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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft eine Wischplatte für ein Reinigungsgerät mit zumindest einer Reinigungsseite umfassend einen Zentralbereich mit Stielanbindung an dem zumindest ein Wischplattenflügel parallel zur Ebene der Reinigungsseite beweglich angebunden ist.
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Stand der Technik
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Bekannt sind Wischplatten bei denen zwei Wischplattenflügel gelenkig miteinander verbunden sind. Dabei erstreckt sich das Gelenk quer durch die Wischplatte von einer Längsseite, der Vorderkante, zur anderen, der Hinterkante. Beim Klappen bewegen sich die Wischplattenflügel dann aus der Ebene der Reinigungsseite heraus und aufeinander zu und der auf der Wischplatte aufgespannte Wischbezug kann entweder entnommen werden oder er hängt schlaufenförmig von der Wischplatte herab und kann so ausgespült und anschließend ausgewrungen werden. Dabei ist es nicht nötig, den Wischbezug in die Hand zu nehmen. Aufgrund der Schwenkbewegung ist es jedoch nicht möglich, beide Hauptseiten der Wischplatte als Reinigungsseite auszubilden und jeweils mit einem Wischbezug zu bedecken.
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Ferner sind Wischplatten bekannt, bei denen beide Hauptseiten als Reinigungsseite ausgebildet sind. Diese Wischplatten weisen meist an einer Schmalseite eine Hülse auf, die in Richtung auf die andere Schmalseite, also parallel zur Längserstreckung verschoben werden kann, um so die Längsausdehnung der Wischplatte zu reduzieren. Sei reduzierter Längserstreckung kann ein Wischbezug über eine Längsseite auf die Wischplatte aufgespannt werden. Hierbei ist jedoch nachteilig, dass zum Aufspannen und Entfernen des Wischbezugs wenigstens der Wischbezug in die Hand genommen werden muss.
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Darstellung der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wischplatte für ein Reinigungsgerät mit einer hohen Flächenleistung zu entwickeln, bei welcher ein Wechseln des Wischbezugs ohne manuellen Eingriff erfolgen kann.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Auf vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die Unteransprüche Bezug.
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Zur Lösung der Aufgabe erfolgt die Anbindung des Wischplattenflügels an den Zentralbereich derart, dass der zumindest eine Wischplattenflügel schwenkbar und/oder schräg zur Längserstreckung der Wischplatte verschiebbar ist. Dabei sind die Wischplattenflügel in der Parallelebene zur Reinigungsseite beweglich und durch ein Gelenk oder eine Schiebekulisse miteinander verbunden. Bei der schwenkbaren Ausgestaltung steht die Gelenkachse senkrecht zur Ebene der Reinigungsseite, so dass der Wischplattenflügel zu dem Zentralbereich in der Ebene der Reinigungsseite zueinander schwenkbar ist. Die gelenkige Anbindung des Wischplattenflügels erfolgt erfindungsgemäß so, dass der Schwenkvorgang über eine Längsseite, also der Vorder- und/oder der Hinterkante, der Wischplatte erfolgt. Wird der Wischplattenflügel zu dem Zentralbereich verschwenkt, bewegen sich die Schmalseiten in Richtung auf den Bereich der Stielanbindung, wodurch sich die Längserstreckung der Wischplatte verringert. Dadurch kann die Wischplatte in einen Wischbezug eingefädelt werden, ohne dass dieser zum Einfädeln in die Hand genommen werden muss. Durch den Schwenkvorgang sind die Längsseiten der Wischplatte unter einem Winkel zueinander angeordnet, so dass der Wischplattenflügel durch Einwirken von Druck auf die Wischplatte im Bereich der Hinterkante selbsttätig zurückschwenkt, wodurch der Wischbezug auf der Wischplatte verspannt wird. Dabei können auch das Zurückschwenken der Wischplattenflügel und das Aufspannen des Wischbezugs auf die Wischplatte ohne manuellen Eingriff erfolgen. Ebenso kann das Entfernen des Wischbezugs ohne manuellen Eingriff erfolgen, indem der Wischplattenflügel zu dem Zentralbereich verschwenkt wird und der Wischbezug dadurch frei gegeben wird. Bei der verschiebbaren Ausgestaltung ist der Wischplattenflügel in einer Kulisse verschiebbar auf dem Zentralbereich geführt. Dabei ist die Kulisse so ausgestaltet, dass der Wischplattenflügel schräg, also unter einem Winkel zur Längserstreckung der Wischplatte verschiebbar ist. Danach kann der Wischplattenflügel quer zur Längserstreckung in Richtung auf die Vorderkante und entlang