DE102014117009A1 - Baugruppe mit einem Flansch und einer Prüfvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Bei einer Baugruppe mit einem wenigstens einen Fluidanschluss (20) aufweisenden Flansch (100), insbesondere für ein Fahrzeugklimaanlagensystem, der fluiddicht mit wenigstens einer Fluidleitung (18) verbunden ist, und einer wenigstens einen Fluidanschluss aufweisenden Prüfvorrichtung, die zwei gegenüberliegend angeordnete, bewegliche Fixierarme (136) aufweist, sind an entgegengesetzt liegenden Abschnitten einer Umfangswand (116) des Flansches (100) zwei Fixierstrukturen (132) vorgesehen, die mit den Fixierarmen (136) der Prüfvorrichtung in Eingriff kommen und den Fluidanschluss (20) des Flansches (100) mit dem Fluidanschluss der Prüfvorrichtung in Verbindung halten. Ein für eine derartige Baugruppe geeigneter Flansch (100) hat zwei parallele Stirnflächen (112, 114) und eine sich zwischen den Stirnflächen (112, 114) erstreckende Umfangswand (116), wobei wenigstens ein Fluidanschluss (20) des Flansches (100) an einer ersten Stirnfläche (112) angeordnet ist und Fixierstrukturen (132) an entgegengesetzten Abschnitten an der Umfangswand (116) ausgebildet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Baugruppe mit einem wenigstens einen Fluidanschluss aufweisenden Flansch und einer wenigstens einen Fluidanschluss aufweisenden Prüfvorrichtung. Außerdem betrifft die Erfindung einen Flansch, insbesondere für eine derartige Baugruppe.
- Die Dichtigkeit von Fluidleitungsverbindungen bei Fahrzeugklimaanlagen wird auf bekannte Weise getestet, indem eine Prüfvorrichtung an einem bereits montierten Flansch einer Komponente des Klimaanlagensystems angebracht wird und die jeweilige Komponente mit einem vorbestimmten Druck beaufschlagt wird. Herkömmlich erfolgt die Befestigung der Prüfvorrichtung am Flansch von der Rückseite des Flansches aus.
- Ist jedoch der Flansch bereits beispielsweise an einer Klimaanlage oder in einer Dichtung in einer Öffnung einer Stirnwand des Fahrzeugs montiert, wie dies etwa für die fahrzeuginnenraumseitigen Komponenten der Fahrzeugklimaanlage typisch ist, so ist die Rückseite des Flansches in der Regel nur noch schwer zugänglich.
- Aufgabe der Erfindung ist es, auch für bereits in ihrer endgültigen Einbausituation montierte Flansche eine schnelle und druckfeste Befestigung einer Prüfvorrichtung zu ermöglichen und somit das Testen von Fahrzeugklimaanlagenkomponenten auch im bereits montierten Zustand zu vereinfachen.
- Dies wird mit einer Baugruppe erreicht, mit wenigstens einem einen Fluidanschluss aufweisenden Flansch, der fluiddicht mit wenigstens einer Fluidleitung verbunden ist, und einer wenigstens einen Fluidanschluss aufweisenden Prüfvorrichtung, die zwei gegenüberliegend angeordnete, bewegliche Fixierarme aufweist. Am Außenumfang des Flansches sind an entgegengesetzten Abschnitten der Umfangswand zwei Fixierstrukturen vorgesehen, die mit den Fixierarmen der Prüfvorrichtung in Eingriff kommen und die den Fluidanschluss des Flansches mit dem Fluidanschluss der Prüfvorrichtung in Verbindung halten. Die Fixierstrukturen am Flansch ermöglichen es, die Prüfvorrichtung von der freien Anschlussseite des Flansches anzusetzen und über die Fixierarme am Flansch zu fixieren.
- Die Fixierstrukturen lassen sich auch als Positionierungshilfe und zur Führung der Fixierarme und somit zur korrekten Positionierung der Fluidanschlüsse der Prüfvorrichtung an denen des Flansches einsetzen.
