einer digitalen Abbildung einer zu beleuchtenden Fläche bzw. eines zu beleuchtenden Gegenstandes, besteht somit die Möglichkeit, auf zusätzliche Sensoriken bzw. Erfassungseinrichtungen insbesondere in der Leuchte selbst zu verzichten, und damit eine wesentlich einfachere, kostengünstigere und zuverlässigere Ansteuerung einer adaptiven Beleuchtungsvorrichtung bereitstellen zu können.
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Vorteilhafterweise ist das mobile Endgerät eine Digitalkamera oder ein Smartphone mit zumindest einer Digitalkamera, mit denen eine digitale Abbildung im Rohdaten-Format („Raw-Daten“), im JPEG-Format („File Interchange Format“) oder im TIFF-Format („Tagged Image File Format“) bereit gestellt werden können.
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Die Verwendung von bereits vorhandenen mobilen Endgeräten, wie beispielsweise Digitalkamera oder Smartphone, hat den Vorteil, dass das Ergebnis skalierbar ist; z.B. high-end mit guter Digitalkamera und Fotos hoher Auflösung oder low-end mit Smartphone und Fotos geringerer Auflösung.
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Die Bereitstellung der digitalen Abbildung im Rohdaten-Format hat dabei den Vorteil, dass bei einer Analyse dieser Daten keine Gefahr von Farbverlusten bzw. -fehlern durch eine Komprimierung der Daten gegeben ist. Soweit eine Komprimierung der Rohdaten gewünscht bzw. notwendig ist, hat sich in der Praxis herausgestellt, dass bei einer Bereitstellung der digitalen Abbildung im JPEG-Format oder im TIFF-Format eine Analyse der digitalen Abbildung mit einer ausreichenden hohen und reproduzierenden Qualität vorgenommen werden kann.
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Vorteilhafterweise wird bei der Analyse der digitalen Abbildung darüber hinaus auch die Helligkeit, die Größe der zu beleuchtenden Fläche oder die Oberflächenbeschaffenheit der zu beleuchtenden Fläche oder des zu beleuchtenden Produkts (beispielsweise ob diese reflektierend oder absorbierend ausgebildet ist) analysiert. Vorteilhafterweise erfolgt eine Ansteuerung des LED-Moduls nicht nur hinsichtlich der Farbe des abgestrahlten Lichts des LED-Moduls, sondern umfasst ebenfalls ein Einstellen des Lichtausstrahlungswinkels, der Lichthelligkeit, der Lichtintensität und/oder der Lichtverteilung. Durch die Einbeziehung dieser weiteren Parameter einerseits bezüglich der Analyse der digitalen Abbildung und andererseits bezüglich der Ansteuerung des LED-Moduls besteht die Möglichkeit, eine zu beleuchtende Fläche relativ genau zu analysieren und eine individuelle, d.h. eine auf die jeweilige Beleuchtungssituation genau angepasste, Einstellung des LED-Moduls vornehmen zu können.
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In einer ersten bevorzugten Ausführungsform wird die digitale Abbildung vom mobilen Endgerät drahtlos an die adaptive Beleuchtungsvorrichtung übermittelt, wobei eine Analyse der übermittelten digitalen Abbildung durch ein Datenverarbeitungsprogramm einer Bildanalyseeinheit der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung erfolgt.
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Vorzugsweise ist das Datenverarbeitungsprogramm der Bildanalyseeinheit dabei als eingebettetes Datenverarbeitungsprogramm (so genannte „Embedded Software“) ausgebildet.
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Die Bildanalyseeinheit, umfassend ein entsprechenden Datenverarbeitungsprogramm zur Analyse einer digitalen Abbildung, kann dabei bereits werkseitig in der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung vorgesehen werden.