der Längserstreckung in Richtung auf die Stielanbindung verschoben werden. In einer Endlage schließt die Vorderkante des Wischplattenflügels bündig mit der Vorderkante des Zentralbereichs ab. In dieser Position hat die Wischplatte seine größte Längserstreckung und ein Wischbezug ist auf der Wischplatte arretiert. In der anderen Endlage steht die Vorderkante des Wischplattenflügels gegenüber der Vorderkante des Zentralbereichs hervor und die Wischplatte hat seine geringste Längserstreckung, so dass ein Wischbezug aufgefädelt werden kann, ohne diesen in die Hand nehmen zu müssen. Besonders vorteilhaft bei dieser Ausgestaltung ist, dass die Wischplatte durch Druck auf die Hinterkante in die Endlage mit bündigem Abschluss der Vorderkante gebracht werden kann. Der Wischplattenflügel bewegt sich dabei selbsttätig in die Endlage und arretiert den Wischbezug. Zum Aufspannen und arretieren ist kein manueller Eingriff erforderlich. Dies ist ein wesentlicher vorteilhafter Unterschied zu einer Wischplatte, bei der der Wischplattenflügel lediglich längsverschieblich ist. Hier ist es erforderlich, den Wischbezug während des Aufspannens festzuhalten. Seide Ausgestaltungen sind auch mit zwei beweglichen an einem Zentralbereich angebundenen Wischplattenflügeln möglich. Hierbei ist vorteilhaft, dass insbesondere beim Aufspannen ein symmetrischer Kraftfluss erfolgt, so dass die Wischplattenflügel nicht verklemmen. Es ist auch möglich eine Wischplatte bereitzustellen bei der der oder die Wischplattenflügel in einer überlagerten Schwenk- und Schiebebewegung verlegerbar sind. Hierbei ist vorteilhaft, dass der Wischplattenflügel besonders verschleißarm beim Aufspannen eine Abrollbewegung ausführen kann. Ferner ist es denkbar, eine Drehbewegung des Wischplattenflügels zu überlagern.
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Der Zentralbereich und der Wischplattenflügel sind dabei vorzugsweise so dimensioniert, dass beide zumindest eine Reinigungsseite aufweisen. Dazu befindet sich das Gelenk, welches beide miteinander verbindet, vorzugsweise im Bereich der Steilanbindung. Hierbei ist vorteilhaft, dass durch die mittige Teilung das Handling besonders gut ist. Der zu dem Zentralbereich geschwenkte Wischplattenflügel ist bei dieser Ausgestaltung im Wesentlichen symmetrisch um die Mittelachse der Wischplatte, also dem Bereich der Stielanbindung geschwenkt, so dass der Wischplattenflügel und der Zentralbereich gleichmäßig von der Stielannbindung abragen. Insbesondere bei dieser Ausgestaltung können Wischbezüge ohne manuellen Eingriff auf die Wischplatte aufgespannt werden. Diese Vorteilhaftigkeit ergibt sich auch bei einer entsprechenden Ausgestaltung mit zwei an einem Zentralbereich angebundenen Wischplattenflügeln.
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Die Stielanbindung ist im Bereich der Mittelachse angeordnet und weist vorzugsweise ein Gelenk auf, so dass der Stiel einfach manövriert werden kann. Ferner ist die Anbindung vorzugsweise in einer Aussparung der Wischplatte angeordnet, die sich zu einer Längsseite öffnet. Dadurch ist der Anlenkungspunkt des Stieles zentral angeordnet, wodurch sich eine gleichmäßige Kraftverteilung über die Wischplatte ergibt. Im Bereich der Stielanbindung kann die Anlenkung für den Wischplattenflügel angeordnet sein. Dadurch ergeben sich eine zentrale Anlenkung des weiteren Wischplattenflügels und dadurch ein verbessertes Handling.
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Der zumindest eine Wischplattenflügel und der Zentralbereich können jeweils zwei Reinigungsseiten aufweisen. Bei dieser Ausgestaltung sind die erfindungsgemäße Anordnung des Wischplattenflügels und dessen Schwenkachse besonders vorteilhaft, da die Schwenkbewegung unabhängig von der Reinigungsseite erfolgt. Einrichtungen zum Arretieren des Wischplattenflügels, die bei einer Schwenkachse parallel zu einer Schmalseite der Wischplatte erforderlich wären, können entfallen. Durch die Ausbildung beider Hauptseiten des Wischplattenflügels und des Zentralbereichs als Reinigungsseite ist die Flächenleistung besonders groß. Auf eine derartige ausgebildete Wischplatte wird ein Wischbezug mit zwei Reinigungsseiten aufgespannt. Dieser weist eine Öffnung im Bereich einer Längsseite auf, in die die Wischplatte eingeführt wird. Die Öffnung erstreckt sich nur über einen Teil der Längsseite, so dass der Wischbezug nach dem Aufschwenken der Wischplattenflügel verliersicher auf der Wischplatte verspannt ist.
