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DE102014201007B4 - Netzwerkzugangsvorrichtung - Google Patents

Netzwerkzugangsvorrichtung Download PDF

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DE102014201007B4
DE102014201007B4 DE102014201007.1A DE102014201007A DE102014201007B4 DE 102014201007 B4 DE102014201007 B4 DE 102014201007B4 DE 102014201007 A DE102014201007 A DE 102014201007A DE 102014201007 B4 DE102014201007 B4 DE 102014201007B4
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network
network access
access device
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replaceable electronic
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Peter Stegner
Enrico Stolze
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Homeway GmbH
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    • G08SIGNALLING
    • G08CTRANSMISSION SYSTEMS FOR MEASURED VALUES, CONTROL OR SIMILAR SIGNALS
    • G08C23/00Non-electrical signal transmission systems, e.g. optical systems
    • G08C23/04Non-electrical signal transmission systems, e.g. optical systems using light waves, e.g. infrared
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B17/00Fire alarms; Alarms responsive to explosion
    • G08B17/10Actuation by presence of smoke or gases, e.g. automatic alarm devices for analysing flowing fluid materials by the use of optical means

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Abstract

Die vorliegende Erfindung offenbart eine modular aufgebaute Netzwerkzugangsvorrichtung mit mindestens einem ersten Netzwerkanschluss, zur Ankopplung der Netzwerkzugangsvorrichtung an ein Netzwerk, mit einem ersten austauschbaren elektronischen Modul, welches eine zur Datenübertragung geeignete Lichtquelle aufweist, und mit einer Aufnahmevorrichtung, welche mindestens einen ersten Aufnahmebereich aufweist, welcher dazu ausgebildet ist, das erste austauschbare elektronische Modul aufzunehmen und das aufgenommene erste austauschbare elektronische Modul mit dem mindestens einen ersten Netzwerkanschluss zu koppeln.

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine modular aufgebaute Netzwerkzugangsvorrichtung.
  • TECHNISCHER HINTERGRUND
  • Mobile Geräte, wie z. B. Tablett-PCs, werden heute sowohl im professionellen Umfeld, als auch im privaten Bereich immer häufiger eingesetzt. Da der Datenspeicher mobiler Geräte begrenzt ist, sind diese meist auf eine Datenverbindung zu einem Server oder in das Internet angewiesen, um von diesen Daten zu laden oder Daten auf diesen zu speichern.
  • Heute nutzen eine Vielzahl mobiler Geräte eine kabellose Datenübertragungstechnik, z. B. WLAN, zur Übertragung von Daten, um mit dem Internet oder einem Server eine Datenverbindung aufzubauen.
  • Für WLAN-Netzwerke sind je nach Region bestimmte Funkfrequenzen spezifiziert, in welchen die WLAN Geräte Funksignale senden bzw. empfangen können. Da heute häufig z. B. in Mehrfamilienhäusern eine Vielzahl von WLAN-Netzwerken auf engem Raum betrieben werden, können sich die Funksignale der einzelnen WLAN-Netzwerke überlagern. Eine Überlagerung von WLAN-Netzwerken führt aber zu einer Reduktion der Datenrate, welche in den einzelnen WLAN-Netzwerken erzielbar ist.
  • WLAN-Netzwerke werden üblicherweise durch einen WLAN-Router, einen WLAN-Extender oder einen WLAN-Zugangspunkt, auch WLAN-AccessPoint oder AP, oder dergleichen bereitgestellt. Solche WLAN-Router werden dabei üblicherweise in einem Regal aufgestellt oder an der Wand befestigt und dienen einzig und alleine dem Bereitstellen des WLAN-Netzwerks. WLAN-Router weisen üblicherweise keine weitere Funktionalität als das Bereitstellen eines WLANs auf. Aus diesem Grund werden WLAN-Router üblicherweise an Orten aufgestellt, an welchen sie nicht stören, z. B. in einem Regal in einem Flur eines Hauses. Häufig sind diese Orte aber für die Ausbreitung der Funksignale nachteilig, was zu einer weiteren Verschlechterung der erzielbaren Datenrate in dem WLAN-Netzwerk führt.
  • Die US 2009/0 010 651 A1 zeigt ein optisches Transceiver-Modul, welches es ermöglicht, ein optisches Netzwerk mit einem drahtlosen Netzwerk zu koppeln.
  • Die US 2011/0 087 879 A1 zeigt ein Kommunikationsnetzwerk mit einem sicheren Zugang für tragbare Geräte.
  • Die US 2010/0 177 471 A1 zeigt ein System zum Erweitern eines Netzwerkgeräts.
  • Die US 2007/0 254 530 A1 zeigt eine Installationsdose mit einer Platine als Trägerelement.
  • Die EP 0 865 119 B1 beschreibt eine Anschlussdose für ein Verteilernetz.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine flexibel einsetzbare Netzwerkzugangsvorrichtung bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe löst die vorliegende Erfindung durch eine Netzwerkzugangsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Die der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegende Erkenntnis besteht darin, dass Netzwerkzugangsvorrichtungen auf sehr kleinem Bauraum angeordnet werden können und so sehr flexibel eingesetzt werden können.
  • Die der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegende Idee besteht nun darin, dieser Erkenntnis Rechnung zu tragen und eine Möglichkeit vorzusehen, eine Netzwerkzugangsvorrichtung bereitzustellen, die einerseits auf sehr geringem Bauraum angeordnet ist und andererseits flexibel in ihrer Funktion erweiterbar ist. Eine weitere Idee der vorliegenden Erfindung besteht darin, anstelle von Funksignalen Licht zur Datenübertragung zu nutzen.