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Durch eine derartige Ausgestaltung besteht die Möglichkeit, dass ein Bediener digitale Abbildungen von der zu beleuchtenden Fläche bzw. von dem zu beleuchtenden Gegenstand mittels eines handelsüblichen mobilen Endgeräts (insbesondere mittels einer Digitalkamera oder eines Smartphones) erstellt und diese drahtlos an die adaptive Beleuchtungsvorrichtung übermittelt, wobei hierfür keine spezielle Anpassung bzw. kein spezielles Datenverarbeitungsprogramm auf dem mobilen Endgerät vorgesehen werden muss. Mit anderen Worten besteht bei dieser Ausführungsform die Möglichkeit, ein erfindungsgemäßes Verfahren mittels handelsüblicher mobiler Endgeräte durchzuführen, insbesondere ohne dass eine spezielle Hardware oder Software in dem mobilen Endgerät vorgesehen werden muss. Zur vereinfachten Bedienung kann allenfalls vorgesehen sein, eine entsprechende App auf dem mobilen Endgerät bereitzustellen. Dies gilt für alle denkbaren Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
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In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt die Analyse der digitalen Abbildung durch ein Datenverarbeitungsprogramm, das auf den mobilen Endgerät gespeichert ist, wobei das mobile Endgerät Steuerdaten (d.h. entweder unmittelbare Steuerbefehle zur Steuerung der Lichtabgabe des LED-Moduls oder entsprechende Bildanalysedaten, mit der Steuereinheit die Ansteuerparameter bzw. unmittelbaren Steuerbefehle für das LED-Modul bereitstellen kann) an die Steuereinheit der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung zum Ansteuern des Leuchtdioden-Moduls überträgt.
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Im Unterschied zur ersten Ausführungsform erfolgt die Analyse der digitalen Abbildung bei der zweiten Ausführungsform im mobilen Endgerät, das hierfür ein entsprechendes Datenverarbeitungsprogramm (beispielsweise eine Anwendungssoftware in Form einer so genannten App) aufweist bzw. gespeichert hat.
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Eine derartige Ausgestaltung hat den Vorteil, dass das Datenverarbeitungsprogramm zur Analyse der digitalen Abbildung über die bereits vorhandenen Mobilfunkschnittstellen des Smartphones geladen bzw. aktualisiert werden können. Mit andern Worten besteht dadurch die Möglichkeit, Bediener auf einfache Art und Weise mit einem entsprechenden Datenverarbeitungsprogramm auszustatten bzw. ein solches regelmäßig aktualisieren oder warten zu können.
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In einer dritten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung übermittelt das mobile Endgerät die digitale Abbildung an eine zentrale Rechnereinheit, wobei die Analyse der digitalen Abbildung durch ein Datenverarbeitungsprogramm erfolgt, das auf der zentralen Rechnereinheit gespeichert ist.
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Eine derartige Ausgestaltung hat wiederum den Vorteil, dass auf dem mobilen Endgerät keine spezielle Hardware oder Software vorgesehen werden muss und eine Übermittlung der digitalen Abbildung an eine zentrale Rechnereinheit über ein bestehendes Mobilfunknetzwerk erfolgen kann. Die zentrale Rechnereinheit kann dabei die Steuerdaten unmittelbar an die Steuereinheit der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung zum Ansteuern des Leuchtdioden-Moduls übermitteln, falls entsprechende Schnittstellen an der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung vorhanden sind. Alternativ kann die zentrale Rechnereinheit die Steuerdaten zunächst an das mobile Endgerät übermittelt, das die Steuerdaten anschließend an die Steuereinheit der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung zum Ansteuern des Leuchtdioden-Moduls übermittelt.
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Vorzugsweise wird zur Ansteuerung des Leuchtdioden-Moduls auf eine in dem mobilen Endgerät, der Beleuchtungseinheit oder der zentralen Rechnereinheit hinterlegte Datenbank zurückgegriffen, in der vordefinierte Beleuchtungsmuster oder Steuerbefehle zum Ansteuern des Leuchtdioden-Moduls hinterlegt sind, wobei auf Basis der Datenbank den analysierten und/oder ermittelten Daten die vordefinierten Beleuchtungsmuster oder Steuerbefehle zugeordnete werden und das Leuchtdioden-Modul auf Basis dieser Zuordnung angesteuert wird. Es wird somit ermöglicht, vordefinierte Steuerbefehle oder Beleuchtungsmuster für eine Ansteuerung bereitzuhalten, die auf Basis der tatsächlich ermittelten Analysedaten (bspw. dominierende Farbe) einfach bestimmt werden kann. Auf diese Weise kann auf komplexe Rechenoperationen verzichtet werden und die Ansteuerung wird sicher und schnell durchgeführt.