- In einer weiteren Funktion sind die Fixierstrukturen bei der Endmontage der jeweiligen Komponenten der Fahrzeugklimaanlage im Fahrzeug ebenfalls zur Führung und zur Positionierung der damit zu verbindenden Komponenten einsetzbar.
- Die Fixierarme weisen vorzugsweise jeweils eine zur Fixierstruktur komplementäre Arretierstruktur auf, um einen sicheren Eingriff der Fixierarme an den Fixierstrukturen zu gewährleisten.
- Vorzugsweise hat jeder der Fixierarme einen Anlageabschnitt, der den Flansch an einer rückwärtigen Stirnfläche hintergreift. Auf diese Weise wird eine sichere Befestigung der Prüfvorrichtung am Flansch erreicht. Der Platzbedarf für das Hintergreifen durch die Fixierarme ist relativ gering, und eventuell vorhandene Dichtungen lassen sich einfach so auslegen, dass ein abschnittsweises Hintergreifen einer Stirnfläche des Flansches möglich ist.
- Ein Flansch, der zur Verwendung mit einer Prüfvorrichtung in einer oben beschriebenen Baugruppe geeignet ist, weist zwei parallele Stirnflächen und eine sich zwischen den Stirnflächen erstreckende Umfangswand auf. Wenigstens ein Fluidanschluss des Flansches ist an einer ersten Stirnfläche angeordnet, und Fixierstrukturen sind an entgegengesetzten Abschnitten an der Umfangswand ausgebildet.
- Die Fixierstruktur ist beispielsweise jeweils durch wenigstens einen Vorsprung in der Umfangswand gebildet. Alternativ könnte auch wenigstens eine Vertiefung vorgesehen sein.
- Der Vorsprung kann sich über die gesamte Höhe der Umfangswand zwischen den Stirnflächen erstrecken.
- Die Fixierstruktur hat jeweils vorzugsweise eine konstante Breite und ist insbesondere ein Steg mit konstanter Breite, sodass die Fertigung des Flansches auch z.B. in Spritzguss, Extrusions- oder Umformverfahren einfach möglich ist.
- Die Fixierstrukturen sind bevorzugt einstückig mit dem Körper des Flansches geformt und können bei dessen Fertigung direkt mit ausgebildet werden.
- Die Fixierstrukturen liegen insbesondere abseits von Ecken des Flansches bei einem rechteckigen Flansch. Bevorzugt beschränken sich die Fixierstrukturen auf die Umfangswand.
- Die Stirnflächen des Flansches sind beispielsweise im Wesentlichen rechteckig oder oval, und die Fixierstrukturen sind an entgegengesetzten Schmalseiten und/oder an entgegengesetzten breiten Seiten angeordnet. Die Anordnung der Fixierstrukturen ist damit sehr flexibel und lässt sich einfach auf die Einbaulage des Flansches beispielsweise in einer Dichtung anpassen.
- An dem Flansch können zwei Fluidanschlüsse vorgesehen sein, es ist aber auch möglich, nur einen oder auch mehr als zwei Fluidanschlüsse an einem Flansch anzuordnen.
