DE102014005977A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Vermeidung von Störbildern auf einer mit einer Infrarotbeschichtung versehenen Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vermeidung von Störbildern auf einer, mit einer Infrarotbeschichtung versehenen Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, bei welchem ein virtuelles Bild (33) von bildgebenden Lichtstrahlen (7) eines Head-up-Displays (1, 19) auf der Windschutzscheibe (23) erzeugt wird. Bei einem Verfahren, bei welchen ein scharfes virtuelles Bild erzeugt wird, werden infrarot-nahe Lichtanteile aus den bildgebenden Lichtstrahlen (7) des Head-up-Displays (1, 19) herausgefiltert.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vermeidung von Störbildern auf einer, mit einer Infrarotbeschichtung versehenen Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, bei welchem ein virtuelles Bild von bildgebenden Lichtstrahlen eines Head-up-Displays auf der Windschutzscheibe erzeugt wird, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
- Aus der
DE 10 2008 054 443 A1 ist eine Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug sowie ein Verfahren für die Darstellung eines Bildes offenbart. Die Anzeigevorrichtung ist als Head-up-Display ausgebildet, welches einen Projektor als Bildquelle umfasst, wie es in3 dargestellt ist. Die von der Bildquelle5 ausgesandten bildgebenden Lichtstrahlen7 werden auf die Innenseite einer Windschutzscheibe23 projiziert und erreichen nach einer Totalreflexion das Auge eines Fahrzeuginsassen, der ein virtuelles Bild des der Bildquelle5 erzeugten Bildes33 wahrnimmt. Windschutzscheiben23 sind als Verbundglassystems aufgebaut, bei welchen zwei Glasscheiben25 ,27 über eine keilförmige PVB-Folie (Polyvinylbutyrolfolie)29 miteinander verbunden sind, wobei zwischen der äußeren Glasscheibe25 und der PVB-Verbundfolie29 eine Infrarotbeschichtung31 aufgetragen ist. - Die von der Bildquelle
5 ausgesandten bildgebenden Lichtstrahlen7 werden von den Flächen1 und2 der äußeren Glasscheibe25 und den Flächen3 und4 der inneren Glasscheibe27 reflektiert. Auf Grund der die Infrarotstrahlung reflektierenden Beschichtung31 wird im Gesamtsystem Head-up-Display ein drittes virtuelles Bild erzeugt. Dieser Effekt entsteht durch die Reflexion von infrarotnahen Wellenlängen der Bildquelle5 . Aufgrund der keilwinkelförmigen PVB(Polyvinylbutyral)-Verbundfolie29 zur Kompensation der sekundären Spiegelung auf Fläche1 wird das Spiegelbild auf der Infrarotbeschichtung besonders stark wahrnehmbar. Diese zweite, ungewünschte Spiegelung35 erscheint unterhalb des Hauptbildes, während die Spiegelung an Fläche1 über dem Hauptbild liegt. Das resultierende virtuelle Bild wirkt daher verzerrt. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Vermeidung von Störbildern auf der Windschutzscheibe anzugeben, welche einfach zu realisieren sind.
- Die Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, sowie der Erläuterung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Figuren dargestellt sind.
- Die Aufgabe ist mit einem Verfahren dadurch gelöst, dass infrarot-nahe Lichtanteile aus den bildgebenden Lichtstrahlen des Head-up-Displays herausgefiltert werden. Dies hat den Vorteil, dass somit auf die Windschutzscheibe keine Wellenlängen des Lichtes auftreffen, die eine dritte Spiegelung auf der Infrarotbeschichtung der Windschutzscheibe erzeugen. Das virtuelle Bild des Head-up-Displays wird schärfer und gewinnt an qualitativem Eindruck.
- Eine Weiterbildung der Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Vermeidung von Störbildern auf einer, mit einer Infrarotbeschichtung versehenen Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, wobei ein Head-up-Display ein virtuelles Bild auf der Windschutzscheibe erzeugt. Bei einer Vorrichtung, bei welcher das von dem Head-up-Display erzeugte virtuelle Bild besonders scharf dargestellt ist, ist in dem Head-up-Display ein Infrarotabsorptionselement im Strahlengang der bildgebenden Lichtstrahlen angeordnet.
- Vorteilhafterweise ist das Infrarotabsorptionselement als beschichtete Folie oder als beschichtete Glasscheibe ausgebildet. Ein solches Infrarotabsorptionselement lässt sich innerhalb des Head-up-Displays einfach anordnen und kann infolge der Beschichtung kostengünstig hergestellt werden.
