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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden zweier Bauteile gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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In der
EP 1 528 268 A1 wird eine gattungsgemäße Vorrichtung zum Verbinden zweier Bauteile beschrieben. Die Vorrichtung umfasst eine Verbindungsschraube und einen von dem ersten Bauteil ausgebildeten Schraubdom, der eine Durchführung aufweist, in welcher die Verbindungsschraube fixierbar ist. Das zweite Bauteil weist eine Durchstecköffnung für die Verbindungsschraube auf. Das erste Bauteil weist hierzu eine Bauteilwand auf, die wenigstens abschnittsweise wellen- und/oder faltenförmig ausgeführt ist, wobei die einzelnen Wellen bzw. Falten jeweils über Durchgangslöcher verfügen, deren Mittenachsen zumindest annähernd zusammenfallen, so dass die Durchgangslöcher die Durchführung des Schraubdoms bilden. Zum Verbinden der beiden Bauteile muss das zweite Bauteil auf das erste Bauteil aufgelegt und so zentriert werden, dass die Durchführung des ersten Bauteils mit der Durchstecköffnung des zweiten Bauteils fluchtet. Anschließend wird die Verbindungsschraube über die Durchstecköffnung des zweiten Bauteils in den Schraubdom des ersten Bauteils eingeschraubt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zum Verbinden zweier Bauteile bereitzustellen, welche bei einfacher Herstellung der Vorrichtung eine einfache Montage der beiden Bauteile ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch Bereitstellung einer Vorrichtung zum Verbinden zweier Bauteile mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Ausführungsformen der Erfindung zeichnen sich dadurch aus, dass das erste Bauteil zumindest zwei sich im Wesentlichen in einer Ebene erstreckende Schenkel aufweist, die zur Bildung des Schraubdoms an einer Verbindungsstelle derart umgeklappt sind, dass die Schenkel im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen, wobei die beiden umgeklappten Schenkel das zweite Bauteil zumindest teilweise zwischen sich aufnehmen.
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Um eine Vorrichtung zum Verbinden zweier Bauteile anzugeben, welche bei einfacher Herstellung der Vorrichtung eine einfache Montage der beiden Bauteile ermöglicht, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das erste Bauteil zumindest zwei sich im Wesentlichen in einer Ebene erstreckende Schenkel aufweist, die zur Bildung des Schraubdoms an einer Verbindungsstelle derart umgeklappt sind, dass die Schenkel im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen, wobei die Schenkel das zweite Bauteil zumindest teilweise zwischen sich aufnehmen. Bevorzugt umfasst das erste Bauteil einen Stoßfängerhalter und/oder das zweite Bauteil ein Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs. Durch Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung können die Bauteile in baulich einfacher und kostengünstiger Weise miteinander verbunden werden. Die Vorrichtung ist derart ausgeführt, dass sie ohne wesentlichen Aufwand gelöst und erneuert werden kann. Ein weiterer Vorteil der Erfindung ergibt sich aus der einfachen Konstruktion der Vorrichtung, da die Vorrichtung zumindest teilweise durch eines der Bauteile gebildet ist. Dieses Bauteil ist hierdurch einfach an dem zweiten Bauteil anbringbar und somit auch einfach nachrüstbar bzw. austauschbar. Hierdurch kann auf einfache Weise sowohl der Austausch eines beschädigten ersten Bauteils als auch eine Nachrüstung eines ersten Bauteils an ein bestehendes zweites Bauteil erfolgen. Indem die Schenkel das zweite Bauteil zumindest teilweise zwischen sich aufnehmen, ist eine besonders sichere Verbindung der beiden Bauteile realisiert, da das zweite Bauteil nach dem Einschrauben der Verbindungsschraube zusätzlich zur Fixierung über die Verbindungsschraube noch zwischen den Schenkeln des ersten Bauteils eingespannt und somit fixiert ist. Insbesondere ermöglichen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung den Verzicht auf weitere Verbindungsmittel.
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In Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Verbindungsstelle als Scharnier und hierbei bevorzugt als Filmscharnier ausgeführt ist. In vorteilhafter Weise ergibt sich hierdurch eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung der Verbindungsstelle. Das erste Bauteil mit seinen beiden Schenkeln besteht beispielsweise aus Kunststoff und/oder einem Kunststoffverbund, so dass das Bauteil vorzugsweise durch Kunststoffspritzgießen oder Kunststoffformpressen herstellbar und somit eine einfache und kostengünstige Darstellung bzw. Fertigung des Filmscharniers ermöglicht ist.
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Vorzugsweise weist der erste Schenkel eine Nase mit einem Vorsprung auf, der nach dem Umklappen den zweiten Schenkel hintergreift. In vorteilhafter Weise erfolgt hierdurch eine Fixierung bzw. Vorfixierung der beiden Schenkel des ersten Bauteils zueinander, so dass das anschließende Einschrauben der Verbindungsschraube in den Schraubdom wesentlich einfacher durchzuführen ist. Dies bedeutet, dass der erste Schenkel nach dem Umklappen mit dem zweiten Schenkel verrastet und somit das zweite Bauteil vor dem eigentlichen Verschrauben vorfixiert. Dadurch erfolgt in vorteilhafter Weise vor der eigentlichen endgültigen Verbindung der beiden Bauteile bereits eine erste Vorabverbindung der beiden Bauteile, so dass eine erste Verbindung der beiden Bauteile gewährleistet ist, auch wenn die Verbindungsschraube für eine zweite, endgültige Verbindung der beiden Bauteile noch nicht angebracht worden ist.
