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DE102014011155A1 - Sehhilfe für ein Anzeigeelement, insbesondere eines Fahrzeugs, sowie Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fahrzeug - Google Patents

Sehhilfe für ein Anzeigeelement, insbesondere eines Fahrzeugs, sowie Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102014011155A1
DE102014011155A1 DE102014011155.5A DE102014011155A DE102014011155A1 DE 102014011155 A1 DE102014011155 A1 DE 102014011155A1 DE 102014011155 A DE102014011155 A DE 102014011155A DE 102014011155 A1 DE102014011155 A1 DE 102014011155A1
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DE
Germany
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vehicle
display
visual aid
optical film
Prior art date
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Application number
DE102014011155.5A
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English (en)
Inventor
Joachim Roth
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Daimler AG filed Critical Daimler AG
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Publication of DE102014011155A1 publication Critical patent/DE102014011155A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Sehhilfe für ein Anzeigeelement (12), insbesondere eines Fahrzeugs, mit wenigstens einer eine vorgegebene Dioptrie aufweisenden optischen Folie, welche in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem Anzeigeelement (12) anordenbar ist, sowie eine Anzeigevorrichtung mit einer solchen Sehhilfe.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sehhilfe für ein Anzeigeelement, insbesondere eines Fahrzeugs, sowie eine Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fahrzeug.
  • Anzeigeelemente für Fahrzeuge, insbesondere Kraftwagen, wie beispielsweise Personenkraftwagen, sind aus dem allgemeinen Stand der Technik und insbesondere aus dem Serienfahrzeugbau bereits hinlänglich bekannt. Ein solches Anzeigeelement dient beispielsweise dazu, Informationen über einen Zustand des Fahrzeugs anzuzeigen, wodurch diese Informationen einem Insassen, beispielsweise dem Fahrer des Fahrzeugs, kommuniziert werden können. Hierzu umfasst das Anzeigeelement beispielsweise ein analoges Anzeigeteil, wie beispielsweise einen Tachometer, mittels welchem die Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs angezeigt wird. Ein solches analoges Anzeigeteil weist üblicherweise eine Werteskala und einen Zeiger auf, welcher entlang der Werteskala bewegbar, insbesondere um eine Schwenkachse verschwenkbar, ist. Im Falle des Tachometers weist die Werteskala Werte auf, welche jeweilige Fahrzeuggeschwindigkeiten charakterisieren. Zeigt der Zeiger auf einen der Werte der Werteskala, so bedeutet dies, dass das Fahrzeug aktuell die zu diesem Wert zugeordnete Fahrgeschwindigkeit aufweist.
  • Alternativ oder zusätzlich kann das Anzeigeelement einen Bildschirm, wie beispielsweise einen Flüssigkristallbildschirm, aufweisen, mittels welchem ebenfalls Informationen angezeigt werden können. Ein solcher Bildschirm ist üblicherweise Bestandteil eines Navigationsgeräts oder eines Infotainmentsystems des Fahrzeugs, wobei auf dem Bildschirm unterschiedliche Informationen, wie beispielsweise eine digitale Karte der Umgebung des Fahrzeugs und/oder andere Informationen, angezeigt werden können. Ferner sind Anzeigeelemente zum Anzeigen einer Drehzahl eines Antriebsaggregats des Fahrzeugs, eines Tankinhalts, etc. bekannt.
  • Es ist wünschenswert, dass die Insassen und insbesondere der Fahrer des Fahrzeugs ein solches Anzeigeelement einfach ablesen beziehungsweise entziffern kann, um dadurch schnell und einfach die von ihm gewünschten Informationen zu erhalten.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Sehhilfe sowie eine Anzeigevorrichtung zu schaffen, mittels welchen wenigstens ein Insasse, insbesondere der Fahrer, des Fahrzeugs besonders gut mit Informationen versorgt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Sehhilfe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch eine Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 5 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
  • Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft eine Sehhilfe für ein Anzeigeelement, insbesondere eines Fahrzeugs, welches als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen, ausgebildet sein kann. Die Sehhilfe weist wenigstens eine eine vorgegebene Dioptrie aufweisende optische Folie auf, welche in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem Anzeigeelement anordenbar ist. Dabei weist die Folie vorzugsweise eine von 0,00 unterschiedliche Dioptrie auf. Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Nutzbarkeit eines Anzeigeelements eines Fahrzeugs insbesondere hinsichtlich der einfachen und schnellen Ablesbarkeit eine mehr oder weniger ausgeprägte Sehschwäche von Menschen gegenübersteht, die das Anzeigeelement zur Erlangung von Informationen betrachten.
