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Die
Erfindung betrifft einen absorbierenden Inkontinenzartikel des offenen
Typs mit einem Hauptteil, bestehend aus einem Vorderbereich, einem
Rückenbereich und einem in Längsrichtung dazwischen liegenden
zwischen den Beinen eines Benutzers zu liegen kommenden Schrittbereich,
wobei der Hauptteil einen Saugkörper umfasst, und mit an
den Rückenbereich und/oder an den Vorderbereich beidseits
angefügten, voneinander separaten mit Verschlussmitteln
versehenen Seitenabschnitten, welche sich in Querrichtung über
seitliche Längsränder des Hauptteils hinaus erstrecken
und den Vorderbereich und den Rückenbereich im angelegten
Zustand des Artikels miteinander verbinden.
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Derartige
Inkontinenzartikel sind bekannt und beispielsweise in
WO 2005/102241 A1 beschrieben.
Die Seitenabschnitte, die mitunter auch als Ohren bezeichnet werden,
werden vorzugsweise im Cut & Place-Verfahren
direkt an den Hauptteil, das Chassis des Hygieneartikels angefügt.
Diese Fertigungstechnologie erlaubt es, die Seitenabschnitte aus
einem anderen Rohmaterial zu fertigen als den mittleren Hauptteil
des Hygieneartikels. Beispielsweise können die Seitenabschnitte
luftdurchlässig ausgeführt werden, wohingegen
der mittlere Hauptteil im Wesentlichen feuchtigkeitsundurchlässig
ausgebildet werden kann.
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Die
aus der Fertigungssicht effizienteste und einfachste sowie kostengünstigste
Form der Seitenabschnitte ist die rechteckige Form. Sie erlaubt
bei der Herstellung den Transport der die Seitenabschnitte bildenden
Materialien in Form einer endlosen Flachmaterialbahn, von der dann
die Seitenabschnitte quer zur Maschinenrichtung abgetrennt werden.
Ein Schnittabfall ist hier praktisch nicht gegeben.
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Es
hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere bei der Ausbildung der
Seitenabschnitte in der ansonsten vorteilhaften Rechteckform beim
Anlegen und Tragen des Hygieneartikels mitunter das Problem besteht,
dass die angefügten hinteren Seitenabschnitte im Bereich
der seitlichen Längsränder des Hauptteils einreißen
können. Es hat sich nämlich gezeigt, dass Anwender
beim Anlegen des Hygieneartikels geneigt sind, einen zur Quer- und
Längsrichtung des Hygieneartikels schrägen Zug
auf die hinteren Seitenabschnitte auszuüben, was in
1 mit
einem schräg nach oben geneigten Pfeil angedeutet ist.
Es kann solchenfalls vorkommen, dass Seitenabschnitte entlang der
seitlichen Längsränder des Hauptteils einreißen,
wobei der Riss ausgehend von dem dem Schrittbereich zugewandten
Querrand des Seitenabschnitts ausgeht. Bislang wurde versucht, die
Anfügung von derartigen Seitenabschnitten an den Hauptteil
von Hygieneartikeln durch ein optimiertes Fügemuster zu
verbessern, gemäß
WO 2004/017882 A2 und
WO 02/17843 A2 .
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Ein
weiterer aus dem Stand der Technik bekannter Vorschlag ist, die
Seitenabschnitte mit einem Verstärkungsmittel zu versehen,
welches in Querrichtung betrachtet schmäler ausgebildet
ist als ein jeweiliger Seitenabschnitt und welches wenigstens in einem
den seitlichen Längsrand des Hauptteils überbrückenden
Bereich vorgesehen ist, also sowohl einen seitlichen Längsrandbereich
des Hauptteil als auch einen Teil des Seitenabschnitts in Querrichtung überfängt
(
DE 10 2006 050
971 A1 ).
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das vorstehend
geschilderte Problem noch effektiver zu lösen, also absorbierende
Inkontinenzartikel mit vorn und hinten jeweils zwei seitlich angestückten
und angefügten Seitenabschnitten zu schaffen, bei denen
das Ausreißverhalten der hinteren Seitenabschnitte signifikant
verbessert ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einem absorbierenden Inkontinenzartikel der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die hinteren Seitenabschnitte zumindest auf der dem Schrittbereich
zugewandten Seite zur Bildung eines Seitenabschnittsbeinöffnungsbereiches
schräg zur Längsrichtung verlaufend oder kurvenförmig
ausgebildet sind, während der dem Schrittbereich zugewandte
Querrand der vorderen Seitenabschnitte sich im Wesentlichen parallel
zur Querrichtung erstreckt, die vorderen Seitenabschnitte also insbesondere
eine rechteckförmige Kontur aufweisen. Des Weiteren dass
ein jeweiliger Seitenabschnittsbeinöffnungsbereich der
hinteren Seitenabschnitte ein Längen- zu Breitenverhältnis
R = A/B von 0,1–0,4 aufweist, sowie dass die Weiterreißfestigkeit
Fm des die hinteren Seitenabschnitte bildenden Materials in Windellängsrichtung
mindestens 4,0 N beträgt und dass der Abstand C der beinöffnungsnahen
Verschlussmittel von dem unteren, dem Schritt zugewandten Rand der
hinteren Seitenabschnitte höchstens 5,0 cm beträgt.
Hierbei werden R, Fm und C wie weiter unten beschrieben ermittelt.
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Wie
unten noch näher erläutert und nachgewiesen werden
wird, hat bereits die Konturierung der hinteren Seitenabschnitte
zur Folge, dass die Seitenabschnittsausreißfestigkeit signifikant
erhöht wird, da bei der konturierten Form der Seitenrand
des Hauptteils weniger geeignet ist, eine Art Abreißkante
für die Seitenabschnitte zu bilden. Außerdem wird
die Zugkraft, die beim Anlegen der Windel über die beinöffnungsnahen
Verschlussmittel in den Seitenabschnitt eingeleitet wird, auf eine
größere Fläche verteilt, so dass die
auf den kritischen Punkt einwirkende resultierende Kraft deutlich
vermindert ist. Unter dem kritischen Punkt wird der Punkt verstanden,
an dem der untere Rand des Seitenabschnitts den hinteren Seitenrand
des Hauptteils trifft.
