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Die Erfindung betrifft eine Scheibe für einen Kraftwagen der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
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Eine derartige Scheibe ist durch die
DE 100 43 141 A1 offenbart. Sie zeigt ein Fahrzeugscheiben-System mit veränderbarer Lichtdurchlässigkeit, das aus einer äußeren Scheibe, einer inneren Scheibe und einem Element zur Veränderung der Transparenz besteht, welches von einer mit einer veränderlichen elektrischen Spannung beaufschlagbaren Schicht oder Folie gebildet wird.
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Das Element zur Veränderung der Transparenz ist dabei zwischen der inneren und äußeren Scheibe in einer nicht definierten Position angeordnet. Daraus kann resultieren, dass die Fahrzeugscheiben-Systeme einer gleichen Charge Unterschiede in ihrer Funktion bezüglich des die Transparenz verändernden Elements aufweisen. Des Weiteren ist dadurch eine nur sehr niedrige Prozesssicherheit während der Montage gegeben, woraus zeit- und kostenaufwändige Nacharbeiten resultieren können.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Scheibe der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche geringe Kosten aufweist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Scheibe für einen Kraftwagen mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nichttrivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Eine erfindungsgemäße Scheibe, insbesondere eine Verbundglasscheibe, für einen Kraftwagen, mit zumindest einem dem Innenraum des Kraftwagens zugewandten inneren und zumindest einem der Außenseite des Kraftwagens zugewandten äußeren Scheibenelement, und mit einem Flächenelement, insbesondere einer Folie, mittels welchem die Lichtdurchlässigkeit der Scheibe einstellbar ist, zeichnet sich dadurch aus, dass das Flächenelement, insbesondere die Folie, mittels eines auf das innere und/oder auf das äußere Scheibenelement aufgedruckten Positioniermittels in einer definierten Solllage positioniert ist.
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Das Positioniermittel ermöglicht einerseits eine Bestimmung einer Solllage des Flächenelements relativ zu den Scheibenelementen, und das gleich bleibend und wiederholbar während des gesamten Fertigungsprozesses der Scheibe. Dies führt zu einer hohen Prozesssicherheit und damit zur Vermeidung einer fehlerhaften Fertigung und daraus resultierenden, zeit- und kostenintensiven Nacharbeiten. Dies geht einher mit der Reduzierung der Montagekosten und damit mit der Reduzierung der Kosten für die Scheibe insgesamt.
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Andererseits sind durch das Positioniermittel, das auf zumindest ein Scheibenelement aufgedruckt ist, anderweitige Positioniereinrichtungen obsolet, was das Handling während der Fertigung der Scheibe weiter vereinfacht und somit die Fertigungskosten und damit die Kosten der Scheibe um ein weiteres absenkt. Die Anordnung beziehungsweise Ausrichtung des Flächenelements beispielsweise mittels eines Passepartoutrahmens und dem damit zusammenhängenden Aufwand ist somit vermieden.
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An dieser Stelle sei angemerkt, dass auch eine Mehrzahl von Positioniermitteln vorgesehen sein kann, mittels welchen das Flächenelement in der definierten Solllage positioniert ist. Vorteilhafter Weise ist das Positioniermittel als ein Positionsrahmen ausgebildet, welcher das Einstellelement zumindest bereichsweise in dessen Randbereich umgibt. Umgibt der Positionierrahmen das Flächenelement in dessen Randbereich komplett umlaufend, so ist dadurch eine definierte, einfache und schnelle Positionierung des Flächenelements gegenüber den Scheibenelementen erreicht, was die Montagezeit und damit die Montagekosten in einem geringen Rahmen hält. Das Flächenelement kann dabei ohne weiteres an dem Positioniermittel, beispielsweise den Positionierrahmen, anliegen, was die Fertigung ebenso vereinfacht.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist in dem Positioniermittel zumindest eine elektrische Leitung, insbesondere eine dem Flächenelement zugeordnete elektrische Leitung, zumindest bereichsweise aufgenommen, wodurch die elektrische Leitung in den Druck des Positioniermittels integriert ist. Dies birgt den Vorteil, dass die Gesamtdicke der Scheibe gering gehalten werden kann. Des Weiteren sind dadurch zusätzliche Fertigungsschritte zum Verlegen der elektrischen Leitung beziehungsweise den elektrischen Leitungen vermieden, was geringen Fertigungskosten und damit geringe Kosten für die Scheibe insgesamt äußerst zuträglich ist.
