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Die Erfindung betrifft eine Absperr-Filtervorrichtung zum Steuern und Filtern von Druckluft,
- – mit einem Vorrichtungsgehäuse, in dem eine Ventilkammer ausgebildet ist, in die ein Lufteintrittskanal und ein Luftaustrittskanal einmünden und in der ein unter Ausführung einer Umschaltbewegung zwischen mehreren Schaltstellungen umschaltbares, mit mindestens einer auswechselbaren Filtereinheit ausgestattetes Absperrglied angeordnet ist,
- – wobei es sich bei einer der Schaltstellungen um eine eine Fluidverbindung zwischen dem Lufteintrittskanal und dem Luftaustrittskanal freigebende Offenstellung und bei mindestens einer weiteren Schaltstellung um eine den Lufteintrittskanal absperrende und zugleich von dem Luftaustrittskanal abtrennende Absperrstellung handelt, wobei die Filtereinheit in der Offenstellung des Absperrgliedes in einer Filterungszone der Ventilkammer zwischen dem Lufteintrittskanal und dem Luftaustrittskanal positioniert und unter Ausführung einer Luftfilterung von zwischen dem Lufteintrittskanal und dem Luftaustrittskanal überströmender Druckluft durchströmbar ist,
- – und wobei eine der Schaltstellungen des Absperrgliedes eine Filterwechselstellung ist, in der die Filtereinheit in einer von dem Lufteintrittskanal fluiddicht abgetrennten, ein Auswechseln der Filtereinheit ermöglichenden Filterwechselzone platziert ist.
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Eine aus der
DE 10307876 A1 bekannte Absperr-Filtervorrichtung vereinigt in sich eine Absperrventilvorrichtung und eine Filtervorrichtung, mit der sich strömende Druckluft steuern und zugleich filtern lässt. Die Ventilfunktion resultiert aus einem zwischen einen Lufteintrittskanal und einen Luftaustrittskanal eingeschalteten Absperrglied, das durch Verdrehen in zwei unterschiedlichen Schaltstellungen positionierbar ist. Eine erste Schaltstellung ist eine Offenstellung, in der über den Lufteintrittskanal zuströmende Druckluft in einen Luftaustrittskanal überströmen und von dort aus zu einem Verbraucher gelangen kann. Eine zweite Schaltstellung ist eine Absperrstellung, in der die Fluidverbindung zwischen den beiden Fluidkanälen und somit die Druckluftversorgung des an den Luftaustrittskanal angeschlossenen Verbrauchers unterbrochen ist. Die Filterfunktion resultiert aus einer patronenartig ausgebildeten Filtereinheit, die an dem Absperrglied angeordnet ist und dessen Drehbewegung mitmacht. In der Offenstellung des Absperrgliedes durchdringt die zwischen dem Lufteintrittskanal und dem Luftaustrittskanal überströmende Druckluft die in einer Filterungszone der Ventilkammer angeordnete Filtereinheit und wird von Verunreinigungen gesäubert. Ist die Filtereinheit verschmutzt, kann sie ausgewechselt werden, indem zuvor die beiden Fluidkanäle durch Verdrehen des Absperrgliedes in die Absperrstellung abgesperrt werden. Die Filtereinheit verbleibt dabei zwar an Ort und Stelle in der Filterungszone der Ventilkammer, die nun aber eine Filterwechselzone repräsentiert, aus der die Filtereinheit im Verschmutzungsfall entnommen und durch eine unverschmutzte Filtereinheit ersetzt werden kann, indem zuvor eine Abdeckhaube des Filtergehäuses entfernt wird. Während eines Wechsels der Filtereinheit verhindert das Absperrglied einen Luftaustritt aus dem Lufteintrittskanal und aus dem Luftaustrittskanal. Nachteilig ist jedoch, dass die die auszuwechselnde Filtereinheit enthaltende Filterwechselzone der Ventilkammer trotz Absperrstellung des Absperrgliedes unter Systemdruck steht, was beim Abnehmen der Abdeckhaube zu Gefahrensituationen führen kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Maßnahmen zu treffen, die bei einer Absperr-Filtervorrichtung einen raschen und dennoch gefahrlosen Wechsel einer verschmutzten Filtereinheit ermöglichen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist in Verbindung mit den eingangs genannten Merkmalen vorgesehen, dass die Filterwechselzone eine gesondert und zusätzlich zu der Filterungszone vorhandene, von dem Lufteintrittskanal fluiddicht abgetrennte drucklose Zone ist, wobei die Filtereinheit durch die Umschaltbewegung des Absperrgliedes zwischen der Filterungszone und der Filterwechselzone bewegbar ist.
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Auf diese Weise kann ein Wechsel der Filtereinheit in einer von der Filterungszone örtlich abweichenden Filterwechselzone vorgenommen werden, die in keiner Schaltstellung des Absperrgliedes mit dem Lufteintrittskanal kommuniziert und folglich auch dann drucklos ist, wenn die Filtereinheit durch Umschalten des Absperrgliedes in die Filterwechselstellung in der Filterwechselzone platziert ist. Die Filterwechselzone ist zweckmäßigerweise unabhängig von der Schaltstellung des Absperrgliedes von dem Lufteintrittskanal abgetrennt. Die Filtereinheit kann also durch Umschalten des Absperrgliedes wahlweise in einer dem Systemdruck ausgesetzten Filterungsposition in der Filterungszone oder in einer vom Systemdruck entkoppelten, außerhalb der Filterungszone liegenden und folglich stets drucklosen Filterwechselzone positioniert werden. Mithin kann die Filtereinheit gefahrlos ausgewechselt werden. Ein Handhabungsvorteil besteht auch darin, dass der drucklose Zustand der Filterwechselzone nicht durch eine separat auszuführende Entlüftungsaktion veranlasst werden muss, weil die Filterwechselzone bevorzugt in jedem Betriebszustand der Absperr-Filtervorrichtung drucklos ist.
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Die erfindungsgemäße Absperr-Filtervorrichtung vereinigt in sich die Funktion einer Absperrventilvorrichtung und einer Filtervorrichtung, wobei die Absperrventilfunktion auch ohne einen damit verbundenen Filtereinheitentausch genutzt werden kann. Die Absperr-Filtervorrichtung lässt sich beispielsweise als sogenanntes Wartungsgerät in ein Druckluftnetz einschalten, das eine Druckluftverbindung zwischen einer Druckluftquelle und einem oder mehreren Verbrauchern herstellt, wobei sie in der Lage ist, die Druckluftverbindung durch entsprechende Positionierung des Absperrgliedes wahlweise freizugeben oder abzusperren. Ist die Druckluftverbindung freigegeben, findet gleichzeitig eine Filterung der durch die Absperr-Filtervorrichtung hindurchströmenden Druckluft statt, wobei Schmutzpartikel herausgefiltert und an einem Übertritt zu den angeschlossenen Verbrauchern gehindert werden. Ist die Filtereinheit verschmutzt, lässt sie sich gefahrlos und rasch durch eine unverschmutzte Filtereinheit ersetzen, indem das Absperrglied vorübergehend in die Filterwechselstellung bewegt wird.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Die Filterwechselzone ist zweckmäßigerweise nicht nur vom Lufteintrittskanal, sondern auch vom Luftaustrittskanal ständig fluiddicht abgetrennt. Dadurch ist sichergestellt, dass der Wechsel der Filtereinheit auch von einem im Luftaustrittskanal eventuell noch anstehenden Luftdruck nicht beeinträchtigt wird.
