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Die Erfindung betrifft ein Steuergerät für eine Außenbeleuchtung eines Fahrzeuges. Ferner betrifft die Erfindung eine Außenbeleuchtung für ein Fahrzeug sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Außenbeleuchtung. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit einer Außenbeleuchtung.
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Kraftfahrzeuge weisen üblicherweise eine Außenbeleuchtung auf. Sie dient dazu, bei Dämmerung, Dunkelheit oder bei schlechten Witterungsverhältnissen gesehen zu werden und darüber hinaus, dass der Fahrer selbst ausreichend Sicht hat. Widrige Wetterverhältnisse führen jedoch häufig zu eingeschränkten Sichtverhältnissen, beispielsweise verursacht durch Reflexionen des abstrahlenden Lichtes der Außenbeleuchtung.
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Solche Reflexionen sind bei Nebel begünstigt. Feinste Wassertröpfchen sind dann in der Luft verteilt und können im Bereich direkt vor den Scheinwerfern der Außenbeleuchtung eines Fahrzeuges eine relativ starke Streuung des Lichtes verursachen, insbesondere wenn das Licht in einem relativ kurzwelligen Bereich abstrahlt. Daraus resultiert eine reflektierende Lichtwand vor den Augen des Fahrers, welche eine Blendung verursachen kann und eine Weitsicht verhindert.
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Einer Ausführungsform der Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, wenigstens eine Möglichkeit vorzuschlagen, um dem Fahrer eines Fahrzeuges auch bei schlechten Wetterverhältnissen durch eine Außenbeleuchtung eine ausreichende Sicht zu gewährleisten, insbesondere die Eigenblendung durch die Außenbeleuchtung zu mindern.
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Diese Aufgabe wird mit einem Steuergerät gelöst, welches die Merkmale des Anspruches 1 aufweist. Ferner wird diese Aufgabe mit einer Außenbeleuchtung mit den Merkmalen des Anspruches 6 sowie einem Verfahren zum Betreiben einer Außenbeleuchtung mit den Merkmalen des Anspruches 14 gelöst. Darüber hinaus ist zur Lösung der Aufgabe ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruches 15 vorgesehen. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Figuren.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist ein Steuergerät für eine Außenbeleuchtung eines Fahrzeuges vorgesehen. Das Steuergerät dient zum Ansteuern wenigstens einer Lichtquelle, deren Lichtfarbe veränderbar ist. Mittels des Steuergerätes ist die Lichtquelle derart ansteuerbar, dass die Lichtfarbe der Lichtquelle in Abhängigkeit von Wetterbedingungen bzw. Wetterverhältnissen verändert wird bzw. veränderbar ist. Dadurch lässt sich das abgestrahlte Licht der Lichtquelle gezielt so einstellen, dass bei widrigen Wetterverhältnissen eine reflektierende Lichtwand vor den Augen des Fahrers eines Fahrzeuges vermieden ist bzw. weitgehend vermieden ist oder zumindest derartige reflektierende Effekte reduziert sind.
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Insbesondere ist das Steuergerät ausgebildet, um die Lichtquelle derart anzusteuern, dass die Lichtfarbe der Lichtquelle in Abhängigkeit von Wetterbedingungen verändert wird, so dass eine Bildung von Streulicht durch das abstrahlende Licht minimiert ist. Es ist auf diese Art und Weise eine Blendung des Fahrers vermieden und die erforderliche Weitsicht auch bei widrigen Wetterverhältnissen ausreichend aufrecht erhalten.
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Ergänzend kann mittels des Steuergerätes die Lichtquelle derart ansteuerbar sein, dass die Lichtintensität der Lichtquelle in Abhängigkeit von Wetterbedingungen verändert wird. Je nach aktueller Wetterbedingung bzw. aktuellem Wetterzustand kann dadurch mittels des Steuergerätes die Lichtintensität der Lichtquelle zusätzlich zur Lichtfarbe gezielt eingestellt werden, insbesondere um eine Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse, beispielsweise durch auf den Fahrer wirkende Reflexionserscheinungen, zu minimieren oder gänzlich zu vermeiden.