  • Mit anderen Worten, weisen Insassen, insbesondere der Fahrer, des Fahrzeugs eine mehr oder weniger ausgeprägte Sehschwäche auf, so können die Insassen beziehungsweise der Fahrer Informationen, die mittels des Anzeigeelements angezeigt beziehungsweise dargestellt werden, nicht oder nur sehr umständlich erkennen und entziffern, was der eingangs beschriebenen, schnellen und einfachen Aufnahme von Informationen entgegensteht. Individuelle Sehhilfen, wie beispielsweise Brillen, können hier nur bedingt Abhilfe schaffen, da ein Anzeigeelement üblicherweise, wenn sich der Fahrer auf das Straßengeschehen beziehungsweise die Umgebung des Fahrzeugs konzentriert, außerhalb des Sichtbereichs angeordnet ist, welches der Fahrer über seine Brille scharf sehen kann. Um das Anzeigeelement scharf zu sehen, müsste der Fahrer seinen Kopf drehen und/oder senken und somit seine Aufmerksamkeit vom Straßengeschehen ab- und dem Anzeigeelement zuwenden. Da nun jedoch erfindungsgemäß die Sehhilfe beziehungsweise die optische Folie dem Anzeigeelement zugeordnet ist, reicht ein kurzer Blick des Fahrers – ohne seinen Kopf zu bewegen – auf das Anzeigeelement aus, und er kann wenigstens eine durch das Anzeigeelement angezeigte Information scharf sehen und somit schnell und einfach erkennen beziehungsweise entziffern.
  • Die erfindungsgemäße Sehhilfe ist ferner insbesondere dann vorteilhaft, wenn beispielsweise der Fahrer des Fahrzeugs an der Schwelle zur Sehschwäche steht oder bereits eine leichte Sehschwäche hat, jedoch keine individuelle Sehhilfe, wie beispielsweise eine Brille, trägt. Der Fahrer kann dann – auch wenn er keine Brille trägt – das Anzeigeelement beziehungsweise die wenigstens eine durch das Anzeigeelement angezeigte Information scharf und somit klar und deutlich erkennen.
  • Der Erfindung liegt ferner die Erkenntnis zugrunde, dass beispielsweise bei Bildschirmen, wie beispielsweise Flüssigkristallbildschirmen, welche zum Beispiel bei Navigationsgeräten zum Einsatz kommen, bereits eine sogenannte Zoom-Funktion vorgesehen sein kann, in deren Rahmen auswählbare Bildbereiche in unterschiedlichen Maßstäben angezeigt werden können, jedoch wird dadurch auch der insgesamt erkennbare Bildausschnitt verändert, und eine solche Zoom-Funktion zielt primär nicht auf eine bessere Lesbarkeit der Informationen ab, sondern hat lediglich einen Detailierungscharakter. Durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Sehhilfe können die Insassen beispielsweise einen solchen Bildschirm beziehungsweise dessen Bildschirminhalt auch ohne Verändern des Maßstabs und des Detailgrades scharf sehen. Die optische Folie ist nämlich als optisch wirksame Folie ausgebildet, mittels welcher beispielsweise Buchstaben, Schriftzüge, Zahlen, Symbole, Grafiken und/oder dergleiche Objekte des Anzeigeelements optisch vergrößert werden können.
