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DE102014000854A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Entsorgung von Airbags - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Entsorgung von Airbags Download PDF

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DE102014000854A1
DE102014000854A1 DE102014000854.1A DE102014000854A DE102014000854A1 DE 102014000854 A1 DE102014000854 A1 DE 102014000854A1 DE 102014000854 A DE102014000854 A DE 102014000854A DE 102014000854 A1 DE102014000854 A1 DE 102014000854A1
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DE
Germany
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container
airbag
connection
housing
outside
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102014000854.1A
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English (en)
Inventor
Michael Hörtkorn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
INAST Abfallbeseitigungs GmbH
Original Assignee
INAST Abfallbeseitigungs GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by INAST Abfallbeseitigungs GmbH filed Critical INAST Abfallbeseitigungs GmbH
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    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42DBLASTING
    • F42D5/00Safety arrangements
    • F42D5/04Rendering explosive charges harmless, e.g. destroying ammunition; Rendering detonation of explosive charges harmless

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Air Bags (AREA)

Abstract

Eine Vorrichtung zur Entsorgung von Airbags, besteht aus einem Container (26), zumindest einem im Container (26) angeordneten Sprenggehäuse (1), wobei das zumindest eine Sprenggehäuse (1) mittels einer Gehäusetür (3) druckstoßdicht verschließbar ist, zumindest einem im Container (26) angeordneten ersten Anschluss (4) zum elektrischen Anschluss zumindest eines ersten Airbags (22) über zumindest eine erste Verbindungsleitung (20) und besteht im Weiteren aus einer Auslöseeinrichtung (16) im Container (26), welche bei Betätigung einen elektrischen Zündimpuls auslöst, welcher von dem zumindest einen ersten Anschluss (4) und die zumindest eine erste Verbindungsleitung (20) dem zumindest einen ersten Airbag (22) zugeführt wird, wobei der im druckstoßdicht verschlossenen zumindest einen Sprenggehäuse (1) befindliche zumindest eine erste Airbag (22), bzw. der im zumindest einen ersten Airbag (22) befindliche Reaktionsstoff, zur Zündung/Reaktion gebracht wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach der Gattung des Hauptanspruchs.
  • Der Transport von Sprengstoff und insbesondere der Transport von Bauteilen oder Baugruppen die chemische Sprengstoffe bzw. pyrotechnische Stoffe enthalten, wie beispielsweise Fahrzeug-Airbags, Gasgeneratoren, Gurtstraffer udgl., unterliegt aufgrund ihrer Gefährlichkeit aufwändigen Sicherheitsauflagen.
  • Diese Auflagen, bzw. die Gefährlichkeit, bedingen beim Transport, insbesondere im öffentlichen Bereich, hohe Kosten, da die dabei einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen arbeitsaufwändig und teuer sind. Darüber hinaus wird die Gefahr dadurch nur reduziert und nicht ganz beseitigt.
  • Gerade bei der Beseitigung von defekten, untauglichen oder bei der Herstellung ausgemusterten oder auch sonst nicht mehr zur Wiederverwendung bestimmten Baugruppen und Bauteilen ist es daher vorteilhaft, diese Baugruppen und Bauteile vor Ort zu beseitigen, d. h. dort unschädlich bzw. ungefährlich zu machen, wo sie zur Beseitigung erstmals anfallen. Dies wird dadurch erreicht, dass der in den Baugruppen und Bauteilen vorhandene Sprengstoff gezündet wird, also zur Explosion gebracht wird, bzw. die vorgesehene chemische Reaktion angestoßen/ausgelöst wird. In dieser Weise wird der in den Bauteilen und Baugruppen vorhandene gefährliche Reaktionsstoff soweit umgewandelt bzw. aufgebraucht, dass die Baugruppen und Bauteile nicht nur auf gewöhnliche Weise transportiert, sondern auch ohne aufwändige Schutzmaßnahmen entsorgt werden können.
  • Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung und dem erfindungsgemäßen Verfahren, können die sprengstoffhaltigen Bauteile sicher und einfach vor Ort ungefährlich gemacht werden und so gefahrlos transportiert und endgültig beseitigt bzw. recycelt werden. Gleichzeitig ermöglicht die Erfindung auch in gleicher Weise die Entsorgung von größeren Baugruppen, insbesondere Autositze, Lenkräder oder Armaturenbretter, in welche Airbagmodule verbaut sind, die nur mit großem Aufwand heraustrennbar sind.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung möglich.
  • Vorteilhafterweise ist ein erster Anschluss innerhalb eines Sprenggehäuses im Container angeordnet. Dadurch lassen sich Explosionswirkungen aus dem Sprenggehäuse einfacher vom Innenraum des Containers abhalten.
  • Von Vorteil ist es außerdem, wenn der Container im Hinblick auf seine Abmessungen als Ganzes auf zulassungsfähigen Straßenfahrzeugen transportiert werden kann und Befestigungselemente aufweist, an denen man den Container auf das Straßenfahrzeug ziehen, heben und/oder befestigen kann. Dadurch ist ein Transport über das Straßennetz einfach und kostengünstig durchführbar.
