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Die Erfindung betrifft eine Abdeckvorrichtung für eine Ladekante an einem Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Stand der Technik
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Aus dem Stand der Technik sind Abdeckvorrichtungen für eine Ladekante an einem Fahrzeug in den verschiedensten Ausführungen bekannt. Eine Abdeckvorrichtung für eine Ladekante für ein Fahrzeug zeigt z. B. die gattungsbildende
DE 10 2005 043 491 B3 .
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Wegen begünstigenden Strömungsverhältnissen neigen viele Fahrzeuge, insbesondere solche mit einer steilen Heckpartie, bei feuchter Witterung zu relativ starker Verschutzung im Bereich einer Ladekante eines heckseitigen Laderaumzugangs. Um zu vermeiden, dass Kleidungsstücke beim Be- und Entladen eines Lade- bzw. Kofferraums Schmutz und Feuchtigkeit von der Außenseite einer Karosserie aufnehmen, kann der Ladekantenbereich, wie es z. B. die
DE 601 17 596 T2 zeigt, mit einer flexiblen Matte oder Folie abgedeckt werden. Gelegentlich ist eine flexible Abdeckung bereits im Ausstattungsumfang eines Fahrzeugs enthalten, beispielsweise in Form einer Verlängerung einer Abdeckung für einen Laderaumboden. Weil das Verstauen einer verschmutzten flexiblen Abdeckbahn umständlich und unpraktisch sein kann, sind auch Lösungen bekannt, die eine starre Abdeckplatte oder mehrere durch Gelenke miteinander verbundene Abdeckplatten für eine Abdeckung eines Ladekantenbereichs bereitstellen. Allerdings beanspruchen solche Lösungen häufig einen Teil des Laderaums und gegebenenfalls sogar einen vorgegebenen Bereich darin. Somit können auch derartige Abdeckvorrichtungen schwer handhabbar sein. Probleme mit der Handhabung verleiten dazu, eine Ladekantenabdeckung nach einer Aufnahme von Feuchtigkeit und Schmutz derart ungünstig zu lagern, dass sich insbesondere durch Schimmelbildung unangenehme Gerüche in einem Fahrzeuginnenraum bilden können.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckvorrichtung für eine Ladekante bereitzustellen, die eine vereinfachte Pflege ermöglicht.
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Die Aufgabe wird durch eine Abdeckvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Die Erfindung geht von einer Abdeckvorrichtung für eine Ladekante an einem Fahrzeug, insbesondere an einem Pkw, aus. Die Abdeckvorrichtung ist mit einem steifen, aufstellbaren Basisteil und mit einem Materialabschnitt, der ein flexibles Material umfasst und der an dem Basisteil anschließt, versehen.
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Der Kern der Erfindung besteht darin, dass das Basisteil und/oder der Materialabschnitt Abstandsmittel aufweisen, mit denen der Materialabschnitt am Basisteil von einer Endkante frei abhängt und dabei in einem Abstand vom Basisteil gehalten ist, wenn sich das Basisteil in einem aufgestellten Parkzustand befindet. Der herabhängende Bahnabschnitt ist vorzugsweise zur Abdeckung eines Bereichs außerhalb des Laderaums z. B. an einen äußeren Flächenbereich einer Fahrzeugkarosserie vorgesehen und ist, z. B. bahnförmig. In einer aufgerichteten Parkstellung des Basisteils bewirken die Abstandsmittel, dass eine Oberfläche des herabhängenden Materialabschnitts überall von trocknender Luft erreichbar ist und entsprechend schnell trocknen kann. Die Abstandsmittel können dabei auf ein Eigengewicht des herabhängenden Materialabschnitts derart abgestimmt sein, dass sich der herabhängende Materialabschnitt bei einem Abstand in einer aufgerichteten und insbesondere senkrecht aufgerichteten Stellung des Basisteils von einer Oberfläche des Basisteils selbsttätig löst.
