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Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Untersuchung und/oder Behandlung eines menschlichen oder tierischen Körpers mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine derartige Anordnung ist aus der
US-Patentschrift US 6,704,592 B1 bekannt. Diese Anordnung weist einen geschirmten Raum, eine innerhalb des geschirmten Raumes angeordnete Magnetresonanztomographieeinrichtung und eine innerhalb des geschirmten Raumes angeordnete Kommunikationseinrichtung auf, die geeignet ist, ein Funksignal zu empfangen. Die Kommunikationseinrichtung dient dazu, eine innerhalb des geschirmten Raumes befindliche, mobile Injektionseinheit von außerhalb des geschirmten Raumes zu steuern.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zur Untersuchung und/oder Behandlung eines menschlichen oder tierischen Körpers anzugeben, bei der die Zusammenarbeit zwischen dem Personal einfacher und besser als bei vorbekannten Anordnungen möglich ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Anordnung sind in Unteransprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zumindest eine innerhalb des geschirmten Raumes angeordnete Kommunikationseinrichtung mindestens einen elektroakustischen Wandler aufweist, der geeignet ist, ein durch ein Funksignal übertragenes Audiosignal in ein akustisches Signal umzuwandeln.
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Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung besteht darin, dass diese eine kabellose, nicht-akustische Sprachverbindung innerhalb des geschirmten Raumes ermöglicht wird, indem nämlich Audiosignale per Funk übertragen werden. Ein großes Problem bei der Untersuchung und/oder Behandlung eines menschlichen oder tierischen Körpers stellt die Kommunikation zwischen dem Personal untereinander, also beispielsweise zwischen Arzt und dem medizinisch technischen Personal, und/oder dem Personal und einem zu untersuchenden oder zu behandelnden Patienten dar. Die Kommunikation wird innerhalb des geschirmten Raumes durch die üblicherweise starke Geräuschentwicklung der Gradientenspulen der Magnetresonanztomographieeinrichtung während der Bildaufnahme erschwert. An dieser Stelle setzt die Erfindung an, indem es erfindungsgemäß ermöglicht wird, zur Übertragung akustischer Signale, also beispielsweise zur Übertragung von Sprachsignalen, Funksignale einzusetzen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Anordnung ist vorgesehen, dass der elektroakustische Wandler räumlich in einem Gehörschutz angeordnet bzw. in diesem integriert ist. Eine solche Integration ermöglicht es in einfacher Weise, das Personal und/oder den Patienten vor dem Lärm der Gradientenspulen der Magnetresonanztomographieeinrichtung zu schützen und gleichzeitig eine Kommunikation zwischen dem Personal untereinander und/oder mit dem Patienten zu ermöglichen.
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Um eine Störung der Magnetresonanztomographieeinrichtung durch die Funksignale und/oder eine Störung der Funksignale durch die Magnetresonanztomographieeinrichtung zu vermeiden oder zumindest soweit wie möglich zu reduzieren, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Funksignale in einem Frequenzbereich unterhalb von 10 MHz und/oder in einem Frequenzbereich oberhalb von 300 MHz übertragen werden.
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Besonders bevorzugt erfolgt eine Funkübertragung zwischen innerhalb des geschirmten Raumes angeordneten Kommunikationseinrichtungen und/oder eine Funkübertragung zwischen innerhalb des geschirmten Raumes angeordneten Kommunikationseinrichtungen und solchen außerhalb des geschirmten Raumes angeordneten Kommunikationseinrichtungen im Frequenzbereich zwischen 2,4 GHz und 2,5 GHz, beispielsweise nach dem oder in Anlehnung an den Bluetooth-Standard gemäß IEEE 802.15.1 oder nach dem oder in Anlehnung an den WLAN(Wireless Local Area Network)-Standard gemäß IEEE 802.11. Alternativ oder zusätzlich kann die Funkübertragung im Frequenzbereich zwischen 5 GHz und 6 GHz, beispielsweise nach dem oder in Anlehnung an den WLAN-Standard, erfolgen.
