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DE102009052358A1 - Hebe-Schiebe-Konstruktion sowie Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung - Google Patents

Hebe-Schiebe-Konstruktion sowie Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung Download PDF

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DE102009052358A1
DE102009052358A1 DE102009052358A DE102009052358A DE102009052358A1 DE 102009052358 A1 DE102009052358 A1 DE 102009052358A1 DE 102009052358 A DE102009052358 A DE 102009052358A DE 102009052358 A DE102009052358 A DE 102009052358A DE 102009052358 A1 DE102009052358 A1 DE 102009052358A1
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sliding
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DE102009052358A
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Martin Hübl
Ralph Wesnigk
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Eduard Hueck GmbH and Co KG
Original Assignee
Eduard Hueck GmbH and Co KG
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Abstract

Hebe-Schiebe-Konstruktion, insbesondere für eine Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung, umfassend mindestens ein erstes Flügelprofil (2), ein zweites Flügelprofil (3) und ein Blendrahmenprofil (1), wobei das erste Flügelprofil (2) ein Isolierprofil (23) mit einer Isolierzone (24) aufweist, wobei das zweite Flügelprofil (3) ein Isolierprofil (33) mit einer Isolierzone (34) aufweist, wobei das Blendrahmenprofil (1) ein Isolierprofil (13) mit einer Isolierzone (14) aufweist, wobei die Isolierzone (14) des Isolierprofils (13) des Blendrahmenprofils (1) derart ausgestaltet ist, dass sich zumindest ein Teil der Isolierzone (24) des Isolierprofils (23) des ersten Flügelprofils (2) und zumindest ein Teil der Isolierzone (34) des Isolierprofils (33) des zweiten Flügelprofils (3) über bzw. unter der Isolierzone (14) des Isolierprofils (13) des Blendrahmenprofils (1) befindet, sowie Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung, umfassend mindestens einen Blendrahmen (B), eine erste Schiebetür und eine zweite Schiebetür, wobei die Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung mit einer Hebe-Schiebe-Konstruktion gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9 ausgestattet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hebe-Schiebe-Konstruktion gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
  • Eine Hebe-Schiebe-Konstruktion gemäß dem Stand der Technik umfasst im Wesentlichen ein erstes Flügelprofil, ein zweites Flügelprofil und ein Blendrahmenprofil, wobei das erste Flügelprofil ein Isolierprofil mit einer Isolierzone aufweist, wobei das zweite Flügelprofil ein Isolierprofil mit einer Isolierzone aufweist, wobei das Blendrahmenprofil ein Isolierprofil mit einer Isolierzone aufweist. Bei einer Hebe-Schiebe-Konstruktion wird über einen Hebel der Flügel zunächst angehoben (der Laufwagen setzt dabei auf die Laufschiene auf und hebt den Flügel an) Anschließend kann der Flügel verfahren werden.
  • Problematisch ist zumeist die Wärmedämmung einer vorgenannten Hebe-Schiebe-Konstruktion. Hierzu sind im Stand der Technik bereits einige Lösungen bekannt geworden, die insbesondere eine Ausgestaltung des Blendrahmenprofils, vorzugsweise des Schwellenprofils, zum Inhalt haben. Eine Anzahl von Möglichkeiten zur verbesserten Wärmedämmung von Hebe-Schiebe-Konstruktionen ist in der DE 103 53 822 A1 beschrieben.
  • In der Praxis werden Schwellenprofile für Schiebefenster oder Schiebetüren, deren Flügel in versetzten Ebenen zueinander angeordnet sind, auf verschiedene Weisen ausgeführt. Bei einer Ausführungsart verwendet man thermisch nicht getrennte Aluminiumprofile, die eine ungenügende Wärmedämmung besitzen und in den kalten Monaten Kondenswasser auf der raumseitigen Oberfläche bilden.
  • Bei einer anderen Ausführungsart besteht das Schwellenprofil aus zwei im Abstand voneinander angeordneten metallenen Profilstäben, die durch eine mittlere Isolierzone voneinander thermisch getrennt und durch die Isolierzone untereinander verbunden sind. In der Endmontagestellung des Schiebefensters bzw. der Schiebetür ist bei dieser Ausführung das Schwellenprofil gegenüber den Schiebeflügeln bzw. dem Schiebeflügel und einem Festflügel so angeordnet, dass die thermische Dämmzone in der Regel in der Ebene zwischen den beiden Flügeln bzw. dem Schiebeflügel und dem Festflügel angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsart ergeben sich wegen der konstruktionsbedingt ungünstigen Lage der thermischen Trennzone zwischen der Warm- und Kaltseite des Schiebefensters Querströme, durch die in dem eingebauten Fenster bzw. der Tür erhebliche Wärmeverluste entstehen. Diese ergeben sich vor allem daraus, dass der auf der Innenseite vor der thermischen Trennung liegende metallische Profilstab auf der Seite von dem außen liegenden Festflügel oder Schiebeflügel von der Raumluft her Wärme aufnimmt und diese Wärme unterhalb des innen liegenden Schiebeflügels oder Festflügels an die Außenluft abgibt.
