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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Mehrwegflachmopp, insbesondere für die Reinraumreinigung, ferner eine Reinigungseinheit enthaltend den Mehrwegflachmopp sowie ein Verfahren zum Tränken dieser Mehrwegflachmopps.
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Reinigungsunternehmen verwenden regelmäßig Flachmopps zur Reinigung von Fußböden. Aus Kosten- und Umweltgründen kommen dabei meist Mehrwegflachmopps zum Einsatz. Bekannte Flachmopps sind im Wesentlichen flach und haben eine längliche Form. Sie weisen an der Oberseite Befestigungsmittel für einen Flachmopphalter auf. Oftmals kommen dabei endständig auf der länglichen Oberseite angebrachte Haltertaschen zum Einsatz. Dabei wird der Mehrwegflachmopp im Regelfall befeuchtet, indem der Flachmopp vollständig oder teilweise in einen mit Flüssigkeit gefüllten Behälter eingetaucht wird. Dieses erfordert üblicherweise den Einsatz eines Reinigungswagens, der mindestens zwei oder mehr Aufnahmebehältnisse umfasst, einen ersten Behälter für die Reinigungsflüssigkeit, einen weiteren Behälter zum Auswringen des getränkten Mopps und einen Behälter für die Aufnahme benutzter Mopps. Insbesondere für die Reinraumreinigung bringt ein derart komplexes System mit einer Presse zum Auswringen des Mopps eine Vielzahl an Kontaminationsquellen mit sich.
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Die
DE 200 04 583 U1 beschreibt einen Bodenmopp mit einer im Wesentlichen rechteckigen Form, der an einer ersten Seite mit einer Reinigungsfläche und an der gegenüberliegenden zweiten Seite mit zwei diametral gegenüberliegenden Einstecktaschen zur Aufnahme der Enden einer Spannplatte versehen ist. Hierbei umfasst der Bodenmopp mindestens zwei Materialschichten, wobei die erste Schicht die Reinigungsfläche bildet. Ferner ist die erste Schicht gegen die Unterseite einer zweiten Schicht angeordnet, wobei die Einstecktaschen dadurch gebildet sind, dass diametral gegenüberliegende Enden einer der Schichten längs von Faltlinien im Wesentlichen gegen eine von der ersten Schicht abgewandte Seite der zweiten Schicht zurückgefaltet werden. Die erste und die zweite Schicht sind dabei längs über freie Längsränder des Bodenmops miteinander verbunden. Ein solcher Bodenmopp soll besonders einfach zugängliche Einstecktaschen für eine Spannplatte zur Verfügung stellen.
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Die
DE 20 2007 011 580 U1 beschreibt einen Wischmopp, der ein Deckblatt aus widerstandsfähigen Kunstfasern aufweist, wobei eine Wischfläche aus Mikrofaserplüsch vorgesehen ist. Die Wischflächen verfügen dabei an den Rändern frei bewegliche Lamellen an der Unterseite des Flachmopps.
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Die
DE 10 2012 012 402 beschreibt einen Flachwischbezug für Reinräume, wobei das Textilmaterial als Gewirke, Gestricke, Gewebe oder Vliesstoff ausgebildet sein kann. Der Flachwischbezug weist eine verschwenkbare Reinigungslippe auf. Die Reinigungsfläche weist dabei kein Grundgewebe mit aufgebrachten Fäden auf.
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Die
DE 101 34 948 beschreibt ebenfalls ein Mopp-System für Reinräume, wobei der Mopp eine verbesserte Aufnahme für Chemikalien, Wasser und Öle zeigt. Dabei kommen Schleifen aus Garnkordeln zum Einsatz, welche aus ultrafeinem endlosen Polyestergarn oder Nylon hergestellt sind. Das Deckblatt kann dabei aus einem PU-beschichteten Rascheltuch oder aus PVC (Polyvinylchlorid)-beschichtetem Maschentuch gefertigt sein.
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Eine besondere Herausforderung bei der Entwicklung von Flachmopp-Systemen für Reinräume stellt die kontrollierte Zufuhr von Desinfektions- und/oder Reinigungsflüssigkeiten zum Zwecke der optimalen Befeuchtung dar. Wird der Flachmopp nicht hinreichend getränkt oder befeuchtet, wird oftmals kein durchgehender Flüssigkeitsfilm auf der zu reinigenden Fläche gebildet. Es findet keine vollständige Desinfektion oder Reinigung statt. Wird hingegen zu viel Flüssigkeit beim Tränken in den Mopp eingetragen, besteht die Gefahr, dass Schmutzpartikel nicht von der Faserstruktur der Reinigungsfläche aufgenommen bzw. in dieser festgehalten werden.
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Ein System zur kontrollierten Befeuchtung von Flachmopps wird in der
DE 20 2009 018 838 U1 offenbart. Hierbei handelt es sich um Befeuchtungsbehälter, der ein Transferelement zur Übertragung einer vorbestimmten Menge an Flüssigkeit aufweist. Bekannte Flachmopp-Systeme benötigen oftmals eine große Kontaktfläche der Flüssigkeit um den Flachmopp eintauchen zu können.
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Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, die oben genannten Nachteile des Stands der Technik zu überwinden und einen Mehrwegflachmopp zu Verfügung zu stellen, der ein zuverlässiges und kontrolliertes Befeuchten insbesondere von Reinräumen ermöglicht. Außerdem ist es eine Aufgabe, einen Mehrwegflachmopp zur Verfügung zu stellen, der auch mit herkömmlichen Flachmopphaltern und Befeuchtungssystemen verwendet werden kann. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine geeignete Reinigungseinheit für einen erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopp bereitzustellen.
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Demgemäß wurde ein Mehrwegflachmopp mit einer Rück- bzw. Deckblattseite aus oder enthaltend mindestens eine Rück- bzw. Deckblattlage und mit einer gegenüberliegenden Front- bzw. Reinigungsseite aus oder enthaltend mindestens eine Front- bzw. Reinigungslage gefunden, wobei die mindestens eine Reinigungslage eine Trägerlage umfasst, auf der zur Frontseite ein Schlaufenbesatz umfassend oder bestehend aus einer Vielzahl an Schlaufen befestigt vorliegt, wobei die Trägerlage a) (erste Trägerlage) eine, insbesondere vorgeschrumpfte oder geschrumpfte, Fasergestrick- oder Fasergewirklage, vorzugsweise Kunststofffasergestrick- oder -gewirklage, oder b) (zweite Trägerlage) eine Verbundlage bestehend aus oder enthaltend mindestens eine, insbesondere gestrickte oder gewirkte, insbesondere rundgestrickte oder kettengewirkte, Frottierlage, enthaltend oder gebildet aus, Fasern, insbesondere Mikrofasern, insbesondere PET-Fasern, und eine rückseitig vorliegende oder befestigte, insbesondere aufkaschierte, Lage aus verfestigtem Vliesmaterial, insbesondere umfassend oder bestehend aus Polyolefinfasern, vorzugsweise Polypropylenfasern, darstellt oder umfasst,
wobei die Schlaufen der Frontseite hohle und/oder gefüllte gestrickte Garnkordeln darstellen und Fasern, insbesondere Mikrofasern, umfassen oder hieraus bestehen,
wobei die mindestens eine Rück- bzw. Deckblattlage eine, insbesondere vorgeschrumpfte oder geschrumpfte, Fasergestrick- oder Fasergewirklage, vorzugsweise Kunststofffasergestrick- oder -gewirklage, darstellt oder umfasst,
wobei die Rück- bzw. Deckblattlage von der Rückseite und von der Frontseite durchlässig für Desinfektions- und/oder Reinigungsflüssigkeiten ausgestaltet ist, und
wobei der Mehrwegflachmopp in der Weise ausgestaltet ist, wobei durch die von der Rück-bzw. Deckblattseite hindurchtretende Desinfektions- und/oder Reinigungsflüssigkeit die Front- bzw. Reinigungslage mit den Desinfektions- und/oder Reinigungsflüssigkeiten tränkbar oder benetzbar ist.