  • Außerdem ist es vorteilhaft, dass außen am Container ein zweiter Anschluss angeordnet ist. Über diesen lassen sich auch Airbags zünden, welche in größere Baugruppen schwer abtrennbar, verbaut sind. Diese Baugruppen wären für das Sprenggehäuse im Inneren des Containers zu groß. Das Sprenggehäuse kann dadurch in seinen Abmessungen klein gehalten werden. Außerdem verringert sich der Bedienungsaufwand, da die kleineren zur Sprengung vorgesehenen Bauelemente, also z. B. die losen Airbagmodule selbst, im Sprenggehäuse gesprengt werden können, wo die Vorbereitungen zur Sprengung viel schneller erfolgen können, wobei durch die selbe erfindungsgemäßen Vorrichtung auch bedienungsaufwendigere größere Baugruppen, wie z. B. schwere Autositze, sicher entsorgt werden können, die schwer zu tragen und schwer anzuschließen sind. Der außen liegende, nur von Containerinneren mit einem Zündimpuls beaufschlagbare zweite Anschluss ist vorteilhaft, da oft nicht vorhersehbar ist, ob vor Ort nur lose Airbagmodule gesprengt werden müssen, oder auch größere Baugruppen.
  • Im Weiteren ist es aus Sicherheitsgründen von Vorteil, wenn sich ein Notaus-Schalter auf der der Außensprengseite abgewandten Seite des Containers befindet und dieser Notaus-Schalter bei Betätigung den ersten und zweiten Anschluss spannungsfrei schaltet.
  • Vorteilhafterweise ist der zweite Anschluss an der Innenseite der Außensprengseite des Containers angeordnet, wobei der zu sprengende Airbag über eine zweite Verbindungsleitung mit dem zweiten Anschluss verbunden wird, wobei die zweite Verbindungsleitung durch eine Öffnung nach Außen geführt wird. die Öffnung ist dabei bis auf den Durchmesser der zweiten Verbindungsleitung verschließbar. Der zweite Anschluss lässt sich dabei in den geschützten Innenraum des Containers verlegen und ist so Manipulationen von Außen entzogen.
  • Vorteilhaft ist es im Weiteren, wenn die zweite Verbindungsleitung im angeschlossenen Zustand, bei gerader/gespannter Führung nahe an der Außensprengwand, seitlich nicht über die Außensprengwand hinausreicht. So wird sichergestellt, dass gefährliche Explosionswirkungen von Airbags, welche über den zweiten Anschluss, also vor der Außensprengwand gezündet werden, nicht auf die Fläche vor der abgewandten Außenseite des Containers gelangen, so dass der Container als Schutz vor dortig angebrachten Vorrichtungen oder Personen dient, insbesondere dem Schutz von Personen, welche einen dort außen am Container angeordneten Notaus-Schalter betätigen.
  • Vorteilhaft ist es zudem, wenn bei Betätigung der Auslöseeinrichtung ein Zündimpuls nur dann zum zweiten Anschluss übertragen wird, wenn die Gehäusetür des im inneren des Containers angeordneten Sprenggehäuses vollständig geschlossen ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bedienperson, welche die Zündung im Inneren des Containers auslöst, nicht durch die Zündung eines versehentlich im Sprenggehäuse liegenden zur Sprengung vorbereiteten Airbags verletzt wird.
  • Zeichnung
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäß ausgestalteten Vorrichtung.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung beispielhaft beschrieben. Übereinstimmende Bauteile sind in der Zeichnung mit übereinstimmenden Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Entsorgung von Airbags. Die Erfindung eignet sich nicht nur zur Entsorgung von Airbags, sondern auch für Bauteile oder Baugruppen jeglicher Art, welche explosive Reaktionsstoffe enthalten. Dies sind beispielsweise auch Gurtstraffer wie sie im Fahrzeugbau Verwendung finden. Zur Vereinfachung werden diese explosive Reaktionsstoffe enthaltenden Bauteile und Baugruppen nur als Airbag bezeichnet.