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Bereits
ein sehr geringes Längen- zu Breitenverhältnis
R = A/B der Seitenabschnittsbeinöffnungsbereiche ist hinreichend,
um diesbezüglich einen signifikant positiven Effekt auszuüben.
Ein Wert R von größer 0,4 würde der Passform
sowie dem Anlegekomfort der Inkontinenzwegwerfwindel hingegen abträglich
sein und außerdem die Menge des zu verwerfenden Schnittabfalls
erhöhen.
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Es
wurde weiterhin erkannt, dass die Weiterreißfestigkeit
des die hinteren Seitenabschnitte bildenden Materials von lediglich
mindestens 4.0 N kombiniert mit der erfindungsgemäßen
Konturierung der hinteren Seitenabschnitte gestattet, die Verschlussmittel
sehr dicht, das heißt höchstens 5 cm davon beabstandet
an den unteren Rand der hinteren Seitenabschnitte zu positionieren.
Es wurde zwar erkannt, dass die oben beschriebene Gefahr des Einreißens
der hinteren Seitenabschnitte entlang der seitlichen Längsränder
des Hauptteils mit der Entfernung der Verschlussmittel von dem unteren
Rand der Seitenabschnitte abnimmt; gleichzeitig ginge damit jedoch
ein erheblicher Verlust an Komfort einher, die Windel mit den sehr
weit in Windellängs- und -querrichtung ausladenden Seitenabschnitten
passgenau an einer Person anzulegen. Das passgenaue Anlegen der
Windel lässt sich mit sehr dicht an dem unteren Rand der
Seitenabschnitte positionierten Verschlussmittel wesentlich einfacher
bewerkstelligen, da hierdurch über die Verschlussmittel
ein Zug auf nahezu die gesamte Seitenabschnittslänge ausgeübt werden
kann. Überraschenderweise löst die Erfindung diesen
noch nicht bekannten Zielkonflikt durch die im Anspruch 1 spezifizierte
Merkmalskombination. Die vorliegende Erfindung ermöglicht überdies, ein
hohes Maß an Flexibilität bei der Auswahl der
Materialien für die hinteren Seitenabschnitte, da hierdurch
auch Materialien mit hohem Tragekomfort jedoch geringer Zugfestigkeit
(tensile strength), eingesetzt werden können.
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Zwar
sind gattungsgemäße Inkontinenzwindeln mit schräg
zur Längsrichtung verlaufenden oder kurvenförmig
ausgebildeten Seitenabschnitten bereits bekannt (
WO 2009/015746 A1 ).
Mit der
WO 2009/015746
A1 ist hingegen weder das der vorliegenden Erfindung zugrunde
liegende Problem noch dessen Lösung offenbart.
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In
besonders bevorzugter Weise weist der Hauptteil im Schrittbereich
ebenfalls eine Konturierung auf. Vorteilhafterweise werden die schräg
zur Längsrichtung verlaufend oder kurvenförmig
ausgebildeten Seitenabschnittsbeinöffnungsbereiche durch
einen kontinuierlich oder quasikontinuierlich geführten
Abtrennvorgang, insbesondere durch einen Schnitt oder eine Stanzung,
gebildet, so dass ein stetiger durchgehender Rand gebildet wird.
Die Bahn des Abtrennvorgangs erfasst dabei den hinteren Seitenabschnitt
und vorzusgweise auch den Hauptteil. Die konturierten Beinöffnungsbereiche
sind somit ausschließlich durch Schnitt- oder Trennkanten
des einzigen, kontinuierlichen oder quasikontinuierlichen Abtrennvorgangs
gebildet, was natürlich auch eine wirtschaftliche Herstellbarkeit
der Inkontinenzwegwerfwindel impliziert und unerwünschte
Kanten vermieden werden.
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Bei
diesem Abtrennvorgang muss der von dem hinterem Seitenabschnitt
und gegebenenfalls von dem Hauptteil gebildete zusammenhängende Schnittabfall
aus dem Prozess abgeführt werden. Dies erfolgt vorteilhaft
nach dem in
DE 10 2008 056 220 beschriebenen
Verfahren, wobei im Unterschied zu dem in
DE 10 2008 056 220 beschriebenen
Verfahren der Schnitt nicht durch die vorderen Seitenabschnitte
geführt wird, sondern lediglich durch die hinteren Seitenabschnitte
und vorzugsweise den Hauptteil. Vorzugsweise beträgt die
größte Längserstreckung l
1,
des vom hinteren Seitenabschnitt abgetrennten Bereichs 20–180
mm, insbesondere 30–100 mm.
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Die
Erstreckung l3 des vom Hauptteil abgetrennten
Bereichs des Schnittabfalls in Längsrichtung der Inkontinenzwegwerfwindel
beträgt vorzugsweise 110 bis 500 mm, insbesondere 200 bis
450 mm; hingegen ist die größte Quererstreckung
l4 dieses vom Hauptteil abgetrennten Bereichs
eher gering, sie beträgt vorzugsweise 5 bis 100, insbesondere
8 bis 70 und weiter insbesondere 10 bis 60 mm.
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Die
Erstreckung l5 des Schnittabfalls in der genannten
Querrichtung beträgt insbesondere 150 bis 350 mm und weiter
insbesondere 190 bis 300 mm.
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In
weiterer Ausbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Längen-
zu Breitenverhältnis R = A/B der hinteren Seitenabschnittsbeinöffnungsbereiche
mindestens 0,15, vorzugsweise 0,18–0,35, besonders bevorzugt
0,20–0,32 beträgt.