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Mit dem erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopp kann über die Deckblattseite Desinfektions- und/oder Reinigungsflüssigkeit gut aufgenommen und kontrolliert zur Reinigungsfläche weiterleitet werden. Üblicherweise werden Deckblattseiten von Mehrwegflachmopps für Reinräume flüssigkeitsdicht versiegelt. Dies ist zweckmäßig, da eine solche Versiegelung die Partikelemission effektiv herabsetzt. Überraschenderweise hat sich aber gezeigt, dass einerseits eine niedrige Partikelemission auch ohne die flüssigkeitsdichte Versiegelung erzielt werden kann und dass andererseits das Verwenden einer flüssigkeits- und gasdurchlässigen Deckblattseite entscheidende Vorteile bei der Befeuchtung, Trocknung und dem Einsatz des erfindungsgemäßen Flachmopps mit sich bringt.
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So ist es möglich, dass, indem man die Desinfektions- und/oder Reinigungsflüssigkeit über die Deckblattseite in den Mopp einträgt, stets nur dieses von Verunreinigungen freie Deckblatt und nicht die verunreinigte Reinigungsseite mit der Flüssigkeit in Kontakt tritt. Beispielsweise kann die Flüssigkeit auf das Deckblatt aufgesprüht oder durch Einwirkung der Schwerkraft aufgegeben werden. Demgemäß kann der erfindungsgemäße Mehrwegflachmopp mehrmals von oben befeuchtet werden, obwohl die Unterseite nach Gebrauch eine erhöhte Partikelbelastung aufweist. Durch die mehrmalige Befeuchtung kann während des Wischvorgangs ein optimaler Feuchtigkeitsgrad des Mehrwegflachmopps gewährleistet werden.
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Die Verwendung von mindestens zwei Lagen vereinfacht es, die Rück- bzw. Frontseite unterschiedlich zu gestalten. Während bei der Frontseite ein hohes Materialvolumen regelmäßig Vorteile zeitigt, um die Reinigungswirkung zu optimieren, weist die Rückseite vorzugsweise keine Besatz- oder Schlaufenstruktur auf. Eine solche würde die Gefahr der Partikelemission bei der Einführung des Flachmopphalters vergrößern. Außerdem hat das verwendete Deckblatt den Vorteil, dass auch bei häufigem Eingreifen des Flachmopphalters in eine Eingreiftasche auf der Deckblattseite dieses nicht brüchig wird oder Materialabsplitterungen oder - abrieb zeigt. Verschiedene Lagen des Flachmopps ermöglichen es den verschiedenen Anforderungen auch der Reinraumreinigung gerecht zu werden.
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Diesbezüglich kann vorzugsweise auch mindestens eine Zwischenlage vorgesehen sein, so dass hier unabhängig von der Beschichtung der Front- und Rückseiten beispielsweise ein besonders saugfähiges Material eingesetzt werden kann. Demgemäß kann zwischen Rück- bzw. Deckblattlage und Front- bzw. Reinigungslage mindestens eine mittlere Zwischenlage angeordnet sein. Als besonders vorteilhaft insbesondere in Sachen Flüssigkeitsspeicherung und Flächenreinigungsleistung haben sich solche Zwischenlagen erwiesen, die mindestens eine gewebte, gestrickte oder gewirkte Lage, z.B. eine, insbesondere rundgestrickte oder kettengewirkte, Frottierlage, enthaltend oder gebildet aus Faser-, insbesondere Mikrofasermaterial aufweisen. Geeignete Fasern bzw. Mikrofasern umfassen Polyamidfasern, insbesondere Polyamidmikrofasern, und/oder Polyersterfasern, insbesondere Polyestermikrofasern, insbesondere Polyethylenterephthalatmikrofasem, vorzugsweise Polyestermikrofasern. Alternativ oder zusätzlich können als Zwischenlage auch mindestens eine, insbesondere mindestens zwei, vorzugsweise unverfestigte, Vlieslagen, vorzugsweise enthaltend oder bestehend aus Polyethylenterephthalatfasern, und/oder mindestens eine Lage aus geschäumten Material vorgesehen sein. Eine geeignete Zwischenlage kann vorzugsweise mindestens das Vierfache ihres Eigengewichts an Wasser absorbieren. Damit ist sie besonders geeignet, die Saugfähigkeit des Mehrwegflachmopps zu erhöhen.
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Ferner kann mit dem erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopp eine geringere Belastung mit bakteriellen Kulturen durch einen beschleunigten Trocknungsvorgang erreicht werden. Herkömmliche Flachmopps für Reinräume mit feuchtigkeitsundurchlässigen versiegelten Deckblättern ermöglichen ein Trocknen des feuchten Flachmopps nach Verwendung gegebenenfalls nur über die Reinigungsseite. Durch den damit verbundenen verlängerten Verbleib von warmer Feuchtigkeit unterhalb der Deckblattseite, ist die Gefahr der Bildung von bakteriellen Kulturen erhöht. Diese sind jedoch unbedingt zu vermeiden, insbesondere in Reinräumen.
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Ein weiterer Vorteil gegenüber herkömmlichen Reinraum-Flachmopps mit versiegelten Deckblättern ergibt sich bei der Verwendung: Während des Wischvorgangs wird der Flachmopp auf die zu reinigenden Oberfläche aufgebracht. Hierbei wird ein Druck auf den Flachmopp durch den Nutzer erzeugt. Das Material des Flachmopps wird dabei verdichtet, so dass in Abhängigkeit von dem durch den Nutzer ausgeübten Druck Flüssigkeit aus dem Flachmopp verdrängt wird. Bei einem herkömmlichen Flachmopp ist ein Entweichen von Flüssigkeit durch das Deckblatt nicht möglich, so dass die überschüssige Menge an Flüssigkeit über die Reinigungsseite auf die zu reinigende Fläche aufgebracht wird. Dies kann eine Ansammlung von Flüssigkeit auf der zu reinigende Fläche erzeugen, die mit Partikeln des bereits eingesetzten Flachmopps verunreinigt ist. Um diese Möglichkeit der Partikel(rück)emission auszuschließen, ist ein durchlässiges Deckblatt vorteilhaft. Beim Andrücken durch den Nutzer wird die Flüssigkeit durch das Deckblatt hindurchgedrückt. Der Überschuss an Flüssigkeit kommt allerdings nicht mit dem Reinraum in Kontakt und wird beim weiteren Reinigungsvorgang oder bei einem Nachlassen des Drucks wieder absorbiert. Hierbei werden keine Partikel freigesetzt und zudem kann die Flüssigkeit eine fortgesetzte optimale Befeuchtung des Flachmopps gewährleisten. Wie sich dem Stand der Technik entnehmen lässt, ist die kontrollierte Applikation einer vordefinierten Flüssigkeitsmenge zumindest im Bereich der Reinräume von höchster Relevanz. Durch den erfindungsgemäßen Flachmopp lassen sich Nachteile der Überdosierung vermeiden. Auch ist es möglich, eine höhere Dosierung aufgrund der Deckblattseite des erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps gezielt zu wählen. Dies ist insbesondere bei Reinräumen von Bedeutung.
