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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung einer von einer Person zurückgelegten Strecke.
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Bei einer Beförderung einer Person in einem nicht persönlichen Fahrzeug, beispielsweise einem Schienenfahrzeug, einem Bus oder einem Taxi, wird das für die Personenbeförderung zu entrichtende Fahrtentgelt in der Regel in Abhängigkeit von der zurückgelegten Strecke berechnet. Hierfür gibt die Person die gewünschten Orte des Reisebeginns und -endes an, die Strecke zwischen den Orten wird ermittelt, beispielsweise in Form von Kilometern, Tarifzonen oder anderen Einheiten, und das Fahrtentgelt wird berechnet.
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Bei der heutigen Personenbeförderung kann es vorkommen, dass ein zuvor ermittelter Fahrpreis während der Reise modifiziert werden muss, beispielsweise weil ein Anschlusszug verpasst wurde und ein anderer Anschlusszug gewählt wird, der eine andere Strecke nimmt oder aus anderen Gründen dem Tarif der Fahrkarte nicht entspricht. Hierdurch wird eine Abrechnung des Fahrtentgelts aufwändig.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Bestimmung einer von einer Person zurückgelegten Strecke anzugeben, mit dem eine Fahrstrecke einer Person flexibel bestimmbar ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren der eingangs genannten Art gelöst, bei dem erfindungsgemäß eine Anmeldestation biometrische Daten der Person aufnimmt, aus den Daten eine ID der Person bestimmt wird, die ID sowie der Ort und insbesondere auch die Zeit der Datenaufnahme eine Dateneinheit bilden, die geometrischen Daten der Person zu einem späteren Zeitpunkt an einem anderen Ort erneut aufgenommen werden, aus ID und Ort und insbesondere die Zeit der späteren Datenaufnahme eine weitere Dateneinheit gebildet und aus den beiden Dateneinheiten eine zurückgelegte Strecke bestimmt wird. Durch die bekannten Orte der beiden Datenaufnahmen kann die zurückgelegte Strecke einfach bestimmt werden. Mithilfe der ID kann der Fahrpreis einer Person zugeordnet und berechnet werden. Werden die Zeiten der Datenaufnahmen ebenfalls ermittelt, kann ein Tarif bestimmt werden, der sich beispielsweise aus der Tageszeit oder den verwendeten Verkehrsmitteln ergibt, auf die durch die beiden Zeiten geschlossen werden kann, wenn dies nicht bereits aus den Orten hervorgeht.
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Vorteilhafterweise sind die biometrischen Daten der Person mit der ID verknüpft und insbesondere an einer zentralen Stelle registriert. Die ID enthält Daten, die mit Personendaten verknüpft sind, so dass die Kenntnis der ID durch die Verknüpfung die Personendaten zugänglich macht. Die ID kann Personendaten beinhalten. Personendaten der Person können Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausweisnummer und/oder Bankdaten sein. Unter einer Verknüpfung wird eine eindeutige Zuordnung verstanden, die zweckmäßigerweise in beide Richtungen eindeutig ist.
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Die biometrischen Daten können optisch erfassbare und beispielsweise geometrische Daten der Anatomie der Person sein, wie der Gesichtsgeometrie, der Körpergröße, der Retina und/oder des Fingerabdrucks. Zusätzlich oder alternativ sind akustische Daten der Person, beispielsweise von deren Sprache möglich, insbesondere in Verbindung mit einer vorbestimmten Äußerung, wie einem Codewort, einem Codesatz oder dergleichen.
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Die Anmeldestation umfasst zweckmäßigerweise einen Sensor zur Aufnahme der biometrischen Daten, wie einen optischen Sensor und/oder einen akustischen Sensor. Weiter ist eine Schnittstelle zu einer Person vorteilhaft, so dass die Person über z.B. ein Eingabemittel Daten in die Anmeldestation eingeben und insbesondere Daten über ein Ausgabemittel in Empfang nehmen kann.
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Die Anmeldestation nimmt die biometrischen Daten auf, insbesondere optisch. Die Bestimmung der ID aus den biometrischen Daten kann durch ein Erkennungssystem erfolgen, das mit der Anmeldestation verbunden ist. Die Zuordnung kann durch einen Vergleich der biometrischen Daten mit Daten aus einer Datenbank erfolgen, die biometrische Daten von einer Vielzahl von Personen enthält, beispielsweise in Form von einer Vielzahl von Datensätzen, wobei jeder Datensatz mit einer ID verknüpft ist oder diese enthält. Mithilfe des Vergleichs kann ein Datensatz ausgewählt werden, wodurch die Zuordnung erfolgen kann.
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Die ID wird mit dem Ort der Datenaufnahme, also der Aufnahme der biometrischen Daten, vorzugsweise auch mit der Zeit der Datenaufnahme, zu einer Dateneinheit verbunden. Die Dateneinheit kann ein Datensatz oder ein Teil eines Datensatzes sein. Die Dateneinheit muss nicht an einen Ort gebunden sein, da auch an verschiedenen Orten gespeicherte Daten durch eine Verknüpfung zu einer Dateneinheit werden können. Zweckmäßigerweise ist die Dateneinheit jedoch in einem Datenspeicher eines Erkennungssystems abgespeichert, das mit der Anmeldestation signaltechnisch verbunden ist.
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Aus den beiden Dateneinheiten wird die durch die Person zurückgelegte Strecke bestimmt und zweckmäßigerweise ein Fahrtentgelt berechnet. In die Berechnung fließen zweckmäßigerweise auch die beiden Zeiten der beiden Datenaufnahmen ein und insbesondere auch das benutzte Verkehrsmittel, das sich entweder aus der Anmeldestation direkt ergibt, wenn diese in einem Fahrzeug fest verbaut ist, oder auf das anhand der beiden Zeiten der Datenaufnahmen geschlossen wird. Die berechnete Strecke kann eine räumliche Strecke in Form von Längeneinheiten sein, z.B. 97,5 km. Die Strecke kann auch in anderen Einheiten bestimmt werden, z.B. als Zonenstrecke, wie 7 Zonen, die nicht in physikalische Längeneinheiten umgerechnet oder umrechenbar sind.