- Alternativ ist das Infrarotabsorptionselement als transparente, definierte Farben absorbierende Folie oder als transparente, definierte Farben absorbierende Glasscheibe ausgebildet. Mittels einer so ausgebildeten Folie oder Glasscheibe werden die Infrarotanteile aus den bildgebenden Lichtstrahlen zuverlässig entfernt, weshalb ein scharfes virtuelles Bild entsteht.
- In einer Variante ist auf einer Innenseite eines Glare traps des Head-up-Displays eine Infrarotstrahlen absorbierende Beschichtung aufgebracht, wobei das Glare trap in einer Wandung eines Gehäuses des Head up-Displays verbaut ist. Das Glare trap des Head-up-Displays stellt dabei eine Blende in einer Wandung des Gehäuses des Head-up-Displays dar, welche so geformt ist, dass das austretende Licht nicht zum Fahrer reflektiert wird. Gleichzeitig wird eine ungehinderte Projektion des von der Lichtquelle bereitgestellten Bildes ermöglicht. Die Verwendung des Glare traps als Träger der Infrarotbeschichtung stellt eine kostengünstige Methode dar, da auf zusätzliche Bauteile im Strahlengang der bildgebenden Lichtstrahlen des Head-up-displays verzichtet werden kann.
- In einer weiteren Ausführungsform ist auf der Innenseite des Glare traps des Head-up-Displays eine transparente, definierte Farben absorbierende Folie aufgebracht. Auch hierdurch wird der Infrarotanteil der bildgebenden Lichtstrahlen in das Head-up-Display zurück reflektiert und somit aus den austretenden Lichtstrahlen entfernt.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der – gegebenenfalls unter Bezug auf die Zeichnung – zumindest ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Beschriebene und/oder bildlich dargestellte Merkmale können für sich oder in beliebiger, sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung bilden, gegebenenfalls auch unabhängig von den Ansprüchen, und können insbesondere zusätzlich auch Gegenstand einer oder mehrerer separater Anmeldung/en sein. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
- Es zeigen:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Head-up-Displays, -
2 ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Head-up-Displays, -
3 ein Ausführungsbeispiel für die Spiegelung der von der Bildquelle des Head-up-displays ausgesandten Lichtstrahlen an einer Windschutzscheibe nach dem Stand der Technik. -
1 zeigt ein Head-up-Display1 , welches aus einem Gehäuse3 besteht und in seinem Innenraum eine Bildquelle5 aufweist. Die Bildquelle5 sendet bildgebende Lichtstrahlen7 aus. Die Bildquelle5 ist als Laserprojektor ausgebildet, welcher drei Laser für die Farben Rot, Grün und Blau umfasst. Diese Lichtstrahlen7 werden von einem Planspiegel9 und einem Hohlspiegel11 innerhalb des Gehäuses3 umgelenkt. An einer Außenwandung des Gehäuses3 ist ein Glare trap13 angeordnet, durch welchen die bildgebenden Lichtstrahlen7 austreten und an eine nicht weiter dargestellte Windschutzscheibe geführt werden, wo diese reflektiert werden. Das Glare trap13 des Head-up-Displays1 stellt dabei Blende in einer Wandung des Gehäuses3 des Head-up-Displays1 dar, welche so geformt ist, dass das austretende Licht nicht zum Fahrer reflektiert wird. Gleichzeitig wird eine ungehinderte Projektion des von der Bildquelle5 bereitgestellten Bildes ermöglicht. - Innerhalb des Gehäuses
3 ist hinter der Bildquelle5 eine Glasscheibe15 angeordnet, die auf ihrer, der Bildquelle5 zugeordneten Seite eine Infrarotbeschichtung17 aufweist. Der Infrarotanteil der bildgebenden Lichtstrahlen7 , welche von der Bildquelle5 ausgesendet werden, wird durch die Infrarotbeschichtung17 der Glasscheibe15 reflektiert, so dass die Infrarotbestandteile aus den bildgebenden Lichtstrahlen7 herausgefiltert werden. Licht der bildgebenden Lichtstrahlen7 mit Wellenlängen, die außerhalb des Infrarot-nahen Bereiches liegen, passiert die Glasscheibe15 und wird an den Spiegeln9 und11 umgelenkt und durch das Glare trap13 auf die Windschutzscheibe gerichtet. - Eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Head-up-Displays