- Der Flansch ist insbesondere plattenförmig.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand zweier Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
-
1 eine schematische perspektivische Darstellung eines aus dem Stand der Technik bekannten Flansches mit zwei daran angeschlossenen Fluidleitungen; -
2 eine schematische Schnittansicht eine Abschnitts eines Klimaanlagengehäuses mit einer eingesetzten Dichtung, in der ein herkömmlicher Flansch aufgenommen ist; -
3 eine schematische perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Flansches gemäß einer ersten Ausführungsform; -
4 eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Baugruppe mit dem Flansch aus3 , der von zwei Fixierarmen einer Prüfvorrichtung umgriffen wird; -
5 die Baugruppe aus4 beim Arretieren der Fixierarme; -
6 eine schematische Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Baugruppe aus einem Flansch und einer Prüfvorrichtung vor dem Arretieren der Fixierarme der Prüfvorrichtung; und -
7 die Baugruppe aus7 mit arretierten Fixierarmen der Prüfvorrichtung; und -
8 einen erfindungsgemäßen Flansch gemäß einer zweiten Ausführungsform. -
1 zeigt einen herkömmlichen Flansch10 mit zwei gegenüberliegenden Stirnflächen12 ,14 , die parallel zueinander liegen und die jeweils in etwa rechteckig geformt sind, sowie einer Umfangswand16 , die sich zwischen den beiden Stirnflächen12 ,14 erstreckt. Der Flansch10 ist im Wesentlichen platten- oder quaderförmig. - Durch den Körper des Flansches
10 verlaufen zwei durchgehende Öffnungen17 , die am in1 rückwärtigen Ende des Flansches10 jeweils fluiddicht mit einer Fluidleitung18 verbunden sind und auf der in1 oberen Seite jeweils einen Fluidanschluss20 bilden. Zwischen den beiden Fluidanschlüssen20 ist eine Verschraubungsöffnung21 vorgesehen, über die der Flansch10 in seiner endgültigen Einbaulage z.B. mit einer angrenzenden Komponente einer Fahrzeugklimaanlage verschraubt werden kann. -
2 zeigt einen derartigen Flansch10 eingesetzt in eine Dichtung24 an einem Klimaanlagengehäuse22 eines nicht näher dargestellten Fahrzeugs, wobei die Fluidleitungen18 beispielsweise mit fahrzeuginnenraumseitigen Komponenten einer Fahrzeugklimaanlage, die einen Verdampfer umfassen (nicht näher dargestellt), verbunden sind. - Die Dichtung
24 und das Klimaanlagengehäuse22 sind so ausgebildet, dass die rückwärtige Stirnfläche14 des Flansches10 von der Seite her nicht frei zugänglich ist. -
3 zeigt einen erfindungsgemäßen Flansch100 , der wie der bekannte Flansch10 zwei parallele Stirnflächen112 ,114 und eine diese verbindende Umfangswand116 aufweist. Auch beim Flansch100 sind zwei Fluidanschlüsse20 vorgesehen, die analog zu den Fluidanschlüssen20 des bekannten Flansches10 ausgebildet sind. - Die Stirnflächen
112 ,114 sind in dieser Ausführungsform im Wesentlichen rechteckig. An jeder der beiden Schmalseiten130 der Umfangswand116 ist eine Fixierstruktur132 vorgesehen. Die Fixierstruktur132 ist hier in Form eines senkrecht von der Umfangswand116 abstehenden Vorsprungs ausgebildet, der einen Steg bildet, der sich durchgehend von der oberen Stirnfläche112 bis zur unteren Stirnfläche114 erstreckt. Der Steg weist über seine gesamte Länge eine konstante Breite und Dicke auf. - Es ist natürlich auch möglich, die Fixierstrukturen in anderer Gestalt auszubilden, z.B. nur über einen Teil der Höhe der Umfangswand oder mit entlang des Verlaufs der Fixierstruktur variierenden Abmessungen. Alternativ ließen sich die Fixierstrukturen auch als Vertiefungen in der Umfangswand in Form von durchgehenden Nuten oder auf einen Teil der Höhe der Umfangswand begrenzten Einbuchtungen ausführen. Genauso könnten pro Flanschseite mehrere Vorsprünge und/oder Vertiefungen vorgesehen sein. Dies gilt für alle Ausführungsformen.