  • Der Einsatz der an sich zumindest im Wesentlichen biegeschlaffen Folie ist ferner insofern vorteilhaft, als eine solche optische Folie auf besonders einfache Weise mit unterschiedlichen Dioptrien, Geometrien und/oder Größen hergestellt werden kann. Insbesondere ist eine solche Folie auf einfache Weise zuschneidbar und somit an Abmessungen und/oder Formen jeweiliger Anzeigeelemente auf einfache Weise anpassbar.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die optische Folie direkt auf das Anzeigeelement aufgebracht ist. Hierbei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die optische Folie direkt an wenigstens einer transparenten und in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem Anzeigeelement anordenbaren Scheibe gehalten ist, wobei die Scheibe beispielsweise Bestandteil des Anzeigeelements ist. Die optische Folie kann dabei von einem das Anzeigeelement betrachtenden Betrachter aus gesehen vor oder hinter der Scheibe oder aber zwischen zwei Scheiben angeordnet sein.
  • Ferner hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn eine, insbesondere an dem Anzeigeelement befestigbare, Einstelleinrichtung vorgesehen ist, mittels welcher ein Abstand zwischen dem Anzeigeelement und der optischen Folie einstellbar ist. Hierbei kann vorgesehen sein, dass der Abstand zwischen dem Anzeigeelement und der optischen Folie manuell über die Einstelleinrichtung einstellbar ist. Alternativ kann eine elektrische Einstellbarkeit vorgesehen sein. Hierbei ist vorteilhafterweise wenigstens ein Elektromotor vorgesehen, mittels welchem der Abstand zwischen dem Anzeigeelement und der Folie einstellbar ist. Mittels der Einstelleinrichtung kann ein beispielsweise manuelles oder elektrisches Tiefenverstellsystem geschaffen werden, mittels welchem stufenlos einstellbare Dioptrien dargestellt werden können. Mit anderen Worten ist es beispielsweise möglich, dass ein Insasse des Fahrzeugs den Abstand zwischen der optischen Folie und dem Anzeigeelement bedarfsgerecht einstellen und dadurch auf seine individuelle Sehschwäche und die erforderliche Dioptrie einstellen kann.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens ein Halteelement zum zumindest mittelbaren Halten optischer Folien unterschiedlicher Dioptrien vorgesehen. Das Halteelement ist beispielsweise ein Einschubrahmen, an welchem Folien unterschiedlicher Dioptrien zerstörungsfrei lösbar zu halten beziehungsweise befestigbar sind. Dadurch kann eine an dem Halteelement gehaltene optische Folie bedarfsgerecht gegen eine andere Folie ausgetauscht werden. Das Halteelement ist beispielsweise Bestandteil eines Vorbausystems, welches – von einem Betrachter des Anzeigeelements aus gesehen – vor dem Anzeigeelement angeordnet beziehungsweise anordenbar ist. Dadurch können die optischen Folien unterschiedlicher Dioptrien auf besonders einfache Weise bedarfsgerecht ausgetauscht werden.
  • Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fahrzeug, mit wenigstens einem Anzeigeelement. Das Anzeigeelement dient zum Anzeigen von Informationen, welche beispielsweise einen Zustand des Fahrzeugs beschreiben. Die Anzeigevorrichtung umfasst ferner eine Sehhilfe, insbesondere eine erfindungsgemäße Sehhilfe, welche wenigstens eine eine vorgegebene Dioptrie aufweisende optische Folie umfasst, die in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem Anzeigeelement angeordnet ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die optische Folie das Anzeigeelement vollständig überdeckt und besonders bevorzugt Randbereiche des Anzeigeelements überragt. Die dieser Ausführungsform zugrundeliegende Idee ist, dass die optische Folie vorteilhafterweise größer als ein mittels der optischen Folie optisch zu vergrößernder Teilbereich des Anzeigeelements ist, damit Randbereiche des optisch zu vergrößernden Randbereichs bei der Vergrößerung sichtbar bleiben.
  • Die erfindungsgemäße Sehhilfe und die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung können bei mobilen Anwendungen, wie beispielsweise bei Fahrzeugen oder mobilen Endgeräten, insbesondere mobilen Kommunikationsendgeräten, oder aber auch bei stationären Anwendungen zum Einsatz kommen, um hierbei auf einfache Weise eine schnelle und komfortable Ablesbarkeit von Informationen zu realisieren.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Die Zeichnung zeigt in:
  • 1 eine schematische Draufsicht einer Anzeigevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform für einen Kraftwagen, mit wenigstens einem Anzeigeelement und mit einer Sehhilfe, welche wenigstens eine eine vorgegebene Dioptrie aufweisende optische Folie umfasst, die in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem Anzeigeelement angeordnet ist; und
  • 2 eine schematische Draufsicht einer Anzeigevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform.
