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Die Erfindung betrifft Verschlussmittel-Haltevorrichtungen für ein Behältnis, insbesondere eine Getränkeflasche mit den Merkmalen des Oberbegriffs der Patentansprüche 1 und 2. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Behältnis-Verschlusssystem mit einer Verschlussmittel-Haltevorrichtung gemäß den Merkmalen von Patentanspruch 10.
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Behältnisse der hier in Rede stehenden Art dienen vornehmlich der Aufbewahrung, dem Transport und der Darreichung von Lebensmitteln, vornehmlich von Flüssigkeiten. Die hierzu verwendeten Behältnisse weisen eine Öffnung auf, welche mit einem geeigneten Verschlussmittel verschlossen ist. Ziel ist es, den über die Öffnung entnehmbaren Inhalt vor etwaigen Verunreinigungen zu schützen und insbesondere verderbliche Ware möglichst luftdicht gegenüber der Umgebung abzuschirmen.
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In Bezug auf die möglichen Verschlussmittel ist primär in solche zu unterscheiden, welche entweder nur einmalig entfernt oder wiederholt eingesetzt werden können.
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Der wiederholte Einsatz meint hierbei das mehrfache öffnen und Schließen des Behältnisses mit ein und demselben Verschlussmittel. Derartig ausgestattete Behältnisse werden dann als wiederverschließbar bezeichnet. Demgegenüber stellt sich bei einmalig entfernbaren und somit nur einmalig an dem jeweiligen Behältnis anwendbaren Verschlussmitteln die Frage über deren Verbleib nach dem öffnen des Behältnisses.
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Während wiederverschließbare Behältnisse zumeist Verschlussmittel in Form von Schraubverschlüssen aufweisen, finden bei nur einmalig entfernbaren Verschlussmitteln zumeist Kronkorken Verwendung. Angesichts des immer wichtiger werdenden Mehrfachgebrauchs von Wertstoffen, dem sogenannten Recycling, bildet das Retournieren von Leergut über den Getränkehandel bereits seit längerem den Standard.
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Beobachtungen zeigen, dass Schraubverschlüsse auch nach dem Entleeren des Behältnisses zumeist an diesem verbleiben und so dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden können. Demgegenüber hängt nur einmalig entfernbaren Verschlussmitteln – wie beispielsweise Kronkorken – die Eigenart an, dass diese nach ihrem Entfernen zumeist dauerhaft von dem zugehörigen Behältnis getrennt werden. Je nach Örtlichkeit werden diese folglich anderen Entsorgungswegen zugeführt, was nicht selten auch einen die Umwelt verschmutzenden Verbleib bedeutet.
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In jedem Fall kommen derartige nur einmalig entfernbare Verschlussmittel nur selten in den für sie geeigneten Wiederverwendungskreislauf. Da diese zumeist aus Metall in Kombination mit einer geeigneten Dichtung gefertigt werden, handelt es sich allerdings um einen Wertstoff, welcher durchaus nach einer solchen Wiederverwendung verlangt.
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Dass beispielsweise Kronkorken nicht an dem geleerten Behältnis verbleiben, liegt im Wesentlichen an deren die Funktionsweise vorgebenden Formgestalt. So weisen diese eine randseitig umlaufende Bördelung auf, welche entfernt an die Zacken einer Krone erinnert. Die Bördelung ist ausschlaggebend für das Halten des Kronkorkens, welche im verschlossenen Zustand des Behältnisses in eine an diesem im Bereich der Öffnung angebrachte umlaufende Sicke greift. Da wenigstens die Bördelung beim öffnen des Behältnisses zumindest teilweise eine plastische Formveränderung erleidet, ist die anfängliche Verschlussfähigkeit im Anschluss nicht mehr gegeben. Insbesondere die beim öffnen nur elastisch verformten Bereiche sorgen zudem dafür, dass der Kronkorken nicht ohne weiteres wieder auf die Öffnung des Behältnisses aufgesetzt werden kann.
