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Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Lagern und/oder Bearbeiten und/oder Austragen nicht fließfähiger, zumindest schwer fließender Güter, insbesondere Schüttgüter, und oder zur Reinigung von Gasen.
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Dabei werden unter dem Begriff der schwer fließenden Güter oder Schüttgüter grundsätzlich neben Schüttgütern im Wortsinne alle Güter verstanden, die allenfalls rieselfähig sind wie beispielsweise Getreide, Granulate o. ä, schüttfähig wie beispielsweise hölzerne oder auch Kunststoff-Hackschnitzel, Kohle und ähnliches, oder sonst derart kleinteilig strukturiert sind, dass sie wie etwa Halmgut, Gräser, Laub oder andere Biomasse sowie Mischungen daraus, insbesondere auch zerkleinert (gehäckselt), zu Haufen aufschüttbar sind, ohne zu einer homogenen Masse zu kompaktieren. In diesem Sinne schließt der Begriff auch entsprechend strukturierte Filtermaterialien zur Reinigung von Gasen ein.
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Die genannten Materialien bzw. Güter werden – wo nicht auf Haufen geschüttet – vielfach aus Gründen der Platzersparnis, zu ihrem Schutz vor Vermischung mit anderen Gütern, vor Verschmutzung o. ä, gegebenenfalls aber auch zu ihrer leichteren Bearbeitung in Behältern gelagert. Solche Behälter werden gemeinhin von oben, allenfalls seitlich beschickt und auch die Entnahme des Gutes geschieht vorzugsweise von oben oder seitlich.
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Freilich gibt es auch Behälter mit einem Austrag des Gutes durch den Behälterboden. Hier bietet sich einmal das Öffnen des Behälterbodens insgesamt, etwa durch sein Wegklappen an, wodurch gemeinhin der Behälter insgesamt in einem Zuge geleert wird. Es ist freilich auch bereits bekannt, in den Behälterboden Vorrichtungen zum dosierten Austrag des Gutes zu integrieren. So ist es beispielsweise bekannt, den Behälterboden für rieselfähige Güter trichterförmig auszubilden und ihn in einer Austragsvorrichtung zum dosierten Austrag, etwa in gegeneinander drehenden Austragswalzen, auslaufen zu lassen.
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Die genannten Vorrichtungen erfüllen für viele Anwendungen ihren Zweck. Sie sind freilich ungeeignet, wenn der Austrag der Güter nach oben oder zur Seite unerwünscht ist, insbesondere wenn es darauf ankommt, das Gut in dem Behälter schichtweise und zwar beginnend mit der untersten Schicht auszutragen, etwa weil diese Schicht am längsten lagert, also als erste verbraucht ist oder verbraucht oder weiter verarbeitet werden soll, sei es dass ihre Bearbeitung oder Vorbereitung für eine weitere Verwendung oder Verarbeitung am weitesten fortgeschritten ist oder sei es, dass sie, etwa bei der Verwendung der Vorrichtung als Filter, als erste verbraucht ist und deshalb ersetzt und etwa entsorgt werden muss
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Die genannten Vorrichtungen des Standes der Technik sind also insbesondere in Fällen ungeeignet, in denen ein kontinuierliches Arbeiten im Sinne einer kontinuierlichen Entnahme etwa fertig bearbeiteter unterer Schichten und ein entsprechend kontinuierlichen Nachfüllens von Gütern bzw. Materialien erwünscht ist. Denn ein solcher dosiert schichtweiser Austrag lässt sich durch keine der erwähnten Vorrichtungen verwirklichen, insbesondere auch nicht durch den erwähnten trichterförmigen Austrag, bei dem das (rieselfähige) Gut nicht schichtweise, sondern nach Strömungsregeln zum Auslass fließt.