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Vorzugsweise erfolgt die drahtlose Kommunikation zwischen dem mobilen Endgerät und der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung über ein drahtloses lokales Kommunikationsnetz, insbesondere ein Wi-Fi-Netz oder ein WLAN. Alternativ kann die drahtlose Kommunikation zwischen dem mobilen Endgerät und der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung auch mittels einer RF/DC-Übertragung, einer Bluetooth-Übertragung oder einer ZigBee-Übertragung erfolgen.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Beleuchtungssystem zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei das Beleuchtungssystem zumindest folgendes umfasst:
- – eine erfindungsgemäße adaptive Beleuchtungsvorrichtung, mit zumindest einem LED-Modul, das eingerichtet ist, um Licht mit einem spezifischen Spektrum abzugeben; eine Steuereinheit zur Steuerung der Lichtabgabe des LED-Moduls; und eine Schnittstelle zur drahtlosen Kommunikation;
- – ein mobiles Endgerät, umfassend eine Schnittstelle zur drahtlosen Kommunikation und weiterhin aufweisend zumindest eine digitale Kameraeinheit zur Erfassung einer digitalen Abbildung der von der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung zu beleuchtenden Fläche und/oder eines von der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung zu beleuchtenden Gegenstandes;
- – eine Analyseeinheit geeignet zum Durchführen einer Analyse der digitalen Abbildung, wobei wenigstens eine dominierende Farbe der digitalen Abbildung ermittelt wird, und wobei das LED-Modul in Abhängigkeit der ermittelten dominierenden Farbe der digitalen Abbildung steuerbar ist.
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4. Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
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Nachfolgend wird eine detaillierte Beschreibung der einzigen 1 angegeben, die eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Beleuchtungssystems zeigt.
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1 zeigt eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Beleuchtungssystems, umfassend eine adaptive Beleuchtungsvorrichtung 100, das zur Beleuchtung einer Warenpräsentationsfläche 110 ausgebildet ist, auf der Waren 120 angeordnet sind. Ferner umfasst das erfindungsgemäße Beleuchtungssystem ein mobiles Endgerät, vorliegend in Form eines Smartphones 130.
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Das Smartphone 130 umfasst dabei ein Datenverarbeitungsprogramm (vorzugsweise eine so genannte Anwendungssoftware in Form einer „App“), das beispielsweise über ein bestehendes Mobilfunknetz auf das Smartphone 130 übertragen und auf diesem gespeichert wurde.
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Zur Steuerung bzw. Einstellung des von der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung 100 abgestrahlten Lichts erstellt der Bediener zunächst eine digitale Abbildung (digitales Foto) der zu beleuchtenden Warenpräsentationsfläche 110.
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Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass der Bediener eine digitale Abbildung einer für die Warenpräsentationsfläche 110 farblich repräsentativen Ware 120 erstellt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Bediener nicht nur eine digitale Abbildung der Warenpräsentationsfläche 110 oder der Ware 120 erstellt, sondern mehrere digitale Abbildungen erstellt, die einer anschließenden Bildanalyse zugrundegelegt werden können.
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Die digitale Abbildung wird dabei vorzugsweise im JPEG-Format bereitgestellt. Alternativ können allerdings auch die Bildrohdaten („Raw-Daten“) oder ein TIF-Format („Tagged Image File Format“) oder andere digitale Bildformate verwendet werden.