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Nach
einem weiteren Erfindungsgedanken beträgt der Abstand C
der Verschlussmittel von dem unteren, dem Schritt zugewandten Rand
der hinteren Seitenabschnitte höchstens 4,0 cm, vorzugsweise höchstens
3,5 cm, besonders bevorzugt höchstens 3 cm und ganz besonders
mindestens 0,5 cm.
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Das
Flächengewicht des die hinteren Seitenabschnitte bildenden
Materials sollte vorzugsweise 14–40 g/m2 insbesondere
16–30 g/m2 und ganz besonders 17–28
g/m2 betragen.
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Die
Weiterreißfestigkeit des die hinteren Seitenabschnitte
bildenden Materials gemessen und ermittelt als mittlere Kraft Fm
wie unten näher beschrieben beträgt vorzugsweise
mindestens 5,0 N, besonders bevorzugt mindestens 6,0 N und ganz
besonders bevorzugt mindestens 6,5 N, vorzugsweise jedoch höchstens
10,0 N.
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Die
Weiterreißfestigkeit des die hinteren Seitenabschnitte
bildenden Materials gemessen und ermittelt als Mittelwert der Kraftspitzen
Fm.sp wie unten näher beschrieben beträgt vorzugsweise
mindestens 5,5 N, besonders bevorzugt mindestens 6,0 N, ganz besonders
bevorzugt mindestens 6,5 N und insbesondere mindestens 7,0 N, vorzugsweise
jedoch höchstens 12 N.
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Die
Weiterreißfestigkeit des die hinteren Seitenabschnitte
bildenden Materials gemessen und ermittelt als maximale Spitzenkraft
Fsp wie unten näher beschrieben beträgt vorzugsweise
mindestens 5,5 N, besonders bevorzugt mindestens 6,0 N, ganz besonders
bevorzugt mindestens 6,5 N und insbesondere mindestens 7,0 N, vorzugsweise
jedoch höchstens
12 N.
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In
weiterer Weiterbildung der Erfindung hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, auch die vorderen Seitenabschnitt mit einem Flächengewicht
wie oben für die hinteren Seitenabschnitte beschrieben
zu versehen. Vorzugsweise weisen außerdem auch die vorderen
Seitenabschnitte eine Weiterreißfestigkeit Fm und/oder
Fm,sp und/oder Fsp wie für die hinteren Seitenabschnitte
beschrieben auf.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verlaufen
ein innerer Rand und äußerer Rand der vorderen
und/oder hinteren Seitenabschnitte parallel zueinander. Weiter bevorzugt
verlaufen der innere und/oder äußerer Rand zumindest
abschnittsweise parallel zu einer Längsrichtung der Inkontinenzwegwerfwindel.
Vorzugsweise weist der innere Rand der hinteren Seitenabschnitte
eine größere Erstreckung D in der Längsrichtung
auf als der äußere Rand.
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Es
hat sich weiter als vorteilhaft erwiesen, die vorderen und/oder
hinteren Seitenabschnitte aus einem Vliesstoffmaterial zu bilden.
Geeignet sind insbesondere alle Vliesstoffmaterialien, die zumindest eine
Rezepturkomponente auf Basis eines thermoplastischen Polymers enthalten.
Die Vliesstoffe können Fasern aus PE, PP, PET, Rayon, Cellulose,
PA und Mischungen dieser Fasern enthalten. Auch Bi- oder Multikomponentenfasern
sind denkbar und vorteilhaft. Vorteilhaft sind insbesondere Kardenvliese, Spinnvliese,
wasserstrahlvernadelte Vliese, SM-Vliese, SMS-Vliese, SMMS-Vliese
oder auch Laminate aus einer oder mehreren dieser Vliesarten, wobei
S für Spunbond- und M für Meltblown-Vliesschichten steht.
Denkbar und vorteilhaft ist des Weiteren, die vorderen und/oder
hinteren Seitenabschnitte aus einem Vliesstoff-Folienlaminat zu
bilden, Solchenfalls würde die Folienkomponente außen
zu liegen kommen und die Vliesstoffkomponente innen, um körperzugewandt
eine weiche Oberfläche zu gewährleisten. In Weiterbildung
dieses Erfindungsgedankens ist vorteilhaft, die vorderen und/oder
hinteren Seitenabschnitte aus einem Vliesstoff-Folie-Vliesstofflaminat zu
bilden, bei dem eine Folienkomponente sandwichartig zwischen zwei
Vlieskomponenten angeordnet ist.
