-
Die Erfindung betrifft eine für eine Straßenfahrt temporär an einem Erntevorsatz anbringbare Vorrichtung, mit einem am Erntevorsatz anbringbaren Gestell, an dem eine Abdeckeinrichtung zur seitlichen Abdeckung des Erntevorsatzes bei der Straßenfahrt angebracht ist.
-
Technologischer Hintergrund
-
Selbstfahrende Erntemaschinen, wie Feldhäcksler oder Mähdrescher, setzen sich üblicherweise aus der eigentlichen Erntemaschine und einem Erntevorsatz zusammen. Beim Transport auf einer Straße wird der Erntevorsatz entweder von der Erntemaschine abgebaut und auf einem Anhänger hinter der Erntemaschine hergezogen oder in eine kompakte Transportposition eingeklappt und bleibt an der Vorderseite der Erntemaschine befestigt. Durch diese Anordnung kann unter ungünstigen Umständen eine zulässige Achslast an der Vorderachse der Erntemaschine überschritten werden, sodass vorgeschlagen wurde, den Erntevorsatz dann durch ein Zusatzfahrwerk mit einem Stützrad abzustützen, das unterhalb des Erntevorsatzes angebracht wird (
DE 199 18 551 A1 ).
-
Bei der Straßenfahrt ist der Erntevorsatz zusätzlich durch Abdeckungen nach vorn und zur Seite hin abzusichern, um das Verletzungsrisiko für am Straßenverkehr teilnehmende Dritte, z.B. Radfahrer und Fußgänger, zu vermindern. Diese Abdeckung kann durch den Bediener der Erntemaschine vor der Straßenfahrt am Erntevorsatz angebracht und anschließend wieder abgenommen werden, wie in der
DE 199 18 551 A1 zeichnerisch dargestellt, oder eine seitliche Abdeckung ist fest am Erntevorsatz angebracht und wird mit diesem in eine den Erntevorsatz seitlich abdeckende Position verschwenkt, wenn der Erntevorsatz in die Transportposition eingeklappt wird (
EP 2 020 172 A1 ). Es wurde auch vorgeschlagen, die seitliche Abdeckung des Erntevorsatzes am Zusatzfahrwerk anzubringen (
EP 1 668 972 A1 ), wobei jedoch die seitlichen Abdeckungen als Planen ausgeführt sind, die manuell in die den Erntevorsatz seitlich abdeckende Position zu verbringen sind.
-
Aufgabe
-
Im Stand der Technik sind demnach manuelle Aktionen erforderlich, um die seitlichen Abdeckungen in die Position für die Straßenfahrt zu verbringen, die jeweils zeitaufwändig und dementsprechend nachteilig sind, oder die seitliche Abdeckung ist permanent am Erntevorsatz angebracht, was zu unerwünschter Verschmutzung der Abdeckung und möglichen Beschädigungen führen kann und dessen Gewicht vergrößert.
-
Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gesetzt, diese Nachteile zu vermeiden oder zumindest zu vermindern.
-
Erfindung
-
Die vorliegende Erfindung wird durch die Patentansprüche definiert.
-
Eine für eine Straßenfahrt temporär an einem Erntevorsatz anbringbare Vorrichtung weist ein Gestell auf, an dem eine Abdeckeinrichtung zur seitlichen Abdeckung des Erntevorsatzes bei der Straßenfahrt angebracht ist. Die Vorrichtung ist insbesondere als Zusatzfahrwerk ausgeführt, das vor einer Straßenfahrt unter dem Erntevorsatz angebracht wird, um letzteren bei der Straßenfahrt, während welcher der Erntevorsatz mit dem Zusatzfahrwerk an der Vorderseite der Erntemaschine verbleibt, durch ein am Gestell der Vorrichtung angebrachtes Stützrad abzustützen und dadurch die Achslast der Vorderachse der Erntemaschine zu vermindern. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Vorrichtung kein Stützrad aufweist, d.h. dass sie nur die Aufgabe hat, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei der Straßenfahrt zu gewährleisten. Bei einem sich anschließenden Erntevorgang wird die Vorrichtung, ob sie nun mit oder ohne Stützrad ausgeführt ist, wieder vom Erntevorsatz getrennt. Der Erntevorsatz weist eine Schwenkmechanik zur Verschwenkung von Seitenteilen des Erntevorsatzes zwischen einer abgesenkten Arbeitsposition und einer angehobenen Straßenfahrposition auf. Die Abdeckeinrichtung ist mit der Schwenkmechanik koppelbar und wird durch diese zwischen der Straßenfahrposition, in der sie den Erntevorsatz seitlich abdeckt, und der vom Erntevorsatz beabstandeten Ruheposition bewegt.