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In diesem Zusammenhang ist mit der
DE 10 2011 114 747 A1 eine Vorrichtung zum Aufbewahren von Recyclinggut bekannt geworden, welche konkret auf die Festlegung eines entfernten Kronkorkens an der hierbei geöffneten Flasche gerichtet ist. Hierin wird vorgeschlagen, die Flasche mit einem Depot auszustatten, welches in Form von an dem Flaschenhals angeordneten Erhebungen ausgebildet ist. Um den gelösten Kronkorken an dem Depot der Flasche festzulegen, sind die Erhebungen mit geeigneten Wülsten ausgestattet, welche beim Anpressen des Kronkorkens an das Depot haltend umgriffen werden.
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Auf diese Weise kann der im eigentlichen Sinne entfernte Kronkorken nach seinem Lösen an dem Depot festgelegt werden, so dass die Flasche als Leergut zusammen mit dem Kronkorken an die entsprechende Sammelstelle zurückgeht. Gleichwohl verlangt eine derartige Ausgestaltung die Mithilfe der die Flasche öffnenden Person.
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So ist diese dazu angehalten, den Kronkorken nach seinem Lösen aktiv an das Depot der Flasche anzuheften. Fehlt es an entsprechender Motivation, Kenntnis oder einem Bewusstsein hierfür, vermag ein derartiges System auch weiterhin keine befriedigende Lösung angesichts des Verbleibs des Kronkorkens zu liefern.
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Aus
DE 92 02 703 U1 ist ein Verschluss für ein Gefäß bekannt, welcher eine Sicherungseinrichtung gegen das Verlieren eines insbesondere kapselartig aufsteckbaren Verschlusselements aufweist. Hierzu umfasst die Sicherungseinrichtung einen bandförmigen Steg, dessen erstes Ende am Verschlusselement
2 befestigt ist und dessen zweites Ende als Öse
5 ausgebildet ist, durch welche hindurch ein Drahtring gezogen werden kann. Durch die gelenkige Verbindung zwischen Drahtring und Steg ist dieser im geöffneten Zustand des Verschlusselements gegenüber dem Gefäß schwenkbar. Der Drahtring ist dazu vorgesehen, einen Halsbereich des Gefäßes zu umgreifen. Alternativ kann das zweite Ende des Stegs auch direkt an dem Gefäß festgelegt sein. Auch können Steg und Verschlusselement einstückig ausgebildet sein.
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Aus
DE 33 46 849 A1 ist ein zum Verschließen einer Flasche dienender Flaschenverschluss in seiner Ausbildung als Kronkorken
9 bekannt. Dieser ist mit einem Ende eines Sicherungsstreifens verbunden, wobei das gegenüberliegende Ende des Sicherungsstreifens mit der Flasche verbunden ist. Der Sicherungsstreifen dient dazu, den Kronkorken auch nach dem Öffnen der Flasche an dieser zu halten.
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Nach alledem wird deutlich, dass auch der im Stand der Technik bereits bekannte Vorschlag zur Anbindung von nur einmalig verwendbaren Verschlussmitteln an das jeweils zugehörige Behältnis auch weiterhin durchaus noch Raum für Verbesserungen aufweist.
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Ausgehend vom letztgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die unverlierbare Zuordnung des Kronkorkens eines nicht wiederverschließbaren Behältnisses dahingehend weiterzuentwickeln, dass diese auf eine von dem Vorgehen des Benutzers beim öffnen weitestgehend unabhängige Weise auch nach dem Abheben des Kronkorkens noch gegeben ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in Verschlussmittel-Haltevorrichtungen für ein Behältnis mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 sowie mit den Merkmalen des nebengeordneten Patentanspruchs 2. Weiterhin wird die Aufgabe durch ein Behältnis-Verschlusssystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des grundsätzlichen Erfindungsgedankens sind Gegenstand der jeweils abhängigen Patentansprüche.
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Hiernach wird nachfolgend eine erfindungsgemäße Verschlussmittel-Haltevorrichtung für ein Behältnis aufgezeigt. Bei dem Behältnis kann es sich in bevorzugter Weise um eine Flasche, insbesondere eine Getränkeflasche handeln.