  • 1 zeigt eine im Ganzen mit 10 bezeichnete Anzeigevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform für ein Fahrzeug in Form eines Kraftwagens, insbesondere eines Personenkraftwagens. Aus 1 ist erkennbar, dass die Anzeigevorrichtung 10 ein im Ganzen mit 12 bezeichnetes Anzeigeelement umfasst, mittels welchem unterschiedliche Informationen angezeigt und dadurch wenigstens einem Insassen, insbesondere dem Fahrer, des Personenkraftwagens angezeigt werden können. Das Anzeigeelement 12 umfasst ein erstes Anzeigeteil 14, welches als analoges Anzeigeteil in Form eines Tachometers ausgebildet ist. Der Tachometer, das heißt das erste Anzeigeteil 14, umfasst einen physischen Zeiger 16 sowie eine Werteskala 18 mit einer Mehrzahl von Werten, die entlang eines Kreisbogens angeordnet sind. Der Zeiger 16 ist dabei entlang der Werte beziehungsweise der Werteskala 18 bewegbar, insbesondere verschwenkbar. Die Werte beschreiben jeweilige Fahrgeschwindigkeiten des Personenkraftwagens. Zeigt der Zeiger 16 auf einen der Werte beziehungsweise befindet sich der Zeiger 16 in zumindest teilweiser Überdeckung mit einem der Werte, so bedeutet dies, dass die Fahrgeschwindigkeit des Personenkraftwagens diesen angezeigten Wert beträgt.
  • Das Anzeigeelement 12 umfasst darüber hinaus ein zweites Anzeigeteil 20, welches als Bildschirm, beispielsweise in Form eines Flüssigkristallbildschirms, ausgebildet ist. Mittels des Bildschirms 20 können unterschiedliche Informationen angezeigt werden, da der Bildschirminhalt bedarfsgerecht variiert werden kann. Vorliegend zeigt der Bildschirm 20 über seinen Bildschirminhalt eine seit Fahrtbeginn zurückgelegte Fahrstrecke 22, eine zum Zurücklegen dieser Fahrstrecke 22 benötigte Zeit 24, einen durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch 26 und eine Durchschnittsgeschwindigkeit 28 an. Darüber hinaus kann der Bildschirm Fahrstufen 30 eines als Automatikgetriebe ausgebildeten Getriebes des Personenkraftwagens anzeigen.
  • Ferner kann wenigstens eine in 1 nicht erkennbare, transparente Scheibe vorgesehen sein, welche in Überdeckung mit den Anzeigeteilen 14 und 20 angeordnet ist und die Anzeigeteile 14 und 20 schützt. Diese transparente Scheibe ist Bestandteil der Anzeigevorrichtung 10, insbesondere des Anzeigeelements 12.
  • Um nun eine besonders gute, schnelle und komfortable Ablesbarkeit der durch das Anzeigeelement 12 angezeigten Informationen auch dann zu realisieren, wenn der Fahrer eine Sehschwäche aufweist, ist es vorgesehen, dass die Anzeigevorrichtung 10 eine in 1 nicht erkennbare Sehhilfe mit wenigstens einer eine vorgegebene und von 0,00 unterschiedliche Dioptrie aufweisenden optischen Folie umfasst, die in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem Anzeigeelement 12 angeordnet ist. Somit kann der Fahrer die mittels des Anzeigeelements 12 dargestellten beziehungsweise angezeigten Informationen auch dann scharf sehen, wenn der Fahrer trotz seiner Sehschwäche keine Brille trägt oder an der Brille vorbeischaut. Ein Abstand zwischen einem Augenpunkt des Fahrers und dem Anzeigeelement 12 beträgt beispielsweise 800 Millimeter, wobei der Fahrer das Anzeigeelement 12 beziehungsweise die durch dieses angezeigten Informationen klar und deutlich erkennen kann, da die Sehschwäche des Fahrers mittels der optischen Folie kompensiert wird.
