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Die Erfindung betrifft ein von Hand führbares Reinigungsgerät mit einem Handgriff und einem elektromotorisch antreibbaren Reinigungselement.
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Reinigungsgeräte der in Rede stehenden Art sind in verschiedenen Ausgestaltungen bekannt, so insbesondere zur Anwendung im Haushaltsbereich, weiter bevorzugt zur Pflege und/oder Reinigung von Flächen im Überbodenbereich. Ein solches Reinigungsgerät ist beispielsweise aus der
DE 10235123 A1 bekannt. Dieses verfügt über zumindest ein elektromotorisch antreibbares Reinigungselement in Form einer rotatorisch antreibbaren Bürste, mittels welchem Gerät bevorzugt textile Flächen, beispielsweise Polsterflächen abreinigbar sind.
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Im Hinblick auf den bekannten Stand der Technik stellt sich der Erfindung die Aufgabe, ein Reinigungsgerät der in Rede stehenden Art in vorteilhafter Weise weiter zu verbessern.
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Eine mögliche Lösung der Aufgabe ist nach einem ersten Erfindungsgedanken bei einem Reinigungsgerät gegeben, bei welchem darauf abgestellt ist, dass das Reinigungselement ein über zwei Umlenkelemente umlaufendes Reinigungstuch ist und dass die Umlenkelemente in einem Trägerteil angeordnet sind und dass das Trägerteil relativ zu dem Handgriff verschwenkbar ist. Zufolge dieser Ausgestaltung ist ein Reinigungsgerät angegeben, welches sich insbesondere hinsichtlich der Handhabung im Zuge der Reinigung beziehungsweise Pflege von Flächen auszeichnet. Das Reinigungstuch wird bei aktiviertem Reinigungsgerät bevorzugt kontinuierlich umlaufend, laufbandartig angetrieben, womit zufolge der Tuchbewegung ein Wisch- und/oder Polier- und/oder Bürsteffekt auf beziehungsweise an der abzureinigenden beziehungsweise zu pflegenden Fläche erreicht wird. Das die Umlenkelemente für das Reinigungstuch aufweisende Trägerteil ist bevorzugt relativ zu dem Handgriff verschwenkbar angeordnet, so dass in handhabungstechnisch günstiger Weise eine Anpassung der Reinigungsfläche an die abzureinigende beziehungsweise zu pflegende Fläche erreicht wird. So ist weiter bevorzugt ohne beziehungsweise mit nur geringfügiger Veränderung der Stellung der das Reinigungsgerät haltenden und führenden Hand eine Anpassung der Reinigungsfläche an die abzureinigende beziehungsweise zu pflegende Fläche erreicht, indem das die Umlenkelemente und somit das Reinigungstuch aufweisende Trägerteil sich relativ zur Ausrichtung des Handgriffes schwenkbeweglich einstellt, dies weiter bevorzugt bei weiterem elektromotorischem Antreiben des Reinigungstuches.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung, oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruches 1 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche erläutert. Sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einzelnen Merkmalen des Anspruches 1 oder des jeweiligen weiteren Anspruches oder jeweils unabhängig von Bedeutung sein.
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So ist in einer weiter bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, dass sich der Handgriff im Wesentlichen quer zu einer Umlaufrichtung des Reinigungstuches erstreckt. Hieraus ergibt sich eine günstige Handhabbarkeit des Reinigungsgerätes. Das Reinigungstuch läuft bevorzugt quergerichtet, weiter bevorzugt mit Bezug auf einen Grundriss des Gerätes in einem 90°-Winkel zu einer den Handgriff durchsetzenden Hauptachse.
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In weiter bevorzugter Ausgestaltung sind zwei Trägerteile mit je einem umlaufenden Reinigungstuch vorgesehen, darüber hinaus weiter bevorzugt mehr als zwei Trägerteile mit je einem umlaufenden Renigungstuch. Jedenfalls ist bevorzugt eine geradzahlige Mehrzahl von Trägerteilen vorgesehen. Diese Trägerteile mit dem umlaufenden Reinigungstüchern sind zudem bevorzugt insbesondere hinsichtlich der aktiven Reinigungsfläche der Reinigungstücher gleich groß gestaltet.
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Die Trägerteile sind in weiter bevorzugter Ausgestaltung hinsichtlich einer Verbindungslinie von Mittelachsen der Umlenkelemente zwischen einer fluchtenden Stellung und einer, ggf. ersten, V-förmigen Stellung bis hin zu oder über eine parallele Stellung hinaus in eine zweite V-förmige Stellung verschwenkbar. Hierbei erfolgt die Verschwenkung eines oder mehrerer Trägerteile bevorzugt um eine parallel zu einer Achse eines Umlenkelementes verlaufende Achse.
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In bevorzugter Ausgestaltung ist alternativ oder, wie weiter bevorzugt, kombinativ hierzu eine Verschwenkung quer zu einer Achse des Umlenkelementes möglich. Hierdurch ist eine günstige Anpassung des Trägerteils, welches das Reinigungstuch trägt, an die abzureinigende Fläche ermöglicht.
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In einer fluchtenden Stellung der vorbeschriebenen Verbindungslinien der Trägerteile ergibt sich bevorzugt eine insgesamt über zumindest beide Trägerteile sich erstreckende zumindest annähernd ebene Reinigungsfläche, insbesondere zur Abreinigung beziehungsweise zum Pflegen von ebenen Oberflächen. In einer Parallelstellung der Trägerteile, weiter insbesondere der Verbindungslinien der Mittelachsen der Umlenkelemente und somit weiter bevorzugt auch bei einer Parallelausrichtung der Reinigungsflächen der Reinigungstücher (welche sich in dieser Stellung bevorzugt gegenüberliegen) ist beispielsweise eine beidseitige Abreinigung von scheibenartigen Gegenständen möglich.
