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Die
Erfindung betrifft eine Solarzelle sowie ein Verfahren zum Herstellen
einer Solarzelle. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Solarzellenmodul.
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In
den vergangenen Jahrzehnten wurde intensiv daran gearbeitet, den
Wirkungsgrad von Solarzellen zu verbessern. Ziel hierbei ist, möglichst
viel der auf die Solarzelle auftreffenden Lichtenergie in elektrischen
Strom umzuwandeln. Viele der heute eingesetzten Solarzellen weisen
auf deren Oberseite, d. h. der Sonne zugewandten Seite, sowie auf
deren Rückseite
Stromschienen („Busbars”) auf,
durch die der in den Solarzellen erzeugte elektrische Strom geleitet
wird. Um zwei benachbarte Solarzellen miteinander zu verschalten,
können
dann entsprechende Stromschienen der Solarzellen miteinander verbunden
werden.
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In 1 ist
ein Beispiel einer bekannten Verschaltung derartiger Solarzellen
zu einem Solarzellenmodul gezeigt. Ein Solarzellenmodul 100 weist eine
erste Solarzelle 102 sowie eine zweite Solarzelle 104 auf,
die auf einem Träger 106 befestigt
und miteinander verschaltet sind. Die erste Solarzelle 102 weist
auf deren Unterseite eine Unterseiten-Stromschiene 1081 auf, deren Verlängerung eine Oberseiten-Stromschiene 1102 auf der Oberseite der zweiten Solarzelle 104 ausbildet.
In analoger Weise sind die Solarzellen 102, 104 mit
benachbarten Solarzellen verschaltet. Eine derartige Verschaltung
hat den Nachteil, dass ein Teil der Oberseiten der Solarzellen 102, 104 mit
Stromschienen 110 bedeckt sind (Solarzelle 102 mit
Oberseiten-Stromschiene 1101 , und Solarzelle 104 mit Oberseiten-Stromschiene 1102 ), womit die zur Umwandlung von Lichtenergie
in elektrischen Strom verfügbare
Fläche
der Oberseite der Solarzellen 102, 104 verkleinert
wird (in 1b sind der Übersichtlichkeit
halber die Oberseiten-Stromschiene 1101 sowie
die Unterseiten-Stromschiene 1082 nicht
gezeigt).
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Um
dieses Problem zu umgehen, ist es möglich, die Oberseiten-Stromschienen 110 der
Solarzellen 102, 104 auf deren Unterseite, d.
h. neben die Stromschienen 108 zu verlegen, wobei die Stromschienen 110 über elektrisch
leitende Vias, die sich durch die Solarzellen 102, 104 hindurch
erstrecken, mit deren Oberseiten elektrisch verbunden sind (sog. „Wrap-Through-Solarzellen”). Nachteilig
bei derartigen Wrap-Through-Solarzellen ist, dass die Verschaltung
zweier benachbarter Solarzellen nicht auf die einfache in 1 gezeigte
Art und Weise erfolgen kann.
