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DE102014001579A1 - Pflastersteine - Google Patents

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DE102014001579A1
DE102014001579A1 DE102014001579.3A DE102014001579A DE102014001579A1 DE 102014001579 A1 DE102014001579 A1 DE 102014001579A1 DE 102014001579 A DE102014001579 A DE 102014001579A DE 102014001579 A1 DE102014001579 A1 DE 102014001579A1
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C04CEMENTS; CONCRETE; ARTIFICIAL STONE; CERAMICS; REFRACTORIES
    • C04BLIME, MAGNESIA; SLAG; CEMENTS; COMPOSITIONS THEREOF, e.g. MORTARS, CONCRETE OR LIKE BUILDING MATERIALS; ARTIFICIAL STONE; CERAMICS; REFRACTORIES; TREATMENT OF NATURAL STONE
    • C04B41/00After-treatment of mortars, concrete, artificial stone or ceramics; Treatment of natural stone
    • C04B41/45Coating or impregnating, e.g. injection in masonry, partial coating of green or fired ceramics, organic coating compositions for adhering together two concrete elements
    • C04B41/50Coating or impregnating, e.g. injection in masonry, partial coating of green or fired ceramics, organic coating compositions for adhering together two concrete elements with inorganic materials
    • C04B41/5022Coating or impregnating, e.g. injection in masonry, partial coating of green or fired ceramics, organic coating compositions for adhering together two concrete elements with inorganic materials with vitreous materials
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C5/00Pavings made of prefabricated single units
    • E01C5/02Pavings made of prefabricated single units made of natural stones, e.g. sett stones
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    • E01C5/00Pavings made of prefabricated single units
    • E01C5/06Pavings made of prefabricated single units made of units with cement or like binders

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Abstract

Die bekannten Terrassenplatten und Pflastersteine, die zum Beispiel aus Beton, Ziegeln oder Naturstein bestehen, werden wegen der Schwärzung der Oberfläche durch Schmutz und der Besiedlung mit biologischem Bewuchs aufgrund der Porosität des Materials im Laufe der Zeit unansehnlich. Dieses Problem kann für die meisten der heute verwendeten, porösen Terrassenplatten und Pflastersteine durch Aufbringen einer Glasur mit einer Dicke im Bereich von einigen Zehntel Millimeter gelöst werden. Der Hauptvorteil der Glasierung von Terrassenplatten und Pflastersteinen ist die langjährige Erhaltung des ursprünglichen Erscheinungsbildes einer Anlage. Dies wird durch die Unempfindlichkeit und die einfache Reinigungsmöglichkeit der Oberflächen erreicht. Ein besonderer Vorteil der Glasierung ist die freie farbliche und ornamentale Gestaltung der Oberfläche. Das kann bei entsprechender Ausführung zu einer völlig neuen, bisher nicht gekannten Anmutung der Flächen führen.