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Die genannten Vorrichtungen sind insbesondere auch dann wenig geeignet, wenn das Gut, Lagergut oder Material in dem Behälter, so wie es schichtweise übereinander eingetragen wird, auch kontinuierlich schichtweise und zwar möglichst auf einer großen Fläche, idealerweise etwa auf der gesamten Bodenfläche des Behälters, bearbeitet, etwa belüftet oder sonst mit einem gasförmigen Medium wie Trocknungsluft, Befeuchtungsmitteln, Desinfizienzien, Kältemitteln o. ä., etwa auch – bei Verwendung der Vorrichtung als Filter – zur Reinigung des gasförmigen Mediums, beaufschlagt werden soll, um sodann nach Bearbeitungsfortschritt, etwa auch – bei Verwendung der Vorrichtung als Filter – nach Verbrauch der Filterwirkung, ebenso kontinuierlich schichtweise ausgetragen werden zu können.
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Für solche Zwecke ist zwar bereits vorgeschlagen worden, den Behälterboden auf ganzer Fläche für die Zufuhr der Bearbeitungsmittel perforiert auszuführen. Damit ist aber nur das Problem der Zuführung eines gasförmigen Mediums durch den Behälterboden, nicht jedoch das Problem des schichtweisen Austrags jeweils der untersten Schicht gelöst. Hierfür ist beispielsweise vorgeschlagen worden, oberhalb des Behälterbodens eine Vorrichtung mit Mitnehmern vorzusehen, die die unterste Schicht des Materials oder Gutes seitlich austragen. Bei diesen Lösungen bleibt freilich immer eine Schicht des Materials auf dem Belüftungsboden liegen und verstopft tendenziell die Belüftungsöffnungen. Wenn das Material feucht ist, verklebt es die Belüftungslöcher möglicherweise. Dadurch kann der Wirkungsgrad erheblich gemindert werden.
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Eine Austragsvorrichtung im Boden eines Behälters ist beispielsweise aus
DE 32 30 797 A1 bekannt. Zum Austragen von faserigem, zur Brückenbildung neigendem Gut wie Glasfasern, insbesondere zur Beschickung einer Dosiereinrichtung, Behälterwaage (
4) oder dergleichen, ist der Bodenbereich eines dieses Gut enthaltenden Behälters (
1) als eine Anordnung von paarweise gegenläufig angetriebenen, an der Oberfläche mit Wendeln (
6) versehenen Walzen (
5) ausgestattet. Oberhalb dieser Walzenanordnung befindet sich eine Auflockerungseinrichtung (
11), welche mit einem Antrieb (
17) in Verbindung steht und eine gleichmäßige Bewegung des Gutes in Richtung auf den Bodenbereich hin gewährleistet. Es wird ein gleichförmiges Austreten des Gutes aus dem Behälter (
1) erzielt und auf diese Weise eine genaue Steuerbarkeit der Beschickung von Dosiereinrichtungen (
4) beziehungsweise Behälterwaagen oder dergleichen ermöglicht.
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Aus
DE 78 00 910 U1 ist eine Austragvorrichtung für Salz, nämlich eine Beschickungsvorrichtung für Streusalzsilo und Streusalzfahrzeuge bekannt.
DE 1 024 429 A zeigt eine Verteileinrichtung, insbesondere für sperrendes Schüttgut wie Holzfasern oder Holzspäne zum Herstellen von Spanplatten.
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Aufgabe der Erfindung ist es demnach, eine Vorrichtung vorzuschlagen, bei der ein Gut oder Material durch den Boden eines Behälters, in dem es gelagert ist, hindurch auf möglichst großer, idealerweise der gesamten Bodenfläche gleichmäßig, schichtweise, etwa gar kontinuierlich, beginnend mit der dem Behälterboden nächsten, untersten Materialschicht ausgetragen werden kann und in der das Gut gegebenenfalls, insbesondere auch durch den Eintrag gasförmiger Medien durch den Behälterboden hindurch, bearbeitet werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Zweckmäßige Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Lagern und/oder Bearbeiten und/oder Austragen schwer fließender Schüttgüter und/oder zur Filterung von Gasen besteht aus einem Behälter zur Aufnahme des Gutes, der Seitenwände und einen sich im Wesentlichen über den gesamten Behälterquerschnitt erstreckenden Behälterboden aufweist. Die Seitenwände sind im Wesentlichen senkrecht, können aber auch mehr oder weniger schräg nach innen oder nach außen zum Behälterboden verlaufen. Der Behälterboden ist im Wesentlichen waagerecht angeordnet. Diese Konfiguration hat zum Ziel, einen möglichst großen Behälterboden zur Verfügung zu stellen, durch den beispielsweise gasförmige Medien möglichst breitflächig dem Gut oder Material zu dessen Bearbeitung oder auch zu ihrer Reinigung zugeführt werden können und durch den das Gut zu seiner weiteren Verwendung, etwa – bei Verwendung als Filter – auch zur Entsorgung, möglichst auf ganzer Fläche schichtweise kontinuierlich ausgetragen werden kann.
