DE102014110303A1 - Vorrichtung zur Speicherung von Lageenergie - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zur Speicherung von Lageenergie, bestehend aus mindestens einem Körper (2) mit einem Eigengewicht, der an einer Antriebseinrichtung (3) von einer niveauniedrigeren zu einer niveauhöheren Position (A, B) bewegt ist. Hierbei ist die Antriebseinrichtung (3) mit einer Energieumwandlungseinrichtung (4) elektrisch verbunden, wobei durch die Energieumwandlungseinrichtung (4) Strom zur Verfügung gestellt ist, durch den die Antriebseinrichtung (3) mit Energie zu dessen Antrieb versorgt ist, und wobei die Antriebseinrichtung (3) im Wechselbetrieb als Generator arbeitet, der durch die Absenkung des oder der Körper antreibbar ist und durch den in diesem Betriebszustand die Lagerungen der Körper in Strom umgewandelt ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Speicherung von Lageenergie nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
- Solche Vorrichtungen zur Speicherung von Lageenergie werden genutzt, um überschüssigen Strom in Lageenergie umzuwandeln, so dass dieser gespeichert und im Bedarfsfalle aus der Lageenergie erneut Strom erzeugt ist. Solche Vorrichtungen bestehen oftmals aus mindestens zwei in unterschiedlichen Höhenpositionen angeordneten Speicherseen, in denen Wasser gesammelt ist. Zwischen den Speicherseen befindet sich eine Rohrleitung, durch die das Wasser von dem einen in den anderen Speichersee abgelassen bzw. gepumpt werden kann. Am unteren der niveauniedrigeren Höhenposition ist eine Pumpe bzw. ein Generator angeordnet, durch die der Wasserfluss geleitet ist. Sollte daher festgestellt werden, dass im allgemeinen Stromnetz überschüssige Energie vorhanden ist, kann zum einen der Ablass des oberen Speichersees gestoppt werden und zum anderen kann die überschüssige Energie dazu benutzt werden, aus dem unteren Speichersee Wasser über die Pumpe und die Rohrleitung in den oberen Speichersee zu transportieren ist.
- Derartige Speicherseesysteme benötigen nachteiliger Weise viel Platz und zerstören oftmals die Landschaft, da die Größe der Speicherseen ein bestimmtes Volumen nicht unterschreiten darf, denn wenn das Wasservolumen nicht groß genug bemessen ist, sinkt der Wirkungsgrad solcher Speicherseesysteme erheblich und arbeitet nicht mehr rentabel.
- Darüber hinaus können solche Speicherseesystem lediglich in Gebieten gebaut werden, die natürlicherweise eine entsprechende Höhenstruktur aufweisen, also beispielsweise in Bergen oder in sonstigen Landschaften mit einem ausreichenden Höhenunterschied. Der Höhenunterschied zwischen den beiden Speicherseen ist erforderlich, um überhaupt eine entsprechende Leistung zur Stromerzeugung zur Verfügung stellen zu können.
- Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Speicherung von Lageenergie der eingangs genannten Gattung bereitzustellen, die sowohl an unabhängigen Positionen aufgestellt werden kann, ohne dass diese einen erheblichen Raumbedarf einnimmt, und gleichzeitig soll durch die Vorrichtung auch eine individuell einstellbare Energieumwandlung bzw. Energiespeicherung vorhanden sein.
- Diese Aufgaben sind durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Schutzanspruch 1 gelöst.
- Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Dadurch, dass die Antriebseinrichtung mit einer Energieumwandlungseinrichtung elektrisch verbunden ist, und dadurch, dass durch die Energieumwandlungseinrichtung Strom zur Verfügung gestellt ist, durch den die Antriebseinrichtung mit Energie zu dessen Antrieb versorgt ist und dadurch, dass die Antriebseinrichtung als Generator im Wechselbetrieb arbeitet, der durch die Absenkung des oder der Körper antreibbar ist und durch den in diesem Betriebszustand die Lageenergie der Körper in Strom umgewandelt ist, kann eine sehr klein bauende Anlage angeboten werden, die beispielsweise auch von Privathaushalten, von Gemeinden oder von sonstigen Kleinunternehmen betrieben werden kann, denn die Anlage benötigt relativ wenig Raum und gleichzeitig kann die möglicherweise überschüssige Energie, die durch Solarzellen oder Windräder erzeugt werden in Lageenergie umgewandelt sein, die bei Verdunklung oder Windstille in Strom umgewandelt werden kann.
- Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Körper an einer Spindel angebracht sind, die vertikal aufgestellt ist, oder wenn die Körper an einem Seilzug, beispielsweise nach Art eines Sessel- oder Bügellifter, befestigt sind, da dadurch der Transport vereinfacht ist. Insbesondere im Sommer können nicht genutzte Seilbahnen somit mit entsprechenden zusätzlichen Funktionen ausgerüstet werden, um mit Hilfe von Solarstrom Gewichte zu befördern, die dann im Winter abgesenkt werden, um Strom zurückzugewinnen oder zumindest den Energiebedarf der dann laufenden Seilbahn zu reduzieren.
- In der Zeichnung sind zwei erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele dargestellt, die nachfolgend näher erläutert sind. Im Einzelnen zeigt:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Speicherung von Lageenergie, bestehend aus einer Antriebseinrichtung, aus einer Energieumwandlungseinrichtung, die elektrisch mit der Antriebseinrichtung verbunden ist, und aus einer Spindel, die trieblich mit der Antriebseinrichtung verbunden ist und an der mindestens ein Körper befestigt ist und -
2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Speicherung von Lageenergie bestehend aus einem schräg verlaufenden Seilzug, an dem eine Vielzahl von Körpern angelenkt sind, aus einer Antriebseinrichtung, die trieblich mit dem Seilzug in Wirkverbindung steht und aus einer Energieumwandlungseinrichtung, die elektrisch mit der Antriebseinrichtung verbunden ist. - In
1 ist eine Vorrichtung1 zur Speicherung von Lageenergie in einer schematischen Ausgestaltung abgebildet. Die Vorrichtung1 besteht dabei aus einem Körper2 der eine Eigengewichtskraft aufweist, die individuell auswählbar ist. Darüber hinaus umfasst die Vorrichtung1 eine Antriebseinrichtung3 , die sowohl als Motor und als Generator im Wechselbetrieb arbeitet. Die Antriebseinrichtung3 ist über elektrische Leitungen7 mit einer Energieumwandlungseinrichtung4 verbunden, die beispielsweise als Solarmodul oder als Windkraftrad ausgestaltet ist. Durch die Energieumwandlungseinrichtung4 wird demnach Sonnenenergie oder Windkraft in Strom umgewandelt und entweder in ein Stromnetz10 oder in einen Akkumulator9 eingespeist. - Sollte sowohl im Stromnetz
10 als auch im Akkumulator9 genügend Strom vorhanden sein und die Energieumwandlungseinrichtung4 erzeugt nach wie vor Strom, kann über die elektrische Leitung7 die Antriebseinrichtung3 aktiviert werden, die trieblich mit einer Spindel5 verbunden ist. - An der Spindel
5 ist mindestens einer der Körper2 angebracht, der demnach durch den Betrieb der Antriebseinrichtung3 von einer niedrigeren Höhenposition A in eine höhere Höhenposition B überführt werden kann. - Sobald die Energieumwandlungseinrichtung
4 keine Energie mehr zur Verfügung stellt, und im Stromnetz10 , beispielsweise eines Hauses, Strom benötigt ist, kann der Körper2 von der höheren Höhe B in ein niedrigeres Niveau A zurücküberführt werden, wodurch die Spindel5 die in diesem Betriebszustand als Generator arbeitende Antriebseinrichtung3 antreibt, so dass mit Hilfe des Generators3 die Lageenergie des Körpers2 in Strom umgewandelt ist und dieser über die elektrischen Leitungen7 entweder in das Stromnetz10 oder in den Akkumulator9 eingespeist werden kann. Die jeweilige Umschaltung erfolgt mittels eines Schalters11 , durch den der Stromfluss steuerbar ist. - Es ist ohne fachliche Überlegung klar, dass die Spindel
5 als vertikal oder geneigt verlaufender Seilzug ausgestaltet werden kann und dass die Körper2 vereinzelt oder als Bündel zur Erzeugung von Lageenergie angehoben werden können. - In