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Alle weiteren Stellungen zwischen der ggf. ersten fluchtenden Stellung und der parallelen Stellung bzw. der parallelen Stellung und einer ggf. zweiten fluchtenden Stellung ergeben eine im Wesentlichen V-förmige Stellung der Trägerteile beziehungsweise der Verbindungslinien zueinander. Im Querschnitt winklig zueinander stehende Flächen von Objekten können so in einem Zug mittels des Reinigungsgerätes abgereinigt beziehungsweise gepflegt werden. Insbesondere, wenn diese Flächen aus einer zunächst ebenen Konfiguration in die genannte im Querschnitt winkelige Anordnung zueinander übergehen.
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Bei einer Anordnung von mindestens zwei Trägerteilen besteht weiter die Möglichkeit, ein Trägerteil starr auszubilden. So ist diesbezüglich bevorzugt vorgesehen, dass ein relativ zu dem Handgriff unbewegliches Reinigungselement vorgesehen ist. Ein solches Reinigungselement ist weiter bevorzugt ein Reinigungstuch, insbesondere ein den umlaufenden Reinigungstüchern der Trägerteile entsprechendes Reinigungstuch.
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Bevorzugt ist weiter, dass das unbewegliche Reinigungselement in Umlaufrichtung der beweglichen Reinigungselemente beziehungsweise Reinigungstücher zwischen den beweglichen Reinigungselementen vorgesehen ist. So ist weiter bevorzugt das unbewegliche Reinigungselement quasi einen Abstandsbereich zwischen den beweglichen Reinigungselementen überbrückend angeordnet. In weiterer Ausgestaltung erstreckt sich die Reinigungsfläche dieses unbeweglichen Reinigungselementes in einer bevorzugt gemeinsamen Ebene zu den Reinigungsflächen der verschwenkbaren Trägerteile, insbesondere in deren fluchtenden Stellung.
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Auch ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, dass das unbewegliche, d. h. nicht elektromotorisch angetriebene Reinigungselement relativ verschwenkbar zum Handgriff, weiter relativ verschwenkbar zu dem oder den Trägerteilen angeordnet ist, um auch hierdurch eine weiter günstige Anpassung an die abzureinigende Fläche anzubieten.
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Zudem bewegen sich die Reinigungstücher, insbesondere zweier beidseitig des Handgriffes vorgesehener Trägerteile, gegenläufig zueinander. Entsprechend ergibt sich bei Betrachtung der Reinigungsfläche eine Bewegung der Reinigungstücher zum proximalen, d. h. bevorzugt dem Handgriff zugewandten Ende. Alternativ ergibt sich eine Bewegung der Reinigungstücher hin zum distalen Ende der jeweiligen Trägerteile. Insgesamt ergibt sich hieraus eine günstige Handhabung des Reinigungsgerätes, da tendenzielle Eigenbewegungen des Reinigungsgerätes auf der abzureinigenden beziehungsweise zu pflegenden Fläche vermieden werden.
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Das Umlenkelement ist bevorzugt eine Umlenkachse oder eine Umlenkwelle. Über diese ist das Reinigungstuch gespannt. Eines der Umlenkelemente ist in bevorzugter Ausgestaltung aktiv angetrieben, insbesondere elektromotorisch angetrieben.
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Hierzu ist weiter bevorzugt in dem Handgriff ein Antriebsmotor für ein Reinigungstuch angeordnet. Bevorzugt erfolgt über diesen einen Antriebsmotor der Antrieb aller beweglichen Reinigungstücher beziehungsweise Reinigungselemente des Gerätes, wozu weiter bevorzugt entsprechende Übersetzungs- beziehungsweise Umlenkmittel vorgesehen sind. Die Anordnung des Antriebsmotors im Handgriff erweist sich handhabungstechnisch als günstig.
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Weiter bevorzugt ist in dem Handgriff ein Akkumulator angeordnet, insbesondere zur Stromversorgung des Antriebsmotors.
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In alternativer Ausgestaltung ist der Handgriff ausgebildet in Form eines Anschlussadapters zum Anschluss des Reinigungsgerätes an beispielsweise einen Saugschlauch eines üblichen Haushalts-Staubsaugers. Über den Saugschlauch erfolgt dann bevorzugt auch die Stromversorgung des Gerätes, insbesondere des Antriebsmotors.
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Ein Trägerteil weist bevorzugt ein proximales Ende, zugeordnet dem Handgriff, und ein distales Ende auf. Der Handgriff weist bevorzugt eine in Richtung einer Breite eines Reinigungstuches sich erstreckende Länge auf. Die Länge kann hinsichtlich der Breite des Reinigungstuches einem Viertel oder mehr der Breite entsprechen. Beispielsweise bis hin zu einer Länge, die an die Breite des Reinigungstuches angepasst ist, bzw. der Breite genau entspricht. Aber auch bis hin zu einer Länge, welche die Breite des Reinigungstuches übertrifft. Beispielsweise dem 1,1 bis 2-Fachen der Breite des Reinigungstuches entspricht.
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Bevorzugt ist der Handgriff auch zumindest teilweise überdeckend zu einem Umlenkbereich eines oder mehrerer Reinigungstücher, am proximalen Ende eines Trägerteiles, angeordnet.
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Bevorzugt ist eine zentrale, handhabungsgünstige Anordnung des Handgriffes vorgesehen, von welchem bevorzugt beidseitig einer Haupt-Handgriffachse sich die Trägerteile erstrecken. Bevorzugt überdeckt der Handgriff hierbei weiter in einer Projektion auf eine durch die Trägerteile gemeinsam gebildeten Ebene den Spaltbereich zwischen den Trägerteilen beziehungsweise den umlaufenden Reinigungstüchern.
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Der Antrieb ist bevorzugt mittels eines Riementriebs auf ein Umlenkelement übertragbar. Weiter bevorzugt erfolgt die Kraftübertragung auf das am proximalen Ende des Trägerteils vorgesehene Umlenkelement. Alternativ zu einem Riementrieb ist beispielsweise auch ein Zahnradantrieb oder ein Schneckenantrieb möglich.
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Die Umlenkelemente eines Trägerteils sind in bevorzugter Ausgestaltung in eine voneinander entfernte Stellung vorgespannt, weiter bevorzugt in Umlaufrichtung des aufzunehmenden Reinigungstuches. So ist in vorteilhafter Weise eine Spannung des Reinigungstuches auf dem Trägerteil erreicht. Durch Verlagerung der Umlenkelemente in eine weniger voneinander entfernte Stellung ist so beispielsweise ein Entfernen und Neuaufsetzen eines Reinungstuches erleichtert.