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Als besonders vorteilhaft wird es angesehen, wenn die Absperr-Filtervorrichtung so ausgebildet ist, dass die Filterwechselstellung des Absperrgliedes mit mindestens einer Absperrstellung des Absperrgliedes zusammenfällt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass während eines Wechsels der Filtereinheit keine ungefilterte Druckluft aus dem Lufteintrittskanal in den Luftaustrittskanal übertritt. Da dies jedoch mit einer kurzzeitigen Unterbrechung der Druckluftversorgung der an den Luftaustrittskanal angeschlossenen Verbraucher verbunden ist, besteht bei besonders sensiblen Anwendungen die Möglichkeit, die Filterwechselstellung des Absperrgliedes mit einer ungefilterten Offenstellung des Absperrgliedes zu kombinieren, sodass ein Auswechseln der Filtereinheit unter Tolerierung eines ungefilterten Druckluftübertrittes zwischen dem Lufteintrittskanal und dem Luftaustrittskanal stattfinden kann.
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Bevorzugt kann das Absperrglied in einer Absperrstellung positioniert werden, bei der es sich um eine Voll-Absperrstellung handelt, in der sowohl der Lufteintrittskanal als auch der Luftaustrittskanal durch das Absperrglied fluiddicht abgesperrt ist. Folglich ist sowohl die primärseitig im Lufteintrittskanal befindliche Druckluft als auch die sekundärseitig im Luftaustrittskanal befindliche Druckluft eingesperrt. Letzteres hat den Vorteil, dass nach einem Zurückschalten des Absperrgliedes in die Offenstellung der Luftaustrittskanal und die daran angeschlossenen Verbraucher nicht erneut belüftet werden müssen, was einen energieeffizienten Betrieb der Absperr-Filtervorrichtung gestattet.
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Vorzugsweise ist die Absperr-Filtervorrichtung so ausgestaltet, dass die Filterwechselstellung mit der Voll-Absperrstellung zusammenfällt.
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Bei einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Absperr-Filtervorrichtung kann das Absperrglied in einer Absperrstellung positioniert werden, die abweichend von einer Voll-Absperrstellung eine Entlüftungs-Absperrstellung ist, in der zwar der Lufteintrittskanal nach wie vor fluiddicht abgesperrt ist, der Luftaustrittskanal jedoch zum Erhalt einer Sekundärentlüftung mit der Atmosphäre in Verbindung steht. Eine solche Sekundärentlüftung des Luftaustrittskanals ist in Fällen sinnvoll, in denen Wartungsarbeiten an angeschlossenen Verbrauchern ausgeführt werden müssen, die keine Druckluftbeaufschlagung zulassen.
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Es ist durchaus möglich, die Absperr-Filtervorrichtung so auszubilden, dass die Filterwechselstellung des Absperrgliedes mit der Entlüftungs-Absperrstellung zusammenfällt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Entlüftungs-Absperrstellung die einzige mögliche Absperrstellung des Absperrgliedes ist. Lässt sich das Absperrglied sowohl in einer Voll-Absperrstellung als auch alternativ in einer Entlüftungs-Absperrstellung positionieren, können beide Absperrstellungen oder auch nur eine dieser Absperrstellungen als Filterwechselstellung fungieren. Besonders vorteilhaft ist es, wenn in Verbindung mit der Möglichkeit des Einstellens mehrerer Absperrstellungen nur eine dieser Absperrstellungen zugleich eine Filterwechselstellung definiert. Dies gilt dann insbesondere für die Voll-Absperrstellung.
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Ermöglicht die Absperr-Filtervorrichtung eine Entlüftungs-Absperrstellung des Absperrgliedes, erfolgt die Sekundärentlüftung zweckmäßigerweise durch das Absperrglied hindurch, das für diesen Zweck mit einem Entlüftungs-Strömungskanal ausgestattet sein kann.
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Die Filterwechselzone kann sich durchaus im Innern des Vorrichtungsgehäuses befinden. Eine optimale Zugänglichkeit für einen Wechsel der Filtereinheit bietet jedoch eine Bauform, bei der die Filterwechselzone zumindest partiell und bevorzugt in ihrer Gesamtheit außerhalb des Vorrichtungsgehäuses liegt. Ist das Absperrglied hier in die Filterwechselstellung bewegt, befindet sich der die Filtereinheit aufweisende Abschnitt des Absperrgliedes zumindest partiell und vorzugsweise in seiner Gesamtheit gut zugänglich außerhalb des Vorrichtungsgehäuses.
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Die Umschaltbewegung des Absperrgliedes kann eine Linearbewegung sein. Beispielsweise kann das Absperrglied nach Art eines Flachschiebers ausgeführt sein, der quer zur Strömungsrichtung der zwischen dem Lufteintrittskanal und dem Luftaustrittskanal übertretenden Druckluft relativ zum Vorrichtungsgehäuse linear verschiebbar ist, um ihn in den unterschiedlichen Schaltstellungen zu positionieren.
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Als besonders vorteilhaft wird eine Absperr-Filtervorrichtung angesehen, deren Absperrglied als Drehglied oder Schwenkglied ausgeführt ist und zum Verändern der Schaltstellung relativ zum Vorrichtungsgehäuse verdrehbar oder verschwenkbar ist. Eine solche Ausgestaltung ermöglicht besonders kompakte Abmessungen der Absperr-Filtervorrichtung und eine besonders leichte Handhabung des Absperrgliedes bei seiner Betätigung. Insbesondere bei einem drehbar oder schwenkbar ausgebildeten Absperrglied ist es vorteilhaft, wenn das Absperrglied eine zumindest im Wesentlichen halbkreisförmige Außenkontur hat. Dabei befindet sich zweckmäßigerweise der geradlinige Außenkonturabschnitt unabhängig von der Schaltstellung des Ventilgliedes stets außerhalb der Ventilkammer.