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Die
der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe ist, eine Solarzelle bereitzustellen,
mit der die oben erwähnten
Nachteile umgangen werden können.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe stellt die Erfindung eine Solarzelle gemäß Patentanspruch
1 sowie ein Solarzellenmodul gemäß Patentanspruch
11 bereit. Des Weiteren stellt die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen
einer Solarzelle gemäß Patentanspruch
14 bereit. Vorteilhafte Ausgestaltungen bzw. Weiterbildungen des
Erfindungsgedankens finden sich in jeweiligen Unteransprüchen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung wird eine Solarzelle bereitgestellt, mit: einem Halbleitersubstrat;
einer Mehrzahl von Löchern,
die sich durch das Halbleitersubstrat hindurch erstrecken, wobei
die Löcher
zu mehreren parallel zueinander verlaufenden Löcherzeilen gruppiert sind;
einer Mehrzahl von Vias, die in den Löchern ausgebildet sind; einer
Mehrzahl von Emitter-Stromschienen, die auf der Unterseite des Substrats
vorgesehen sind, wobei jede Emitter-Stromschiene die jeweiligen
unteren Enden der Vias einer Löcherzeile
elektrisch miteinander verbindet; einer Mehrzahl von Rückseiten-Stromschienen
(auch als Kollektor-Stromschienen bekannt), die auf der Unterseite
des Substrats vorgesehen und parallel zu den Emitter-Stromschienen
angeordnet sind, wobei die Emitter-Stromschienen und die Rückseiten-Stromschienen
gegenüber dem
Solarzellenrand um einen Winkel α geneigt
sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist der Winkel α so
gewählt,
dass sich geradlinige Zwischenverbindungsleitungen, die als Fortsätze der
Emitter-Stromschienen oder der Rückseiten-Stromschienen
beim Verschalten benachbarter Solarzellen jeweils eine Rückseiten- Stromschiene einer
Solarzelle mit einer Emitter-Stromschiene einer benachbarten Solarzelle
verbinden, keinen elektrischen Kontakt zwischen zwei Emitter-Stromschienen oder
zwei Rückseiten-Stromschienen
benachbarter Solarzellen herstellen oder (ungewollt) herstellen können.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist der Winkel α so
gewählt
ist, dass die vertikale Position eines der Enden jeder Emitter-Stromschiene
gleich der vertikalen Position eines der Enden einer entsprechenden
Rückseiten-Stromschiene einer
benachbarter Solarzelle ist.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist zwischen je zwei Emitter-Stromschienen einer Solarzelle jeweils
eine Rückseiten-Stromschiene vorgesehen,
und die Emitter-Stromschienen und die Rückseiten-Stromschienen einer
Solarzelle sind zu Stromschienenpaaren aus jeweils einer Emitter-Stromschiene
und einer Rückseiten-Stromschiene gruppiert,
wobei der Winkel α so
gewählt
ist, dass der vertikale Abstand zwischen ersten Enden eines Stromschienenpaars
der (durch die Neigung des Winkels α bewirkten) vertikalen Verschiebung
gegenüberliegender
Enden des Stromschienenpaars entspricht.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die Löcherzeilen
ebenfalls um den Winkel α gegenüber dem
Solarzellenrand geneigt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist zwischen je zwei Emitter-Stromschienen jeweils eine Rückseiten-Stromschiene
vorgesehen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind auf der Oberseite des Halbleitersubstrats Finger
ausgebildet, die mit den Vias elektrisch verbunden sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die Zwischenverbindungsleitungen lötbare Drähte.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung weisen die Zwischenverbindungsleitungen eine flache
(platte) Form auf.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist ein Außenbereich
des Halbleitersubstrats unterhalb einer Außenfläche des Halbleitersubstrats als
Halbleiter-Emitterschicht
ausgebildet, und ein vom Außenbereich
umschlossener Innenbereich des Halbleitersubstrats ist als Basisschicht
(auch als Kollektorschicht bezeichnet) ausgebildet.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die Finger mit dem auf der Oberseite der Solarzelle
befindlichen Teil der Emitterschicht elektrisch verbunden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist auf der Oberseite des Halbleitersubstrats eine
Antireflexschicht auf der Emitterschicht vorgesehen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung erstrecken sich die Finger durch die Antireflexschicht
hindurch bis auf oder in die Emitterschicht.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung erstrecken sich die Emitter-Stromschienen auf oder in die Emitterschicht,
jedoch nicht durch diese hindurch.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung erstrecken sich die Rückseiten-Stromschienen durch die Emitterschicht
hindurch bis auf oder in die Basisschicht.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die Finger, die Vias, die Emitter-Stromschienen sowie