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Generell vorteilhaft ist die Positionierung der Anmeldestation in einem Fahrzeug zur Personenbeförderung. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Anmeldestation eine auf einen Sitz eines Fahrzeugs gerichtete Kamera. Eine auf dem Sitz sitzende Person wird von der Kamera zumindest teilweise aufgenommen und aus dieser Aufnahme, gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Aufnahmen, werden die biometrischen Daten entweder durch die Anmeldestation selbst oder das Erkennungssystem, das seine Daten von der Anmeldestation erhält, extrahiert. Die Datenaufnahme kann erfolgen, sobald sich die Person im Aufnahmefeld der Anmeldestation beziehungsweise Kamera befindet. Zweckmäßigerweise ist dies der Fall, wenn sich die Person auf den Sitz gesetzt hat. Die Kamera kann an der Rückseite der Rücklehne des nächst vorderen Sitzes montiert sein.
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Weiter kann die Anmeldestation eine Kamera in einem Türbereich eines Fahrzeugs enthalten. Ein- und aussteigende Fahrgäste können aufgenommen werden, sodass eine Datenaufnahme beim Ein- beziehungsweise Aussteigen erfolgt. Hierbei kann auch die Bewegungsrichtung erfasst werden, so dass bestimmt wird, ob die Person das Fahrzeug besteigt oder verlässt.
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Insbesondere in Schienenfahrzeugen kommen vermehrt Überwachungskameras zum Einsatz, die die beförderten Personen aufnehmen. Diese können als Anmeldestation dienen. Die Aufnahmen können zur Extrahierung der biometrischen Daten verwendet werden, sodass die Anmeldestation den optischen Sensor einer Überwachungskamera für die Datenaufnahme verwendet.
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Zusätzlich oder alternativ kann eine Anmeldestation an einem Haltepunkt eines Fahrzeugs, beispielsweise einem Bahnhof oder eine Haltestelle verwendet werden. Der Fahrgast geht zur Anmeldestation, die die Datenaufnahme vornimmt, beispielsweise auf eine Eingabe des Fahrgasts hin.
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Die Datenaufnahme kann auf Anforderung der Person oder automatisiert beginnen. Während bei einer stationären Anmeldestation, beispielsweise in Form eines Fahrkartenautomaten, eine Datenaufnahme auf Anforderung vorteilhaft ist, kann bei Verwendung einer Überwachungskamera die Datenaufnahme automatisch erfolgen, entweder auf ein Auslöseereignis hin, beispielsweise wenn eine Person in das Aufnahmefeld der Kamera tritt, oder in regelmäßigen Zeitabständen. Auch eine kontinuierliche Datenaufnahme beziehungsweise eine quasikontinuierliche Aufnahme in zeitlichen Intervallen unterhalb von fünf Sekunden, die ebenfalls als permanente Aufnahme bezeichnet werden kann, ist vorteilhaft, da hierdurch eine einfache Bestimmung des Zeitraums, in dem die Person während einer Vielzahl von Aufnahmen im Bild ist, ermöglicht wird.
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Die erste Datenaufnahme kann die Datenaufnahme sein, die zu einem ersten Erkennen der Person beziehungsweise Zuordnen der aufgenommen biometrischen Daten zu einer ID der Person geführt hat, und die spätere Datenaufnahme kann die letzte Erkennung der Person sein. Aus dem Zeitraum kann in Verbindung mit dem Ort des Fahrzeugs die gefahrene Strecke bestimmt werden. Vorteilhafterweise wird die Datenaufnahme automatisiert wiederholt, bis die Person den Aufnahmebereich der Anmeldestation verlässt. Eine Datenaufnahme ist nun nicht mehr möglich, da die Daten der Person nicht mehr aufgenommen werden können. Das Verlassen der Anmeldestation kann durch ein Heraustreten der Person aus dem Aufnahmebereich der Anmeldestation erfolgen. Diejenige Datenaufnahme die zu einer letztmaligen Bestimmung der ID der Person geführt hat, kann als spätere Datenaufnahme zur Berechnung der Fahrstrecke verwendet werden.
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Während der Fahrt in beispielsweise einem Zug kann es vorkommen, dass der Fahrgast seinen Sitzplatz für eine kurze Zeit verlässt, beispielsweise um den Speisewagen zu besuchen. Nach einer Weile kehrt er zurück und setzt die Fahrt auf seinem zuvor belegten Sitzplatz fort. Der Fahrgast verlässt also die Anmeldestation, die zweckmäßigerweise die letztmalige Datenaufnahme als solche erkennt und als Abmeldung kennzeichnet. Tritt der Fahrgast wieder in den Bereich der Anmeldestation, so wird er wieder erfasst und eine Datenaufnahme, mit deren Hilfe die ID der Person ermittelt wird, kann als Anmeldung gekennzeichnet werden.
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Damit dies nicht zu einer erneuten Fahrpreisberechnung führt, ist es vorteilhaft, wenn die Datenaufnahme als Anmeldung, Abmeldung oder Zwischenmeldung erkannt wird. Bei dem Beispiel des aus dem Speisewagen zurückkehrenden Fahrgast kann die erneute Anmeldung als Zwischenmeldung gekennzeichnet werden. Die erste Erkennungsphase zwischen der Anmeldung und der Zwischenmeldung vor dem Speisewagenbesuch kann mit der zweiten Erkennungsphase von der Zwischenmeldung bis zur Abmeldung nach dem Speisewagenbesuch zu einer einzigen Erkennungsphase verbunden werden, sodass der Fahrpreis sich aus der Gesamtstrecke berechnet.
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Generell ist es vorteilhaft, wenn nach der Datenaufnahme geprüft wird, wann zuvor eine vorherige Datenaufnahme zur gleichen ID erfolgte. Anhand des Prüfungsresultats kann die Datenaufnahme dann als Anmeldung, Abmeldung oder Zwischenmeldung gekennzeichnet werden. Mit einer Zwischenmeldung wird der Status der Person als „anwesend“ beziehungsweise „im Fahrzeug“ beziehungsweise „kostenpflichtig unterwegs“ erfasst werden. Allgemein gesprochen ist es vorteilhaft, wenn ein Zeitraum zwischen An- und Abmeldung als Erkennungsphase gekennzeichnet wird. Zwei durch eine vorläufige Abmeldung oder Zwischenmeldung voneinander getrennte Erkennungsphasen können weiter insbesondere als eine zusammenhängende Erkennungseinheit zur Bestimmung der zurückgelegten Strecke bestimmt werden.