Description

  • Pflastersteine, Pflasterziegel und Terrassenplatten für die Befestigung und die Pflasterung von Geh- und Fahrwegen mit Dicken über zwei Zentimeter sind neben Asphaltierung, Betonierung und Schotterung ein verbreitetes Mittel zur Herstellung von Verkehrsflächen mit fester Oberfläche auf weichem, sandigem Untergrund.
  • Die Nachteile der bekannten Pflastersteine und Terrassenplatten, die zum Beispiel aus Beton, Ziegeln oder Naturstein bestehen, sind die schnelle Schwärzung der Oberfläche durch Schmutz und die Besiedlung mit biologischem Bewuchs. Dies wird durch die poröse Oberfläche und die poröse innere Struktur der meisten der heute verwendeten Materialien verursacht. Da ästhetische Gesichtspunkte eine große Rolle bei der Gestaltung von Verkehrsflächen spielen, ist es eine lohnende Aufgabe, hier auf Abhilfe zu sinnen.
  • Es gibt zwar Materialien wie Basalt oder auch hartgebrannte Ziegel und Keramikplatten bei denen die gesamte Struktur oder auch die Oberfläche wenig porös sind. Diese werden aber aus Kostengründen kaum eingesetzt. Auch Fliesen, bei denen eine Glasur der Scherbe Standard ist, werden wegen ihrer geringen Dicke und Bruchfestigkeit nur auf betoniertem Untergrund benutzt. Eine Beschichtung des Pflasters mit Farbe ist wegen der geringen Haltbarkeit und Schichtdicke nicht empfehlenswert. Auch eine Imprägnierung löst die angesprochenen Probleme nur temporär.
  • Erfindungsgemäß kann das geschilderte Problem für die meisten der heute verwendeten, porösen Terrassenplatten und Pflastersteine durch Aufbringen einer Glasur auf die in der jeweiligen Verwendung sichtbare Oberfläche mit einer Glasur-Dicke im Bereich von einigen Zehntel Millimeter gelöst werden (Anspruch 1). Diese Schicht bietet neben der Vermeidung von Eindringen der Verschmutzung und von biologischer Besiedlung noch zusätzlich den Vorteil einer freien farblichen und ornamentalen Gestaltung.
  • Eine oft erwünschte Rauigkeit der Oberfläche kann dabei durch eine entsprechende Struktur der zu glasierenden Oberfläche oder durch Einbringen von Rauhigkeitskörpern. wie zum Beispiel Sand oder Kies, in die Glasur erzielt werden. Durch farbige Einstreuteilchen lassen sich dabei besondere Gestaltungseffekte erzielen. Aber auch mit Rillen, Noppen, Vertiefungen, Muster, Ornamenten und eingeprägten Abbildungen versehene Oberflächen des Pflastersteins erfüllen diesen Zweck (Ansprüche 2 bis 4).
  • Die oft erwünschte Durchlässigkeit der Pflasterung für Oberflächenwasser wird bei den glasierten Materialien bei Bedarf durch die Verwendung von Grundmaterialien erreicht, die durch vorhandene, durchgehende Löcher nach unten offen sind. Dazu gehören alle Arten von Gittersteinen und Lochziegeln (Anspruch 3). Aber auch eine Verlegung in Split oder Sand mit entsprechend breiten Fugen erfüllt diesen Zweck.
  • Anspruch 5 sagt aus, dass die Glasur aus Gläsern, Keramikglasuren und Kunststoffen besteht. Da hier eine Fülle von geeigneten Materialien verfügbar ist, kann auf eine genauere Kennzeichnung verzichtet werden. Lediglich Punkte wie Abriebfestigkeit, Haftfähigkeit und Alterungsbeständigkeit sollten bei der Auswahl, je nach Verwendung, berücksichtigt werden.
  • Als Beschichtungsmaterialien bieten sich daher verschleißarme Hartglasuren, wie sie in der Porzellanherstellung verwendet werden, oder Keramikglasuren, wie sie heute oft schon bei Kochgeräten verwendet werden, an (Anspruch 5). So wird auch die Haltbarkeit der Pflasterung zumeist erhöht. Für wenig belastete Verkehrsflächen ist auch die Verwendung von gewöhnlichen Gläsern möglich. Eine Beschichtung mit Kunststoffglasuren kommt nur infrage, wenn die Verschleißfestigkeit des Materials den Anforderungen entspricht.
  • Wenn nach Anspruch 6 die Glasur zum Untergrund gleiche oder unterschiedliche Farben und Schattierungen aufweist, durchsichtig oder deckend ist, können die glasierten Pflastersteine hervorragend als schmückende, ornamentale Elemente zur Gestaltung von Verkehrsflächen genutzt werden.
  • Die Methoden solche Glasuren aufzubringen, sind bereits alle entwickelt und können je nach Beschaffenheit der Untergründe differenziert eingesetzt werden. Trotzdem sollen in den Patentansprüchen 7 bis 9 einige Verfahren, die für die nachträgliche oder die industrielle Beschichtung fertiger Terrassenplatten und Pflastersteine besonders geeignet erscheinen, benannt werden.
  • Wenn die Glasur durch Einbrennen, Laminieren, Flämmen und Flammstrahlen aufgeschmolzen wird, entstehen bei geeigneten Materialien harte Schichten. Überdies sind diese Verfahren auch besonders wirtschaftlich, weil sie im Fließbandverfahren angewendet werden können.
  • Wird die Glasur durch Tauchen in flüssige Glasur aufgebracht, so erfordert dies Materialien, die einen solchen Prozess aufgrund ihrer Temperaturfestigkeit möglich machen. Paarungen wie geschmolzenes Glas und gebrannte Ziegel erscheinen geeignet. Bei Beton und Naturstein muss man die Temperaturbelastung begrenzen (Anspruch 8).
  • Wenn die Glasur durch Bestrahlung oder Erhitzung von Pulver aufgeschmolzen wird, so ist es naheliegend für den Pulverauftrag die weit entwickelten elektrostatischen Drucktechniken einzusetzen, um beispielsweise Abbildungen oder Ornamente in zahllosen Varianten zu erzeugen (Anspruch 9).
  • Werden die glasierten Pflastersteine neben den üblichen, genormten Abmessungen auch mit besonderen Rand-Formen, wie Quadraten, gleichseitigen Dreiecken und Sechsecken, diese vorzugsweise untereinander mit der gleichen Kantenlänge, sowie auch Kreisen und Ellipsen, aber bedarfsweise mit unterschiedlicher Farbgestaltung, hergestellt, so ergeben sich für die Verkehrsflächen neuartige Gestaltungsmöglichkeiten. Bei vieleckigen Steinen ist dabei besonders wichtig, dass die Kantenlänge aufeinander abgestimmt ist, so dass Muster und flächige Ornamente ohne Lücken gelegt werden können (Anspruch 10).
  • Die Dicke D der Pflastersteine sollte wegen der Bruchfestigkeit immer der Kantenlänge K proportional sein. Für leichte Beanspruchung reicht ein Verhältnis von etwa D/K = 0,2. Bei Schwerlastverkehr kann ein Verhältnis D/K = 1 je nach Material durchaus angemessen sein. Deswegen ist es zweckmäßig die Kantenlänge der Pflastersteine nicht zu groß zu wählen.
  • Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hauptvorteil der Glasierung von Pflastersteinen Pflasterziegeln und Terrassenplatten die langjährige Erhaltung des ursprünglichen Erscheinungsbildes einer Anlage ist. Dies wird durch die Unempfindlichkeit und die einfache Reinigungsmöglichkeit der Oberflächen erreicht. Bei Naturstein kann durch eine transparente Glasierung die ursprüngliche Musterung und Farbe erhalten bleiben. Ein besonderer Vorteil der Glasierung von gewöhnlichen Terrassenplatten und Pflastersteinen ist die freie farbliche und ornamentale Gestaltung der Oberfläche der Pflastersteine. Dies alles führt in der Anwendung zu einer völlig neuen, kostengünstigen, bisher nicht gekannten Pflegeleichtigkeit und Anmutung der Verkehrsflächen.