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Um eine besonders gute MRT (MRT: Magnetresonanztomographieeinrichtung)-Tauglichkeit des elektroakustischen Wandlers und eine besonders gute MRT-Tauglichkeit der Kommunikationseinrichtung insgesamt zu erreichen, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Kommunikationseinrichtung und der elektroakustische Wandler möglichst wenig oder kein ferromagnetisches Material, also beispielsweise wenig oder kein Eisen, aufweisen. Ferromagnetisches Material innerhalb des geschirmten Raumes würde in dem durch die Magnetresonanztomographieeinrichtung erzeugten Magnetfeld je nach Abstand sehr große Beschleunigungskräfte erfahren, wodurch eine Gefährdung von Personal und/oder Gerätschaften, wie beispielsweise der Magnetresonanztomographieeinrichtung, auftreten kann; auch kann durch ferromagnetisches Material die Bildqualität der Magnetresonanztomographieeinrichtung beeinträchtigt werden.
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Mit Blick auf eine geringe Störung des elektroakustischen Wandlers durch die Magnetresonanztomographieeinrichtung und umgekehrt mit Blick auf eine geringe Störung der Magnetresonanztomographieeinrichtung durch den elektroakustischen Wandler wird es als besonders vorteilhaft ansehen, wenn der elektroakustische Wandler kapazitiv arbeitet. Beispielsweise kann der elektroakustische Wandler ein piezoelektrisches Element umfassen oder durch ein solches gebildet sein. Bei einer solchen Ausgestaltung kann auf eine elektromagnetische Wandlung und auf den Einsatz von ferromagnetischem Material in vorteilhafter Weise völlig oder zumindest fast vollständig verzichtet werden.
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Zur Bereitstellung einer Mikrofonfunktion kann die Kommunikationseinrichtung außerdem einen akustoelektrischen Wandler aufweisen, der geeignet ist, ein innerhalb des geschirmten Raumes empfangenes akustisches Signal in ein elektrisches Audiosignal umzuwandeln. Die Kommunikationseinrichtung ist bei einer solchen Ausgestaltung vorzugsweise außerdem geeignet, mit dem elektrischen Audiosignal ein Funksignal zu bilden und dieses auszusenden. Aus den oben genannten Gründen wird ein solcher akustoelektrischer Wandler bevorzugt mit möglichst wenig oder gar keinem ferromagnetischen Material hergestellt.
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Vorzugsweise weist der akustoelektrische Wandler eine akustooptische Wandlereinheit und eine der akustooptischen Wandlereinheit nachgeordnete optoelektrische Wandlereinheit auf, wobei die akustooptische Wandlereinheit geeignet ist, das innerhalb des geschirmten Raumes empfangene akustische Signal in ein optisches Signal umzuwandeln, und wobei die optoelektrische Wandlereinheit geeignet ist, das optische Signal der akustooptischen Wandlereinheit in ein elektrisches Audiosignal umzuwandeln. Bei einer solchen Ausgestaltung des akustoelektrischen Wandlers lässt sich eine ferromagnetfreie oder zumindest ferromagnetarme Herstellung in besonders einfacher und kostengünstiger Weise bei trotzdem guter Wandlereigenschaft erreichen.
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Unter einer akustooptischen Wandlung wird hier eine Wandlung eines akustischen Signals in ein optisches Signal, unter einer optoakustischen Wandlung eine Wandlung eines optischen Signals in ein akustisches Signal, unter einer elektroakustischen Wandlung eine Wandlung eines elektrischen Signals in ein akustisches Signal und unter einer akustoelektrischen Wandlung eine Wandlung eines akustischen Signals in ein elektrisches Signal verstanden.
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Die Kommunikationseinrichtung kann beispielsweise mit einer externen Kommunikationseinrichtung in Verbindung stehen, die sich außerhalb des geschirmten Raumes befindet. Alternativ oder zusätzlich kann die Kommunikationseinrichtung mit zumindest einer anderen Kommunikationseinrichtung in Verbindung stehen, die sich innerhalb des geschirmten Raumes befindet.
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Die Erfindung bezieht sich außerdem auf eine Kommunikationseinrichtung für eine Anordnung, wie sie oben beschrieben ist.