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Um eine fehlerhafte Zuordnung einer Fahrstrecke zu einer falschen Person zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn die Zuordnung der biometrischen Daten zur ID der Person überprüft wird. Eine solche Überprüfung kann durch die Person selbst geschehen. Eine Möglichkeit hierzu besteht darin, dass der ID der Person ein Kontrollcode zugeordnet ist, der der Person zur Überprüfung ausgegeben wird. Der Kontrollcode kann vorher von der Person festgelegt und mit der ID verknüpft abgespeichert werden. Nach der Ausgabe des Kontrollcodes kann die Person den Kontrollcode überprüfen und quittieren. Das Quittieren kann ein Bestätigen oder Verwerfen sein. Beim Bestätigen erfolgt eine Zuordnung der biometrischen Daten zur ID. Bei einem Verwerfen erfolgt zweckmäßigerweise ein erneuter Vergleich der aufgenommenen biometrischen Daten mit einer Vielzahl der Datensätze hinterlegter biometrischer Daten, vorzugsweise mit eingeschränktem Suchraum.
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Um einen erneuten Vergleich hinsichtlich der Zuverlässigkeit zu verbessern, ist es vorteilhaft, wenn die Person zur Eingabe von Daten aufgefordert wird und diese die Daten eingibt. Diese Daten können beispielsweise der Kontrollcode sein. Dieser kann den zu durchsuchenden Satz von biometrischen Daten stark einschränken oder bereits eine Zuordnung von biometrischen Daten zur ID ohne einen Vergleich der biometrischen Daten mit gespeicherten biometrischen Daten ermöglichen. Bei einem erfolgreichen Vergleich kann ein anderer Kontrollcode, beispielsweise der Name und/oder das Geburtsdatum der Person, zur erneuten Überprüfung ausgegeben werden. Die Person quittiert auch diese Daten, und die Zuordnung der biometrischen Daten zur ID erfolgt oder kann endgültig verworfen werden.
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Eine zusätzliche oder alternative Möglichkeit zur Vermeidung einer fehlerhaften Abrechnung besteht darin, dass bei einem Fehlschlagen der Zuordnung der biometrischen Daten zu einer ID ein Fehlersignal ausgegeben wird, beispielsweise an die Person. Nun ist es vorteilhaft, wenn die Person biometrische Daten, zweckmäßigerweise in einer anderen Form, in eine Anmeldestation eingibt, beispielsweise in Form eines Fingerabdrucks. Die zusätzlichen biometrischen Daten können zu einem erneuten Vergleich der biometrischen Daten mit hinterlegten biometrischen Daten herangezogen werden.
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Zweckmäßigerweise wird bei einem Fehlschlagen der Zuordnung der biometrischen Daten zu einer ID ein Fehlersignal an eine Betriebsperson gesendet. Die Betriebsperson kann eine vom Betreiber der Anmeldestation bestimmte Person sein, beispielsweise ein Zugbegleiter, ein Schaffner, ein Kontrolleur oder dergleichen. Die Betriebsperson kann sich zur Person begeben und Daten der Person, beispielsweise weitere biometrische Daten der Person, in eine mobile Anmeldestation der Betriebsperson aufnehmen.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung erfolgen die beiden Datenaufnahmen durch dieselbe Anmeldestation. Diese kann beispielweise eine solche Anmeldestation sein, die einen Sitzplatz in einem Fahrzeug aufnimmt. Es ist jedoch auch möglich, dass die beiden Datenaufnahmen durch verschiedene Anmeldestationen eines Fahrzeugs erfolgen, beispielsweise Kameras an verschiedenen Türen des Fahrzeugs.
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Zur Vermeidung von fehlerhaften Abrechnungen ist es außerdem vorteilhaft, wenn geprüft wird, ob die Orte der beiden Datenaufnahmen jeweils einem Haltepunkt eines Fahrzeugs entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so kann beispielsweise nach zusätzlichen Datenaufnahmen durch andere Aufnahmestationen gesucht werden, die zur gleichen ID führen. Steht beispielsweise ein Fahrgast lange vor Eintreffen des Zugs in einem Bahnhof von seinem Sitzplatz auf, so ist die Überprüfung, ob der Ort der späteren Datenaufnahme einem Haltepunkt des Zugs entspricht, negativ. Wird der Fahrgast jedoch beim Aussteigen durch eine Kamera im Türbereich des Zugs erneut erkannt, so kann diese Datenaufnahme als Abmeldung verwendet werden, und die Überprüfung, ob diese Abmeldung dem Haltepunkt entspricht, ist positiv.
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Kann der Ort des Streckenbeginns und/oder der Streckenendes nicht zweifelsfrei erkannt werden, so ist es vorteilhaft, wenn eine Aufforderung zur Eingabe des Streckenbeginns beziehungsweise Streckenendes an die Person ausgegeben wird. Schlägt beispielsweise die Bestimmung eines der Haltepunkte fehl, so kann die Aufforderung zur Eingabe des Haltepunkts an die Person ausgegeben werden. Die Aufforderung kann beispielsweise an eine mobile Datenverarbeitungseinheit, wie ein Smartphone, gesendet werden. Der Person wird beispielsweise mitgeteilt, dass sie zwar erkannt wurde, die Strecke aber nicht und die Person sie bitte angeben möge. Es ist vorteilhaft, wenn die von der Person eingegebene Strecke beziehungsweise ein Streckenbeginn und/oder Streckenende mit Anmeldedaten verglichen wird, wie mit Orten von Datenaufnahmen, die zur Zuordnung der ID zu den aufgenommenen biometrischen Daten geführt haben. Die Eingabe der Person kann hierdurch verifiziert werden. Allgemein gesprochen kann ein von der Person eingegebene Ort, beispielsweise Haltepunkt, anhand eines zuvor bestimmten Orts einer Datenaufnahme überprüft werden.
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Die Erfindung ist außerdem gerichtet auf eine Vorrichtung zur Bestimmung einer von einer Person zurückgelegten Strecke. Um eine Fahrstrecke einer Person flexibel bestimmen zu können, wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung erfindungsgemäß eine Anmeldestation umfasst, die zur Aufnahme von biometrischen Daten der Person vorbereitet ist, und ein Erkennungssystem, dass zur Zuordnung einer ID der Person zu den biometrischen Daten vorbereitet ist. Weiter umfasst die Vorrichtung eine Streckenberechnungseinheit, die dazu vorbereitet ist, aus Ort und Zeit der Datenaufnahme sowie einer späteren Datenaufnahme eine zurückgelegte Strecke zu bestimmen. Zweckmäßigerweise sind die Anmeldestation und das Erkennungssystem, sowie zweckmäßigerweise auch die Streckenberechnungseinheit Bestandteil eines Fahrzeugs, insbesondere eines Schienenfahrzeugs.