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Des
Weiteren erweist es sich als vorteilhaft, dass seitlich neben den
Längsrändern des Saugkörpers erste elastische
Elemente mit einer Komponente in Längsrichtung an den Hauptteil
angefügt sind. Diese elastischen Elemente können
exakt, das heißt geradlinig in Längsrichtung verlaufen
oder besonders vorteilhaft auch einer gewissen Konturierung entlang der
Beinöffnungen folgend vorgesehen werden. Die elastischen
Elemente nehmen solchenfalls einen gekrümmten Verlauf entlang
der Beinöffnung. In besonderer Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens
ist vorgesehen, dass die elastischen Elemente sich nicht in die
Seitenabschnitte hinein erstrecken, sondern auf eine Positionierung
innerhalb des Hauptteils limitiert sind. Des Weiteren können
in der ersten Längsrichtung erstreckte zweite elastische
Elemente, insbesondere in Form von so genannten und an sich zum
Beispiel auch aus
EP
0263720 A1 bekannten aufstehenden Cuff-Elementen, an die
Windelhauptteilbahn angefügt werden. Diese vorzugsweise aufstehenden
zweiten elastischen Elemente flankieren gewissermaßen ein
Zentrum des Windelhauptteils oder Saugkörpers; sie können
im Bereich der Saugkörperränder, innerhalb der
Saugkörperränder oder außerhalb der Saugkörperränder
vorgesehen werden. Sie bilden einen Seitenauslaufschutz der Inkontinenzwegwerfwindel.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verschlussmittel
zum bestimmungsgemäßen Festlegen der Inkontinenzwegwerfwindel
an den Körper eines Menschen zumindest bereichsweise sowohl
an der Außenseite des Hauptteils als auch an der Außenseite
der vorderen Seitenabschnitte lösbar festlegbar sind, wobei
die Haltekräfte zwischen den Verschlussmitteln und der
Außenseite der vorderen Seitenabschnitte vorzugsweise größer
sind als die Haltekräfte zwischen den Verschlussmitteln und
der Außenseite des Hauptteils. Dies veranlasst den Benutzer
in der Mehrzahl der Fälle, die Verschlussmittel an den
vorderen Seitenabschnitten festzulegen. Die Haltekräfte
als Über-Bauch-Haltekräfte ermittelt zwischen
den insbesondere mechanischen Verschlusshilfen aufweisenden Verschlussmitteln
und der Außenseite des Hauptteils betragen vorzugsweise
20–57 N/25 mm, insbesondere 25–50 N/25 mm. Des
Weiteren betragen die Über-Bauch-Haltekräfte zwischen
den Verschlussmitteln und der Außenseite der Seitenteile
im Vorderbereich vorzugsweise 58–90 N/mm, insbesondere 60–80
N/25 mm. Des Weiteren erweist es sich als vorteilhaft, wenn die Über-Bauch-Haltekräfte
zwischen den Verschlussmitteln und der Außenseite der hinteren
Seitenabschnitte geringer sind als die Über-Bauch-Haltekräfte
zwischen den Verschlussmitteln und der Außenseite der vorderen
Seitenabschnitte. Auch dies veranlasst den Benutzer in der Mehrzahl
der Fälle, die Verschlussmittel an den vorderen Seitenabschnitten
festzulegen. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wurden die Über-Bauch-Haltekräfte
nach der in
WO 2008049546 A1 beschriebenen
Prüfmethode ermittelt.
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Die
Außenseite des Hauptteils der Inkontinenzwegwerfwindel
wird vorzugsweise zumindest bereichsweise, insbesondere aber vollflächig
durch einen Vliesstoff gebildet. Dies vermittelt der Inkontinenzwegwerfwindel
einen „textile-like” Eindruck. Solchenfalls ist
es vorteilhaft, das Backsheet des Hauptteils aus einem Vliesfolienlaminat
zu bilden, wobei die Vlieslage außen und die Folienlage
innen zum Saugkörper gerichtet zu liegen kommt, so dass
die Vlieslage die Außenseite des Hauptteils bildet. Damit ist
zum einen die Flüssigkeitsundurchlässigkeit des Hauptteils
sichergestellt und zum anderen der hautfreundliche Charakter der
Windel gesichert. Die Folienlage dieses Vliesfolienlaminates ist
dann vorzugsweise aus einer ein- oder mehrschichtigen flüssigkeitsundurchlässigen,
vorzugsweise aber gleichwohl atmungsaktiven Folie gebildet, wobei
die Atmungsaktivität der vorderen und/oder der hinteren
Seitenabschnitte vorzugsweise größer ist als die
Atmungsaktivität des das Backsheet der Inkontinenzwegwerfwindel
bildenden Vliesfolienlaminates.
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Der
Saugkörper des Hauptteils umfasst vorzugsweise Fasermaterialien,
insbesondere Zellulosefasern, weiter insbesondere natürliche
Zellulosefasern wie Zellstofffluff. Vorteilhaft enthält
der Saugkörper superabsorbierende Materialien (SAP) insbesondere
in Partikel- oder Faserfom, also Materialien welche ein Vielfaches,
vorzugsweise mindestens das 20-fache, insbesondere mindestens das
30-fache ihres Eigengewichts an wässrigen Flüssigkeiten,
insbesondere an 0,9%-iger NaCl-Lösung absorbieren können,
gemessen nach EDANA ERT 440.2-02.
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Vorteilhaft
unterscheiden sich die hinteren Seitenabschnitte von den vorderen
Seitenabschnitten bezüglich mindestens einer, insbesondere
mindestens zweier, weiter insbesondere mindestens dreier und weiter
insbesondere mindestens vierer ihrer Primäreigenschaften
ausgewählt aus der Gruppe Art des Materials, Flächengewicht,
Atmungsaktivität, Dichte, Dehnbarkeit, Verschlusskraft,
Flächenerstreckung, Dicke, Farbe.
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Diesbezüglich
wird hiermit ausdrücklich auf den Offenbarungsgehalt der
WO 2009/015746 Bezug
genommen.
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In
Weiterbildung der Erfindung erweist es sich als vorteilhaft, wenn
die Länge der vorderen und/oder hinteren Seitenabschnitte,
also deren maximale Erstreckung in Windellängsrichtung
mindestens 10 cm, insbesondere mindestens 15 cm, weiter insbesondere
mindestens 18 cm, weiter insbesondere mindestens 22 cm und weiter
insbesondere höchstens 45 cm beträgt. Vorteilhafterweise
beträgt die Gesamtlänge der Inkontinenzwegwerfwindel
50–120 cm, insbesondere 60–110 cm und weiter insbesondere
70–110 cm. In Weiterbildung der Erfindung erweist es sich
als vorteilhaft, wenn die Breite der vorderen und/oder hinteren
Seitenabschnitte, also die maximale Erstreckung der Seitenabschnitte über
den Seitenrand des Windelhauptteils hinaus 10–40 cm, insbesondere
12–30 cm, weiter insbesondere 13–25 cm beträgt.
Vorzugsweise weisen die vorderen Seitenabschnitte die gleiche Breite
auf wie die hinteren Seitenabschnitte.