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Das Vorrichtungsgehäuse ist zweckmäßigerweise so ausgebildet, dass der Lufteintrittskanal und der Luftaustrittskanal mit sich gegenüberliegenden, einander zugewandten Kanalmündungen in die Ventilkammer einmünden, wobei das Absperrglied zwischen die beiden Kanalmündungen eintaucht. Jeder Kanalmündung liegt eine Axialseite des Absperrgliedes gegenüber. Die Umschaltbewegung des Absperrgliedes ist dabei zweckmäßigerweise eine Bewegung in einer zu den Längsachsen der Kanalmündungen rechtwinkeligen Umschaltebene.
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Die Filterungszone befindet sich zwischen den beiden Kanalmündungen. Wenn die Filtereinheit die Filterungsposition einnimmt, liegt sie zwischen den beiden Kanalmündungen.
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Das Absperrglied ist zweckmäßigerweise von einem Durchgangskanal durchsetzt, in dessen Verlauf die Filtereinheit eingeschaltet ist. In der Offenstellung des Absperrgliedes ist der Durchgangskanal derart in der Ventilkammer platziert, dass von seinen beiden diesseits und jenseits der Filtereinheit angeordneten Kanalabschnitten der eine mit dem Lufteintrittskanal und der andere mit dem Luftaustrittskanal kommuniziert und bevorzugt fluchtet.
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Im Innern des Absperrgliedes ist zweckmäßigerweise eine Filterkammer ausgebildet, in der die Filtereinheit auswechselbar aufgenommen ist. Diese Filterkammer befindet sich im Verlauf des Durchgangskanals.
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Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung mündet die Filterkammer mit einer von den Kanalmündungen des Durchgangskanals abweichenden Montageöffnung zu einer Außenfläche des Absperrgliedes aus. Durch diese Montageöffnung hindurch kann eine verschmutzte Filtereinheit entnommen und eine unverschmutzte Filtereinheit eingesetzt werden. Bevorzugt ist der Montageöffnung ein Verschlussdeckel zugeordnet, mit dem sich die Montageöffnung unter Abdichtung lösbar verschließen lässt. Der Verschlussdeckel verhindert einen Druckluftaustritt, wenn das Absperrglied in der Offenstellung platziert ist und die Filterkammer folglich unter Innendruck steht.
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Bevorzugt handelt es sich bei dem Verschlussdeckel um eine bezüglich der Filtereinheit gesonderte Komponente. Folglich kann der Verschlussdeckel auch bei einem Austausch der Filtereinheit wiederverwendet werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, den Verschlussdeckel mit der Filtereinheit als Baueinheit auszuführen und insbesondere als einstückigen Bestandteil der Filtereinheit zu realisieren. In diesem Fall erfolgt das Entfernen des Verschlussdeckels und der Filtereinheit in einem einzigen Arbeitsgang.
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Die Filtereinheit hat einen beliebigen, zur Druckluftfilterung geeigneten Aufbau. Beispielsweise besteht sie zumindest teilweise und vorzugsweise zur Gänze aus einem luftdurchlässigen Filtermaterial, beispielsweise aus einer Siebstruktur oder aus einer porösen Materialstruktur. Die Filtereinheit kann ganz oder teilweise insbesondere aus einem Sintermaterial bestehen. Vorzugsweise ist die Filtereinheit plattenförmig gestaltet, sodass man sie auch als Flachfilter bezeichnen könnte.
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Die über luftfilternde Eigenschaften verfügende Filtereinheit ist zweckmäßigerweise mittels einer geeigneten Haltestruktur am Absperrglied lösbar fixiert. Diese Haltestruktur kann den schon erwähnten Verschlussdeckel aufweisen. Bevorzugt bildet die Haltestruktur einen Halterahmen, in den die Filtereinheit auswechselbar einsetzbar oder eingesetzt ist.
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Bevorzugt ist die Absperr-Filtervorrichtung so ausgebildet, dass die Montageöffnung der Filterkammer nur in der Filterwechselstellung des Absperrgliedes von außen her frei zugänglich ist. Daraus resultiert ein Sicherheitsaspekt, weil die Filtereinheit nur in der Filterwechselstellung und insbesondere nicht auch in der Offenstellung des Absperrgliedes entnommen werden kann.
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Das Absperrglied verfügt zweckmäßigerweise über eine dem Lufteintrittskanal zugeordnete eintrittsseitige Absperrwand, die in der mindestens einen Absperrstellung des Absperrgliedes eine in die Ventilkammer einmündende Kanalmündung des Lufteintrittskanals fluiddicht abdeckt. Es ist ferner vorteilhaft, wenn das Absperrglied eine dem Luftaustrittskanal zugeordnete austrittsseitige Absperrwand aufweist, die in mindestens einer Absperrstellung des Absperrgliedes eine in die Ventilkammer einmündende Kanalmündung des Luftaustrittskanals fluiddicht abdeckt. Bevorzugt ist das Absperrglied doppelwandig ausgebildet, wobei die eintrittsseitige Absperrwand gesondert zu der austrittsseitigen Absperrwand und mit Abstand zu dieser angeordnet ist. Ein Zwischenraum zwischen den beiden Absperrwänden kann eine Entlüftungskammer bilden, die Bestandteil eines Entlüftungs-Strömungskanals ist, durch die hindurch der Luftaustrittskanal entlüftet wird, wenn das Absperrglied in einer Entlüftungs-Absperrstellung positioniert ist.
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Die eintrittsseitige Absperrwand und die austrittsseitige Absperrwand können auch eine Einheit sein und von ein und derselben Wand des Absperrgliedes gebildet sein.
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Die Absperr-Filtervorrichtung kann abgesehen von einer kombinierten Absperr- und Filtereinheit noch über weitere Funktionseinheiten verfügen, so beispielsweise über eine dem Absperrglied auf der Seite des Lufteintrittskanals vorgeordnete Kondensatabscheideeinheit, die bevorzugt nach dem Zentrifugalprinzip arbeitet. In ihr werden Flüssigkeitspartikel aus der zuströmenden Druckluft entfernt, bevor die Druckluft in die Absperr- und Filtereinheit gelangt.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
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1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Absperr-Filtervorrichtung in einer perspektivischen Darstellung, wobei ein Betriebszustand gezeigt ist, in dem das Absperrglied die Offenstellung einnimmt,
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2 die Absperr-Filtervorrichtung aus 1 in einer im Bereich des Luftaustrittskanals aufgebrochenen Darstellung,
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3 die Absperr-Filtervorrichtung gemäß 1 und 2 in einem perspektivischen Längsschnitt, wobei die Schnittebene mit den Längsachsen der Kanalmündungen zusammenfällt,
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4 den gleichen Längsschnitt wie in 3 in einer rechtwinkeligen Draufsicht auf die Schnittebene,
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5 eine teilweise aufgebrochene perspektivische Darstellung der Absperr-Filtervorrichtung in einem Betriebszustand, in dem das Absperrglied eine Voll-Absperrstellung einnimmt,
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6 die Absperr-Filtervorrichtung aus 5 in einem Längsschnitt,
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7 einen perspektivischen Längsschnitt der Absperr-Filtervorrichtung in dem aus 5 und 6 ersichtlichen Betriebszustand, wobei die Filtereinheit und eine zur Fixierung der Filtereinheit am Absperrglied dienende Haltestruktur vor dem Einsetzen in das Absperrglied abgebildet sind und wobei außerdem das Absperrglied, die Haltestruktur und die Filtereinheit auch nochmals gesondert in einem strichpunktiert umrahmten Bereich illustriert sind,
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8 eine perspektivische Darstellung der Absperr-Filtervorrichtung in einem Betriebszustand, in dem das Absperrglied eine Entlüftungs-Absperrstellung einnimmt,
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9 die Absperr-Filtervorrichtung aus 8 in einer im Bereich des Luftaustrittskanals aufgebrochenen Darstellungsweise, und
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10 die Absperr-Filtervorrichtung in dem aus 8 und 9 ersichtlichen Betriebszustand in einem perspektivischen Längsschnitt.