die Rückseiten-Stromschienen
aus Metall gebildet.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die Solarzellen monokristalline, polykristalline
oder Dünnschichtsolarzellen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die Solarzellen IBC (Integrated-Back-Contact-) oder
PERL (Passivated Emitter and Rear Locally-diffused)-Solarzellen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung wird ein Solarzellen-Modul mit mehreren Solarzellen
bereitgestellt, wobei jede Solarzelle aufweist: ein Halbleitersubstrat;
eine Mehrzahl von Löchern, die
sich durch das Halbleitersubstrat hindurch erstrecken, wobei die
Löcher
zu mehreren parallel zueinander verlaufenden Löcherzeilen gruppiert sind;
eine Mehrzahl von Vias, die in den Löchern ausgebildet sind; eine
Mehrzahl von Emitter-Stromschienen, die auf der Unterseite des Substrats
vorgesehen sind, wobei jede Emitter-Stromschiene die jeweiligen
unteren Enden der Vias einer Löcherzeile
elektrisch miteinander verbindet; eine Mehrzahl von Rückseiten-Stromschienen,
die auf der Unterseite des Substrats vorgesehen und parallel zu
den Emitter-Stromschienen angeordnet sind, wobei die Emitter-Stromschienen
und die Rückseiten-Stromschienen
gegenüber
dem Solarzellenrand um einen Winkel α geneigt sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist der Winkel α so
gewählt,
dass sich geradlinige Zwischenverbindungsleitungen, die als Fortsätze der
Emitter-Stromschienen oder der Rückseiten-Stromschienen
jeweils eine Rückseiten-Stromschiene
einer Solarzelle mit einer Emitter-Stromschiene einer benachbarten
Solarzelle verbinden, keinen elektrischen Kontakt zwischen zwei
Emitter-Stromschienen oder zwei Rückseiten-Stromschienen benachbarter
Solarzellen herstellen oder herstellen können.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung fällt
die Längsrichtung
der Zwischenverbindungsleitungen mit der Längsrichtung der der Emitter-Stromschienen
oder der Rückseiten-Stromschienen
zusammen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung wird ein Verfahren zum Herstellen einer Solarzelle
bereitgestellt, aufweisend: Bereitstellen eines Halbleitersubstrats;
Ausbilden einer Mehrzahl von Löchern,
die sich durch das Halbleitersubstrat hindurch erstrecken, wobei
die Löcher
zu mehreren parallel zueinander verlaufenden Löcherzeilen gruppiert sind;
Ausbilden einer Mehrzahl von Vias in den Löchern; Ausbilden einer Mehrzahl
von Emitter-Stromschienen auf der Unterseite des Halbleitersubstrats,
derart, dass jede Emitter-Stromschiene die jeweiligen unteren Enden
der Vias einer Löcherzeile elektrisch
miteinander verbindet; Ausbilden einer Mehrzahl von Rückseiten-Stromschienen
auf der Unterseite des Halbleitersubstrats, derart, dass sie parallel
zu den Emitter-Stromschienen angeordnet sind, wobei das Ausbilden
der Emitter- Stromschienen
und Rückseiten-Stromschienen
derart erfolgt, dass diese gegenüber
dem Solarzellenrand (Solarzellenkante) um einen Winkel α geneigt
sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung erfolgt das Ausbilden der Löcher mittels Laserbohren oder Ätzen (chemisches Ätzen oder
Plasma-Ätzen).
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung wird nach Ausbilden der Löcher die Außenfläche des Halbleitersubstrats
mit Dotierstoffen beaufschlagt, um unterhalb der Außenfläche eine
Emitterschicht auszubilden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung wird nach Ausbilden der Emitterschicht auf der Oberseite
des Halbleitersubstrats eine Antireflexschicht auf der Emitterschicht
ausgebildet.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung werden auf der Oberseite des Halbleitersubstrats Finger
ausgebildet, die mit den Vias elektrisch verbunden sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung werden die Finger, die Emitter-Stromschienen und die Rückseiten-Stromschienen
mittels eines Siebdruckverfahrens aufgebracht.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung werden die Finger, die Emitter-Stromschienen und die Rückseiten-Stromschienen
nach Aufbringen thermisch behandelt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung werden die Finger so erhitzt, dass diese durch die
Antireflexschicht hindurch bis auf oder in die Emitterschicht eindringen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung werden die Emitter-Stromschienen so erhitzt, dass
diese in die Emitterschicht eindringen, sich jedoch nicht durch
die Emitterschicht hindurch erstrecken.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung werden die Rückseiten-Stromschienen
so erhitzt, dass diese durch die Emitterschicht hindurch bis auf
oder in die Basisschicht eindringen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung werden in der Unterseite des Halbleitersubstrats Isolationsgräben ausgebildet.