-
Auf diese Weise wird die Abdeckeinrichtung ohne manuelles Zutun des Bedieners der Erntemaschine (abgesehen ggf. von der Aktivierung der Schwenkmechanik) zwischen ihrer Ruheposition, in der ein Anbringen und Abnehmen der Vorrichtung vom Erntevorsatz problemlos möglich ist, und ihrer Straßenfahrposition, in welcher sie den Erntevorsatz zur Seite hin abdeckt, bewegt. Der Bediener muss somit nicht mehr seinen Arbeitsplatz in einer Kabine der Erntemaschine verlassen, um diese Aufgabe zu übernehmen. Die Abdeckeinrichtung ist bei der Feldarbeit jedoch vom Erntevorsatz getrennt und wird nicht verschmutzt oder beschädigt.
-
Die Abdeckeinrichtung kann um eine etwa vertikale Achse zwischen der Ruheposition und der Straßenfahrposition bewegbar sein. Die Abdeckeinrichtung kann in der Ruheposition quer zur Vorwärtsrichtung des Erntevorsatzes (und somit der Vorrichtung) orientiert sein.
-
Vorzugsweise wirkt die Abdeckeinrichtung derart mit den Seitenteilen zusammen, dass die Abdeckeinrichtung erst dann aus der Ruheposition in die Straßenfahrposition verschwenkt wird, wenn die Seitenteile auf ihrem Weg von der Arbeitsposition in die Straßenfahrposition eine bestimmte Höhe erreicht haben. Dadurch vermeidet man eine Kollision der Abdeckeinrichtung mit den Seitenteilen.
-
Die Vorrichtung kann durch die Schwenkbewegung der Seitenteile von der Arbeitsposition in die Straßenfahrposition mit dem Erntevorsatz verrastet werden. Dabei findet beim Verschwenken der Seitenteile aus der Arbeitsposition in die Straßenfahrposition zuerst eine Verrastung der Vorrichtung mit dem Erntevorsatz und erst danach ein Verschwenken der Abdeckeinrichtung aus der Ruheposition in die Straßenfahrposition statt.
-
Ausführungsbeispiel
-
In den Zeichnungen ist ein nachfolgend näher beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, wobei die Bezugszeichen nicht zu einer einschränkenden Auslegung der Patentansprüche herangezogen werden dürfen. Es zeigt:
- 1 eine schematische seitliche Ansicht einer selbstfahrenden Erntemaschine in Form eines Feldhäckslers mit einem Erntevorsatz sowie eine für eine Straßenfahrt temporär an einem Erntevorsatz anbringbare Vorrichtung,
- 2 eine seitliche Ansicht der Vorrichtung in ihrer Ruheposition,
- 3 eine Frontansicht der Vorrichtung in ihrer Ruheposition,
- 4 eine Draufsicht auf die Vorrichtung in ihrer Ruheposition gemeinsam mit einem Erntevorsatz in dessen Arbeitsposition,
- 5 eine seitliche Ansicht der Vorrichtung in ihrer Straßenfahrposition,
- 6 eine Frontansicht der Vorrichtung in ihrer Straßenfahrposition, und
- 7 eine Draufsicht auf die Vorrichtung in ihrer Straßenfahrposition gemeinsam mit einem Erntevorsatz in dessen Straßenfahrposition.