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Die 1 bis 10 zeigen ein und dieselbe bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Absperr-Filtervorrichtung 1 aus verschiedenen Blickwinkeln und in unterschiedlichen Betriebszuständen.
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Während ihrer Nutzung ist die Absperr-Filtervorrichtung 1 in einen nicht weiter abgebildeten Druckluftstrang eingeschaltet, der zwischen einer Druckluftquelle P und einem oder mehreren Verbrauchern V verläuft. Der Druckluftstrang ist insbesondere von einer Druckluftleitung gebildet.
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Die Absperr-Filtervorrichtung 1 verfügt über eine kombinierte Absperr- und Filtereinheit 2, die je nach Betriebszustand der Absperr-Filtervorrichtung 1 eine gefilterte Druckluftströmung von der Druckluftquelle P zu dem mindestens einen Verbraucher V zulässt oder eine solche Druckluftströmung verhindert.
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Bei der Absperr-Filtervorrichtung 1 handelt es sich vorzugsweise um ein sogenanntes Wartungsgerät, das zur Druckluftaufbereitung in Druckluftnetzen eingesetzt wird. Die Absperr-Filtereinrichtung 1 kann als Funktionsausstattung lediglich über die kombinierte Absperr- und Filtereinheit 2 verfügen oder aber noch weitere Funktionseinheiten aufweisen. Beim Ausführungsbeispiel enthält die Absperr-Filtervorrichtung 1 noch eine weitere Funktionseinheit in Form einer Kondensatabscheideeinheit 3, wobei es sich um eine vorteilhafte, gleichwohl jedoch optionale Ausstattungsvariante handelt.
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Die Absperr-Filtervorrichtung 1 verfügt über ein Vorrichtungsgehäuse 4, an dem außen ein zur Verbindung mit der Druckluftquelle P nutzbarer Einlassanschluss 5 und ein zur Verbindung mit dem mindestens einen Verbraucher V nutzbarer Auslassanschluss 6 angeordnet sind. Der Einlassanschluss 5 gehört zu einem in dem Vorrichtungsgehäuse 4 verlaufenden Lufteintrittskanal 7, der mit einer Kanalmündung 7a in eine in dem Vorrichtungsgehäuse 4 ausgebildete Ventilkammer 12 einmündet. Diese Kanalmündung 7a hat eine Längsachse 7b, die mit der Ausrichtung der Kanalmündung 7a zusammenfällt.
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Der Auslassanschluss 6 gehört zu einem ebenfalls in dem Vorrichtungsgehäuse 4 ausgebildeten Luftaustrittskanal 8, der mit einer Kanalmündung 8a ebenfalls in die Ventilkammer 12 einmündet, wobei seine Kanalmündung 8a eine Längsachse 8b hat, die mit der Ausrichtung der genannten Kanalmündung 8a zusammenfällt.
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Die beiden Kanalmündungen 7a, 8a liegen sich zweckmäßigerweise in einem Abstand gegenüber und sind einander zugewandt. Die Kanalmündung 7a des Lufteintrittskanals 7 befindet sich an einer ersten Wandfläche 13 der Ventilkammer 12, die Kanalmündung 8a des Luftaustrittskanals 8 an einer der ersten Wandfläche 13 mit Abstand gegenüberliegenden zweiten Wandfläche 14 der Ventilkammer 12.
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Vorzugsweise fluchten die beiden Kanalmündungen 7a, 8a miteinander, wobei ihre Längsachsen 7b, 8b insbesondere koaxial zueinander ausgerichtet sind.
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Zur besseren Unterscheidung seien die beiden genannten ersten und zweiten Wandflächen 13 und 14 im Folgenden auch als erste und zweite axiale Wandflächen 13, 14 bezeichnet.
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Zwischen den beiden axialen Wandflächen 13, 14 erstreckt sich eine die Ventilkammer 12 peripher begrenzende periphere Wandfläche 15. Selbige erstreckt sich allerdings nur ein Stückweit um die Ventilkammer 12 herum. In den übrigen Bereichen ist die Ventilkammer 12 peripher offen und verfügt über eine zur Außenfläche 17 des Vorrichtungsgehäuses 4 ausmündende Kammeröffnung 16.
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Bevorzugt ist das Vorrichtungsgehäuse 4 so gestaltet, dass sich die Kammeröffnung 16 mit einem ersten Kammeröffnungsabschnitt 16a entlang eines ersten Außenflächenabschnittes 17a der Außenfläche 17 des Vorrichtungsgehäuses 4 erstreckt und sich mit einem zweiten Kammeröffnungsabschnitt 16b entlang eines zweiten Außenflächenabschnittes 17b der Außenfläche 17 des Vorrichtungsgehäuses 4 erstreckt. Die beiden Außenflächenabschnitte 17a, 17b und folglich auch die beiden Kammeröffnungsabschnitte 16a, 16b verlaufen rechtwinkelig zueinander, wobei Letztere unmittelbar ineinander übergehen. Somit hat die Kammeröffnung 16 sozusagen einen über Eck gehenden Längsverlauf.
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Eine Hauptebene 18 der Ventilkammer 12 verläuft mit gleichem Abstand zwischen den beiden Kanalmündungen 7a, 8a und rechtwinkelig zu den Längsachsen 7b, 8b durch die Ventilkammer 12 hindurch. Die Hauptebene 18 ist bevorzugt parallel zu den beiden axialen Wandflächen 13, 14 und schneidet die periphere Wandfläche 15. Die Hauptebene 18 geht außerdem durch die Längsmitte der Kammeröffnung 16 hindurch.