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Zudem ist bevorzugt, dass die Trägerteile in eine bestimmte Winkelstellung zueinander vorgespannt sind. Aus dieser bestimmten Winkelstellung heraus sind die Trägerteile weiter bevorzugt unter Überwindung einer Federkraft schwenkbar, dies weiter bevorzugt ausgehend von der Grundstellung sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. In der bestimmten Winkelstellung (Grundstellung) schließen die Trägerteile in einer bevorzugten Ausgestaltung einen Winkel von 90° ein, weiter bevorzugt einen Winkel von 60° bis 120°. Auch ist diesbezüglich möglich, die Trägerteile in der bestimmten Winkelstellung (Grundstellung), wie auch gegebenenfalls in weiteren Winkelstellungen, rastend festzulegen, welche Rast bevorzugt durch den Benutzer aufhebbar ist.
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Die schwenkbeweglichen Trägerteile werden unter Nutzung des geräteseitigen Handgriffes bevorzugt durch den Benutzer gegen das abzureinigende beziehungsweise zu pflegende Objekt gedrückt, dies unter entsprechender schwenkbeweglicher Einstellung der Trägerteile. Diesbezüglich ist auch eine hydraulische oder pneumatische Verstellung beziehungsweise Abfederung der Trägerteile möglich.
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Als besonders vorteilhaft erweist sich eine Ausgestaltung, bei welcher zusätzlich zu der Wischbearbeitung der zu reinigenden Fläche durch das oder die umlaufenden Reinigungstücher auch eine Absaugung insbesondere von Schmutz- oder Staubpartikeln erfolgt. Es kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, dass eine Absaugung, zugeordnet dem proximalen Ende des Trägerteils durchführbar ist. Ergänzend oder alternativ kann auch vorgesehen sein, dass eine Absaugung zugeordnet dem distalen Ende des Trägerteils durchführbar ist.
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Die Absaugung kann durch das Trägertuch hindurch durchführbar sein. Weiter bevorzugt ist sie aber außerhalb des Trägertuches, und somit in einer möglichen Wischrichtung vorgelagert dem Trägertuch, durchführbar. Insbesondere kann auch die Absaugung bzgl. eines Randbereiches des Trägertuches umlaufend vorgesehen sein. Zumindest auf einer Hälfte des Randbereiches. Die Hälfte des Randbereiches bezieht sich hiermit über einen Teil des Randbereiches der sich durch die Umlenkung ergibt und den teil des Randbereiches, der der Bewegungsrichtung des Trägertuches entspricht.
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Im Hinblick auf die Absaugung kann ein Sauggebläsemotor vorgesehen sein. Der Sauggebläsemotor kann bspw. in dem den Handgriff bevorzugt zugleich ausbildenden Gehäuseteil des Gerätes vorgesehen sein Ein Saugmund ist bevorzugt bei einer Anordnung der Absaugung am proximalen Ende zwischen den Trägerteilen ausgebildet. Bei Anordnung der Absaugung am distalen Ende zusätzlich oder alternativ, wie schon angesprochen, jenseits des Umlenkbereiches und in Breitenrichtung jenseits des zwischen den Umlenkbereichen verlaufenden Randes.
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Das Gerät kann auch als Vorsatzgerät für einen Staubsauger ausgebildet sein, so dass die Absaugung über einen angeschlossenen Staubsauger ermöglicht ist. In diesem Fall kann ein eigener Sauggebläsemotor entfallen.
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Das Reinigungstuch liegt bevorzugt außerhalb des Handgriffes frei, d. h. weiter bevorzugt beidseitig des Handgriffes, insbesondere sowohl die Ober- als ach die Unterseite betreffend. In diesem Zusammenhang erweist es sich weiter von Vorteil, wenn jedenfalls einseitig (mit Bezug auf die Umlaufrichtung des Reinigungstuches) ein Rand des Reinigungstuches freiliegend ist. Hierdurch ist eine randnahe Reinigung insbesondere von Flächen ermöglicht.
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Um insbesondere gewölbte (konkave oder konvexe) Flächen mittels der umlaufenden Reinigungstücher abzureinigen beziehungsweise zu pflegen, ist in weiter bevorzugter Ausgestaltung ein Spannelement vorgesehen, das auf das Reinigungstuch – bezogen auf die Umlaufrichtung – zwischen den Umlenkelementen einwirkt. Das Spannelement ist entsprechend Teil des Trägerteils zur Beaufschlagung des Reinigungstuches von Innen im Bereich des zwischen den Umlenkelementen freigespannten Abschnittes des Reinigungstuches. Hierdurch wird bevorzugt eine Auswölbung des ansonsten im Querschnitt geradlinig gestreckten Tuchabschnittes erreicht, dies bei einer bevorzugten Spannung des Reinigungstuches nach außen.
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Zur Zentrierung des Reinigungstuches auf einem Umlenkelement, weiter insbesondere zur Sicherung des Reinigungstuches gegen ein Abgleiten vom Umlenkelement quer zur Umlaufrichtung, ist an dem Reinigungstuch bevorzugt unterseitig ein sich in Umlaufrichtung erstreckender Vorsprung ausgebildet. Ein solcher Vorsprung ist beispielsweise gebildet zufolge einer verdickten Naht oder dergleichen. Dieser Vorsprung greift bevorzugt in eine entsprechend positionierte und ausgeformte Nut beziehungsweise Vertiefung des Umlenkelementes ein, womit eine formschlüssige Zusammenwirkung von Reinigungstuch und Umlenkelement in Achserstreckung des Umlenkelementes erreicht ist.
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Das Reinigungstuch ist bevorzugt ein Endlostuch, welches schlauchartig über die beiden Umlenkelemente eines Trägerteiles gespannt ist.