2 ist gezeigt, dass die einzelnen Körper2 an einem Seilzug6 angebracht sind, der nach Art einer Sesselbahn betrieben ist. Bei zuviel Stromangebot im Netz10 oder im Akkumulator9 können die einzelnen Körper2 durch die Antriebseinrichtung3 von einer niedrigeren Höhenposition A in eine höhere Höhenposition B transportiert werden. Durch die Antriebseinrichtung3 wird demnach der Sessellift6 angetrieben. Dabei kann der Betreiber frei wählen, ob einzelne Körper2 von der Position A in die Position B gefahren sind oder ob mehrere solcher Körper2 hintereinander an dem Seilzug6 angebracht sind. - Um die Körper
2 in der niveauhöheren Position B zu lagern, ist dort eine Plattform8 vorgesehen, auf der die Körper2 abgelegt werden können, so dass mehrere der Körper2 auf der Plattform8 lagerbar sind. - Es ist möglich, die Energieumwandlungseinrichtung
4 sowohl als Solarzellenmodul und/oder als Windkraftanlage zu betreiben. Auch können mit Hilfe der Spindel5 gemäß1 die einzelnen Körper2 auf der in2 abgebildeten Plattform8 transportiert und dort abgelegt werden. - Solche Vorrichtungen
1 sind äußerst platzsparend und können beispielsweise auf dem Grundstück eines Privat- oder Mehrfamilienhauses aufgestellt werden. Die Solaranlage4 ist dabei auf das Dach des bereits vorhandenen Hauses zu montieren und die Körper2 können entweder auf einer separat zu bauenden Plattform8 , die neben dem Haus angeordnet ist, abgelegt werden, oder aber ein Garagendach wird als Plattform8 genutzt. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Vorrichtung
- 2
- Körper
- 3
- Antriebseinrichtung
- 4
- Energieumwandlungseinrichtung/Solaranlage
- 5
- Spindel
- 6
- Seilzug/Sessellift
- 7
- elektrische Leitung
- 8
- Plattform
- 9
- Akkumulator
- 10
- Stromnetz
- 11
- Schalter
- A
- niedrigere Höhenposition/Niveau
- B
- höhere Höhenposition
Claims (8)
- Vorrichtung (
1 ) zur Speicherung von Lageenergie, bestehend aus mindestens einem Körper (2 ) mit einem Eigengewicht, der an einer Antriebseinrichtung (3 ) von einer niveauniedrigeren zu einer niveauhöheren Position (A, B) bewegt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (3 ) mit einer Energieumwandlungseinrichtung (4 ) elektrisch verbunden ist und dass durch die Energieumwandlungseinrichtung (4 ) Strom zur Verfügung gestellt ist, durch den die Antriebseinrichtung (3 ) mit Energie zu dessen Antrieb versorgt ist, und dass die Antriebseinrichtung (3 ) im Wechselbetrieb als Generator arbeitet, der durch die Absenkung des oder der Körper antreibbar ist und durch den in diesem Betriebszustand die Lagerungen der Körper in Strom umgewandelt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieumwandlungseinrichtung (
4 ) mindestens eine Solarzelle aufweist und/oder als Windrad ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (
3 ) elektrisch mit der Energieumwandlungseinrichtung (4 ) und einem Akkumulator (9 ) oder einem Stromnetz (10 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper (
2 ) mit Hilfe einer vertikal verlaufenden Spindel (8 ) oder einem vertikalen oder schräg verlaufenden Seilzug (6 ) durch die Antriebseinrichtung (3 ) bewegbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper (
2 ) in einer oder mehreren Positionen (B) abgelegt sind zur Speicherung deren jeweiligen Lageenergie. - Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper (
2 ) auf einer Plattform (8 ) abgelegt sind. - Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Antriebseinrichtung (
3 ) und der Energieumwandlungseinrichtung (4 ) ein Schalter (11 ) vorgesehen ist, durch den der Stromfluss zwischen der Energieumwandlungseinrichtung (4 ) und der Antriebseinrichtung (3 ) steuerbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieumwandlungseinrichtung (
4 ) über den Schalter (11 ) mit einem Stromnetz (10 ) verbunden ist.
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