  • 1 zeigt in perspektivischer schematischen Seitenansicht einen im Wesentlichen quaderförmigen Container 26 mit zwei an der Vorderseite angebrachten metallischen Türenelementen 27. Mit diesen an einer Stirnseite des Containers 26 angeordneten Türelementen 27 kann der Container 26 so geschlossen werden, dass Gasdruckstöße oder Explosionsdruckstöße von Außen weitgehend vom Innenraum ferngehalten werden. Der Container 26 ist von seinen Außenmaßen so bemessen, dass er wie ein gewöhnlicher geschlossener Transport-Container auf Fahrzeugen der Abfallentsorgung (nicht dargestellt) transportiert werden kann. Er weist dazu Befestigungselemente auf (nicht dargestellt), an denen der Container 26 auf ein solches Fahrzeug gehoben oder gezogen und fixiert werden kann. In dieser Weise kann die erfindungsgemäße Vorrichtung einfach von einem Einsatzort zum anderen transportiert werden. Der Container 26 besteht im Wesentlichen aus Metall, insbesondere die Wände, die Decke und der Boden, etwa aus Stahl mit einigen Millimeter Stärke. Der Boden im Inneren des Containers 26 ist mit einem antistatischem Belag (nicht dargestellt) versehen, beispielsweise ist er mit Holz ausgelegt. Dies soll verhindern, dass sich Bedienpersonal oder Einrichtungen statisch aufladen. Die Wände und die Decke des Containers 26 sind mit einem schallabsorbierenden Material (nicht dargestellt), wie z. B. Noppen-Schaumstoff, ausgekleidet, ebenso das Innere der Türelemente 27. Dieses schallabsorbierende Material ist vorzugsweise schwer entflammbar. In der Decke kann ein Oberlicht eingebaut sein (nicht dargestellt).
  • Im Innenraum des ca. 4,50 m langen, 2,70 m hohen und 1,60 m breiten Containers 26 befindet sich ein Sprenggehäuse 1 etwa in der Längsmitte des Innenraums des Containers 26, also etwa mittig zwischen Stirnseite und Rückseite des Containers 26. Das quaderförmige Sprenggehäuse 1 besteht aus Stahl mit einer Wandstärke von einigen Millimetern und weist auf der Vorderseite eine Öffnung 2 auf, welche durch eine Gehäusetür 3 so geschlossen werden kann, das im Sprenggehäuse 1 entstehende Gasdruckstöße oder Explosionsdruckstöße weitgehend nicht in den Innenraum des Containers 26 gelangen können. D. h., dass im Inneren des geschlossenen Sprenggehäuses 1 auftretende Gasdruckstöße bzw. Explosionswellen nur reduziert auf ein – für eine sich im Inneren des Containers 26 aufhaltende Bedienperson (nicht dargestellt) – ungefährliches Maß in den Innenraum des Containers 26 austreten. Sprenggehäuse 1 und geschlossene Gehäusetür 3 verhindern ebenso den Austritt von Explosionssplittern.
  • Die Öffnung 2, welche die gesamte Vorderseite des Sprenggehäuses 2 einnimmt, ist etwa 90 cm breit und 60 cm hoch und zu den Türelementen 27 ausgerichtet. Die Tiefe des Sprenggehäuses 1 beträgt etwa 70 cm. Der Innenraum des Sprenggehäuses 1 ist vollflächig mit einem schallabsorbierenden Material, beispielsweise mit sog. Noppenschaum, ausgekleidet (nicht dargestellt). Dieses Material ist vorzugsweise schwer entflammbar. Die Gehäusetür 3 ist im Ausführungsbeispiel als nach oben und unten bewegbare Schiebetür ausgestaltet. Die Gehäusetür 3 besteht ebenfalls aus Stahl mit einer Wandstärke von einigen Millimetern. Nicht dargestellt ist eine Gewichtsentkopplung der Gehäusetür 3, wobei die Gehäusetür 3 an einem Seil befestigt ist, welches oberhalb des Sprenggehäuses 1 über Rollen zu einem Gegengewicht geführt ist.
  • Rückseitig weist das Sprenggehäuse 1 eine im oberen seitlichen Bereich angeordnete erste Abgasöffnung 6 auf, welche den Innenraum des Sprenggehäuses 1 über eine Abgasleitung 5 mit einer in einer Wand des Containers 26 angeordneten zweiten Abgasöffnung 10 verbindet. In der Abgasleitung 5 ist ein Lüfter 9, ausgeführt als axial laufender Innenrohrlüfter, angeordnet. Die Abgasleitung 5 und der Lüfter 9 sind so ausgeführt, dass sie im Innenraum des Sprenggehäuses 1 entstehenden Explosionsdruckwellen standhalten können. Der Lüfter 9 ist durch ein Schutzgitter (nicht dargestellt) zum Sprenggehäuse 1 hin gegen ansaugbare Kleinteile geschützt. Die Abgasleitung 5 ist mit Lüfter 9 in einfacher Weise, beispielsweise zum Transport des Containers 26, zumindest teilweise abnehmbar.
  • Der Innenraum des Sprenggehäuses 1 weist im oberen Bereich eine Beleuchtung 11 auf, welche mit 12 Volt betrieben wird. Die Beleuchtung 11 besteht aus über den oberen Bereich des Innenraums des Sprenggehäuses 1 verteilten stoßfesten Leuchten mit LED-Leuchtmitteln. Die Beleuchtung 11 kann einen zusätzlichen mechanischen Schutz, zum Innenraum des Sprenggehäuses 1 hin, in Form von Metallgittern aufweisen (nicht dargestellt). Die Beleuchtung 11 ist über eine Beleuchtungsleitung 13 mit einer Steuereinrichtung 24 elektrisch verbunden. Die Beleuchtungsleitung 13 ist außerhalb des Sprenggehäuses 1 zum oberen Bereich des Sprenggehäuse 1 geführt.