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Alternativ weist das Reinigungstuch sich quer zur Umlaufrichtung erstreckende Verschlusskanten auf, bezüglich derer es lösbar verbindbar ist. Zur Verbindung wird beispielsweise eine Klettverbindung bevorzugt, wobei ein Reinigungstuchende ein Kletthakenband und das andere Reinigungstuchende ein Klettschlaufenband aufweist.
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Die Geschwindigkeit des Reinigungstuches beträgt bevorzugt 0,3 bis 0,7 m/s, weiter bevorzugt etwa 0,5 m/s, was in weiter bevorzugter Ausgestaltung einer Drehzahl von 1,5 bis 3 U/m, weiter bevorzugt etwa 2 U/m entspricht.
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Durch die bevorzugte gegenläufige Anordnung befindet sich das Gerät in einem Gleichgewicht, das das ständige Weglaufen auf der Arbeitsfläche verhindert.
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Als Reinigungstuchmaterial wird Mikrofasermaterial bevorzugt.
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Die Verschwenkbarkeit der Trägerteile ausgehend von einer Grundstellung beträgt bevorzugt +/–60°, weiter bevorzugt +/–45°. Die Größe der gesamten Reinigungsfläche entspricht bei einem Öffnungswinkel der Trägerteile zueinander von 180° bevorzugt etwa 150 × 150 mm, weiter bevorzugt etwa 190 × 100 mm, wobei der Abstand zwischen den Reinigungstüchern im proximalen Ende der Trägerteile minimal gehalten ist. Der Abstand entspricht bevorzugt nur wenige Millimeter, insbesondere 5 mm oder weniger bis hin zu 0 mm.
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Die Umlenkelemente, insbesondere bei Ausgestaltung derselben als Umlenkwelle sind weiter bevorzugt mit einem Schaumstoff überspannt, um so ein Anpassen des Reinigungstuches auf welligem Untergrund zu erlauben.
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Die Drehzahl und Tuchgeschwindigkeit ist in einer weiteren Ausgestaltung variabel einstellbar, beispielsweise über einen entsprechend im Bereich des Handgriffes positionierten Schalter.
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Auch kann das Tuchmaterial ein Fensterleder oder dergleichen sein.
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An den distalen Trägerteilenden können Umlenkelemente mit geringem Reibwert angeordnet sein. Der Antrieb kann darüber hinaus auch an diesen distalen Umlenkelementen erfolgen. Trägerteile können auf beiden Seiten des Reinigungstuches als Wellenlagerung genutzt werden. Durch mittige Lage des Wellenantriebs und der damit verbundenen Unterteilung der Achse kann durch Lagerung mit einem Kugelgelenk eine weitestgehende Oberflächenanpassung in dieser Richtung erreicht werden, so dass insbesondere Oberflächen mit starker Wölbung, wie zum Beispiel bei relativ kleinem Waschbecken, gut bearbeitet werden können. Um den damit verbundenen höheren Aufwand beim Tuchwechsel zu reduzieren, ist hierbei weiter bevorzugt ein Führungssystem zum Einstellen der dafür benötigten vier umlaufenden Tuchbänder vorgesehen. Des Weiteren erleichtert ein automatisches Zusammenziehen der Federn und damit ein Positionieren der Achsen den Tuchwechsel.
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Alternativ zur Verfederung der Trägerteile ist eine zweiteilige Ausgestaltung des Handgriffes vorgesehen. Der obere Teil ist hierbei bevorzugt starr ausgebildet, um mit dem Handballen das ganze Gerät an die zu reinigende Fläche zu drücken. Der untere Teil des Handgriffes ist hierbei bevorzugt als Hebel beweglich angeordnet, so dass mit den Fingerspitzen dieser Hebel betätigt werden kann. Durch die Übertragung dieser Bewegung mittels Hebel auf die Trägerteile werden diese bewegt, idealerweise so, dass eine kleine Kraft eine große Andrückkraft erzeugt. Das Andrücken der Trägerteile kann auch über das Gehäuse direkt von den Fingerspitzen des Nutzers erfolgen.
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Durch die Wahl einer gegebenenfalls vorgesehenen Vorspannung und geeigneter Anschläge können die Trägerteile so durch die Federn vorgespannt werden, dass immer eine Mindestanpresskraft auf die Fläche erfolgt.
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Der Abstand zwischen den Umlenkelementen innerhalb eines Trägerteiles kann zum Spannen des angesetzten Reinigungstuches auch über ein Kniehebelsystem mechanisch vergrößert beziehungsweise verkleinert werden. Dies erspart gegebenenfalls eine vorzusehende Feder. Hierbei können zudem auch die Federeigenschaften des Reinigungstuches und/oder der Schaumstoffe genutzt werden. Zudem ist auch die Verwendung einer weiteren Walze als Spannrolle möglich.
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Alternativ zur Ausbildung eines Vorsprunges an dem Reinigungstuch können zur Zentrierung desselben auf ein Umlenkelement auch ein oder mehrere Gummizüge verwendet werden. Weiter alternativ sind die Umlenkelemente insbesondere in Form von Walzen konkav oder konvex ausgeführt, um so eine Zentrierung des Reinigungstuches zu erreichen.
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Das Reinigungstuch ist bevorzugt einschichtig ausgebildet. Alternativ ist eine mehrschichtige Ausbildung vorgesehen, um eine bessere Anpassung der Eigenschaften an das Gerät und/oder an die Reinigungsergebnisse zu erreichen. So ist in einer Weiterbildung vorgesehen, dass der Schaumstoff statt auf dem Umlenkelement auf der Innenseite des Reinigungstuches angebracht ist. Die Schaumstoffschicht auf dem oder den Umlenkelementen kann hierdurch reduziert werden oder sogar ganz entfallen.
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Auch können Kunststoffbänder auf der Rückseite des Reinigungstuches angespritzt werden. Solche Kunststoffbänder können lose nebeneinander liegen oder mittels Filmscharnier miteinander verbunden werden. Dies ermöglicht, dass die Umlenkelemente ähnlich Zahnrädern in Aussparungen in den Bändern eingreifen und diese dadurch transportiert werden. So kann das Reinigungstuch auch auf einen entsprechend gestalteten Tuchträger aufgeklettet sein.