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Unter Reinraum soll im Sinne der vorliegenden Erfindung ein Raum verstanden werden, in welchem die Anzahl und Größe der Partikel in der Umgebungsluft kontrolliert wird. Reinräume werden nach DIN EN ISO 14644-1 in neun Klassen (ISO 1-9) eingestuft, wobei jede Klasse spezifische Grenzwerte für Partikelgröße und -anzahl vorsieht.
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Das Faser-, insbesondere Mikrofasermaterial, bzw. die Endlosfaser und insbesondere Endlosmikrofasern zeichnen sich vorteilhafter Weise dadurch aus, dass sie strapazierfähig und formstabil sind. Insbesondere Mikrofasern geben regelmäßig weitaus weniger Partikel ab als herkömmliche Naturfasern. Sie umfassen im Allgemeinen ultrafeine Fasern, die besser in sehr kleine Unebenheiten einer Oberfläche eindringen und dort Partikel aufnehmen können. Die genannten Materialien nehmen in der Regel nur wenig Wasser auf, sind relativ bruchfest und weisen eine hohe Formbeständigkeit sowie gute chemische und thermische Beständigkeit auf.
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Bei Mikrofasern im Sinne der Erfindung handelt es sich regelmäßig um sehr feine Fasern mit einer Feinheit kleiner oder gleich 1,0 den. Besonders geeignet für die Zwecke der vorliegenden Erfindung greift man auf solche Fasern bzw. Mikrofasern zurück, die eine Feinheit kleiner oder gleich 1,5 den, vorzugsweise kleiner oder gleich 1 den oder 1 dtex und insbesondere im Bereich von 0,3 dtex bis 0,8 dtex aufweisen. Hierbei umfassen insbesondere die Schlaufen der Frontseite Mikrofasern oder sind hieraus gebildet, vorzugsweise mit einer Feinheit kleiner oder gleich 1 den, vorzugsweise kleiner oder gleich 1 dtex und insbesondere im Bereich von 0,3 dtex bis 0,8 dtex.
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Gemäß einer besonders bevorzugten ersten Ausführungsvariante eines Mehrwegflachmopps der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Schlaufen jeweils über beabstandete, aufeinander folgende Verbindungsstellen entlang einer, insbesondere im Wesentlichen geradlinigen, Schlaufenbahn, enthaltend eine Vielzahl an Schlaufen an der Trägerlage angenäht oder mittels einer Tufting-Maschine angebracht sind, wobei die benachbarten aufeinander folgenden Verbindungsstellen einer Schlaufe jeweils in einem Abstand voneinander vorliegen, dass die Länge der zwischen diesen benachbarten aufeinander folgenden Verbindungsstellen vorliegenden Abschnitte der Schlaufen gleich oder insbesondere größer ist als der Abstand dieser benachbarten aufeinander folgenden Verbindungsstellen, und
dass ein Vielzahl an Schlaufenbahnen, insbesondere auf Berührung, lateral benachbart zueinander angeordnet sind.
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Hierbei kann zum Beispiel vorgesehen sein, dass die benachbarten Schlaufenbahnen im Wesentlichen die Frontseite der Trägerlage bedecken und/oder dass die Schlaufenbahnen im Wesentlichen gleich ausgerichtet sind in einer ersten Richtung und/oder dass die Verbindungsstellen benachbarter Schlaufenbahnen oder im Wesentlichen sämtlicher Schlaufenbahnen im Wesentlichen gleich ausgerichtet sind in einer zweiten Richtung, wobei die erste und die zweite Richtung vorzugsweise im Wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordnet sind.
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Beispielsweise kann in einer zweckmäßigen Ausgestaltung dieser Ausführungsvariante der erfindungsgemäße Mehrwegflachmopp eine im Wesentlichen rechteckige Grundform aufweisen, wobei dann die Schlaufenbahnen im Wesentlichen quer zur Längsachse verlaufen und/oder wobei die Verbindungsstellen benachbarter Schlaufenbahnen oder im Wesentlichen sämtlicher Schlaufenbahnen im Wesentlichen parallel zur Längsachse verlaufen. Die Verbindungsstellen benachbarter Schlaufenbahnen können hierbei auch als Naht bzw. Nahtlinie aufgefasst werden bzw. bilden eine solche Naht.
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Hierbei kann der Abstand benachbarter Verbindungstellen entlang einer Schlaufenbahn im Bereich von 0,5 bis 2,5 cm, insbesondere im Bereich von 1 bis 2 cm, liegen. Ferner kann die Länge einer Schlaufe zwischen benachbarten Verbindungsstellen im Bereich von 0,5 bis 3 cm, vorzugsweise im Bereich von 1,3 bis 2,5 cm, liegen.
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Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der ersten Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps sieht vor, dass die Trägerlage b) (zweite Trägerlage) eine Verbundlage bestehend aus oder enthaltend mindestens eine, insbesondere gestrickte oder gewirkte, insbesondere rundgestrickte oder kettengewirkte, Frottierlage, enthaltend oder gebildet aus, Fasern, insbesondere Mikrofasern, insbesondere PET-Fasern, und eine rückseitig vorliegende oder befestigte, insbesondere aufkaschierte, Lage aus verfestigtem Vliesmaterial, insbesondere umfassend oder bestehend aus Polyolefinfasern, vorzugsweise Polypropylenfasern, darstellt oder umfasst, dass die Schlaufen der Frontseite hohle und/oder gefüllte gestrickte Garnkordeln, insbesondere hohle Garndkordeln, darstellen und Fasern, insbesondere Mikrofasern, umfassen oder hieraus bestehen, dass die mindestens eine Rück- bzw. Deckblattlage eine, insbesondere vorgeschrumpfte oder geschrumpfte, Fasergestrick- oder Fasergewirklage, vorzugsweise Kunststofffasergestrick- oder -gewirklage, darstellt oder umfasst, und dass die Schlaufen des Schlaufenbesatzes jeweils über beabstandete, aufeinander folgende Verbindungsstellen entlang einer, insbesondere im Wesentlichen geradlinigen, Schlaufenbahn, enthaltend eine Vielzahl an Schlaufen an der zweiten Trägerlage angenäht oder mittels einer Tufting-Maschine angebracht sind, wobei die benachbarten aufeinander folgenden Verbindungsstellen einer Schlaufe jeweils in einem Abstand voneinander vorliegen, wobei die Länge der zwischen diesen benachbarten aufeinander folgenden Verbindungsstellen vorliegenden Abschnitte der Schlaufen gleich oder insbesondere größer ist als der Abstand dieser benachbarten aufeinander folgenden Verbindungsstellen, und wobei eine Vielzahl an Schlaufenbahnen, insbesondere auf Berührung, lateral benachbart zueinander angeordnet sind. Diese Ausführungsform der ersten Ausführungsvariante zeichnet sich u.a. auch dadurch aus, dass sie ohne eine Zwischenlage eingesetzt werden kann.