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Das Steuergerät kann zum Ansteuern der Lichtquelle derart ausgebildet sein, dass die Lichtintensität der Lichtquelle unabhängig von der Lichtfarbe der Lichtquelle veränderbar ist. bzw. verändert wird. Dadurch ist ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der Ansteuerung der Lichtquelle erreicht, um durch das abstrahlende Licht der Lichtquelle etwaige Streulichteffekte zu minieren, welche beispielsweise bei Regen oder Nebel auftreten können.
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Unter dem Begriff „Lichtfarbe” wird insbesondere Farbeindruck von Licht verstanden, welcher direkt von einer selbstleuchtenden Lichtquelle stammt. Eine solche Lichtquelle ist beispielsweise eine Lichtquelle der vorstehend beschriebenen Art.
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Unter dem Begriff „Lichtintensität” (auch Strahlungsstärke oder Strahlungsintensität) einer Lichtquelle, beispielsweise einer Lichtquelle der vorstehend beschriebenen Art, wird insbesondere der Anteil der gesamten Strahlungsleistung verstanden, die von einer Lichtquelle in einer gegebenen Raumrichtung in ein bestimmtes Raumwinkelelement emittiert wird, geteilt durch dieses Raumwinkelelement. Sie wird beispielweise in ausreichend großer Entfernung von der Lichtquelle gemessen und ist das Produkt aus Gesamtstrahlungsleistung und Richtungsverteilungsfunktion der Lichtquelle. Die fotometrische Entsprechung der Strahlungsintensität, d. h. wenn die spektrale Leistungsverteilung mit der genormten Empfindlichkeitskurve des menschlichen Auges gewichtet wird, ist die Lichtstärke.
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Für den Fahrer eines Kraftfahrzeuges ist es besonders komfortabel, wenn nach einer Ausgestaltung der Erfindung das Steuergerät zum selbsttätigen Ansteuern der Lichtquelle, insbesondere während der Fahrt eines Fahrzeuges, ausgebildet ist. Dadurch ist ein dynamisches Ansteuern der Lichtquelle ermöglicht. Die Außenbeleuchtung des von dem Fahrer gefahrenen Fahrzeuges kann das Licht der Lichtquelle ohne Zutun des Fahrers auf die jeweils vorliegenden Wetterverhältnisse in optimaler Weise anpassen, beispielsweise um eine Bildung von Streulicht durch das abstrahlende Licht der Lichtquell zu minieren.
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Es bietet sich an, dass das Steuergerät eine elektrische Steuereinheit ist, welche insbesondere wenigstens einen Prozessor aufweist bzw. prozessorbasiert ist. Dadurch lässt sich das Steuergerät kostengünstig realisieren, wobei dem Steuergerät selbst eine hohe Leistungsfähigkeit, insbesondere die Möglichkeit einer zeitlich besonders schnellen Ansteuerung der Lichtquelle zukommt.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine Datenschnittstelle vorgesehen, an der Daten bereitstellbar sind, welche indikativ für einen aktuellen Wetterzustand sind. Dadurch ist in technisch einfacher Weise das Steuergerät an Sensoreinrichtungen, insbesondere eines Fahrzeuges, ankoppelbar, welche beispielsweise bereits für andere Zwecke vorhanden sind, deren Informationen nun mittels des Steuergerätes für die Außenbeleuchtung genutzt werden können. Auch ist mittels der Datenschnittstelle eine definierte Koppelsteile realisiert, welche ein hohes Maß an Flexibilität im Hinblick daran ankoppelbarer Datenleitungen mit Informationen über den aktuellen Wetterzustand bieten.
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Beispielsweise lassen sich an der Datenschnittstelle Informationen über Niederschlag, insbesondere in quantitativer und/oder qualitativer Hinsicht, bereit stellen. Die Datenschnittstelle kann ausgebildet sein, um Informationen über Niederschlag derart bereit zu stellen, dass feststellbar ist, ob überhaupt Niederschlag vorliegt und/oder welche Art von Niederschlag vorliegt und/oder welche Menge an Niederschlag vorliegt.
