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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 und ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackungseinheit gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 10.
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Verpackungseinheiten aus einzelnen zu einer Produktformation zusammengefassten Produkten, insbesondere Dosen oder dgl. Behälter, die mittels einer schrumpffähigen Folie gegeneinander fixiert sind, sind hinlänglich bekannt.
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Zur Herstellung derartiger Verpackungseinheiten, wie beispielsweise in der
DE 10 2008 052 633 A1 beschrieben, wird die Schrumpffolie um die Produktformation unter Bildung zweiter gegenüberliegender seitlicher, vorzugsweise stirnseitiger Öffnungen geschlungen und anschließend aufgeschrumpft. Im Bereich dieser seitlichen Öffnungen ist die Schrumpffolie mit einer geschlossenen Oberfläche in Gestalt eines Verschlusses mit sich überlappenden Faltbereichen ausgebildet. Hierdurch weisen derartige Verpackungseinheiten bzw. die aufgeschrumpfte Folie zwei gegenüberliegende stirnseitige Schrumpfaugen auf, die sich an den gegenüberliegenden Seitenflächen ausbilden. Die aufgeschrumpfte Folie bildet in einer Ausführungsvariante eine geschlossene Fläche aus. Alternativ kann die schrumpfende bzw. aufgeschrumpfte Folie im Bereich dieser Schrumpfaugen eine Öffnung aufweisen. Insbesondere ein Abstellen der Verpackungseinheit mit der Stirnseite auf einem mit Steinen oder anderweitigen spitzen Partikeln übersäten Bodenbereich kann dazu führen, dass die in der Verpackungseinheit aufgenommenen Produkte, insbesondere Dosen beschädigt werden und das darin aufgenommene Füllgut, beispielsweise Bier austritt.
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Auch sind bereits derartige folienverpackte Verpackungseinheiten bekannt, bei denen Dosen auf einen im Querschnitt U-förmigen Trägerelement aus Pappe aufgenommen sind, wobei die Produkte bzw. Dosen sich auf einem rechteckförmigen Aufnahmeabschnitt des Tragelementes befinden und an dessen Randseiten sich zwei angeflanschte Wandabschnitte anschließen, welche jedoch eine geringe Breite besitzen. Die Wandabschnitte des Tragelementes erstrecken sich hinsichtlich ihrer Breite maximal bis zu einem Drittel der Höhe der Produkte bzw. der Dosenhöhe.
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Somit besteht auch bei derartigen bekannten, auch „U-Boards“ genannten Tragelement weiterhin der Nachteil, dass bei Abstellen der folienverpackten Verpackungseinheit auf der Stirnseite eine Beschädigung der Dosen entstehen kann.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackungseinheit und ein zugehöriges Verfahren zur Herstellung einer derartigen Verpackungseinheit anzugeben, die die eingangs beschriebenen Nachteile des Standes der Technik beseitigt, insbesondere einen verbesserten Schutz der in der Verpackungseinheit aufgenommenen Produkte, insbesondere Dosen durch äußere mechanische Einflüsse, beispielsweise beim Abstellen auf mit spitzen Partikeln verunreinigtem Boden, zu ermöglichen.
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Die Aufgabe wird ausgehend von dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst. Weiterhin wird die Aufgabe durch ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackungseinheit gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 10 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Der wesentliche Aspekt der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit ist darin zu sehen, dass zur vollständigen oder nahezu vollständigen Abdeckung zumindest einer der Stirnseiten zumindest ein Abdeckelement vorgesehen ist, welches vor dem Aufschrumpfen der Folie im Bereich zumindest einer der Stirnseiten an der Produktformation fixiert ist. Besonders vorteilhaft kann durch die erfindungsgemäße Abdeckung der Stirnseiten der Produktformation bzw. Verpackungseinheit durch das Abdeckelement eine Beschädigung der Produkte, insbesondere Dosen der Verpackungseinheit durch äußere Einflüsse effektiv vermieden werden. Vorteilhaft ist hierzu das zumindest eine Abdeckelement aus Pappe, Wellpappe oder einem ähnlichen Material einstückig hergestellt.
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Weiterhin vorteilhaft ist das zumindest eine Abdeckelement flach ausgebildet und weist eine Breite auf, die größer als die Hälfte der Produkthöhe, jedoch kleiner als Produkthöhe ist. Ferner weist das zumindest eine flache Abdeckelement eine Länge auf, die kleiner als die Breite der Verpackungseinheit ist. In dieser Ausführungsvariante ist das zumindest eine Abdeckelement flach und rechteckförmig, oval oder rund ausgebildet.