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Gemäß einer zweiten Ausführungsvariante eines Mehrwegflachmopps der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Schlaufen des Schlaufenbesatzes der Front- bzw. Reinigungsseite dadurch erhalten werden, dass die Garnkordel in einem sich wiederholenden Zig-Zag-Muster entlang einer ersten Ausrichtung unter Ausbildung einer doppelseitigen Schlaufenreihe, insbesondere zentral zwischen sich gegenüberliegenden Schlaufenumkehrbereichen, mit der Trägerbahn verbunden, insbesondere vernäht, oder mittels einer Tufting-Maschine angebracht sind. Hierbei kann vorgesehen sein, dass auf der Frontseite der Trägerbahn eine Vielzahl an benachbarten doppelseitigen Schlaufenreihen nebeneinander unter zumindest teilweiser Überlappung benachbarter Schlaufen vorliegt.
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Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der zweiten Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps sieht vor, dass die Trägerlage a) (erste Trägerlage) eine, insbesondere vorgeschrumpfte oder geschrumpfte, Fasergestrick- oder Fasergewirklage, vorzugsweise Kunststofffasergestrick- oder -gewirklage, darstellt oder umfasst, dass die Schlaufen der Frontseite hohle und/oder gefüllte gestrickte Garnkordeln, insbesondere hohle Garndkordeln, darstellen und Fasern, insbesondere Mikrofasern, umfassen oder hieraus bestehen, dass die mindestens eine Rück- bzw. Deckblattlage eine, insbesondere vorgeschrumpfte oder geschrumpfte, Fasergestrick- oder Fasergewirklage, vorzugsweise Kunststofffasergestrick- oder -gewirklage, darstellt oder umfasst, wobei die Schlaufen dadurch erhältlich sind, dass die Garnkordel in einem sich wiederholenden Zig-Zag-Muster entlang einer ersten Ausrichtung unter Ausbildung einer doppelseitigen Schlaufenreihe, insbesondere zentral zwischen sich gegenüberliegenden Schlaufenumkehrbereichen, mit der Trägerbahn verbunden, insbesondere vernäht, oder mittels einer Tufting-Maschine angebracht sind und wobei auf der Frontseite der Trägerbahn eine Vielzahl an benachbarten doppelseitigen Schlaufenreihen nebeneinander unter zumindest teilweiser Überlappung benachbarter Schlaufen vorliegen, und dass ferner als Zwischenlage mindestens eine, insbesondere rundgestrickte oder kettengewirkte, Frottierlage, enthaltend oder gebildet aus Mikrofasern, und/oder mindestens eine oder mindestens zwei unverfestigte Vlieslagen und/oder mindestens eine Lage aus geschäumten Material vorgesehen ist..
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Beispielsweise kann in einer zweckmäßigen Ausgestaltung dieser zweiten Ausführungsvariante der erfindungsgemäße Mehrwegflachmopp eine im Wesentlichen rechteckige Grundform aufweisen, wobei dann die Schlaufenreihen im Wesentlichen parallel zur Längsachse verlaufen. Ferner können vorteilhafterweise dann auch die Verbindungsstellen benachbarter Schlaufenreihen oder die Verbindungsstellen im Wesentlichen sämtlicher Schlaufenreihen im Wesentlichen parallel zur Längsachse verlaufen.
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Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Fasern, insbesondere Mikrofasern, der Schlaufen des Schlaufenbesatzes der Frontseite Polyamid- oder Polyester-, insbesondere Polyamidmikrofasern oder Polyestermikrofasern, insbesondere PET-Mikrofasern, oder gespaltene konjugierte Mikrofasern, insbesondere Polyamid/Polyester-Mikrofasern, umfassen oder darstellen und/oder dass die Schlaufen aus oder enthaltend Fasern, insbesondere Mikrofasern, überwiegend oder im Wesentlichen vollständig aus Polyamidmikrofasern oder Polyestermikrofasern, insbesondere PET-Mikrofasern, oder gespaltenen konjugierten Mikrofasern, insbesondere Polyamid/Polyester-Mikrofasern, gebildet sind. Unter den konjugierten Fasern, insbesondere Mikrofasern, sind solche besonders zweckmäßig, deren Anteil an Polyesterfasern im Bereich von 60 bis 90 Gew.-%, insbesondere im Bereich von 65 bis 85 Gew.-%, und deren Anteil an Polyamidfasern im Bereich von 10 bis 40 Gew.-%, insbesondere im Bereich von 15 bis 35 Gew.-%, liegt.
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Insbesondere Polyesterfasern, insbesondere Polyethylenterephthalatfasern, weisen im Regelfall eine geringere Partikelemission als natürliche Fasern auf und sind hinreichend weich sowie formbeständig. Auch die hohe Strapazierfähigkeit ist von Vorteil.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps ist vorgesehen, dass die Trägerlage eine vorgeschrumpfte oder geschrumpfte Kunststofffasergestrick- oder -gewirklage darstellt oder umfasst, dass die Schlaufen hohle gestrickte Garnkordeln umfassen oder darstellen, dass die mindestens eine Rück- bzw. Deckblattlage eine vorgeschrumpfte oder geschrumpfte Kunststofffasergestrick- oder -gewirklage darstellt oder umfasst, und dass die Zwischenlage mindestens eine rundgestrickte oder kettengewirkte Frottierlage, enthaltend oder gebildet aus Mikrofasermaterial, insbesondere PET-Fasern, und/oder mindestens eine unverfestigte Vlieslage, umfasst oder hieraus gebildet ist.
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In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps kann in einer ersten Alternative vorgesehen sein, dass die Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) und/oder die Rück- bzw. Deckblattlage vorgeschrumpfte oder geschrumpfte Kunststofffasergestricklagen darstellen oder umfassen, wobei die Fasern, insbesondere Polyesterfasein, vollverstreckte Fasern (FDY) darstellen, dass die Schlaufen hohle gestrickte Garnkordeln umfassen oder darstellen, und dass die Zwischenlage mindestens eine rundgestrickte oder kettengewirkte Frottierlage, enthaltend oder gebildet aus Mikrofasermaterial, insbesondere PET-Fasern, umfasst oder hieraus gebildet ist. Gemäß einer zweiten Alternative kann vorgesehen sein, dass die Trägerlage gemäß b) (zweite Trägerlage) eine Verbundlage bestehend aus oder enthaltend mindestens eine gestrickte oder gewirkte, insbesondere rundgestrickte oder kettengewirkte, Frottierlage, enthaltend oder gebildet aus Mikrofasern, und eine rückseitig aufkaschierte Lage aus verfestigtem Vliesmaterial, umfassend oder bestehend aus Polypropylenfasern, darstellt oder umfasst, und dass die Rück- bzw. Deckblattlage vorgeschrumpfte oder geschrumpfte Kunststofffasergestricklagen darstellen oder umfassen, wobei die Fasern, insbesondere Polyesterfasern, vollverstreckte Fasern (FDY) darstellen, dass die Schlaufen hohle gestrickte Garnkordeln umfassen oder darstellen.