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Dabei ist der Behälterboden erfindungsgemäß nicht als Bodenplatte, etwa wie im Stand der Technik als Lochplatte ausgebildet, die zwar ein gasförmiges Medium durchlässt, aber nicht gestattet, Material durch sie hindurch auszutragen, so dass es anders, etwa zur Seite hin ausgetragen werden muss. Vielmehr wird der Behälterboden erfindungsgemäß aus einer die gesamte Bodenfläche einnehmenden Vielzahl drehbarer Walzen gebildet.
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Die Walzen sind so nebeneinander angeordnet und gestaltet, dass das auf ihnen aufliegende Gut, wenn die Walzen im Lagerbetrieb oder zur Beaufschlagung des Gutes mit einem gasförmigen Medium stillstehen, insbesondere nicht nach unten durch Zwischenräume zwischen den Walzen hindurch fällt, das aufliegende Gut jedoch bei Bedarf, etwa wenn sein (Bearbeitungs-)Zustand dies angezeigt erscheinen lässt, durch Drehen der Walzen auf der ganzen Bodenfläche nach unten durch den Walzenboden hindurch ausgetragen werden kann. Damit beides zuverlässig gewährleistet ist, der Walzenspalt also im Stillstand weitgehend überbrückt ist und die Walzen das Gut zum Austragen sicher mitnehmen, sind die Walzen erfindungsgemäß mit Vorsprüngen ausgebildet.
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Wie die Walzen im Einzelfall angeordnet und gestaltet sein müssen, hängt dabei in starkem Masse von der Art und Konsistenz des Gutes oder Materials in dem Behälter ab. Wird etwa ein relativ homogenes Gut wie beispielsweise Getreide eingebracht, so können die Vorsprünge klein ausfallen, sofern nur der Spalt zwischen den Walzen so dimensioniert ist, dass das Gut bei Stillstand der Walzen auf ihnen liegenbleibt, aber nach unten ausgetragen wird, sobald sich die Walzen zu diesem Zwecke drehen.
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Zur Lagerung und zum Austrag anderer Güter, etwa von nur bedingt rieselfähigem Material, wie beispielsweise Kunststoffschnitzeln, Hackschnitzeln, etwa gar von pastöser oder teil-pastöser Masse oder von Biomasse aller Art, etwa von Gras, Blättern und Mischungen daraus, einschließlich zerkleinerter Biomassen, werden dagegen mehr oder weniger ausgeprägte Vorsprünge auf den Walzen nötig sein, um das zu fördernde Gut zu bewegen, etwa auch zusätzlich zu zerkleinern (zu zerkrümeln, etwa gar zu zerschneiden), damit es durch die Walzenspalte nach unten mitgenommen wird.
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Die Vorsprünge können dann beispielsweise als Dornen, Leisten und Lamellen oder sogar als Messer ausgebildet sein. Sie müssen nur in jedem Falle so ausgebildet sein, dass das Gut, das ihnen aufliegt, bei ihrem Stillstand im Wesentlichen auf ihnen liegenbleibt und nicht durch den Spalt zwischen Walzen bzw. Vorsprüngen hindurch fällt.
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Das kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Vorsprünge, seien es nun Dornen oder Leisten oder Lamellen, beim Verdrehen der Walzen miteinander kämmen, so dass sie im Ruhezustand eine Art Labyrinth bilden, durch das allenfalls sehr feine Bestandteile des Gutes hindurch fallen können. Die Lamellen oder gar Messer können aber auch so ausgebildet und gesteuert sein, dass die Leisten bzw. Lamellen benachbarter Walzen im Stillstand aneinanderstoßen oder aneinander anliegen, so dass sie dann eine mehr oder weniger durchgehende Fläche des Walzenbodens bilden.