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Die bisher gegebene Beschreibung vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung enthält zahlreiche Merkmale, die in den einzelnen Unteransprüchen teilweise zu mehreren zusammengefasst wiedergegeben sind. Diese Merkmale können jedoch zweckmäßigerweise auch einzeln betrachtet und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammengefasst werden. Insbesondere sind diese Merkmale jeweils einzeln und in beliebiger geeigneter Kombination sowohl mit dem erfindungsgemäßen Verfahren als auch mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß den unabhängigen Ansprüchen kombinierbar. So sind Verfahrensmerkmale auch als Eigenschaft der entsprechenden Vorrichtungseinheit gegenständlich formuliert zu sehen und umgekehrt.
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Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der Erfindung, sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele, die im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert werden. Die Ausführungsbeispiele dienen der Erläuterung der Erfindung und beschränken die Erfindung nicht auf die darin angegebene Kombination von Merkmalen, auch nicht in Bezug auf funktionale Merkmale. Außerdem können dazu geeignete Merkmale eines jeden Ausführungsbeispiels auch explizit isoliert betrachtet, aus einem Ausführungsbeispiel entfernt, in ein anderes Ausführungsbeispiel zu dessen Ergänzung eingebracht und/oder mit einem beliebigen der Ansprüche kombiniert werden.
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Es zeigen:
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1 ein Schienenfahrzeug mit einer Anmeldestation zur Bestimmung einer von einer Person zurückgelegten Strecke,
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2 eine Aufnahme- und Eingabeeinheit der Anmeldestation aus 1 an einem Sitzplatz des Schienenfahrzeugs und
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3 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur Bestimmung einer von einer Person zurückgelegten Strecke.
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1 zeigt ein Schienenfahrzeug 2 mit einem angetriebenen Wagen 4 und einer Mehrzahl nicht angetriebener Wagen 6, von denen in 1 der Übersichtlichkeit halber nur ein nicht angetriebener Wagen 6 dargestellt ist. Die Wagen 4, 6 haben jeweils einen Fahrgastbereich mit einer Anzahl von Sitzen 8, wobei jedem der Sitze 8 eine Anmeldestation 10 mit einer Kamera zugeordnet ist. Von dieser Anmeldestation 10 kann eine auf einem Sitz 8 sitzende Person von der Aufnahmeeinheit 10 optisch aufgenommen werden, wobei sich die Aufnahme nur über einen Teilbereich der Person, vorzugsweise über das Gesicht, erstreckt.
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Zusätzlich zu den Anmeldestationen 10 an den Sitzen 8 sind die Wagen 4, 6 mit weiteren Anmeldestationen 12, 14 ausgestattet, wobei jeder Tür 16 der Wagen 4, 6 eine Anmeldestation 12 zugeordnet ist. Die Kamera der jeweiligen Anmeldestation 12 ist auf den Türbereich gerichtet und erfasst sämtliche Personen, die durch diese Tür 16 ein- oder aussteigen. Die Anmeldestationen 14 hingegen sind vom Deckenbereich des entsprechenden Wagens 4, 6 auf den Fahrgastbereich gerichtet und nehmen diesen durch jeweils ihre Kamera auf. Insofern können die Anmeldestationen 12 und insbesondere 14 übliche Überwachungskameras sein, mit denen der Fahrgastraum des Schienenfahrzeugs 2 beziehungsweise dessen Wagen 4, 6 überwacht werden.
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In beispielsweise einem Schaltschrank 18 des Fahrzeugs 2 sind ein Erkennungssystem 20 und eine Streckenberechnungseinheit 22 untergebracht. Diese können in jedem Wagen 4, 6 oder nur in einer Ausführung für das gesamte Schienenfahrzeug 2, wie in 1 angedeutet, vorhanden sein. Jede der Anmeldestationen 10, 12, 14 ist mit dem Erkennungssystem 20 verbunden und dieses ist wiederum mit der Streckenberechnungseinheit 22 verbunden. Erkennungssystem 20 und Streckenberechnungseinheit 22 können auch in nur einer Einheit zusammengefasst sein.
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Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Daten aus den Anmeldestationen 10, 12, 14 drahtlos an ein externes Erkennungssystem 24 beziehungsweise Streckenberechnungseinheit 26 übermittelt werden, wie durch die Antenne 28 auf dem Wagen 4 angedeutet ist. Möglich ist es auch, dass das interne Erkennungssystem 20 im Schienenfahrzeug 2 und die externe Streckenberechnungseinheit 26 verwendet werden und diese beiden Einheiten 20, 26 drahtlos miteinander kommunizieren.
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Zusammen bilden das Erkennungssystem 20, die Streckenberechnungseinheit 22 und zumindest eine von den Anmeldestationen 10, 12, 14 eine Vorrichtung 30 zur Bestimmung einer von einer Person zurückgelegten Strecke. Bei Verwendung zumindest einer der externen Einheiten 24, 26 würde sich die Vorrichtung 30 auch auf diese erstrecken.
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2 zeigt ein Kommunikationssystem 32, wie es zu den Sitzen 8 eines Wagens 4, 6 verfügbar ist, sodass die Kästchen aus 1 die mit dem Bezugszeichen 10 versehen sind, auch insgesamt als Kommunikationssystem 32 gesehen werden können. Das Kommunikationssystem 32 umfasst eine Ausgabeeinheit 34, beispielsweise in Form eines Bildschirms, eine Eingabeeinheit 36 mit beispielsweise einer Tastatur und die Anmeldestationen 10 in Form einer Kamera. Die Ausgabeeinheit 34 kann auch zum Entertainment genutzt werden, wobei das Kommunikationssystem 32 hierfür zusätzlich nicht dargestellte Ausgänge, beispielsweise einen Audioausgang oder dergleichen aufweist. Jeder Sitzplatz 8 des Schienenfahrzeugs 2 oder jeder Sitzplatz 8 einer Sitzplatzgruppe des Schienenfahrzeugs 2, beispielsweise nur der ersten Klasse, ist mit einem Kommunikationssystem 32 ausgestattet, das auch zum Verfahren zur Bestimmung einer von einer Person zurückgelegten Strecke eingesetzt werden kann.