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Bezüglich einer solchen Kommunikationseinrichtung ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass diese eine Funkempfangseinrichtung zum Empfangen eines Funksignals sowie ein damit in Verbindung stehendes piezoelektrisches Element aufweist, das geeignet ist, ein durch das Funksignal übertragenes Audiosignal in ein akustisches Signal umzuwandeln.
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Bezüglich der Vorteile der erfindungsgemäßen Kommunikationseinrichtung sei auf die Vorteile der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Anordnung verwiesen, da die Vorteile der erfindungsgemäßen Kommunikationseinrichtung denen der erfindungsgemäßen Anordnung im Wesentlichen entsprechen.
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Die Erfindung bezieht sich außerdem auf einen Gehörschutz für eine Anordnung, wie sie oben beschrieben ist.
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Bezüglich eines solchen Gehörschutzes ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass dieser eine Funkempfangseinrichtung zum Empfangen eines Funksignals sowie ein damit in Verbindung stehendes piezoelektrisches Element aufweist, das geeignet ist, ein durch das Funksignal übertragenes Audiosignal in ein akustisches Signal umzuwandeln.
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Bezüglich der Vorteile des erfindungsgemäßen Gehörschutzes sei auf die Vorteile der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Anordnung verwiesen, da die Vorteile des erfindungsgemäßen Gehörschutzes denen der erfindungsgemäßen Anordnung im Wesentlichen entsprechen.
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Vorzugsweise weist der Gehörschutz einen elektrooptischen Wandler sowie einen optoelektrischen Wandler auf, wobei die Funktion des elektrooptischen Wandlers darin besteht, ein elektrisches Audiosignal in ein optisches Audiosignal umzuwandeln und dieses optische Audiosignal über einen Lichtwellenleiter von der einen Gehörschutzkapsel zu der anderen Gehörschutzkapsel zu übertragen. Der Lichtwellenleiter ist vorzugsweise in dem Haltebügel des Gehörschutzes integriert oder mit diesem verbunden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert; dabei zeigen beispielhaft
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1 ein erstes Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Anordnung zur Untersuchung und/oder Behandlung eines menschlichen oder tierischen Körpers, wobei die Anordnung einen Gehörschutz mit einer Kommunikationseinrichtung umfasst,
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2 ein Ausführungsbeispiel für den Gehörschutz gemäß 1,
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3 ein zweites Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Anordnung zur Untersuchung und/oder Behandlung eines menschlichen oder tierischen Körpers, wobei unterschiedliche Arten von Kommunikationseinrichtungen innerhalb eines geschirmten Raumes in einer Funkverbindung stehen,
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4 ein drittes Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Anordnung zur Untersuchung und/oder Behandlung eines menschlichen oder tierischen Körpers, wobei Kommunikationseinrichtungen, die innerhalb eines geschirmten Raumes angeordnet sind, mit einer externen Kommunikationseinrichtung, die sich außerhalb des geschirmten Raumes befindet, in einer Funkverbindung stehen, und
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5 ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen Gehörschutz, der bei einer der Anordnungen gemäß den 1 und 3 bis 4 eingesetzt werden kann und eine optische Signalverbindung zwischen den Gehörschutzkapseln aufweist.
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In den Figuren werden der Übersicht halber für identische oder vergleichbare Komponenten stets dieselben Bezugszeichen verwendet.
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In der 1 ist eine Anordnung 10 zur Untersuchung und/oder Behandlung eines menschlichen oder tierischen Körpers in schematischer Darstellung gezeigt. Man erkennt einen elektromagnetisch geschirmten Raum 20, der einen elektromagnetisch geschlossenen, zumindest annähernd elektromagnetisch geschlossenen Faradayschen Käfig bildet. Innerhalb des geschirmten Raumes 20 befindet sich eine Magnetresonanztomographieeinrichtung, die mit dem Bezugszeichen MRT gekennzeichnet ist.
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In der 1 erkennt man darüber hinaus eine Kommunikationseinrichtung 30, die zwei elektroakustische Wandler 40 und 41 umfasst. Die beiden elektroakustischen Wandler 40 und 41 sind in Gehörschutzkapseln 50 und 51 eines Gehörschutzes 60 integriert und bilden innerhalb des Gehörschutzes 60 Lautsprecher.