  • Die Steuereinrichtung 24 ist über eine Lüfterleitung 8 elektrisch mit dem Lüfter 9 verbunden, wobei der Lüfter 9 beispielsweise durch Einschalten der Steuereinrichtung 24 mit eingeschaltet wird. Entsprechende Bedienelemente an der Vorderseite der Steuereinrichtung 24 zum Ein-/Ausschalten des Steuereinrichtung 24 sind nicht dargestellt. Die Steuereinrichtung 24 wird von einer Stromversorgung 25 mit elektrischer Energie versorgt. Die Stromversorgung 25 besteht beispielsweise aus einer 12 Volt-Batterie und/oder einem 230/12 Volt-Spannungswandler.
  • Das Sprenggehäuse 1 und die Steuereinrichtung 24 sind, bei Betrachtung der Öffnung 2 von den Türelementen 27 aus, also von der Stirnseite/Vorderseite des Containers 26 aus, linksseitig im Innenraum des Containers 26 angeordnet, wobei rechtsseitig des Sprenggehäuses 1 genug Breite vorhanden ist, um der Bedienperson bequem Zugang zum hinteren Bereich des Containers 26 und hinter das Sprenggehäuse 1 zu ermöglichen. Linksseitig im Sprenggehäuse 1 ist ein erster Anschluss 4 im oberen, vorderen Bereich angeordnet, wobei der vordere Bereich der Bereich nahe der Öffnung 2 ist. Der erste Anschluss 4 ist mit der Steuereinrichtung 24 elektrisch über eine zumindest zweiadrige erste Zündleitung 14 verbunden, wobei die erste Zündleitung 14 erst in Höhe des ersten Anschlusses 4 in das Sprenggehäuse 1 eintritt, bzw. genau hinter dem ersten Anschluss 4. Der erste Anschluss 4 ist mindestens zweipolig ausgeführt, beispielsweise in Form einer handelsüblichen 12-Volt spritzwassergeschützten Aufputzniederspannungssteckdose. Ein erster Airbag 22 ist mit dem ersten Anschluss 4 über eine flexible erste Verbindungsleitung 20, welche zumindest zweiadrig ausgeführt ist, elektrisch zweipolig verbindbar. Eine im Container 26 an der linksseitigen Innenwand des Containers 26 vor der Öffnung 2 bzw. dem Sprenggehäuse 1 etwa auf Brusthöhe angeordnete Auslöseeinrichtung 16 besteht aus zwei Handtastern, welche jeweils mit der Steuereinrichtung 24 über jeweils eine Auslöseleitung 15 elektrisch verbunden sind. Am unteren Bereich des Sprenggehäuses 1, dort wo die geschlossene Gehäusetür 3 am Sprenggehäuse 1 anschlägt, sind ein oder mehrere magnetische Türkontaktschalter (nicht dargestellt) angeordnet, wobei diese jeweils über eine Türkontaktleitung 12 mit der Steuereinrichtung 24 elektrisch verbunden sind. Die Gehäusetür 3 und das Sprenggehäuse 1 können – anstatt der Türkontaktschalter oder zusätzlich zu den Türkontaktschalter – auch einen Verriegelungsmechanismus (nicht dargestellt) zum verriegeln der Gehäusetür 3 aufweisen, wobei der Verriegelungsmechanismus einen Verriegelungskontakt (nicht dargestellt) aufweisen kann, welcher über eine entsprechende elektrische Leitung (nicht dargestellt) mit der Steuereinrichtung 24 verbunden ist.
  • Die Zündung des ersten Airbags 22 läuft wie folgend ab: Zuerst wird der erste Airbag 22 von der Bedienperson in das Sprenggehäuse 1 gelegt. Dann wird der erste Airbag 22 über die erste Verbindungsleitung 20 elektrisch mit dem ersten Anschluss 4 verbunden. Danach wird die Öffnung 2 mit der Gehäusetür 3 durch die Bedienperson vollständig geschlossen bzw. mit dem Verriegelungsmechanismus verriegelt. Dann wird die Zündung des ersten Airbags 22 durch Betätigung der Auslöseeinrichtung 16 von der Bedienperson ausgelöst. Dadurch wird dem ersten Airbag 22 ein elektrischer Impuls, bzw. eine elektrische Spannung von der Steuereinrichtung 24 über die erste Zündleitung 14, dem ersten Anschluss 4 und der ersten Verbindungsleitung 20 zugeführt. Die bei der anschließenden Explosion entstehenden Abgase werden über die Abgasleitung 5 mit Hilfe des Lüfters 9 aus dem Sprenggehäuse 1 und aus dem Container 26 geführt. Danach wird die Gehäusetür 3 geöffnet, die erste Verbindungsleitung 20 ggf. vom ersten Airbag 22 entfernt und die Reste des ersten Airbags 22 entnommen.