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Hierzu umfasst die Verschlussmittel-Haltevorrichtung ein Haltemittel, welches dazu vorgesehen ist, um ein das Behältnis verschließendes und zum öffnen nur einmalig entfernbares Verschlussmittel in Form eines Kronkorkens auch nach dem Öffnen des Behältnisses an diesem zu halten. Im Unterschied hierzu sind beispielsweise Schraubverschlüsse oder Klickverschlüsse sowie Bügelverschlüsse zu nennen, welche in ihrer Anordnung an einem Behältnis allesamt ein wiederverschließbares Behältnis bereitstellen.
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Erfindungsgemäß besitzt das Haltemittel einen eine Verstärkung aufweisenden flexiblen Streifenabschnitt, welcher sich zwischen zwei Befestigungsbereichen des Haltemittels erstreckt. Flexibel meint hierbei, dass dieses beispielsweise keine gelenkige Ausgestaltung aufweist, um die beiden Befestigungsbereiche relativ zueinander zu verlagern. Vielmehr ist der Streifenabschnitt hierbei in sich elastisch biegsam, so dass dessen Eigenschaft vielmehr einem elastischen Zugmittel gleich kommt. Dabei kann sich dessen Flexibilität nur auf dessen Biegsamkeit und/oder in sich mögliche Verdrehbarkeit beschränken oder aber auch auf dessen elastische Längung ausweiten. Als elastisch längbar wird beispielsweise ein Gummiband angesehen, dessen verlängerbare Eigenschaften folglich auch für den erfindungsgemäßen Streifenabschnitt gelten können.
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Es wird grundsätzlich als sinnvoll angesehen, dass das Haltemittel derart ausgebildet sein kann, dass dieses auch bei einer versehentlichen Quetschung beim Öffnen des Behältnisses, beispielsweise durch einen Flaschenöffner, keinen seine Funktion beeinträchtigenden Schaden nimmt. Hierzu kann das Haltemittel beispielsweise eine geeignete Materialwahl aufweisen. Hierzu kann der Streifenabschnitt des Halteelements derart viel Spiel aufweisen, dass dieser problemlos durch einen angesetzten Flaschenöffner aus seiner Lage verdrängt werden kann, ohne dabei etwaige Schäden hervorrufende Zugbelastungen erleiden zu müssen. Dies wird durch eine entsprechende Länge des Streifenabschnitts erreicht.
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Der Streifenabschnitt ist im Wesentlichen dafür vorgesehen, um die beiden Befestigungsbereiche des Haltemittels flexibel miteinander zu verbinden.
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Ein erster Befestigungsbereich ist dazu ausgebildet, um mit dem Verschlussmittel verbunden werden zu können.
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Demgegenüber ist der andere und somit zweite Befestigungsbereich dazu ausgebildet, um mit dem Behältnis verbunden zu werden. Im Ergebnis wird somit eine durch das Haltemittel flexible Zuordnung des Verschlussmittels zu dem Behältnis ermöglicht, welche auch nach dem Entfernen des das Behältnis verschließenden Verschlussmittels dessen Verbindung zu dem Behältnis sichert.
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Auf diese vorteilhafte Weise ist es nun möglich, eine quasi Unverlierbarkeit des Verschlussmittels zu gewährleisten, da dieses auch nach dem einmaligen Öffnen des Behältnisses in einer von der menschlichen Handhabung unabhängigen Weise an dem jeweiligen Behältnis festgelegt ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Verschlussmittel – bei welchem es sich um einen Kronenkorken handelt - grundsätzlich den Weg des Behältnisses nimmt, welches im besten Fall in Form eines Leergutes in die Wiederverwendung eingeht. Somit kann das über die entsprechende Sammelstelle ebenfalls zurückgelangende Verschlussmittel einem geeigneten Recyclingprozess zugeführt werden, um dessen Wertstoff erneut nutzen zu können.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung können die beiden Befestigungsbereiche jeweils endseitig des Haltemittels gelegen sein. Hierdurch wird das Haltemittel im Wesentlichen durch den Streifenabschnitt gebildet, an dessen Enden jeweils einer der Befestigungsbereiche gelegen ist. Auf diese Weise wird das Haltemittel auf die zum Zwecke der dauerhaften Zuordnung des Verschlussmittels zu dem jeweiligen Behältnis erforderliche Ausgestaltung reduziert, was neben einer gefälligen Optik sowie wirtschaftlichen Herstellbarkeit auch dessen möglichst geringen Abmessungen hinsichtlich des dann ungehindert möglichen Öffnens des Behältnisses garantiert.