  • Dazu sieht die vorliegende Erfindung eine modular aufgebaute Netzwerkzugangsvorrichtung vor, in welcher ein erstes austauschbares elektronisches Modul eingesetzt werden kann, um mittels Licht Daten zu übertragen.
  • Die erfindungsgemäße Netzwerkzugangsvorrichtung weist dabei mindestens einen ersten Netzwerkanschluss auf, der mit einem Netzwerk gekoppelt werden kann.
  • Das Netzwerk kann z. B. ein Stromnetz eines Hauses sein. Das Netzwerk kann aber auch ein Datennetzwerk, z. B. ein Ethernet-Netzwerk oder ein Lichtwellenleiternetzwerk, sein. In dem Netzwerk können dabei sowohl Daten als auch elektrische Leistung übertragen werden.
  • Zur Kopplung des mindestens einen ersten austauschbaren elektronischen Moduls mit dem Netzwerkanschluss ist eine Aufnahmevorrichtung vorgesehen, die einen ersten Aufnahmebereich für das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul aufweist. Der erste Aufnahmebereich nimmt das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul auf und koppelt dieses elektrisch mit dem ersten Netzwerkanschluss.
  • Die vorliegende Erfindung ermöglicht damit eine Netzwerkzugangsvorrichtung bereitzustellen, bei welcher das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul genutzt werden kann, um Daten mittels Licht zu übertragen und welches sehr flexibel installiert bzw. einfach getauscht werden kann.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Figuren.
  • In einer Ausführungsform weist die Netzwerkzugangsvorrichtung mindestens einen zweiten Netzwerkanschluss zur Ankopplung der Netzwerkzugangsvorrichtung an mindestens ein Netzwerk auf. Ferner weist die Netzwerkzugangsvorrichtung mindestens ein zweites austauschbares elektronisches Modul auf, wobei die Aufnahmevorrichtung für jedes zweite austauschbare elektronische Modul einen Aufnahmebereich aufweist, welcher dazu ausgebildet ist, das jeweilige zweite austauschbare elektronische Modul mit mindestens einem der zweiten Netzwerkanschlüsse zu koppeln. Dies ermöglicht eine flexible Erweiterung der Netzwerkzugangsvorrichtung um gewünscht Funktionen bzw. Module.
  • In einer Ausführungsform weist die Aufnahmevorrichtung einen Kontaktierring mit einer Vielzahl von elektrischen Schneidklemm-Kontakten auf, welche mit einzelnen elektrischen Leitungen des mindestens einen ersten Netzwerkanschlusses oder des mindestens einen zweiten Netzwerkanschlusses gekoppelt sind. Dies ermöglicht eine sehr einfache Verbindung der einzelnen Kontakte des Kontaktierrings mit den Netzwerkanschlüssen.
  • In einer Ausführungsform sind die Netzwerkanschlüsse als die Schneidklemm-Kontakte des Kontaktierrings ausgeführt. Die Kabel für die Netzwerkanschlüsse bzw. andere Kabel werden direkt bis zu den Schneidklemm-Kontakten geführt und direkt mit diesen verklemmt.
  • In einer Ausführungsform ist der Kontaktierring ringförmig ausgebildet und die elektrischen Schneidklemm-Kontakte auf dem Ring sind derart angeordnet, dass alle Schneidklemm-Kontakte, welche jeweils einen der ersten Netzwerkanschlüsse oder einen der zweiten Netzwerkanschlüsse kontaktieren, nebeneinander angeordnet sind. Dadurch wird eine sehr einfache Zuordnung der Schneidklemm-Kontakte zu den Netzwerkanschlüssen möglich und Fehler bei der Installation vermieden.
  • In einer Ausführungsform weist der Kontaktierring für jeden Schneidklemm-Kontakt einen mit diesem elektrisch gekoppelten Steckkontakt auf, wobei die Steckkontakte dazu ausgebildet sind, das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul und/oder das mindestens eine zweite austauschbare elektronische Modul elektrisch zu kontaktieren. Dadurch können die austauschbaren elektrischen Module direkt mit den Schneidklemm-Kontakten und damit z. B. auch mit den Netzwerkanschlüssen gekoppelt werden. Alternativ können anstelle der Steckkontakte auch Schneidklemm-Kontakte, Schraubkontakte, Lötkontakte oder dergleichen vorgesehen werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die Lichtquelle dazu ausgebildet, Licht mit einer für das menschliche Auge sichtbaren Wellenlänge auszustrahlen. Zusätzlich oder alternativ ist die Lichtquelle dazu ausgebildet, Infrarot-Licht auszustrahlen. Dies ermöglicht es, die Lichtquelle an unterschiedliche Anforderungen flexibel anzupassen.
  • In einer Ausführungsform ist die Lichtquelle als LED und/oder als Halogenlampe und/oder als Energiesparlampe oder dergleichen ausgebildet. Dadurch kann eine für die jeweilige Art der Datenübertragung geeignete Lichtquelle gewählt werden.
  • In einer Ausführungsform weist das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul eine erste programmgesteuerte Einrichtung auf, welche dazu ausgebildet ist, das Licht, welches die Lichtquelle ausstrahlt zu modulieren. Dies ermöglicht eine einfache Übertragung von Daten mit Hilfe des von der Lichtquelle ausgestrahlten Lichts.
  • Anstelle einer ersten programmgesteuerten Einrichtung kann eine Modulationseinrichtung vorgesehen sein, die eine Umsetzung bzw. Modulation und eine Demodulation eines über die Netzwerkanschlüsse erhaltenen Datenstroms bzw. eines mittels Licht erhaltenen Datenstroms auf Datenleitungen des Netzes durchführt. Dabei können z. B. Frequenzen von 500 MHz oder auch 2.000 MHz genutzt werden, deren Demodulation z. B. 10 GBit/s ergeben können. Höhere Modulationsfrequenzen von z. B. 3 GHz, 10 GHz und mehr sind ebenfalls möglich.