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In einer alternativen Ausführungsvariante ist das zumindest eine Abdeckelement U-förmig ausgebildet. Dadurch wird zusätzlich ein effektiver Schutz der Eckebereich der Verpackungseinheit erreicht.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante sind ein erstes und ein zweites Abdeckelement vorgesehen, wobei das erste Abdeckelement zur vollständigen Abdeckung der ersten Öffnung und das zweite Abdeckelement zur vollständigen Abdeckung der zweiten Öffnung ausgebildet ist.
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Vorteilhaft ist das zumindest eine Abdeckelement mit der Produktformation bzw. einzelnen Produkten verklebt.
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Ebenfalls ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung zumindest einer Verpackungseinheit bestehend aus einzelnen zu einer Produktformation zusammengefassten Produkten und einer aufgeschrumpften Folie, bei dem die Produkte mittels der aufgeschrumpften Folie gegeneinander fixiert werden, wobei die Verpackungseinheit zumindest zwei gegenüberliegende Stirnseiten aufweist. Vorteilhaft wird vor dem Aufschrumpfen der Folie zumindest ein Abdeckelement im Bereich zumindest einer Stirnseite an der Produktformation fixiert wird.
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Vorzugsweise werden vor dem Aufschrumpfen der Folie die Produkte und/oder das zumindest eine Abdeckelement mit einem Klebstoffauftrag versehen, wobei dieser beispielsweise durch Sprühen hergestellt werden kann.
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Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der schematischen Zeichnung beschrieben. In dieser zeigen:
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1 eine perspektivische Draufsicht auf eine gemäß dem Stand der Technik ausgebildete Verpackungseinheit,
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2 ein schematischer Querschnitt durch die Verpackungseinheit gemäß 1 entlang der Schnittlinie A-A,
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3 eine perspektivische Draufsicht auf eine erfindungsgemäß ausgebildetes flaches Abdeckelement,
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4 ein schematischer Querschnitt durch eine Verpackungseinheit mit einem flachen Abdeckelement gemäß 3,
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5 eine perspektivische Draufsicht auf eine erfindungsgemäß ausgebildete Verpackungseinheit mit einem flachen Abdeckelement,
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6 ein schematischer Querschnitt durch eine erfindungsgemäß ausgebildete Verpackungseinheit mit zwei flachen Abdeckelementen gemäß 3 und
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7 eine perspektivische Draufsicht auf eine erfindungsgemäß ausgebildete Verpackungseinheit mit einer alternativen Ausführungsform eines flachen Abdeckelementes.
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1 zeigt eine Verpackungseinheit 1 gemäß dem Stand der Technik bestehend aus einzelnen zu einer Produktformation zusammengefassten Produkten 2, insbesondere Dosen. Die Produkte 2 weisen eine Produkthöhe H auf, welche die Erstreckung entlang Ihrer Produktlängsachse widergibt. Die Verpackungseinheit 1 ist aufgrund der Anordnung der Produkte 2 in einer Produktformation vorzugsweise quaderförmig ausgebildet und weist zwei gegenüberliegende Stirnseiten 1a, 1b und zwei gegenüberliegende Längsseiten 1c, 1d. Schließlich weist die Verpackungseinheit 1 noch eine Oberseite 1e und eine Unterseite 1f auf.
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Die Produkte 2 sind beispielhaft auf einem flachen Tragelement 3 aufgenommen, und zwar stehender Weise, d.h. die Produktlängsachse verläuft senkrecht zur Oberseite des flachen Tragelementes 3, welches vorzugsweise aus Pappe, Wellpappe oder einem vergleichbaren Material hergestellt ist. Beispielsweise kann das flache Tragelement 3 auch aus Kunststoff hergestellt sein oder auch vollständig entfallen.
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Das flache Tragelement 3 weist zumindest einen rechteckförmigen Aufnahmeabschnitt 3.1 auf, auf dem die Produkte 2, insbesondere Dosen stehend angeordnet sind, und zwar vorzugsweise unmittelbar nebeneinander und matrixartig angeordnet, d.h. in mehreren Reihen und Spalten nebeneinander. Der rechteckförmige Aufnahmeabschnitt 3.1 des flachen Tragelementes 3 bildet hierbei die Unterseite 1f der Verpackungseinheit 1. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel umfasst die Verpackungseinheit 1 vier Spalten mit jeweils sechs Dosen, d.h. in Summe 24 Dosen. Es versteht sich, dass die Erfindung keinesfalls auf eine derartige Anzahl an Produkten 2 bzw. Dosen beschränkt ist, sondern auch eine unterschiedliche Anzahl an Produkten 2 pro Verpackungseinheit 1 umfassen kann, ohne das hierdurch der Erfindungsgedanke verlassen wird.