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Insbesondere im Zusammenhang mit einem Kronkorken als Verschlussmittel muss dabei Beachtung finden, dass dieser regelmäßig mit einem geeigneten Werkzeug in Form eines Flaschenöffners entfernt wird. Da dieser eine ausreichende Angriffsfläche zum Abheben des Kronkorkens verlangt, wird diese durch die möglichst kleinen Abmessungen des Haltemittels nicht weiter eingeschränkt.
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Weiterhin wird es als vorteilhaft angesehen, dass der zweite Befestigungsbereich des Haltemittels beispielsweise als Banderole ausgebildet sein kann. Unter einer Banderole wird vorliegend ein sich über einen gewissen Bereich erstreckender Abschnitt des Befestigungsbereiches verstanden, welcher sich im an dem Behältnis angebrachten Zustand über einen Teilbereich des Behältnisses erstrecken kann. Dabei kann diese beispielsweise als Fläche zum Aufbringen von Informationen in Form von Darstellungen und/oder Text genutzt werden. Auch rein dekorative Ausgestaltungen sind hierbei denkbar.
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In jedem Fall kann die Banderole so ausgebildet sein, dass sie in Kombination mit dem Behältnis einen im Bereich des Verschlussmittels gelegenen Teilbereich des Behältnisses zumindest teilweise umgreift. Bei diesem Teilbereich kann es sich beispielsweise um einen Bereich eines Flaschenhalses handeln. Auf diese Weise werden die Abmessungen des Haltemittels möglichst gering gehalten. Überdies kann hieraus ein Vorteil entstehen, sofern wenigstens zwei oder gar mehrere geöffnete Behältnisse unmittelbar aneinander angrenzend gelagert werden.
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Da die Lage des von der Öffnung des Behältnisses entfernten Verschlussmittels beispielsweise von der Länge des Haltemittels abhängt, wird diese weiter unten liegen, je länger das Haltemittel ausgeführt ist. Im Zusammenhang mit Behältnissen, welche einen sich zur Öffnung hin verjüngenden Halsbereich besitzen, kann hierdurch die quasi hängende Endlage des Verschlussmittels an dem Haltemittel derart vorbestimmt werden, dass sich das abgenommene Verschlussmittel im Halsbereich des Behältnisses befindet. Auf diese Weise können die Behältnisse eng aneinander stehen, ohne dass die Verschlussmittel zwischen die gegenüber dem Halsbereich breiteren Behältnisbereiche gelangen und diese in unerwünschter Weise zueinander beabstanden.
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In vorteilhafter Weise kann die Verschlussmittel-Haltevorrichtung im Bereich ihrer Befestigungsbereiche angeordnete Verbindungsmittel aufweisen. Diese sind dann dazu vorgesehen, um das Haltemittel sowohl mit dem Behältnis als auch mit dem Verschlussmittel zu verbinden. Bei wenigstens einem der Verbindungsmittel kann es sich beispielsweise um ein solches handeln, welches eine stoffschlüssige Anbindung wie etwa eine Klebung ermöglicht.
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Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann das Haltemittel natürlich auch durch eine Schweißung über einen der Befestigungsbereiche an dem Behältnis oder dem Verschlussmittel angebracht werden. Je nach Ausgestaltung sind auch form- und/oder kraftschlüssige Verbindungen denkbar. Hierbei muss dann das jeweilige Behältnis und/oder das Verschlussmittel eine entsprechende Möglichkeit aufweisen, um eine derartige Verbindung zu erzeugen.