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In der Ventilkammer 12 ist ein relativ zum Vorrichtungsgehäuse 4 bewegliches Absperrglied 22 angeordnet. Bevorzugt ragt das Absperrglied 22 stets bereichsweise durch die Kammeröffnung 16 hindurch aus dem Vorrichtungsgehäuse 4 heraus, sodass eine bequeme manuelle Krafteinleitung in den außerhalb des Vorrichtungsgehäuses 4 liegenden Abschnitt des Absperrgliedes 22 möglich ist, um das Absperrglied 22 zu betätigen. Das Absperrglied 22 kann durch entsprechende Betätigung in mehreren unterschiedlichen Schaltstellungen relativ zum Vorrichtungsgehäuse 4 positioniert werden, wobei seine dabei stattfindende Bewegung als Umschaltbewegung 24 bezeichnet sei und in der Zeichnung durch Doppelpfeile illustriert ist.
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Das Absperrglied 22 hat bevorzugt einen ersten Betätigungsabschnitt 23a, der je nach Schaltstellung mehr oder weniger weit aus dem ersten Kammeröffnungsabschnitt 16a herausragt. Ferner hat das Absperrglied 22 zweckmäßigerweise einen zweiten Betätigungsabschnitt 23b, der je nach Schaltstellung mehr oder weniger weit aus dem zweiten Kammeröffnungsabschnitt 16b herausragt. Beide Betätigungsabschnitte 23a, 23b können vom Nutzer der Absperr-Filtervorrichtung 1 zur Betätigung des Absperrgliedes 22 verwendet werden.
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Bevorzugt ist das Absperrglied 22 als bezüglich des Vorrichtungsgehäuses 4 nichtlinear bewegliches Drehglied oder Schwenkglied ausgebildet. Exemplarisch ist es als Drehglied realisiert, sodass die Umschaltbewegung 24 eine Drehbewegung ist. Das Drehzentrum des Absperrgliedes 22 liegt auf einer Drehachse 25, die auf beliebige Weise realisiert sein kann und beispielsweise dadurch definiert ist, dass das Absperrglied 22 drehbeweglich auf einer im Vorrichtungsgehäuse 4 fixierten Drehlagerwelle sitzt. Die Drehachse 25 verläuft rechtwinkelig zu der Hauptebene 18, sodass das Absperrglied 22 bei Ausführung der Umschaltbewegung 24 in der Hauptebene 18 verdreht oder verschwenkt wird. Die Hauptebene 18 wird daher im Folgenden auch als Umschaltebene 18 bezeichnet.
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Die Drehachse 25 befindet sich in dem von den beiden zueinander rechtwinkeligen Außenflächenabschnitten 17a, 17b eingeschlossenen Bereich des Vorrichtungsgehäuses 4. Bevorzugt kann das Absperrglied 22 im Rahmen der Umschaltbewegung 24 zwischen zwei in einem Winkelabstand von 90° zueinander angeordneten Endstellungen bewegt werden, wobei die eine, erste Endstellung aus 1 und 2 und die andere, zweite Endstellung aus 5 ersichtlich ist. Exemplarisch ragt in der ersten Endstellung der erste Betätigungsabschnitt 23a weitestmöglich aus dem ersten Kammeröffnungsabschnitt 16a heraus, während gleichzeitig der zweite Betätigungsabschnitt 23b weitestmöglich in den zweiten Kammeröffnungsabschnitt 16b eingetaucht ist. In der zweiten Endstellung sind die Verhältnisse umgekehrt. Am Absperrglied 22 angeordnete Endanschläge 26 laufen in den Endstellungen auf das Vorrichtungsgehäuse 4 auf und geben dadurch die Drehwinkelposition der jeweiligen Endstellung vor.
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Bei einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Umschaltbewegung 24 eine Linearbewegung. Dabei wird das Absperrglied 22 zweckmäßigerweise in der Hauptebene 18 linear verschoben, um es in unterschiedlichen Schaltstellungen zu positionieren. Die Vorteile der Erfindung sind auch bei einer solchen Ausgestaltung gegeben, wenngleich es als vorteilhafter angesehen wird, wenn das Absperrglied 22 rotativ umschaltbar ist.
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Exemplarisch hat das Absperrglied 22 eine zumindest im Wesentlichen halbkreisförmige Außenkontur. Es hat einen kreisbogenförmig gekrümmten Außenflächenabschnitt 27, der sich bevorzugt entlang eines Bogenwinkels von mindestens und zweckmäßigerweise etwas mehr als 180° erstreckt. Dieser gekrümmte Außenflächenabschnitt 27 befindet sich stets teilweise im Innern der Ventilkammer 12, deren periphere Wandfläche 15 vorzugsweise einen dem gekrümmten Außenflächenabschnitt 27 entsprechenden gekrümmten Verlauf hat.
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Bevorzugt hat die Außenkontur des Absperrgliedes 22 auch einen zumindest im Wesentlichen geradlinigen Außenflächenabschnitt 28, der die Endbereiche des gekrümmten Außenflächenabschnittes 27 miteinander verbindet. Die erwähnten Endanschläge 26 befinden sich zweckmäßigerweise in den beiden Übergangsbereichen zwischen dem gekrümmten Außenflächenabschnitt 27 und dem geradlinigen Außenflächenabschnitt 28.
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Das Absperrglied 22 hat eine der ersten axialen Wandfläche 13 zugewandte erste axiale Außenfläche 33 und – an der entgegengesetzten Seite – eine zweite axiale Außenfläche 34, die der zweiten axialen Wandfläche 14 der Ventilkammer 12 zugewandt ist. Außerdem ist das Absperrglied 22 in zu der Hauptebene beziehungsweise Umschaltebene 18 rechtwinkeliger Richtung von einem Durchgangskanal 32 durchsetzt, der an der ersten axialen Außenfläche 33 mit einer ersten Durchgangskanalmündung 32a ausmündet und der an der zweiten axialen Außenfläche 34 mit einer zweiten Durchgangskanalmündung 32b ausmündet. Die beiden Durchgangskanalmündungen 32a, 32b sind von der Drehachse 25 gleichweit beabstandet wie die Kanalmündungen 7a, 8a des Lufteintrittskanals 7 und des Luftaustrittskanals 8. Somit kann das Absperrglied 22 im Rahmen der Umschaltbewegung 24 in einer aus 1 bis 4 ersichtlichen Offenstellung positioniert werden, in der die erste Durchgangskanalmündung 32a mit der Kanalmündung 7a des Lufteintrittskanals 7 fluchtet und in der außerdem die zweite Durchgangskanalmündung 32b mit der Kanalmündung 8a des Luftaustrittskanals 8 fluchtet. Somit besteht in dieser Offenstellung für seitens der Druckluftquelle P zur Verfügung gestellte Druckluft die Möglichkeit, durch den Durchgangskanal 32 und mithin durch das Absperrglied 22 hindurchzuströmen und letztlich zu dem Verbraucher V zu gelangen. Die hierbei auftretende Druckluftströmung ist in 3 durch gepunktete Strömungspfeile angedeutet.