  • In einer Ausführungsform weist das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul eine erste Netzwerkschnittstelle auf, welche zumindest mit dem ersten Netzwerkanschluss gekoppelt ist. Ferner ist die erste programmgesteuerte Einrichtung dazu ausgebildet, das Licht, welches die Lichtquelle ausstrahlt basierend auf über die erste Netzwerkschnittstelle empfangenen Daten zu modulieren. Dadurch kann die Lichtquelle genutzt werden, um Daten aus dem Netzwerk an mobile Geräte zu übermitteln.
  • In einer Ausführungsform weist das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul eine Empfangseinrichtung auf, welche dazu ausgebildet ist, moduliertes Licht, insbesondere moduliertes Licht, mit einer anderen Wellenlänge, als das Licht der Lichtquelle, zu empfangen und der programmgesteuerten Einrichtung zur Demodulation weiterzuleiten, wobei die erste programmgesteuerte Einrichtung dazu ausgebildet ist, die demodulierten Daten über die erste Netzwerkschnittstelle weiterzuleiten. Dadurch wird eine bidirektionale Kommunikation zwischen z. B. mobilen Geräten und der Netzwerkzugangsvorrichtung möglich.
  • In einer Ausführungsform werden Daten mittels Licht der gleichen Wellenlänge, wie der Wellenlänge des von der Lichtquelle ausgestrahlten Lichts, an die Netzwerkzugangsvorrichtung übermittelt. In solch einer Ausführungsform kann z. B. ein Zeitmultiplexing-Verfahren genutzt werden, um Daten unterschiedlicher Datenquellen zu übertragen, ohne dass es zu Störungen kommt.
  • Werden Daten mittels Licht einer anderen Wellenlänge, als der Wellenlänge des von der Lichtquelle ausgestrahlten Lichts, an die Netzwerkzugangsvorrichtung übermittelt, können z. B. mobile Geräte und die Netzwerkzugangsvorrichtung gleichzeitig Daten senden bzw. empfangen.
  • In einer Ausführungsform ist die Netzwerkzugangsvorrichtung dazu ausgebildet, Daten aus dem Netzwerk über die Lichtquelle des ersten austauschbaren elektronischen Moduls auszugeben und Daten über eine Netzwerkzugangsschnittstelle des ersten oder eines zweiten austauschbaren elektronischen Moduls zu empfangen. So wird es möglich, Daten sehr breitbandig an die Empfänger zu übertragen und z. B. Steuerdaten von den Empfängern über eine herkömmliche Technologie, wie z. B. WLAN, zu empfangen. Beispielsweise können Videodaten eines HD-Videos oder eines Ultra-HD Videos mittels einer Modulation der Lichtquelle ausgegeben werden. Steuerdaten zum Auswählen des Videos oder zum Starten bzw. Stoppen der Wiedergabe können dagegen über WLAN übermittelt werden. Dies ermöglicht z. B. auch, einen Fernseher zur Wiedergabe der Videodaten zu nutzen und gleichzeitig ein Notebook oder Smartphone zur Steuerung des Videos zu verwenden.
  • In einer Ausführungsform kann das Licht der Lichtquelle mit einer Frequenz von mehr als 1 GHz, insbesondere 3 Ghz oder mehr als 3 Ghz, insbesondere auch 10 GHz moduliert werden, um Daten zu übertragen. Dies ermöglicht eine sehr hohe Datenrate. Ferner ist bei derart hohen Modulationsfrequenzen durch das menschliche Auge kein flackern des Lichts zu erkennen.
  • In einer Ausführungsform übermittelt die Lichtquelle Daten basierend auf dem LiFi-Standard oder basierend auf dem IEEE 802.15.7 Standard.
  • In einer Ausführungsform weist das zweite austauschbare elektronische Modul einen Sensor zur Erfassung einer physikalischen Größe auf. Dies ermöglicht es, die Netzwerkzugangsvorrichtung auch z. B. zur Überwachung eines Raums zu verwenden.
  • In einer Ausführungsform weist das zweite austauschbare elektronische Modul eine zweite programmgesteuerte Einrichtung und eine zweite Netzwerkschnittstelle auf, wobei die zweite Netzwerkschnittstelle mit der zweiten programmgesteuerten Einrichtung und einem der Netzwerkanschlüsse gekoppelt ist und wobei die zweite programmgesteuerte Einrichtung dazu ausgebildet ist, von dem Sensor gemessene Messdaten aufzunehmen und über die entsprechende zweite Netzwerkschnittstelle weiterzuleiten. Werden die Messwerte des Sensors über die Netzwerkschnittstelle weitergeleitet, können diese zentral, z. B. in einem Server des Netzwerks, verarbeitet werden und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
  • In einer Ausführungsform ist der Sensor als ein Feuersensor und/oder Gassensor und/oder Temperatursensor und/oder Feuchtigkeitssensor oder dergleichen ausgebildet. Dies ermöglicht es, die vorliegende Erfindung als Feuermelder bzw. allgemein als Gefahrenmelder einzusetzen.
  • In einer Ausführungsform ist der Sensor als Bewegungssensor bzw. Bewegungsmelder und/oder Kamera ausgebildet. Dies ermöglicht es, die vorliegende Erfindung als Alarmanlage einzusetzen.