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In der 1 ist darüber hinaus dargestellt, dass die Kommunikationseinrichtung 30 und damit der Gehörschutz 60 außerdem einen akustoelektrischen Wandler 70 aufweisen kann. Der akustoelektrische Wandler 70 bildet ein Mikrofon, das außerhalb der Gehörschutzkapseln 50 und 51 des Gehörschutzes 60 angeordnet ist.
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Die Kommunikationseinrichtung 30 ist geeignet, Funksignale zu empfangen und diese mit Hilfe der beiden elektroakustischen Wandler 40 und 41 in den Gehörschutzkapseln 50 und 51 in akustische Signale umzuwandeln, um diese in Gehörgänge einer den Gehörschutz 60 tragenden Person einzuspeisen. Darüber hinaus ist die Kommunikationseinrichtung 30 geeignet, akustische Signale, die beispielsweise von der den Gehörschutz tragenden Person stammen, mit Hilfe des akustoelektrischen Wandlers 70 in ein elektrisches Audiosignal umzuwandeln und dieses als Funksignal auszusenden.
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Wie sich der 1 entnehmen lässt, kann die Kommunikationseinrichtung 30 dazu verwendet werden, mit anderen Kommunikationseinrichtungen 100 und 110 zu kommunizieren. Die beiden Kommunikationseinrichtungen 100 und 110 können mit der Kommunikationseinrichtung 30 beispielsweise baugleich sein, also auch jeweils einen entsprechenden Gehörschutz bilden.
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Die in der 1 dargestellte Anordnung ermöglicht es, dass drei innerhalb des geschirmten Raums 20 befindliche Personen über Funk miteinander kommunizieren können und dabei vor dem Lärm der Magnetresonanztomographieeinrichtung geschützt sind.
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In der 2 ist ein Ausführungsbeispiel für die Kommunikationseinrichtung 30 bzw. für den Gehörschutz 60 gemäß 1 dargestellt. Man erkennt, dass die Kommunikationseinrichtung 30 eine Funkempfangseinrichtung 200 aufweist, die eine Steuereinrichtung 210, eine Antenne 220 sowie eine Batterie 230 umfasst. Mit der Steuereinrichtung 210 stehen die beiden elektroakustischen Wandler 40 und 41 in Verbindung, beispielsweise durch zwei elektrische Kabel, die in der 2 mit den Bezugszeichen 240 und 241 gekennzeichnet sind.
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In der 2 erkennt man darüber hinaus den akustoelektrischen Wandler 70 im Detail. Es lässt sich erkennen, dass der akustoelektrische Wandler 70 eine akustooptische Wandlereinheit 300 sowie eine der akustooptischen Wandlereinheit 300 nachgeordnete optoelektrische Wandlereinheit 310 umfassen kann. Die optoelektrische Wandlereinheit 310 steht mit der Steuereinrichtung 210 in Verbindung.
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Die Steuereinrichtung 210 kann beispielsweise durch eine elektrische Platine gebildet sein, die einen A/D- und/oder D/A-Wandler, eine Codiereinrichtung, eine Modulations- und/oder Demodulationseinrichtung, einen Transceiver und/oder einen Transmitter aufweisen kann.
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Die elektrische Leitung 241, die die Steuereinrichtung 210 mit dem elektroakustischen Wandler 41 in der Gehörschutzkapsel 51 verbindet, ist beispielsweise in einem Haltebügel 250 des Gehörschutzes 60 integriert bzw. mit diesem verbunden.
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Der Gehörschutz 60 bzw. die Kommunikationseinrichtung 30 lassen sich beispielsweise wie folgt betreiben:
Ein innerhalb eines geschirmten Raumes empfangenes akustisches Signal SA wird von der akustooptischen Wandlereinheit 300 des akustoelektrischen Wandlers 70 empfangen und in ein optisches Signal SO umgewandelt. Das optische Signal SO gelangt zu der optoelektrischen Wandlereinheit 310, die mit dem optischen Signal SO ein zu sendendes elektrisches Audiosignal SEA bildet und dieses in die Steuereinrichtung 210 einspeist. Die Steuereinrichtung 210 bildet gemeinsam mit der Antenne 220 aus bzw. mit dem elektrischen Audiosignal SEA ein Funksignal Faus, das von der Antenne 220 ausgesandt und beispielsweise zu den beiden Kommunikationseinrichtungen 100 und 110 gemäß 1 gesandt wird.