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Durch den Einsatz der genannten Schlaufen kann die Stabilität der Reinigungslage erhöht und gleichzeitig die Partikelemission niedrig gehalten werden.
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Schlaufen im Sinne der Erfindung sind synonym mit dem Begriff der Schlingen verwendbar.
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Zur Befestigung des Flachmopphalters können spezielle Befestigungsmittel auf der Deckblattseite des Flachmopps vorgesehen sein. Als geeignete Befestigungsmittel haben sich Eingreiftaschen, insbesondere zwei beanstandete Eingreiftaschen, mit jeweils einer Eingreiföffnung für einen Flachmopphalter erwiesen. Diese können in Verbindung mit handelsüblichen Flachmopphaltern verwendet werden. Auch der Einsatz von speziellen Flachmopphaltern, die ein Befeuchtungssystem für die Deckblattseite aufweisen, ist prinzipiell möglich. Durch die Verwendung eines herkömmlichen Systems zur Befestigung von Flachmopps kann der Nutzer sich frei entscheiden, ob er auf einen herkömmlichen Flachmopphalter zurückgreift oder einen speziellen Flachmopphalter mit einem Befeuchtungssystem für die Deckblattseite wählt. Auch beim Einsatz herkömmlicher Flachmopphalter bleiben, wie bereits beschrieben, viele der erfindungswesentlichen Vorteile erhalten.
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In einer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Eingreiftasche bzw. die Eingreiftaschen durch Umklappen eines oder mehrerer Randabschnitte des Flachmopps erhalten worden sind, so dass im Bereich der Eingreiftasche bzw. Eingreiftaschen das Material der rückseitigen Lage aufeinander zur Anlage gelangt und/oder dass die aufeinander umgeklappten Randabschnitte entlang ihrer umlaufenden Ränder unter Ausbildung der Eingreiftasche mittels einem Nähverfahren miteinander verbunden vorliegen. Hierdurch kann das Material gegenüber einer einfachen Lage nochmals verstärkt werden, so dass eine verminderte Flexibilität der Eingreiftaschen erzielt wird. Die damit verbundene erhöhte Formstabilität der Taschen erleichtert das Einführen des Flachmopphalters in die Eingreiftaschen. Des Weiteren kann durch das Umklappen ein versiegelter Saum erzeugt werden, so dass in diesem Bereich die Partikelemission reduziert ist. Ein Saum im Sinne der vorliegenden Erfindung ist der Rand eines Gewebes, Gestricks oder Gewirks, wobei das Gewebe, Gestrick oder Gewirk an dem besagten Rand umgeschlagen wurde.
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In einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung eines mit eine Eingreiftasche ausgestattenten erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps ist vorgesehen, dass das Deckblatt mindestens eine Eingreiftasche, insbesondere zwei beabstandete Eingreiftaschen, mit einer Eingreiföffnung für einen Flachmopphalter aufweist, wobei die mindestens eine Eingreiftasche eine Lage aus einem, insbesondere vorgeschrumpften oder geschrumpften, Kunststofffasergestrick umfasst, wobei die Kunststofffasern, insbesondere Polyesterfasern, vollverstreckte Fasern (FDY) darstellen, wobei die Eingreiftasche sich gegenüberliegende erste und zweite Seitenränder und einen der Öffnung dieser Eingreiftasche gegenüberliegenden Bodenrand umfasst, wobei die Eingreiftasche im Bereich der ersten und zweiten Seitenränder und des Bodenrandes mit der Deckblattlage verbunden, insbesondere vernäht, ist, wobei die Öffnung der Eingreiftasche einen Saum aufweist, in dem mindestens ein versteifender Materialstreifen vorliegt, vorzugsweise enthaltend mindestens einen beidseitig mit Polyurethan oder Polyvinylchlorid beschichteten Kunststoffgewirk-, -gewebe- oder -gestrickstreifen, wobei im Bereich mindestens eines Seitenrands und/oder des Bodenrands und/oder im Übergang von Seitenrand zu Bodenrand mindestens eine Durchtrittsöffnung für Reinigungsflüssigkeit vorliegt und wobei der Abstand zwischen den Stellen, an denen die sich gegenüberliegenden Seitenränder mit der Decklage verbunden sind, geringer ist als die Ausdehnung des Materials der Eingreiftasche zwischen diesen Verbindungsstellen.
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Eingreiftaschen, die Eingreiföffnungen mit einem Saum aufweisen, sind bevorzugt. Besonders bevorzugt sind Ausführungsformen, bei welchen der Saum verstärkt ist. Vorzugsweise haben die Eingreiföffnungen beim Fehlen einer äußeren Krafteinwirkung eine Länge von mindestens 10 cm und/oder eine Höhe von mindestens 0,5 cm, wobei die Höhe mittig der Eingreiföffnungen als senkrechter Abstand zwischen Saum und Deckblattseite bestimmt wird.
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Wenngleich es verschiedene Verfahren gibt, den Saum zu verstärken, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der verstärkte Saum zwecks Verstärkung mindestens einen, vorzugsweise in dem Saum vorliegenden, Abschnitt enthaltend oder bestehend aus Kunststoff, insbesondere Polyvinylchlorid (PVC), oder Metall, insbesondere mindestens einen Kunststoff- oder Metallsteg, aufweist. Im Gegensatz zu herkömmlichen Verfahren wird dabei der Hohlraum genutzt, der üblicherweise beim Umschlagen eines Stoffes ausgebildet wird. Dadurch können beispielsweise Metall- oder vorzugsweise Kunststoffstege fixiert werden, ohne dass diese mit dem Saummaterial z.B. verklebt werden müssen. Dies hat den Vorteil, dass Fixierungsmittel wie Klebstoffe unnötig werden, so dass neben dem geringeren Materialverbrauch eine Partikelemission durch besagte Fixierungsmittel ausgeschlossen werden kann. Weiterhin können insbesondere Klebstoffe löslich in Desinfektions- und/oder Reinigungsflüssigkeiten sein, so dass eine dauerhafte Fixierung nicht gewährleistet wird. Als geeignete Materialien kommen Kunststoffe und Metalle in Frage, die feuchtigkeitsbeständig sind. Hierbei sind korrosionsresistente Metalle oder korrosionsgeschützte Metalle vorzuziehen. Metalle im Sinne der Erfindung umfassen auch Metalllegierungen und insbesondere auch rostfreien Stahl. Geeignete Kunststoffe sind vorzugsweise lösungsmittelstabil. Insbesondere Polyvinylchlorid (PVC) hat sich als geeignet erwiesen. Die Kunststoff- oder Metallstege sind bei 25°C vorzugsweise formstabil und besonders bevorzugt elastisch. Formstabil bedeutet, dass die wesentliche Form durch eine beim Gebrauch des Flachmopps üblichen Krafteinwirkung nicht dauerhaft verändert wird.