  • In einer Ausführungsform weist das mindestens eine erste oder zweite austauschbare elektronische Modul eine Netzwerkzugangsschnittstelle auf. Dies ermöglicht es, herkömmlichen Geräten, die nicht dazu ausgebildet sind, mittels Licht Daten zu übertragen, ebenfalls einen Zugang zu dem Netzwerk bereitzustellen.
  • In einer Ausführungsform ist die Netzwerkzugangsschnittstelle als WLAN-Schnittstelle und/oder Bluetooth-Schnittstelle und/oder Wireless-USB Schnittstelle oder dergleichen ausgebildet. Dies ermöglicht es, die vorliegende Erfindung mit unterschiedlichen Netzwerkteilnehmern zu nutzen.
  • In einer Ausführungsform verfügt zumindest eines der austauschbaren elektronischen Module über eine eigene Energieversorgung. Dies ermöglicht einen autarken Betrieb des jeweiligen Moduls, auch ohne externe Energieversorgung oder bei Ausfall der externen Energieversorgung.
  • In einer Ausführungsform ist zumindest eines der austauschbaren elektronischen Module über einen jeweiligen Netzwerkanschluss mit elektrischer Energie versorgbar. Werden die austauschbaren elektronischen Module über die Netzwerkanschlüsse mit elektrischer Energie versorgt, ist an dem Installationsort der Netzwerkzugangsvorrichtung keine eigene Stromversorgung notwendig.
  • In einer Ausführungsform weist die Netzwerkzugangsvorrichtung eine Energieversorgungsschnittstelle auf, die dazu ausgebildet ist, mit einer externen elektrischen Energiequelle gekoppelt zu werden und die austauschbaren elektronischen Module mit elektrischer Energie zu versorgen. Dadurch kann die Netzwerkzugangsvorrichtung die austauschbaren elektronischen Module auch dann mit elektrischer Energie versorgen, wenn über die Netzwerkschnittstellen keine elektrische Energie übertragen wird.
  • In einer Ausführungsform weist die Netzwerkzugangsvorrichtung eine Befestigungsschnittstelle auf, die dazu ausgebildet ist, die Netzwerkzugangsvorrichtung an einer Wand und/oder Raumdecke anzubringen und/oder mit in der Wand und/oder Raumdecke vorgesehenen Kabeln zu koppeln. Dies ermöglicht eine sehr flexible Anbringung der Netzwerkzugangsvorrichtung an unterschiedlichen Orten.
  • Die obigen Ausgestaltungen und Weiterbildungen lassen sich, sofern sinnvoll, beliebig miteinander kombinieren. Weitere mögliche Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmalen der Erfindung. Insbesondere wird dabei der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der vorliegenden Erfindung hinzufügen.
  • INHALTSANGABE DER ZEICHNUNGEN
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren der Zeichnungen angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen dabei:
  • 1 ein Blockschaltbild einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Netzwerkzugangsvorrichtung;
  • 2 ein Blockschaltbild einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Netzwerkzugangsvorrichtung; und
  • 3 ein Blockschaltbild einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Netzwerkzugangsvorrichtung.
  • In allen Figuren sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente und Vorrichtungen – sofern nichts Anderes angegeben ist – mit denselben Bezugszeichen versehen worden.
  • BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
  • 1 zeigt ein Blockschaltbild einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Netzwerkzugangsvorrichtung 1.
  • Die Netzwerkzugangsvorrichtung 1 weist einen ersten Netzwerkanschluss 2 auf, der mit einem Netzwerk 3, welches ein Ethernet-Netzwerk 3 ist, gekoppelt ist.
  • Ferner weist die Netzwerkzugangsvorrichtung 1 eine Aufnahmevorrichtung 6 auf, die einen ersten Aufnahmebereich 7 (gestrichelt dargestellt) aufweist, in welchem ein erstes austauschbares elektronisches Modul 4 angeordnet ist, welches mit dem Netzwerkanschluss 2 gekoppelt ist.
  • Das erste austauschbare elektronische Modul 4 weist eine Lichtquelle 5 auf, die über das erste austauschbare elektronische Modul 4 mit dem Netzwerkanschluss 2 gekoppelt ist.
  • Die Lichtquelle 5 in 1 ist als LED 5 ausgebildet, die ein warm-weißes Licht ausstrahlt, welches für das menschliche Auge sichtbar ist. Andere Farbtöne sind ebenfalls möglich.
  • Die Netzwerkzugangsvorrichtung 1 kann z. B. an einer Wand oder Decke eines Raums angebracht werden und dort als eine direkte oder eine indirekte Beleuchtung eingesetzt werden.
  • In weiteren Ausführungsformen kann die Lichtquelle auch als Infrarot-LED 5, als Halogenlampe 5 oder als Energiesparlampe 5 oder dergleichen ausgebildet sein.
  • Dadurch, dass das erste austauschbare elektronische Modul 4 mit dem Netzwerkanschluss 2 gekoppelt ist, kann die LED 5 über den Netzwerkanschluss 2 mit elektrischer Energie versorgt werden. Dazu kann z. B. elektrische Energie nach dem Power-Over-Ethernet Standard an die LED 5 übertragen werden.
  • Wird die elektrische Energie nach dem PoE-Standard 802.3af übertragen, kann eine maximale Leistung von 15,4 Watt eingeteilt in vier Leistungsklassen übertragen werden. Wird die elektrische Energie nach dem PoE-Standard 802.3at übertragen, kann eine maximale Leistung von 25,5 Watt eingeteilt in fünf Leistungsklassen übertragen werden.