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Für den Fall, dass ein solcher Träger die Längentoleranzen durch Fertigung und beispielsweise Einlaufen des Reinigungstuches beim Waschen ausgleichen kann, kann auf die Tuchspannvorrichtung verzichtet werden. Dafür ist das Reinigungstuch stets länger als der Umfang eines solchen Tuchträgers, wobei eines der Tuchenden beispielsweise in einen Schlitz im Tuchträger nach innen geführt wird.
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Ein Tuchträger beziehungsweise Trägerteil kann darüber hinaus auch so gestaltet sein, dass ein rechteckiges Tuch auf diesem aufgespannt wird und dadurch, dass das erste und letzte Glied des Trägers miteinander verbunden werden, wieder ein Endlostuch entsteht.
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Die vor- und nachstehend angegebenen Bereiche bzw. Wertebereiche oder Mehrfachbereiche schließen hinsichtlich der Offenbarung auch sämtliche Zwischenwerte ein, insbesondere in 1/10- Schritten der jeweiligen Dimension, ggf. also auch dimensionslos, insbesondere 1,01-Fach etc. einerseits zur Eingrenzung der genannten Bereichsgrenzen von unten und/oder oben, alternativ oder ergänzend aber auch im Hinblick auf die Offenbarung eines oder mehrerer singulärer Werte aus dem jeweils angegebenen Bereich.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung erläutert, die aber lediglich Ausführungsbeispiele darstellt. Ein Teil, das nur bezogen auf eines der Ausführungsbeispiele erläutert ist und bei einem weiteren Ausführungsbeispiel aufgrund der dort herausgestellten Besonderheit nicht (gerade) durch ein anderes Teil ersetzt ist, ist damit auch für dieses weitere Ausführungsbeispiel als jedenfalls mögliches vorhandenes Teil beschrieben. Auf der Zeichnung zeigt:
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1 in perspektivischer Darstellung ein von Hand führbares Reinigungsgerät;
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2 in perspektivischer Darstellung den, den elektromotorischen Antrieb bevorzugt aufweisenden Handgriff des Gerätes mit zugeordneten Trägerteilen in perspektivischer Darstellung;
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3 eine im Wesentlichen der 2 entsprechende Darstellung mit auf den Trägerteilen aufgespannten Reinigungstüchern;
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4 eine der 3 entsprechende Darstellung, jedoch eine Rückseite des Reinigungsgerätes betreffend;
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5 die Stirnansicht zu 4;
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6 eine der 5 entsprechende Darstellung, bei spitzwinkliger Einstellung der Trägerteile zueinander;
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7 eine weitere der 5 entsprechende Darstellung, bei einer Parallelausrichtung der Trägerteile zueinander;
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8 eine perspektivische Darstellung gemäß 3 bei einem Einsatz des Reinigungsgerätes;
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9 eine Detail-Schnittdarstellung des Bereiches IX in 5;
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10 einen Querschnitt durch ein mit einem Reinigungstuch bespanntes Trägerteil, eine zweite Ausführungsform betreffend;
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11 eine der 10 entsprechende Darstellung, eine weitere Ausführungsform betreffend;
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12 in weiterer Ausführungsform ein Trägerteil in Schnittdarstellung gemäß 10.
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Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu den 1 und 2 ein Reinigungsgerät 1, welches bevorzugt von Hand durch den Benutzer zu führen ist.
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Das Reinigungsgerät 1 weist zunächst einen im Grundriss im Wesentlichen langgestreckt rechteckigen Handgriff 2 auf. Dieser ist insbesondere bezüglich seiner Breitenerstreckung, die weiter bevorzugt etwa einem Viertel bis einem Drittel der quer hierzu betrachteten Länge des Handgriffes 2 entspricht, so ausgebildet, dass eine ergonomisch günstige Erfassung und Führung des Reinigungsgerätes 1 erreicht ist.
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In dem Handgriff 2 ist bevorzugt ein Elektromotor 3 aufgenommen. Darüber hinaus ist in dem Handgriff 2 weiter bevorzugt ein Akkumulator 4 vorgesehen. Zur Inbetriebnahme des Elektromotors 3 ist in ergonomisch günstiger Ausrichtung ein Schalter 5 in dem Handgriff 2 vorgesehen.
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Zudem sind in bevorzugter Ausgestaltung insbesondere der Elektromotor 3 und der Akkumulator 4 in einem Motorgehäuse 6 aufgenommen, welches zumindest in der Betriebsstellung des Reinigungsgerätes 1 gemäß der Darstellung in 1 von einem Handgriffgehäuse 7 umfasst ist.
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Der Elektromotor 3 wirkt mit einer Motorwelle 8 auf ein Antriebsrad 9, welches bevorzugt außerhalb des Motorgehäuses 6 angeordnet ist.
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Die Motorwellenachse x erstreckt sich hierbei bevorzugt parallel zu einer Längsmittelachse y des Handgriffes 2.
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Endseitig der Motorwelle 8, d. h. zugeordnet der, dem Elektromotor 3 abgewandten Seite des Antriebsrades 9, ist auf der Motorwelle 8 ein Antriebszahnrad 10 drehfest angeordnet. Dieses wirkt mit einem bevorzugt durchmessergleichen Abtriebszahnrad 11 zusammen, deren Achse z bevorzugt parallel verlaufend zu der Motorwellenachse x angeordnet ist.
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Auch hier ist zwischen der zugewandten Gehäusestirnfläche 12 des Motorgehäuses 6 und dem Abtriebszahnrad 11 ein Antriebsrad 13 drehfest mit der, das Abtriebszahnrad 11 tragenden Welle verbunden.
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Weiter parallel verlaufend zu der Längsmittelachse y des Handgriffes 2 sind zwei Umlenkelemente 14 in Form von Umlenkwellen 15 vorgesehen. Die Achsen u der Umlenkwellen 15 verlaufen bevorzugt raumparallel zu der Längsmittelachse y des Handgriffes 2, wie weiter auch raumparallel zu der Motorwellenachse x beziehungsweise der Achse z des weiteren Abtriebszahnrades 11.