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Nach dem Erstellen einer digitalen Abbildung der Warenpräsentationsfläche 110 bzw. der Ware 120 erfolgt eine Analyse (Bildanalyse) der digitalen Abbildung mittels des Datenverarbeitungsprogramms, das auf dem Smartphone 130 gespeichert ist. Dabei wird wenigstens eine dominierende Farbe der digitalen Abbildung ermittelt (z. B. bei einer Käseauslage wird üblicherweise gelb als dominierende Farbe, bei einer Fleischauslage üblicherweise rot und bei einer Gemüseauslage üblicherweise grün ermittelt). Die dominierende Farbe kann beispielsweise auch durch Kennzeichnen/Auswahl einer Farbfläche bzw. eines Produktes beispielsweise auf einer sensitiven Anzeige-Bedien-Oberfläche (z.B. ein Touchscreen) 140 des mobilen Endgerätes 130 (manuell) festgelegt werden.
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Vorzugsweise werden bei der Analyse der digitalen Abbildung auch weitere Parameter, wie beispielsweise die Helligkeit, die Größe der zu beleuchtenden Warenpräsentationsfläche 110 bzw. der Ware 120 und die Oberflächenbeschaffenheit (bspw. Reflexionen, Oberflächenstruktur, etc.) der zu beleuchtenden Warenpräsentationsfläche 110 bzw. der Ware 120.
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Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die digitale Abbildung unmittelbar an die adaptive Beleuchtungseinheit 100 beziehungsweise an eine zentrale Rechnereinheit bzw. Steuereinheit (nicht dargestellt) zu übermitteln, so dass in diesem Fall die Analyse der digitalen Abbildung entweder in der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung 100 oder in der zentralen Rechnereinheit mittels eines dort jeweils vorhandenen Datenverarbeitungsprogramms erfolgt. Die zentrale Steuer- bzw. Rechnereinheit kann mit der Beleuchtungseinheit drahtlos (bspw. via WLAN) oder drahtgebunden (bspw. via DALI) verbunden sein.
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Bei der Analyse werden aus der mittels digitaler Kameraeinheit aufgenommenen zu beleuchtenden Situation (bspw. Obstkorb, Fleischtheke, Konferenztisch, etc.) gewonnenen Daten (Farbort, Helligkeit, Größe des Objektes, Oberflächenart und -struktur (bspw. spiegelnd oder nicht), etc.) aus dem digitalen Foto bestimmt. Nach der Analyse der digitalen Abbildung und der Ermittlung einer in der Warenpräsentationsfläche 110 bzw. an der Ware dominierenden Farbe werden durch das Smartphone 130 entsprechende Steuerbefehle an die Steuereinheit der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung 100 mittels entsprechender Schnittstellen zur drahtlosen Kommunikation übertragen.
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Vorzugsweise erfolgt eine drahtlose Kommunikation zwischen dem Smartphone 130 und der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung 100 über ein drahtloses lokales Kommunikationsnetz, insbesondere ein Wi-Fi-Netz oder ein WLAN, wobei alternativ auch eine RF/DC-Übertragung, eine Bluetooth-Übertragung oder eine ZigBee-Übertragung erfolgen kann.
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Die Daten, die dabei an die adaptive Beleuchtungsvorrichtung 100 übertragen werden, können dabei bereits unmittelbar Steuerbefehle für die adaptive Beleuchtungsvorrichtung 100 sein oder auch lediglich Analysedaten, mit Hilfe derer die Steuereinheit der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung 100 die Lichtabgabe entsprechend einstellen kann.
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Nach der Übertragung der entsprechenden Steuerdaten durch das Smartphone 130 an die adaptiven Beleuchtungsvorrichtung 100 erfolgt eine entsprechende Steuerung des abgestrahlten Lichts in Abhängigkeit der ermittelten dominierenden Farbe der digitalen Abbildung. Wurde beispielsweise ermittelt, dass die dominierende Farbe der Warenpräsentationsfläche 110 gelb ist (beispielsweise bei Brot- oder Käsewaren) kann dem von der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung 100 abgestrahlten Licht beispielsweise ein Gelbanteil beigemischt werden, um den subjektiven Farbeindruck dieser Waren für einen Betrachter zu verbessern. Vorzugsweise wird bei der Bildanalyse ebenfalls ermittelt, mit welchem Lichtausstrahlungswinkel, mit welcher Lichthelligkeit und/oder mit welcher Lichtverteilung Licht von der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung 100 abzustrahlen ist, um eine optimale Warenpräsentation zu ermöglichen.