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Da in den Verlauf des Durchgangskanals 32 eine zur Luftfilterung geeignete Filtereinheit 35 eingeschaltet ist, wird die Druckluft beim Hindurchströmen durch das Absperrglied 22 gefiltert. In der Druckluft enthaltene Verunreinigungen werden zurückgehalten und an einem Übertritt in den Luftaustrittskanal 8 gehindert.
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Derjenige Bereich der Ventilkammer 12, in dem sich die Filtereinheit 35 in der Offenstellung des Absperrgliedes 22 befindet, sei auch als Filterungszone 44 bezeichnet.
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Bevorzugt besteht die Filtereinheit 35 aus einem porösen Material, insbesondere aus einem Sintermaterial. Exemplarisch ist die Filtereinheit 35, was insbesondere auch anhand der 7 zum Ausdruck kommt, plattenförmig gestaltet.
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Die Filtereinheit 35 sitzt zweckmäßigerweise in einer von einem Längenabschnitt des Durchgangskanals 32 gebildeten Filterkammer 36 im Innern des Absperrgliedes 22. Die Filterkammer 36 hat einen größeren Querschnitt als die Durchgangskanalmündungen 32a, 32b, sodass sich eine großflächige Filtereinheit 35 unterbringen lässt.
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Die Filtereinheit 35 ist auswechselbar im Absperrglied 22 untergebracht. Dies ermöglicht einen leichten Austausch, wenn die Filtereinheit 35 nach einer gewissen Betriebsdauer verschmutzt ist und den Luftdurchtritt behindert.
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Ein Wechsel der Filtereinheit 35 wird beim Ausführungsbeispiel dadurch begünstigt, dass die Filterkammer 36 eine bevorzugt zu dem gekrümmten Außenflächenabschnitt 27 hin ausmündende Montageöffnung 37 aufweist, durch die hindurch die Filtereinheit 35 entnehmbar oder einsetzbar ist.
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Während des Betriebes der Absperr-Filtervorrichtung 1 ist die Montageöffnung 37 zweckmäßigerweise fluiddicht verschlossen, um einen Luftaustritt zu verhindern. Zum Verschließen der Montageöffnung 37 enthält die Absperr-Filtervorrichtung 1 zweckmäßigerweise einen Verschlussdeckel 38, der im Bereich der Montageöffnung 37 lösbar am Absperrglied 22 montierbar ist, beispielsweise durch nicht näher illustrierte Rastverbindungsmittel und/oder Verriegelungsmittel.
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Bei einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Verschlussdeckel 38 ein einstückiger Bestandteil der Filtereinheit 35 und wird bei einem Filtereinheitentausch ebenfalls ausgetauscht. Als vorteilhafter wird es jedoch angesehen, wenn der Verschlussdeckel 38 eine bezüglich der Filtereinheit 35 gesonderte Komponente ist, die unabhängig von der Filtereinheit 35 verwendet werden kann.
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Zweckmäßigerweise ist eine Haltestruktur 42 vorhanden, mit deren Hilfe die Filtereinheit 35 in der Filterkammer 36 in stabiler Lage fixierbar ist. Die Haltestruktur kann eine Nutenstruktur aufweisen, die im Absperrglied 22 ausgebildet ist und in die die bevorzugt plattenförmige Filtereinheit 35 einschiebbar ist.
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Beim Ausführungsbeispiel ist eine zur Fixierung der Filtereinheit 35 dienende Haltestruktur 42 vorhanden, die eine bezüglich des Absperrgliedes 22 gesonderte Komponente ist und die vom Absperrglied 22 abnehmbar ist. Die Filtereinheit 35 wird in die vom Absperrglied 22 abgenommene Haltestruktur 42 eingesetzt und anschließend gemeinsam mit dieser Haltestruktur 42 in die Filterkammer 36 eingeführt.
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Exemplarisch verfügt die Haltestruktur 42 über einen Halterahmen 42a, in den die Filtereinheit 35 gemäß Montagepfeil 43a in 7 lösbar einsetzbar ist. Derart zu einer Baugruppe vereinigt, können anschließend die Haltestruktur 42 und die Filtereinheit 35 gemäß Montagepfeil 43b in 7 gemeinsam in die Filterkammer 36 eingesteckt werden. Anschließend wird dann noch der gegebenenfalls separat ausgebildete Verschlussdeckel 38 montiert, der beim Ausführungsbeispiel jedoch in vorteilhafter Weise ein unmittelbarer Bestandteil der Haltestruktur 42 ist, sodass er automatisch in einer die Montageöffnung 37 verschließenden Position platziert wird, wenn die aus Haltestruktur 42 und Filtereinheit 35 bestehende Baueinheit in die Filterkammer 36 des Absperrgliedes 22 eingebaut wird.
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Im Rahmen der Umschaltbewegung 24 kann das Absperrglied 22 aus der in 1 bis 4 ersichtlichen Offenstellung in beispielsweise die aus 5 bis 7 ersichtliche Absperrstellung bewegt werden, wobei sie beim Ausführungsbeispiel hierzu verdreht wird. Dabei werden die Durchgangskanalmündungen 32a, 32b in einen Bereich verdreht, in dem sie nicht mehr mit den Kanalmündungen 7a, 8a des Lufteintrittskanals 7 und des Luftaustrittskanals 8 kommunizieren. Außerdem wird dabei die die Umschaltbewegung 24 mitmachende Filtereinheit 35 aus der Filterungszone 44 entfernt.
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Die aus 5 bis 7 ersichtliche Absperrstellung zeichnet sich, wie auch eine alternativ mögliche, in 8 bis 10 illustrierte Absperrstellung des Absperrgliedes 22 dadurch aus, dass der Lufteintrittskanal 7 durch das Absperrglied 22 fluiddicht abgesperrt ist. Dies hat gleichzeitig zur Folge, dass der Lufteintrittskanal 7 vom Luftaustrittskanal 8 abgetrennt ist und keine Druckluft mehr in den Luftaustrittskanal 8 überströmen kann.
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Die Absperr-Filtervorrichtung 1 des Ausführungsbeispiels ermöglicht eine alternative Positionierung des Absperrgliedes 22 in wie erwähnt zwei Absperrstellungen, die sich in ihrer Funktionalität voneinander unterscheiden. Bei der in 5 bis 7 illustrierten Absperrstellung handelt es sich um eine Voll-Absperrstellung, in der das Absperrglied 22 sowohl den Lufteintrittskanal 7 als auch den Luftaustrittskanal 8 fluiddicht absperrt. Somit kann weder von der Druckluftquelle P stammende Druckluft durch den Lufteintrittskanal 7 hindurch in die Ventilkammer 12 einströmen, noch kann im Luftaustrittskanal 8 befindliche Druckluft in die Ventilkammer 12 zurückströmen. Sowohl im Lufteintrittskanal 7 als auch im Luftaustrittskanal 8 ist die Druckluft somit eingesperrt.