  • Bei einer dritten aus der Praxis bekannten Ausführungsart für Schwellenprofile weisen diese jeweils zwei Dämmzonen auf, durch welche drei Metallprofile in einer Ebene hintereinander liegend, untereinander isoliert und verbunden sind. In der Einbaustellung eines Schiebefensters ist das Schwellenprofil gegenüber den Schiebeflügeln bzw. gegenüber den Festflügeln so angeordnet, dass sich jeweils eine Dämmzone unterhalb jeweils zweier zusammenwirkender Schiebeflügel bzw. des Schiebeflügels und eines Festflügels befindet. Dadurch ist sichergestellt, dass im Bereich der beiden zusammenwirkenden Flügel immer eine Dämmzone thermisch wirksam ist. Ein Schwachpunkt bei dieser Konstruktion ist jedoch, dass im Bereich des Überschlags bzw. der Überdeckung der beiden Flügel in der Schließstellung des Schiebefensters bzw. der Schiebetür in dem Schwellenprofil eine Wärmebrücke vorhanden ist, da sich die eine Teillänge des mittleren metallenen Profilstabs des Schwellenprofils auf der Kaltseite und die andere von dem benachbarten Flügel nicht abgedeckte Teillänge auf der Warmseite des Schiebeelements befindet.
  • In der DE 103 53 822 A1 wird ferner eine alternative Lösung für eine Reduktion des Querstroms der Luft von der Wärmeseite des mittleren metallenen Schwellenprofilteils zur Kaltseite, dementsprechend ebenfalls eine Maßnahme zur Verbesserung der Wärmedämmung, vorgeschlagen. Eine Verbesserung der Wärmedämmung soll dadurch erreicht werden, dass der von den Isolierzonen begrenzte metallene Profilstab im Bereich der Überdeckung bzw. des Überschlags der beiden zusammenwirkenden Schiebeflügel bzw. des Schiebeflügels mit dem Festflügel unter Bildung eines Freiraumes bereichsweise ausgespart ist.
  • Obgleich die vorgenannten Lösungen funktionieren und zu einer Verbesserung der Wärmedämmung führen, kann die Wärmedämmung dennoch weiter verbessert werden.
  • Hier setzt die vorliegende Erfindung an und macht es sich zur Aufgabe, die Wärmedämmung einer Hebe-Schiebe-Konstruktion zu verbessern.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Isolierzone des Isolierprofils des Blendrahmenprofils derart ausgestaltet ist, dass sich zumindest ein Teil der Isolierzone des Isolierprofils des ersten Flügelprofils und zumindest ein Teil der Isolierzone des Isolierprofils des zweiten Flügelprofils über bzw. unter der Isolierzone des Isolierprofils des Blendrahmenprofils befinden.
  • Durch die vorgeschlagene Maßnahme wird ein nahezu gerader Verlauf der Isotherme erreicht. Dies erfolgt insbesondere ohne das Einbringen zusätzlicher isolierender Leisten. Es ergibt sich im Ergebnis eine effektive und kostengünstige wärmedämmende Maßnahme für eine Hebe-Schiebe-Konstruktion. Des Weiteren ergeben sich Vorteile bei der Herstellung der Blendrahmenprofile. Gemäß Stand der Technik wurden in der Regel zwei Isolierprofile und drei Profile zu einem Blendrahmenprofil verbunden, wodurch der Herstellprozess erschwert wird. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Blendrahmenprofils, welches lediglich zwei Profile und ein Isolierprofil aufweist, können Vorteile bei der Herstellung erzielt werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der vorgeschlagenen Hebe-Schiebe-Konstruktion ergeben sich insbesondere aus den Merkmalen der Unteransprüche.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine verbesserte Wärmedämmung für eine Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung, umfassend mindestens einen Blendrahmen sowie eine erste Schiebetür und eine zweite Schiebetür vorzuschlagen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale einer Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung gemäß Anspruch 10 gelöst. Dadurch, dass die Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung mit einer Hebe-Schiebe-Konstruktion gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9 ausgestattet ist, kann eine kostengünstige und einfach aufgebaute Verbesserung der Wärmedämmung bei einer Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung erzielt werden.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der vorgeschlagenen Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung ergibt sich insbesondere aus den Merkmalen des rückbezogenen Unteranspruchs.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Hebe-Schiebe-Konstruktion;
  • 2 eine erfindungsgemäße Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung mit einem Blendrahmen und zwei Schiebetüren, umfassend eine erfindungsgemäße Hebe-Schiebe-Konstruktion in einer perspektivischen Ansicht;
  • 3 eine erfindungsgemäße Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung mit einem Blendrahmen und zwei Schiebetüren, umfassend eine erfindungsgemäße Hebe-Schiebe-Konstruktion in einer teilweise geschnittenen Draufsicht;
  • 4 eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Hebe-Schiebe-Konstruktion mit eingezeichneten Isothermen;
  • 5 eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Hebe-Schiebe-Konstruktion mit eingezeichneten Isothermen.
