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Die Erfindung betrifft eine Siebmaschine mit einer Unterkonstruktion, die zwischen Seitenwangen Profile aufweist, auf denen Spannsiebe befestigbar sind, wobei auf den Profilen statt der Spannsiebe Spannbögen als Querträger insbesondere aus Kunststoff befestigt sind, deren Oberseite gerade sind, und das auf den Spannbögen Längsträger insbesondere aus Kunststoff befestigt sind, die auf ihrer Oberseite ein Profil bilden, das derart gestaltet ist, dass an der Profiloberseite Kunststoffsiebelemente lösbar befestigbar sind.
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Es sind Siebmaschinen mit Spannsieben bekannt die auf Profilen einer Unterkonstruktion aufliegen. Hierbei bilden die Oberseiten der Profile zwischen den Seitenwangen nach oben hin eine Wölbung, so dass Spannsiebe gewölbt aufliegen die an den Seitenwangen befestigt sind.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Konstruktion zu finden durch die es ermöglicht wird, auf Spannsiebmaschinen der eingangs genannten Art Kunststoffsiebelemente lösbar zu befestigen bei einfacher Konstruktion und Handhabung.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in vier Alternativen durch die kennzeichnenden Teile der Ansprüche 1–4 gelöst.
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Durch jede dieser vier Lösungen wird ermöglicht, nachträglich eine Spannsiebmaschine auf einfache Weise so umzubauen, dass Kunststoffsiebelemente lösbar und sicher befestigt sind ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Die rechteckförmigen insbesondere länglichen Siebelemente können hierbei entweder in Längsrichtung bzw. in Richtung der Bewegung des Siebgutes oder aber auch quer dazu befestigt werden. Entweder werden hierzu die an ihrer Unterseite über ihre Länge konkav gewölbten Spannbögen als Querträger auf der Unterkonstruktion befestigt und auf den Spannbögen Längsträger, die mit ihrer oberen Profilseite die Kunststoffsiebelemente halten, oder aber die Spannbögen bilden oberseitig selber das Profil und die Kunststoffsiebelemente werden daran direkt formschlüssig lösbar befestigt.
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Sind dagegen die Spannbögen als Längsträger in der Siebmaschine befestigt, so sind auf den Spannbögen Querträger befestigt um die Kunststoffsiebelemente zu halten, oder aber die Spannbögen als Längsträger bilden wiederum direkt an ihrer Oberseite das Profil zum Halten der Kunststoffsiebelemente.
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Ferner können die Spannbögen in einem einzigen Bogen den Abstand überspannen, oder aber es besteht eine mittlere Befestigung, so dass der Spannbogen zwei Bögen bildet.
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Auch ist von Vorteil, wenn die Profiloberseite der Längsträger, der Querträger oder der Spannbögen im Querschnitt pilzförmig gestaltet sind, so dass am Pilzkopf die Stirnseiten der Kunststoffsiebelemente mit Längsnuten Halt finden. Vorzugsweise bestehen die Spannbögen und Längsträger aus Kunststoff. Ein sicherer Halt bei Verschieblichkeit wird erreicht, wenn die Längsträger an den Spannbögen formschlüssig befestigt sind.
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Eine hohe Festigkeit der Spannbögen wird erreicht, wenn dass innerhalb der Spannbögen in Längsrichtung mindestens ein Spanndraht oder eine Spannstange als Zugelement angeordnet ist.