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3 zeigt ein Ablaufdiagramm zum Verfahren zur Bestimmung einer von einer Person zurückgelegten Strecke. Mehrere Verfahren sind in diesem Ablaufdiagramm vereint, wie im Folgenden erläutert wird.
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In einem ersten Anwendungsfall betritt ein Fahrgast an einem Haltepunkt das Schienenfahrzeug 2 und setzt sich auf einen Sitzplatz 8, reist auf diesem Sitzplatz bis zu einem späteren Haltepunkt, verlässt den Sitzplatz 8 und steigt an dem Haltepunkt aus dem Schienenfahrzeug 2 wieder aus.
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In einem ersten Ausführungsbeispiel seien im Schienenfahrzeug 2 nur die Aufnahmestationen 10, zugehörig zu den Sitzen 8, vorhanden. Der Fahrgast steigt in einen Wagen 4, 6 ein und setzt sich auf einen Sitz 8. Die Kamera der Anmeldestation 10, die diesem Sitz 8 zugeordnet ist nimmt nach dem Start 38 des Verfahrens in Schritt 40 kontinuierlich oder in größeren Zeitintervallen ein Bild ihres Gesichtsfelds auf. Dieses Bild wird zum Erkennungssystem 20 geschickt, das mittels bildverarbeitender Methoden in Schritt 42 eine Bilderkennung durchführt.
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Diese Bilderkennung 42 umfasst zwei Schritte. Zunächst ermittelt die Bilderkennung, ob eine Person auf dem der Anmeldestation 10 zugeordneten Sitz 8 sitzt. Ist dies der Fall, so wird im zweiten Erkennungsschritt geprüft, ob biometrische Daten auswertbar vorhanden sind. In diesem Ausführungsbeispiel wurde das Gesicht des Fahrgasts erkannt, so dass der erste Prüfschritt positiv ist. Im Bild des Gesichts wurde eine Retina in ausreichender Auflösung erkannt, so dass deren Geometrie als biometrische Daten des Fahrgasts verwendet werden können. In diesem Ausführungsbeispiel sei somit die Bilderkennung 42 erfolgreich und die biometrischen Daten liegen mit einer ausreichenden Qualität vor.
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Im Schritt 44 vergleicht das Erkennungssystem 20 die biometrischen Daten mit einer großen Anzahl gespeicherter Datensätze, die jeweils biometrische Daten einer Person enthalten, die ihre biometrischen Daten an einer Zentralstelle hinterlegt hat. Die Person auf dem Sitz 8 hat dies ebenfalls zu einem früheren Zeitpunkt getan, hat also ihre Personendaten zusammen mit einer Abbildung, die die gewünschten biometrischen Daten in ausreichender Qualität wiedergibt, an eine zentrale Stelle gegeben, und die zentrale Stelle hat die Personendaten und die biometrischen Daten mit einem Identifikationscode, im Folgenden kurz ID genannt, verknüpft. Die zentrale Stelle hat die gesammelten Daten zuvor an das Erkennungssystem 20 im Schienenfahrzeug 2 und/oder das Erkennungssystem 24 übermittelt, sodass sie dort abgespeichert sind. Das Erkennungssystem 20 kann also den Vergleich selbst durchführen oder liefert drahtlos die biometrischen Daten an das Erkennungssystem 24. Das Erkennungssystem 20 oder 24 führt den Vergleich 44 durch.
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Der Vergleich 44 sei insofern erfolgreich als dass die durch die Anmeldestation 10 aufgenommenen biometrischen Daten ausreichend gleich mit einem hinterlegten Datensatz von biometrischen Daten sind und das Erkennungssystem 20 hierdurch die ID der Person auf dem Sitz 8 vorliegt.
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Die Prüfung 46, ob die ID gefunden wurde, ist also positiv, sodass das Erkennungssystem 20 in einer nachfolgenden Prüfung 48 prüft, ob dies die erste Erkennung der Person auf dem Sitz 8 ist, oder ob die Person bereits eine Weile dort sitzt. Es wird also geprüft, ob das Auffinden der ID als Anmeldung beziehungsweise Erstanmeldung oder als Zwischenanmeldung klassifiziert werden muss. In diesem Ausführungsbeispiel hat sich die Person gerade erst auf den Sitz 8 gesetzt, sodass sie vorher noch nicht identifiziert werden konnte. Dem Erkennungssystem 20 liegt insofern keine Information vor, dass diese ID dieser Person in einem relevanten Zeitraum von beispielsweise zumindest einer halben Stunde bereits gefunden wurde. Es handelt sich somit um eine Ersterkennung der Person und somit um eine Anmeldung bzw. Erstanmeldung in dieser Fahrt.
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Zur Verifizierung der aufgefundenen ID gibt das Erkennungssystem 20 mit Hilfe der Ausgabeeinheit 34 einen Code aus. Dieser besteht aus Zeichen, die die Person vorher festgelegt hat, beispielsweise eine dreistellige Zahl. Dieser Code ist der ID zugeordnet und liegt dem Erkennungssystem 20 ebenfalls vor. Auf die Ausgabe des Codes in Schritt 50 hin quittiert die Person auf dem Sitz 8 in Schritt 52 durch eine Eingabe, ob der Code korrekt ist. Das Erkennungssystem 20 prüft die Quittierung im Schritt 54, und bestimmt, ob die Quittierung eine Zustimmung bzw. Bestätigung oder eine Ablehnung ist. Eine Zustimmung liegt vor, wenn der Fahrgast den Code als korrekt bestätigt. Eine Ablehnung liegt vor, wenn der Fahrgast nicht innerhalb einer vorbestimmten Zeitspanne nach Ausgabe des Codes reagiert oder eine ablehnende Eingabe macht. In diesem Ausführungsbeispiel bestätigt die Person den Code, die Anmeldung aus Schritt 48 wird somit in Schritt 56 als erfolgreiche Datenaufnahme gewertet.