-
In der 1 ist eine Erntemaschine 10 in der Art eines selbstfahrenden Feldhäckslers in schematischer Seitenansicht dargestellt. Die Erntemaschine 10 baut sich auf einem Rahmen 12 auf, der von vorderen angetriebenen Rädern 14 und lenkbaren rückwärtigen Rädern 16 getragen wird. Die Bedienung der Erntemaschine 10 erfolgt von einer Fahrerkabine 18 aus, von der aus ein Erntevorsatz 20 in Form eines Maismähvorsatzes einsehbar ist. Mittels des Erntevorsatzes 20 vom Boden aufgenommenes Erntegut, z. B. Mais oder dergleichen wird über einen Einzugsförderer mit Vorpresswalzen 30, 32 einer unterhalb der Fahrerkabine 18 angeordneten Häckseleinrichtung 22 in Form einer Häckseltrommel zugeführt, die es im Zusammenwirken mit einer Gegenschneide 34 in kleine Stücke häckselt und es einer Fördervorrichtung 24 aufgibt. Das Gut verlässt die Arbeitsmaschine 10 zu einem nebenher fahrenden Transportfahrzeug über einen um eine etwa vertikale Achse drehbaren und in der Neigung verstellbaren Auswurfkrümmer 26. Die im Erntegut enthaltenen Körner werden durch einen Prozessor 28 aufgeschlossen, der in den Gutstrom zwischen der Häckseleinrichtung 22 und der Fördervorrichtung 24 eingefügt ist. Im Folgenden beziehen sich Richtungsangaben, wie seitlich, unten und oben, auf die Vorwärtsrichtung V der Arbeitsmaschine 10, die in der 1 nach links verläuft.
-
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung 36 ist für eine Straßenfahrt temporär an dem Erntevorsatz 20 anbringbar. Diese Vorrichtung 36 ist hier als Zusatzfahrwerk ausgeführt, das zur zusätzlichen Abstützung des Erntevorsatzes 20 dient, wenn die Erntemaschine 10 mit vorderseitig daran angebrachtem Erntevorsatz 20 auf einer Straße fährt. Die Vorrichtung 36 könnte jedoch auch als reine Schutzeinrichtung ausgeführt sein, bei welcher ein Stützrad 50 entfällt und auch das Gestell 38 gegenüber der dargestellten Ausführungsform vereinfacht werden kann. Bei der Erntearbeit wird die Vorrichtung 36 hingegen vom Erntevorsatz 20 getrennt. Die Vorrichtung 36 umfasst ein Gestell 38 mit einem hinteren, im am Erntevorsatz 20 montierten Zustand etwa horizontalen Teil 42 und einem sich vom vorderen Ende des hinteren Teils 42 schräg nach vorn und oben erstreckenden, vorderen Teil 44, an dessen vorderen Ende an einer Gabel 50 ein nachlaufend lenkbar angebrachtes Stützrad 50 montiert ist. Zu Einzelheiten der Vorrichtung 36 bzw. des Zusatzfahrwerks sei auf die
DE 10 2004 059 038 A1 und
DE 10 2007 035 796 A1 verwiesen. Oberhalb des vorderen Teils 44 sind Warntafeln 46 angebracht, die sich von der Lagerung der Gabel 50 schräg nach außen erstrecken und an deren hinteren Enden jeweils eine mit großflächigen Reflektoren versehene Abdeckeinrichtung 48 um eine näherungsweise vertikale Achse 56 schwenkbar angebracht ist.
-
Der Erntevorsatz 20 umfasst drei Teile, nämlich ein Mittelteil 52 und zwei äußere Seitenteile 54, die durch eine Schwenkmechanik mit Hydraulikzylindern (nicht gezeigt, vgl. aber
EP 2 020 172 A1 ) zwischen einer abgesenkten Ernteposition (s.
4) und einer angehobenen Straßenfahrposition (s.
7) verschwenkbar sind. Durch eine geeignete Kopplung sind die seitlichen Abdeckeinrichtungen 48 der Vorrichtung 36 an die Bewegung der Seitenteile 54 zwischen deren erwähnten Positionen angebunden. Diese Kopplung kann beispielsweise durch winklige Stellhebel 58 erzielt werden, die an den inneren Enden der Abdeckeinrichtungen 48 angelenkt sind und mit Teilerspitzen 60 oder anderen Elementen der Seitenteile 54 zusammenwirken (s.