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Das Kämmen der Walzen ist freilich nur eine von mehreren Möglichkeiten. Wenn das Aufliegende Material keine mehr oder weniger geschlossene Aufliegefläche erfordert, können die Walzen und deren Vorsprünge auch so angeordnet sein, dass die Belüftungsfläche durch breite Schlitze eine großflächige Durchströmung der Materialien möglich macht.
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Um einen genügenden Querschnitt für die Zuführung gasförmiger Medien auch dann zur Verfügung zu stellen, wenn das aufliegende Material eine eher flächige Gestaltung des Bodens erfordert, können die Walzen selbst und/oder auch die Vorsprünge, etwa die Lamellen oder Messer, Luftdurchlässe für das gasförmige Medium aufweisen.
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Ein wesentliches Merkmal der Erfindung ist die zweckentsprechende Steuerung der Walzen.
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Sie muss zunächst sicherstellen, dass die Walzen im Lagerzustand tatsächlich eine Lagerfläche bilden, durch die das Gut nicht hindurch fällt, also die Walzen in eine entsprechenden Stellung bringen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn – wie oben erwähnt – die Leisten bzw. Lamellen im Stillstand unter Bildung einer durchgehenden Fläche aneinanderstoßen oder aneinander anliegen sollen. Das heißt dass die Steuerung eine entsprechende Stellung jeder einzelnen Walze sicherstellen muss.
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Die Steuerung der Walzen muss gleichzeitig den zweckentsprechenden Austrag des Gutes sicherstellen. Dies bedeutet im einfachsten Falle, dass die Walzen, um einen über die gesamte Bodenfläche gleichmäßigen schichtweisen Austrag zu ermöglichen, beispielsweise paarweise gegeneinander drehend steuerbar sein müssen. Bedarfsweise kann aber auch ein Austrag nur in bestimmten Bereichen der Bodenfläche angezeigt sein. Die Walzen müssen für diesen Fall entsprechend einzeln oder in einzelnen Gruppen ansteuerbar sein.
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Schließlich hat sich gezeigt, dass der Walzenboden auch bei der Bearbeitung des Gutes selbst vielfach ergänzend eingesetzt werden kann. So hat sich herausgestellt, dass mit der gleichgerichteten Drehung der Walzen, rechts- oder linksdrehend, oder auch im Richtungswechsel pulsierend, die Konsistenz des Gutes und dessen Bearbeitung mit gasförmigen Medien positiv beeinflusst werden kann, etwa dadurch, dass Agglomerationen/Verklumpungen des Gutes aufgelöst werden, das Gut homogenisiert wird. So können sich etwa durch zugeführte Luft entstehende Luftkanäle im Material durch die Drehungen der Walzen wieder schließen, wozu auch die die oberhalb des Materials vorgesehene Einrichtung zur Erzeugung einer gleichmäßigen Schütthöhe beitragen wird. Auch dies setzt eine entsprechende Steuerung der Walzen voraus.
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Unter dem Behälterboden kann eine Vorrichtung zur Abförderung des ausgetragenen Gutes vorgesehen sein. Sie kann aus mindestens einem Förderband oder mindestens einer Förderschnecke oder jeder anderen Fördereinrichtung bestehen.
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Ein wesentlicher Aspekt der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das kontinuierlich schichtweise Arbeiten. Dazu gehört außer dem kontinuierlich schichtenweisen Austrag des Gutes auch ein kontinuierlich schichtweiser Eintrag von Gut in den Behälter und zwar unter Aufrechterhaltung einer möglichst gleichbleibenden, jedenfalls aber über den Behälterquerschnitt gleichmäßigen Schütthöhe des Gutes in dem Behälter. Eine entsprechende Verteilvorrichtung, etwa eines oder mehrere Gebläse oder Ventilator(en) oder ein mechanisch wirkender, vorzugsweise rotierenden Verteiler, stellen dies sicher.
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Um den Verteilvorgang zu optimieren, können Füllstandsmesser die gleichmäßige Schütthöhe der Biomasse überwachen und gegebenenfalls die Funktion der Verteilvorrichtung steuernd korrigieren.