  • Die Steuereinrichtung 24 gibt den elektrischen Impuls zur Zündung des ersten Airbags 22 nur dann ab, bzw. legt die elektrische Spannung nur dann an, wenn die beiden Handtaster der Auslöseeinrichtung 16 gleichzeitig betätigt werden. Die beiden Handtaster sind soweit voneinander angebracht, dass eine Betätigung mit nur einer Hand ausgeschlossen ist. Die Betätigung der Auslöseeinrichtung 16 – und damit die Zündung des ersten Airbags 22 – ist also nur im Zweihandverfahren möglich. Ebenso gibt die Steuereinrichtung 24 den elektrischen Impuls zur Zündung des ersten Airbags 22 nur dann ab, bzw. legt die zur Zündung notwendige elektrische Spannung nur dann an, wenn alle Türkontaktschalter der Steuereinrichtung 24 über die jeweilige Türkontaktleitung 12 eine vollständig geschlossene Gehäusetür 3 anzeigen. Zusätzlich oder statt einer Anzeige einer geschlossenen Gehäusetüre 3 durch die Türkontaktschalter, ist es auch möglich, dass die Steuereinrichtung 24 die Zündung nur auslöst, wenn der Verriegelungskontakt die Verriegelung der geschlossenen Gehäusetür 3 der Steuereinrichtung 24 anzeigt.
  • Die rechte Außenseite des Containers 26 bildet eine Außensprengseite 28. Auf der Außensprengseite 28 ist, mittig zwischen Stirnseite und Rückseite des Containers 26, ein zweiter Anschluss 18 etwas in Bauchhöhe der Bedienperson außen am Container (26) angeordnet. Der zweite Anschluss 18 ist mit der Steuereinrichtung 24 elektrisch über eine zweite Zündleitung 17 verbunden. Der zweite Anschluss 18 ist mindestens zweipolig ausgeführt, beispielsweise in Form einer handelsüblichen 12-Volt spritzwassergeschützten Aufputzniederspannungssteckdose. Ein zweiter Airbag 23 ist mit dem zweiten Anschluss 18 über eine zweite Verbindungsleitung 21 elektrisch zweipolig verbindbar. Die zweite Verbindungsleitung 21 ist als flexibles mindestens zweiadriges Kabel ausgeführt. Der zweite Anschluss 18 dient insbesondere zur Entsorgung von Baugruppen, welche Airbags enthalten, die nur unverhältnismäßig aufwendig aus diesen Baugruppen entfernt werden können oder deren Entfernung zu gefährlich wäre. Diese Baugruppen sind beispielsweise Autositze. Die Länge der zweiten Verbindungsleitung 21 ist so bemessen, dass, wenn sie mit dem zum Anschluss an den zweiten Anschluss 18 vorgesehenen Ende in den zweiten Anschluss 18 eingesteckt/verbunden ist, sie mit dem anderen Ende bis höchstens kurz vor die Enden der Außensprengseite 28 reicht, d. h. bis kurz vor die jeweilige Ecke an der die Außensprengseite 28 mit der Rückseite des Containers 26 abschließt und bis kurz vor die Ecke an der die Außensprengseite 28 mit der Stirnseite/Vorderseite des Containers 26 abschließt, wobei die zweite Verbindungsleitung 21 dabei in etwa horizontal gespannt ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Explosionswirkung des zweiten Airbags 23 von der der Außensprengseite 28 abgewandten Außenseite des Containers 26 abgehalten wird, bzw. abgehalten von dem Raum, welcher sich vor der abgewandten Außenseite erstreckt.
  • Die Zündung des zweiten Airbags 23 läuft wie folgend ab: In einem ersten Schritt wird der zweite Airbag 23, welcher hier insbesondere die Form eines Autositzes mit verbautem Airbag aufweisen kann, von der Bedienperson vor die Außensprengseite 28 verbracht. In einem zweiten Schritt wird der zweite Airbag 23 über die zweite Verbindungsleitung 21 elektrisch mit dem zweiten Anschluss 18 zumindest zweipolig verbunden. In einem dritten Schritt wird die Öffnung 2 mit der Gehäusetür 3 durch die Bedienperson vollständig geschlossen bzw. mit dem Verriegelungsmechanismus verriegelt, wobei dieser Schritt natürlich entfällt, wenn die Gehäusetür 3 bereits geschlossen bzw. verriegelt ist. In einem vierten Schritt wird die Zündung des zweiten Airbags 23 durch Betätigung der Auslöseeinrichtung 16 von der Bedienperson ausgelöst. Dadurch wird dem zweiten Airbag 23 ein elektrischer Impuls bzw. eine elektrische Spannung von der Steuereinrichtung 24 über die zweite Zündleitung 17, dem zweiten Anschluss 18 und der zweiten Verbindungsleitung 21 zugeführt. Danach wird von der Bedienperson die zweite Verbindungsleitung 21 ggf. vom zweiten Airbag 23 entfernt.