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Unter dem Betriff „Niederschlag” ist insbesondere Wasser inklusive seiner Verunreinigung zu verstehen, welches aus Wolken, Nebel oder Dunst oder wasserdampfhaltiger Luft stammt. Der Niederschlag geht auf den Boden nieder bzw. auf die Straßen oder schwebt zumindest im Bereich des Sichtfeldes des Fahrers eines Fahrzeuges. Insbesondere relevant ist der Niederschlag in Form von Regen, insbesondere Starkregen, Schnee und/oder Nebel.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist eine Außenbeleuchtung für ein Fahrzeug vorgesehen, welche eine Lichtquelle aufweist, deren Lichtfarbe veränderbar ist. Die Außenbeleuchtung weist ferner ein Steuergerät der vorstehend beschriebenen Art auf.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass das Steuergerät mit einer, wenigstens einen Regensensor aufweisenden Sensoreinrichtung, signalverbunden ist. Insbesondere ist durch den Regensensor feststellbar, ob und/oder wie stark es regnet. Es lassen sich beispielsweise sekundäre Effekte, wie die Benetzung oder die Sichtbehinderung in dem Umgebungsbereich vor dem Regensensor erfassen.
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Ergänzend oder alternativ kann es vorgesehen sein, dass das Steuergerät mit einer, wenigstens einen Sichtweitensensor aufweisenden Sensoreinrichtung signalverbunden ist. Mittels eines solchen Sichtweitensensors ist es möglich, die Sichtweite im Umgebungsbereich vor dem Sensor direkt oder indirekt, beispielsweise durch eine Näherungsrechnung oder Hochrechnung zu bestimmen. Als Sichtweitensensor kann ein handelsüblicher Sichtweitensensor eingesetzt werden, welcher beispielsweise den Reflektionswert eines Messstrahles an Wassermolekülen mit einem optischen Sensor misst und daraus die Sichtweite hochrechnet. Die Messung kann unter Nutzung von Infrarotlicht erfolgen, wobei als Wassermoleküle Nebeltröpfchen berücksichtigt werden können.
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Ergänzend oder alternativ ist es möglich, dass das Steuergerät mit wenigstens einer Frontkamera signalverbunden ist. Auch dadurch lassen sich Informationen über die Wetterverhältnisse, insbesondere Niederschlag, wie beispielsweise Schnee, Regen, Starkregen und/oder Nebel ermitteln. Die Frontkamera kann eine bereits am Fahrzeug vorhandene und für andere Zwecke genutzte Frontkamera sein.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Lichtquelle wenigstens zwei Leuchteinheiten aufweist, welche mittels des Steuergerätes getrennt voneinander ansteuerbar sind, insbesondere schaltbar sind. Dadurch lässt sich in technisch einfach Weise eine Lichtquelle realisieren, deren Lichtfarbe und/oder deren Lichtintensität veränderbar ist. Insbesondere weist die Lichtquelle einen Reflektor auf, auf den die Leuchteinheiten getrennt voneinander schaltbar im Betrieb Licht abstrahlen, so dass die Leuchteinheiten wenigstens zwei von der Lichtquelle wenigstens abstrahlbare, getrennt voneinander schaltbare unterschiedliche Abstrahlcharakteristiken und/oder Farbeindrücke bewirken.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die eine Leuchteinheit zum Erzeugen eines kaltweißen Lichtes und die andere Leuchteinheit zum Erzeugen eines warmweißen Lichtes ausgebildet sind. Unter kaltweißem Licht ist ein tageslichtähnliches Licht zu verstehen. Das kaltweiße Licht weist eine Farbtemperatur von etwa 5.500 Kelvin bis etwa 6.000 Kelvin auf. Unter warmweißem Licht wird ein Licht ähnlich dem von Glühlampen verstanden. Das warmweiße Licht hat eine Farbtemperatur von etwa 2.700 Kelvin bis etwa 3.500 Kelvin.