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Die Bearbeitung des Gutes erfolgt im Wesentlichen durch die Zuführung gasförmiger Medien durch den Behälterboden. Gasförmiges Medium kann dabei je nach Art und Zustand des Gutes und Ziel der Bearbeitung bloße Frischluft, ein Trocknungs- oder Befeuchtungsmedium, ein Begasungsmittel oder auch ein Kühl- oder ein Kältemittel sein. Zur dessen Zuführung durch den Behälterboden ist eine Zuführeinrichtung vorgesehen. Sie kann bei Verwendung der Vorrichtung als Filter auch zur Zuführung des zu filternden gasförmigen Mediums dienen.
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Um die verschiedenen Bearbeitungsvorgänge in dem Behälter sachgerecht überwachen und steuern zu können, sind entsprechende Messgeräte in dem Behälter, insbesondere im Bereich des Behälterbodens und im Bereich der Abförderung vorgesehen. Mit ihnen kann beispielsweise bestimmt werden, ob der erwünschte Trocknungs- oder Feuchtegrad des Gutes erreicht ist oder ob eine kritische Temperatur über- oder unterschritten ist.
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Dies ist insbesondere dann von Bedeutung wenn, wie erfindungsgemäß weiter vorgesehen, die Vorrichtung, beispielsweise bei ihrem Einsatz als Biomassetrockner, eine Vorrichtung zur erneuten Zuführung des ausgetragenen Gutes zum Behälter aufweist. Denn eine solche Vorrichtung zur erneuten Zuführung dient vorrangig dem Zweck, noch nicht ausreichend getrocknetes Gut noch einmal durch die Trocknung laufen zu lassen, wozu es der Bestimmung des Trocknungsgrades bedarf. Die Vorrichtung zur Abförderung des ausgetragenen Guites arbeitet dann zweckmäßigerweise mit einer entsprechenden Biomasse-Rezirkulationseinrichtung zusammen.
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Erfindungsgemäß ist weiter eine Einrichtung zur Aufbereitung und/oder zur Wiederaufbereitung des gasförmigen Mediums vorgesehen. Eine solche Wiederaufbereitung ist beispielsweise wichtig, wenn das gasförmige Medium Trocknungsluft ist, die vor ihrer Verwendung entfeuchtet und/oder erwärmt werden muss.
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Dies ist nicht nur von Bedeutung, wenn als Trocknungsmedium beispielsweise Umgebungsluft herangezogen wird, die für eine effiziente Trocknung oft zu feucht und/oder zu kalt sein wird. Eine Trocknung und/oder (Wieder-)Erwärmung ist aber insbesondere auch dann vonnöten, wenn – wie es erfindungsgemäß weiter vorgesehen ist – der Biomassetrockner als Trocknungsmedium die Abluft des Trockners selbst, eines anderen Trockners o. ä. verwendet. Denn dieses Trocknungsmedium ist dann gegebenenfalls bereits durch den vorangegangenen Trocknungsdurchlauf mit so viel Feuchtigkeit beladen, dass damit – ohne vorherige Wiederaufbereitung – kaum noch eine nennenswerte weitergehende Trocknung erreicht werden kann. Wird das Trocknungsmedium hingegen – wie erfindungsgemäß vorgesehen – wieder aufbereitet, so kann es praktisch im Umluftbetrieb immer wieder neu verwendet werden.
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Um beispielsweise die in dem Trocknungsmedium noch gespeicherte Restwärme energetisch zu nutzen, kann dem Trockner ein Wärmetauscher angegliedert sein. Mit ihm kann nicht nur der Abluft die Restwärme entzogen (und zum Betrieb des Trockners nutzbar gemacht werden) werden. Damit wird zugleich das Trocknungsmedium entfeuchtet, weil der darin enthaltene Wasserdampf mit der Abkühlung ausfällt. Dies ist nicht nur energetisch sondern auch insgesamt ökologisch sinnvoll.
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Unter diesen Voraussetzungen kann als Trocknungsmedium beispielsweise auch die Abwärme von Biogas- oder sonstigen Industrieanlagen genutzt werden.