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Die Verpackungseinheit 1 weist eine schrumpffähige Folie 4 auf, mittels der die auf dem rechteckförmigen Aufnahmeabschnitt 3.1 befindlichen Produkte 2 gegeneinander und am flachen Tragelement 3 fixiert sind. Zur Herstellung derartiger Verpackungseinheiten 1 wird die schrumpffähige Folie 4 um die Produktformation geschlungen, und zwar derart, dass diese im Bereich der Stirnseiten 1a, 1b der Verpackungseinheit 1 eine Öffnung bildet. Anschließend wird die schrumpffähige Folie 4 in einer zugehörigen Schrumpftunnelanlage aufgeschrumpft, wodurch die Stirnseiten 1a, 1b entweder vollflächig mit der aufgeschrumpften Folie 4 bedeckt sind oder diese nur teilweise bedeckt sind, d.h. die schrumpffähige Folie bzw. Schrumpffolie 4 zwei gegenüberliegende stirnseitige Öffnungen 4a, 4b ausbildet, die sich an den gegenüberliegenden Stirnseiten 1a, 1b der Verpackungseinheit 1 befinden. Im Bereich dieser Öffnungen 4a, 4b bzw. Schrumpfaugen weist die schrumpfende bzw. aufgeschrumpfte Folie 4 damit keine geschlossene Fläche auf. Insbesondere in diesem Bereich ist ein direkter Kontakt der in der Verpackungseinheit 1 aufgenommenen Produkte 2, insbesondere von Dosen mit der äußeren Umgebung möglich.
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Beim Abstellen der Verpackungseinheit 1 auf deren Stirnseiten 1a, 1b kann es bei einem mit Steinen oder anderweitigen spitzen Partikeln 5 übersäten Bodenbereich 6 dazu kommen, dass die in der Verpackungseinheit 1 aufgenommenen Produkte 2, insbesondere Dosen beschädigt werden und das darin aufgenommene Füllgut, beispielsweise Bier austritt.
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In 1 ist eine mögliche Beschädigung der dargestellten Dosen 2 angedeutet. Um ein vereinfachtes Tragen einer derartigen Verpackungseinheit 1 zu ermöglichen, weisen diese üblicherweise im Bereich der Stirnseiten 1a, 1b einen henkelartiges Griffelement 7 auf, das durch vorzugsweise ein Kunststoffband gebildet ist, welches mit seinen freien Enden an den Längsseiten 1c, 1d der Verpackungseinheit 1 befestigt ist, vorzugsweise mit diesen verklebt ist.
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In 2 ist ein schematischer Schnitt entlang der Schnittachse A-A durch die Verpackungseinheit 1 gemäß 1 beispielhaft dargestellt. Das gemäß dem Stand der Technik ausgebildete flache Tragelement 3 weist beispielhaft einen U-förmigen Querschnitt auf.
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Hier setzt die Erfindung an und will Abhilfe schaffen, eine Beschädigung der in der Verpackungseinheit 1 aufgenommenen Produkte 2 durch spitze Gegenstände von außen, beispielsweise beim Abstellen der Verpackungseinheit 1 auf einer der Stirnseiten 1a, 1b zu vermeiden.
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Gemäß der Erfindung ist zur nahezu vollständigen Abdeckung zumindest einer der Stirnseiten 1a, 1b der aufgeschrumpften Folie 4 zumindest ein flaches Abdeckelement 8, 8*, 9 vorgesehen, welches vor dem Aufschrumpfen der Folie 4 im Bereich zumindest einer der Stirnseiten 1a, 1b an der Produktformation fixiert ist.
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3 zeigt beispielhaft eine Draufsicht auf ein derartiges flaches Abdeckelement 8 und 4 einen Querschnitt durch eine Verpackungseinheit 1 mit einem an der Stirnseite 1b vorgesehenen flachen Abdeckelement 8, welches die die Stirnseite 1a vollständig abdeckt.
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Das zumindest eine flache Abdeckelement 8, 8*, 9 ist vorzugsweise einstückig ausgebildet und aus Pappe, Wellpappe oder einem vergleichbaren Material einstückig hergestellt. Vorzugsweise wird das flache Abdeckelement 8 aus einer Materialbahn hergestellt.