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Die
Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Figuren in
beispielsweiser Ausführungsform
näher erläutert. Es
zeigen:
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1a eine schematische Querschnittsdarstellung
einer herkömmlichen
Verschaltung von Solarzellen;
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1b eine schematische Draufsicht die in 1a gezeigte Verschaltungsanordnung;
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2 eine
schematische Draufsicht auf eine Unterseite einer Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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3 eine
schematische Draufsicht auf eine Oberseite einer Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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4 ein
Flussdiagramm eines Verfahrens zum Herstellen einer Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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5a, 5b eine
schematische Darstellung (Draufsicht sowie Querschnittsdarstellung)
eines ersten Prozessstadiums eines Herstellungsverfahrens einer
Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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6a, 6b eine
schematische Darstellung (Draufsicht sowie Querschnittsdarstellung)
eines zweiten Prozessstadiums eines Herstellungsverfahrens einer
Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
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7a, 7b eine
schematische Darstellung (Draufsicht sowie Querschnittsdarstellung)
eines dritten Prozessstadiums eines Herstellungsverfahrens einer
Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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8a, 8b eine
schematische Darstellung (Draufsicht sowie Querschnittsdarstellung)
eines vierten Prozessstadiums eines Herstellungsverfahrens einer
Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
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9a, 9b eine
schematische Darstellung (Draufsicht sowie Querschnittsdarstellung)
eines fünften
Prozessstadiums eines Herstellungsverfahrens einer Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
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10a, 10b eine
schematische Darstellung (Draufsicht sowie Querschnittsdarstellung)
eines sechsten Prozessstadiums eines Herstellungsverfahrens einer
Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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11a, 11b eine
schematische Darstellung (Draufsicht sowie Querschnittsdarstellung)
eines siebten Prozessstadiums eines Herstellungsverfahrens einer
Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
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12a, 12b eine
schematische Darstellung (Draufsicht sowie Querschnittsdarstellung)
eines achten Prozessstadiums eines Herstellungsverfahrens einer
Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
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13a, 13b eine
schematische Darstellung (Draufsicht sowie Querschnittsdarstellung)
eines neunten Prozessstadiums eines Herstellungsverfahrens einer
Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
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14a, 14b eine
schematische Darstellung (Draufsicht sowie Querschnittsdarstellung)
eines zehnten Prozessstadiums eines Herstellungsverfahrens einer
Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
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15a eine Verschaltungsanordnung zweier benachbarter
Solarzellen eines Solarmoduls gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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15b eine Verschaltungsanordnung zweier benachbarter
Solarzellen eines Solarmoduls gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung; und
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16 eine
schematische Draufsicht auf eine Oberseite
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16 eine
schematische Draufsicht auf eine Oberseite einer Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung.
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In
der Figuren sind, soweit zweckmäßig, identische
bzw. einander entsprechende Bereiche, Bauteile oder Bauteilgruppen
mit denselben Bezugsziffern gekennzeichnet.
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2 zeigt
eine Draufsicht auf eine Unterseite einer Solarzelle 200 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Zu sehen sind eine Mehrzahl von Löchern 202, die sich
durch ein Halbleitersubstrat 204 hindurch erstrecken. Die
Löcher 202 sind
zu mehreren parallel zueinander verlaufenden Löcherzeilen 206 gruppiert.
In den Löchern 202 sind
Vias 208 ausgebildet, die leitendes Material (z. B. Metall oder
Polysilizium) aufweisen, und die die Oberseite des Halbleitersubstrats 204 mit
der Unterseite des Halbleitersubstrats 204 elektrisch verbinden.
Die Solarzelle 200 weist weiterhin eine Mehrzahl von Emitter-Stromschienen 210 auf,
die auf der Unterseite des Halbleitersubstrats 204 vorgesehen
sind, wobei jede Emitter-Stromschiene
die jeweils unteren Enden der Vias 208 (das heißt die der
Unterseite des Halbleitersubstrats 204 zugewandten Enden
der Vias) einer Löcherzeile 206 elektrisch
miteinander verbindet. In dieser Ausführungsform werden die Löcher 202 bzw.
die Vias 208 von den Emitter-Stromschienen vollständig überdeckt.
Denkbar wäre
auch eine lediglich teilweise Überdeckung.