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Mit Bezug auf eine Projektion des Handgriffes 2 gemäß dem Pfeil P in 1 senkrecht zur Erstreckung der Längsmittelachse y, erstrecken sich die Wellenachsen u beidseitig der Längsmittelachse y des Handgriffes 2, wobei weiter bevorzugt diese Wellenachsen u entsprechend überdeckt sind, insbesondere durch das Motorgehäuse 6, darüber hinaus auch durch das Handgriffgehäuse 7.
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Beide Umlenkwellen 15 tragen an dem, der Gehäusestirnfläche 12 des Motorgehäuses 6 zugeordneten Ende Abtriebsräder 16, 17. Das Abtriebsrad 16 ist hierbei bevorzugt über einen Zahnriemen 18 über das Antriebsrad 9 auf der Motorwelle 8 antreibbar, während ein Zahnriemen 19 das Antriebsrad 13 mit dem Abtriebsrad 17 der weiteren Umlenkwelle 15 zusammenwirkt.
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Weiter bevorzugt liegen die Wellenachsen u innerhalb einer gemeinsamen Ebene, welche Ebene weiter bevorzugt parallel verläuft zu einer die Motorwellenachse x und die Achse z aufnehmenden Ebene. Weiter bevorzugt erstrecken sich die Wellenachsen u mit senkrechtem Abstand unterhalb der zugeordneten Motorwellenachse x beziehungsweise Achse z.
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Über die Zahnriemen 18 beziehungsweise 19 sind die Umlenkwellen 15 durch den Elektromotor 3 antreibbar, wobei zufolge der entsprechenden Übersetzung über die vorgesehenen Zahnräder die Drehung der in Nebeneinanderanordnung vorgesehenen Umlenkwellen 15 gegenläufig ist.
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Eine nicht näher dargestellte Konstruktion hält die Umlenkwellen 15 in der Parallelausrichtung zueinander an dem Handgriff 2.
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Die beiden Umlenkwellen 15 weisen weiter bevorzugt eine an die in entsprechender Richtung betrachtete Länge des Handgriffes 2 angepasste Länge auf. Das der Gehäusestirnfläche 12 abgewandte Ende der Umlenkwellen 15 schließt beorzugt mit einer, das entsprechende Ende des Handgriffes 2 mit aufnehmenden, vertikalen Ebene ab, steht in einer Ausgestaltung über diese Ebene hervor, so weiter beispielsweise um 5 bis 20 mm.
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Weiter bilden die Umlenkwellen 15 das jeweils proximale Ende eines Trägerteils 20, 21. Das distale Ende eines jeden Trägerteiles 20, 21 bildet jeweils ein weiteres Umlenkelement in Form einer Umlenkwelle 22. Deren Wellenachsen u erstrecken sich parallel zu denen der Umlenkwellen 15, wobei weiter bevorzugt die jeweiligen Stirnflächen der Umlenkwellen 15 und 22, weiter bevorzugt beider Trägerteile 20 und 21 jeweils in einer gemeinsamen (vertikalen) Ebene liegen.
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Die Umlenkwellen 22 sind quer zur Erstreckung der jeweiligen Wellenachse u zueinander beabstandet. Dieser Abstand ist erreicht zufolge Anordnung eines Abstandselements 23. Dieses Abstandselement 23 erstreckt sich im Wesentlichen quergerichtet zu den Wellenachen u, ist dabei bevorzugt in Längserstreckung desselben, d. h. mit Bezug auf das quer zur Wellenachsenerstreckung betrachtete Abstandsmaß der Wellenachsen u eines Trägerteiles 20 beziehungsweise 21, zueinander längenveränderbar gestaltet.
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So ist das Abstandselement 23 weiter bevorzugt in eine maximale Abstandsstellung der Wellenachsen u eines Trägerteiles 20, 21 zueinander federbeaufschlagt.
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Jedes Abstandselement 23 weist hierzu zwei teleskopierbar zueinander schiebeverlagerbare Elementteile 24 und 25 auf, wobei das Elementteil 25 bevorzugt drehbar auf der Achse der proximalen Umlenkwelle 15 eines Trägerteiles 20, 21 angeordnet ist, während das weitere Elementteil 24 die Achse der distalen Umlenkwelle 22 aufnimmt.
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Zur Führung der Elementteile 24 und 25 greift ein Abschnitt eines Elementteiles in das andere Elementteil ein. Weiter sind die Elementteile 24, 25 über eine Feder 26, weiter bevorzugt in Form einer Zylinder-Druckfeder in Richtung auf eine Beabstandungsstellung der beiden Teile zueinander vorgespannt. Diese Stellung ist bevorzugt anschlagbegrenzt. In 2 ist die bevorzugt anschlagbegrenzte maximale Beabstandungsstellung der Umlenkwellen 15 und 22 zueinander dargestellt.
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Jedem, im Wesentlichen aus einer Umlenkwelle 15, einer Umlenkwelle 22 und einem Elementteil 24 beziehungsweise 25 bestehenden Trägerteil 20 beziehungsweise 21 ist ein Reinigungselement 27 in Form eines Reinigungstuches 28 zugeordnet. Hierbei handelt es sich bevorzugt um ein Tuch aus einem Mikrofasermaterial.
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Das Reinigungstuch 28 ist in den dargestellten Ausführungsformen als Endlostuch ausgebildet und ist, die Umlenkwellen 15 und 22 umgreifend, über letztere gespannt gehaltert. Die Breite eines jeden Reinigungstuches 28 entspricht bevorzugt der freien Länge einer jeden Umlenkwelle 15 beziehungsweise 22 zwischen der Anbindung der Umlenkwelle an dem Abstandselement 23 und dem gegenüberliegenden, frei auskragenden Ende der Welle.
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Die in Umlaufrichtung betrachtete (abgewickelte) Länge eines jeden Reinigungstuches 28 entspricht in bevorzugter Ausführungsform dem 2,5- bis 4-Fachen, weiter bevorzugt etwa dem 3-Fachen der quer hierzu betrachteten, weiter parallel zur Erstreckung der Längsmittelachse y des Handgriffes 2 betrachteten Breite des Reinigungstuches 28.