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Hiermit lässt sich ein Feuchtigkeitseinschluss durch aneinander anliegende Oberflächenbereiche des Materialabschnitts und des Basisteils vermeiden. Die erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung verhindert somit vorteilhaft die Bildung eines Feuchtigkeitsdepots innerhalb des Fahrzeugs und damit eine Ausbildung bzw. ein Wachstum von Schimmel und von unangenehmen Gerüchen im Laderaum bzw. im Innenraum des Fahrzeugs. Dabei benötigt die Abdeckvorrichtung in einer aufgerichteten Stellung vergleichsweise wenig Platz, insbesondere Stellfläche. Zu seiner Funktion als Trocknungsständer kann das Basisteil zusätzlich zur Überbrückung von Unebenheiten an der Ladekante, z. B. an einer Kofferraumkante einer Karosserie und z. B. eines Niveauunterschieds zwischen einer Karosseriekante und einer Lage z. B. des Laderaumbodens ausgebildet sein.
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Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung besteht darin, dass die Abstandsmittel einen biegsamen Wölbabschnitt umfassen, der an einem oberen Ende des Basisteils derart ausgebildet ist, dass sich die Endkante von einer Ebene eines ebenen Seitenflächenbereichs des Basisteils beabstanden lässt. Beispielsweise kann sich der Wölbabschnitt zu einem halbkreisförmigen Bogen wölben lassen, wobei der Abstand des herabhängenden Materialabschnitts von einem Durchmesser des halbkreisförmigen Bogens vorgegeben sein kann. Dabei ordnet der biegsame Wölbabschnitt in einer aufgerichteten Stellung des Basisteils auch unter einer Last einer darüber gelegten Bahn oder seines Eigengewichts die Endkante in einem Abstand vom Basisteil an.
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Am Wölbabschnitt können hierfür rillenförmige Materialverjüngungen ausgebildet sein, durch die der Wölbabschnitt verformbar ist. Dabei können die rillenförmigen Materialverjüngungen beispielsweise einen V-förmigen Querschnitt aufweisen, wodurch die Materialverjüngungen wie Filmscharniere wirken, an denen die Schenkelflächen der V-förmigen Einschnitte als Anschläge zur Begrenzung einer Biegung am Filmscharnier vorgesehen sind. Dadurch lässt sich vermeiden, dass sich der Wölbabschnitt stärker als vorgesehen krümmen lässt und dadurch eine Endkante einen vorgegebenen Abstand zu einer Oberfläche des Basisteils unterschreiten kann.
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An den Wölbabschnitt schließt sich vorzugsweise ein flexibler, insbesonderer weicher Materialabschnitt an. Denkbar ist auch eine Ausführungsform, bei welcher das Basisteil einen steifen Flächenabschnitt aufweist, der für ein sicheres Aufstellen des Basisteils notwendig ist, dieser aber von einem weichen Flächenabschnitt überdeckt wird, sodass das Basisteil aus einer steifen Komponente und einer harten Komponente besteht. Die weiche Komponente kann z. B. auf der Seite des Basisteils angeordnet werden, die später auf einem Stoßfänger bzw. der Ladekante eines Fahrzeugs aufliegt. Die gegenüberliegende Seite wird vorzugsweise dann mit einer Bahn aus einem flexiblen Material, wie Leder, Kunstleder oder Textil bzw. Filz überzogen, z. B. durch Auflaminieren, und bildet im Anschluss an die Abstandsmittel dann auch bevorzugt den Materialabschnitt, der flexibel im aufgestellten Zustand der Abdeckvorrichtung herabhängen kann.
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Auf diese Weise lässt sich der Aufbau einer Abdeckvorrichtung einfach gestalten. Das Basisteil kann z. B. mit weicher und harter Komponente in einem Vorgang extrudiert werden. Dabei sind vorteilhafterweise am Basisteil bereits die Abstandsmittel vorgesehen. Um die fertige Abdeckvorrichtung zu erhalten, ist es dann nur noch notwendig, einseitig einen Überzug vorzusehen, mit welchem sich gegebenenfalls nicht nur die Befestigung der Abdeckvorrichtung realisieren lässt, sondern die gleichzeitig auch das flexible Material bildet, das im aufgestellten Zustand der Abdeckvorrichtung am Basisteil mit Abstand herunterhängt.