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Beim Ausführungsbeispiel verfügt das Absperrglied 22 über eine dem Lufteintrittskanal 7 zugeordnete eintrittsseitige Absperrwand 45, die in der Voll-Absperrstellung die Kanalmündung 7a des Lufteintrittskanals 7 verdeckt und dadurch verschließt. Eine dem Luftaustrittskanal 8 zugeordnete austrittsseitige Absperrwand 46 des Absperrgliedes 22 deckt gleichzeitig die Kanalmündung 8a des Luftaustrittskanals 8 ab, sodass auch dessen Verbindung zur Ventilkammer 12 unterbrochen ist.
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Die eintrittsseitige Absperrwand 45 und die austrittsseitige Absperrwand 46 können von ein und derselben Wand des Absperrgliedes 22 gebildet sein. Dies insbesondere dann, wenn das Absperrglied 22 abweichend vom Ausführungsbeispiel nicht auch noch in eine weitere Absperrstellung bewegbar ist, bei der es sich gemäß 8 bis 10 um eine Entlüftungs-Absperrstellung handelt.
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In der Entlüftungs-Absperrstellung des Absperrgliedes 22 ist der Lufteintrittskanal 7 wie in der Voll-Absperrstellung fluiddicht abgesperrt. Der Luftaustrittskanal 8 hingegen ist mit der Ventilkammer 12 fluidisch verbunden und kann, außen oder innen am Absperrglied 22 vorbei, zur Atmosphäre hin entlüftet werden. Man kann hierbei von einer Sekundärentlüftung sprechen, weil der im Luftaustrittskanal 8 herrschende Druck auch als Sekundärdruck bezeichnet werden kann.
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In der aus 8 bis 10 ersichtlichen Entlüftungs-Absperrstellung steht ein Entlüftungs-Strömungskanal 47, der allein von dem Absperrglied 22 und/oder zumindest unter Mitwirkung des Absperrgliedes 22 gebildet ist, einerseits mit der Kanalmündung 8a des Luftaustrittskanals 8 und andererseits mit der Atmosphäre in Verbindung. Folglich kann im Luftaustrittskanal 8 enthaltene Druckluft durch den Entlüftungs-Strömungskanal 47 hindurch zur Atmosphäre hin entlüftet werden.
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Beim Ausführungsbeispiel verläuft der Entlüftungs-Strömungskanal 47 zum Teil zwischen der zweiten axialen Wandfläche 14 und der zweiten axialen Außenfläche 34 und ferner zum Teil im Innern des Absperrgliedes 22. Die eigentliche Entlüftungsöffnung 48, durch die hindurch die entlüftete Druckluft zur Atmosphäre abströmt, ist ein Bestandteil des Absperrgliedes 22.
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Ein erster Kanalabschnitt des Entlüftungs-Strömungskanals 47 ist unter Mitwirkung von einer oder mehreren Entlüftungsnuten 52 gebildet, die in der zweiten axialen Außenfläche 34 des Absperrgliedes 22 ausgebildet sind und die in der Entlüftungs-Absperrstellung mit einem Längenabschnitt vor die Kanalmündung 8a des Luftaustrittskanals 8 ragen. Ausgehend von dort verlaufen die Entlüftungsnuten 52 innerhalb der Ventilkammer 12 in Richtung zu dem gekrümmten Außenflächenabschnitt 27, wo sie durch eine Wanddurchbrechung 53 der austrittsseitigen Absperrwand 46 mit einer zwischen den beiden Absperrwänden 45, 46 definierten Entlüftungskammer 54 kommunizieren, die an den gekrümmten Außenflächenabschnitt 27 unter Bildung der Entlüftungsöffnung 48 ausmündet. Folglich setzt sich hier der Entlüftungs-Strömungskanal 47 aus den partiell von der zweiten axialen Wandfläche 14 abgedeckten Entlüftungsnuten 52, der Wanddurchbrechung 53 und der Entlüftungskammer 54 zusammen.
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Es ist von Vorteil, wenn der Entlüftungs-Strömungskanal 47 eine Drosselstelle enthält, sodass die Entlüftungsströmung gedrosselt wird. Exemplarisch ist die Drosselstelle von den Entlüftungsnuten 52 gebildet, die eine Drosselungswirkung entfalten und den Effekt haben, dass die Entlüftung des Luftaustrittskanals 8 mit nur geringer Strömungsrate abläuft, sodass keine Druckschläge auftreten.
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Bei einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel verläuft im Innern des Absperrgliedes 22 ein Entlüftungs-Strömungskanal 47, der einerseits mit einer Entlüftungsöffnung 48 zu einer Außenfläche des Absperrgliedes 22 ausmündet und der andererseits an einer Stelle der zweiten axialen Außenfläche 34 des Absperrgliedes 22 ausmündet, die in der Entlüftungs-Absperrstellung mit der Kanalmündung 8a des Luftaustrittskanals 8 fluchtet.
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Beim Ausführungsbeispiel liegt in der ersten Endstellung des Absperrgliedes 22 die Offenstellung und in der zweiten Endstellung des Absperrgliedes 22 die Voll-Absperrstellung vor. Die Entlüftungs-Absperrstellung ist eine Zwischenstellung zwischen den vorgenannten Schaltstellungen, wobei allerdings die die Voll-Absperrstellung und die Entlüftungs-Absperrstellung vorgebenden Schaltstellungen auch vertauscht sein können.
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Nicht gezeigte Ausführungsbeispiele der Absperr-Filtervorrichtung 1 sind so ausgebildet, dass ihr Absperrglied 22 in nur einer Absperrstellung positionierbar ist, bei der es sich entweder um eine Voll-Absperrstellung oder um eine Entlüftungs-Absperrstellung handelt.
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Wie bereits erwähnt, befindet sich die Entlüftungsöffnung 48 zweckmäßigerweise an dem gekrümmten Außenflächenabschnitt 27 des Absperrgliedes 22. Sie ist dabei so platziert, dass sie in der Entlüftungs-Absperrstellung zumindest teilweise außerhalb des Vorrichtungsgehäuses 4 zu liegen kommt, was in den 8 und 9 illustriert ist. In den 8 bis 10 ist außerdem durch Strömungspfeile die Entlüftungsströmung der Druckluft angedeutet.