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In einer bevorzugten Ausführungsvariante ist das zumindest eine flache Abdeckelement 8, 9 als flacher Zuschnitt aus Pappe, Wellpappe oder einem vergleichbaren Material hergestellt, der vorzugsweise rechteckförmig oder rechteckförmig mit abgerundeten Ecken ausgebildet ist. Alternativ kann das flache Abdeckelement 8, 9 auch oval oder rund sein. Das zumindest eine flache Abdeckelement 8, 9 weist vorzugsweise eine Breite B aufweist, die größer als die Hälfte der Produkthöhe H, jedoch kleiner als Produkthöhe H ist. Ferner weist das zumindest eine flache Abdeckelement 8, 9 eine Länge L auf, die kleiner als die Breite BA der Verpackungseinheit 1 ist.
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6 zeigt eine Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit mit einem ersten und zweiten flachen Abdeckelement 8, 9, die an den gegenüberliegenden Stirnseiten 1a, 1b an der Produktformation angeordnet sind.
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In einer weiteren Ausführungsvariante gemäß 7 weist das flache Abdeckelement 8* einen mittleren Anlageabschnitt 8.1* sowie einen jeweils seitlich daran anschließenden ersten Seitenwandabschnitt 8.2* und einen zweiten Seitenwandabschnitt 8.3* auf. Die beiden Seitenwandabschnitt 8.2*, 8.3* können entweder starr mit dem mittleren Anlageabschnitt 8.1* verbunden oder an diesen angelenkt sind. Das flache Abdeckelement 8* weist in dieser Ausführungsvariante einen U-förmigen Querschnitt auf.
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Das zumindest eine flache Abdeckelement 8, 8*, 9 ist vorzugsweise mit der Produktformation bzw. einzelnen Produkten 2 verklebt, beispielsweise mittels eines Sprühklebers.
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Beim erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung einer derartigen Verpackungseinheit 1 werden zunächst die einzelnen Produkte 2 zu einer Produktformation zusammengefasst. Anschließend wird die Produktformation mit einer schrumpffähigen Folie 4 umschlungen und im Bereich der Stirnseiten 1a, 1b das erfindungsgemäße flache Abdeckelement 8, 8*, 9 an der Produktformation fixiert und anschließend die schrumpffähige Folie 4 aufgeschrumpft. Alternativ kann das flache Abdeckelement 8, 8*, 9 auch vor dem Umschlingen mit der schrumpffähigen Folie 4 an der Produktformation fixiert werden. Zum Aufschrumpfen der Folie 4 wird die Verpackungseinheit 1 einer Schrumpftunnelanlage zugeführt und darin die schrumpffähige Folie 4 entsprechend erhitzt und auf die Produktformation sowie das flache Abdeckelement 8, 8*, 9 aufgeschrumpft.
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Zur Fixierung des flache Abdeckelement 8, 8*, 9 werden die Produktformation bzw. die nach außen weisenden Produkte 2 der Produktformation und/oder das zumindest eine flache Abdeckelement 8, 8*, 9 vor dem Aufschrumpfen der schrumpffähigen Folie 4 mit einem Klebstoffauftrag versehen. Der Klebstoffauftrag kann beispielsweise durch Aufsprühen des Klebstoffes auf die Produkte 2 und/oder das zumindest eine flache Abdeckelement 8, 8*, 9 hergestellt werden.
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Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern kann innerhalb des Schutzbereichs der beigefügten Ansprüche variiert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verpackungseinheit
- 1a, 1b
- Stirnseiten
- 1c, 1d
- Längsseiten
- 1e
- Oberseite
- 1f
- Unterseite
- 2
- Produkte bzw. Dosen
- 3
- Tragelement
- 4
- schrumpffähige bzw. geschrumpfte Folie
- 4a
- erste Öffnung
- 4b
- zweite Öffnung
- 5
- Partikel
- 6
- Bodenabschnitt
- 7
- Griffelement
- 8
- flaches Abdeckelement
- 8*
- U-förmigen Abdeckelement
- 8.1*
- mittleren Anlageabschnitt
- 8.2*
- erster Seitenwandabschnitt
- 8.3*
- zweiter Seitenwandabschnitt
- 9
- flaches Abdeckelement
- B
- Breite
- BA
- Breite
- H
- Produkthöhe
- L
- Länge
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102008052633 A1 [0003]