Weiterhin ist eine Mehrzahl von Rückseiten-Stromschienen 212 auf
der Unterseite des Halbleitersubstrats 204 vorgesehen,
die parallel zu den Emitter-Stromschienen 210 verlaufen. Die
Emitter-Stromschienen 210 und die Rückseiten-Stromschienen 212 weisen
gegenüber
dem Solarzellenrand 214 einen Winkel α auf. Die Anzahl der Emitter-Stromschienen 210 sowie
der Rückseiten-Stromschienen 212 kann
je nach Art bzw. Größe der Solarzelle
variieren.
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3 zeigt
eine Draufsicht auf eine Oberseite auf eine Solarzelle 300,
die eine mögliche
Realisierung der Oberseite der in 2 gezeigten
Solarzelle 200 darstellen könnte. Wie 3 zu
entnehmen ist, sind auf der Oberseite des Halbleitersubstrats 204 eine
Mehrzahl von Fingern 302 ausgebildet, die die Vias 208 unterschiedlicher
Löcherzeilen 206 elektrisch
miteinander verbinden. In dieser Ausführungsform verbindet jeder
Finger 302 zwei Vias 208 unterschiedlicher Löcherzeilen 206.
Die Vias 208 sind im Vergleich zu den Stromschienen sehr
platzsparend (d. h. beanspruchen im Vergleich zu den Stromschienen
nur wenig Oberfläche).
Der Wegfall der Stromschienen auf der Oberseite der Solarzelle 300 (d.
h. der Ersatz der Stromschienen durch Vias 208) hat somit
den Vorteil, dass wenig Oberseitenfläche der Solarzelle 300 für die Stromproduktion
verloren geht. Anstelle den Strom an der Oberseite der Solarzelle 300 zu
führen,
wird dieser an der Unterseite der Solarzelle 300 mittels
dort angebrachter Emitter-Stromschienen und Rückseiten-Stromschienen geführt, wie
in 2 zu sehen ist. Die Finger 302 sind hierzu über die
Vias 208, wie schon im Zusammenhang mit 2 erläutert, mit
den auf der Rückseite
vorgesehenen Emitter-Stromschienen 210 elektrisch verbunden.
Im Gegensatz hierzu ist bei herkömmlichen
Solarzellen, wie in 1 gezeigt, die Emitter-Stromschiene 210 auf
der Oberseite der Solarzelle angebracht, was die zur Stromerzeugung
zur Verfügung stehende
Solarzellenoberfläche
reduziert.
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Ebenso
wie die Emitter-Stromschienen 210 und die Rückseiten-Stromschienen 212 sind
auch die Löcherzeilen 206 um
den Winkel α gegenüber dem Solarzellenrand 214 geneigt.
Die Vorteile des Neigungswinkels α werden
später
im Zusammenhang mit 15 näher erläutert.
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4 zeigt
ein Verfahren 400 zum Herstellen einer Solarzelle gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung. Bei 402 wird ein Halbleitersubstrat zur Verfügung gestellt.
Bei 404 wird eine Mehrzahl von Löchern ausgebildet, die sich
durch das Halbleitersubstrat hindurch erstrecken, wobei die Löcher zu mehreren
parallel zueinander verlaufenden Löcherzeilen gruppiert sind.
Bei 406 wird eine Mehrzahl von Vias in den Löchern ausgebildet.
Bei 408 wird eine Mehrzahl von Emitter-Stromschienen auf
der Unterseite des Halbleitersubstrats ausgebildet, derart, dass
jede Emitter-Stromschiene die jeweiligen unteren Enden der Vias
einer Löcherzeile
elektrisch miteinander verbindet. Bei 410 wird eine Mehrzahl
von Rückseiten-Stromschienen
auf der Unterseite des Halbleitersubstrats ausgebildet, derart,
dass sie parallel zu den Emitter-Stromschienen
verlaufen, wobei das Ausbilden der Emitter-Stromschienen und Rückseiten-Stromschienen so
erfolgt, dass diese gegenüber
dem Solarzellenrand um einen Winkel α geneigt sind.
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In
der folgenden Beschreibung soll eine mögliche Realisierung des in 4 gezeigten
Verfahrens beschrieben werden. Die jeweilige linke Figur der Prozessstadien
zeigt eine Draufsicht auf die Solarzelle, und die jeweilige rechte
Figur der Prozessstadien zeigt eine Querschnittsdarstellung der Solarzelle.