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Sechs Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen jeweils im Querschnitt, im Längsschnitt und in einer Draufsicht dargestellt. Es zeigen:
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1a–1c: Querspanner mit parallel zur Siebrichtung eingebauten Siebmatten
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2a–2c: Querspanner mit quer zur Siebrichtung eingebauten Siebmatten
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3a–3c: Querspanner mit Mittenbefestigung mit parallel zur Siebrichtung eingebauten Siebmatten
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4a–4c: Querspanner mit Mittenbefestigung mit quer zur Siebrichtung eingebauten Siebmatten
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5a–5c: Längsspanner mit parallel zur Siebrichtung eingebauten Siebmatten
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6a–6c: Längsspanner mit quer zur Siebrichtung eingebauten Siebmatten
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Die in den 1a–1c dargestellte Spannsiebmaschine weist zwei Seitenwangen als Seitenwände 1 auf, die parallel zueinander liegen und zwischen denen sich das Siebdeck befindet. An der Unterseite der Seitenwangen sind Träger 2 waagerecht und quer zur Strömungsrichtung des Siebgurtes befestigt und auf diesen Trägern sind Bandprofile 3 waagerecht und hochstehend befestigt mit unterschiedlichen Höhen, d. h. die weiter außen liegenden Profile 3 weisen eine geringere Höhe auf als das/die mittlere(n) Profil(e), so dass auf ihnen ein Spannsieb gewölbt aufliegen kann, das mit den Rändern an beiden Seitenwänden befestigt ist.
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Die Profile 3 tragen Spannbögen 4 die quer zur Förderrichtung des Siebgutes liegen und damit auch quer zu den Seitenwänden 1. Die Spannbögen sind mit ihren Enden jeweils an einer Seitenwand 1 befestigt, so dass sie den Zwischenraum zwischen den Seitenwänden überbrücken. Die Spannbögen sind unterseitig gewölbt geformt. Auf den Spannbögen 4 sind Längsträger 5 parallel zu den Seitenwänden 1 befestigt, die an ihrer Oberseite jeweils einen pilzförmigen Querschnitt besitzen, so dass durch dieses pilzförmige Profil 6 Kunststoffsiebelemente 7 lösbar befestigt sind, indem jedes Pilzprofil in entsprechend geformte Längsausnehmungen 8 in den Stirnseiten der Kunststoffsiebelemente einliegen. Damit sind die rechteckförmigen länglichen Siebelemente 7 in Längsrichtung der Siebmaschine bzw. in Förderrichtung des Siebgutes angeordnet.
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Somit kann bei dem ersten in den 1a–1c gezeigten Ausführungsbeispiel von einem Querspanner gesprochen werden mit quer angeordneten Spannbögen 4 und darüber rechtwinklig angeordnete Längsträgern 5, die die längs angeordneten Siebelemente 7 halten.
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Von dieser ersten Konstruktion unterscheidet sich die in den 2a–2c dargestellte Konstruktion dadurch, dass die Längsträger fehlen und stattdessen die als Querträger angeordneten Spannbögen 4 an ihren Oberseiten profilförmig mit pilzförmigem Querschnitt ausgebildet sind und damit an der Profiloberseite die Kunststoffsiebelemente 7 direkt mit ihren Stirnseiten lösbar befestigt werden. Somit kann von einem Querspanner gesprochen werden mit querangeordneten Spannbögen 4, die die Siebelemente 7 direkt halten, wobei in diesem Fall die länglichen Siebelemente 7 quer zur Förderrichtung angeordnet sind.
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Das Ausführungsbeispiel nach 3a–3c unterscheidet sich von dem nach den 1a–1c nur dadurch, dass die quer angeordneten Spannbögen 4 eine Mittenbefestigung 9 aufweisen und damit einen doppelten Bogen bilden.
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Das Ausführungsbeispiel nach 4a–4c unterscheidet sich von dem nach 2a–2c nur dadurch, dass die Spannbögen 4 wiederum jeweils eine Mittenbefestigung 9 aufweisen, so dass die Spannbögen Doppelbögen bilden.