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Im folgenden Schritt 58 werden der ID der Ort und die Zeit zugeordnet, in der die Datenaufnahme aus Schritt 40, die zum Erhalt der biometrischen Daten geführt hat, stattgefunden hat. Die Zeit ist dem Erkennungssystem 20 durch eine interne Uhr bekannt, und der Ort wird dem Erkennungssystem 20 durch eine Steuereinheit 60 des Schienenfahrzeugs 2 mitgeteilt. Der Ort wird in Form von geografischen Koordinaten mitgeteilt, denen außerdem die Information anhängt, ob der Ort in einem Bahnhof oder in einem vorgegebenen Abstand zum Bahnhof liegt. ID, Ort und Zeit werden zu einer Dateneinheit in Form eines Datensatzes verbunden und abgespeichert.
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Anschließend springt das Verfahren zurück zum Start 38 und eine spätere Aufnahme 40 der Person wird in Schritt 42 erneut ausgewertet. Hierfür wird dann das aktuell vorliegende Bild der Anmeldestation 10 verwendet, sodass es sein kann, dass Zwischenbilder der Anmeldestation 10 verworfen beziehungsweise nicht verwendet werden. Das Verfahren läuft gleich durch wie eben beschrieben bis Schritt 48. Dort wird erkannt, dass die Person schon vorher erkannt wurde, also auf dem Sitz 8 saß, und also weiterhin dort sitzt. Eine Neuanmeldung ist insofern nicht mehr notwendig und das erneute Auffinden der ID wird als Zwischenmeldung Z klassifiziert. Entsprechend springt das Verfahren wieder zurück zum Start 38 und durchläuft im Folgenden eine Schleife nach der anderen.
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Kurz vor dem Fahrziel steht die Person vom Sitz 8 auf und begibt sich zu einer Tür 16. Sie verschwindet also aus dem Gesichtsfeld der Anmeldestation 10, die nun beim nächstmaligen Durchlaufen der Bilderkennung 42 erfasst, dass die Person oder zumindest die biometrischen Daten nicht mehr erkennbar sind. Das Erkennungssystem 20 prüft nun, ob in einem vorgegebenen Zeitintervall eine ID erkannt wurde. Das Zeitintervall kann beispielsweise die Zeitdauer einer Durchlaufschleife der Schritte 40 bis 48 sein. In diesem Ausführungsbeispiel ist diese Prüfung 62, ob die ID bisher vorhanden war, positiv, da die Person im Schritt zuvor erkannt wurde. Die letzte Datenaufnahme wird daher in Schritt 64 als vorläufige Abmeldung klassifiziert.
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Im nachfolgenden Schritt 66 wird eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen, ob die Abmeldung plausibel ist. Dies ist der Fall, wenn sich das Schienenfahrzeug 2 in einem vorgegebenen Zeit- oder Ortsabstand zu einem Bahnhof oder in einem Bahnhof befindet. In diesem Fall kann die Person aussteigen und das Schienenfahrzeug 2 verlassen. Ist dies nicht der Fall, so wird davon ausgegangen, dass die Person nur vorübergehend nicht zu erkennen ist, beispielweise weil sie ihr Gesicht von der Anmeldestation abgekehrt hat oder vom Sitz aufgestanden ist, beispielsweise um zum Speisewagen oder zur Toilette zu gehen oder dergleichen. In einer folgenden Wartephase 68 wird daher abgewartet, ob die ID innerhalb der Wartephase 68 erneut erkannt wird.
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Das beschriebene Verfahren kann in mehreren sukzessiven Starts mehrfach gleichzeitig durchgeführt werden. Wenn also das Verfahren in der Wartephase 68 ist, kann es parallel die Schleife 40–48 ausführen und somit prüfen, ob die ID innerhalb der Wartephase 68 erneut erkannt wird. Gleiches gilt auch für andere Phasen des Verfahrens, die parallel stattfinden können, ohne zu kollidieren.
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Die Wartephase 68 beträgt beispielsweise eine Stunde, kann aber in Abhängigkeit von der Plausibilitätsprüfung 66 gemacht werden. Im genannten Ausführungsbeispiel ist die Abmeldung 64 jedoch plausibel, das sie kurz vor Einfahren des Schienenfahrzeugs 2 in einen Bahnhof beziehungsweise einen Haltepunkt stattgefunden hat. Das Erkennungssystem 20 klassifiziert die vorläufige Abmeldung aus Schritt 64 somit sofort oder nach Abwarten der Wartephase 68 als endgültige Abmeldung in Schritt 70. Sie fügt der letzten erfolgreichen Datenaufnahme Ort und Zeit dieser Datenaufnahme in Schritt 72 hinzu und bildet hieraus eine weitere Dateneinheit.
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Die beiden Dateneinheiten werden nun an die Streckenberechnungseinheit 22 übergeben, die aus den beiden Orten in Schritt 74 die Strecke und aus den Zeiten einen Tarif und daraus in Schritt 76 den Fahrpreis ermittelt. Der Fahrpreis wird einem Abrechnungssystem 78 (1) übermittelt, das die Abrechnung, beispielsweise mit Hilfe der Bankdaten aus den Personendaten der Person, vornimmt.
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Im Folgenden werden Variationen des Verfahrens angegeben. Die jeweils zu einem vorhergehenden Ausführungsbeispiel beschriebenen Verfahrensschritte sind hierdurch eingeschlossen, auch wenn sie nicht erneut beschrieben sind. Es werden insofern nur vom Vorhergehenden abweichende Schritte beschrieben.
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In einem Ausführungsbeispiel befindet sich keine Person auf dem Sitz 8. Die Bilderkennung in Schritt 42 ist negativ und auch die Prüfung in Schritt 62 ist negativ, da auch in der vorhergehenden Schleife aus Aufnahme und Prüfung keine biometrischen Daten erkannt wurden. Da in der vorhergehenden Schleife auch keine ID gefunden wurde, wird davon ausgegangen, dass keine Person auf dem Sitz 8 sitzt oder gerade aufgestanden ist. Das Verfahren springt zum Start 38 zurück und durchläuft die Schleife aus den Schritten 40, 42 und 62 so lange, bis wieder biometrische Daten erkannt werden.
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Sitzt wieder eine Person auf dem Sitz 8 und sind die gefundenen biometrischen Daten aus Schritt 42 zwar in ausreichender Qualität vorhanden, der Vergleich in Schritt 44 schlägt jedoch fehl, so ist die Prüfung in Schritt 46 negativ. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Person auf dem Sitz 8 sitzt, so dass geprüft wird, ob diese Person an dem automatisierten Streckenerkennungsvorgang und/oder Abrechnungsvorgang teilnehmen will.