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Des Weiteren ist es bevorzugt, dass die Abstandsmittel ein längliches Hohlprofil umfassen, das am oberen Ende des Basisteils angebracht und auch unter einer Last eines frei herabhängenden Materialabschnitts derart verformt ist, dass das Hohlprofil über eine Ebene des ebenen Seitenflächenbereichs des Basisteils hinaus ragt. Hierbei kann sich ein Abstand zum Basisteil selbsttätig bei einem Gleichgewicht einer Gewichtskraft des frei herabhängenden Materialabschnitts und einer elastischen Gegenkraft aufgrund der Verformung des Hohlprofils ausbilden.
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Des Weiteren ist es bevorzugt, dass eine Bahn vorgesehen ist und die Bahn als taschenförmige Aufnahme für das Basisteil ausgebildet ist. Das Basisteil kann dabei in die taschenförmige Aufnahme der Bahn eingenäht bzw. eingeschweißt oder auch nur eingeschoben sein. Dadurch lässt sich das Basisteil vorteilhaft vor äußeren Einflüssen schützen und auch kaschieren. Die Bahn umfasst vorzugsweise den Materialabschnitt, der sich an das Basisteil umschließt.
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Des Weiteren kann an der taschenförmigen Aufnahme eine Öffnung mit Verschlussmitteln ausgebildet sein, um gegebenenfalls das Basisteil austauschen zu können. Die Öffnung kann zum Beispiel lösbar verschließbar gestaltet sein, mit Klettband, Druckknöpfen, etc..
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Eine weitere bevorzugte Ausführung der Erfindung besteht darin, dass an der Bahn ein Anbringabschnitt ausgebildet ist, an dem eine Anbringeinrichtung ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der Anbringabschnitt an der Bahn an einem Ende der Bahn das über das Basisteil, insbesondere an einer Stellkante hinausragt, ausgebildet. Der Anbringabschnitt kann dabei aufgrund der Flexibilität der Bahn die Funktion eines Scharniers übernehmen, mit dem das Basisteil z. B. in eine aufgerichtete Stellung bringbar ist.
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Die Anbringeinrichtung kann beispielsweise einen Kletthaftabschnitt umfassen, der eine platzsparende und einfach handhabbare Anbringung der Abdeckvorrichtung ermöglicht.
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Des Weiteren ist es bevorzugt, dass das Basisteil ein Magnetelement aufweist, das in einer von einer Aufstellkante des Basisteils entfernten Position angeordnet ist. Mit dem Magnetelement lässt sich das Basisteil auf vergleichsweise einfache Weise in einer aufgerichteten Stellung fixieren.
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Des Weiteren ist es bevorzugt, dass die Anbringeinrichtung eine Halterung umfasst, mit der sich das Basisteil in einer aufgerichteten Stellung halten lässt.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert und mit Hilfe der Zeichnungen beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung in ausgeklappten Zustand,
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2 eine schematische perspektivische Ansicht der Abdeckvorrichtung in einem aufgerichteten Zustand,
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3 ein Detail aus 2,
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4 eine schematische perspektivische Ansicht eines Basisteils,
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5 eine schematische perspektivische Ansicht des Basisteils,
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6 eine schematische perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels,
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7 eine schematische perspektivische Ansicht eines Basisteils,
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8 eine schematische perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels in einem aufgerichteten Zustand,
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9 ein vergrößerter Ausschnitt aus 8,
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10 eine schematische perspektivische Ansicht einer Halterung.