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5 zeigt
ein Prozessstadium A nach Bereitstellung eines monokristallinen
oder multikristallinen Halbleitersubstrats 204 (Halbleiterwafer).
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6 zeigt
ein Prozessstadium B nach Ausbilden mehrerer Löcher 202, die sich
durch das Halbleitersubstrat 204 hindurch erstrecken. Die
Löcher 202 sind
zu mehreren parallel zueinander verlaufenden Löcherzeilen 206 gruppiert.
Die Längsrichtung der
Löcherzeilen 206 sind
gegenüber
dem Solarzellenrand 214 (Randkante) um einen Winkel α geneigt. Das
Erzeugen der Löcher
kann beispielsweise mittels Ätzen
oder Laserbohren erfolgen.
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7 zeigt
ein Prozessstadium C nach Versehen der Oberfläche 700 des Halbleitersubstrats 204 mit
einer Textur 702. Die Textur kann beispielsweise dazu dienen,
eine Haftung zwischen einer Antireflexschicht und dem Halbleitersubstrat 204 zu
erhöhen
oder die Reflexion von auftreffendem Licht zu verringern (siehe
Prozessstadium E in 9). Das Erzeugen der Textur
kann auf chemischem, mechanischem oder optischen Weg (Laser, Plasma)
erfolgen.
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8 zeigt
ein Prozessstadium D, das erhalten wird, nachdem die Oberfläche 600 des
Halbleitersubstrats 204 mit Dotierstoffen beaufschlagt
wurde, um direkt unterhalb der Oberfläche 602 eine Emitterschicht 802 zu
erzeugen. Das Erzeugen der Emitterschicht 802 kann beispielsweise
mittels eines Diffusionsprozesses erfolgen, durch den Dotierstoffe
durch die Oberfläche 602 in
das Halbleitersubstrat 204 eindringen. Die Emitterschicht
weist demnach eine andere Dotierstoffkonzentration (anderen Dotierstofftyp)
als der von der Emitterschicht 802 umschlossene Teil des
Halbleitersubstrats 204, in den keine Dotierstoffe gelangen
(Basisgebiet), auf. Beispielsweise kann die Emitterschicht n-dotiert,
und das Basisgebiet p-dotiert sein.
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9 zeigt
ein Prozessstadium, das erhalten wird, nachdem die Emitterschicht 802 mit
einer Antireflexschicht 902 bedeckt wurde. Zur Ausbildung der
Antireflexschicht 902 kann beispielsweise ein Abscheideverfahren
zur Anwendung kommen. Zweckmäßigerweise
wird die Antireflexschicht 902 auf der Unterseite des Halbleitersubstrats 204 nicht
aufgebracht.
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10 zeigt
ein Prozessstadium F nach Auffüllen
der Löcher 202 mit
leitendem Material, um elektrisch leitfähige Vias 208 zu erhalten.
Weiterhin sind auf der Unterseite der Vias 208 Emitter-Stromschienen 210 aufgebracht
worden, wobei jede Emitter-Stromschiene 210 die unteren
Enden der Vias 208 einer Löcherzeile 206 elektrisch
verbindet. Das Ausbilden der Vias 208 sowie der Emitter-Stromschienen 210 kann
beispielsweise jeweils unter Verwendung eines Siebdruckverfahrens
(„Screen
Printing”)
erfolgen. Die Materialien der Vias 208 bzw. der Emitter-Stromschienen 210 sind
beispielsweise Metall.
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11 zeigt
ein Prozessstadium G, das erhalten wird, nachdem parallel zu den
Emitter-Stromschienen 210 Rückseiten-Stromschienen 212 auf
der Unterseite des Halbleitersubstrats 204 ausgebildet wurden.
Hierzu kann, ebenso wie bei der Ausbildung der Emitter-Stromschienen 210 und
der Vias 208, ein Siebdruckverfahren zum Einsatz kommen.
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12 zeigt
ein Prozessstadium H, das erhalten wurde, nachdem auf die Oberseite
des Halbleitersubstrats 204 Finger 302 aufgebracht
wurden. In diesem Prozessstadium liegen die Finger 302 auf der
Antireflexschicht 802 auf. Jeder der Finger 302 verbindet
die oberen Enden zweier Vias 208 zweier benachbarter Löcherzeilen 206.