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Unter dem Begriff „Farbtemperatur” (auch Lichttemperatur) wird insbesondere ein Maß für den Farbeindruck einer Lichtquelle verstanden. Die Temperatur eines planckschen Strahlers gehört zu einer bestimmten Lichtfarbe dieser Strahlungsquelle. Im Einzelnen ist es die Temperaturangabe, die bei gleicher Helligkeit und unter festgelegten Beobachtungsbedingungen der zu beschreibenden Farbe am ähnlichsten ist. Das Spektrum verschiebt sich von den langen Wellenlängen (rot) zu den kurzen Wellenlängen (blau) mit steigender Farbtemperatur. Bläuliches Licht hat somit eine höhere Farbtemperatur und rötliches Licht eine niedrigere Farbtemperatur. Die Farbtemperatur ist die Temperatur, die ein schwarzer Körper haben müsste, damit dessen Licht denselben Farbeindruck erwecken würde, wie die tatsächliche Lichtquelle. Die Farbtemperatur oder Lichttemperatur ist eine in Grad Kelvin ausgedrückte Maßeinheit zur Bestimmung der Farbe des Lichtes. Kunstlicht bzw. Glühlicht entspricht z. B. etwa 3200 Kelvin. Eine Xenonlampe kann z. B. eine Farbtemperatur zwischen 4500 Kelvin und 5000 Kelvin haben, wohingegen eine Halogenlampe eine Farbtemperatur von etwa 3000 Kelvin haben kann.
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Durch das Ansteuern der Leuchteinheit für das warmweiße Licht wird bewirkt, dass gegenüber dem kaltweißen Licht die Lichtstreuung widrigen Wetterverhältnissen, wie beispielsweise Nebel, verringert ist, weil das warmweiße Licht einen geringeren Anteil an kurzwelligen Licht hat. Bei guten Wetterverhältnissen, beispielsweise in der Dämmerung oder Dunkelheit kann die Leuchteinheit für das kaltweiße Licht angesteuert werden, weil es gegenüber dem warmweißen Licht eine subjektiv starke Wahrnehmung bewirkt. Je nach Situation kann entweder die eine oder die andere Leuchteinheit angeschaltet sein oder es können beide Leuchteinheiten angeschaltet sein.
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Es bietet sich an, dass die Leuchteinheiten jeweils wenigstens eine, vorzugsweise mehrere Leuchtdioden aufweisen, bzw. durch eine bzw. mehrere Leuchtdioden gebildet sind. Die Leuchtdioden bzw. LED bieten den Vorteil, dass sie gegenüber den bisher im Fahrzeugbereich eingesetzten Xenon Lichtquellen eine subjektiv stärkere Wahrnehmung hervorrufen, welche insbesondere durch den im Farbspektrum relativ ausgeprägten Blau-Anteil der Leuchtdioden hervorgerufen wird.
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Um die Veränderbarkeit der Lichtfarbe der Lichtquelle zu erreichen, ist es nach einer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Leuchtdiode bzw. die Leuchtdioden der einen Leuchteinheit warmweiße LEDs und die Leuchtdiode bzw. Leuchtdioden der anderen Leuchteinheit kaltweiße LEDs sind, welche ein warmweißes Licht bzw. ein kaltweißes Licht erzeugen. Insofern kann es vorgesehen sein, dass die Leuchtdioden der einen Leuchteinheit zum Erzeugen eines kaltweißen Lichtes und die Leuchtdioden der anderen Leuchteinheit zum Erzeugen eines warmweißen Lichtes ausgebildet sind.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann es vorgesehen sein, das die Leuchteinheiten jeweils wenigstens ein Segment mit Leuchtdioden aufweisen, wobei die Leuchtdioden des jeweiligen Segmentes getrennt voneinander ansteuerbar, insbesondere schaltbar sind. Hierdurch ist in technisch einfacher Weise eine Lichtquelle mit veränderbarer Lichtquelle zu realisieren, welche zugleich die Anforderungen an die Außenbeleuchtung eines Fahrzeuges hinsichtlich der Lichtstärke erfüllt. Die Lichtquelle kann integraler Bestandteil eines Scheinwerfers für Fernlicht und/oder eines Scheinwerfers für Abblendlicht sein. Beispielsweise ist die Lichtquelle integraler Bestandteil eines Projektionsmoduls für Abblendlicht.