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In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung 1 gezeigt, die an einem Laderaumboden 21 eines in einem Ausschnitt gezeigten Fahrzeugs 20 angebracht und über eine Ladekante 22 des Fahrzeugs 20 ausgebreitet ist. Die Ladekante 22 ist an einer Stoßstangenschürze 23 ausgebildet, die an einer Außenseite eines Karosserieblechabschnitts 24 angebracht ist. Auf der Höhe der Ladekante 22 bildet die Oberkante 25 des Karosserieblechabschnitts 24 eine Unterkante einer Laderaumöffnung des Fahrzeugs 20.
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Die Abdeckvorrichtung 1 umfasst eine Bahn 4 aus einem flexiblen Material. Das Material kann z. B. als ein Textilgewebe, z. B. als eine Folie oder z. B. als eine Matte ausgebildet sein, wobei auch eine Kombination von Ausformungen, z. B. als beschichtetes Gewebe möglich ist. Des Weiteren kann das flexible Material in seiner Struktur an z. B. Teile einer Innenausstattung des Fahrzeugs 20 angepasst sein und z. B. aus einem Leder bzw. einem Kunstleder hergestellt sein. An einem Bahnende 4a ist ein Anbringabschnitt 11 ausgebildet, an dem sich ein Klettband 13 (2) entlang einer Breite der Bahn 4 erstreckt. Mit dem Klettband 13 ist die Bahn 4 und mit ihr zusammen die gesamte Abdeckvorrichtung 1 am Laderaumboden 21 angebracht. Eine Querachse A bildet einerseits eine Begrenzung des Klettbands 13 und bildet andererseits aufgrund der Flexibilität der Bahn 4 eine Schwenkachse, um die sich ein über die Ladekante 22 reichender Teil der Abdeckvorrichtung 1 mittels eines Griffs 12 in eine insbesondere senkrecht aufgerichtete Stellung, wie in 2 gezeigt, schwenken lässt. Der Griff 12 kann z. B. als steifer Bügel aus einem festen Material oder z. B. als flexible Schlaufe aus z. B. einem Gewebeband ausgebildet sein.
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Die Bahn 4 liegt an einer relativ großen Hauptfläche 2e eines überwiegend steifen Basisteils 2 auf. Die Bahn 4 und das Basisteil 2 sind bezüglich ihrer Breite aneinander angepasst und weisen insbesondere eine übereinstimmende Breite auf. Das Basisteil 2 weist zwei Abschnitte 2a und 2b unterschiedlicher Steifigkeit auf. Ein steifer Stützabschnitt 2a ist als stabile Unterlage für die flexible Bahn 4 einsetzbar. In einer Längsrichtung R ist der Stützbereich an einer Seite von einer Stellkante 2c begrenzt, über die die Bahn 4 mit dem Anbringabschnitt 11 hinausragt. Die Stellkante 2c ist parallel zur Querachse A und in deren Nähe angeordnet. Die Bahn 4 kann im Bereich der Stellkante 2c am Basisteil 2 angebracht und insbesondere befestigt sein, wodurch die Bahn 4 zwischen dem Anbringabschnitt 11 und einer Anbringung am Basisteil 2 wie ein Scharnier zum Aufrichten des Basisteils einsetzbar ist.
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An der Bahn 4 ist eine Aufnahmetasche 10 ausgebildet, in der das Basisteil 2 aufgenommen ist. Abhängig vom Material, aus dem die Bahn 4 besteht, kann das Basisteil in die Aufnahmetasche 10 z. B. eingenäht oder auch z. B. eingeschweißt sein. Wenn an der Aufnahmetasche 10 eine Öffnung (nicht gezeigt) – insbesondere mit Verschussmitteln (nicht gezeigt), wie z. B. einem Reißverschluss oder z. B. Knöpfen – ausgebildet ist, kann das Basisteil 2 in die Aufnahmetasche 10 eingesteckt sein. Dadurch lässt sich das Basisteil 2 z. B. für eine Reinigung der Abdeckvorrichtung 1 aus der Aufnahmetasche 10 entnehmen, um beispielsweise eine Bahn 10 aus Textilstoff maschinell zu reinigen. Die Aufnahmetasche 10 bildet hierdurch eine vielseitig handhabbare Anbringung für das Basisteil 2.