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Ein vorteilhafter Aspekt der beispielhaften Absperr-Filtervorrichtung 1 ist darin zu sehen, dass die in 5 bis 7 gezeigte Voll-Absperrstellung des Absperrgliedes zugleich eine Filterwechselstellung des Absperrgliedes bildet, in der die Möglichkeit besteht, bei abgesperrtem Lufteintrittskanal 7 einen verschmutzungsbedingten Austausch beziehungsweise Wechsel der Filtereinheit 35 vorzunehmen. Befindet sich das Absperrglied 22 in der Voll-Absperrstellung, nimmt gleichzeitig die in das Absperrglied 22 integrierte Filtereinheit 35 eine aus 6 und 7 ersichtliche Filterwechselposition in einer Filterwechselzone 55 ein, die vom Lufteintrittskanal 7 und vorzugsweise auch von dem Luftaustrittskanal 8 fluiddicht abgetrennt ist. Die Filterwechselzone 55 befindet sich zweckmäßigerweise außerhalb des Vorrichtungsgehäuses 4.
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Die Filterwechselzone 55 fällt nicht mit der Filterungszone 44 zusammen, sondern ist diesbezüglich zusätzlich vorhanden. Es ist somit zwar erforderlich, die Filtereinheit 35 zur Ermöglichung eines Filtereinheitenwechsels aus der Filterungszone 44 in die diesbezüglich beabstandete Filterwechselzone 55 umzupositionieren. Da dieser Umpositioniervorgang jedoch unmittelbar mit dem Umschalten des Absperrgliedes 22 aus der Offenstellung in eine Absperrstellung, insbesondere in die Voll-Absperrstellung einhergeht, ist damit kein zusätzlicher Arbeitsschritt erforderlich.
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Da es sich bei der Filterwechselzone 55 um eine drucklose, bevorzugt ständig mit der Atmosphäre in Verbindung stehende Zone handelt, die insbesondere auch von dem im Lufteintrittskanal 7 und im Luftaustrittskanal 8 herrschenden Fluiddruck abgekoppelt ist, ist jederzeit ein gefahrloser Filtereinheitenwechsel möglich.
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Wenn das Absperrglied 22 in der beim Ausführungsbeispiel mit der Voll-Absperrstellung übereinstimmenden Filterwechselstellung positioniert ist, besteht eine uneingeschränkte Zugänglichkeit zu der Montageöffnung 37 beziehungsweise zu dem die Montageöffnung 37 verschließenden Verschlussdeckel 38. Der Verschlussdeckel 38 kann folglich bequem entfernt und die Filtereinheit 35 rasch ausgetauscht werden.
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Vorzugsweise sind das Absperrglied 22 und das Vorrichtungsgehäuse 4 so aufeinander abgestimmt, dass die Montageöffnung 37 nur in der Filterwechselstellung des Absperrgliedes 22 von außen her frei zugänglich ist. In allen anderen Schaltstellungen ist die Montageöffnung 37 zumindest teilweise vom Vorrichtungsgehäuse 4 abgedeckt, sodass die Filtereinheit 35 nicht entnommen und insbesondere auch ein die Filtereinheit 35 abdeckender Verschlussdeckel 38 nicht entfernt werden kann. Damit ist sichergestellt, dass die Filterkammer 36 nicht versehentlich in einem Betriebszustand der Absperr-Filtervorrichtung 1 geöffnet wird, in dem in der Filterkammer 36 der Systemdruck ansteht.
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Exemplarisch erreicht man die Sicherheitsfunktion dadurch, dass die Montageöffnung 37 nur in der Voll-Absperrstellung vollständig außerhalb des Vorrichtungsgehäuses 4 liegt und sich in allen anderen Stellungen ganz oder teilweise im Innern der Ventilkammer 12 befindet.
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Es versteht sich, dass beim Ausführungsbeispiel durchaus die Möglichkeit besteht, die Absperr-Filtervorrichtung 1 so auszulegen, dass auch oder nur die Entlüftungs-Absperrstellung einen Wechsel der Filtereinheit 35 ermöglicht.
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Bei einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel fällt die Filterwechselstellung des Absperrgliedes 22 mit einer Offenstellung zusammen, die im Unterschied zu der bisher beschriebenen gefilterten Offenstellung eine ungefilterte Offenstellung ist. Diese ungefilterte Offenstellung ist alternativ zu der gefilterten Offenstellung einstellbar und gewährleistet eine fortgesetzte Druckluftversorgung des angeschlossenen Verbrauchers V auch während des kurzen Zeitraumes eines Auswechselns der Filtereinheit 35.
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Möglich wäre es auch, das Absperrglied 22 zur Einstellung einer zweiten gefilterten Offenstellung auszubilden, die mit einer Filterwechselstellung zusammenfällt, sodass auch während des Zeitraumes eines Wechselns der Filtereinheit 35 eine Versorgung des angeschlossenen Verbrauchers mit gefilterter Druckluft gewährleistet ist. In der zweiten gefilterten Offenstellung befindet sich eine in dem Absperrglied 22 angeordnete und in der Zeichnung nicht illustrierte weitere Filtereinheit in der Filterungszone 44. Da die in der zweiten gefilterten Offenstellung wirksame weitere Filtereinheit stets nur kurzzeitig während eines Filterwechsels in Betrieb ist, tritt bei ihr keine nennenswerte Verschmutzung auf, sodass ihr keine Filterwechselmöglichkeit zugeordnet sein muss, wenngleich dies ebenfalls möglich wäre.
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Es versteht sich, dass die weiter oben erwähnte Entlüftungskammer 54 innerhalb des Absperrgliedes 22 fluiddicht von der Filterkammer 36 abgetrennt ist.
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Die Durchgangskanalmündungen 32a, 32b sind zweckmäßigerweise in dem zweiten Betätigungsabschnitt 23b ausgebildet, der vorzugsweise auch die Filterkammer 36 beinhaltet. Die gegebenenfalls vorhandene Entlüftungskammer 54 befindet sich zweckmäßigerweise im Innern des ersten Betätigungsabschnittes 23a.
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Wie bereits erwähnt, kann der Absperr- und Filtereinheit 2 stromauf in Richtung zu dem Einlassanschluss 5 mindestens eine weitere Funktionseinheit vorgeordnet sein, wobei exemplarisch eine Kondensatabscheideeinheit 3 gezeigt ist. Diese Kondensatabscheideeinheit 3 enthält eine der sie durchströmenden Druckluft einen Drall aufprägende Drallerzeugungseinheit 56, die zur Folge hat, dass in der Druckluft enthaltene Flüssigkeitspartikel durch die wirkende Zentrifugalkraft nach radial außen geschleudert und aus dem Druckluftstrom entfernt werden. Die weggeschleuderten Flüssigkeitspartikel schlagen sich an einer Innenwand 57 der Kondensatabscheideeinheit 3 nieder und fließen nach unten in einen Kondensatauffangbehälter 58, der von Zeit zu Zeit geleert wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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