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Generell kann das Haltemittel Teil einen Flaschenetiketts oder mit einem solchen verbunden sein. Bei dieser Ausführung entsteht beim Recycling bzw. bei der Reinigung von Mehrwegflaschen kein prozesstechnischer Mehraufwand, da das Haltemittel zusammen mit dem Verschlussmittel im Rahmen des üblichen Etikettablösevorgangs von der Flasche entfernt werden kann. Die Trennung von Etikettmaterial und Kronkorken geschieht dann z. B. über Magnete oder sonstige konventionelle Trennschritte.
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Mit Blick auf das Haltemittel kann dieses einen Grundkörper besitzen, welcher zumindest bereichsweise aus einem Papiermaterial gebildet sein kann. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann der Grundkörper auch zumindest bereichsweise aus einem Kunststoff gebildet sein. Eine weitere Möglichkeit wäre die zumindest bereichsweise Ausgestaltung des Haltemittels aus Metall.
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In jedem Fall kann der für das Haltemittel verwendete Werkstoff geeignet sein, um auch bei äußeren Einwirkungen wie beispielsweise Feuchtigkeit sowie Kälte oder Hitze den zu erwartenden Festigkeitsanforderungen zu genügen. Dies kann im Übrigen auch für die Verbindungsmittel gelten, um das Haltemittel an dem Behältnis und/oder dem Verschlussmittel anzuordnen.
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Zumindest der flexible Streifenabschnitt des Haltemittels besitzt eine eingearbeitete Verstärkung. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann eine solche Verstärkung auch zumindest teilweise auf den Streifenabschnitt aufgebracht sein. Als Verstärkung im Sinne der Erfindung werden solche Maßnahmen und Einrichtungen verstanden, welche die Grundfestigkeit des für das Haltemittel verwendeten Werkstoffs erhöhen.
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So kann eine derartige Verstärkung in vorteilhafter Weise beispielsweise dessen Zugfestigkeit erhöhen, wodurch einem möglichen Versagen des Haltemittels durch Reißen entgegengewirkt werden kann. Auch kann die Verstärkung eine Sicherung bei möglichen Quetschungen des Haltemittels darstellen, so dass dieses auch nach einer solchen Quetschung – beispielsweise durch ein Umgreifen des mit der Verschlussmittel-Haltevorrichtung ausgestatteten Behältnisses und/oder einen Flaschenöffner – seine haltenden Eigenschaften beibehält.
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In Bezug auf die Verstärkung kann diese gemäß einer Weiterbildung der Erfindung beispielsweise aus einem Gewebe gebildet sein oder ein solches umfassen. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann die Verstärkung auch aus einer Struktur gebildet sein oder eine solche umfassen. Während das Gewebe im Sinne einer zusätzlichen Anordnung zu dem Werkstoff des Haltemittels angesehen werden kann, ermöglicht der Einsatz einer Struktur als Verstärkung des Haltemittels den Verzicht auf weitere Werkstoffe. Mit anderen Worten kann das Haltemittel durch eine geeignete Struktur beispielsweise in Form einer Prägung derart verstärkt sein, dass dessen Festigkeit erhöht ist.
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Auch kann die Verstärkung gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung zumindest teilweise aus einem textilen Faden oder einem textilen Streifen gebildet sein.
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Insbesondere in Form eines Streifens kann dieser in geeigneter Weise aus einem oder mehreren Fäden gewebt, gestrickt, gewirkt sowie getuftet oder anderweitig verarbeitet sein. Denkbar ist auch die Verwendung eines Fadens aus Kunststoff oder beispielsweise aus Carbon oder Aramid, sofern der Anwendungszweck hierfür entsprechende Anforderungen stellt.
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Alternativ oder in Ergänzung hierzu ist ferner angedacht, dass die Verstärkung zumindest teilweise aus einem metallischen Faden oder Streifen gebildet sein kann. Grundsätzlich kann die Verstärkung auch zumindest teilweise aus einem Kunststoff gebildet sein. Die Wahl der geeigneten Materialien für die Verstärkung obliegt dem jeweiligen Fachmann, welcher insbesondere aufgrund der Anforderungen und den zur Verfügung stehenden Materialien das oder die geeigneten auswählen und/oder miteinander kombinieren wird.