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Der Zentralbereich und der zumindest eine Wischplattenflügel können mit Rastmitteln versehen sein, wobei beide vorzugsweise in einer geschlossenen Position arretierbar sind. Dadurch kann der Wischplattenflügel in der geöffneten Position, wenn die Vorderkanten in einer Linie ausgerichtet sind, verriegelt werden, so dass dieser nicht mehr selbständig verschwenken oder verschieben kann und dadurch der Wischbezug verliersicher auf der Wischplatte gehalten ist.
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Die Rastmittel können an der Hinterkante des Zentralbereichs und des Wischplattenflügels angeordnet sein. Vorzugsweise sind die Rastmittel an der Längsseite angeordnet, an der auch die Anbindung für den Stiel angeordnet ist. Dadurch stehen die Rastmittel nicht über eine Hauptseite heraus, so dass beide Hauptseiten als Reinigungsseite verwendet werden können.
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Die Rastmittel können als Schnappverschluss ausgebildet sein. Ein Schnappverschluss kann materialeinheitlich und einstückig mit den Wischplattenflügeln hergestellt werden. Des Weiteren ist ein Schnappverschluss einfach bedienbar.
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Der Zentralbereich kann an der dem Wischplattenflügel zugewandten Schmalseite eine Verjüngung aufweisen und der weitere Wischplattenflügel kann zur Aufnahme der Verjüngung des Wischplattenflügels einen Schlitz aufweisen. Dadurch ergibt sich eine homogen ausgebildete Reinigungsseite der Wischplatte aus der keine störenden Elemente herausragen. Dies gilt auch, wenn beide Hauptseiten der Wischplattenflügel als Reinigungsseite ausgebildet sind.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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Einige Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Wischplatte werden nachfolgend anhand der Figuren näher beschrieben. Diese zeigen, jeweils schematisch:
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1 eine trapezförmige Wischplatte;
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2 die Wischplatte gemäß 1 mit geschwenktem Wischplattenflügel;
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3 eine Wischplatte gemäß 1 mit lang ausgebildeter Hinterkante;
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4 die Wischplatte gemäß 3 mit geschwenktem Wischplattenflügel;
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5 eine Wischplatte mit zwei schwenkbaren Wischplattenflügeln;
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5 die Wischplatte gemäß 5 mit geschwenkten Wischplattenflügeln;
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7 eine Wischplatte mit schräg verschiebbarem Wischplattenflügel;
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8 die Wischplatte gemäß 7 mit verschobenem Wischplattenflügel.
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Ausführung der Erfindung
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1 zeigt eine Wischplatte 1 für ein Reinigungsgerät, insbesondere eines Reinigungsgerätes zur Nass- und Feuchtreinigung. Die Wischplatte 1 weist zwei Hauptseiten auf, die beide als Reinigungsseite 2, 5 ausgebildet sind. Die Wischplatte 1 umfasst einen Zentralbereich 3 an dem ein Wischplattenflügel 4 schwenkbar angeordnet ist, wobei die Anlenkung so erfolgt, dass der Wischplattenflügel 4 parallel zur Ebene der Reinigungsseite 2 schwenkbar ist. Der Wischplattenflügel 4 ist also so schwenkbar, dass die Schwenkbewegung nur in der Parallelebene zur Reinigungsseite 2 erfolgt. Der Zentralbereich 4 und der Wischplattenflügel 4 weisen jeweils zwei Reinigungsseiten 2, 5 auf, wobei der Zentralbereich 3 eine Stielanbindung 6 aufweist. Die Stielanbindung 6 ist einer Aussparung 8 zugeordnet, die wiederum an dem Zentralbereich 3 an der Hinterkante 7 angeordnet ist. In diesem Bereich ist eine Anlenkung 9 für den Wischplattenflügel 4 angeordnet. Die Anlenkung 9 besteht aus einem Gelenk, dessen Gelenkachse senkrecht zu der Reinigungsseite 2 ausgerichtet ist. An der Hinterkante 7 des Zentralbereichs 3 und des Wischplattenflügels 4 sind Rastmittel 10 angeordnet, durch der Wischplattenflügel 4 in einer geschlossenen Position arretierbar ist. Die Rastmittel 10 sind jeweils materialeinheitlich und einstückig mit dem Zentralbereich 3 und dem Wischplattenflügel 4 ausgebildet und stehen nicht über die Ebene der Reinigungsseiten 2, 5 hinaus. Die Rastmittel 10 sind als Schnappverschluss ausgebildet. Der Zentralbereich 3 weist an der dem Wischplattenflügel 4 zugewandten Schmalseite eine Verjüngung 11 auf und der Wischplattenflügel 4 weist zur Aufnahme der Verjüngung 11 des Zentralbereichs 3 einen Schlitz 12 auf. Die Verjüngung 11 erstreckt sich über den gesamten Schwenkbereich und begrenzt diesen. Die Wischplatte 1 ist trapezförmig ausgebildet, wobei bei dieser Ausgestaltung die Hinerkante 7 kürzer ist als die Vorderkante 13. Es ist auch denkbar, die Wischplatte 1 in hexagonaler Grundform auszuführen.