  • Wie bei der Zündung des ersten Airbags 22, gibt die Steuereinrichtung 24 den elektrischen Impuls zur Zündung des zweiten Airbags 23 nur dann ab, bzw. legt die elektrische Spannung nur dann an, wenn die beiden Handtaster der Auslöseeinrichtung 16 gleichzeitig betätigt werden. Da sich die Betätigungseinrichtung 16 im Innenraum des Containers 26 befindet, ist auch sichergestellt, dass sich die Bedienperson, welche die Zündung des zweiten Airbags 23 auslöst, geschützt im Inneren des Containers 26 befindet.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist so aufgebaut, dass die Steuereinrichtung 24 den elektrischen Impuls zur Zündung des ersten Airbags 22 nur dann an den ersten Anschluss 4 abgibt, wenn die Auslöseeinrichtung 16 betätigt wird und alle Türkontaktschalter der Steuereinrichtung 24 über die jeweilige Türkontaktleitung 12 eine vollständig geschlossene Gehäusetür 3 anzeigen und/oder der Verriegelungskontakt eine verriegelte Gehäusetür 3 anzeigt. Im Weiteren ist die erfindungsgemäße Vorrichtung so aufgebaut, dass die Steuereinrichtung 24 den elektrischen Impuls zur Zündung des zweiten Airbags 23 nur dann an den zweiten Anschluss 18 abgibt, wenn die Auslöseeinrichtung 16 betätigt wird und alle Türkontaktschalter der Steuereinrichtung 24 über die jeweilige Türkontaktleitung 12 eine vollständig geschlossene Gehäusetür 3 anzeigen und/oder der Verriegelungskontakt eine verriegelte Gehäusetür 3 anzeigt. In letzterer Weise wird die Bedienperson – welche durch die Betätigung der Auslöseeinrichtung 16 den zweiten Airbag 23 zünden wollte – von den Explosionswirkungen eines ersten Airbags 22 geschützt, welcher versehentlich im Sprenggehäuse 1 zur Zündung vorbereiteten ist. Dadurch erübrigt sich auch ein Umschalter, welcher den von der Steuereinrichtung 24 ausgehenden, durch die Betätigung der Auslöseeinrichtung 16 getriggerten Zündimpuls entweder zum ersten Anschluss 4 oder zweiten Anschluss 18 leiten würde. Dadurch vereinfacht sich auch der übrige Schaltungsaufwand und das Unfallrisiko durch Fehlbedienung verringert sich. Der zweite Anschluss 18, bzw. der Zündimpuls zum zweiten Anschluss 18 ist durch einen Schalter (nicht dargestellt), welcher an der Steuereinrichtung 24 und/oder am oder neben dem zweiten Anschluss 18 angeordnet ist, abschaltbar.
  • Der zweite Anschluss 18 ist durch einen Schutz 19 vor Einwirkungen – insbesondere mechanischen Einwirkungen beim Transport des Containers 26 – geschützt. Der Schutz 19 verläuft U-förmig neben und über dem zweiten Anschluss 18, wobei der Schutz 19 als starkes Stahlblech ausgebildet ist und dabei mindestens ebenso weit vom Container 26 absteht wie der zweite Anschluss 18. Der zweite Anschluss 18 kann in die Außensprengseite 28 mindestens teilweise eingelassen bzw. versenkt sein und/oder unmittelbar neben einer hervorstehenden bzw. hervortretenden Strebe (nicht gezeigt) oder einem Versteifungselement (nicht gezeigt) angebracht sein.
  • Im hinteren Bereich des Containers 26, hinter dem Sprenggehäuse 1, befindet sich in der rechten Außenwand des Containers 26 ein in Brust- oder Augenhöhe eingelassenes Fenster 7. Das Fenster 7 ermöglicht die Sicht vom Innenraum des Containers 26 nach Außen. Das Fenster 7 ist im Ausführungsbeispiel rund ausgeführt und weist ein stabiles Kunststoffglas in mehreren Zentimetern Stärke auf. Auf der rechten Außenwand des Containers 26, also auf der der Außensprengseite 28 abgewandten Außenseite des Containers 26, ist die Stromversorgung 25 über eine Außensteckdose (nicht dargestellt) mit elektrischer Energie, beispielsweise mit 230 Volt versorgbar. Auf der selben Außenseite, in einer Baugruppe mit der Außensteckdose vereint, ist auch ein Notaus-Schalter (nicht dargestellt) angeordnet. Der Notaus-Schalter befindet sich also außen auf der der Außensprengseite 28 abgewandten Seite des Containers 26. Bei Betätigung des Notaus-Schalters werden zumindest der erste Anschluss 4 und der zweite Anschluss 18 sofort spannungsfrei geschaltet. Die Außensteckdose und der Notaus-Schalter sind etwa mittig zwischen Vorderseite und Rückseite des Containers 26 auf Bauchhöhe angeordnet. Durch die mittige Anordnung des Notaus-Schalters wird eine diesen betätigende Bedienperson maximal vor Gefahren des auf der Außensprengseite 28 des Containers 26 befindlichen zweiten Airbags 23 geschützt.