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Um einen ausreichend dimensionierten Schraubdom darzustellen, weist der erste Schenkel des ersten Bauteils in vorteilhafter Weise eine Materialanhäufung auf. Hierdurch wird eine ausreichende Steifigkeit des Schraubdoms erreicht, so dass eine Torsion und/oder ein Ausknicken des Schraubdoms sicher vermieden werden.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben.
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Dabei zeigen:
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1 eine schematische Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verbinden zweier Bauteile in einem unmontierten Zustand, und
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2 eine schematische Schnittdarstellung des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verbinden der beiden Bauteile in einem montierten Zustand.
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1 und 2 zeigen jeweils einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Verbinden zweier Bauteile 10 und 12, wobei 1 die Vorrichtung im unmontierten Zustand, und 2 die Vorrichtung im montierten Zustand darstellt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel umfasst das erste Bauteil 10 einen Stoßfängerhalter und das zweite Bauteil 12 ein Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs, wobei selbstverständlich auch andere Bauteile denkbar sind.
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Die Vorrichtung zum Verbinden der beiden Bauteile 10, 12 weist eine in 2 sichtbare Verbindungsschraube 14 und einen von dem ersten Bauteil 10 ausgebildeten Schraubdom 16 auf, der eine Durchführung 18 aufweist, in welcher die Verbindungsschraube 14 fixierbar ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Schraubdom 16 einstückig mit dem ersten Bauteil 10 ausgeführt, wobei selbstverständlich auch weitere, Verbindungsschrauben 14 aufnehmende Schraubdome 16 zur Verbindung des ersten Bauteils 10 mit dem zweiten Bauteil 12 vorgesehen sein können.
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Erfindungsgemäß weist das erste Bauteil 10 zumindest zwei sich im Wesentlichen in einer Ebene erstreckende Schenkel 20, 22 auf, die zur Bildung des Schraubdoms 16 an einer Verbindungsstelle 24 derart umgeklappt werden, dass die Schenkel 20, 22 im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen, wobei die Schenkel 20, 22 das zweite Bauteil 12 zumindest teilweise zwischen sich aufnehmen. Um einen ausreichend dimensionierten Schraubdom 16 darzustellen, weist der erste Schenkel 20 des ersten Bauteils 10 im vorliegenden Ausführungsbeispiel eine Materialanhäufung 32 auf. Das zweite Bauteil 12 weist eine Durchstecköffnung 30 für die Verbindungsschraube 14 auf. Dies bedeutet, dass die Schenkel 20, 22 des ersten Bauteils 10 nach dem Umklappen den Schraubdom 16 mit der Durchführung 18 ausbilden, die mit der Durchstecköffnung 30 für die Verbindungsschraube 14 des zweiten Bauteils 12 fluchtet, wobei ein erster Teil 18a der Durchführung 18 für die Verbindungsschraube 14 vom die Materialanhäufung 32 aufweisenden, ersten Schenkel 20 und ein zweiter Teil 18b der Durchführung 18 für die Verbindungsschraube 14 vom zweiten Schenkel 22 gebildet wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform schneiden sich die Gewindegänge beim Einschrauben der Verbindungsschraube 14 in den vom ersten Bauteil 10 gebildeten Schraubdom 16 in das erste Bauteil 10 hinein. In vorteilhafter Weise werden hierfür keine speziellen Verbindungsschrauben benötigt, sondern können handelsübliche selbstschneidende Verbindungsschrauben 14 verwendet werden, wodurch beispielsweise im Reparaturfall ein Austausch der Vorrichtung vereinfacht wird.
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Besonders bevorzugt ist die Verbindungsstelle 24 der beiden Schenkel 20, 22 des ersten Bauteils 10 als Scharnier ausgeführt und hierbei insbesondere als Filmscharnier. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht das erste Bauteil 10 mit seinen beiden Schenkeln 20, 22 aus Kunststoff und/oder einem Kunststoffverbund, so dass das Bauteil 10 vorzugsweise durch Kunststoffspritzgießen herstellbar und somit eine einfache Darstellung des Filmscharniers ermöglicht ist. Das zweite Bauteil 12 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus Blech hergestellt.
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Zur Fixierung der beiden Schenkel 20, 22 des ersten Bauteils 10 zueinander, weist der erste Schenkel 20 eine Nase 26 mit einem Vorsprung 28 auf, der nach dem Umklappen den zweiten Schenkel 22 des ersten Bauteils 10 hintergreift. Bevorzugt ist die Nase 26 als federndes Bauteil ausgebildet, welches bei der Verrastung des ersten Schenkels 20 mit dem zweiten Schenkel 22 vorgespannt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- erstes Bauteil
- 12
- zweites Bauteil
- 14
- Verbindungsschraube
- 16
- Schraubdom
- 18
- Durchführung
- 18a
- erster Teil (Durchführung)
- 18b
- zweiter Teil (Durchführung)
- 20
- erster Schenkel
- 22
- zweiter Schenkel
- 24
- Verbindungsstelle
- 26
- Nase
- 28
- Vorsprung
- 30
- Durchstecköffnung
- 32
- Materialanhäufung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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