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Die Ausführungsbeispiele nach den 5a–5c und 6a–6c unterscheiden sich von den vorherigen im Wesentlichen nur dadurch, dass die Spannbögen 4 nicht quer, sondern längs und damit in Förderichtung angeordnet sind, so dass von „Längsspannern” gesprochen werden kann. Im Ausführungsbeispiel nach 5a–5c tragen die Längsspannbögen 4 die Kunststoffsiebelemente 7 direkt und damit ohne dazwischen geschaltete Querträger, während beim Ausführungsbeispiel nach 6a–6c auf den längs angeordneten Spannbögen 4 Querträger 5 befestigt sind, die jeweils ein Pilzprofil in Längsrichtung an ihrer Oberseite aufweisen um in den Längsausnehmungen 8 an den seitlichen Stirnseiten der Siebelemente 7 einzuliegen.
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Während die Träger 2 und Profile 3 der Unterkonstruktion vorzugsweise aus Metall bestehen sind die Spannbögen 4 und die Längsträger 5 vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt.
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Zwischen den Längsträgern 5 und den Spannbögen 4 besteht eine formschlüssige Befestigung, bei der die gebogene Oberseite der Spannbögen 4 ein T-Profil in ihrer Längsrichtung bilden, das von einer entsprechend T-förmig geformten Ausnehmung an der Unterseite des Längsträgers 5 übergriffen wird. Hierdurch wird nicht nur ein sicherer Halt erreicht, sondern dadurch sind auch die Längsträger gegenüber den Spannbögen verschieblich und damit exakt montierbar.
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Die Siebmaschine weist eine Ausgleichskonstruktion auf, die auf einer unteren Tragkonstruktion zwischen Seitenwangen befestigt ist, und auf seiner Oberseite Unterstützungsschienen aufweist, die parallel zu an den Seitenwänden befestigten Auflagewinkeln verlaufen und deren Oberseite einen oder mehrere polygonale Bögen beschreiben zum Auflegen und Befestigen von quergespannten Sieben oder die Unterstützungsschienen aufweisen, die auf der unteren Tragkonstruktion über Zwischenelemente senkrecht zu den Seitenwänden befestigt sind und deren Oberseiten ein oder mehrere polygonale Bögen hintereinander in Längsrichtung der Siebmaschine und parallel zur Förderrichtung des Siebguts aufweisen, für die Aufnahme von Kunststoffsiebelementen, wobei die Ausgleichskonstruktion aus zwei Ebenen besteht, und wobei die untere Ebene von einem Spannbogen gebildet wird, der auf seiner Unterseite ein oder mehrere Bögen hat, die auf den Unterstützungsschienen aufliegen, wobei dessen Oberseite gerade bleibt, und mit einem Zugelement in seinem Kern versehen, vorzugsweise ein Stahlseil mit an den Stirnseiten austretenden Gewindeenden, die durch die Seitenwände gespannt werden. Auf dessen Oberseite sind Aufnahmeprofile für Tragleisten, die wiederum auf ihrer Oberseite ein Profil bilden, das derart gestaltet ist, dass an der Tragleistenoberseite plane Kunststoffsiebelemente lösbar befestigt sind, die in ihrer Längenausdehnung parallel zu den Unterstützungsschienen eingebaut sind, und so die Siebfläche eine plane Ebene ergibt.
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Die Ausgleichskonstruktion kann auch aus einer Ebene bestehen, wobei diese Ebene von einem Spannbogen gebildet wird, der auf seiner Unterseite ein oder mehrere Bögen hat, die auf den Unterstützungsschienen aufliegen, wobei dessen Oberseite gerade bleibt, und mit einem Zugelement in seinem Kern versehen, vorzugsweise ein Stahlseil mit an den Stirnseiten austretenden Gewindeenden, die durch die Seitenwände gespannt werden, und auf dessen Oberseite ein Profil bilden, das derart gestaltet ist, dass an der Spannbogen- Oberseite plane Kunststoffsiebelemente lösbar befestigt sind, die in ihrer Längenausdehnung quer zu den Unterstützungsschienen eingebaut sind, und so die Siebfläche eine plane Ebene ergibt.