Das Aufbringen der Finger 302 kann beispielsweise mittels
eines Siebdruckverfahrens erfolgen.
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13 zeigt
ein Prozessstadium I, das nach einer Wärmebehandlung („Contact-Firing”) der Finger 302 sowie
der Emitter-Stromschienen 210 und Rückseiten-Stromschienen 212 erhalten
wurde. Durch die Wärmebehandlung
wurde bewirkt, dass die Rückseiten-Stromschienen 210 durch
die Emitterschicht 802 hindurch in das Halbleitersubstrat 204 (Basisgebiet) „einsinken” (d. h.
damit in Kontakt treten). Weiterhin wird bewirkt, dass die Finger 302 durch
die Antireflexschicht 902 hindurch in die Emitterschicht 802 einsinken,
jedoch nicht durch die Emitterschicht 802 hindurch. Die
Emitter-Stromschienen 210 dürfen in Kontakt mit der Emitterschicht 802 sein, jedoch
nicht durch diese hindurch in das Halbleitersubstrat 204 (Basisgebiet)
einsinken.
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14 zeigt
ein Prozessstadium K, das erhalten wird, nachdem in die Unterseite
des Halbleitersubstrats zwischen jedem Paar von Emitter-Stromschiene 210 und
Rückseiten- Stromschiene 212 eine Isolation 140 vorgesehen
wurde, die die Emitterschicht 802 unterbricht. Dies kann
beispielsweise unter Verwendung eines Ritzprozesses erfolgen. Die dabei
entstehenden Rillen können
mit einem Isolationsmaterial gefüllt
werden. Eine entsprechende Isolation sollte auch entlang des gesamten
Zellenrands um die Solarzelle herumlaufen, wie in 14 angedeutet
ist.
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15a zeigt ein Beispiel einer Verschaltung zweier
Solarzellen 3001 und 3002 . Wie 5 zu entnehmen
ist, sind die Enden der Rückseiten-Stromschienen 212 der
Solarzelle 3001 mit den jeweiligen
entsprechenden Enden der Emitter-Stromschienen 210 der
Solarzelle 3002 verbunden. Die
jeweilige Verbindung erfolgt über
Zwischenverbindungsleitungen 150, die als geradlinige Fortsätze der Emitter-Stromschienen 210 bzw.
der Rückseiten-Stromschienen 212 aufgefasst
werden können. Hier
fallen jeweils die Längsachsen
L1 der Zwischenverbindungsleitungen 150 mit
den entsprechenden Längsachsen
der Emitter-Stromschienen 210 bzw. der
Rückseiten-Stromschienen 212 L3, L2 zusammen. Allgemeiner
sind die Längsachsen
L1 parallel zu den Längsachsen L2,
L3 angeordnet.
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In
dieser Ausführungsform
erstrecken sich die Zwischenverbindungsstücke 150 über die
gesamte Länge
der jeweiligen Emitter-Stromschienen 210 sowie Rückseiten-Stromschienen 212.
Alternativ können
die Zwischenverbindungsleitungen 150 auch lediglich mit
den Enden der Emitter-Stromschienen 210/Rückseiten-Stromschienen 212 verbunden
sein. Die Bezugsziffern 210'/210'' sowie 212'/212'' deuten jeweils
den hypothetischen Fall an, in dem die Emitter-Stromschienen 210/Rückseiten-Stromschienen 212 nicht
um den Winkel α geneigt
sind. In diesem Fall würden
sich jeweils zwei Stromschienen vom gleichen Typ (entweder Emitter-Stromschiene 210 oder
Rückseiten-Stromschiene 212)
gegenüberliegen.
Da jedoch Stromschienen vom unterschiedlichen Typ miteinander verdrahtet
werden müssen, wäre in diesem
Fall eine kompliziertere Verdrahtung notwendig als die in 15 gezeigte Verdrahtung, in der ein einfaches
geradliniges Zwischenverbindungselement 150 verwendet werden
kann. Prinzipiell funktioniert die Verdrahtung mit geradlinigen
Zwischenverbindungsleitungen bei allen Winkeln von α > einem bestimmten Minimalwinkel
(der von der Breite der Stromschienen sowie von den Produktionstoleranzen
abhängt),
da sich in diesem Fall immer Enden von Stromschienen unterschiedlichen
Typs gegenüberliegen.