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Die
Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Herstellen
einer Inkontinenzwegwerfwindel, wobei zur Konturierung der beidseitigen
Beinöffnungsbereiche der Inkontinenzwegwerfwindel beidseits
je ein kontinuierlich oder quasikontinuierlich geführter,
den hinteren mit Verschlussmitteln bereits versehenen Seitenabschnitt
und den Hauptteil erfassender Abtrennvorgang ausgeführt
wird, so dass von hinterem Seitenabschnitt und Hauptteil ein zusammenhängender
Schnittabfall gebildet wird, der abgeführt werden muss,
und wodurch der Abstand C der Verschlussmittel vom unteren Rand
der hinteren Seitenabschnitte resultiert.
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In
Weiterbildung dieses Verfahrens ist vorgesehen, dass der Schnittabfall
von einer Transferwalze mit von ihrer Oberfläche vorstehenden
stift-, noppen-, haken- oder widerhakenförmigen mechanischen
Elementen ergriffen und abgeführt wird.
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Vorzugsweise
wird zum Ergreifen des Schnittabfalls außerdem eine Unterdruckunterstützung
bei der Transferwalze verwendet.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren wird vorteilhaft außerdem
dadurch weitergebildet, dass die Erstreckung l5 des
Schnittabfalls (vgl. 6) in der Querrichtung 150 mm–350
mm, insbesondere 190 mm–300 mm beträgt. Vorzugsweise
beträgt die Erstreckung l3 des
vom Hauptteil abgetrennten Bereichs des Schnittabfalls in der Längsrichtung
110 bis 500 mm, insbesondere 200 bis 450 mm. Weiter vorzugsweise
beträgt die Quererstreckung l4 des
vom Hauptteil abgetrennten Bereichs des Schnittabfalls 5 bis 100
mm, insbesondere 8 bis 70 mm, weiter insbesondere 10 bis 60 mm.
Weiter vorzugsweise beträgt die größte
Längserstreckung l1 des vom hinteren
Seitenabschnitt abgetrennten Bereichs 20 bis 180 mm insbesondere
30 bis 100 mm.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen Inkontinenzartikel in schematischer Darstellung
mit beidseits angefügten Seitenabschnitten;
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2a und 2b je
eine vergrößerte Teilansicht der Inkontinenzwegwerfwindel
nach 1;
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3 beispielhaft
eine weitere erfindungsgemäße Seitenabschnittsgeometrie;
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4 eine
grafische Darstellung von ermittelten Weiterreißfestigkeiten;
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5 eine
perspektivische Ansicht der Bahnführung über eine
Transferwalze mit vorstehenden mechanischen Elementen zum Abführen
des Schnittabfalls;
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6 eine
Darstellung eines abgetrennten Schnittabfalls;
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7 und 8 eine
Darstellung der Prüfung der Seitenabschnittsausreißfestigkeit.
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1 zeigt
schematisch, nicht maßstabsgerecht eine Draufsicht auf
die Innenseite, also die körperzugewandte Seite einer absorbierenden
Inkontinenzwegwerfwindel 2 in eben ausgefaltetem Zustand.
Die Inkontinenzwegwerfwindel 2 umfasst einen Hauptteil 4 mit
einem Vorderbereich 6, einem Rückenbereich 8 und
einem in Längsrichtung dazwischen liegenden Schrittbereich 10.
Außerdem angedeutet ist ein Saugkörper 12,
der überlicherweise zwischen chassisbildenden Materialien
des Hauptteils 4, also insbesondere zwischen einem flüssigkeitsdurchlässigen
aus einem Vliesstoffmaterial gebildeten Topsheet 11 und
einem im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen
aus einem Folienmaterial gebildeten Backsheet 13 des Hauptteils 4 angeordnet
ist. Das Backsheet 13 kann auch aus einem flüssigkeitsundurchlässigem
Vliesstoff oder einem Vliesfolienlaminat gebildet sein, wobei die
Vlieslage dann außen und die Folienlage innen zum Saugkörper
gerichtet zu liegen kommt. Dies vermittelt der Inkontinenzwegwerfwindel 2 einen „textile-like” Eindruck. Seitlich
neben den Längsrändern des Saugkörpers 12 sind
erste elastische Elemente 80 an den Hauptteil 4,
zwischen Topsheet 11 und Backsheet 13 angefügt.
Die elastischen Elemente 80 verlaufen im Wesentlichen in
der Längsrichtung, also mit einer wesentlichen Komponente
in Längsrichtung, wobei sie einen gekrümmten Verlauf
entlang des dem Schrittbereich 10 zuzuordnenden Beinöffnungsbereichsabschnittes
nehmen. Die Inkontinenzwegwerfwindel 2 umfasst des Weiteren
vordere Seitenabschnitte 22 und hintere Seitenabschnitte 20,
die als separate Vliesstoffkomponenten beidseits an den Hauptteil 4 angefügt
sind. Wie eine vergrößerte nicht maßstabsgerechte
Darstellung einer Teilansicht der 1 zeigt
(2a) sind die Seitenabschnitte 20, 22 in
einem schraffiert dargestellten Überlappungsbereich 18 mit
chassisbildenden Materialien des Hauptteils 4, also beispielsweise
mit dem Backsheet 13 und/oder dem Topsheet 11 unlösbar
verbunden. Die Seitenabschnitte 20, 22 erstrecken
sich über die vorderen und hinteren seitlichen Längsränder 42, 41 des
Hauptteils in Querrichtung 30 hinaus.
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Unter
vorderen und hinteren seitlichen Längsrändern 42, 41 des
Hauptteils werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung diejenigen
Längsrandbereiche des Hauptteils verstanden, an die die Seitenabschnitte
angefügt sind und über welche diese sich hinaus
erstrecken. Die Längserstreckung der vorderen und hinteren
Seitenränder des Hauptteils 42, 41 definieren
damit auch die Längserstreckung des Vorderbereiches 6 und
des Rückenbereiches 8 der Inkontinenzwegwerfwindel 2.