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Zuvor muss jedoch geprüft werden, ob diese Anfrage nicht bereits zuvor erfolgte, um die Person nicht ständig erneut zu fragen. Es wird daher in Schritt 79 geprüft, ob ähnliche biometrische Daten bereits zuvor ermittelt wurden und zu diesen Daten eine Ablehnung des Fahrgasts (Schritt 84) vorliegt. In diesem Ausführungsbeispiel sei dies jedoch nicht der Fall.
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Es wird daher in Schritt 80 eine Eingabeaufforderung an die Person auf dem Sitz 8 gemacht, beispielsweise indem auf der Ausgabeeinheit 34 gefragt wird, „Nehmen Sie am biometrischen Abrechnungssystem teil? Wenn ja, geben Sie bitte Ihren Code ein.“ Die auf dem Sitz 8 sitzende Person gibt in die Eingabeeinheit 36 ihre Zustimmung ein, beispielsweise in Form des Codes, oder die Ablehnung zur Teilnahme am biometrischen Abrechnungsverfahren. Auch eine Nichteingabe innerhalb einer Zeitdauer von beispielsweise fünf Minuten wird als Ablehnung gewertet, sodass die nachfolgende Prüfung 84 auf Zustimmung negativ ist. Das Verfahren bricht in Schritt 102 ab und endet in Schritt 104.
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Wie oben beschrieben, startet das Verfahren jedoch in regelmäßigen Abständen neu, so dass die Schleife 40–62 regelmäßig ausgeführt wird und in Schritt 44 mündet, wenn eine Person erkannt wird. Dies ist bei einer Person, die zwar nicht am Streckenerfassungverfahren teilnimmt, jedoch auf dem Sitz 8 sitzt, der Fall. Das Verfahren mündet daher immer wieder am negativen Ausgang der Prüfung 46 und damit in der Prüfung 79. Diese ist positiv, da der Fahrgast die Teilnahme bereits abgelehnt hat, so dass das Verfahren an den Start 38 zurück springt.
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Im folgenden Beispiel nimmt die Person die Anfrage aus Schritt 80 jedoch an, z.B. indem sie den Code eingibt. Ist die Zustimmung somit vorhanden und der Code wurde eingegeben, so kann daraus geschlossen werden, dass die Person biometrische Daten an der Zentralstelle hinterlegt hat, jedoch der Vergleich in Schritt 44 fehlgeschlagen ist. Anhand des vorliegenden Codes kann der Vergleich aus dem Schritt 44 in Schritt 86 erneut durchgeführt werden, jedoch mit einer erheblichen Verbesserung, da durch den Code nun der Suchraum erheblich eingeschränkt werden kann. Es werden nur solche Datensätze mit biometrischen Daten zum Vergleich herangezogen, die den gleichen Code aufweisen.
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Wird eine ID gefunden, so ist die nachfolgende Prüfung 88 erfolgreich und es wird ein erneuter Verifikationscode in Schritt 90 ausgegeben, beispielsweise in der Form des Geburtsdatums der Person. In Schritt 92 quittiert die Person den erneuten Verifikationscode mit beispielsweise einer Bestätigung sodass die Anmeldung in Schritt 56 erfolgen kann.
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Wird auch dieser zweite Code verneint so ist die Prüfung 94 negativ und es wird in Schritt 96 eine Meldung an das Personal des Schienenfahrzeugs abgegeben, dass ein Fahrschein zu kontrollieren ist. Ein Schaffner geht zum Fahrgast und nimmt beispielsweise mit Zustimmung des Fahrgasts andere biometrische Daten auf, beispielweise in Form eines Fingerabdrucks in Schritt 98. Hierzu bedient sich das Betriebspersonal, in diesem Ausführungsbeispiel der Schaffner, einer mobilen Anmeldestation 99, die sie bei sich trägt und die eine Kamera zur Aufnahme der biometrischen Daten aufweist. Die Anmeldestation 99 ist in 1 nur schematisch dargestellt.
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Es findet in Schritt 100 ein erneuter Vergleich dieser biometrischen Daten mit hinterlegten biometrischen Daten statt und in Schritt 102 wird geprüft, ob dieser Vergleich erfolgreich war und eine ID gefunden wurde. Ist dies erneut nicht der Fall, so wird das Verfahren in Schritt 102 abgebrochen. Es ergeht eine Meldung an das Personal, dass der Fahrschein anderweitig auszustellen beziehungsweise zu kontrollieren ist. Wird jedoch eine ID gefunden, so ist die Prüfung in Schritt 102 erfolgreich und es kann eine Anmeldung in Schritt 56 erfolgen.
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Verneint die Person in Schritt 84 ihre Zustimmung, so bricht das System ebenfalls ab, Schritt 102, und der Fahrschein muss auf andere Weise ausgestellt oder überprüft werden. Insofern endet das Verfahren in Schritt 104. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Bestätigung der Person in Schritt 54 negativ ist, die aufgefundene ID also falsch ist. Das Erkennungssystem 20 fordert die Person mit Hilfe der Ausgabeeinheit 34 zur Aufforderung ihres Codes zu den biometrischen Daten auf. Die Person macht eine Eingabe, beispielsweise indem sie den Code eingibt oder die Zustimmung verweigert. Diese Eingabe aus Schritt 108 wird in Schritt 84 überprüft und führt zu einem erneuten Vergleich in Schritt 86 oder bei fehlender Zustimmung zu einem Abbruch 102 und zum Ende des Verfahrens 104.
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In einem weiteren Ausführungsbeispiel verlässt die zuvor erkannte Person ihren Sitz 8 und kehrt nach einer Viertelstunde auf ihren Sitz zurück. Nach dem Verlassen ist die Prüfung 62 daher erfolgreich, und es erfolgt beim Verlassen der Person die vorläufige Abmeldung in Schritt 64. Die Abmeldung ist jedoch vermutlich keine endgültige Abmeldung, wie in Schritt 66 erkannt wird und das System geht in die Wartephase 68. Innerhalb dieser Wartephase wird eine erneute Anmeldung festgestellt, da die Warteschleife aus den Schritten 40 bis 48 erfolgreich ist, nachdem die Person auf den Sitz 8 zurückkehrt. Die Prüfung 110 auf erneute Anmeldung ist daher positiv und die erneute Anmeldung wird als Zwischenmeldung im Schritt 112 klassifiziert. Das Verfahren springt an den Start 38 zurück und die Person wird im Folgenden weiter erkannt, bis sie das Schienenfahrzeug 2 verlässt.