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In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform weist mindestens eine Eingreiftasche auf der der Eingreiföffnung gegenüberliegenden Seite, insbesondere in dem oder den Eckbereichen der Eingreiftasche, mindestens eine Auslassung auf. Dies hat sich als vorteilhaft erwiesen. Der Nutzer kann so einerseits sehen, ob er den Flachmopphalter korrekt in die Ecken der Eingreiftasche eingeführt hat und andererseits kann durch die Auslassung vermieden werden, dass sich Flüssigkeit innerhalb der Taschen sammelt, da diese als Austrittsöffnungen für über die Eingreiftaschenöffnung in die Eingreiftasche gelangte Flüssigkeit dienen.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist das Deckblatt des erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopp mindestens eine Eingreiftasche, insbesondere zwei beabstandete Eingreiftaschen, mit einer Eingreiföffnung für einen Flachmopphalter auf, wobei die mindestens eine Eingreiftasche eine Lage aus einem, insbesondere vorgeschrumpften oder geschrumpften, Kunststofffasergestrick umfasst, wobei die Kunststofffasern, insbesondere Polyesterfasern, vollverstreckte Fasern (FDY) darstellen. Die Eingreiftasche umfasst bei dieser Ausgestaltung sich gegenüberliegende erste und zweite Seitenränder und einen der Öffnung dieser Eingreiftasche gegenüberliegenden Bodenrand, wobei die Eingreiftasche im Bereich der ersten und zweiten Seitenränder und des Bodenrandes mit der Deckblattlage verbunden, insbesondere vernäht, ist. Bei dieser Ausgestaltung weist die Öffnung der Eingreiftasche einen Saum auf, in dem mindestens ein versteifender Materialstreifen vorliegt, vorzugsweise enthaltend mindestens einen beidseitig mit Polyurethan oder Polyvinylchlorid beschichteten Kunststoffgewirk-, -gewebe- oder -gestrickstreifen, wobei im Bereich mindestens eines Seitenrands und/oder des Bodenrands und/oder im Übergang von Seitenrand zu Bodenrand mindestens eine Durchtrittsöffnung für Reinigungsflüssigkeit vorliegt und wobei der Abstand zwischen den Stellen, an denen die sich gegenüberliegenden Seitenränder mit der Decklage verbunden sind, geringer ist als die Ausdehnung des Materials der Eingreiftasche zwischen diesen Verbindungsstellen.
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Ferner kann in einer Ausgestaltung vorgesehen sein, dass das Fasermaterial der Zwischenlage eine Feinheit im Bereich von 0,5 dtex bis 4 dtex, insbesondere im Bereich von 1 dtex bis 3 dtex und besonders bevorzugt im Bereich von 1,5 dtex bis 2,5 dtex, aufweist.
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Besonders geeignet sind auch solche erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps, bei denen die mindestens eine Zwischenlage aus Mikrofasermaterial über ein Flächengewicht von mindestens 150 g/m2 oder im Bereich von 150 g/m2 bis 400 g/m2, vorzugsweise von mindestens 200 g/m2 oder im Bereich von 200 g/m2 bis 350 g/m2, und besonders bevorzugt von mindestens 250 g/m2 oder im Bereich von 250 g/m2 bis 300 g/m2, verfügt. Hierbei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, für die Deckblattlage und/oder die Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) ein höheres Flächengewicht zu wählen als für die Zwischenlage. Auch geeignet sind demnach solche erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps, bei denen die Rück- bzw. Deckblattlage und/oder die Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) ein Flächengewicht von mindestens 250 g/m2 oder im Bereich von 250 g/m2 bis 1000 g/m2, insbesondere von mindestens 400 g/m2 oder im Bereich von 400 g/m2 bis 750 g/m2, und besonders bevorzugt von mindestens 450 g/m2 oder im Bereich von 450 g/m2 bis 600 g/m2, aufweisen.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps sieht vor, dass das verfestigte Vlies der Verbundlage b) (zweite Trägerlage) und/oder mindestens eine Rück-bzw. Deckblattlage und/oder die Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage), insbesondere vollflächig, perforiert sind. Hierbei sind bereits solche erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps besonders zweckmäßig, bei denen wenigstens die verfestigte Vlieslage perforiert ist. Das Vorsehen von Perforationen in mindestens einer der genannten Lagen erhöht im Regelfall die Flüssigkeitsdurchlässigkeit, so dass ein beschleunigter Transfer durch die jeweilige Lage ermöglicht wird. Auch die Durchlüftung wird verbessert, ohne dabei eine höhere Partikelemission zu erzeugen. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass die Fasern der Deckblattlage und/oder die Deckblattlage selbst und/oder die Fasern der Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) und/oder diese Lage selbst mit Polyurethan (PU) beschichtet sind. PU erhöht regelmäßig die mechanische Stabilität, wobei vorzugsweise Abstände zwischen den Fasern oder nachträglich eingebrachte Perforationen eine hohe Durchlässigkeit der Flüssigkeiten gewährleisten. Bei den erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps hat es sich für die Einstellung der Reinigungs- bzw. Flächenleistung in manchen Fällen als zweckmäßig erwiesen, die erste oder die zweite Trägerlage zu perforieren. Alternativ oder zusätzliche kann man auch die Rück- bzw. Deckblattlage mit Perforationen zur Verstärkung des Flüssigkeitsdurchtritts versehen. Von Vorteil ist es insbesondere, die verfestigte Vlieslage der zweiten Trägerlage mit solchen Perforationen auszustatten.
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Vorzugsweise umfasst oder besteht die Deckblattlage bzw. das Fasergestrick oder -gewirk der Rück- bzw. Deckblattlage und/oder das Fasergestrick oder -gewirk der Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) aus thermisch vorgeschrumpften Fasern. Dies ist üblicherweise vorteilhaft für die mechanische und thermische Stabilität. Das thermische Vorschrumpfen kann z.B. bei bei Temperaturen im Bereich von ca. 80°C bis 180°C stattfinden. Geeignete Vorschrumpfverfahren sind dem Fachmann bekannt. Mehrwegflachmopps werden, um insbesondere für die sterile Reinraumreinigung wiederverwendet werden zu können, regelmäßig autoklaviert. Bei diesem Autoklavierungsvorgang werden vorgeschrumpfte Deckblätter bzw. die Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) in der Regel einem weiteren, finalen Schrumpfungsvorgang unterzogen. In einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung umfassen das Fasergestrick oder - gewirk der Rück- bzw. Deckblattlage und/oder das Fasergestrick oder -gewirk der Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) vollverstreckte Fasern (FDY) oder ist hieraus gebildet. Die Fasern des Fasergestricks oder -gewirks der Rück- bzw. Deckblattlage und/oder des Fasergestricks oder -gewirks der Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) umfassen bevorzugt Polyesterfasein, insbesondere PET-Fasern, oder stellen diese dar. Die Feinheit der Fasern des Fasergestricks oder -gewirks der Rück- bzw. Deckblattlage und/oder des Fasergestricks oder -gewirks der Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) liegt bevorzugt im Bereich von 1,0 den bis 5,0 den und besonders bevorzugt im Bereich von 2,0 den bis 4,0 den. Für die Deckblattlage und/oder die Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) greift man bei den erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps bevorzugt auf sogenannte maschenfeste Fasergestricke oder -gewirke zurück. Hierbei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Fasergestrick- bzw. gewirklage der Deckblattlage bzw. der Trägerlage gemäß a) (erste Trägerlage) eine Maschendichte im Bereich von 20 bis 48 Maschen pro Zoll (Gauge), vorzugsweise im Bereich von 24 bis 36 Maschen pro Zoll (Gauge) aufweisen. Derartige Deckblattlagen bzw. Trägerlagen gemäß a) (erste Trägerlage) haben sich als besonders robust gegenüber mechanischen Einflüssen erwiesen, reißen beispielsweise nicht ein, ohne jedoch die Eigenschaft der guten Tränkbarkeit einzubüßen.