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Das Basisteil 2 ist in den 4 und 5 in Einzelheiten gezeigt. An den steifen Stützabschnitt 2a schließt sich ein biegsamer Wölbabschnitt 2b an, mit dem das Basisteil 2 in der Längsrichtung R bis zu einer Endkante 3 verlängert ist. An einer Hauptseite 2d des Wölbabschnitts 2b sind mehrere V-förmige, parallel zueinander verlaufende Vertiefungen 7 ausgebildet, an denen das Material des Basisteils 2 quer, insbesondere senkrecht zur Längsrichtung R des Basisteils 2 verjüngt ist. An den Vertiefungen 7 ist das Material derart verjüngt, dass es sich vergleichsweise leicht biegen lässt. Dagegen kann der Wölbabschnitt 2b zwischen den Vertiefungen 7 die gleiche Biegsamkeit wie der Stützabschnitt 2a besitzen. Mittels der V-förmig zusammenlaufenden Flankenflächen 7a und 7b an jeder Vertiefung 7 ist ein Einwölben der Hauptseite 2d zu einer konkaven Fläche begrenzt, wenn die Flankenflächen 7a und 7b an jeder Vertiefung 7 aneinanderstoßen, wie sich in 5 erkennen lässt.
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Die Bahn 4 weist einen Bahnabschnitt 4b auf, der sich an der Endkante 3 des Wölbabschnitts 2b über das Basisteil 2 in der Längrichtung R hinausragend anordnen lässt. Beim Abdecken der Ladekante, wie in 1, kann der Bahnabschnitt 4b eine Fahrzeugaußenfläche an der Schürze 23 unterhalb der Ladekante 22 überdecken. Die Hauptseite 2d des Basisteil 2 ist dabei vorzugsweise nach unten gewandt, wodurch sich der Wölbabschnitt 2b an der Ladekante 22 nach unten biegen kann. Weil die Biegsamkeit des Wölbabschnitts 2b begrenzt ist, können Berührungen des frei von der Endkante 3 herabhängenden Bahnabschnitts 4b mit der Fahrzeugaußenseite, insbesondere der Schürze 23 verringert sein. Dadurch trägt der Wölbabschnitt 2b vorteilhaft zu einem verringerten Eintrag von Feuchtigkeit und Schmutz ins Innere des Fahrzeugs 20 bei.
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Wenn der Stützabschnitt 2a der Abdeckvorrichtung 1 in eine aufrechte Stellung wie in 2 und 3 geschwenkt ist, ist der Wölbabschnitt 2b weiterhin von der Bahn 4 und insbesondere durch den frei herabhängenden Bahnabschnitt 4b belastet. Daher kann der Wölbabschnitt 2b an zusätzlichen Vertiefungen 7 gebogen sein, bis durch ein Anschlagen einander zugewandter Flankenflächen 7a und 7b der Vertiefungen 7 eine stärkere Wölbung des Wölbabschnitts 2b behindert ist. Der Wölbabschnitt 2b weist dabei näherungsweise einen halbbogenförmigen Querschnitt auf, dessen Durchmesser einen Abstand vorgibt, um den der frei herabhängende Bahnabschnitt 4b zumindest im Bereich der Endkante 3 vom Stützabschnitt 2a entfernt ist. Die zuvor der Schürze 23 zugewandte Seite des Bahnabschnitts 4b ist in der aufgerichteten Stellung der Abdeckvorrichtung 1 dem Stützabschnitt 2b des Basisteils und der umgebenden Aufnahmetasche 10 zugewandt. Durch die Biegsamkeit des Wölbabschnitts 2b kann der Abstand des Bahnabschnitts 4b in einer senkrechten Stellung des Stützabschnitts 2a derart auf ein Eigengewicht des Bahnabschnitts 4b insbesondere in feuchtem Zustand abgestimmt sein, dass zumindest auf einer Höhe nahe der Endkante 3 Gewichtskräfte stärker als Haftkräfte zwischen dem Bahnabschnitt 4b und dem Stützabschnitt 2b bzw. der Aufnahmetasche 10 sind. Unter dieser Bedingung lässt sich der Bahnabschnitt 4b bei einer aufgerichteten Stellung des Stützabschnitts 2a freihängend vom Stützabschnitt 2a beabstandet anordnen und kann gegebenenfalls vorteilhaft schnell und vollständig trocknen.