  • Folgende Bezugszeichen werden in den Abbildungen verwendet:
  • Bezugszeichenliste
  • B
    Blendrahmen
    F1
    erster Flügelrahmen
    F2
    zweiter Flügelrahmen
    E
    Flächenelement
  • Das zweite Flügelprofil 3 umfasst mindestens ein erstes Profil 31, ein zweites Profil 32 und ein Isolierprofil 33 wobei das Isolierprofil 33 zwischen dem ersten Profil 31 und dem zweiten Profil 32 angeordnet ist.
  • Es ist vorgesehen, dass das erste Flügelprofil 2 und das zweite Flügelprofil 3 in Längsrichtung verschiebbar auf dem Blendrahmenprofil 1 angeordnet sind. Hierzu sind unter anderem geeignet Linearlager, insbesondere Schienen 4 und nicht dargestellte Rollen, zwischen den Flügelprofilen 2, 3 und dem Blendrahmenprofil 1 vorgesehen. Es kann jedoch ebenso vorgesehen sein, dass lediglich ein Flügelprofil in Längsrichtung verschiebbar ist. In diesem Fall ist beispielsweise das zweite Flügelprofil 3 fest mit dem Blendrahmenprofil 1 verbunden. Im Ergebnis ergibt sich ein Blendrahmen B mit darin verschiebbaren Fensterflügeln F1, F2 bzw. verschiebbaren und nicht verschiebbaren Fensterflügeln F1, F2.
  • Das Isolierprofil 23 des ersten Flügelprofils 2 umfasst, neben Anschlussbereichen 26, 27 zur Verbindung mit dem ersten Profil 21 und dem zweiten Profil 22, eine Isolierzone 24, die im Wesentlichen als Flachprofil ausgestaltet ist. Andere Formen sind jedoch durchaus denkbar. Durch diese Isolierzone 24 verläuft eine erste Senkrechte 25.
  • Auch das Isolierprofil 33 des zweiten Flügelprofils 3 umfasst, neben Anschlussbereichen 36, 37 zur Verbindung mit dem ersten Profil 31 und dem zweiten Profil 32, eine Isolierzone 34, die im Wesentlichen als Flachprofil ausgestaltet ist. Andere Formen sind jedoch durchaus denkbar. Durch diese Isolierzone 34 verläuft eine zweite Senkrechte 35.
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen.
  • Eine erfindungsgemäße Hebe-Schiebe-Konstruktion umfasst im Wesentlichen mindestens ein Blendrahmenprofil 1 und mindestens ein erstes Flügelprofil 2 und ein zweites Flügelprofil 3.
  • Das Blendrahmenprofil 1 ist Teil eines Blendrahmens B. Vorzugsweise weist der Blendrahmen B vier der vorgenannten Rahmenprofile 1 auf, die zu einem rechteckförmigen Blendrahmen B zusammengefügt sind.
  • Das erste Flügelprofil 2 ist Teil eines ersten Flügelrahmens F1. Vorzugsweise weist der Flügelrahmen F1 vier der vorgenannten Flügelprofile 2 auf, die zu einem rechteckförmigen Flügelrahmen zusammengefügt sind. In dem Flügelrahmen F1 ist regelmäßig ein Flächenelement E, wie beispielsweise ein Isolierglas, aufgenommen.