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2 zeigt die Wischplatte 1 gemäß 1, wobei der Zentralbereich 3 und der Wischplattenflügel 4 hier aufeinander zugeschwenkt dargestellt sind. In dieser Position kann die Wischplatte 1 in einen Wischbezug eingeführt werden, um diesen auf die Wischplatte 1 aufzuspannen. Das Einführen der Wischplatte 1 in den Wischbezug kann ohne direkten manuellen Eingriff erfolgen. Um das Einführen zu erleichtern, ist die Wischplatte 1 an den beiden Schmalseiten 14, 15 abgeschrägt.
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3 zeigt eine Wischplatte 1 gemäß 1, wobei bei dieser Ausgestaltung die Hinterkante 7 länger ist als die Vorderkante 13.
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4 zeigt die Wischplatte 1 gemäß 3, wobei der Zentralbereich 3 und der Wischplattenflügel 4 hier aufeinander zugeschwenkt dargestellt sind. Wie in 2 dargestellt, ist die Wischplatte 1 an den beiden Schmalseiten 14, 15 abgeschrägt.
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5 zeigt eine Wischplatte 1 gemäß 1, wobei in dieser Ausgestaltung zwei Wischplattenflügel 4 vorgesehen sind, die entsprechend der Ausgestaltung nach 1 an dem Zentralbereich 3 angebunden sind. In dieser Ausgestaltung ist die Hinterkante 7 länger als die Vorderkante 13 ausgebildet.
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6 zeigt die Wischplatte 1 gemäß 5, wobei beide Wischplattenflügel 4 hier aufeinander zugeschwenkt dargestellt sind. Die Wischplatte 1 an den beiden Schmalseiten 14, 15 abgeschrägt.
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7 zeigt eine Wischplatte 1 für ein Reinigungsgerät, insbesondere eines Reinigungsgerätes zur Nass- und Feuchtreinigung. Die Wischplatte 1 weist zwei Hauptseiten auf, die beide als Reinigungsseite 2, 5 ausgebildet sind. Die Wischplatte 1 umfasst einen Zentralbereich 3 an dem zwei Wischplattenflügel 4 verschiebbar angeordnet ist. Dazu sind die Wischplattenflügel 4 in einer Kulisse 16 geführt, die so ausgestaltet ist, dass die Wischplattenflügel 4 in der Ebene der Reinigungsseite 2 schräg zur Längserstreckung verschiebbar sind. Dabei werden die Wischplattenflügel 3 so verschoben, dass deren Vorderkanten über die Vorderkante des Zentralbereichs 3 hervorstehen. Der Kulisse 16 sind Rastmittel 10 zugeordnet. Die Rastmittel 10 sind jeweils materialeinheitlich und einstückig mit dem Zentralbereich 3 und dem Wischplattenflügel 4 ausgebildet und stehen nicht über die Ebene der Reinigungsseiten 2, 5 hinaus. Die Rastmittel 10 sind als Schnappverschluss ausgebildet. Der Zentralbereich 4 und der Wischplattenflügel 4 weisen jeweils zwei Reinigungsseiten 2, 5 auf, wobei der Zentralbereich 3 eine Stielanbindung 6 aufweist. Die Stielanbindung 6 ist einer Aussparung 8 zugeordnet, die wiederum an dem Zentralbereich 3 an der Hinterkante 7 angeordnet ist.
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8 zeigt die Wischplatte 1 gemäß 7 in der geöffneten Position in der der Wischbezug von der Wischplatte 1 entnehmbar ist. In dieser Position stehen die Vorderkanten 13 der Wischplattenflügel 4 über die Vorderkante 13 des Zentralbereichs 3 hinaus und die Längserstreckung der Wischplatte 1 ist reduziert.