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Die zuvor vorgestellte erfindungsgemäße Verschlussmittel-Haltevorrichtung ermöglicht es, eine von dem Vorgehen des Benutzers beim öffnen eines nicht wiederverschließbaren Behältnisses weitestgehend unabhängige Möglichkeit zu bieten, um auf eine passive Weise die unverlierbare Zuordnung des dabei zu entfernenden Verschlussmittels zu dem jeweiligen Behältnis zu ermöglichen. Hiernach wird über das öffnen des Behältnisses hinaus keine weitere Anforderung mehr gestellt, welche über das Schicksal des Verbleibs eines derartig angebundenen Verschlussmittels entscheidet.
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Weiterhin ist die Erfindung auf ein Behältnis-Verschlusssystem gerichtet, welches sich insbesondere für die Verwendung an Getränkeflaschen eignet.
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Das Behältnis-Verschlusssystem weist eine Verschlussmittel-Haltevorrichtung auf, welche ein Haltemittel und ein Verschlussmittel umfasst. Bei der Verschlussmittel-Haltevorrichtung handelt es sich um eine wie zuvor erläuterte Verschlussmittel-Haltevorrichtung. Dabei ist das Haltemittel dazu vorgesehen, um jenes das Behältnis verschließende und zum öffnen einmalig entfernbare Verschlussmittel nach dem öffnen an dem Behältnis zu halten. Erfindungsgemäß besitzt das Haltemittel einen eine Verstärkung aufweisenden flexiblen Streifenabschnitt, welcher sich zwischen zwei Befestigungsbereichen des Haltemittels erstreckt. Ein erster der Befestigungsbereiche ist dabei mit dem Verschlussmittel verbunden, während ein zweiter der Befestigungsbereiche dazu ausgebildet ist, um mit dem jeweiligen Behältnis fest verbunden zu werden.
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Die sich hieraus ergebenden Vorteile wurden bereits im Zusammenhang mit der zuvor erläuterten erfindungsgemäßen Verschlussmittel-Haltevorrichtung näher ausgeführt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher an dieser Stelle auf die vorherigen Ausführungen hierzu verwiesen.
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Je nach Ausgestaltung ist hierbei denkbar, dass das Haltemittel und das Verschlussmittel eine Einheit bilden. So kann das Haltemittel beispielsweise materialeinheitlich einstückiger Bestandteil des Verschlussmittels sein und umgekehrt.
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Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand einiger in den Zeichnungen schematisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
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1 ein erfindungsgemäßes Behältnis-Verschlusssystem in einer Aufsicht,
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2 eine erfindungsgemäße Verschlussmittel-Haltevorrichtung als Teil des Behältnis-Verschlusssystems aus 1 in seiner Alleinstellung in derselben Darstellungsweise,
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3 die erfindungsgemäße Verschlussmittel-Haltevorrichtung aus 2 in einer alternativen Ausgestaltung in derselben Darstellungsweise,
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4 ein Behältnis in Kombination mit dem erfindungsgemäßen Behältnis-Verschlusssystem aus 1 im geschlossenen Zustand in einer Seitenansicht,
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5 das Behältnis aus 4 im geöffneten Zustand in derselben Darstellungsweise,
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6 einen Teilausschnitt des geschlossenen Behältnisses aus 4 in derselben Darstellungsweise sowie
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7 einen Teilausschnitt des geöffneten Behältnisses aus 5 in derselben Darstellungsweise.
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes Behältnis-Verschlusssystem 1, so wie es beispielsweise für eine Getränkeflasche Verwendung finden kann. Das Behältnis-Verschlusssystem 1 umfasst eine ein Haltemittel 2 aufweisende Verschlussmittel-Haltevorrichtung 3 sowie ein Verschlussmittel 4. Bei dem Verschlussmittel 4 handelt es sich vorliegend um einen Kronenkorken, welcher typisch für ein nur einmalig verwendbares Verschlussmittel 4 im Sinne der Erfindung ist.