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Der erfindungsgemäße Flachmopp ist vorzugsweise geeignet für die Reinigung von Reinräumen. Dieser stellt somit besonders bevorzugt einen Mehrweg-Reinraumreinigungsmopp dar. Eine geeignete Ausgestaltung eines Mehrwegflachmopps oder eines Mehrweg-Reinraumreinigungsmopp sieht vor, dass der Flachmopp steril ist. Vorzugsweis ist der Mehrwegflachmopp ausgelegt und eingerichtet, um Reinräume der Klasse ISO 4, 5, 6, 7, 8 und/oder 9 (GMP A/B, C, D) zu reinigen. Vorzugsweise ist der Mehrwegflachmopp ausgelegt und eingerichtet für Reinräume der Klassen 5 oder 4. Es ist dem Fachmann klar, dass Flachmopps, die beispielsweise für Reinräume der Klasse 4 ausgelegt und eingerichtet sind, auch die Erfordernisse der Klassen 5 bis 9 erfüllen. Die Klassen werden nach ISO 14644-1 definiert und bestimmen die Zahl der erlaubten Partikel in Abhängigkeit von der Partikelgröße. Ein Flachmopp, der für einen Reinraum der ISO-Klasse 1 geeignet sein soll, dürfte praktisch keine Partikel >= 100 nm abgeben.
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Vorzugsweise ist die Besatz- bzw. Schlaufenstruktur des erfindungsgemäßen Flachmopps geschlossen. Dies ermöglicht eine hohe Belastbarkeit sowie geringe Partikelemission und verringert die Gefahr von Faserbrüchen. Um die Emission von Partikeln zu vermindern, werden die Materialkanten vorzugsweise auch in geeigneten Ausführungsformen versiegelt. Insbesondere die Deckblattlage und die Reinigungslage und gegebenenfalls auch die Zwischenlage weisen vorzugsweise versiegelte Materialkanten auf. Vorzugsweise sind aller Materialkanten, die auf einer Außenfläche des Mehrwegflachmopps anzutreffen sind in einer geeigneten Art und Weise versiegelt. Die versiegelten Materialkanten können zumindest teilweise durch das Übernähen mit einem Kunststoffgewebe-, Kunststoffgestrick- oder Kunststoffgewirkstreifen, vorzugsweise mit einer Breite ≤ 1 cm erzeugt werden, wobei die Streifen zumindest in Teilbereichen mit einer, vorzugsweise zwei, Nähten befestigt sind. Das Übernähen mit einem Kunststoffgewebe-, Kunststoffgestrick- oder Kunststoffgewirkstreifen kann ebenfalls eine Form der Versiegelung darstellen. In einer besonders geeigneten Ausführungsform ist es aber auch vorgesehen, dass ein Übernähen und eine zusätzliche Versiegelung vorgenommen werden. Solch eine Versiegelung kann beispielsweise auch eine Versiegelung durch ein thermisches Verfahren sein.
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Eine Ausführungsform sieht vor, dass die Deckblattseite und der Saum im Wesentlichen dieselbe Oberflächenstruktur aus demselben Grundmaterial umfassen.
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Ferner wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Tränken von mindestens zwei, insbesondere einer Vielzahl an Mehrwegflachmopps, wobei man die Mehrwegflachmopps in einer flüssigkeitsdicht verschließbaren Box zu einem Stapel aufeinanderlegt, so dass vorzugsweise die Reinigungsseite des obenliegenden Mehrwegflachmopps mit der Deckblattseite des darunter liegenden Mehrwegflachmopps zur Anlage gelangt, die Box mit Desinfektions- und/oder Reinigungsflüssigkeit in Teilen befüllt, die Box anschließend flüssigkeitsdicht verschließt und sodann um 180° dreht, so dass der Boxboden die Oberseite bildet, und anschließend die Box erneut um 180° dreht, so dass sie wieder auf dem Boxboden aufsetzt. Hierbei ist insbesondere die flüssigkeits-, feuchtigkeits- und gasdurchlässige erfindungsgemäße Deckseite von Vorteil. Falls die Deckseite versiegelt ist, kann eine optimale Durchfeuchtung dadurch erschwert werden, dass sich Lufteinschlüsse in der Nähe der Unterseite der Deckblattlage oder in der der Deckblattlage bildet. Eine Verdrängung der Luft ist durch die Versiegelung der Deckblattseite erschwert. Dieses Problem kann durch die erfindungsgemäße Deckblattseite vermieden werden. Durch die Deckblattseite können Gas und Feuchtigkeit hindurchtreten, so dass die Deckblattlage und die Deckblattseite optimal durchfeuchtet werden. In einer alternativen Ausgestaltung erlauben die erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps ein Tränken der Reinigungsseite, d.h. des Schlaufenbesatzes der Reinigungsseite über die Rück-bzw. Deckblattseite auch ohne ein zweimaliges Wenden um jeweils 180 Grad in einer geschlossenen Box. Hierbei wird die Deckblattseite des flach ausgebreiteten Mehrwegflachmopps von oben mit einer Reinigungsflüssigkeit beträufelt, beispielsweise mit Hilfe einer geeigneten Siebvorrichtung, die es gestattet, die Reinigungsflüssigkeit breitflächig zu verteilen und gleichzeitig im Wesentlichen überall gleich dosiert abzugeben.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von schematischen Zeichnungen beispielhaft erläutert werden, ohne dadurch die Erfindung zu beschränken. Dabei zeigen:
- 1: Eine schematische Ansicht der Deckblattseite einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps;
- 2: Eine schematische Ansicht der Frontseite einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps;
- 3: Eine schematische Ansicht der Deckblattseite einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps;
- 4: Eine schematische Ansicht der Frontseite einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrwegflachmopps.