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Um aus den ermittelten Daten eine einfache Ansteuerung des Leuchtdioden-Moduls zu ermöglichen, kann – ausgehend von den analysierten bzw. ermittelten Daten (also bspw. der dominierenden Farbe oder weiteren Daten) – auf eine Datenbank mit vordefinierten Beleuchtungsmustern bzw. Steuerbefehlen zurückgegriffen werden, wobei vordefinierten (Gruppen von) zu ermittelnden Analysedaten bestimmte Beleuchtungsmustern bzw. Steuerbefehlen zugeordnet sind. So können in dieser Datenbank für entsprechende vordefinierte Bereiche von bestimmten Daten (bspw. erfasste Farborte) jeweils entsprechende Farbspektren oder sonstige Einstellungen der Beleuchtungseinheit 100 als Beleuchtungsmuster oder Steuerbefehle hinterlegt sein.
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Die Beleuchtungseinheit 100 bzw. das LED-Modul wird dann mittels der den ermittelten/analysierten Daten zugeordneten Beleuchtungsmustern bzw. Steuerbefehlen aus der Datenbank angesteuert. Die Datenbank kann dabei in dem mobilen Endgerät 130, der Beleuchtungseinheit 100 oder in einer zentralen Rechnereinheit hinterlegt sein.
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Wie für den Fachmann erkennbar, besteht durch das erfindungsgemäße Verfahren somit die Möglichkeit eine einzige „Sensorik“ in Form eines mobilen Endgeräts (vorzugsweise ein Smartphone oder eine entsprechend ausgestattete Digitalkamera) zur Steuerung/Einstellung einer Vielzahl von in einem Warenhaus angeordneten adaptiven Beleuchtungsvorrichtungen zu verwenden.
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Im Vergleich zum Stand der Technik besteht daher ein erheblicher Kostenvorteil, da im Stand der Technik bisher eine entsprechende Sensorik jedem jeweiligen adaptiven Beleuchtungsmittel zugeordnet werden muss. Darüber hinaus besteht durch das erfindungsgemäße Verfahren die Möglichkeit, im Wesentlichen jedes handelsübliche Smartphone, auf das ein entsprechendes Datenverarbeitungsprogramm geladen werden kann, zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens zu verwenden.
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Es ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Erfindung nicht beschränkt ist auf ein Verfahren bzw. ein Beleuchtungssystem zur Beleuchtung einer Warenpräsentationsfläche, sondern auch in Museen, in Konferenzsälen, an Arbeitsplätzen, in öffentlichen Räumen, an Fassaden, bei einer Straßenbeleuchtung und dergleichen eingesetzt werden kann.
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Auch beschränkt sich die Ansteuerung der adaptiven Beleuchtungsvorrichtung nicht darauf, eine ermittelte dominierende Farbe der zu beleuchtenden Fläche bzw. des zu beleuchtenden Produkts dergestalt zu verstärken, dass dem abgestrahlten Licht ein Lichtanteil im Bereich der dominierenden Farbe beigefügt wird oder das Licht in der oder im (Spektral-)Bereich (spezifisches Spektrum) der dominierenden Farbe abstrahlt, sondern es auch gewünscht sein kann, einen Farbanteil oder eine Farbe vorzusehen bzw. einzustellen, der/die nicht der dominierenden Farbe entspricht. Darüber hinaus beschränkt sich der Lichtanteil, der dem abgestrahlten (Weiß-)Licht beigemischt werden kann bzw. das spezifische Spektrum, nicht auf die Farben grün, rot und gelb. Darüber hinaus ist es für den Fachmann erkennbar, dass die vorbeschriebenen bevorzugten Ausführungsformen in beliebiger Weise miteinander kombinierbar sind.
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Die Merkmale der vorliegenden Erfindung sind in beliebiger Weise mit- und untereinander kombinierbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202008005509 U1 [0003, 0008, 0013]
- EP 2541362 A1 [0005]