- Die Fixierstrukturen
132 sind an korrespondierende Arretierstrukturen134 an zwei gegenüberliegenden, um einen Schwenkpunkt P schwenkbaren Fixierarmen136 einer Prüfvorrichtung138 angepasst (siehe4 bis7 ). Die Prüfvorrichtung138 dient dazu, die mit dem Flansch100 verbundenen Komponenten beispielsweise eines (nicht näher dargestellten) Fahrzeugklimaanlagensystems auf Druckdichtigkeit zu testen. - Die Fixierarme
136 sind so angeordnet, dass sie senkrecht zu den Schmalseiten130 des Flansches100 verschwenkbar sind so in Eingriff mit den Fixierstrukturen132 kommen können. - Jeder der Fixierarme
136 in diesem Beispiel hat einen Anlageabschnitt140 , der im arretierten Zustand der Fixierarme136 die rückwärtige Stirnfläche114 des Flansches100 hintergreift und der dann flach an der Stirnfläche114 anliegt und so den Fixierarm136 in Axialrichtung A am Flansch100 sichert. - Die Fixierarme
136 können in Schließrichtung (siehe5 ) vorgespannt sein. Um das Hintergreifen des Flansches100 zu erleichtern, sind an der Außenseite der Fixierarme136 Führungsschrägen141 ausgebildet, die die Fixierarme136 nach außen vom Flansch100 weg drücken, wenn sie in Kontakt mit den Schmalseiten130 und den Fixierstrukturen132 kommen. - Führungsschrägen
141 sind hier zum einen an den freien, hakenförmigen Enden der Fixierarme136 vorgesehen, um das Auseinanderdrücken der Fixierarme136 bei Kontakt mit dem Flansch100 zu bewirken. Zum andere sind weitere, seitliche Führungsschrägen141 am axialen Ende der Fixierarme136 vorgesehen, die eine seitliche Positionierung der Fixierarme bezüglich der Fixierstrukturen132 bewirken. - Die
6 und7 zeigen das Fixieren der Prüfvorrichtung138 an einem Flansch100 , der wie im Beispiel der2 in eine Dichtung24 an einem Klimaanlagengehäuse22 eingesetzt ist. In diesem Fall ist die Dichtung24 so ausgebildet, dass seitlich der Schmalseiten130 des Flansches100 ein Spalt gebildet ist, der breit genug ist, um die Fixierarme136 in Anlage an die Fixierstrukturen132 zu bringen. Außerdem liegt die rückseitige Stirnfläche114 des Flansches100 abschnittsweise so weit frei, dass die Anlageabschnitte140 der Fixierarme136 den Flansch100 hintergreifen können. - Die Prüfvorrichtung
138 hat eine der Anzahl und der Anordnung der Fluidanschlüsse20 des Flansches100 entsprechende Anzahl von Fluidanschlüssen142 , die passgenau auf die Fluidanschlüsse20 aufgesetzt werden müssen. Beim Ansetzen der Prüfvorrichtung138 an den Flansch100 werden die Fixierarme136 auseinander gedrückt, wie in6 gezeigt ist. Dabei sorgen sie über die Führungsschrägen141 für eine korrekte Positionierung der Fluidanschlüsse142 an den Fluidanschlüssen20 des Flansches100 . - In der korrekten Arretierposition hintergreifen die Fixierarme
136 schließlich die rückseitige Stirnfläche114 des Flansches100 und halten die Prüfvorrichtung138 am Flansch100 , sodass die Fluidanschlüsse142 druckfest mit den Fluidanschlüssen20 verbunden sind. - Die zur Endmontage vorgesehenen Verschraubungsöffnungen
21 am Flansch100 werden für das Anbringen der Prüfvorrichtung138 nicht verwendet. -
8 zeigt eine zweite Ausführungsform eines Flansches200 , bei dem die Fixierstrukturen232 nicht auf der Schmalseite130 der Umfangswand230 des Flansches200 angeordnet sind, sondern an deren breiten Seiten250 . - Außerdem sind die entgegengesetzten Stirnflächen
212 ,214 nicht rechteckig, sondern leicht oval ausgebildet, wobei die breiten Seiten250 gerade und parallel zueinander verlaufen. - Die die Fixierstrukturen
232 bildenden Stege sind breiter ausgebildet als in der ersten Ausführungsform, erstrecken sich aber genauso über die gesamte Höhe der Umfangswand216 zwischen den Stirnflächen212 ,214 . - Flansche mit der Form des Flansches
200 kommen zum Einsatz, wenn die Einbausituation so ist, dass der Angriff der Fixierarme136 der Prüfvorrichtung138 günstigerweise von der breiten Seite250 des Flansches200 erfolgt. Die Fixierarme136 müssen natürlich auf die Form der Fixierstrukturen232 angepasst werden. - Neben der Verwendung zur Führung und sicheren Positionierung der Prüfvorrichtung
138 können die Fixierstrukturen132 ,232 am Flansch100 ,200 auch dazu verwendet werden, um bei der Endmontage des Fahrzeugklimaanlagensystems für eine Führung und eine exakte Positionierung bezüglich der mit dem jeweiligen Flansch100 ,200 zu verbindenden weiteren Komponenten des Systems zu sorgen.