  • Da die LED 5 über den Netzwerkanschluss 2 mit dem Netzwerk 3 gekoppelt ist, können aus dem Netzwerk 3 Daten an die LED 5 übertragen werden. Die LED 5 ist ferner dazu geeignet, diese Daten zu übertragen bzw. auszugeben. Dies kann z. B. durch eine Modulation des Lichts, welches die LED 5 ausstrahlt, geschehen.
  • Dazu kann die LED 5 z. B. mit einer vorgegebenen Frequenz getaktet, also an- und ausgeschaltet werden. Dies geschieht insbesondere mit einer Frequenz, die so hoch ist, dass das menschliche Auge kein Flackern wahrnehmen kann.
  • Die LED 5 kann z. B. mit einer Frequenz moduliert werden, die über 1 GHz, insbesondere bei 3 GHz oder 10 GHZ, liegt.
  • Die LED 5 kann aber auch derart moduliert werden, dass lediglich die Helligkeit bzw. Intensität des ausgestrahlten Lichts variiert wird, so dass diese Variation von einem Empfänger detektiert werden kann. Dies hat den Vorteil, dass die mittlere Lichtstärke höher ist, als bei einem Ein- und Ausschalten.
  • Die LED 5 kann z. B. dazu genutzt werden, Daten von einem Server in einen Raum zu übertragen. In dem Raum können sich unterschiedliche Empfänger befinden, die diesen Datenstrom empfangen und auswerten können.
  • Beispielsweise kann der Datenstrom einen Kanal aufweisen, in welchem Videodaten und Audiodaten übertragen werden. Diese Videodaten können sowohl von einem stationären Gerät, wie einem Receiver einer Stereoanlage oder einem Fernseher, aber auch von mobilen Geräten, wie z. B. Smartphones oder Tablett-PCs, empfangen werden. In einer Ausführungsform können in dem Datenstrom auch mehrere Kanäle angeordnet werden, die unterschiedliche Daten aufweisen. So können beispielsweise mehrere Audio- oder Videoströme gleichzeitigt übertragen werden.
  • In einer Ausführungsform werden die einzelnen Kanäle in dem Datenstrom durch ein Zeitmultiplexing oder durch ein Frequenzmultiplexing angeordnet.
  • 2 zeigt ein Blockschaltbild einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Netzwerkzugangsvorrichtung 1.
  • Die Netzwerkzugangsvorrichtung 1 weist ein viereckiges Gehäuse auf, welches eine Befestigungsschnittstelle 67 aufweist, die aus vier Befestigungslöchern 67 besteht, von denen jedes in einer Ecke des Gehäuses angeordnet ist. Andere Gehäuseformen sind ebenfalls möglich.
  • Die Aufnahmevorrichtung 6 (nicht explizit dargestellt) ist in der Ausgestaltung der 2 als Kontaktierring 15 ausgebildet. Der Kontaktierring 15 weist 16 Schneidklemm-Kontakte 1631 auf. Dabei sind 8 Schneidklemm-Kontakte 1623 gleichmäßig über die linke Hälfte des Kontaktierrings 15 verteilt. Die weiteren 8 Schneidklemm-Kontakte 2431 sind gleichmäßig über die rechte Hälfte des Kontaktierrings 15 verteilt. In 2 sind die Schneidklemm-Kontakte 1623 und die Schneidklemm-Kontakte 2431 jeweils mit einer gestrichelten Linie umrandet, die mit den Bezugszeichen 2 und 10 gekennzeichnet sind.
  • In der in 2 dargestellten Ausführungsform bilden die Schneidklemm-Kontakte 1623 den ersten Netzwerkanschluss 2 und die Schneidklemm-Kontakte 1623 bilden den zweiten Netzwerkanschluss 10. Die Schneidklemmkontakte 1631 können dabei direkt mit den einzelnen Adern von z. B. Ethernet-Netzwerkkabeln verbunden werden. Die Anordnung der Schneidklemm-Kontakte 2431 ermöglicht folglich eine sehr einfache Kopplung der Netzwerkzugangsvorrichtung 1 mit dem Netzwerk 4.
  • In 2 sind ferner eine Vielzahl von Steckkontakten 3247 dargestellt. Die Steckkontakte 3239 sind gleichmäßig über die linke Hälfte des Kontaktierrings 15 radial außerhalb der Schneidklemm-Kontakte 1623 verteilt. Die Steckkontakte 4047 sind gleichmäßig über die rechte Hälfte des Kontaktierrings 15 radial außerhalb der Schneidklemm-Kontakte 2431 verteilt.
  • Ferner ist jeweils einer der Schneidklemm-Kontakte 1631 mit einem der Steckkontakte 2347 gekoppelt. In 2 ist jeweils ein Schneidklemm-Kontakt 1631 mit dem ihm korrespondierenden Steckkontakt 3247 gekoppelt, der ausgehend von dem Mittelpunkt des Kontaktierrings 15 in etwa auf einer durch den jeweiligen Schneidklemm-Kontakt 1631 liegenden Gerade liegt. In anderen Ausführungsformen sind andere Verknüpfungen und Anordnungen der Schneidklemm-Kontakte 1631 und der Steckkontakte 3247 möglich.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann die Aufnahmevorrichtung 6 auch anders ausgebildet sein. Beispielsweise kann die Aufnahmevorrichtung 6 Reihen von Klemmkontakten aufweisen, in welche Kontakte bzw. Kontaktschienen der austauschbaren elektronischen Module eingeschoben werden können. Weitere Ausführungsformen sind ebenfalls möglich.
  • 3 zeigt ein Blockschaltbild einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Netzwerkzugangsvorrichtung 1.