  • In einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der erste Anschluss 4 mittels einer Schutzblende, welche beispielsweise aus Stahlblech besteht, vor Explosionswirkungen geschützt. Die Schutzblende umschließt dabei den ersten Anschluss 4 kastenförmig bis auf zwei Seiten, wobei die Schutzblende zur Gehäusetüre 3 und nach unten geöffnet ist, sodass die erste Verbindungsleitung 20 von der Bedienperson leicht an den ersten Anschluss 4 bei geöffneter Gehäusetür 3 angeschlossen werden kann. Vorteilhafterweise ist die Schutzblende dabei so über dem ersten Anschluss 4 angeordnet, dass die dortige Seitenwand des Sprenggehäuses 1 einen Teil der Schutzblende bildet. Zudem ist die Schutzblende und der erste Anschluss 4 im Inneren des Sprenggehäuses 1 mit so einem Abstand zur geschlossenen Gehäusetür 3 angeordnet, dass bei geschlossener Gehäusetür 3 nur noch ein sehr kleiner Abstand oder gar kein Abstand bzw. Spalt zwischen Schutzblende und Gehäusetür 3 verbleibt. Der Abstand der Schutzblende zum Boden des Sprenggehäuses 1 überschreitet das zweifache des Durchmessers der ersten Verbindungsleitung 20 nicht.
  • In einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung befindet sich der zweite Anschluss 18 im Inneren des Containers 26, wobei die zweite Verbindungsleitung 21 durch eine Öffnung in der Außenwand des Containers 26 nach Außen zum zweiten Airbag 23 geführt wird. Diese Öffnung kann nach Durchführung der zweiten Verbindungsleitung 21 soweit verschließbar sein, dass lediglich eine Kabeldurchführung mit etwa dem Durchmesser des in der Öffnung liegenden Teils der zweiten Verbindungsleitung 21 verbleibt. Die Öffnung ist dabei an der gleichen Stelle der Außensprengseite 28 angeordnet, wie der zweite Anschluss 18 in 1. Die Leitungslänge der zweiten Verbindungsleitung 21 unterliegt dabei der gleichen Längenbeschränkung wie im Ausführungsbeispiel der 1.
  • In einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Beleuchtung 11 des Innenraums des Sprenggehäuses 1 an der Innenseite der Gehäusetür 3 im Bereich des unteren Anschlags der Gehäusetür 3 angeordnet. Im Inneren des Sprenggehäuses 1 ist eine Überlappung angeordnet, welche den sich bei geschlossener Gehäusetür 3 zwischen Sprenggehäuse 1 und unterem Anschlag der Gehäusetür 3 ergebenden Spalt innen gegen den Innenraum des Sprenggehäuses 1 abdeckt. Die Beleuchtung 11 ist dabei so an der Gehäusetür 3 angeordnet, dass die Beleuchtung 11, bei geschlossener Gehäusetür 3, von der Überlappung gegen den Innenraum des Sprenggehäuses 1 weitgehend abgedeckt ist, die Beleuchtung 11 also in die sich zwischen Überlappung und Gehäusetür 3 ergebende Spalte versenkt ist. Die Beleuchtung 11 ist dadurch vor den Auswirkungen der Explosion im Innenraum des Sprenggehäuses 1, welche wie beschrieben nur bei geschlossener Gehäusetüre 3 ausgelöst werden kann, geschützt. Die Beleuchtung 11 besteht dabei vorzugsweise aus zumindest einem LED-Band (sog. LED-Strip).
  • In einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel werden die sich bei geschlossener Gehäusetür 3 zwischen Sprenggehäuse 1 und Gehäusetür 3 ergebenden Spalten innen und/oder außen von Teilen des Sprenggehäuses 1 überdeckt, insbesondere rechts und links der Gehäusetüre 3. Hierzu wird die Gehäusetüre 3 beispielsweise seitlich in einem U-Profil geführt. Damit wird sichergestellt, dass Teile eines im Sprenggehäuse 1 gezündeten ersten Airbags 22, nicht bei geschlossener Gehäusetüre 3 nach Außen dringen können, außerdem werden Druckstöße dadurch zusätzlich am Austritt aus dem Sprenggehäuse 1 gehindert. Die Gehäusetür 3 ragt im geschlossenem Zustand oben über das Sprenggehäuse hinaus. Dies stellt einen zusätzlichen Schutz gegen Verletzung der Bedienperson dar, welche sich vor der geschlossenen Gehäusetür 3 befindet.
  • In einem nicht dargestellten Verfahren zur Entsorgung von Airbags wird die Außensprengseite 28 der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu einer abgesperrten Sicherheitsfläche hin ausgerichtet oder – dort wo es die Platzverhältnisse nicht zulassen – in etwa parallel zu einer Mauer, Gebäudewand oder in ein Halleninneres ausgerichtet. Die Sicherheitsfläche ist vor einer Zündung des zweiten Airbags 23 von Personen und gefährdeten Gegenständen zu räumen und ggf. gegen Wiederbetreten abzusperren.