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Die von den Reinigungstüchern 28 umfassten Umlenkwellen 15 und 22 weisen in weiter bevorzugter Ausgestaltung einen Kern, bestehend bevorzugt aus einem Hartmaterial, wie beispielsweise Hartkunststoff, auf, welcher umfasst ist von einer Schaumstoffhülle 29, die drehfest mit dem Kern verbunden ist.
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Alternativ hierzu weist jede Umlenkwelle 15 beziehungsweise 22 eine harte Oberfläche auf, wobei in diesem Fall das Reinigungstuch 28 innenseitig, entsprechend den Wellen zugewandt, mit einer Schaumstoffschicht versehen ist.
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Die Reinigungstücher 28 werden über die antreibbaren Umlenkwellen 15 mitgeschleppt, wobei die Umlaufbewegung eines jeden Reinigungstuches 28 bevorzugt quergerichtet ist zur Längsmittelachse y des Handgriffes 2. Weiter bevorzugt, wie beschrieben, erfolgt eine gegenläufige Bewegung der Reinigungstücher 28. So ist bevorzugt vorgesehen, dass die zur Reinigung von Flächen dienende, dem Handgriff 2 abgewandte Reinigungsfläche 30 eines jeden Reinigungstuches 28 sich vom distalen Ende des zugehörigen Trägerteils 20 beziehungsweise 21 zu dessen proximalen Ende bewegt.
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Über die in Richtung auf die distalen Enden der Trägerteile 20 beziehungsweise 21 vorgespannten Abstandselemente 23 ist das jeweilige Reinigungstuch 28 auf Spannung gehalten. Zudem ist durch die abgefederte Ausgestaltung des Abstandselementes 23 und die damit einhergehende Möglichkeit einer Verringerung des Abstandes zwischen der Umlenkwelle 15 und der Umlenkwelle 22 ein Abnehmen und Aufziehen eines Reinigungstuches 28 auf die Wellen erleichtert.
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Um einem Abgleiten eines Reinigungstuches 28 von den Wellen 15 und 22 quer zur Umlaufrichtung r beziehungsweise r' zu verhindern, sind in einer Ausgestaltung im Bereich der freien Enden an den Umlenkwellen 15 beziehungsweise 22 durchmesservergrößerte, entsprechend dem zugewandten Rand des Reinigungstuches 28 flankierende Scheiben 31 vorgesehen.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist das Reinigungstuch 28 unterseitig, d. h. auf der, den Umlenkwellen 15 und 22 zugewandten Seite mit einem in Umlaufrichtung r beziehungsweise r' ausgerichteten Vorsprung 32 in Form einer Verdickung, weiter in Form einer verdickten Naht versehen, welcher Vorsprung 32 in jeweils eine Umfangsnut 33 der Umlenkwelle 15 beziehungsweise 22 eingreift.
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Zufolge der vorbeschriebenen Anordnung ist das Reinigungstuch 28 eines jeden Trägerteiles 20, 21 jedenfalls einseitig mit Bezug auf einen umlaufenden Rand freiliegend, weiter bevorzugt mit den zugeordneten freien Wellenenden ausgebildet, was in vorteilhafter Weise eine randnahe Reinigung beziehungsweise Pflege der zu bearbeitenden Fläche ermöglicht.
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Im insbesondere von außen unbelasteten Zustand erstrecken sich die Reinigungstuchabschnitte zwischen den Umlenkwellen 15 und 22 geradlinig gestreckt.
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In den sich zwischen den proximalen Enden der Trägerteile 20 und 21 ergebenden Bereich ist in einer weiteren, nicht dargestellten Ausgestaltung eine Absaugung vorgesehen, welche entsprechend zwischen den aufeinander zu gewandten Umlenkbereichen der Reinigungstücher 28 bevorzugt auf die zu pflegende beziehungsweise zu reinigende Fläche einwirkt.
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Die beiden Trägerteile 20 und 21 sind zusammen mit den Reinigungstüchern 28 bevorzugt um die Wellenachse u der proximal angeordneten Umlenkwellen 15 schwenkbar angeordnet, so insbesondere aus einer hinsichtlich einer Verbindungslinie a beziehungsweise b der Mittelachsen u der Wellen 15 und 22 zwischen einer, wie beispielsweise in 5 dargestellten fluchtenden Stellung (180°-Stellung) und einer V-förmigen Stellung gemäß der Darstellung in 6 bis hin zu einer parallelen Stellung gemäß 7. Die Verschwenkung der Trägerteile 20, 21 ist hierbei bevorzugt unabhängig voneinander, so dass ein Trägerteil durchaus in einem anderen Winkel relativ zu einer Ebene eingestellt sein kann als das andere Trägerteil. Auch eine gekoppelte Verschwenkung der Trägerteile 20, 21 ist diesbezüglich möglich.
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Die Trägerteile 20 und 21 sind hierbei weiter bevorzugt in eine bestimmte Winkelstellung (vergleiche 6) zueinander vorgespannt. In dieser Stellung nehmen die beiden Trägerteile 20 und 21 und somit auch die Reinigungstücher 18 einen Winkel von bevorzugt 90° zueinander ein. Hierzu sind Federschenkel 34 vorgesehen welche einerends im Bereich des Handgriffes 2 festgelegt sind und anderenends bevorzugt zugeordnet dem distalen Ende auf das jeweilige Trägerteil 20, 21 einwirkt.
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Aus der zueinander vorgespannten Stellung heraus ist insbesondere durch Drücken auf den Handgriff 2 eine günstige Anpassung, weiter eine günstige Winkelanstellung der Trägerteile 20, 21 relativ zu dem Handgriff 2 in Abhängigkeit von der zugewandten, zu reinigenden Fläche 35 ermöglicht. Die Verstellung der Trägerteile 20, 21 erfolgt hierbei entgegen der Kraft der Federschenkel 34.
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Weiter bevorzugt ist auch eine Parallelausrichtung der Trägerteile 20, 21, zueinander ermöglicht, dies weiter beispielsweise, wie auch jede andere Stellung, durch rastende Festlegung der Trägerteile 20, 21 an dem Handgriff 2, welche Verrastung willensbetont durch den Benutzer zufolge Zwangsverlagerung der Trägerteile 20, 21 wieder aufhebbar ist.