  • Die optische Folie ist beispielsweise an der genannten transparenten Scheibe befestigt beziehungsweise auf diese aufgebracht und ist vorzugsweise größer als das Anzeigeelement 12, sodass auch Randbereiche des Anzeigeelements 12 bei der optischen Vergrößerung sichtbar bleiben. Mit anderen Worten überlappt die optische Folie das Anzeigeelement 12 derart, dass die optische Folie Randbereiche des Anzeigeelements 12 überragt. Hierdurch kann eine besonders vorteilhafte Ablesbarkeit realisiert werden.
  • 2 zeigt eine mit 10 bezeichnete Anzeigevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform. Die Anzeigevorrichtung 10 gemäß der zweiten Ausführungsform umfasst ein Anzeigeelement 12 mit einem Anzeigeteil 14, welches bei der zweiten Ausführungsform nun als Bildschirm in Form eines Flüssigkristallbildschirms ausgebildet ist. Das Anzeigeteil 14 (Bildschirm) zeigt gemäß 2 einen Teilbereich einer digitalen Straßenkarte, wobei die Anzeigevorrichtung 10 beispielsweise einem Navigationsgerät des Fahrzeugs zugeordnet ist. Ferner zeigt das Anzeigeteil 14 gemäß 2 eine Positionsmarkierung 32, welche eine aktuelle Position des Fahrzeugs auf der digitalen Karte veranschaulicht. Auch die Anzeigevorrichtung 10 gemäß der zweiten Ausführungsform umfasst eine Sehhilfe mit wenigstens einer eine vorgegebene Dioptrie aufweisenden optischen Folie, die in zumindest teilweiser und vorzugsweise vollständiger Überdeckung mit dem Anzeigeelement 12 gemäß 2 angeordnet ist. Dadurch kann der Fahrer auch die digitale Karte beziehungsweise ihren Teilbereich scharf sehen und entziffern, ohne dass der Fahrer hierzu eine Zoom-Funktion nutzen und beispielsweise einen besonders großen Maßstab einstellen müsste.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Anzeigevorrichtung
    12
    Anzeigeelement
    14
    Anzeigeteil
    16
    Zeiger
    18
    Werteskala
    20
    Anzeigeteil
    22
    Fahrstrecke
    24
    Zeit
    26
    durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch
    28
    Durchschnittsgeschwindigkeit
    30
    Fahrstufe
    32
    Positionsmarkierung

Claims (6)

  1. Sehhilfe für ein Anzeigeelement (12), insbesondere eines Fahrzeugs, mit wenigstens einer eine vorgegebene Dioptrie aufweisenden optischen Folie, welche in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem Anzeigeelement (12) anordenbar ist.
  2. Sehhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Folie direkt an wenigstens einer transparenten und in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem Anzeigeelement (12) anordenbaren Scheibe gehalten ist.
  3. Sehhilfe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine, insbesondere an dem Anzeigeelement (12) befestigbare, Einstelleinrichtung vorgesehen ist, mittels welcher ein Abstand zwischen dem Anzeigeelement (12) und der optischen Folie einstellbar ist.
  4. Sehhilfe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Haltelement zum zumindest mittelbaren Halten optischer Folien unterschiedlicher Dioptrien vorgesehen ist.
  5. Anzeigevorrichtung (10), insbesondere für ein Fahrzeug, mit wenigstens einem Anzeigeelement (12), und mit einer Sehhilfe, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welche wenigstens eine eine vorgegebene Dioptrie aufweisende optische Folie umfasst, die in zumindest teilweiser Überdeckung mit dem Anzeigeelement (12) angeordnet ist.
  6. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Folie das Anzeigeelement (12) vollständig überdeckt und besonders bevorzugt Randbereiche des Anzeigeelements (12) überragt.
DE102014011155.5A 2014-02-06 2014-07-25 Sehhilfe für ein Anzeigeelement, insbesondere eines Fahrzeugs, sowie Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fahrzeug Withdrawn DE102014011155A1 (de)

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