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In entsprechender Weise kann der Gehörschutz 60 bzw. die Kommunikationseinrichtung 30 zum Empfangen eines Funksignals Fin genutzt werden. Ein solches Funksignal Fin wird von der Antenne 220 empfangen und mit der Steuereinrichtung 210 ausgewertet. Ein in dem Funksignal Fin übertragenes elektrisches Audiosignal EEA wird aus dem Funksignal Fin extrahiert und zu den beiden elektroakustischen Wandlern 40 und 41 übertragen. Die beiden elektroakustischen Wandler 40 und 41 bilden mit dem empfangenen elektrischen Audiosignal EEA ein akustisches Signal EAA und speisen dieses mittelbar oder unmittelbar in die Ohren einer den Gehörschutz 60 tragenden Person ein.
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Um zu vermeiden, dass die Arbeit der Magnetresonanztomographieeinrichtung in dem geschirmten Raum durch die Kommunikationseinrichtung 30 gestört wird und/oder die Arbeitsweise der Kommunikationseinrichtung 30 durch die Magnetresonanztomographieeinrichtung gestört wird, sind der akustoelektrische Wandler 70 sowie die beiden elektroakustischen Wandler 40 und 41 möglichst ferromagnetfrei, insbesondere möglichst eisenfrei. So basiert die Arbeitsweise der beiden elektroakustischen Wandler 40 und 41 vorzugsweise nicht auf einem elektromagnetischen Effekt, sondern auf einem kapazitiven Effekt. Beispielsweise umfassen die beiden elektroakustischen Wandler 40 und 41 jeweils ein oder mehrere piezoelektrische Elemente. Mit anderen Worten erfolgt die Umwandlung der elektrischen Audiosignale EEA in akustische Signale EAA durch die beiden elektroakustischen Wandler 40 und 41 vorzugsweise auf der Basis eines kapazitiven, insbesondere eines piezoelektrischen, Effekts.
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In entsprechender Weise ist auch der akustoelektrische Wandler 70 vorzugsweise ferromagnetarm bzw. ferromagnetfrei, insbesondere ohne eine elektromagnetische Wandlereinheit, aufgebaut. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der 2 weist der akustoelektrische Wandler 70 zwei unterschiedliche Wandlereinheiten, nämlich die akustooptische Wandlereinheit 300 sowie die nachgeordnete optoelektrische Wandlereinheit 310 auf; beide Wandlereinheiten können ohne Nutzung eines elektromagnetischen Effekts arbeiten.
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Die akustooptische Wandlereinheit 300 kann beispielsweise ein Spiegelelement umfassen, das mit einer schwingfähigen Membran gekoppelt ist. Im Falle einer auf die Membran fallenden akustischen Welle wird die Membran schwingen und das Spiegelelement entsprechend auslenken. Dadurch lässt sich einfallendes Licht modulieren und das optische Signal SO bilden. Die optoelektrische Wandlereinheit 310 kann beispielsweise durch einen Fotodetektor, beispielsweise einen Halbleiterfotodetektor, gebildet sein.
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In der 3 ist eine Anordnung 10 zur Untersuchung und/oder Behandlung eines menschlichen oder tierischen Körpers gezeigt, bei der sich innerhalb eines geschirmten Raumes 20 drei Kommunikationseinrichtungen 400, 410 und 420 befinden.
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Die beiden Kommunikationseinrichtungen 400 und 410 sind beispielsweise jeweils durch einen Gehörschutz 60 gebildet, wie er in der 2 beispielhaft gezeigt ist.
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Die Kommunikationseinrichtung 420 umfasst beispielsweise einen Computer 430, der über eine Antenne 440 mit den beiden Kommunikationseinrichtungen 400 und 410 in Verbindung steht.