  • Im Unterschied zu der Netzwerkzugangsvorrichtung 1 aus 1 weist die Netzwerkzugangsvorrichtung 1 der 3 eine Energieversorgungsschnittstelle 70 auf, die mit einer externen elektrischen Energiequelle 71 und mit den zwei austauschbaren elektronischen Modulen 4 und 11 gekoppelt ist, um diese mit elektrischer Energie zu versorgen. Die Energieversorgungsschnittstelle 70 kann z. B. als eine Buchse, z. B. eine Buchse für einen Hohlstecker, ausgebildet sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann z. B. auch nur eines der austauschbaren elektronischen Module 4 und 11 mit der Energieversorgungsschnittstelle 70 gekoppelt sein.
  • Ferner weist die Netzwerkzugangsvorrichtung 1 einen zweiten Netzwerkanschluss 10 auf. Die Aufnahmevorrichtung 6 weist ebenfalls einen zweiten Aufnahmebereich 12 auf.
  • Ferner weist das erste austauschbare elektronische Modul 4 eine programmgesteuerte Einrichtung 50 und eine mit dieser gekoppelte erste Netzwerkschnittstelle 51 auf. Die programmgesteuerte Einrichtung 50 ist ferner mit der LED 5, mit einer Empfangseinrichtung 52 und mit einer Energieversorgung 65 gekoppelt.
  • Die Empfangseinrichtung 52 ist dazu ausgebildet, einen Datenstrom zu empfangen, der mittels moduliertem Licht übertragen wird. Dabei kann das Licht die gleiche Wellenläng aufweisen, wie das Licht, welches die LED 5 ausstrahlt. Beispielsweise können mobile oder stationäre elektronische Geräte Daten mittels moduliertem Licht an die Netzwerkzugangsvorrichtung 1 übertragen. Um Überlagerungen zwischen dem modulierten Licht der LED 5 und dem modulierten Licht der elektronischen Geräte zu vermeiden, kann z. B. ein Zeitmultiplexing-Verfahren eingesetzt werden, bei welchem sich die LED 5 und die mobilen oder stationären Geräte mit dem Übertragen von Daten abwechseln.
  • Alternativ kann das Licht der mobilen oder stationären Geräte eine andere Wellenlänge aufweisen, als das Licht der LED 5. Beispielsweise können die mobilen oder stationären Geräte Infrarotlicht übertragen.
  • Die Energieversorgung 65 kann z. B. eine Batterie 65 sein. Ferner kann die Energieversorgung 65 auch eine Kombination aus einer Batterie und einem Energieerzeuger, z. B. einer Solarzelle, sein.
  • Die Solarzelle kann z. B. bei Tageslicht elektrische Energie produzieren, die in der Batterie gespeichert wird und genutzt wird, wenn keine externe Energiequelle vorhanden ist oder diese ausfällt.
  • Das zweite austauschbare elektronische Modul 11 weist eine zweite programmgesteuerte Einrichtung 56 auf, die mit einer Netzwerkschnittstelle 57 gekoppelt ist. Mit der programmgesteuerten Einrichtung 56 gekoppelt sind ferner eine Netzwerkzugangsschnittstelle 60, ein Rauchsensor 55 und ein Bewegungssensor 55.
  • Die Netzwerkzugangsschnittstelle 60 ist als kabellose Netzwerkzugangsschnittstelle 60 ausgebildet und kann z. B. einen Zugang zu einem WIFI-Netzwerk, einem WLAN-Netzwerk, einem Bluetooth-Netzwerk oder dergleichen für stationäre oder mobile elektronische Geräte bereitstellen.
  • Beispielsweise können mobile oder stationäre elektronische Geräte, die Daten nicht mittels moduliertem Licht übertragen können, Daten an das Netzwerk 3 über ein WLAN-Netzwerk übertragen, welches von der Netzwerkzugangsschnittstelle 60 bereitgestellt wird.
  • Die Netzwerkzugangsschnittstelle 60 des zweiten austauschbaren elektronischen Moduls 11 kann z. B. über die Energieversorgungsschnittstelle 70 und die externe elektrische Energiequelle 71 mit elektrischer Energie versorgt werden kann. Alternativ kann die Netzwerkzugangsschnittstelle 60 aber auch über die Netzwerkschnittstelle 57 bzw. den zweiten Netzwerkanschluss 10, über welchen das zweite austauschbare elektronische Modul 11 mit dem Netzwerk 3 gekoppelt ist, mit elektrischer Energie versorgt werden. Ebenso können alle weiteren Komponenten, insbesondere die LED 5, des ersten austauschbaren elektronischen Moduls 4 und des zweiten austauschbaren elektronischen Moduls 11 über den Netzwerkanschluss 2 bzw. den Netzwerkanschluss 10 mit elektrischer Energie versorgt werden.
  • Dazu kann in dem Netzwerk 3 z. B. ein PoE-Injector vorgesehen sein. Der PoE-Injector kann z. B. als ein Switch oder Hub ausgebildet sein, der elektrische Energie über die Datenleitungen des Netzwerks 3 bereitstellt. Alternativ kann ein separater PoE-Injector in dem Netzwerk 3 vorgesehen sein, der diese elektrische Energie bereitstellt.
  • Das erste austauschbare elektronische Modul 4 bzw. das zweite austauschbare elektronische Modul 11 können jeweils einen Ethernet-Transceiver oder einen anderen geeigneten Baustein aufweisen, der dazu ausgebildet ist, die elektrische Energie von den eigentlichen Daten zu trennen und die Daten der programmgesteuerte Einrichtung 50 bzw. 56 bereitzustellen.
  • Alternativ kann elektrische Energie an die austauschbaren elektronischen Module 4 und 11 auch mittels Lichtwellenleitern bzw. drahtlos übermittelt werden.