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Das Haltemittel 2 ist dazu vorgesehen, um das zum Verschluss eines hier nicht näher gezeigten Behältnisses A vorgesehene Verschlussmittel 4 nach dem Öffnen des Behältnisses A an diesem zu halten. Hierzu besitzt das Haltemittel 2 einen flexiblen Streifenabschnitt 5, welcher sich zwischen zwei endseitig des Haltemittels 2 gelegenen Befestigungsbereichen 6, 7 des Haltemittels 2 erstreckt. Ein erster Befestigungsbereich 6 ist dabei mit dem Verschlussmittel 4 verbunden. Hierzu ist der erste Befestigungsbereich 6 in geeigneter Weise auf einem kreisförmigen Blechstück 8 des hier als Kronkorken ausgebildeten Verschlussmittels 4 fixiert, welches von dem für einen Kronkorken typisch gezackten bzw. gerändelten Rand 9 umgeben ist.
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Ein dem ersten Befestigungsbereich 6 gegenüberliegender zweiter Befestigungsbereich 7 ist dazu ausgebildet, um mit dem hier nicht näher gezeigten Behältnis A verbunden zu werden. Vorliegend ist der zweite Befestigungsbereich 7 als Banderole ausgebildet, welche dazu vorgesehen ist, um das Behältnis A im Bereich des Verschlussmittels 4 zumindest teilweise zu umgreifen.
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2 ist die erfindungsgemäße Verschlussmittel-Haltevorrichtung 3 aus 1 mit dem flexiblen Streifenabschnitt 5 des Haltemittels 2 in einer Alleinstellung ohne Verschlussmittel 4 und ohne die Ausgestaltung des zweiten Befestigungsbereiches 7 als Banderole zu entnehmen.
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Das Haltemittel 2 weist einen Grundkörper 10 auf, welcher zumindest bereichsweise aus einem Papiermaterial, aus Kunststoff oder auch aus Metall gebildet sein kann. Wie zu erkennen, besitzt insbesondere der flexible Streifenabschnitt 5 eine eingearbeitete oder aufgebrachte Verstärkung 11 in Form einer Struktur oder eines Gewebes, welche sich bis in die beiden Befestigungsbereiche 6, 7 hinein erstreckt.
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3 zeigt die erfindungsgemäße Verschlussmittel-Haltevorrichtung 3 aus 2 in einer Variante, bei welcher die eingearbeitete oder aufgebrachte Verstärkung 11 aus einem Faden oder Streifen gebildet ist. Diese können aus einem Textil, aus Metall oder aus Kunststoff sowie aus einer Kombination daraus gebildet sein.
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4 zeigt nun ein mit dem erfindungsgemäßen Behältnis-Verschlusssystem 1 kombiniertes Behältnis A, welches vorliegend als Getränkeflasche ausgebildet ist. In dieser Darstellung ist das Behältnis A durch das Verschlussmittel 4 dicht verschlossen.
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5 verdeutlicht den geöffneten Zustand des Behältnisses A aus 4, in dem das Verschlussmittel 4 mit einem hier nicht näher gezeigten Werkzeug wie beispielsweise einem Flaschenöffner abgehoben wurde. Wie zu erkennen, ist das Verschlussmittel 4 auch weiterhin mit dem Behältnis A quasi unverlierbar verbunden, indem es über das Haltemittel 2 an diesem gehalten ist.
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Die 6 und 7 stellen die beiden Zustände ”Verschlossen” und ”Geöffnet” des Behältnisses A nochmals im Detail dar, wobei die Verstärkung 11 nochmals deutlich zu sehen ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Behältnis-Verschlusssystem
- 2
- Haltemittel von 3
- 3
- Verschlussmittel-Haltevorrichtung von 1
- 4
- Verschlussmittel von 3
- 5
- flexibler Streifenabschnitt von 2
- 6
- erster Befestigungsbereich von 2
- 7
- zweiter Befestigungsbereich von 2
- 8
- Blechstück von 4
- 9
- Rand von 4
- 10
- Grundkörper von 2
- 11
- Verstärkung von 2
- A
- Behältnis