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In der 4 ist ein Ausführungsbeispiel für eine Anordnung 10 zur Untersuchung und/oder Behandlung eines menschlichen oder tierischen Körpers gezeigt, bei der zwei Kommunikationseinrichtungen 500 und 510 innerhalb des geschirmten Raumes 20 der Anordnung 10 angeordnet sind. Die beiden Kommunikationseinrichtungen 500 und 510 stehen miteinander sowie mit einer Antenne 530 in Verbindung, die über eine Schnittstelle beispielsweise in Form einer Kabelverbindung 540 mit einer externen Kommunikationseinrichtung 550 verbunden ist.
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Die externe Kommunikationseinrichtung 550 kann beispielsweise einen Computer 555 und eine weitere Antenne 560 aufweisen, mit der der Computer 555 und damit mittelbar auch die beiden Kommunikationseinrichtungen 500 und 510 mit weiteren externen Kommunikationseinrichtungen 570 und 580 verbunden werden können.
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In der 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Kommunikationseinrichtung 30 bzw. den Gehörschutz 60 gemäß 1 gezeigt. Es lässt sich erkennen, dass die Kommunikationseinrichtung 30 gemäß 5 einen elektrooptischen Wandler 600 sowie einen optoelektrischen Wandler 610 aufweist. Die Funktion des elektrooptischen Wandlers 600 besteht darin, das empfangene elektrische Audiosignal EEA in ein empfangenes optisches Audiosignal EOA umzuwandeln und dieses optische Signal EOA über einen Lichtwellenleiter 620 von der in der 1 linken Gehörschutzkapsel 50 zu der in der 5 rechten Gehörschutzkapsel 51 zu übertragen.
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Der Lichtwellenleiter 620 ist in dem Haltebügel 250 des Gehörschutzes 60 integriert oder mit diesem verbunden und steht mit dem optoelektrischen Wandler 610 in Verbindung, der aus dem empfangenen optischen Audiosignal EOA ein empfangenes elektrisches Audiosignal EEA' bildet und dieses in den elektroakustischen Wandler 41 in der rechten Gehörschutzkapsel 51 einspeist, um das akustische Ausgangssignal EAA' zu bilden.
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Im Übrigen entspricht die Kommunikationseinrichtung 30 bzw. der Gehörschutz 60 gemäß 5 der Kommunikationseinrichtung 30 bzw. dem Gehörschutz 60 gemäß 2.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Anordnung
- 20
- abgeschirmter Raum
- 30
- Kommunikationseinrichtung
- 40
- Wandler
- 41
- Wandler
- 50
- Gehörschutzkapsel
- 51
- Gehörschutzkapsel
- 60
- Gehörschutz
- 70
- Wandler
- 100
- Kommunikationseinrichtung
- 110
- Kommunikationseinrichtung
- 200
- Funkempfangseinrichtung
- 210
- Steuereinrichtung
- 220
- Antenne
- 230
- Batterie
- 240
- elektrische Kabel
- 241
- elektrische Kabel
- 250
- Haltebügel
- 300
- akustooptische Wandlereinheit
- 310
- optoelektrische Wandlereinheit
- 400
- Kommunikationseinrichtung
- 410
- Kommunikationseinrichtung
- 420
- Kommunikationseinrichtung
- 430
- Computer
- 440
- Antenne
- 500
- Kommunikationseinrichtung
- 510
- Kommunikationseinrichtung
- 530
- Antenne
- 540
- Kabelverbindung
- 550
- Kommunikationseinrichtung
- 555
- Computer
- 560
- Antenne
- 570
- Kommunikationseinrichtung
- 580
- Kommunikationseinrichtung
- 600
- elektrooptischer Wandler
- 610
- optoelektrischer Wandler
- 620
- Lichtwellenleiter
- EAA
- akustisches Audiosignal
- EAA'
- akustisches Audiosignal
- EEA
- elektrisches Audiosignal
- EEA'
- elektrisches Audiosignal
- EOA
- optisches Audiosignal
- Faus
- Funksignal
- Fin
- Funksignal
- MRT
- Magnetresonanztomographieeinrichtung
- SA
- akustisches Audiosignal
- SEA
- elektrisches Audiosignal
- SO
- optisches Audiosignal
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- IEEE 802.15.1 [0009]
- IEEE 802.11 [0009]