  • Die Merkmale der Ausführungsbeispiele können miteinander kombiniert werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Sprenggehäuse
    2
    Öffnung
    3
    Gehäusetür
    4
    Erster Anschluss
    5
    Abgasleitung
    6
    Erste Abgasöffnung
    7
    Fenster
    8
    Lüfterleitung
    9
    Lüfter
    10
    Zweite Abgasöffnung
    11
    Beleuchtung
    12
    Türkontaktleitung
    13
    Beleuchtungsleitung
    14
    Erste Zündleitung
    15
    Auslöseleitung
    16
    Auslöseeinrichtung
    17
    Zweite Zündleitung
    18
    Zweiter Anschluss
    19
    Schutz
    20
    Erste Verbindungsleitung
    21
    Zweite Verbindungsleitung
    22
    Erster Airbag
    23
    Zweiter Airbag
    24
    Steuereinrichtung
    25
    Stromversorgung
    26
    Container
    27
    Türenelemente
    28
    Außensprengseite

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Entsorgung von Airbags, bestehend aus einem Container (26), zumindest einem im Container (26) angeordneten Sprenggehäuse (1), wobei das zumindest eine Sprenggehäuse (1) mittels einer Gehäusetür (3) druckstoßdicht verschließbar ist, zumindest einem im Container (26) angeordneten ersten Anschluss (4) zum elektrischen Anschluss zumindest eines ersten Airbags (22) über zumindest eine erste Verbindungsleitung (20) und weiter bestehend aus einer Auslöseeinrichtung (16) im Container (26), welche bei Betätigung einen elektrischen Zündimpuls auslöst, welcher von dem zumindest einen ersten Anschluss (4) und die zumindest eine erste Verbindungsleitung (20) dem zumindest einen ersten Airbag (22) zugeführt wird, wobei der im druckstoßdicht verschlossenen zumindest einen Sprenggehäuse (1) befindliche zumindest eine erste Airbag (22), bzw. der im zumindest einen ersten Airbag (22) befindliche Reaktionsstoff, zur Zündung/Reaktion gebracht wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine erste Anschluss (4) innerhalb des zumindest einen Sprenggehäuses (1) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Container (26) im Hinblick auf seine Außenabmessungen als Ganzes auf zulassungsfähigen Straßenfahrzeugen transportierbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Container (26) außen Befestigungsvorrichtungen aufweist, an denen man den Container (26) auf ein Straßenfahrzeug ziehen, heben und/oder befestigen kann.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass außen am Container (26) zumindest ein zweiter Anschluss (18) zum elektrischen Anschluss zumindest eines zweiten Airbags (23) über zumindest eine zweite Verbindungsleitung (21) angeordnet ist, wobei die Auslöseeinrichtung (16) bei Betätigung einen elektrischen Zündimpuls auslöst, welcher von dem zumindest einen zweiten Anschluss (18) über die zumindest eine zweite Verbindungsleitung (21) dem sich außerhalb des Containers (26) befindlichen zumindest einen zweiten Airbag (22) zugeführt wird, wodurch der zumindest eine zweite Airbag (22), bzw. der im zumindest einen zweiten Airbag (22) befindliche Reaktionsstoff, zur Zündung/Reaktion gebracht wird.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine zweite Anschluss (18) an einer Außensprengseite (28), welche entweder durch die rechte oder linke Seite der Außenwand des Containers (26) gebildet wird, angeordnet ist, wobei an der der Außensprengseite (28) abgewandten Außenseite des Containers (26) ein Notaus-Schalter angeordnet ist, welcher zumindest den ersten Anschluss (4) und den zweiten Anschluss (18) bei Betätigung sofort spannungsfrei schaltet.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine zweite Anschluss (18) an einer Innenseite einer Außenwand des Containers (26) angeordnet ist und dabei eine verschließbare Öffnung nach Außen aufweist, welche sich bis auf den Durchmesser der zumindest einen zweiten Verbindungsleitung (21) verschließen lässt.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine zweite Verbindungsleitung (21), nach Anschluss an den zumindest einen zweiten Anschluss (18), längenmäßig höchstens bis kurz vor die jeweils rechts und links neben dem zweiten Anschluss (18) liegenden Enden der äußeren Außensprengseite (28) reicht, wobei der zweite Anschluss (18) mittig zwischen den Enden der Außensprengseite (28) angeordnet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Betätigung der Auslöseeinrichtung (16) der Zündimpuls an den zumindest einen zweiten Anschluss (18) nur angelegt wird, wenn die Gehäusetür (3) vollständig geschlossen ist.
  10. Verfahren zur Entsorgung von Airbags mit einer Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außensprengseite (28) bei Zündung des zumindest einen zweiten Airbags (23) zu einer Sicherheitsfläche, einer Mauer, Gebäudewand oder in ein Halleninneres ausgerichtet ist.
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