  • Das zweite Flügelprofil 3 ist Teil eines zweiten Flügelrahmens F2. Vorzugsweise weist der Flügelrahmen F2 vier der vorgenannten Flügelprofile 3 auf, die zu einem rechteckförmigen Flügelrahmen zusammengefügt sind. In dem Flügelrahmen F2 ist regelmäßig ein Flächenelement E, wie beispielsweise ein Isolierglas, aufgenommen.
  • Das Blendrahmenprofil 1 umfasst mindestens ein erstes Profil 11, ein zweites Profil 12 und ein Isolierprofil 13, wobei das Isolierprofil 13 zwischen dem ersten Profil 11 und dem zweiten Profil 12 angeordnet ist.
  • Das erste Flügelprofil 2 umfasst mindestens ein erstes Profil 21, ein zweites Profil 22 und ein Isolierprofil 23 wobei das Isolierprofil 23 zwischen dem ersten Profil 21 und dem zweiten Profil 22 angeordnet ist.
  • Auch das Isolierprofil 13 des Blendrahmenprofils 1 umfasst neben Anschlussbereichen 16, 17 zur Verbindung mit dem ersten Profil 11 und dem zweiten Profil 12, eine Isolierzone 14. Die Isolierzone 14 ist in dem vorliegenden Beispiel mit zahlreichen funktionsbedingten Anbauten versehen. Im Wesentlichen wird die Isolierzone 14 jedoch ebenfalls aus ein oder mehreren Flachprofilabschnitten gebildet.
  • Erfindungsgemäß ist nunmehr vorgesehen, dass die Isolierzone 14 des Isolierprofils 13 des Blendrahmenprofils 1 so weit verlängert wird, dass sich zumindest ein Teil der Isolierzone 24 des Isolierprofils 23 des ersten Flügelprofils 2 und zumindest ein Teil der Isolierzone 34 des Isolierprofils 33 des zweiten Flügelprofils 3 über bzw. unter einem Teil der Isolierzone 14 des Isolierprofils 13 des Blendrahmenprofils 1 befindet. Anders ausgedrückt, ist erfindungsgemäß insbesondere vorgesehen, dass sowohl die erste Senkrechte 25 des Isolierprofils 23 des ersten Flügelprofils 2, als auch die Senkrechte 35 des Isolierprofils 33 des zweiten Flügelprofils 3 durch die Isolierzone 14 des Isolierprofils 13 des Blendrahmenprofils 1 verlaufen. Hierdurch wird ein nahezu gerader Verlauf der Isotherme 5 erreicht. Dies erfolgt insbesondere ohne das Einbringen zusätzlicher isolierender Leisten.
  • Als Material für die Profile 11, 12, 21, 22, 31 und 32 kommt vorzugsweise Aluminium in Frage. Als Material für die Isolierprofile 13, 23 und 33 kommt vorzugsweise glasfaserverstärkter Kunststoff in Frage.
  • Die Erfindung ist am Beispiel eines Blendrahmenprofils und zweier Flügelrahmenprofile im unteren Bereich einer Schiebetüranordnung beschrieben. Das Blendrahmenprofil 1 wird hier auf Grund seiner Lage auch als Schwellenprofil bezeichnet. Es ist jedoch, insbesondere aus dem oberen Abschnitt der 1 ersichtlich, dass auch die hier skizzierte Hebe-Schiebe-Konstruktion nach dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Prinzip konstruiert ist. Insofern sind die Isolierprofile der Flügelprofile bzw. deren Isolierzonen zumindest abschnittsweise unterhalb des Isolierprofils bzw. der Isolierzone des Blendrahmenprofils angeordnet.