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Erfindungsgemäß kann weiter ein Abluftfilter vorgesehen sein, mittels dessen der Abluft giftige Dämpfe und/oder Staub und/oder lästige Gerüche entzogen werden. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn die Abluft nicht – wie gleichfalls vorgesehen – im Umluftbetrieb weiter in einem im Wesentlichen geschlossenen System verbleibt, sondern in die Umwelt entlassen wird.
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Weiter kann die Vorrichtung mit Abläufen für anfallendes Kondens- und/oder Tropfwasser ausgestattet sein, sowie mit Einrichtungen zur Reinigung des anfallenden Wassers.
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Schließlich kann der Behälter modular derart aufgebaut sein, dass er insbesondere durch Vergrößerung der Bauhöhe, etwa durch Vorhalten weiterer aufeinandersetzbarer Wandelemente, die etwa auch isoliert sein können, an die Menge der einzubringenden Biomasse anpassbar ist.
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Als Trockner kann die erfindungsgemäße Vorrichtung wahlweise als Nieder- oder Hochtemperaturtrockner betrieben werden.
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Entscheidender Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Möglichkeit des kontinuierlichen Arbeitens.
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Im Stand der Technik muss das Bearbeitungsmedium, etwa Trocknungsluft, durch die gesamte eingebrachte Masse getrieben werden und die Masse kann erst ausgetragen werden, wenn die gesamte Masse die gewünschte Trocknung erreicht hat. Dies zu erreichen ist aber schwierig, weil das Trockenmedium sich beim Durchströmen des Materials abkühlt und sich dadurch seine Wasseraufnahmefähigkeit verringert, so dass die Trocknung der dem Zustrom abgewandten Materialanteile wesentlich langsamer vonstatten geht, als die Trocknung der unmittelbar am Zustrom der Trocknungsluft liegenden Materialien. Die zuerst beaufschlagten Schichten sind also immer schneller trocken als die danach vom Medium erreichten Schichten. Vor allem ist so eine gleichmäßige Trocknung nur schwer erreichbar.
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Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden solche Nachteile vermieden, indem die dem Gaszustrom zuerst ausgesetzten Schichten ausgetragen werden, sobald sie die erwünschte Restfeuchte erreicht haben. Die unverbrauchte Trocknungsluft kann dann unmittelbar die nächsten Schichten beaufschlagen. Sie muss nicht mehr durch bereits trockenes Material getrieben werden, wodurch sich eine erhebliche Energieeinsparung ergibt. Außerdem ermöglicht dieses Vorgehen eine deutlich gleichmäßigere Einstellung der Restfeuchte.
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Die Erfindung wird nun an Hand der Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen:
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1: Die erfindungsgemäße Vorrichtung in ihrer einfachsten Ausgestaltung.
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2: Die erfindungsgemäße Vorrichtung nach 1 mit Vorrichtung 10 zur Abförderung des ausgetragenen Gutes.
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3: Die erfindungsgemäße Vorrichtung nach 1 mit einer anderen Vorrichtung 10 zur Abförderung ausgetragenen Gutes und Einrichtung 13 zur Zuführung eines gasförmigen Mediums 14.
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4: Die erfindungsgemäße Vorrichtung nach 1 bis 3 mit weiteren funktionswichtigen Einrichtungen.
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5–8: Verschiedene Gestaltungen der Walzen 4 und ihrer Vorsprünge 5.
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1 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung in ihrer einfachsten Ausgestaltung mit Behälter 1 mit Seitenwänden 2 und aus drehbaren, mit Vorsprüngen 5 versehenen Walzen 4a–f gebildetem Behälterboden 3.
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2 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung nach 1 mit Vorrichtung 10 zur Abförderung des ausgetragenen Gutes. Die Vorrichtung zur Abförderung ist hier als Förderband 10 ausgebildet.
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3 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung nach 1 oder 2 mit Behälter 1 mit Seitenwänden 2 und aus drehbaren, mit Vorsprüngen 5 versehenen Walzen 4a–f gebildetem Behälterboden 3, einer anderen, hier als Förderschnecke 10 ausgebildeten Vorrichtung 10 zur Abförderung des ausgetragenen Gutes und einer Einrichtung 13 zur Zuführung eines gasförmigen Mediums 14.