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Es
wird hiermit außerdem klargestellt, dass die Begriffe „Seitenrand” und „seitlicher
Längsrand” vor- und nachstehend synonym verwendet
werden.
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Die
Seitenabschnitte 20, 22 sind dafür gedacht
und bestimmt, im angelegten Zustand der Inkontinenzwegwerfwindel 2 miteinander
verbunden zu werden, um einen in Umfangsrichtung durchgehenden Hüftbereich
des Hygieneartikels zu bilden. Dabei werden jeweils die auf einer
Seite des Hauptteils 4 vorgesehenen Seitenabschnitte 20, 22 miteinander verbunden.
Hierzu sind an den hinteren Seitenabschnitten 20 beinöffnungsnahe
mechanische Verschlussmittel 32 und beinöffnungsferne
Verschlussmittel 33, insbesondere mit mechanischen Verschlusshilfen
wie Kletthaken, vorgesehen, welche auf der Außenseite der
vorderen und hinteren Seitenabschnitte 20, 22 lösbar
festlegbar sind. Vorzugsweise sind die Verschlussmittel außerdem
auf der Außenseite des Hauptteils lösbar festlegbar.
Sowohl die vorderen Seitenabschnitte 22 als auch die hinteren Seitenabschnitte 20 sind
aus einem Vliesstoffmaterial, im dargestellten Fall aus einem PP-Spinnvlies, Pegatex
S, Hersteller: Pegas a. s., Primetická 86, 66904 Znojmo,
CZ, gebildet. Das Flächengewicht des Vliesstoffmaterials
der vorderen Seitenabschnitte beträgt 30 g/m2.
Die Faserstärke der das Vliesstoffmaterial bildenden Fasern
beträgt 2 dtex. Die Über-Bauch-Haltekräfte
zwischen den Verschlussmitteln 32 und der Außenseite
der vorderen Seitenabschnitte 22 betragen vorzugsweise
mindestens 58 N/25 mm.
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Das
Flächengewicht des Vliesstoffmaterials der hinteren Seitenabschnitte 20 beträgt
im dargestellten Fall 27 g/m2.
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Die
Weiterreißfestigkeiten des Vliesmaterials der hinteren
Seitenabschnitte, gemessen in der Längsrichtung 28 beträgt:
Fm:
7,0 N
Fm.sp: 7,2 N
Fsp: 9,8 N.
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Die Über-Bauch-Haltekräfte
zwischen den Verschlussmitteln 32, 33 und der
Außenseite der hinteren Seitenabschnitte 20 sind
geringer als die Über-Bauch-Haltekräfte zwischen
den Verschlussmitteln 32, 33 und der Außenseite
der vorderen Seitenabschnitte 22.
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Wie
aus 1 erkennbar ist, weisen die hinteren Seitenabschnitte 20 eine
größere Flächenerstreckung auf als die
vorderen Seitenabschnitte 22.
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Die
vorderen und hinteren Seitenabschnitte unterscheiden sich damit
in zumindest drei ihrer Primäreigenschaften, nämlich
dem Flächengewicht, der Verschlusskraft und der Flächenerstreckung.
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Der
Unterschied in der Verschlusskraft zwischen den vorderen und hinteren
Seitenabschnitten veranlasst den Benutzer, die Verschlussmittel 32, 33 bevorzugt
an den vorderen Seitenabschnitten 22 festzulegen, was der
Passform der Windel förderlich ist.
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Wie 1 weiter
zu erkennen gibt, sind die Beinöffnungsbereiche 50 durch
zum Schrittbereich hin kurvenförmig ausgebildete hintere
Seitenabschnitte 20, welche die hinteren Seitenabschnittsbeinöffnungsbereiche 51 bilden,
durch die sanduhrförmige Konturierung des Hauptteils 4 mit
Hauptteilbeinöffnungsbereich 53 und den zum Schrittbereich gewandten
Querrand 55, der sich parallel zur Querrichtung 30 erstreckt,
der vorderen Seitenabschnitte 22 mit vorderen Seitenabschnittsbeinöffnungsbereichen 52,
gebildet. Unter einer sanduhrförmigen Konturierung des
Hauptteils 4 wird hier jede Form der Verengung des Hauptteils 4 im
Schrittbereich 10 verstanden, also jede, auch jede nicht
oder nicht ausschließlich kurvenförmige Form,
bei der der Schrittbereich 10 des Hauptteils 4 eine
geringere Erstreckung in Querrichtung 30 aufweist als Vorderbereich 6 und/oder
Rückenbereich 8 des Hauptteils.
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Die
Konturierung der hinteren Seitenabschnitte 20 und des Hauptteils 4 ist
im dargestellten Fall gebildet durch je, das heißt auf
jeder Seite, einen einzigen Schnitt, welcher sowohl die hinteren
Seitenabschnitte 20 als auch den Hauptteil 4 erfasst
und hierbei stetig durch zu trennendes Seitenrand- oder Hauptteilmaterial
hindurchgeführt ist. Die Beinöffnung 50 umfasst
somit einen hinteren konturierten Seitenabschnittsbeinöffnungsbereich 51,
einen unkonturiert belassenen vorderen Seitenabschnittsbeinöffnungsbereich 52 und
einen konturierten Hauptteilbeinöffnungsbereich 53 (2a).
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In
der 2a ist außerdem die Positionierung der
beinöffnungsnahen Verschlussmittel 32 mit dem
Abstand C sowie das Längen-zu-Breitenverhältnis
R = A/B illustriert. Um die 2a nicht
zu überfrachten, ist in 2b der
hintere Seitenabschnitt 20 mit den für die Ermittlung
der erfindungsgemäßen Parameter erforderlichen
Abständen A, B und C nochmals dargestellt: Der hinterer
Seitenabschnitt 20 ist begrenzt durch einen inneren Rand 60,
welcher dem hinteren Seitenrand 41 des Hauptteils entspricht,
durch einen äußeren Rand 61, sowie einem oberen
Rand 63 und einem unteren Rand 64, welcher die
Kontur des hinteren Seitenabschnittsbeinöffnungsbereiches
bildet. Oberer Rand 63 und unterer Rand 64 verbinden
den inneren Rand 60 mit dem äußeren Rand 61.