19 ist in2 dargestellt, wo das Glare trap13 des Head-up-Displays19 an seiner Innenseite mit einer Infrarotfolie21 bedeckt ist. Die von der Bildquelle5 ausgesandten bildgebenden Lichtstrahlen7 werden durch den Planspiegel9 und den Hohlspiegel11 umgelenkt, wobei der infrarot-nahe Bestandteil der bildgebenden Lichtstrahlen7 beim Auftreffen auf die Infrarotfolie21 des Glare traps13 zurück reflektiert werden. Auch dadurch können nur die Lichtanteile der bildgebenden Lichtstrahlen7 , deren Wellenlängen außerhalb des Infrarot-nahen Bereiches liegen, auf die Windschutzscheibe auftreffen. - Aufgrund dieser Ausgestaltung wird eine dritte Spiegelung auf der Infrarotbeschichtung der Windschutzscheibe
23 und somit das Auftreten eines dritten virtuellen Bildes zuverlässig unterbunden. - Obwohl die Erfindung im Detail durch bevorzugte Ausführungsbeispiele näher illustriert und erläutert wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Es ist daher klar, dass eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten existiert. Es ist ebenfalls klar, dass beispielhaft genannte Ausführungsformen wirklich nur Beispiele darstellen, die nicht in irgendeiner Weise als Begrenzung etwa des Schutzbereichs, der Anwendungsmöglichkeiten oder der Konfiguration der Erfindung aufzufassen sind. Vielmehr versetzen die vorhergehende Beschreibung und die Figurenbeschreibung den Fachmann in die Lage, die beispielhaften Ausführungsformen konkret umzusetzen, wobei der Fachmann in Kenntnis des offenbarten Erfindungsgedankens vielfältige Änderungen beispielsweise hinsichtlich der Funktion oder der Anordnung einzelner, in einer beispielhaften Ausführungsform genannter Elemente vornehmen kann, ohne den Schutzbereich zu verlassen, der durch die Ansprüche und deren rechtliche Entsprechungen, wie etwa weitergehenden Erläuterungen in der Beschreibung, definiert wird.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Head-up-Display
- 3
- Gehäuse
- 5
- Bildquelle
- 7
- bildgebende Lichtstrahlen
- 9
- Planspiegel
- 11
- Hohlspiegel
- 13
- Glare trap
- 15
- Glasscheibe
- 17
- Infrarotbeschichtung
- 19
- Head-up-Display
- 21
- Infrarotfolie
- 23
- Windschutzscheibe
- 25
- Glasscheibe
- 27
- Glasscheibe
- 29
- PVB-Verbundfolie
- 31
- Infrarotbeschichtung
- 33
- virtuelles Bild
- 35
- virtuelles Bild
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102008054443 A1 [0002]
Claims (6)
- Verfahren zur Vermeidung von Störbildern auf einer mit einer Infrarotbeschichtung versehenen Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, bei welchem ein virtuelles Bild (
33 ) von bildgebenden Lichtstrahlen (7 ) eines Head-up-Displays (1 ,19 ) auf der Windschutzscheibe (23 ) erzeugt wird, dadurch gekennzeichnet, dass infrarot-nahe Lichtanteile aus den bildgebenden Lichtstrahlen (7 ) des Head-up-Displays (1 ,19 ) herausgefiltert werden. - Vorrichtung zur Vermeidung von Störbildern auf einer, mit einer Infrarotbeschichtung versehenen Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, wobei ein Head-up-Display (
1 ,19 ) ein virtuelles Bild (33 ) auf der Windschutzscheibe (23 ) erzeugt, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Head-up-Display (1 ,19 ) ein Infrarotabsorptionselement (17 ,21 ) im Strahlengang der bildgebenden Lichtstrahlen (7 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Infrarotabsorptionselement als beschichtete Folie (
21 ) oder beschichtete Glasscheibe (15 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Infrarotabsorptionselement als transparente, definierte Farben absorbierende Folie oder als transparente, definierte Farben absorbierende Glasscheibe ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Innenseite eines Glare traps (
13 ) des Head-up-Displays (1 ,19 ) eine Infrarotstrahlen absorbierende Beschichtung (21 ) aufgebracht ist, wobei das Glare trap (13 ) in einer Wandung eines Gehäuses (3 ) des Head up-Displays (1 ) verbaut ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite des Glare traps (
13 ) des Head-up-Displays (19 ) mit einer transparenten, definierten Farben absorbierenden Folie beschichtet ist.
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-
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