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Bei beiden Ausführungen kann die Tragleistenoberseite ein Profil besitzen, das im Querschnitt pilzförmig mit einem mittleren senkrechten Schlitz gestaltet ist, so dass am Pilzkopf die an der langen seitlichen Schmalseite befindlichen Längsnuten der Kunststoffsiebelemente Halt finden und in dem nicht abgedeckten senkrechten Schlitz des Pilzkopfes eine einrastbare Spannleiste eingesetzt ist.
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Die Oberseiten der Spannbögen besitzen ein Profil, das im Querschnitt pilzförmig mit einem mittleren senkrechten Schlitz gestaltet ist, so dass am Pilzkopf die an der langen seitlichen Schmalseite befindlichen Längsnuten der Kunststoffsiebelemente Halt finden und in dem nicht abgedeckten senkrechten Schlitz des Pilzkopfes eine einrastbare Spannleiste eingesetzt ist.
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Die einsetzbare Spannleiste hat auf ihrer Oberseite über die ganze Länge eine dreieckige dachförmige Erhöhung, die über die seitlichen Siebmattenränder greift und als Abweiser dient.
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Die Spannbögen sind im Abstand der Spannlöcher in der Seitenwand der ursprünglich eingebauten Spannbleche eingesetzt.
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An den Seitenwänden der Siebmaschine ist eine Seitenwandschutzleiste eingebaut, die im unteren Bereich Bohrungen für die Gewindeenden der Spannbögen hat, im mittleren Bereich eine zur Maschinenmitte ragende Auflage mit einem halben pilzförmigen Profil, eine schmalen halben Nut, zur Aufnahme der Kunststoffsiebmatten und der Spannleiste, und im oberen Bereich eine Verlängerung nach oben hat, die dem Schutz der Seitenwand gegen Verschleiß dient.
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Bei Siebmaschinen mit mehreren polygonalen Bögen der Unterstützungsschienen weisen die Spannbögen an ihrer Unterseite die selben Bögen auf und zwischen den Bögen eine Befestigung, vorzugsweise Schraub- oder Hakenbefestigung, mit einer senkrechten Zugrichtung.
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Bei längsgespannten Sieben sind die Spannbögen in der vorderen und hinteren Traverse eingehängt und befestigt.
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Die Spannbögen sind aus Metall und/oder Kunststoff, vorzugsweise Polyurethan-Kunststoff gefertigt.
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Die Spannbögen können aus Metall geschlitzte Vierkant- oder Rechteckrohre sein, die in ihrem Schlitz ein Profil, vorzugweise aus Polyurethan-Kunststoff, eingesetzt haben, das auf seiner Oberseite die pilzförmige Ausführung aufweist.
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Die Spannbögen aus Metall mit kleinem Querschnitt weisen auf der Unterseite ein bogenförmig geschnittenes Flacheisen auf.
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Die Spannbögen aus Metall haben an ihren Stirnseiten Gewindelöcher oder Durchgangslöcher zum Verspannen in der Siebmaschine.
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Die Spannbögen aus Metall sind in ihrer Längsachse nicht verspannt, sondern mit jeder kreuzenden Unterstützungsschiene befestigt, vorzugsweise verschraubt.
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Die Tragleisten besitzen an ihren Unterseiten Ausnehmungen, vorzugsweise T-nuten-förmig, zum Aufstecken auf die T-förmige Oberseite der Spannbögen.
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Die Fixierung der Position der aufgesetzten Tragleisten, vorzugsweise aus Polyurethan, erfolgt auf den Spannbögen durch Kleben oder Schrauben.
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Bei den Spannbögen aus Stahl sind die Tragleisten ebenfalls aus Stahl und die Befestigung erfolgt durch Schweißen, Schrauben oder Kleben.
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Die Tragleisten aus Stahl sind vorzugsweise geschlitzte Vierkantrohre, in deren obere Nut ein Kunststoffprofil, vorzugsweise aus Polyurethan, zur Aufnahme der Siebmatten eingesetzt ist.