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Um die beiden Erkennungsphasen zwischen der Anmeldung und der vorläufigen Abmeldung einerseits und der erneuten Anmeldung und der endgültigen Abmeldung als eine Erkennungseinheit für eine durchgehende Streckenberechnung zu erhalten, speichert die Streckenberechnungseinheit beide Erkennungsphasen als zeitliche und/oder örtliche Strecke ab und verknüpft die beiden Erkennungsphasen. Dies geschieht auch bei mehr als zwei Erkennungsphasen, z.B. wenn der Fahrgast immer wieder erkannt und dann nicht mehr erkannt wird. Nach der endgültigen Abmeldung werden alle miteinander verknüpften Erkennungsphasen als eine zusammenhängende Erkennungseinheit miteinander verbunden, und es wird eine durchgehende Strecke berechnet.
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In einer weiteren Ausführungsvariante verlässt die Person 8 lange vor dem Bahnhof ihren Sitz, die Prüfung auf Plausibilität in Schritt 66 ist daher negativ und die Wartephase 48 verstreicht, da die Person auf den Gang geht und dort bis zum Einfahren in den Bahnhof wartet und anschließend das Schienenfahrzeug 2 verlässt. Eine erneute Anmeldung 110 findet nicht statt, sodass unklar ist, wann die Person das Schienenfahrzeug 2 verlassen hat. Das Erkennungssystem 20 sendet in Schritt 114 eine SMS an die Person, wobei die Adressdaten für die SMS ebenfalls Teil der Personendaten sind, die in der Zentralstelle hinterlegt sind. In der SMS wird die Person nach der Haltestelle bzw. Aussteigebahnhof gefragt, an der sie das Schienenfahrzeug 2 verlassen hat. In Schritt 116 antwortet die Person, beispielsweise durch eine SMS oder per Telefon durch ein Sprachmenu und gibt den Aussteigebahnhof an. Aufgrund der Angaben kann die Abmeldung in Schritt 70 erfolgen, und die Strecke und daraus der Fahrpreis bestimmt werden.
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Um die Angaben der Person hinsichtlich einer Fehleingabe zu überprüfen, ist es sinnvoll, wenn der eingegebene Haltepunkt anhand eines zuvor bestimmten Orts einer Datenaufnahme überprüft wird. Hierzu werden alle Orte von Dateneinheiten, wie Anfangs- und Endpunkte von Erkennungsphasen, mit den eingegebenen Daten verglichen und auf Plausibilität überprüft. Bei fehlender Plausibilität wird eine erneute Anfrage an die Person gestartet mit der Bitte um Korrektur oder Bestätigung der Eingaben und dem Hinweis auf nicht Plausible Erkennungsorte.
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Ebenfalls ist es möglich, dass in der Plausibilitätsprüfung 66 auch geprüft wird, ob die Anmeldung, also die erstmalige Datenaufnahme, plausibel ist. Wenn das nicht der Fall ist, wird die Person in Schritt 114 ebenfalls angefragt werden, sodass die Anmeldung in Schritt 70 bestätigt oder abgeändert wird, entsprechend der Eingabe 116 durch die Person.
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Alternativ oder zusätzlich zur Anmeldestation 10 kann eine der Anmeldestationen 12 und/oder 14 Verwendung finden. Bei Verwendung einer Anmeldestation 12 wird die Person beim Einsteigen in den Wagen 4, 6 aufgenommen und in Schritt 42 erkannt. Das Verfahren kann wie zuvor beschrieben durchlaufen, mit dem Unterschied, dass die Wartephase 68 zweckmäßigerweise länger ist, um alle möglichen Ausstiegszeiten der Person aus dem Schienenfahrzeug 2 zu erfassen. Die Wartephase 48 kann abhängig von der Route des Schienenfahrzeugs 2 gemacht werden und beispielsweise bis zehn Minuten nach Einfahren in den letzten Haltepunkt andauern.
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Beim Aussteigen wird die Person durch die Anmeldestation 12 erneut aufgenommen und die ID wird in Schritt 46 erneut gefunden. Erfolgt dies an verschiedenen Haltepunkten, so ist die Plausibilitätsprüfung 66 positiv und die Anmeldung und die Abmeldung können als bestätigt klassifiziert werden. In einer Abwandlung des Verfahrens ist es sinnvoll, dass auch nach der Abmeldung eine erneute Wartephase eingeführt wird, um zu vermeiden, dass die Person am späteren Haltepunkt zwar erfasst wurde, jedoch nicht ausgestiegen ist, sodass also eine Abrechnung noch nicht erfolgen sollte. In diesem Fall wird die Person zum dritten Mal oder noch öfter von einer der Anmeldestationen 10, 12, 14 erfasst, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Person sich noch in dem Schienenfahrzeug 2 befindet. Erst nach Vollendung der Reise des Schienenfahrzeugs 2 wird endgültig verifiziert – aufgrund der langen Wartephase 68 – an welchem Haltepunkt die Person das Schienenfahrzeug 2 verlassen hat und die Abrechnung wird entsprechend ausgeführt.
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Weiter zusätzlich können die Anmeldestationen 14 zum erneuten Identifizieren der Person herangezogen werden, wenn diese ihren Sitz 8 beispielsweise verlassen hat und durch das Schienenfahrzeug 2 läuft. Auch Personen, die sich auf keinem Sitzplatz 8 gesetzt haben, können durch die Anmeldestationen 14 erfasst werden, sodass das Verfahren wie zuvor beschrieben ausführbar ist.
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Die obigen Ausführungsbeispiele beziehen sich auf die Fahrt einer Person mit einem Schienenfahrzeug 2. Das Verfahren ist jedoch eben so gut auch mit anderen Fahrzeugen durchführbar, z.B. mit einem Bus oder Taxi. Gerade bei einem Taxi kann die für einen Fahrgast manchmal undurchsichtige Tarifberechnung vereinfacht werden, da der Fahrgast eine automatisiert erstellte schriftliche Abrechnung der gefahrenen Strecke erhalten kann, inklusive des gültigen Tarifs und Fahrpreises. Die Anmeldestation 10 aus dem Schienenfahrzeug 2 kann in gleicher weise auch in einem Kraftfahrzeug verbaut werden, und das beschriebenen Verfahren kann in gleicher Weise durchgeführt werden.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch die bevorzugten Ausführungsbeispiele näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.