Claims (10)
- Baugruppe mit einem wenigstens einen Fluidanschluss (
20 ) aufweisenden Flansch (100 ;200 ), insbesondere für ein Fahrzeugklimaanlagensystem, der fluiddicht mit wenigstens einer Fluidleitung (18 ) verbunden ist, und einer wenigstens einen Fluidanschluss (142 ) aufweisenden Prüfvorrichtung (138 ), die zwei gegenüberliegend angeordnete, bewegliche Fixierarme (136 ) aufweist, wobei an entgegengesetzt liegenden Abschnitten einer Umfangswand (116 ;216 ) des Flansches (100 ;200 ) zwei Fixierstrukturen (132 ;232 ) vorgesehen sind, die mit den Fixierarmen (136 ) der Prüfvorrichtung (138 ) in Eingriff kommen und den Fluidanschluss (20 ) des Flansches (100 ;200 ) mit dem Fluidanschluss (142 ) der Prüfvorrichtung (138 ) in Verbindung halten. - Baugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierarme (
136 ) jeweils eine zur Fixierstruktur (132 ;232 ) komplementäre Arretierstruktur (134 ) aufweisen. - Baugruppe nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierarme (
136 ) jeweils einen Anlageabschnitt (140 ) aufweisen, der den Flansch (100 ;200 ) an einer rückwärtigen Stirnfläche (114 ;214 ) hintergreift. - Flansch für eine Baugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (
100 ;200 ) zwei parallele Stirnflächen (112 ,114 ;212 ,214 ) und eine sich zwischen den Stirnflächen (112 ,114 ;212 ,214 ) erstreckende Umfangswand (116 ;216 ) aufweist, wobei wenigstens ein Fluidanschluss (20 ) des Flansches (100 ;200 ) an einer ersten Stirnfläche (112 ;212 ) angeordnet ist und Fixierstrukturen (132 ;232 ) an entgegengesetzten Abschnitten an der Umfangswand (116 ;216 ) ausgebildet sind. - Flansch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierstruktur (
132 ;232 ) jeweils durch einen Vorsprung gebildet ist. - Flansch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Vorsprung über die gesamte Höhe der Umfangswand (
116 ;216 ) zwischen den Stirnflächen (112 ,114 ;212 ,214 ) erstreckt. - Flansch nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierstruktur (
132 ;232 ) jeweils eine konstante Breite hat und insbesondere ein Steg mit konstanter Breite ist. - Flansch nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnflächen (
112 ,114 ) des Flansches (100 ) im Wesentlichen rechteckig oder oval sind und die Fixierstrukturen (132 ) an entgegengesetzten Schmalseiten (130 ) angeordnet sind. - Flansch nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnflächen (
212 ,214 ) des Flansches (200 ) im Wesentlichen rechteckig oder oval sind und die Fixierstrukturen (232 ) an entgegengesetzten breiten Seiten (250 ) angeordnet sind. - Flansch nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Fluidanschlüsse (
20 ) an dem Flansch (100 ;200 ) vorgesehen sind.
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| US20160146382A1 (en) | 2016-05-26 |
| EP3023681A1 (de) | 2016-05-25 |
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