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Bei einer weiteren, besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Lichtdurchlässigkeit der Scheibe mittels des Flächenelements durch Anlegen einer elektrischen Spannung einstellbar, wobei das Flächenelement beispielsweise als SPD-Folie (suspended particle device) ausgebildet ist. Dadurch sind eine äußerst schnelle Einstellbarkeit der Lichtdurchlässigkeit der Scheibe und damit eine sehr schnelle Anpassung an Lichtverhältnisse möglich. Dies verhindert zum einen ein Blenden des Fahrers und zum anderen eine starke Aufheizung des Innenraums.
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Das Flächenelement ist beispielsweise zwischen den Scheibenelementen angeordnet und beispielsweise an einer dem äußeren Scheibenelement zugewandten Breitseite des inneren Scheibenelements angebracht. Ebenso kann aber vorgesehen sein, dass das Flächenelement auf einer dem inneren Scheibenelement zugewandten Breitseite des äußeren Scheibenelements angebracht ist. Dementsprechend ist auch das Positioniermittel auf die entsprechende Seite des entsprechenden Scheibenelements aufgedruckt.
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Des Weiteren ist es möglich, dass das Flächenelement sowohl an dem inneren als auch an dem äußeren Scheibenelement angebracht, beispielsweise mit diesem verklebt, ist, wobei das Positioniermittel an dem inneren und/oder einem äußeren Scheibenelement vorgesehen ist. Die Anordnung des Flächenelements zwischen den Scheibenelementen birgt den Vorteil, dass somit das Flächenelement vor äußeren Einwirkungen wie beispielsweise Fahrtwind, Regen usw. geschützt ist. Nichtsdestotrotz kann jedoch ebenso vorgesehen sein, dass das Flächenelement auf einer dem inneren Scheibenelement abgewandten Breitseite des äußeren Scheibenelements oder aber auf einer dem äußeren Scheibenelement abgewandten Seite des inneren Scheibenelements angeordnet ist und mittels des aufgedruckten Positioniermittels in seiner definierten Solllage positioniert ist.
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Darüber hinaus können auch mehr als zwei Scheibenelemente sowie mehr als ein Flächenelement vorgesehen sein. Ebenso möglich ist das Vorsehen einer weiteren Folie, beispielsweise einer Sicherheitsfolie, zur Verbesserung des Unfallverhaltens der Scheibe, damit diese bei einem Unfall nicht splittert und/oder weniger schnell zerstört wird. In diesem Zusammenhang ist es beispielsweise vorteilhaft, wenn das Flächenelement in eine solche Sicherheitsfolie integriert ist, was die Teileanzahl und damit die Kosten der erfindungsgemäßen Scheibe reduziert.
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Ist dem Flächenelement eine Regelungseinrichtung zugeordnet, über welche die Lichtdurchlässigkeit der Scheibe mittels des Flächenelements einstellbar ist, so birgt dies den Vorteil, dass dadurch ein selbst regelndes System geschaffen ist, das über zumindest einen Sensor eine Außenlichtintensität misst und dann die Lichtdurchlässigkeit der Scheibe auf diese Verhältnisse anpasst, um entweder den Fahrer des Kraftwagens vor einer Blendung zu schützen oder aber bei dunklen Lichtverhältnissen diesem eine bessere Sicht zu gewähren. All dies kann somit unabhängig von einem Tätigwerden des Fahrers geschehen, was einerseits einen hohen Fahrkomfort und andererseits eine erhöhte Sicherheit schafft, da dieser sich auf anderweitige Dinge konzentrieren kann.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie nachfolgend in der Figurenbeschreibung und/oder in der Figur alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegeben Kombination, sondern auch in andern Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Die Zeichnung zeigt in der Figur eine Draufsicht sowie eine Längsschnittansicht einer Verbundglasscheibe für einen Kraftwagen mit einem inneren und einem äußeren Scheibenelement, zwischen welchen ein Flächenelement angeordnet ist, mittels welchem die Lichtdurchlässigkeit der Scheibe einstellbar ist und welches mittels eines Positioniermittels in einer definierten Solllage positioniert ist.