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Am Stützabschnitt 2a kann beispielsweise ein Magnet (nicht gezeigt) angebracht sein, mit dem sich der Stützabschnitt 2a im Laderaum in einer aufrechten, insbesondere senkrecht aufgestellten Stellung halten lässt.
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Das Basisteil 2 ist vorzugsweise aus einem Kunststoff hergestellt. Beispielsweise kann das Basisteil 2 durch Extrudieren als Band (nicht gezeigt) hergestellt sein, wobei am Band z. B, in einer zur Längsrichtung R senkrechten Herstellungsrichtung der Stützbereich und der Wölbbereich parallel und gleichzeitig erzeugt werden. Dadurch ist das Basisteil 2 von einem solchen Band in einer Breite abgelängt abtrennbar, die an eine Breite einer Ladekante angepasst ist.
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Eine zweite Ausführung einer erfindungsgemäßen Abdeckvorrichtung 1 ist in den 6, 7, 8 und 9 gezeigt.
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Die Abdeckvorrichtung 1 umfasst ein Basisteil 2 und eine Bahn 4 aus einem flexiblen, vorzugsweise relativ dünnen Material, die an einer Hauptseite 2e, insbesondere im Bereich einer Stellkante 2c am Basisteil 2 angebracht sein kann.
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In einer Längsrichtung R ist die Bahn 4 durch ein Bahnende 4a begrenzt, andern ein Anbringabschnitt 11 für eine Anbringeinrichtung, insbesondere ein Klettband 13 ausgebildet ist. Das Klettband 13 und das Basisteil 2 sind über die Bahn 4 miteinander verbunden, wobei sich das Basisteil 2 um eine Achse A zwischen einer nach oben aufgerichteten Stellung und einer in Längsrichtung R waagrechte Position hin und her schwenken lässt, wenn das Klettband 13 an insbesondere einem Laderaumboden 21 anhaftet.
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Das Basisteil 2 weist zwei Abschnitte 2a und 2b auf, die bei waagrechter Stellung des Basisteils 2 in der Längrichtung R aufeinanderfolgen. Über beide Abschnitte 2a und 2b erstreckt sich eine vergleichsweise biegsame Schicht 2h, die beispielsweise eine Weichschaumschicht aus eine aufgeschäumten Kunststoff ist. Am ersten Abschnitt 2a ist die Schicht 2h mit einer vergleichsweise starren Schicht 2g, die ebenfalls aus einem Kunststoff gebildet sein kann, vorzugsweise fest verbunden. Dadurch ist der erste Abschnitt 2a ein Stützabschnitt 2a, mit dem sich das Basisteil 2 und die Bahn 4 in eine aufgerichtete Stellung schwenken lassen.
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An einem zweiten Abschnitt 2b ist die Schicht 2h zu einem verformbaren, rohrförmigen Hohlprofil 2f geformt, mit dem die Schicht 2h in der Längsrichtung R über die Schicht 2g hinausragt. Die Bahn 4 ist in der Längsrichtung R über das gesamte Basisteil 2 mitsamt dem Hohlprofil 2f hinausragend erstreckt und kann mit einem Bahnabschnitt 4b am Hohlprofil überstehend insbesondere frei herabhängend hinausragen.