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4 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung nach 1 oder 2 mit Behälter 1 mit Seitenwänden 2, mit einem aus drehbaren Walzen 4a–f gebildetem Behälterboden 3, bei dem die Walzen mit Vorsprüngen 5 versehen sind, die als Dornen 6, Leisten oder Lamellen 7 oder Messer 8 ausgebildet sind, wobei die Walzen und/oder die Vorsprünge Luftdurchlässe 9 aufweisen. Die Vorrichtung weist eine hier als Förderschnecke 10 ausgebildete Vorrichtung 10 zur Abförderung des ausgetragenen Gutes, eine hier als Ventilator ausgebildete Einrichtung 11 zur Erzeugung einer gleichmäßigen Schütthöhe des einzutragenden Gutes, einen Füllstandssensor 12, eine Einrichtung 13 zur Zuführung eines gasförmigen Mediums 14 sowie Messgeräte 15 zur Bestimmung des Feuchtegrades des Gutes im Behälter 1 in der Nähe des Behälterbodens 3 sowie im Bereich der Vorrichtung 10 zur Abförderung des ausgetragenen Gutes auf.
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Weiter sind eine Einrichtung 16 zur erneuten Zuführung des abgeförderten Gutes zum Behälter, eine Einrichtung 17 zur Wiederaufbereitung des gasförmigen Mediums 14, eine Einrichtung 18 zur Entfeuchtung und Erwärmung des Trockenmediums, ein Wärmetauscher 19 zur Nutzung der Restwärme und Entfeuchtung von Trocknungsluft, ein Abluftfilter 20 zur Entgiftung und/oder der Reinigung der Abluft aus dem Behälter von Staub und/oder Gerüchen, schließlich Abläufe 21 für anfallendes Tropf- und/oder Kondenswasser und eine Einrichtung 22 zu dessen Reinigung angedeutet. Lediglich angedeutet ist auch der mögliche Aufbau des Behälters aus Modulen 23, die etwa in Ringform aufeinander setzbar ausgebildet sein können.
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5–8 zeigen verschiedene Gestaltungen der Walzen 4 und ihrer Vorsprünge 5. Im Einzelnen:
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5 zeigt eine Walze 4 mit abschnittsweise unterbrochenen Lamellen 7 oder Messern 8 mit Luftdurchlässen 9 zum Durchlass des gasförmigen Mediums 14.
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6 zeigt eine Walze 4 mit durchgehenden Lamellen 7 oder Messern 8 mit Luftdurchlässen 9 zum Durchlass des gasförmigen Mediums 14.
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7 zeigt eine Walze 4 mit durchgehenden, in radialer Richtung der Walze 4 gebogenen Lamellen 7 oder Messern 8.
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8 zeigt eine Walze 4 mit über ihren Umfang verteilten Dornen 6 als Vorsprüngen 5.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Behälter
- 2
- Seitenwände
- 3
- Behälterboden
- 4a–f
- Walzen
- 5
- Vorsprünge
- 6
- Dornen
- 7
- Leisten oder Lamellen
- 8
- Messer
- 9
- Luftdurchlässe
- 10
- Vorrichtung zur Abförderung ausgetragenen Gutes/Förderband/Förderschnecke
- 11
- Einrichtung zur Erzeugung einer gleichmäßigen Schütthöhe
- 12
- Füllstandssensor
- 13
- Einrichtung zur Zuführung eines gasförmigen Mediums
- 14
- Gasförmiges Medium
- 15
- Messgerät
- 16
- Einrichtung zur erneuten Zuführung des abgeförderten Gutes zum Behälter
- 17
- Einrichtung zur Wiederaufbereitung des gasförmigen Mediums
- 18
- Einrichtung zur Entfeuchtung und Erwärmung des Trockenmediums
- 19
- Wärmetauscher
- 20
- Abluftfilter
- 21
- Abläufe für Tropf- und/oder Kondenswasser
- 22
- Einrichtung zur Wasserreinigung
- 23
- Behältermodule