  • Die programmgesteuerte Einrichtung 50 des ersten austauschbaren elektronischen Moduls 4 kann z. B. als ein System an a Chip, SoC, ausgebildet sein, welches speziell als programmgesteuerte Einrichtung 50 zur Modulation von Licht, z. B. nach dem LiFi-Standard ausgebildet ist. Alternativ kann die programmgesteuerte Einrichtung 50 aber auch ein Allzweckprozessor sein, der dazu programmiert ist, in Kombination mit der LED 5 und der Netzwerkschnittstelle 51 Daten aus dem Netzwerk 3 mittels modulierten Licht auszugeben.
  • Die programmgesteuerte Einrichtung 50 kann über die Netzwerkschnittstelle 51 oder auch über das Licht der LED 5 eine Konfigurationsschnittstelle bereitstellen. Diese Konfigurationsschnittstelle kann z. B. als HTTP-Seite ausgebildet sein, die mit einem üblichen Web-Browser betrachtet bzw. bedient werden kann. Über die Konfigurationsschnittstelle kann z. B. die Art und Frequenz der Modulation des Lichts der LED 5 und dergleichen konfiguriert werden.
  • Die programmgesteuerte Einrichtung 56 des zweiten austauschbaren elektronischen Moduls 11 kann z. B. als ein Allzweckprozessor 56 ausgebildet sein, der über die Netzwerkschnittstelle 57 mit dem Netzwerk 3 oder mit Computern in dem Netzwerk 3 kommuniziert.
  • Die programmgesteuerte Einrichtung 56 kann dazu ausgebildet sein, über die Netzwerkzugangsschnittstelle 60 ein WLAN-Netzwerk oder dergleichen bereitzustellen. Ferner kann die Netzwerkzugangsschnittstelle 60 z. B. auch einen DHCP-Server bereitstellen.
  • Um den Betrieb der zweiten programmgesteuerten Einrichtung 56 zu konfigurieren, kann die programmgesteuerte Einrichtung 56 ebenso, wie die erste programmgesteuerte Einrichtung 50 des ersten austauschbaren elektronischen Moduls 4, eine Konfigurationsschnittstelle aufweisen, die z. B. als HTTP-Seite ausgebildet sein kann.
  • Alternativ kann für die Konfiguration der programmgesteuerten Einrichtungen 50 und 56 ein Konfigurations-Programm bereitgestellt werden, welches über ein geeignetes Protokoll mit den programmgesteuerten Einrichtungen 50 und 56 kommuniziert, um diese zu konfigurieren.
  • Die programmgesteuerte Einrichtung 56 kann ferner die Daten des Rauchsensors 55 und des Bewegungssensors 55 an einen Server in dem Netzwerk 3 weiterleiten.
  • Die programmgesteuerte Einrichtung 56 kann zusätzlich oder alternativ auch dazu ausgebildet sein, eine Signal des Rauchmelders 55 oder des Bewegungssensors 55 z. B. per E-Mail, Instant-Messaging, SIP-Telefonat oder dergleichen an einen vorgegebenen Empfänger weiterzuleiten. Beispielsweise kann ein Alarm des Rauchmelders 55 z. B. per E-Mail an eine E-Mailadresse der Feuerwehr, gleichzeitig an eine E-Mailadresse des Inhabers der Immobilie, in welcher die Netzwerkzugangsvorrichtung 1 installiert ist, und dergleichen gesendet werden.
  • Gleichzeitig oder alternativ kann eine vorher aufgenommene Nachricht z. B. über ein VoIP-Telefonat bzw. ein SIP-Telefonat an eine Notrufzentrale übermittelt werden. In der vorher aufgenommenen Nachricht kann z. B. die Adresse der Immobilie in gesprochener Form hinterlegt sein, in welcher sich die Netzwerkzugangsvorrichtung 1 befindet. Anstatt einer vorher aufgenommenen Nachricht kann die programmgesteuerte Einrichtung 56 auch ein Programm zur Wandlung von Text in Sprache aufweisen. So kann durch eine einfache Konfiguration des Textes die Ansage geändert werden, ohne dass eine Aufnahmefunktion notwendig wäre.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar. Insbesondere lässt sich die Erfindung in mannigfaltiger Weise verändern oder modifizieren, ohne vom Kern der Erfindung abzuweichen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Netzwerkzugangsvorrichtung
    2
    erster Netzwerkanschluss
    3
    Netzwerk
    4
    erstes austauschbares elektronisches Modul
    5
    Lichtquelle
    6
    Aufnahmevorrichtung
    7
    erster Aufnahmebereich
    10
    zweiter Netzwerkanschluss
    11
    zweites austauschbares elektronisches Modul
    12
    zweiter Aufnahmebereich
    15
    Kontaktierring
    16–31
    Schneidklemm-Kontakt
    32–47
    Steckkontakt
    50
    erste programmgesteuerte Einrichtung
    51
    erste Netzwerkschnittstelle
    52
    Empfangseinrichtung
    55
    Sensor
    56
    zweite programmgesteuerte Einrichtung
    57
    zweite Netzwerkschnittstelle
    60
    Netzwerkzugangsschnittstelle
    65
    Energieversorgung
    67
    Befestigungsschnittstelle
    70
    Energieversorgungsschnittstelle
    71
    Energiequelle

Claims (13)

  1. Modular aufgebaute Netzwerkzugangsvorrichtung (1) mit mindestens einem ersten Netzwerkanschluss (2), zur Ankopplung der Netzwerkzugangsvorrichtung (1) an ein Netzwerk (3), mit einem ersten austauschbaren elektronischen Modul (4), welches eine zur Datenübertragung geeignete Lichtquelle (5) aufweist, mit einer Aufnahmevorrichtung (6), welche mindestens einen ersten Aufnahmebereich (7) aufweist, welcher dazu ausgebildet ist, das erste austauschbare elektronische Modul (4) aufzunehmen und das aufgenommene erste austauschbare elektronische Modul (4) mit dem mindestens einen ersten Netzwerkanschluss (2) zu koppeln, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmevorrichtung (6) einen Kontaktierring (15) mit einer Vielzahl von elektrischen Schneidklemm-Kontakten (1631) aufweist, welche mit einzelnen elektrischen Leitungen des mindestens einen ersten Netzwerkanschlusses (2) oder des mindestens einen zweiten Netzwerkanschlusses (10) gekoppelt sind, und die elektrischen Schneidklemm-Kontakte (1631) auf dem Kontaktierring (15) derart angeordnet sind, dass alle Schneidklemm-Kontakte (1631), welche jeweils einen der ersten Netzwerkanschlüsse (2) oder einen der zweiten Netzwerkanschlüsse (10) kontaktieren, nebeneinander angeordnet sind.