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Das Hohlprofil 2f ist am Basisteil 2 über eine Hauptseite 2d vorspringend angeordnet, wodurch der Bahnabschnitt 4b in einer senkrechten Stellung des Stützabschnitts 2a vom Stützabschnitt 2a in einem Abstand beispielsweise von einem halben Außendurchmesser des Hohlprofils 2f angeordnet sein kann. Weil das Hohlprofil 2f aus dem biegsamen Material der Schicht 2h geformt ist, kann sich das Hohlprofil 2f unter der Last des frei herabhängenden Bahnabschnitts 4b derart verformen, dass der Abstand gegenüber dem unverformten Hohlprofil 2f vergrößert ist.
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In 10 ist eine Halterung 5 gezeigt, mit der sich das Basisteil 2 in einer aufgerichteten, insbesondere senkrechten Stellung festhalten lässt. Dabei ist ein Auflagebügel 5a dazu vorgesehen, an einer Kofferraummatte 26 seitlich umgreifend angeordnet zu werden. Vorzugsweise ist ein Großteil des Auflagebügels 5a unter der Kofferraummatte 26 insbesondere an einem Randabschnitt 26a angeordnet. An der Kofferraummatte 26 ist nahe dem Randabschnitt 26a vorzugsweise ein Klettstreifen 6 angebracht, mit dem sich das Klettband 13 der Abdeckvorrichtung 1 für eine Anbringung verbinden lässt. Der Auflagebügel 5a ist mit einem Anschlagblock 5b verbunden, der sich mit Hilfe des Auflagebügels 5a über einem Randbereich 26b der Kofferraummatte 26 anordnen lässt. Der Anschlagblock weist eine Anschlagfläche 5c auf, an der schwenkbare Teile der Abdeckvorrichtung, insbesondere das Basisteil 2 in einer aufgerichteten Stellung abstützbar sind. In die Längsrichtung R steht von der Anschlagfläche c am Anschlagblock 5b ein elastischer Federabschnitt ab, der in einem rundlich geformten Vorsprung 5e endet. Die Halterung 5 ist vorzugsweise so angeordnet, dass der Vorsprung 5e in einen Schwenkbereich der Abdeckvorrichtung 1 hineinreicht. Insbesondere ist der Vorsprung derart keilförmig geformt, dass z. B. ein seitlicher Rand des Basisteils 2 bei einer aufrichtenden Schwenkbewegung den Vorsprung 5e gegen elastische Kräfte des Federabschnitts 5d seitlich wegdrücken kann. Wenn das Basisteil 2 in einer aufgerichteten Stellung an der Anschlagfläche 5c abgestützt ist, befindet sich der Vorsprung 5e wieder in einer hineinragenden Position. Dabei kann der Vorsprung 5e das Basisteil 2 in einer der Längsrichtung R entgegen gesetzten Richtung abstützen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Abdeckvorrichtung
- 2
- Basisteil
- 2a
- Stützabschnitt
- 2b
- Wölbabschnitt
- 2c
- Stellkante
- 2d
- Hauptseite
- 2e
- Hauptseite
- 2f
- Hohlprofil
- 2g
- Schicht
- 2h
- Schicht
- 3
- Endkante
- 4
- Bahn
- 4a
- Bahnende
- 4b
- Bahnabschnitt (frei herabhängend)
- 4c
- Bahnende
- 5
- Halterung
- 5a
- Auflagebügel
- 5b
- Anschlagblock
- 5c
- Anschlagfläche
- 5d
- Federabschnitt
- 5e
- Vorsprung
- 6
- Klettstreifen
- 7
- Vertiefung
- 7a
- Flankenfläche
- 7b
- Flankenfläche
- 10
- Aufnahmetasche
- 11
- Anbringabschnitt
- 12
- Griff
- 13
- Klettband
- 20
- Fahrzeug
- 21
- Laderaumboden
- 22
- Ladekante
- 23
- Schürze
- 24
- Karosserieabschnitt
- 25
- Oberkante
- 26
- Kofferraummatte