Der Minimalwinkel ist notwendig, damit sich die Enden von Stromschienen
gleichen Typs nicht zu nahe kommen und somit bei der Verwendung
von geradlinigen Zwischenverbindungsleitungen 150 nicht
die Gefahr besteht, dass aufgrund von Produktionstoleranzen eine
Zwischenverbindungsleitung unerwünschterweise
zwei Stromschienen vom gleichen Typ kontaktiert. Mit anderen Worten: Die
aufgrund des Winkels α bewirkte
vertikale Verschiebung S des Enden der Stromschienen 210, 212 in
vertikaler Richtung sollte so groß sein, dass keine versehentlichen
Kurzschlüsse
zwischen zwei Stromschienen gleichen Typs beim Ausbilden/Anbringen der
Zwischenverbindungsleitungen 150 entstehen.
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Mit
anderen Worten: Der Winkel α ist
so gewählt,
dass die vertikale Position eines Endes jeder Emitter-Stromschiene 210 einer
Solarzelle gleich der vertikalen Position eines Endes einer entsprechenden
Rückseiten-Stromschiene 212 einer
benachbarter Solarzelle ist.
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D.
h., zwischen je zwei Emitter-Stromschienen 210 einer Solarzelle
ist jeweils eine Rückseiten-Stromschiene 212 vorgesehen,
und die Emitter-Stromschienen 210 und die Rückseiten-Stromschienen 212 einer
Solarzelle sind zu Stromschienenpaaren 152 aus jeweils
einer Emitter-Stromschiene 210 und einer Rückseiten-Stromschiene 212 gruppiert,
wobei der Winkel α so
gewählt
ist, dass ein vertikaler Abstand A1 zwischen ersten Enden eines Stromschienenpaars 152 einer
vertikalen Verschiebung A2 gegenüberliegender
Enden des Stromschienenpaars 152 entspricht.
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In
der in 15 gezeigten Verschaltungsform
werden die Zwischenverbindungsleitungen 150 auf die Emitter-Stromschienen 210/Rückseiten-Stromschienen 212 aufgebracht.
Alternativ können
entweder die Emitter-Stromschienen 210 oder die Rückseiten-Stromschienen 212 so
ausgebildet werden, dass sie ein über die jeweilige Solarzelle
hinausreichendes Ende aufweisen. Diese Enden können dann mit den Enden der
Emitter-Stromschienen 210 oder der Rückseiten-Stromschienen 212 der
benachbarten Solarzelle verlötet
werden. Das über
den Solarzellenrand hinausragende Ende der Stromschiene fungiert
somit als Zwischenverbindungsleitung.
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In 15b ist angedeutet, dass die Solarzellen 3001 und 3002 entsprechend
der in 15a gezeigten Weise auch mit
Solarzellen 3003 und 3004 , die ober- bzw. unterhalb der Solarzellen 3001 und 3002 angeordnet
sind, verschaltet werden können.
D. h., beispielsweise können
mittels entsprechender Zwischenverbindungselemente 150 (nicht
gezeigt) die Emitter-Stromschiene 2101 der Solarzelle 3001 mit
der Rückseiten-Stromschiene 2121 der Solarzelle. 3003 ,
oder die Emitter-Stromschiene 2102 der
Solarzelle 3004 mit der Rückseiten-Stromschiene 2122 der Solarzelle 3002 verbunden
werden, d. h. es können
auch vertikal gegeneinander versetzte Solarzellen mit der in 15a gezeigten Weise verschaltet werden.
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16 zeigt
nochmals die Draufsicht auf die in 3 gezeigte
Solarzelle 300. Weiterhin ist in 16 die
Position einer an den Solarzellenrand 214 angrenzenden
Rückseiten-Stromschiene 212 gezeigt.
Aufgrund des Neigungswinkels α besteht
das Problem, das mit Bezugsziffer 160 gezeigte Gebiet in seiner
Stromproduktionseffizienz beschränkt
ist. Deshalb sollte der Winkel α so
niedrig wie möglich sein.
Jedoch kann der Winkel α nicht
beliebig klein gemacht werden aufgrund der vorangehend in Zusammenhang
mit 15 beschriebenen Problematik (Minimalwinkel).