  2. Netzwerkzugangsvorrichtung nach Anspruch 1, mit mindestens einem zweiten Netzwerkanschluss (10), zur Ankopplung der Netzwerkzugangsvorrichtung (1) an mindestens ein Netzwerk (3); mit mindestens einem zweiten austauschbaren elektronischen Modul (11), wobei die Aufnahmevorrichtung (6) für jedes zweite austauschbare elektronische Modul (11) einen zweiten Aufnahmebereich (12) aufweist, welcher dazu ausgebildet ist, das jeweilige zweite austauschbare elektronische Modul (11) mit mindestens einem der zweiten Netzwerkanschlüsse (10) zu koppeln.
  3. Netzwerkzugangsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktierring (15) für jeden Schneidklemm-Kontakt (1631) einen mit diesem elektrisch gekoppelten Steckkontakt (3247) aufweist, wobei die Steckkontakte (3247) dazu ausgebildet sind, das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul (4) und/oder das mindestens eine zweite austauschbare elektronische Modul (11) elektrisch zu kontaktieren.
  4. Netzwerkzugangsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (5) dazu ausgebildet ist, Licht mit einer für das menschliche Auge sichtbaren Wellenlänge auszustrahlen, und/oder dazu ausgebildet ist, Infrarot-Licht auszustrahlen, wobei die Lichtquelle (5) als LED (5) und/oder als Halogenlampe (5) und/oder als Energiesparlampe (5) ausgebildet ist.
  5. Netzwerkzugangsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul (4) eine erste programmgesteuerte Einrichtung (50) aufweist, welche dazu ausgebildet ist, das Licht, welches die Lichtquelle (5) ausstrahlt zu modulieren.
  6. Netzwerkzugangsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul (4) eine erste Netzwerkschnittstelle (51) aufweist, welche zumindest mit dem ersten Netzwerkanschluss (2) gekoppelt ist, und die erste programmgesteuerte Einrichtung (50) dazu ausgebildet ist, das Licht, welches die Lichtquelle (5) ausstrahlt basierend auf über die erste Netzwerkschnittstelle (51) empfangenen Daten zu modulieren.
  7. Netzwerkzugangsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine erste austauschbare elektronische Modul (4) eine Empfangseinrichtung (52) aufweist, welche dazu ausgebildet ist, moduliertes Licht zu empfangen und der ersten programmgesteuerten Einrichtung (50) zur Demodulation weiterzuleiten, wobei die erste programmgesteuerte Einrichtung (50) dazu ausgebildet ist, die demodulierten Daten über die erste Netzwerkschnittstelle (51) weiterzuleiten.
  8. Netzwerkzugangsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zweite austauschbare elektronische Modul (11) mindestens einen Sensor (55) zur Erfassung einer physikalischen Größe aufweist.
  9. Netzwerkzugangsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zweite austauschbare elektronische Modul (11) eine zweite programmgesteuerte Einrichtung (56) und eine zweite Netzwerkschnittstelle (57) aufweist, wobei die zweite Netzwerkschnittstelle (57) mit der zweiten programmgesteuerten Einrichtung (56) und einem der zweiten Netzwerkanschlüsse (10) gekoppelt ist und wobei die zweite programmgesteuerte Einrichtung (56) dazu ausgebildet ist, von dem Sensor (55) gemessene Messdaten (58) aufzunehmen und über die entsprechende zweite Netzwerkschnittstelle (10) weiterzuleiten.
  10. Netzwerkzugangsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (55) als ein Feuersensor (55) und/oder Gassensor (55) und/oder Temperatursensor (55) und/oder Feuchtigkeitssensor (55) und/oder Bewegungssensor (55) und/oder Kamera (55) ausgebildet ist.
  11. Netzwerkzugangsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche 2 bis 3 und 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine zweite austauschbare elektronische Modul (11) eine Netzwerkzugangsschnittstelle (60), aufweist.
  12. Netzwerkzugangsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche 2 bis 3 und 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der austauschbaren elektronischen Module (4, 11) über eine eigene Energieversorgung (65) verfügt; und/oder dass zumindest eines der austauschbaren elektronischen Module (4, 11) über einen jeweiligen Netzwerkanschluss (2, 10) mit elektrischer Energie versorgbar ist.
  13. Netzwerkzugangsvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzwerkzugangsvorrichtung (1) eine Befestigungsschnittstelle (67) aufweist, die dazu ausgebildet ist, die Netzwerkzugangsvorrichtung (1) an einer Wand und/oder Raumdecke anzubringen und/oder mit in der Wand und/oder Raumdecke vorgesehenen Kabeln zu koppeln.
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