Vorzugsweise verlaufen innerer Rand 60 und äußerer
Rand 61 parallel zueinander, weiter bevorzugt verlaufen
innerer 60 und/oder äußerer Rand 61 zumindest
abschnittsweise parallel zu einer Längsrichtung 28 der
Inkontinenzwegwerfwindel. Vorzugsweise weist der innere Rand 60 eine
größere Erstreckung D in der Längsrichtung 28 auf
als der äußere Rand 61.
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Abstand
A ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung definiert als die größte
Erstreckung des unteren Randes 64 in der Längsrichtung 28.
Abstand B ist definiert als die größte Erstreckung
des hinteren Seitenabschnitts in der Querrichtung 30, also
in Querrichtung die größte Distanz zwischen innerem Rand 60 und äußerem
Rand 61, mithin die Seitenabschnittsbreite. Abstand C ist
definiert als die in der Längsrichtung 28 zu ermittelnde
kürzeste Distanz zwischen einem beinöffnungsnahen
Verschlussmittel 32 und dem unteren Rand 64.
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3 zeigt
eine alternative erfindungsgemäße Seitenabschnittgeometrie,
bei der die größte Erstreckung A des unteren Randes 64 in
der Längsrichtung 28 zwischen dem äußeren
Rand 61 und dem inneren Rand 60 zu messen ist,
da die Kontur des unteren Randes 64 ein echtes Maximum
aufweist.
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A
beträgt im dargestellten Fall der 2a, 2b 55
mm, B beträgt 225 mm, R beträgt somit 0,24. Die
Länge D des inneren Randes 50 beträgt 350
mm. Das beinöffnungsnahe Verschlussmittel 32 ist
sehr dicht, im Abstand C = 16 mm von dem unteren Rand 54 des
hinteren Seitenabschnitts herstellerseitig befestigt.
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Die
Ausreißfestigkeit der hinteren Seitenabschnitte beträgt
64,5 N. Zum Vergleich wurde die Seitenabschnittsausreißfestigkeit
einer Vergleichswindel ermittelt, die aus identischen Materialien
gefertigt wurde und eine identische maximale Seitenabschnittslänge
und -Breite aufwies, jedoch mit Seitenabschnitten rechteckiger Kontur
(so wie schematisch dargestellt in
WO
2005102241 ) ausgestattet war. Lediglich das Flächengewicht
des PP-Spinnvlieses (Hersteller: Pegas a. s.) der hinteren Seitenabschnitte
war mit 30 g/m
2 geringfügig, das
heißt um 3 g/m
2 schwerer als das
der Seitenabschnitte der oben beschriebenen erfindungsgemäßen
Windel. Die Seitenabschnittsausreißfestigkeit dieser Vergleichswindel betrug
lediglich 38,8 N. Dies zeigt, dass bereits eine geringfügige
Konturierung, ausgedrückt durch einen geringen R-Wert,
die Seitenabschnittausreißfestigkeit deutlich positiv beeinflusst.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung sind und werden die Seitenabschnittausreißfestigkeiten mittels
des weiter unten erläuterten Prüfverfahrens gemessen.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung sind und werden die Weiterreißfestigkeiten
als Weiterreißkraft nach der In DIN EN ISO 13937-2 spezifizierten Prüfmethode
ermittelt. Abweichend davon beträgt die Probenlänge
150 mm. Der mittige Einschnitt weist eine tiefe von 50 mm auf. Die
Verformungsgeschwindigkeit wird auf 200 mm/min eingestellt. Die
Auswertung erfolgt mittels einer elektronischen Einrichtung. Abweichend
von DIN EN ISO 13937-2 ist ein auszuwertender Spitzenwert
durch einen Kraftanstieg oder einen Kraftabfall von mindestens 0,2
N gekennzeichnet. Es werden somit obere und untere Kraftspitzen bei
Ermittlung des Fm.sp berücksichtigt. Neben dem arithmetischen
Mittelwert der Kraftspitzen Fm,sp, werden außerdem der
Maximalwert aller oberen Kraftspitzen eines jeweiligen Prüflings
Fsp und die über die gesamte auszuwertende Kraftverlaufskurve berechnete
mittlere Kraft Fm ermittelt.
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3 zeigt
eine grafische Darstellung ermittelter Weiterreißfestigkeiten
von Seitenabschnitten bildenden Spinnvliesmaterialien, die sich
lediglich hinsichtlich des Flächengewichts voneinander
unterscheiden. Die Seitenabschnittsausreißfestigkeiten daraus
hergestellter erfindungsgemäßer Inkontinenzwegwerfwindeln
sinken mit abfallender Weiterreißfestigkeit der Seitenabschnittsmaterialien.
Mit vorliegender Erfindung wurde aber erkannt, dass auch das getestete
16 g/m2-Spinnvlies mit einer Weiterreißfestigkeit
von Fm 4,48 in Kombination mit der erfindungsgemäßen
Konturierung der Seitenabschnitte den Anforderungen an die Ausreißfestigkeit der
Seitenabschnitte in Gebrauch der Windel genügt, selbst
wenn die Verschlussmittel weniger als 5 cm vom unteren Rand der
Seitenabschnitte beabstandet herstellerseitig befestigt sind. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorsehung
eines Flächengewichtes von mindestens 16 g/m2 keinesfalls eine
hinreichende Bedingung dafür ist, die geforderten Weiterreißfestigkeiten
sicherzustellen. Die Änderung des Flächengewichts
des Vliesmaterials ist hingegen die einfachste Methode um bei ansonsten
unveränderten Vliesstoffcharakteristika die Weiterreißfestigkeit
zu variieren. Die Art des Vliesbildungsprozesses, die verwendeten
Polymere das ggf. eingesetzte Bindemittel sind nur einige weitere
dem Fachmann an sich geläufige Möglichkeiten,
die Festigkeiten des Vliesstoffes zu beeinflussen.