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Insbesondere kommt die Lichtquelle in einem Voll-LED-Scheinwerfer zum Einsatz, dessen Licht ausschließlich durch Leuchtdioden erzeugt wird. Beispielsweise kann es sich bei dem LED-Scheinwerfer um einen sogenannten Matrix-LED-Scheinwerfer handeln.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist ein Verfahren zum Betreiben einer, eine Lichtquelle aufweisenden Außenbeleuchtung für ein Fahrzeug vorgesehen. Insbesondere ist das Verfahren zum Betreiben einer Außenbeleuchtung der vorstehend beschriebenen Art geeignet.
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Bei dem Verfahren wird die Lichtquelle mittels eines Steuergerätes derart angesteuert, dass sich die Lichtfarbe der Lichtquelle in Abhängigkeit von Wetterbedingungen verändert. Dadurch lässt sich das abgestrahlte Licht der Lichtquelle gezielt so einstellen, dass bei widrigen Wetterverhältnissen eine reflektierende Lichtwand vor den Augen des Fahrers eines Fahrzeuges vermieden ist bzw. weitgehend vermieden ist oder zumindest derartige reflektierende Effekte reduziert sind.
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Es bietet sich an, dass die Lichtquelle mittels des Steuergerätes derart angesteuert wird, dass sich die Lichtfarbe der Lichtquelle in Abhängigkeit von Wetterbedingungen verändert, so dass eine Bildung von Streulicht durch das abstrahlende Licht der Lichtquelle minimiert ist. Es ist auf diese Art und Weise eine Blendung des Fahrers vermieden und die erforderliche Weitsicht auch bei widrigen Wetterverhältnissen ausreichend aufrechterhalten.
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Es kann die Lichtquelle ferner derart angesteuert werden, dass sich die Lichtintensität der Lichtquelle in Abhängigkeit von Wetterbedingungen verändert. Auch dadurch werden je nach Wettersituation positive Effekte insbesondere hinsichtlich einer ausreichenden Weitsicht erzielt.
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Darüber hinaus erfasst die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit einer Außenbeleuchtung der vorstehend beschriebenen Art, welche insbesondere mittels eines Verfahrens der vorstehend beschriebenen Art betrieben werden kann bzw. betrieben ist.
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Durch die Erfindung ist es möglich, dass bei LED-Scheinwerfern die LEDs unterschiedlicher Farbtemperaturen für die Hauptlichtfunktionen so eingesetzt werden, dass sie während der Fahrt dynamisch angesteuert werden. Bei widrigen Wetterverhältnissen, wie beispielsweise Nebel oder Starkregen lässt sich beispielsweise auf diese Art und Weise die Lichtfarbe so anpassen, dass ein Minimum an Streuung des Lichtes für den Fahrer eines Fahrzeuges entsteht. Dem Fahrer kommt dadurch auch bei widrigen Wetterverhältnissen eine gute Sicht zu.
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Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
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Es zeigt die einzige Figur (Fig.) eine mögliche Ausführungsform einer Außenbeleuchtung für ein Kraftfahrzeug in einer schematischen Darstellung.
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Die einzige Figur zeigt einen Teil einer Außenbeleuchtung 100 mit einer Lichtquelle 110 und einem Steuergerät 1 zum Ansteuern der Lichtquelle 110. Die Lichtquelle 110 ist dazu ausgebildet, ihre Lichtfarbe und/oder Lichtintensität verändern zu können. Die Lichtquelle 110 ist beispielhaft angedeutet durch zwei Leuchteinheiten 120 und 130.
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Bevorzugt ist die Leuchteinheit 120 zum Erzeugen eines kaltweißen Lichtes ausgebildet. Bevorzugt ist die Leuchteinheit 130 zum Erzeugen eines warmweißen Lichtes ausgebildet. Beispielsweise kann die Leuchteinheit 120 wenigstens eine Leuchtdiode für kaltweißes Licht und die Leuchteinheit 130 wenigstens eine Leuchtdiode für warmweißes Licht aufweisen oder daraus gebildet sein.