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Zufolge der vorbeschriebenen Ausgestaltung des Reinigungsgerätes 1 ist eine günstige Anpassung der aktiven Reinigungsflächen 30 an das abzureinigende Objekt beziehungsweise an die abzureinigende Fläche 35 erreichbar. Die Trägerteile 20, 21 sind zusammen mit den Reinigungstüchern 28 an die Gegebenheiten anpassbar in ihrer Winkelausrichtung einstellbar.
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Durch die freie Spannung eines jeden Reinigungstuches 28 zwischen den Wellen 15 und 22 ist auch eine Anpassung an konvex gewölbte Oberflächen ermöglicht, da den freigespannten Abschnitten der Reinigungstücher 28 zwischen den Wellen 15 und 22 die Möglichkeit zum Ausweichen nach innen gegeben ist.
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Um auch konkav gewölbte Flächen in günstiger Weise mit dem Reinigungsgerät 1 abzureinigen, ist gemäß den Ausführungsbeispielen in den 10 bis 12 zwischen einer Umlenkwelle 15 und der zugehörigen Umlenkwelle 22 ein Spannelement 36 vorgesehen. Dieses ist bevorzugt mit Bezug auf die Längserstreckung des Abstandselementes 23 mittig angeordnet und wirkt hierbei nach außen, dies von der Tuchinnenseite her auf das Reinigungstuch drückend. Das Spannelement 36 weist hierzu eine Feder, insbesondere Druckfeder 37 auf, welche Feder 37 gegen ein bevorzugt walzenartiges Andruckelement 38 wirkt. Zufolge dieser Ausgestaltung ist das Reinigungstuch 28, insbesondere mit Bezug auf die im Betrieb aktive Reinigungsfläche 30, weiter mit Bezug auf einen Querschnitt gemäß 10 konvex nach außen gewölbt, welche Wölbung zufolge entsprechender Gegenkraft durch eine zu reinigende Fläche entgegen der Wirkung der Feder 37 aufgehoben werden kann, so dass sich das Reinigungstuch 28 geradlinig erstreckt, bis hin zu einer konkaven Wölbung in Anpassung an die abzureinigende Fläche.
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Ein solches Spannelement 36 kann beidseitig des Abstandselementes 23 an diesem angeordnet sein, so dass beide freigespannten Abschnitte des Reinigungstuches 28 in einer unbelasteten Grundstellung nach außen gewölbt verlaufen.
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Auch kann zufolge entsprechender Ausgestaltung eines solchen Spannelementes 36 (vergleiche 12) eine insgesamt im Wesentlichen dreieckförmige Querschnittsgestaltung des umlaufenden Reinigungstuches 28 erreicht werden.
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Ein solcher Verlauf des Reinigungstuches 28 ist weiter beispielsweise auch zufolge Eingriff des Benutzers erreichbar, so beispielsweise zufolge entsprechender Verlagerung oder Verlängerung des Spannelementes 36.
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Auch kann das Abstandselement 23 in seiner Längserstreckung zumindest teilweise flexibel ausgebildet sein, zur Relativverlagerung der distalen Umlenkwelle 22 zur Umlenkwelle 15 zufolge entsprechender Biegung des Abstandselementes 23, bevorzugt aus einer gestreckten Lage heraus.
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Wie in 1 durch die strichliniert dargestellte Einrichtung 39 angedeutet, kann zugeordnet einem Randbereich des Reinigungstuches 28 über einen Teil des Umfangs, oder nur vorgelagert dem Umlenkbereich in Wischrichtung oder, nicht dargestellt, am proximalen Ende der Trägerteile oder auch integriert, auf der betreffenden Seite in ein Trägerteil 20 oder 21 eine Absaugeinrichtung ausgebildet sein. Die Absaugeinrichtung kann mit einem gesonderten Gebläsemotor, der in dem Reinigungsgerät zusätzlich zu dem die Reinigungstücher antreibenden Elektromotor vorgesehen sein kann, beaufschlagt werden. Es kann auch eine Umschaltung zwischen dem ohnehin schon vorhandenen Elektromotor und einem Sauggebläse vorgesehen sein, um diesen auch zur Absaugung nutzen zu können. Weiter alternativ kann auch der die Reinigungstücher antreibende Elektromotor ständig zusätzlich ein Sauggebläse antreiben und so eine Absaugung ermöglichen. Die Absaugeinrichtung weist einen in der Darstellung nicht sichtbaren Saugmund auf.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Reinigungsgerät
- 2
- Handgriff
- 3
- Elektromotor
- 4
- Akkumulator
- 5
- Schalter
- 6
- Motorgehäuse
- 7
- Handgriffgehäuse
- 8
- Motorwelle
- 9
- Antriebsrad
- 10
- Antriebszahnrad
- 11
- Abtriebszahnrad
- 12
- Gehäusestirnfläche
- 13
- Antriebsrad
- 14
- Umlenkelement
- 15
- Umlenkwelle
- 16
- Abtriebsrad
- 17
- Abtriebsrad
- 18
- Zahnriemen
- 19
- Zahnriemen
- 20
- Trägerteil
- 21
- Trägerteil
- 22
- Umlenkwelle
- 23
- Abstandselement
- 24
- Elementteil
- 25
- Elementteil
- 26
- Feder
- 27
- Reinigungselement
- 28
- Reinigungstuch
- 29
- Schaumstoffhülle
- 30
- Reinigungsfläche
- 31
- Scheibe
- 32
- Vorsprung
- 33
- Umfangsnut
- 34
- Federschenkel
- 35
- Fläche
- 36
- Spannelement
- 37
- Feder
- 38
- Andruckelement
- 39
- Einrichtung
- a
- Verbindungslinie
- b
- Verbindungslinie
- r
- Umlaufrichtung
- r'
- Umlaufrichtung
- u
- Wellenachse
- x
- Motorwellenachse
- y
- Längsmittelachse
- z
- Achse
- P
- Pfeil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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