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Die Figur zeigt eine Scheibe in Form einer Verbundglasscheibe 10 für einen Kraftwagen, welche ein dem Innenraum 12 des Kraftwagens zugewandtes inneres Scheibenelement 14 sowie ein der Außenseite 16 des Kraftwagens zugewandtes äußeres Scheibenelement 18 umfasst.
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Zwischen dem inneren Scheibenelement 14 und dem äußeren Scheibenelement 18 ist eine Folie 20 angeordnet, welche mit einer dem äußeren Scheibenelement 18 zugewandten Seite 22 des inneren Scheibenelements 14 sowie mit einer dem inneren Scheibenelement 14 zugewandten Seite 24 des äußeren Scheibenelements 18 verklebt ist. Die Folie 20 ist dabei als SPD-Folie (suspended particle device) ausgebildet, welche eine Einstellbarkeit der Lichtdurchlässigkeit der Scheibe 10 ermöglicht. Zur Veränderung der Lichtdurchlässigkeit wird an der Folie 20 über elektrische Leitungen 25 und 26 eine elektrische Spannung angelegt. Diese Einstellbarkeit der Lichtdurchlässigkeit erlaubt auch eine Verhinderung eines zu starken Aufheizens des Innenraums 12 des Kraftwagens.
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An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich die Folie 20 nicht zwangsläufig über die gesamte Fläche der Breitseiten wie der Seiten 22 und 24 des inneren beziehungsweise des äußeren Scheibenelements 14 und 18 erstrecken muss. Im Falle einer Windschutzscheibe des Kraftwagens kann beispielsweise vorgesehen sein, dass ein oder mehrere vereinzelte Streifen der Folie 20 beispielsweise in einem oberen Bereich der Windschutzscheibe angeordnet sind, und somit ähnlich einer Sonnenblende den Fahrer vor einer Blendung durch Sonnenlicht schützen können.
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Im Falle einer Scheibe, welche beispielsweise eine Dachöffnung des Dachs des Kraftwagens verschließt, kann im Gegensatz dazu vorgesehen sein, dass die Folie sich über die Fläche der gesamten Dachöffnung beziehungsweise der gesamten Scheibe erstreckt, wodurch also ein Eindringen von Sonnenlicht ganzheitlich über die gesamte Dachöffnung vermieden beziehungsweise zugelassen werden kann.
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Wie der Figur zu entnehmen ist, ist die Folie 20 mittels eines Positioniermittels in Form eines Positionierrahmens 28 in einer definierten Solllage relativ zu dem inneren Scheibenelement 14 und zu dem äußeren Scheibenelement 18 positioniert. Der Positionierrahmen 28 ist dabei auf dem inneren Scheibenelement 14 aufgedruckt und umgibt die Folie 20 komplett umlaufend in deren Randbereich. Ebenso kann der Positionierrahmen 28 auf dem äußeren Scheibenelement 18 aufgedruckt sein.
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Die Fertigung der Scheibe 10 würde beispielsweise derart aussehen, dass zunächst das innere Scheibenelement 14 mit dem Positionierrahmen 28 bedruckt wird, woraufhin die Folie 20 in einfacher und damit zeit- und kostengünstiger Weise relativ zu dem inneren Scheibenelement 14 positioniert und mit diesem verklebt wird. Anschließend wird auch das äußere Scheibenelement 18 auf den Verbund aus innerem Scheibenelement 14, Folie 20 und Positionierrahmen 28 aufgeklebt. Zur Darstellung einer besonders festen Verbindung der Elemente weist der Positionierrahmen 28 die gleiche Dicke entlang der Längserstreckungsrichtung der Scheibe 10 gemäß einem Richtungspfeil 30 auf wie auch die Folie 20. Dies ermöglicht ein planes Anliegen des äußeren Scheibenelements 18 sowohl auf dem Positionierrahmen 28 sowie auch auf der Folie 20.
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Da der Positionierrahmen 28 also auf das innere Scheibenelement 14 aufgedruckt ist, entfallen zusätzliche Positioniereinrichtungen, die ein Handling während der Fertigung der Scheibe 10 erschweren würden.
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Wie der Figur zu entnehmen ist, sind die elektrischen Leitungen 25 und 26 bereichsweise in den Positionierrahmen 28 integriert, was die Gesamtdicke der Scheibe 10 sowie ihre Teilanzahl gering hält, woraus geringe Kosten für die Scheibe 10 resultieren.