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Das Steuergerät 1 ist mit der Leuchteinheit 120 mittels wenigstens einer Signalleitung 150 signalverbunden und mittels wenigstens einer anderen Signalleitung 160 mit der anderen Leuchteinheit 130 signalverbunden. Bevorzugt sind die Leuchteinheiten 120 und 130 mittels des Steuergerätes 1 getrennt voneinander ansteuerbar. Das Steuergerät 1 ist bevorzugt ein elektronisches Bauteil, welches mit wenigstens einem Prozessor, insbesondere Mikroprozessor ausgerüstet ist.
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Mittels des Steuergerätes 1 lässt sich die Lichtquelle 110 derart ansteuern, dass die Lichtfarbe und/oder die Lichtintensität der Lichtquelle 110 in Abhängigkeit von Wetterbedingungen verändert wird. Das Steuergerät 1 weist dazu beispielsweise eine Datenschnittstelle 3 auf, an welcher Daten bereitgestellt werden können, die indikativ für einen aktuellen Wetterzustand sind. Die an der Datenschnittstelle 3 zur Verfügung gestellten Daten sind mit dem Pfeil 5 gekennzeichnet.
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Beispielsweise können an der Datenschnittstelle 3 Informationen über Niederschlag, insbesondere in quantitativer und/oder in qualitativer Hinsicht bereitgestellt werden. Es kann sich dabei um Niederschlag in Form von Regen, insbesondere Starkregen, Schnee oder Nebel handeln. Durch das Vorhandensein des Niederschlages ergibt sich mehr oder weniger ein Effekt der Streuung von Licht im kurzwelligen Bereich, aus welchem eine reflektierende Lichtwand vor den Augen des Fahrers eines Fahrzeuges entstehen kann, so dass der Fahrer dadurch eine Blendung erfährt und/oder an der Weitsicht verhindert ist.
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Die an der Schnittstelle 3 zur Verfügung gestellten Daten bilden die Information für das Steuergerät 1, um in entsprechender Weise die Lichtquelle 110 so anzusteuern, dass eine Bildung von Streulicht durch das abstrahlende Licht der Lichtquelle 110 minimiert ist.
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Die Lichtquelle 110 kann zusätzlich einen Reflektor 140 aufweisen, wie aus der einzigen Figur ersichtlich ist. Die Leuchteinheiten 120 und 130 sind derart in Bezug auf den Reflektor 140 zueinander angeordnet, dass sie jeweils einen auf den Reflektor 140 auftreffenden Lichtstrahl 210 und 220 erzeugen, dessen Projektion auf dem Reflektor 140 sich zumindest teilweise miteinander überlappt. Dadurch resultiert ein von dem Reflektor 140 abgestrahlter Lichtstrahl mit beispielsweise wenigstens drei Teilstrahlen 230, 240, 250, welche zueinander unterschiedliche Lichtfarben und/oder Lichtintensitäten haben können.
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Obwohl die Erfindung anhand wenigstens einer beispielhaften Ausführungsform beschrieben worden ist, versteht es sich, dass eine Vielzahl von Varianten existiert. Auch sollte beachtet werden, dass die beispielhafte Ausführungsform oder die beispielhaften Ausführungsformen nur Beispiele sind und nicht dazu gedacht sind, den Schutzumfang, die Anwendbarkeit bzw. Ausführbarkeit oder den Aufbau in irgendeiner Weise einzuschränken. Die vorstehende Beschreibung gibt dem Fachmann eine geeignete Anleitung zur Umsetzung bzw. Ausführung von wenigstens einer Ausführungsform; es versteht sich, dass verschiedene Änderungen in der Funktion und Anordnung von Elementen oder Komponenten, welche vorstehend in wenigstens einer beispielhaften Ausführungsform beschrieben sind, gemacht werden können, ohne vom Schutzumfang der nachstehenden Ansprüche und ihren rechtlichen Äquivalenzen abzuweichen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Steuergerät
- 3
- Datenschnittstelle
- 5
- Pfeil
- 100
- Außenbeleuchtung
- 110
- Lichtquelle
- 120
- Leuchteinheit
- 130
- Leuchteinheit
- 140
- Reflektor
- 150
- Signalleitung
- 160
- Signalleitung
- 210
- Lichtstrahl
- 220
- Lichtstrahl
- 230
- Teilstrahl
- 240
- Teilstrahl
- 250
- Teilstrahl