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1 und 2 zeigen eine erste Ausführungsform 1 eines Mehrwegflachmopps. 1 zeigt die Deckblattseite 2 der Ausführungsform 1. An den beiden Enden der Deckblattseite sind zwei Eingreiftaschen 3 für einen Mehrwegflachmopphalter dargestellt. Die beiden Eingreiftaschen 3 verfügen jeweils über einen Saum 5, der die Eingreiföffnung 12 einseitig begrenzt. Der Saum 5 wird durch das Umschlagen einer Textillage der jeweiligen Eingreiftasche 3 gebildet, so dass die Rückseiten zweier Abschnitte der taschenbildenden Textillage beim Umgeschlagen aufeinander zur Anlage kommen, wobei die besagten Abschnitte beabstandet von dem Saum 5 jeweils durch eine Naht 4 miteinander verbunden werden. Zwischen Naht der Kante des Saums 4 und Saum 5 erstreckt sich ein Bereich 11, wobei in diesem Bereich 11 zwischen den Abschnitten der taschenbildenden Textillage, die jeweils einer Ober- und einer Unterseite der Eingreiftaschen zuzuordnen sind, ein Kunststoffsteg enthalten ist. Die beiden Eingreiftaschen 3 weisen jeweils neben der einen Eingreiföffnung 12 zwei Auslassungen 10 in den Eckbereichen auf. Die somit insgesamt vier eckständigen Auslassungen 10 der beiden Eingreiftaschen 3 verfügen ebenfalls jeweils über einen Auslassungsrandbereich 13, wobei die Kante des jeweiligen Auslassungsrandbereich 13 jeweils mit einem Kunststofftextilstreifen, vorzugsweise mit einer Breite ≤ 1 cm, der durch eine Naht 6 befestigt ist, versiegelt wird. Ein Randbereich der Deckblattseite wird durch einen, die Deckblattseite umlaufenden, Kunststofftextilsaum 14 bedeckt. Der Kunststofftextilsaum 14 ist aus Segmenten zusammengesetzt, wobei diese jeweils mit zwei parallel verlaufenden Nähten 8 a' (randseitig), 8 b'(innenseitig) befestigt sind. Die Nähte 8a und 8b verbinden mehrere Lagen des Flachmopps. Die Segmente des randständigen Kunststoffsaums 14 fixieren den Randbereich mehrerer Lagen, inklusive der frontseitigen Lage, auf welcher eine Schlingenstruktur aufgebracht ist. Außerdem fixieren die Nähte 8a und 8b die randständigen Schlingen der Frontseite. Dies hat den Vorteil, dass die Kanten des Flachmopps ebenfalls als Wischfläche zur Verfügung stehen. Durch die Nähte 8a, 8b kann eine verbesserte Versiegelung, die insbesondere in Reinräumen von Bedeutung ist, erreicht werden. Zur besseren Durchlässigkeit von Flüssigkeit und/oder Feuchtigkeit verfügt die Deckblattseite vorzugsweise über eine Vielzahl von Perforationen 7.
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2 zeigt die Frontseite 15 des Mehrwegflachmopps 1 mit einer Schlaufenstruktur aus hohlen Garnkordeln. Die frontseitige Lage 15 verfügt vorzugsweise über randständige größere Schlingen 9 und auf der frontseitigen Fläche kleinere Schlinge 16. Die größeren Schlingen 9 haben den Vorteil, dass die Reichweite der Reinigungswirkung im Kantenbereich des Flachmopps erhöht wird. Umlaufend ist eine weitere Sorte von kleinen Schlingen 17 mit einem verminderten Schlingenumfang angeordnet.
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3 und 4 zeigen eine zweite Ausführungsform 1' eines Mehrwegflachmopps. 3 zeigt die Deckblattseite 2' der Ausführungsform 1'. An den beiden Enden der Deckblattseite sind zwei Eingreiftaschen 3' für einen Mehrwegflachmopphalter dargestellt. Die beiden Eingreiftaschen 3' verfügen jeweils über einen Saum 5', der die Eingreiföffnung 12' einseitig begrenzt. Der Saum 5' wird durch das Umschlagen einer Textillage der jeweiligen Eingreiftasche 3' gebildet, so dass die Rückseiten zweier Abschnitte der taschenbildenden Textillage beim Umgeschlagen aufeinander zur Anlage kommen, wobei die besagten Abschnitte beabstandet von dem Saum 5' jeweils durch eine Naht 4' miteinander verbunden werden. Zwischen Naht 4' und der Kante des Saums 5' erstreckt sich ein Bereich 11', wobei in diesem Bereich 11' zwischen den Abschnitten der taschenbildenden Textillage, die jeweils einer Ober- und einer Unterseite der Eingreiftaschen zuzuordnen sind, ein Kunststoffsteg enthalten ist. Die beiden Eingreiftaschen 3' weisen jeweils neben der einen Eingreiföffnung 12' zwei Auslassungen 10' in den Eckbereichen auf. Die somit insgesamt vier eckständigen Auslassungen 10' der beiden Eingreiftaschen 3' verfügen ebenfalls jeweils über einen Auslassungsrandbereich 13', wobei die Kante des jeweiligen Auslassungsrandbereich 13' jeweils mit einem Kunststofftextilstreifen, vorzugsweise mit einer Breite ≤ 1 cm, der durch eine Naht 6' befestigt ist, versiegelt wird. Ein Randbereich der Deckblattseite wird durch einen, die Deckblattseite umlaufenden, Kunststofftextilsaum 14' bedeckt. Der Kunststofftextilsaum 14' ist aus Segmenten zusammengesetzt, wobei diese jeweils mit zwei parallel verlaufenden Nähten 8 a' (randseitig), 8 b'(innenseitig) befestigt sind. Die Nähte 8a' und 8b' verbinden mehrere Lagen des Flachmopps. Die Segmente des randständigen Kunststoffsaums 14' fixieren den Randbereich mehrerer Lagen, inklusive der frontseitigen Lage auf welcher eine Schlingenstruktur aufgebracht ist. Außerdem fixieren die Nähte 8a', nicht jedoch 8 b', die randständigen Schlingen der Frontseite. Dies hat den Vorteil, dass die Kanten des Flachmopps ebenfalls als Wischfläche zur Verfügung stehen. Durch die Nähte 8a', 8b' kann eine verbesserte Versiegelung, die insbesondere in Reinräumen von Bedeutung ist, erreicht werden. Randständig sind die Mikrofaser-Schlingen 9 zu erkennen.
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4 zeigt die Frontseite 15' des Mehrwegflachmopps 1' mit einer Schlaufenstruktur aus hohlen Garnkordeln. Die schlaufenbestückte frontseitige Oberfläche der frontseitigen Lage 15' ist im Wesentlichen homogen und mit Schlaufen 16' aus Mikrofasern bestückt. Der Mehrwegflachmopp verfügt dabei auch über randständige Schlingen 9'. Vorzugsweise sind die Schlingen 9' und 16' gleichartig in ihrer Größe und Beschaffenheit. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Schlingenpaare, wobei jedes Schlingenpaar im Verbindungsbereich zweier Schlingen mit der Frontseite vernäht ist. Die Nähte durchnähen dabei nur die Trägerlage mit der Schlingenstruktur und keine weiteren Lagen.
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Die in der voranstehenden Beschreibung, den Ansprüchen sowie den Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichung der Erfindung vorteilhaft sein.