4). Es kann auch eine beliebige andere Kopplung Anwendung finden, z.B. indem die Abdeckeinrichtungen 48 durch Federn (nicht gezeigt) nach hinten vorgespannt werden, sodass die Abdeckeinrichtungen 48 selbsttätig durch die Federn nach innen geschwenkt werden, sobald die Seitenteile 54 eine bestimmte Höhe erreicht haben und an einer geeigneten Schräge der Seitenteile 54 anliegende Bereiche der Abdeckeinrichtungen 48 nicht mehr nach hinten hin blockiert werden.
-
Nach alledem ergibt sich die in den
2 bis
7 dargestellte Arbeitsweise des Erntevorsatzes 20 und der Vorrichtung 36. In der Ruheposition gemäß der
2 bis
4 sind die Abdeckeinrichtungen 48 quer zur Vorwärtsrichtung V nach außen hin geschwenkt. Die Seitenteile 54 des Erntevorsatzes 20 sind in ihrer Arbeitsposition nach unten hin abgesenkt. Ist die Vorrichtung 36 korrekt gegenüber dem Erntevorsatz 20 positioniert, wird zunächst die Vorrichtung 36 durch die Bewegung der Schwenkmechanik der Seitenteile 54, welche um eine in Vorwärtsrichtung V verlaufende Achse gegenüber dem Mittelteil 52 des Erntevorsatzes 20 nach oben verschwenkt werden, mit dem Erntevorsatz 20 verrastet, wozu eine Anordnung gemäß
DE 10 2007 035 796 A1 dienen kann. Die Seitenteile 54 werden durch deren Schwenkmechanik auch nach dem erwähnten Verrasten weiterhin angehoben. Erst sobald die Seitenteile 54 eine gewisse Höhe erreicht haben, drehen sich die Abdeckeinrichtungen 48 um die Achsen 50 nach hinten. Die mit den Seitenteilen 54 zusammenwirkenden Stellhebel 58 (oder anderen Kopplungselemente) sind zu diesem Zweck in einer hinreichenden Höhe an den Seitenteilen 54 angebracht, damit sie erst dann mit den Teilerspitzen 60 zusammenwirken können, wenn letztere eine zur Kollisionsvermeidung ausreichende Höhe erreicht haben. Durch das Aufeinanderfolgende Verrasten der Vorrichtung 36 und das danach erfolgende Verschwenken der Abdeckeinrichtungen 48 verhindert man, dass die Stellkräfte für das Verschwenken der Abdeckeinrichtungen 48 die Vorrichtung 36 vom Erntevorsatz 20 entriegeln. Auch wird durch das Timing der Verschwenken der Abdeckeinrichtungen 48 eine Kollision zwischen den Seitenteilen 54 und den Abdeckeinrichtungen 48 vermieden.
-
In der Straßenfahrposition gemäß den 5 bis 7 sind die Abdeckeinrichtungen 48 dann quer zur Vorwärtsrichtung V nach hinten orientiert und decken die Seitenteile 54 des Erntevorsatzes 20 zur Seite hin ab. Der die Abdeckeinrichtungen 48 mit ihrer zugehörigen Halterung decken auch die vorderen Bereiche der hochgeklappten Teilerspitzen der Seitenteile 54 ab, die man sonst über eine zusätzliche Winkelschiene abdecken muss. Die Rückbewegung in die Ruheposition der Abdeckeinrichtungen 48 und die Arbeitsposition der Seitenteile 54 erfolgt in umgekehrter Weise durch die Schwenkbewegung der Seitenteile 54.
-
Es wäre denkbar, an der Vorrichtung 36 Beleuchtungs- und Fahrtrichtungsanzeigeeinrichtungen (nicht gezeigt) anzubringen. Diese können durch den Erntevorsatz 20 über eine Steckverbindung versorgt werden, die sich vorzugsweise selbsttätig ankoppelt, wenn die Vorrichtung 36 mit dem Erntevorsatz 20 gekoppelt wird. Der Bediener muss demnach nicht zur Anbringung der Steckverbindung seinen Arbeitsplatz in der Kabine 18 verlassen.