  • Auch ist anzumerken, dass die Erfindung anhand der einzelnen Isolierprofile 13, 23 und 33 beschrieben worden ist. Es ist aus den Abbildungen ersichtlich, dass es sich bei den Isolierprofilen ebenfalls um Paare, sprich um jeweils zwei Isolierprofile handeln kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Blendrahmenprofil
    2
    erstes Flügelprofil
    3
    zweites Flügelprofil
    4
    Schiene (Linearlagerung)
    5
    Isotherme
    11
    erstes Profil
    12
    zweites Profil
    13
    Isolierprofil
    14
    Isolierzone
    15
    – frei –
    16
    Anschlussbereich
    17
    Anschlussbereich
    21
    erstes Profil
    22
    zweites Profil
    23
    Isolierprofil
    24
    Isolierzone
    25
    Senkrechte
    26
    Anschlussbereich
    27
    Anschlussbereich
    31
    erstes Profil
    32
    zweites Profil
    33
    Isolierprofil
    34
    Isolierzone
    35
    Senkrechte
    36
    Anschlussbereich
    37
    Anschlussbereich
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10353822 A1 [0003, 0007]

Claims (11)

  1. Hebe-Schiebe-Konstruktion, insbesondere für eine Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung, umfassend mindestens – ein erstes Flügelprofil (2), ein zweites Flügelprofil (3) und ein Blendrahmenprofil (1), wobei – das erste Flügelprofil (2) ein Isolierprofil (23) mit einer Isolierzone (24) aufweist, wobei das zweite Flügelprofil (3) ein Isolierprofil (33) mit einer Isolierzone (34) aufweist, wobei das Blendrahmenprofil (1) ein Isolierprofil (13) mit einer Isolierzone (14) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierzone (14) des Isolierprofils (13) des Blendrahmenprofils (1) derart ausgestaltet ist, dass sich zumindest ein Teil der Isolierzone (24) des Isolierprofils (23) des ersten Flügelprofils (2) und zumindest ein Teil der Isolierzone (34) des Isolierprofils (33) des zweiten Flügelprofils (3) über bzw. unter der Isolierzone (14) des Isolierprofils (13) des Blendrahmenprofils (1) befindet.
  2. Hebe-Schiebe-Konstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Blendrahmenprofil (1) ein erstes Profil (11) und ein zweites Profil (12) aufweist, wobei das Isolierprofil (13) zwischen dem ersten Profil (11) und dem zweiten Profil (12) angeordnet ist.
  3. Hebe-Schiebe-Konstruktion nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Flügelprofil (2) ein erstes Profil (21) und ein zweites Profil (22) aufweist, wobei das Isolierprofil (23) zwischen dem ersten Profil (21) und dem zweiten Profil (22) angeordnet ist.
  4. Hebe-Schiebe-Konstruktion nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Flügelprofil (3) ein erstes Profil (31) und ein zweites Profil (32) aufweist, wobei das Isolierprofil (33) zwischen dem ersten Profil (31) und dem zweiten Profil (32) angeordnet ist.
  5. Hebe-Schiebe-Konstruktion nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Isolierprofil (13, 23 bzw. 33) mit Anschlussbereichen (16, 17, 26, 27 bzw. 36, 37) zur Verbindung mit den jeweiligen Profilen (11, 12, 21, 22 bzw. 31 und 32) ausgestattet ist, wobei die Isolierzone (14, 24 bzw. 34) zwischen den Anschlussbereichen angeordnet ist.
  6. Hebe-Schiebe-Konstruktion nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine auf der Isolierzone (24) befindliche Senkrechte (25) und eine auf der Isolierzone (34) befindliche Senkrechte (35) durch die Isolierzone (14) verläuft.
  7. Hebe-Schiebe-Konstruktion nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens das erste Flügelprofil (2), vorzugsweise auch das zweite Flügelprofil (3), in Längsrichtung verschiebbar auf dem Blendrahmenprofil (1) aufgenommen ist.
  8. Hebe-Schiebe-Konstruktion nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Linearlagerung, insbesondere eine Schiene (4) und eine Anordnung von Rollen oder Gleitpartnern, zwischen dem Blendrahmenprofil (1) und dem ersten Flügelprofil (2), vorzugsweise auch zwischen dem Blendrahmenprofil (1) und dem zweiten Flügelprofil (3), vorgesehen ist.
  9. Hebe-Schiebe-Konstruktion nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung aus Blendrahmenprofil (1), erstem Flügelprofil (2) und zweitem Flügelprofil (3) einen in etwa U-förmigen Querschnitt aufweist, wobei das erste Flügelprofil (2) und das zweite Flügelprofil (3) parallel zueinander angeordnet sind.
  10. Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung, umfassend mindestens – einen Blendrahmen (B), – eine erste Schiebetür und eine zweite Schiebetür, dadurch gekennzeichnet, das die Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung mit einer Hebe-Schiebe-Konstruktion gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9 ausgestattet ist.
  11. Schiebefenster- oder Schiebetüranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schiebetür einen Flügelrahmen (F1) und ein Flächenelement (E) umfasst, wobei die zweite Schiebetür einen Flügelrahmen (F2) und ein Flächenelement (E) umfasst, wobei der Blendrahmen (B) zumindest abschnittsweise durch das Blendrahmenprofil (1), der erste Flügelrahmen (F1) zumindest abschnittsweise durch das erste Flügelprofil (2) und der zweite Flügelrahmen (3) zumindest abschnittsweise durch das zweite Flügelprofil (3) gebildet wird.
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