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5 zeigt
schematisch einen Ausschnitt des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Herstellung der Inkontinenzwegwerfwindel. Die Bahnführung
erfolgt über eine Transferwalze 1000 zum Abführen des
Schnittabfalls 62, die den an der Stelle 74 nicht dargestellten
Messerwalzen zur Konturierung der beidseitigen Beinöffnungsbereiche 50 nachgeordnet ist
und mittels derer der zusammenhängende Schnittabfall 62 aus
hinterem Seitenabschnitt und Hauptteil aus dem Prozess abgeführt
werden kann. Hierzu weist die Transferwalze 1000 zum Ergreifen
des Schnittabfalls 62 zoniert angeordnete stiftförmige mechanische
Elemente 1020 auf. Der Schnittabfalls kann insbesondere
nach dem Ergreifen durch die Transferwalze 1000 mittels
einer nur angedeuteten Saugeinrichtung 1010 abgesaugt werden.
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6 zeigt
schematisch, nicht maßstabsgerecht, die Erstreckung l5 des Schnittabfalls 62 in der Querrichtung
von vorzugsweise 150 mm–350 mm, insbesondere 190 mm–300
mm. Vorzugsweise beträgt die Erstreckung l3 des
vom Hauptteil abgetrennten Bereichs 62c des Schnittabfalls
in der Längsrichtung 110 bis 500 mm, insbesondere 200 bis
450 mm. Weiter vorzugsweise beträgt die Quererstreckung
l4 des vom Hauptteil abgetrennten Bereichs 62c des Schnittabfalls
5 bis 100 mm, insbesondere 8 bis 70 mm, weiter insbesondere 10 bis
60 mm. Weiter vorzugsweise beträgt die größte
Längserstreckung l1 des vom hinteren
und/oder vorderen Seitenabschnitt abgetrennten Bereichs 62a 20
bis 180 mm insbesondere 30 bis 100 mm.
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Mit
der vorliegenden Erfindung ist es somit gelungen, erstmals eine
Inkontinenzwegwerfwindel mit an den Hauptteil angefügten
vorderen und hinteren Seitenabschnitten bereitzustellen, welche
eine in Gebrauch der Windel ausreichende Seitenabschnittsausreißfestigkeit
aufweist und zugleich den Anlege- und Tragekomfort der Inkontinenzwegwerfwindel ausreichend
berücksichtigt.
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Prüfmethode Seitenabschnittsausreißfestigkeit
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Eine
Inkontinenzwegwerfwindel wird 60 cm unterhalb des hinteren Seitenabschnittes
unter Zerstörung des Hauptteils in Querrichtung getrennt
(geschnitten oder gestanzt). Der den unteren Seitenabschnitt enthaltende
Prüfling wird in das Zugprüfgerät eingespannt
(siehe 7 und 8).
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Der
Prüfling wird dabei mit seiner Innenseite anliegend an
und über eine gekrümmte Fläche 100 (Radius
der Krümmung 19 cm) gelegt, welche die Rundung des Rückenbereichs
eines Benutzers simulieren soll und in die Vorrichtung des Zugprüfgeräts eingespannt
(siehe 7 und 8). Dargestellt ist die Prüfung
eines rechten hinteren Seitenabschnitts. Im Falle der Prüfung
eines linken hinteren Seitenabschnittes ist eine spiegelbildlich
angeordnete Prüfvorrichtung und -anordnung vorgesehen.
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Das
Produkt soll dergestalt in die Vorrichtung eingespannt werden, dass
der Prüfling durch die feststehende Klemme 101 über
die gesamte Länge des Prüflings im Abstand (Querrichtung)
von 60 mm vom inneren Rand des Seitenabschnitts 20 fixiert
wird. Die bewegbare Klemme 102 wird am unteren Ende des äußeren
Randes des Seitenabschnittes 20 über eine Länge
von 60 mm und eine Breite von 30 mm fixiert. Die gekrümmte
Fläche 100 ist nach vorn gekippt (geneigt), so
dass der Seitenabschnitt beim nachfolgenden Zugversuch an die gekrümmte
Fläche anliegen kann (siehe 8). Durch
gesteuerte Bewegungen der bewegbaren Klemme 102 in Richtung
des Pfeils 104 wird ein Zugprüfversuch durchgeführt.
Die Prüfgeschwindigkeit, mit der die bewegbare Klemme 102 mechanisch
vom Hauptteil des Inkontinenzproduktes weg bewegt wird, beträgt
1800 mm/min. Dabei wird eine Vorkraft von 0,2 N (Newton) aufgewendet.
Das Verfahren wird beendet, sobald der Seitenabschnitt über
eine Länge von mindestens 5 cm einreißt. Insgesamt
sollen eine Mindestanzahl von n = 5 Prüfungen durchgeführt
werden. Zur Auswertung werden die gemessenen Maximalkräfte
in [N] eines jeden Zugversuches gemittelt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2005/102241
A1 [0002]
- - WO 2004/017882 A2 [0004]
- - WO 02/17843 A2 [0004]
- - DE 102006050971 A1 [0005]
- - WO 2009/015746 A1 [0011, 0011]
- - DE 102008056220 [0013, 0013]
- - EP 0263720 A1 [0025]
- - WO 2008049546 A1 [0026]
- - WO 2009/015746 [0030]
- - WO 2005102241 [0060]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - DIN EN ISO
13937-2 [0062]
- - DIN EN ISO 13937-2 [0062]