Claims (1)

  1. Pflastersteine, Pflasterziegel und Terrassenplatten, bezeichnet mit dem Oberbegriff Pflastersteine, zur unmittelbaren Befestigung des weichen, sandigen Untergrundes von Gehwegen, Terrassen und Fahrstraßen, aus Beton, gebranntem Ton und Naturstein bestehend, mit einer Dicke über zwei Zentimeter, dadurch gekennzeichnet, 1. dass mindestens die in der Verwendung sichtbare und im Gebrauch genutzte Oberfläche der Pflastersteine mit einer Glasur versehen wird, 2. dass die Glasur nach Anspruch 1 auf glatte, aber auch auf mit Rillen, Noppen, Vertiefungen, Mustern, Ornamenten und eingeprägten Abbildungen versehene Oberflächen, vorzugsweise auf die in der Verwendung sichtbaren Teile der Pflastersteine und bedarfsweise auf Randbereiche derselben, aufgebracht wird, 3. dass die Glasur nach Anspruch 1 auf die in der Verwendung sichtbaren Stege und Ränder von üblichen Gittersteinen und Lochziegeln, die als Pflastersteine dienen, aufgebracht wird, 4. dass die aufgebrachte Glasur nach Anspruch 1 Rauhigkeits-Teilchen, auch farbige enthält, 5. dass die Glasur nach Anspruch 1 aus Gläsern, Keramikglasuren und Kunststoffen besteht, 6. dass die Glasur zum Untergrund gleiche, aber auch unterschiedliche Farben, Schattierungen und Abbildungen aufweist, 7. dass die Glasur nach Anspruch 1 durch Einbrennen, Laminieren, Flämmen und Flammstrahlen aufgeschmolzen wird, 8. dass die Glasur nach Anspruch 1 durch Tauchen in flüssige Glasur aufgebracht wird, 9. dass die Glasur nach Anspruch 1 durch Bestrahlung und Erhitzung von Pulver, vorzugsweise durch Drucktechniken aufgebracht, aufgeschmolzen wird, 10. dass die glasierten Pflastersteine nach Anspruch 1 neben den üblichen, genormten Abmessungen auch mit besonderen Rand-Formen, wie Quadraten, gleichseitigen Dreiecken und Sechsecken, diese vorzugsweise mit der gleichen Kantenlänge, sowie auch Kreisen und Ellipsen, aber alle bedarfsweise mit unterschiedlicher Farbgestaltung, hergestellt werden. Die Dicke der Pflastersteine sollte zur Kantenlänge proportional sein, je nach Belastung der Verkehrsflächen mit einem Faktor im Bereich zwischen 0,2 und 1.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN108546154A (zh) * 2018-03-30 2018-09-18 广西华洋矿源材料有限公司 一种红砂石的选取方法
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